Kultur der Kulturlosigkeit / Politische Ästhetik / Politische Anästhetik
„Am 22. Januar 2026 erhielt die sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel eine Ladung zum Haftantritt innerhalb von zwei Wochen. 1,5 Jahre Untersuchungshaft sind der deutschen Justiz und der deutschen Politik immer noch nicht genug, wenn es um Ärzte geht, die der deutschen Bevölkerung mit Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen zur Seite standen. Die Mühlsteine der Verfolgung mahlen weiter. Trotz Kritik aus den USA.“ Details siehe: demokratischerwiderstand.de

Dr. Elke Austenat @Elke_Austenat via X.com am 25.1.2026 Die Art der Vorführung – Handschellen, Ketten, öffentliche Zurschaustellung – vermittelt den Eindruck eines Schwerverbrechens. In einem Verfahren, das ärztliche Atteste betrifft und keinerlei Gewalt- oder Fluchtgefahr erkennen lässt, ist dies nicht mehr mit rechtsstaatlicher Zurückhaltung erklärbar.
Siehe auch: Impfquote und Prämien wie in der DDR: Berliner Ärztin warnt vor Kollaps in der Versorgung (Berliner-Zeitung.de 25.1.2026)
Eine derartige Form der Vorführung steht in keinem erkennbaren Verhältnis zum Tatvorwurf und wirft ernsthafte Fragen nach Verhältnismäßigkeit, rechtsstaatlicher Kultur und dem Umgang mit medizinischer Berufsausübung auf.
Als jemand, der politische Vorführungen aus einem autoritären System persönlich erlebt hat – einem Staat, der sich selbst als „Deutsche Demokratische Republik“ verstand, faktisch jedoch einer Nomenklatura-Herrschaft entsprach –, etwa beim Transport politischer Gefangener in Handschellen von der Untersuchungshaft in Berlin-Pankow in den Strafvollzug nach Hoheneck, ist diese Form der öffentlichen Demütigung beunruhigend vertraut. [Anm ethos: 1980 bis 1982 war Austenat in politischer Haft in der Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Pankow sowie in der Strafvollzugsanstalt Hoheneck (Stollberg/Erzgebirge). 1982 erfolgte der Freikauf durch die Bundesrepublik Deutschland mit anschließender Übersiedlung nach West-Berlin. 1982 und erneut nach der Wiedervereinigung 1990 wurde sie als politisch Verfolgte des DDR-Regimes anerkannt.]
Die Frage, die sich stellt, lautet daher nicht polemisch, sondern nüchtern:
Wird politische Zurschaustellung wieder als Mittel staatlicher Machtdemonstration akzeptiert?
Denn nicht vergessen: Die Mehrzahl der Straftäter werden ohne Handschellen vorgeführt. Handschellen sind kein Automatismus, sondern eine Zwangsmaßnahme, die nur bei konkreter Notwendigkeit zulässig ist.
👉 Fesselung nur bei: Fluchtgefahr, Gewaltbereitschaft, Selbstgefährdung, onkreter Sicherheitslage
Wenn bereits die bloße Behauptung, Dr. Witzschel gehöre der sogenannten „Reichsbürger“-Szene an oder stehe ihr nahe, ausreicht, um Maßnahmen zu legitimieren, ist dies rechtsstaatlich hochproblematisch. Denn: Eine Zugehörigkeit zur Reichsbürger-Szene ist nicht belegt. Es existiert hierzu keine gerichtliche Feststellung, keine rechtskräftige Entscheidung und kein belastbarer Nachweis.
Denn: Gerichte haben wiederholt festgestellt:
Eine öffentliche Vorführung in Handschellen hat stigmatisierenden Charakter und darf nicht als Machtdemonstration oder Abschreckung eingesetzt werden.
Der Prozess fand zudem noch im Hochsicherheits-Saal seit dem 14.11.2023 statt. Die Rechtsprechung spricht hier von: „Prangerwirkung“, „Vorverurteilung durch äußere Umstände“, Verletzung der Menschenwürde, wenn unverhältnismäßig
Wo öffentliche Vorführung, Sicherheitskulisse und Stigmatisierung die Rechtsfindung überlagern, nimmt ein Verfahren den Charakter eines Schauprozesses an.
Das ist mit dem Geist des Grundgesetzes nicht vereinbar.
Ein Schauprozess ist kein Vorwurf – sondern eine Zustandsbeschreibung, wenn Öffentlichkeit zur Disziplinierung wird.
Update Dr. Elke_Austenat @Elke_Austenat
Hinweis meinerseits vorab:
Ergänzend erlaube ich mir folgenden Hinweis in eigener Sache: Gegen mich läuft seit dem Jahr 2022 ein Verfahren im Zusammenhang mit der Ausstellung ärztlicher Atteste/Immunitätsbescheinigungen auf der Basis von Laborbefunden, die in akkreditierten Laboren nach den jeweils geltenden gesetzlichen und fachlichen Standards erhoben und bewertet wurden.
Durch den Sonderermittler der Ärztekammer wurde schon vor Monaten bestätigt, dass keine Gefälligkeitsatteste vorlagen. Gleichwohl zieht sich das Verfahren bislang ohne abschließende Klärung hin.
Im Rahmen der mir gewährten Akteneinsicht wurde deutlich, dass mein Vorgehen inklusive social media Aktivitäten eng begleitet und dokumentiert wird.
Ich gehe daher weiterhin davon aus, dass mein Handeln ausschließlich an medizinischen, juristischen und ethischen Maßstäben gemessen wird – Maßstäben, denen ich mich in der Vergangenheit und auch künftig verpflichtet sehe.
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Der folgende Text versteht sich ausdrücklich nicht als Muster, sondern als Anstoß zum eigenständigen Denken und Prüfen.
Sprechen Sie mit Ihrer Familie, Ihrem Rechtsanwalt, mit politischen Vertretern der Opposition, die mit dem aktuellen Vorgehen nicht einverstanden sind, fragen Sie Ihren Arzt – und vor allem: entscheiden Sie selbst.
Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Beratung. Er soll lediglich dazu beitragen, Fragen zu formulieren, die aus Sicht vieler Bürger und Ärzte einer Klärung bedürfen.
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Vorschlag für einen Offenen Brief an Justizministerium, Ministerium für Gesundheit, Staatsanwaltschaft, Ärztekammer
Betreff: Klärung der strafrechtlichen Maßstäbe bei ärztlichen Gesundheitszeugnissen und politisch-administrativen Maßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der Verurteilung von Kollegin Dr. Bianca Witzschel sowie der inzwischen eingeleiteten Ermittlungen gegen Empfänger ärztlicher Atteste bitten wir um eine fachliche und rechtliche Klärung der folgenden Punkte:
1.Auf welcher rechtlichen und medizinischen Grundlage wird eine ärztliche Einschätzung strafrechtlich als „objektiv unrichtig“ bewertet, wenn keine medizinische Widerlegung der attestierten Einschätzung erfolgt ist?
2.Wie wird das Spannungsverhältnis zwischen ärztlicher Therapiefreiheit, Berufsordnung und nachträglich angelegten strafrechtlichen Maßstäben rechtlich aufgelöst?
3.Weshalb werden politisch-administrative Entscheidungen im Rahmen der Masken- und Impfmaßnahmen überwiegend ausschließlich an ihrer formalen Rechtmäßigkeit gemessen, auch in Fällen, in denen zwischenzeitlich belegte medizinische Erkenntnisse diesen Maßnahmen widersprachen?
4.Wie wird sichergestellt, dass strafrechtliche Verantwortung nicht strukturell von politischen und administrativen Entscheidungsträgern auf Ärzte und Bürger verlagert wird, die im Vertrauen auf ärztliche Einschätzungen gehandelt haben?
Ziel dieser Anfrage ist keine Schuldzuweisung, sondern die Wiederherstellung nachvollziehbarer rechtsstaatlicher Maßstäbe, die sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Integrität ärztlicher Berufsausübung gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
[Name / Funktion / Ort]
