Unsaubere Geschäfte

KleineZtg Müllskandal

Update 16. Juni 2025 – „Um das vor einigen Jahren aufgeflogene Kartell in der Abfallwirtschaft hat das Kartellgericht die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) geforderte Geldbuße von 7,085 Millionen Euro gegen den Entsorger Saubermacher bestätigt. Das Unternehmen hatte im Rahmen eines Kronzeugenprogramms zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts beigetragen, woraufhin die BWB die verminderte, nun rechtskräftige Strafe beantragte“, berichtet ORF.at (16.6.2025)

SIEHE AUCH Presseinfo der BWB vom 16.6.25

10. September 2024 – Vorweg muss man anerkennen, dass die Mülltrennung und -entsorgung in ganz Österreich gut funktioniert. Man kann im besten Sinne des Wortes von Recycling-Culture sprechen. (Der beste Sinn des Wortes muss in Zeiten von „Cancel Culture“ täglich aufs neue geprüft werden.) Diese Kultur hat sich in den vergangenen 30 Jahren etabliert, und trotzdem sind EU-Bürokraten der Meinung, sie müssten bis zum Schraubverschluss der Plastikflaschen immer wieder beweisen, dass sie sich um Details kümmern, die weit über ihre Komptenzen hinaus gehen. Aber das ist eine andere Geschichte.

 

Hier geht es um schmutzige Geschäfte der Saubermacher, konkret Kartellbildung der Entsorgungsbetriebe. In der Entsorgung schien das PPP-Modell (private public partnership) in weiten Teilen Österreichs zu funktionieren. Während in Wien die legendären Müllmänner quasi Beamte der Stadt sind, haben in kleinen Landgemeinden private Saubermänner die Müllabfuhr und fachgerechte Entsorgung übernommen. Das müsste theoretisch billiger sein, als die Entsorgung durch jede kleine Gemeinde einzeln. „20 Jahre lang sollen Abfallentsorger in ganz Österreich Preise und Kunden aufgeteilt haben. Für den Kronzeugen Saubermacher setzt es eine Millionenstrafe“, berichtet die Kleine Zeitung (10.9.24)

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat in einer Pressemitteilung folgende Untersuchungsergebnisse publiziert.

Weiterlesen

Vorwahl zum Nationalrat. Wozu?

MZ Vorwahl 800

10. Septmeber 2024 – Schon in Knittelfeld ist Anton (Kandidat der Liste Madeleine Petrovic) ein Plakat vor dem Stadtamt aufgefallen. Inhalt: „Nationalratswahl – ‚Quasi-Vorwahltage‘. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte und geben Sie direkt Ihre Stimme im Bürgerservicebüro ab!“ Dafür macht das Amt sogar Überstunden und bietet an drei Freitagen Verlängerte Öffnungszeiten bis jeweils 18:00 Uhr. Anton Edler von Liezen, ein Mensch mit moralischen Grundsätzen, fragt sich und mich, wofür wir dann noch bis Ende September dutzende Gemeinden und Städte besuchen, wenn uns viele Stimmen schon weggenommen werden, bevor wir Gelegenheit hatten, mit den Menschen zu sprechen.

Und genau diese Möglichkeit wurde heute in Mürzzuschlag zum Fall. Ein älterer Herr hat mir eröffnet, dass er schon voreilig „taktisch“ gewählt habe, ohne zu wissen, dass auch Petrovic bei der Wahl antrete. Petrovic ist auch Obfrau des Vereins Save Tibet, dem auch besagter Wähler angehört. Sein Bedauern über die voreilige Entscheidung war aufrichtig aber die Wahl nicht mehr zu ändern. „Die Welt ist alles, was der Fall ist.“ (Wittgenstein)

Es ist klar, dass die Altparteien niedrige Wahlbeteiligung fürchten, da die 4-Prozent-Hürde bei fünf Millionen Wählern mit weniger Stimmen erreicht werden kann als bei sechs Millionen. Klar ist auch, dass viele Wähler erst in den letzten Tagen vor dem Wahltag ihre Entscheidung treffen (siehe Umfragen von Marketagent.com)

So können die Altparteien verlorene Wähler zurückgewinnen, bevor diese im direkten Gespräch mit Kandidaten neuer Parteien von besseren Ideen oder gar von einem besseren Demokratie-Konzept überzeugt werden. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob diese neue Praxis der „Vorwahl“ verfassungskonform ist.

Der Begriff „Vorwahl“ findet sich jedenfalls nicht in der Verfassung und auch nicht in Nationalratswahlgesetz. Somit gibt es auch keine Vorwahltage. Der Begriff „Quasi Vorwahltage“ unter Anführungszeichen verschleiert nur schlecht, um was es wirklich geht – nämlich um Vorwahltage. Schon in der amtlichen Wahlinformation findet sich die Auskunft, wie man mit der Wahlkarte wählt. Die erste von vier Möglichkeiten: „sofortige Stimmabgabe mittels Briefwahl bei persönlicher Beantragung“.

Ich habe zwar keinen Bildungsauftrag (anders als der ORF), erfülle ihn aber trotzdem (anders als der ORF). So habe ich im NR-Wahlgesetz, das 129 Paragrafen umfasst, nachgeforscht und im § 40 (Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten) Absatz 5 folgende Details gefunden:

(5) Für den Fall, dass eine Wahlkarte dem Antragsteller persönlich ausgefolgt wird, kann diese unmittelbar nach ihrer Ausstellung in den Räumen der ausstellenden Behörde zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet und anschließend zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde hinterlegt werden. Die Gemeinde hat durch Bereitstellung einer Wahlzelle oder eines hierfür abgetrennten Raumes oder Bereiches dafür Sorge zu tragen, dass eine solche Stimmabgabe unter Wahrung des Wahlgeheimnisses möglich ist. Der Ort für die Wahlzelle, den abgetrennten Raum oder den abgetrennten Bereich ist so auszuwählen, dass dieser für Menschen mit Behinderungen barrierefrei erreichbar ist. Macht der Wähler von der Möglichkeit der Stimmabgabe nach Ausstellung der Wahlkarte Gebrauch, so hat der Gemeindewahlleiter, in Statutarstädten der Bezirkswahlleiter, allenfalls unter Heranziehung von Hilfskräften, nach Entgegennahme der Wahlkarte die Wahlkarte anhand des auf der Wahlkarte aufscheinenden Barcodes oder QR-Codes unter Zuhilfenahme der Datenverarbeitung ZeWaeR zu erfassen. In gleicher Weise ist mit Wahlkarten vorzugehen, die der zuständigen Wahlbehörde im Postweg übermittelt worden sind. Eine Wahlkarte ist unmittelbar nach der Erfassung in einem besonderen Behältnis amtlich unter Verschluss zu verwahren.

Ich bin kein Rechtsprofessor, sondern nur ein Kandidat der Liste Madeleine Petrovic, der um deine Vorzugsstimme wirbt. Wenn ich aber ein Professor wäre, würde ich eine Dissertation anregen zum Thema: wie viele Türen öffnet das aktuelle Nationalratswahlgesetz für Missbrauch und Wahlfälschung.

Weiterlesen

13 Milliarden Steuernachzahlung für Apple

Attac Gesamtkonzernsteuer

10. September 2024 – Sonderbar aber wahr: Irland hat zuwenig Steuern eingehoben und musste erst von EuGH gezwungen werden, diese vom Weltkonzern Apple, der in Irland seine (Steuervermeidungs-)Zentrale hat, einzuheben. Aber es geht um mehr, wie ATTAC berichtet (Presseaussendung vom 10.9.24)

Irland muss 13 Milliarden Euro plus Zinsen an unzulässigen Steuervergünstigungen von Apple einziehen. So lautet das lang erwartete (und endgültige) Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute im Berufungsverfahren der EU-Kommission rund um die irischen Steuerregelungen für Apple bekanntgegeben hat.*

„Die EU-Kommission hat zwar einen faulen Apfel aussortiert, doch die internationalen Steuerregeln sind weiterhin faul und löchrig. Sie ermöglichen es, dass Fälle wie Apple die Regel sind“, erklärt David Walch von Attac Österreich. 

Das europäische Wettbewerbsrecht ist für Attac jedenfalls nicht ausreichend um dem Steuerdumping der Konzerne wirkungsvoll zu begegnen. „Würden die internationalen Steuerregeln funktionieren, wären keine 10 Jahre langen Gerichtsverfahren nötig um zu klären, ob es legal ist, dass Konzerne weniger als 1 Prozent Steuern auf künstlich verschobene Gewinne zahlen. Der Kampf gegen Konzernsteuertricks muss daher politisch und nicht juristisch gewonnen werden“, erklärt Walch.

Warum stehen Apples weltweite Gewinne nur Irland zu?

Mit dem heutigen Urteil bleibt auch die Frage offen, warum Steuern auf Apple-Gewinne, die auf der ganzen Welt erwirtschaftet werden, nur Irland zustehen. In einem fairen Steuersystem würde das Steuerrecht gerecht zwischen allen Ländern aufgeteilt, in denen die Konzerne wirtschaftlich tätig sind. „Was wir dringend brauchen, ist eine grundlegende Reform, die uns ein gerechtes, wirksames, transparentes und faires Steuersystem bringt“, erklärt Walch.

Die Lösung heißt Gesamtkonzernsteuer

Um Konzerne endlich dort gerecht zu besteuern, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, fordert Attac eine sogenannte Gesamtkonzernsteuer. Dabei werden Konzerntöchter auf Basis des global erzielten Gewinns eines Konzerns besteuert. Dieser Gewinn wird je nach realer Wertschöpfung anteilig auf Länder aufgeteilt und dann entsprechend besteuert. Kombiniert mit einem echten Mindeststeuersatz von 25 Prozent hätten die Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne damit ein Ende.

Mindeststeuer für Konzerne bringt keine Lösung

Auch die aktuell in der EU umgesetzte Mindeststeuer für Konzerne ist für Attac keine Lösung. Sie schränkt Gewinnverschiebungen nicht ein und anders als behauptet können Konzerne damit auch in Zukunft nicht einmal 15 Prozent Steuern zahlen, sondern deutlich weniger. Dazu kommt, dass die Mindeststeuer das internationale Steuerdumping zwischen den Staaten paradoxerweise sogar noch weiter anheizt.

*Hintergrund und Zeitleiste zum Fall Irland und Apple:

Nach Anhörungen im US-Senat, in denen Apple beschuldigt wurde, über seine irischen Unternehmen Steuern zu hinterziehen, begann die Europäische Kommission 2013 damit, Irland um Informationen über Steuervorbescheide zu Steuervereinbarungen mit zwei Apple-Unternehmen zu bitten. Im Jahr 2014 leitete die Europäische Kommission eine förmliche Untersuchung der angeblichen staatlichen Beihilfen Irlands für Apple ein.

Im Jahr 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Entscheidung (Entscheidung, Pressemitteilung), dass die von Irland an Apple gewährten Steuervereinbarungen dem Unternehmen einen unlauteren Steuervorteil verschafften (d. h. einen Vorteil, den alle anderen Unternehmen nicht hatten) und dass es sich dabei um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe handelte. Die Europäische Kommission schätzte, dass Irland ca. 13 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen von Apple zurückfordern sollte. Die EK gab Irland vier Monate Zeit, um diese Summe zurückzufordern.

Ende 2016 riefen Irland und Apple getrennt voneinander das Gericht der EU an (Klage Irlands, Klage Apples) und beantragten die Nichtigerklärung der Entscheidung und der Rückforderungsanordnung. Im Jahr 2017 verklagte die Kommission Irland vor dem Gerichtshof, weil es die 13 Mrd. EUR nicht zurückgefordert hatte. Im Jahr 2018 hinterlegte Apple den Betrag auf einem Treuhandkonto, bis das Ergebnis der Gerichtsverhandlungen vorliegt. Die Anhörungen fanden Ende 2019 vor dem EuGH statt.

Im Jahr 2020 hob das Gericht der EU die Entscheidung der Europäischen Kommission auf (Urteil, Pressemitteilung) und stellte fest, dass die Kommission nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass Apple einen selektiven Vorteil hatte.

Im Jahr 2021 legte die Europäische Kommission gegen die Entscheidung der Vorinstanz Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein (Antrag).

Ende 2023 veröffentlichte Generalanwalt Pitruzzella seine Schlussanträge zu diesem Fall.

Weiterlesen