Darf der Staat Artikel 20 GG vernichten? + Politische Ästhetik
21. November 2025 – Information des Vereins zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V - Der Berliner Künstler und Bürgerrechtler Ralph Boes hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Grund: Behörden wollen sein Kunstwerk, eine Buchenstele mit dem per Hand eingeschnitzten und vergoldeten Artikel 20 des Grundgesetzes, vernichten. Boes spricht von einem Vorgang, der den Kern der Demokratie berührt.

"Kunst nimmt ja oft vorweg, was später in der Wirklichkeit geschieht. Denken wir nur an Orwells 1984. Wenn jetzt der Artikel 20 GG vernichtet wird, handelt es sich um ein Realbild zum Zustand unserer Republik", sagt Boes.
Ein Kunstwerk zur Verfassung soll vernichtet werden.
Die Stele entstand 2018/19 auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin und wurde gemeinsam mit hunderten Bürgerinnen und Bürgern geschnitzt. Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes und zum 30. Jubiläum des Mauerfalls (jeweils 2019) wurde sie an der Uferpromenade am Bundestag neben dem berühmten Kunstwerk "Grundgesetz '49" von Dani Karavan aufgestellt, das die Artikel 1 bis 19 zeigt. Artikel 1 bis 19 enthalten die sogenannten Grund- und Menschenrechte. Doch erst Artikel 20 beinhaltet die Prinzipien der Staatsstruktur. Der Wortlaut:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ausgerechnet Artikel 20, der die demokratische, rechts- und sozialstaatliche Grundordnung unserer Republik enthält, den Politikern den erlaubten Rahmen für ihr Wirken setzt, dem Volk die volle Souveränität ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus") und allen Deutschen ein Recht zum Widerstand zuspricht, fehlt am Bundestag. Boes wollte diese Lücke schließen. Der Bundestag lehnte das immer wieder ab. Nach dem Grundsatz: "Wenn die Politik sich nicht kümmert, ist es die AUFGABE DER BÜRGER, für die Wiedererrichtung des Grundgesetzes einzutreten, auch – UND GERADE ! - wenn es den Politikern nicht passt!" hat Boes den Artikel 20 am Bundestag dann ohne Genehmigung des Bundestags errichtet.
Neben der Staatstruktur (Artikel 20) war so die Selbstermächtigung der Bürger gegenüber einer immer mehr grundgesetzfernen Politik mit ins Bild zu bringen. Für den Bundestag stellt die Aufrichtung der Stele damit allerdings eine "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" dar. Und die Stele soll jetzt als Tatwerkzeug vernichtet werden. Kunstvernichtung in Deutschland - die Vernichtung des Ideales unserer Republik - ein wahrhaft großes Thema. Und zugleich ein treffendstes Bild für die Wirklichkeit. Die Sache ist jetzt zum Bundesverfassungsgericht gebracht.- Siehe https://deine-verfassung.de/akt13/BVerfG.pdf Der Verein ist gespannt auf die Entscheidung.
