EMRK: Diskurs Verweigerung

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4. Juni 2024 - DiskussionsUNkultur in Österreich / Diskursverweigerung - Nachdem Kanzler Stocker vorige Woche gefordert hatte, die EMRK „neu auszuslegen“ um Abschiebungen von Ausländern zu erleichtern, meldet sich am 4.6. der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), weil er das Feld nicht „den Rechten“ überlassen will. SPÖ-Chef Vizekanzler Andreas Babler distanzierte sich umgehend. Der Grund: das sei Kaisers Privatmeinung. Eine Neos- und eine ÖVP-Ministerin flankieren des SPÖ-Chef und grinsen blöd. Damit Ende der Diskussion.

Babler und zwei Weiber

Kommentar ethos.at: Die Behauptung des ORF, Kaiser habe diese Diskussion „ diesmal angestoßen“, ist nicht ganz falsch. Sie ist aber auch nicht wahr! Angestoßen hat diese Diskussion nämlich ethos bereits am 27.1.23 mit einem Plädoyer von Prof. Hannes Tretter und Marion Wisinger und einer ausführlichen Replik darauf von ethos-CR HTH. Da der Österreichische Regierungsfunk aber grundsätzlich nicht recherchiert, sondern nur auf Zuruf von Regierungsmitgliedern reagiert, kann er diese Tatsache natürlich nicht kennen! Man kann offenbar einem ORF-Redakteur nicht zumuten, ethos.at als Informationsquelle zu nutzen. Statt dessen ruft ein ORF-Redakteur beim Landeshauptmann Ludwig und beim Landeshauptmann Doskozil um deren Wortspende an. Und natürlich müssen auch die Altparteien gefragt werden. Mit diesem Larifari wird dann die ZiB 1 aufgemozt.

Die Logik des Regierungsfunks: Mit dem Machtwort von Babler ist das Thema auch für den ORF beendet. Womit der ORF einmal mehr gegen seinen verfassungsmäßigen Auftrag verstößt. Ein Grund mehr, warum ich keine „Haushaltsabgabe“ bezahle!

ethos.at hat aufgrund dieser Beiträge, die man schwerlich als "journalistisch" bezeichnen kann, bei der Kommunikationsbehörde Austria Beschwerde eingereicht.


Beschwerde über ZIB13 und Zib1 Berichte vom 4.5.25

4. Juni 2025

Kommunikationsbehörde Austria

An den zuständigen Senat

A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

S.g. Damen und Herren,

Der ORF berichtet in ZIB 13:00 und ZIB 1 am 4.6.25. „In Österreich gibt es eine neue Diskussion über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Angestoßen hat diese diesmal der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), der sich damit aber gegen die Parteilinie stellt.“

Diese Information ist zwar nicht völlig falsch, aber auch nicht wahr!

Angestoßen hat die EMRK-Diskussion in Wahrheit nämlich ethos.at bereits am 27.1.2023 mit einem Plädoyer von Prof. Hannes Tretter und der Historikerin Dr. Marion Wisinger und einer ausführlichen Replik darauf von meiner Wenigkeit.

EMRK: zeitgemäß und effektiv

Wahr ist, dass tatsächlich eine Diskussion über die EMRK erforderlich ist. Diese Wahrheit kann ich hier nur mal als philosophische These in den Raum stellen. Ein unabhängiger Rundfunk müsste so einer gewichtigen These jedenfalls redaktionell nachgehen.

Statt dessen, und das ist die Wahrheit des ORF, den man nur noch als Österreichischen Regierungsfunk bezeichnen kann, recherchiert der ORF dieses wichtige Thema grundsätzlich nicht unabhängig, weil seine hochbezahlten RedakteurInnen nur noch auf Zuruf von Regierungsmitgliedern reagieren; siehe laufende Berichterstattung über EMRK-Sager von Regierungsmitgliedern, die mit einer umfassenden, substanziellen Berichterstattung über die SACHE (EMRK als Teil unserer Verfassung!) nicht das Geringste zu tun haben.

Resümee: Der ORF kommt mit der Berichterstattung über die Diskussionsverweigerung von Babler (und wie man im Bild der ZIB 13.00 und ZIB 1 am 4.6.25 sieht: auch Meinl-Reisinger und Tanner) zur EMRK seinem Verfassungsauftrag nicht nach. Statt dessen ist er Teil der verordneten Diskussionsverweigerung, denn gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Rundfunkverfassungsgesetzes müsste der ORF dieses wichtige Thema mit „Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung“, sowie „Berücksichtigung der Meinungsvielfalt“ ausführlich bearbeiten.

Seit 26. Oktober 2021 ist ethos.at online und gewährleistet täglich ausgewogene, tiefgehende und offene Diskurse! ethos.at ist grundsätzlich, konkret aber in diesem Fall betroffen davon, dass der ORF seinem Verfassungsauftrag nicht nachkommt. Den tiefgehenden EMRK-Diskurs auf ethos.at zu ignorieren, beweist, dass der ORF die Meinungsvielfalt in diesem Land nicht berücksichtigt.

Mit Bitte um Bearbeitung der Beschwerde im Sinne des Verfassungs-Gesetzes!

Mag. Hubert Thurnhofer

P.S. Es ist nicht so, dass ethos.at alles unternimmt, um seine Informationen vor dem ORF zu verstecken. Bis dato (4.6.25) wurde der erwähnte Artikel immerhin 4.943 mal abgerufen.


HINTERGRUNDINFO der KommAustria

Voraussetzungen für eine Beschwerde wegen Gesetzesverletzung

Sie können eine Beschwerde wegen behaupteter Verletzung des ORF-Gesetzes unter einer der folgenden Voraussetzungen einbringen:

- Wenn Sie durch die behauptete Rechtsverletzung unmittelbar geschädigt sind

- Wenn die Beschwerde von mindestens 120 Personen unterstützt wird und die Unterstützer/-innen und Sie den ORF-Beitrag entrichten oder von dem ORF-Beitrag befreit sind. Bei den Unterstützer/-innen reicht es auch, wenn diese mit einer zur Entrichtung des ORF-Beitrags verpflichteten oder davon befreiten Person, an derselben Adresse im gemeinsamen Haushalt, leben.

Bei Beschwerden gegen Tochterunternehmen des ORF reicht der bestehende Hauptwohnsitz in Österreich für Sie und die Unterstützer/-innen.

- Wenn die rechtlichen oder wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens durch die behauptete Verletzung berührt werden.

Weitere Antragsrechte bestehen für den Bund, die Länder, den Publikumsrat, dem Drittel der Mitglieder des Stiftungsrates, für gesetzliche Interessensvertretungen, den Verein für Konsumenteninformation sowie bestimmte Stellen und Organisationen anderer EU-Mitgliedsländer.

Beschwerden sind innerhalb von sechs Wochen, Anträge innerhalb von sechs Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der behaupteten Gesetzesverletzung, einzubringen.

Die KommAustria hat über Beschwerden ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde, zu entscheiden.

Die Entscheidung der KommAustria über eine Beschwerde besteht in der Feststellung, ob und durch welchen Sachverhalt eine Bestimmung des Gesetzes verletzt worden ist. Weiters kann die KommAustria im Falle einer noch andauernden Verletzung des Gesetzes durch eines der Organe des ORF die betreffende Entscheidung aufheben, und es ist unverzüglich ein der Rechtsansicht der KommAustria entsprechender Zustand herzustellen. Im Weigerungsfall kann das Organ abberufen bzw. aufgelöst werden. Die KommAustria kann weiters auf Veröffentlichung ihrer Entscheidung erkennen und dem ORF oder einer Tochtergesellschaft auftragen, wann und in welchem Angebot diese Veröffentlichung zu erfolgen hat.

Tags: ORF, Beate Meinl-Reisinger, Klaudia Tanner, Offener Diskurs Raum, Andi Babler, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, MRK, Diskussionsunkultur, Diskursverweigerung, ZIB