Klimagesetz in Begutachtung

18. September 2026 – (Presseinformation des BMLUK) – Neues Klimagesetz schafft stabilen, langfristigen Rahmen für Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft

Nach intensiven Verhandlungen liegt eine Einigung über das neue Klimagesetz vor. Das Gesetz ist ein wesentliches Vorhaben der Bundesregierung und schafft einen langfristigen, stabilen und verlässlichen Rahmen für die österreichische Umwelt- und Klimapolitik. Im Mittelpunkt stehen die drei Säulen Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft. Das Gesetz wird heute in Begutachtung geschickt.

Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig: „Die Bundesregierung legt heute ein Klimagesetz vor, das eine klare ökosoziale Handschrift hat. Der Schlüssel für erfolgreichen Klimaschutz liegt in der Technologie. Wir setzen auf Innovation, entwickeln unsere Wirtschaft aktiv weiter und machen uns durch den Ausbau der erneuerbaren Energien als Land unabhängiger von Importen fossiler Energie. Wer beim Klimaschutz weiterkommen will, muss Lösungen finden, auf Innovation und neue Technologien setzen und wir müssen gut abgestimmt zusammenarbeiten. Klimaschutz und Wohlstand sind kein Widerspruch, sondern gehen Hand in Hand. Unser Anspruch ist weniger Emissionen, mehr Innovation und ein starkes Österreich.“

SPÖ-Umweltsprecherin, Abgeordnete zum Nationalrat Julia Herr: „Seit über fünf Jahren hat Österreich kein verbindliches Klimagesetz. Heute geht diese Dürreperiode zu Ende und wir schicken das neue Klimagesetz in Begutachtung! Das Klimagesetz sorgt dafür, dass wir in eine gute Zukunft in Österreich investieren, statt Milliarden für Öl und Gas ans Ausland oder für Strafzahlungen nach Brüssel zu schicken. Mit dem Ziel der Klimaneutralität 2040 haben wir eines der ambitioniertesten Gesetze in ganz Europa.“

NEOS-Umweltsprecher, Abgeordneter zum Nationalrat Michael Bernhard: „Nach mehr als 2.000 Tagen bekommt Österreich endlich einen verbindlichen Rahmen für seine Klimapolitik. Ein Klimagesetz, das Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft nicht gegeneinander ausspielt, sondern miteinander verbindet. Unternehmen brauchen langfristige Planungssicherheit, gleichzeitig muss die Politik verbindlich nachsteuern, wenn Österreich vom Klimazielpfad abkommt. Mit dem Klimafahrplan, klaren Zuständigkeiten und dem Korrekturmechanismus schaffen wir genau diese Verbindlichkeit.“

Das Klimagesetz ist als Rahmen- und Governancegesetz konzipiert. Es schafft die Strukturen und Instrumente für eine koordinierte Umwelt- und Klimapolitik der Bundesregierung, um die Erfüllung der EU-rechtlichen Klimaziele, sowie die Klimaneutralität für Emissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels bis 2040 sicherzustellen.

Klimafahrplan bündelt konkrete Maßnahmen

Zentrales Instrument des neuen Gesetzes ist der Klimafahrplan. Er wird als strategisches Planungsinstrument der Bundesregierung für alle Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels ausgestaltet und enthält indikative Reduktionspfade, sowie konkrete Maßnahmen von Bund und Ländern, gemäß dem Ziel der Klimaneutralität 2040.

Der erste Klimafahrplan soll bis Ende 2027 von der Bundesregierung beschlossen und anschließend regelmäßig aktualisiert werden. Zeigt sich, dass Österreich vom Ziel-Pfad abkommt, muss die Bundesregierung binnen sechs Monaten gegensteuern und ein Sofortprogramm beschließen. Das Klimagesetz soll so Strafen verhindern und dafür sorgen, dass wir unser Geld daheim in unsere Zukunft investieren.

Klare Zuständigkeiten und wissenschaftliche Expertise

Für eine bessere Koordination der Klima- und Umweltpolitik werden zwei neue Gremien geschaffen. Eine Steuerungsgruppe bereitet den Klimafahrplan und den nationalen Energie- und Klimaplan vor. Darin sind alle klimapolitisch relevanten Ressorts und die Bundesländer vertreten. Den Vorsitz seitens Bundesebene übernimmt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.

Gleichzeitig unterstützt ein interdisziplinär besetzter wissenschaftlicher Klimabeirat die Bundesregierung mit wissenschaftlicher Expertise aus Technik, Natur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und spricht Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Klima- und Umweltpolitik aus.

Standortklausel sichert wirtschaftliche und soziale Ausgewogenheit

Das Klimagesetz schafft die notwendige Planungssicherheit und verbindet Klimaschutz mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Verantwortung. Sollten in den kommenden Jahren Entwicklungen eintreten, die schwere volkswirtschaftliche oder soziale Folgen nach sich ziehen, schafft die Standortklausel die Möglichkeit, den Klimafahrplan zu evaluieren und entsprechend anzupassen.

KOMMENTARE DER ANDEREN (publiziert auf OTS.at)

 Für die Industriellenvereinigung (IV) ist die im Begutachtungsentwurf zum neuen Klimaschutzgesetz vorgesehene rechtliche Verankerung der Klimaneutralität bis 2040 ein wirtschafts- und klimapolitischer Irrweg. „Es bringt nichts, um einen exorbitant hohen Preis den Musterschüler bei der Klimaneutralität spielen zu wollen. Damit werden Unternehmen, Arbeitsplätze und unsere Wertschöpfung gefährdet und der Wohlstand der Menschen in diesem Land reduziert“, erklärt IV-Generalsekretär Christoph Neumayer und meint weiter: „Diesen Weg zu gehen, heißt, dem Standort Österreich zu schaden, ohne dem Klima zu helfen.“

Die Wirtschaftskammer WKÖ lehnt die gesetzliche Festlegung der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 weiterhin ab. Ein österreichisches Ziel zehn Jahre vor der EU verkürzt den Zeitraum für die Transformation deutlich und erhöht damit den Investitions- und Kostendruck auf die heimischen Unternehmen.  Wir stehen zu den europäischen Klimazielen 2050. Aber alles, was darüber hinausgeht und unsere Betriebe zusätzlich belastet, ist für die Wirtschaft nicht tragbar. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat diese Woche die Mitgliedstaaten zu einem Pakt gegen Gold Plating aufgerufen. Ein nationales Klimaziel das über die EU-Ziele hinausgeht, ist genau ein solches Gold Plating. Das muss auch für Österreich gelten. Die Begutachtung muss jetzt genutzt werden, um einen nationalen Alleingang beim Klimagesetz zu verhindern“, sagt Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

In einer ersten Einschätzung sieht die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 grundlegenden Verbesserungsbedarf vor allem bei der Verbindlichkeit. Ein wirksames Klimagesetz steht und fällt deshalb mit der Verbindlichkeit, die es für die handelnden Akteure bedeutet. Die wichtigsten Elemente dafür sind klare und verbindliche Reduktionspfade für alle Bereiche, Sanktionen bei Nicht-Einhaltung und ein Rechtsschutz, der die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auch juristisch ermöglicht.

 Die Umweltschutzorganisation WWF warnt angesichts des heute präsentierten Klimagesetz-Entwurfs vor einer „Mogelpackung“ und fordert deutliche Nachschärfungen von der Bundesregierung. „Die Klimaneutralität 2040 erfordert klare Pflichten statt bloßer Bekenntnisse. Ohne Nachschärfungen bleibt das Gesetz ein Etikettenschwindel“, sagt WWF-Klimaexperte Reinhard Uhrig. Das gesetzliche Bekenntnis zum 2040-Ziel sei zwar ein positives Signal, bleibe aber ohne rasche Maßnahmen nur ein Anspruch auf dem Papier.

 

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert die vielen Schwachstellen im heute präsentierten Entwurf des Klimagesetzes und sieht dringenden Nachbesserungsbedarf. Trotz des massiven Drucks der Wirtschaftslobby ist das Klimaneutralitätsziel 2040 zwar enthalten, jedoch in einer ausgehöhlten Form und ohne konkrete Zielpfade. Damit wird in erster Linie nur die Verpflichtung wiederholt, die sich ohnehin durch die EU-Regelungen für Österreich ergibt. Den ersten konkreten Klima-Fahrplan will die Bundesregierung erst Ende 2027 vorlegen und schiebt damit Klimaschutzmaßnahmen unnötig auf die lange Bank