Woher kommen die "Wiederösterreicher"?

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Erinnern für die Zukunft: Neues Kooperationsprojekt von Außenministerium und Nationalfonds rückt Geschichten von „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ ins Zentrum

27. Januar 2026 (Presse-Aussendung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten) Die Entscheidung des österreichischen Parlaments im Jahr 2019, Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, war wegweisend. Seitdem haben über 40.000 Personen ihr Vertrauen in Österreich gesetzt und einen Teil ihrer Identität zurückerlangt – nicht zuletzt durch die engagierte Unterstützung der österreichischen Vertretungsbehörden weltweit.

Schellhorn u NFonds

Foto BMAI, Sepp Schellhorn und Hannah M. Lessing

Um die vielfältigen Erfahrungen dieser „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ stärker im Bewusstsein Österreichs zu verankern, hat das Außenministerium in Zusammenarbeit mit dem Nationalfonds der Republik Österreich das neue Projekt „Erinnerung im Dialog – Stimmen der ‚Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher` gem. §58c StbG“ auf den Weg gebracht. Sowohl durch die wissenschaftliche Aufarbeitung im Rahmen sogenannter „Erinnerungsdialog-Residencies“ als auch durch künstlerische Auseinandersetzungen werden ihre Familiengeschichten für alle sichtbar und erlebbar

„Erinnerungskultur heißt Verantwortung. Verantwortung für die Gegenwart, aber vor allem für die Zukunft. Das neue Projekt von Außenministerium und Nationalfonds füllt diesen Anspruch mit Leben. Es verwandelt Erinnerung in einen aktiven Beitrag – gegen Antisemitismus, gegen Ausgrenzung und für eine offene, demokratische Gesellschaft“, so Staatssekretär Sepp Schellhorn.

Auch die Vorständin des Nationalfonds, Hannah M. Lessing, betont die Bedeutung der wegweisenden Initiative für die Zukunft des Erinnerns und der Identität: „Erinnerung und Dialog sind seit 30 Jahren grundlegende Elemente in der Arbeit des Nationalfonds. In vielen Gesprächen mit Überlebenden und ihren Nachfahren wurde ihre besondere Verbundenheit ebenso wie die Ambivalenz zur „alten Heimat“ Österreich spürbar. Es ist daher entscheidend, mit Gewalt zerrissene Beziehungen neu zu knüpfen und vertriebene Geschichte gemeinsam zurück nach Österreich zu holen – genau das macht das neue Projekt.“

Dabei stehen die „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher“ selbst im Mittelpunkt. Aus diesem Grund waren im Rahmen eines Pressegesprächs Kathy Henderson, eine der ersten „Wiederösterreicherinnen“ in Großbritannien, und Yakov Weisl als Vertreterin und Vertreter der lebendigen Erinnerungskultur per Livestream aus Tel Aviv und London zugeschaltet. Henderson und Weisl verbinden neben ihrer Staatsbürgerschaft nach §58c in besonderer Weise Vergangenheit und Zukunft über Generationen hinweg. So war die Schwester des Urgroßvaters Weisls, Marianne Beth, die erste in Österreich eingetragene Rechtsanwältin; Weisls Urgroßvater, Wolfgang von Weisl, war besonders aktiv in den österreichisch-israelischen Beziehungen nach dem 2. Weltkrieg.

Sowohl Henderson als auch Weisl unterstrichen die Relevanz und Aktualität des Projekts. „Der Rückgriff auf verlorene Erinnerungen ist besonders wichtig und dadurch kann der Vergangenheit die Hand gereicht werden“, so Henderson. „Die in die Zukunft blickende junge Generation kann durch dieses Projekt stärkere Beziehungen mit Österreich aufbauen und Brücken festigen“, erklärte Weisl.

ethos.at hat nachgefragt:

29. Jänner 2026 S.g. Herr Staatssekretär Schellhorn,

bezugnehmend auf den Bericht "Erinnern für die Zukunft" bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Aus welchen Staaten kommen die 40.000 „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ (Bitte um vollständige Aufstellung der Staaten und jeweiligen Anzahl seit 2019).

2. Welche Kosten entstehen den „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ bei der Einbürgerung?

3. Welche Kosten entstehen der Republik Österreich für die amtlichen Maßnahmen (bitte um genaue Angaben pro Jahr seit 2019)

4. Welche Pflichten entstehen der Republik Österreich gegenüber den 40.000 neuen Staatsbürgern?

5. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht lässt keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. (Quelle: oesterreich.gv.at) Wie wird dieser Widerspruch bei den „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ aufgehoben?

6. Der genannte Artikel berichtet über „wissenschaftliche Aufarbeitung“ und „künstlerische Auseinandersetzungen“ zu dem Thema. Welche Projekte wurden bislang verwirklicht, welche werden laufend betreut und entwickelt, wo finden sich die Dokumentationen, wie hoch waren die bisherigen Kosten und wie hoch sind die laufenden Kosten?

7. Abgesehen von spärlichen Beiträgen zur Erinnerungskultur ist aus dem Artikel 58c kein Mehrwert für die Republik Österreich zu erkennen. Bitte um Klärung!

Mit freundlichen Grüßen, HTH, CR ethos.at