Unser Heer verletzt Neutralität

Für NEUtralität immer

9. September 2024 – „Unser Heer“ alias Bundesministerium für Landesverteidigung, informierte die Öffentlickeit am 12.8.2024 via APA / OTS ganz ungeniert über laufende Verfassungsbrüche, insbesondere die Verletzung des Neutralitätsgesetzes:

US-Militärtransite: Konvois durchqueren Österreich

Vorbereitung auf internationale NATO-Übung „Saber Junction“ in Deutschland

Wien (OTS) – Von 13. bis 23. August 2024 erfolgen Transite der US-Streitkräfte durch Österreich. Grund dafür ist die „Saber Junction“ – eine internationale Übung in Deutschland, an der mehrere Armeen teilnehmen; Die NATO-Übung „Saber Junction“ – geleitet von der US Army Europe and Africa – findet jährlich statt. Daran nehmen NATO-Länder sowie Partnerländer – darunter Albanien, Belgien, Georgien und Rumänien – teil. Österreich ist nicht beteiligt.

Im genannten Zeitraum durchqueren ca. 300 Fahrzeuge Österreich. Die Einreise der ersten Fahrzeuge wird über den Grenzübergang Thörl-Maglern (Kärnten) passieren. Die Ausreise nach Deutschland erfolgt über den Grenzübergang Suben (Oberösterreich). Seit dem 29. Juli finden bereits vorbereitende Verlegungen in kleinerem Ausmaß statt. Gegen mögliche Verkehrsbehinderungen werden Maßnahmen getroffen.

Das Bundesheer unterstützt den Transit im Bereich des Transportmanagements. Durch die Unterstützung des Transits generiert das Bundesheer einen Mehrwert in den Bereichen der logistischen Aus-, Fort- und Weiterbildung und nutzt die Gelegenheit für ein „On the Job Training“ des österreichischen „National Movement and Coordination Center“ und involvierter Truppenteile. Der Ausbildungs- und Erfahrungsgewinn ist vor allem für einen Einsatz und für die Zusammenarbeit im multinationalen Verbund im Rahmen von Auslandseinsätzen von hohem Wert. Die dem Bundesheer im Zusammenhang mit dem Transit entstehenden Kosten werden von den ausländischen Truppen refundiert.

Transits von Angehörigen anderer Streitkräfte durch österreichisches Hoheitsgebiet werden durch das Bundesministerium für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Basis des Truppenaufenthaltsgesetzes 2001 nach gestelltem Antrag geprüft und im Einklang mit der militärischen Neutralität gestattet. Gemäß der oben zitierten gesetzlichen Grundlage können jedoch konkrete Auflagen durch das BMLV erteilt werden. Zudem erfolgt im Falle einer erteilten Genehmigung auch die Koordinierung mit dem Bundesministerium für Inneres.

(Ende OTS „Unser Heer“)

In Österreich als DDR 4.0 fällt offenbar niemandem in der Presseabteilung des Bundesheeres auf, dass die Einleitung „Transite der US-Streitkräfte durch Österreich“ und „Österreich ist nicht beteiligt“ einen eklatanten Widerspruch enthalten. Tausende Genehmigungen ohne zu hinterfragen, ob die Transporte Kriegszwecken dienen und ob sie damit unsere Neutralität verletzen – das also ist „keine Beteiligung“. Auf der Webseite https://www.stimmenfuerneutralitaet.at/artikel/ ist unter dem Titel „Österreich lässt tausende NATO-Militärtransporte über sein Territorium zu“ folgender Kommentar zu lesen:

„Im Jahr 2023 erfolgten 4.584 ausländische Militärtransporte durch Österreich sowie 6.245 Überflüge ausländischer Militärflugzeuge durch den österreichischen Luftraum. Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hervor. Es handelt sich somit um nicht weniger als zwölf Militärtransporte und 17 Überflüge pro Tag.

Bei den Transporten bedeuteten die aktuellen Zahlen zudem gegenüber dem Jahr 2022 ein Plus von 84. Die meisten Militärtransporte über österreichisches Staatsgebiet entfallen auf die USA (1.017), dahinter folgen Deutschland (980) und Slowenien (593). Die Überflüge sind im Vergleich minimal zurückgegangen (minus fünf), allerdings waren gleich 19 davon nicht genehmigt, also schlichtweg illegal.

Transporte und Überflüge geschahen aus zweierlei Gründen: Einerseits zur Verlegung von NATO-Kontingenten zu Manöverzwecken sowie zum Aufmarsch in östlichen Grenzstaaten. Andererseits ging es um den Transit von Panzern, Waffen, Munition und anderen Rüstungsgütern, die seitens der NATO für den Kriegseinsatz durch die ukrainische Armee bestimmt sind.

Während Tanner und Außenminister Schallenberg (ÖVP) nichts dabei finden, die SPÖ schweigt, handelt es sich um eine geradezu skandalöse Praxis der österreichischen Bundesregierung, die der verfassungsmäßigen Neutralität Österreichs schweren Schaden zufügt.

Truppen- und Waffentransporte der NATO, um an der Grenze zur Ukraine, zu Weißrussland und Russland zu provozieren und potenziell zu eskalieren, stehen nicht im Interesse des Friedens. Luftraumverletzungen, erst recht mit Militärmaschinen, sind eindeutig zu unterbinden. Offensichtlich haben ÖVP und Grüne die staatliche Souveränität der Republik Österreich aufgegeben und einen stillen NATO-Anschluss vollzogen.“

Update 24. 11.2024 – Ao.Univ.Prof.i.R. Dr. Michael Geistlinger hat am 23. Mai 2024 ein 99-seitiges Gutachten verfasst und kürzlich freigegeben. Der Titel lautet: «Die Beteiligung Österreichs an der European Sky Shield Initiative (ESSI) und die immerwährende Neutralität Österreichs». In seiner Beurteilung bezieht er viele Stellungnahmen und völkerrechtlich relevante Organisationen mit ein. Die Bürgerinitiative NFÖ hat das Gutachten publiziert.

Update 20.9.2025 Österreichische Neutralität als Schild gegen die Kriegstreiberei der westlichen Eliten. Ein Essay von Wilhelm Langthaler

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Promis machen Druck auf NR-Kandidaten

Axl Hohle Lercherlschas

+ Anti-Kickl + Boykott-Aufruf + Demokratie + Freies Mandat

8. September 2024 – Ein moralinsaurer Brief eines „Vereins zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements“ hat alle Kandidaten zum Nationalrat aufgefordert, quasi eidesstattlich zu erklären, eine allfällige Regierung Kickl im Parlament nicht zu unterstützen. Offenbar eine Reaktion auf Kickls pauschale Diffamierung der Kulturelite als „Inzucht“.

Axl Höhle. „Brauner Haufen? A Lercherlschas! Nestbeschmutzen – rotgrüner Spaß!“ 70 x 60 cm + Axl Höhle auf SAATCHI ART

Ortwin Rosner (Kandidat der Liste Petrovic) kommentiert auf tkp.at (7.9.24): „So einfach wäre es also. Zwei Kreuzerl, und ich hätte mitgeholfen, die Welt vor dem Bösen zu retten. Man liest das und kann es nicht fassen, man fragt sich, in was für einen Kindergarten man da jetzt geraten ist. Die Infantilisierung politischen Bewusstseins schwingt sich hier einmal mehr in ungeahnte Höhen auf. Umso überraschender ist die Reihe von Leuten, die auf einem weiteren Zettel aufgelistet stehen.

Es handelt sich um 79 prominente Persönlichkeiten, die dem Verein anzugehören scheinen und in deren Namen das Schreiben abgeschickt worden sein soll: Dass man darunter Rudolf Anschober findet, Peter Rabl oder Peter Michael Lingens, das verwundert freilich nicht so sehr, von denen ist man ja nichts Besseres gewohnt, — aber dass auch ein Alfred Noll, eine Gertraud Knoll, ein Erwin Steinhauer und ein Peter Huemer sich in diese geistige Niederungen herabbegeben, erstaunt dann doch ein wenig, noch mehr aber, dass sich sogar der Verfassungsjurist Heinz Mayer hier einordnet. Denn sich hier aufzuhalten, sollte eigentlich beschämend für einen Mann seines Metiers sein, der als allererster bemerken müsste, wie bedenklich eine derartige Vorgangsweise demokratiepolitisch ist. Ansonsten findet man hier, von einigen wenigen (Ex-)ÖVP-Politikern wie Franz Fischler und Otmar Karas abgesehen, natürlich das Who is Who der sozialdemokratisch beziehungsweise linksliberal geprägten und völlig geistlos gewordenen Kunst- und Kulturszene versammelt, von Klaus Maria Brandauer über Markus Hinterhäuser, Marvie Hörbiger, Robert Menasse, Adele Neuhauser bis zu Xaver Schwarzenberger.“

 Auch Walter Schönthaler (Nummer 10 der LMP) weist auf seinem Mittelstandblog das Ansinnen der Schickeria zurück: „Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen folgende „Erklärung“ (rechtsverbindlichen Vertrag) abgeben: ‚Ich versichere hiermit, dass ich im Fall meiner Wahl zur/zum Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat, eine Bundesregierung mit FPÖ-Beteiligung nicht unterstützen und ihr nicht zu einer parlamentarischen Mehrheit verhelfen werde. Ich bin damit einverstanden, dass die Erklärung veröffentlicht wird?.‘

Für diese Einschränkung des freien Mandates und der Missachtung des Artikel 56 Bundesverfassungsgesetz bieten die Prominenten auch eine Gegenleistung durch die Veröffentlichung der Vertragsunterzeichner auf ihrer Online-Website an. Denn: Dadurch haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, diesen Kandidatinnen und Kandidaten ggf. ihre Vorzugsstimme zu geben.

Die Prominenten fordern von jenen, die sich bei den Wahlen um ein politisches Amt bewerben, eine Art Vollmacht zur Einschränkung ihres freien Mandats, indem man den Initiatoren des Schreibens schriftlich und rechtsverbindlich bestätigt, dass man mit einer bestimmten Partei, der FPÖ, nicht zusammenarbeiten wird. Diese Forderung Steht Im Widerspruch Zum Grundsatz Der Freien Mandatsausübung. Es gilt der Artikel 56 der Österreichischen Bundesverfassung: Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.“

SIEHE AUCH: Siehe auch: Petrovic beklagt „zutiefst undemokratische“ Aktion (Krone.at 10.9.24)

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RTR: Neudefinition von Qualitäts-Journalismus

RTR Qualitätsjournalismus

Verfassungswidrige Förderpraxis der Bundesregierung und ihrer Behörden

28. August 2024 (Updates 29.8.24, 13:30) – Die „RTR Medien und KommAustria“, eigentlich zuständig für die Kontrolle von Rundfunk und Telekom, ist gleichzeitig die Behörde, die im Auftrag der Bundesregierung die Zuteilung und Ausschüttung von Subventionen übernimmt. In jeder entwickelten Demokratie dieser Welt wäre so eine Praxis aufgrund von Unvereinbarkeitsprinzipien unmöglich. Aber Österreich ist anders. Hier erfindet die Regierung – zur Gleichschaltung der Massenmedien – immer wieder neue Fördertöpfe! Nun die Förderung „Qualitätsjournalismus“.

Mehr noch als die Förderschiene „Digitale Transformation“ (als ob die Medien 30 Jahre nach Erfindung des Internets noch nicht digital transformiert wären!) ist diese Förderschiene eine Verhöhnung der Pressefreiheit. Sie ist geradezu die Wiedereinführung der Zensur – nicht durch Verbotsmechanismen, sondern durch Belohnungsmechanismen. Das bedeutet: Die Behörde beurteilt im Nachhinein, welche „Leistungen“ der Massenmedien „Qualitätsjournalismus“ entsprochen haben und verteilt dem entsprechende Belohnungen!

SIEHE AUCH: Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien

Zur scheinbaren Objektivierung des Verfahrens gibt es mehrere Belohnungs-Kategorien: Inahltsvielfaltsförderung, Journalismusförderung, Verteilung von Schülerabos (vorbei an allen gesetzlichen Regelungen für Lehrbücher), Ausbildung von Nachwuchs, Presseclubs, Einrichtungen der Aus- und Fortbildung.

Zur Ausschüttung kommen nun die Belohnungen für 2023, während für 2022 in der ersten Jahreshälfte (nach Verzögerungen aufgrund von EU-Einwendungen) ausbezahlt wurde. Laut Verfassung gilt: „Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzessionssystem beschränkt werden.“ (StGG Artikel 13) Und: „Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang zur zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.“ (EMRK Ariktel 10 Absatz 1)

Es ist offensichtlich dass die Förderpraxis der Bundesregierung verfassungswidrig ist! Die von RTR ausgeschütteten Förderungen (egal ob unter dem Titel „Qualitätsjournalismus“ oder „Digitiale Transformation“) sind eindeutig „Konzessionssysteme“, die durch massive Bevorzugung einzelner Medien zur direkten Benachteiligung andere Medien führen! Außerdem handelt es sich offensichtlich um „Eingriffe öffentlicher Behörden“ – wie immer diese auch im Sinne der „Meinungsvielfalt“ schöngeredet werden, das Ergebnis ist eindeutig: verfassungswidrige Benachteiligung kleiner Medien und die übermäßige Bevorzugung staatsnaher Massenmedien! Einmalig und einzigartig: Förderungen sind normaler Weise eine Vorfinanzierung für kommerziell nicht gesicherte oder technisch innovative Projekte. Hier wird nachträglich beurteilt, ob Kriterien des „Qualitätsjournalismus“ erfüllt wurden. So produziert man regierungshörige Medien, das ist: Zensur.

Nur ein Beispiel der regressiven Zensur 2022 + 2023, die Ausschüttungen für die wichtigste „Qualitätszeitung“ unseres Landes: Kronenzeitung 423.795 + 1.833.810,63 + 5014,43 (für Schüerabos) + 50.000 (Nachwuchsjournalismus) + 404.108,77 (Inhaltsvielfalt !!) + 1.821.656,26 + 31771,35 (Schülerabos) = 4.146.361,44 (in Worten: 4,1 Millionen) Euro.

Kommentar zum QJF-G

Schon in Abschnitt 1 § 2. wird die Diskriminierung hunderter kritischer Kleinmedien festgeschrieben. Förderwürdig sind demnach Medien mit hauptberuflich tätigen Journalisten, welche nach dem Kollektivvertrag entlohnt werden, oder Online-Medien, die im Durchschnitt zumindest 150.000 Unique User pro Monat nachweisen können.

Laut finanz.at wird über die schon lange bestehende Pressseförderung ein Betrag von 8,7 Millionen Euro ausgeschüttet. Die Förderungen aus „Digitaler Transformation“ und nun aus OJF-G (siehe §3) übertreffen jeweils ein Vielfaches dieser Beträge und sind mit „Sicherung der Medienvielfalt“ oder gar „Qualitätsförderung“ nicht begründbar. Die Intention des Gesetzes wird spätestens mit dem § 23 klar: § 23. „Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler betraut.“ Der Bundeskanzler höchst persönlich, nicht etwa das Bundeskanzleramt oder die im BKA angesiedelte „Medienministerin“. Damit wird auch klar, wer das alleinige Sagen in der „Kontrollbehörde“ KommAustria hat, die laut Abschnitt 7 § 17 für Einbringung und Abwicklung zuständig ist.

Mit einem „Fachbeirat“ hängt sich die Regierung – wie üblich in Österreich – das Mascherl der Objektivität und Sachlichkeit um. Von welchem Fach müssen die Beiräte sein? Darüber findet sich nichts im Gesetz. § 19. (1) besagt lediglich: „Zur Beratung der KommAustria bei der Vergabe von Mitteln nach diesem Bundesgesetz und der Erstellung sowie Aktualisierung der diesbezüglichen Förderrichtlinien wird ein Fachbeirat eingerichtet, der von der KommAustria einzuberufen ist.“ Kein Wort über die Qualifikation der Fachbeiräte oder die Modalitäten der „Einrichtung“. So bleibt offen, ob das Büro der Fachbeiräte oder die Fachbeiräte selbst zuerst eingerichtet werden.

Absatz (4) des § 19 besagt: „Die Tätigkeit im Fachbeirat ist ehrenamtlich.“ Wer die österreichische Realverfassung kennt, kann aufgrund dieser Erkenntnisse 1 + 1 zusammenzählen:

1. Der Bundeskanzler ist mit der Vollziehung betraut.

1. Nur best versorgte Freunde des Bundeskanzlers dürften bereit sein, „ehrenamtlich“ Aktivitäten (de facto Scheinaktivitäten) zu entfalten, die allein dazu da sind, den Kanzler höchst persönlich von allfälligen Vorwürfen der Einflussnahme freizusprechen.

1 + 1 = 1, das ist die österreichische Realverfassung: alles Eins, alles Einerlei, alles Einheitspartei. Wie die Parlamentskorrespondenz (PK vom 24.11.2023) bestätigt, hat dem Gesetz im Nationalrat „eine breite Mehrheit“ zugestimmt.

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