EMFA Gesetz für Medien Freiheit?

BKA free media

9. März 2024 – Noch im März soll das EMFA, Europäisches Medien-Freiheitsgesetz (European Media Freedom Act) vom EU-Parlament beschlossen werden. „Es ist Orwellscher Neusprech, also die Verdrehung von Begriffen. Denn das EMFA bewirkt genau das Gegenteil dessen, was es vorgibt zu wollen. Mit diesem in Ausarbeitung befindlichen EU-Gesetz würde die Meinungsäußerung in den sozialen Netzen weiter eingeschränkt“, berichtet unzensuriert.at (9.3.24)

15. März 2024 – Jubelmeldung des Presseclub Concordia

„Liebe Freund*innen der Concordia, liebe Mitglieder, am Mittwoch wurde im EU-Parlament der European Media Freedom Act beschlossen. Die Verordnung schafft umfassende Mindeststandards für den Schutz vor politischer Einflussnahme in Redaktionen. Wir begrüßen das Paket, da es einige unserer zentralen medienpolitischen Forderungen bekräftigt – etwa Transparenz für öffentliche Inseratenvergabe, Schutz des Redaktionsgeheimnisses und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“

Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU

16. September 2022 – (Europa Aktuell. Ein Beitrag auf bundeskanzleram.gv.atVorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz – Vorschriften sollen die redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen stärken und diese vor ungerechtfertigten, unverhältnismäßigen und diskriminierenden staatlichen Eingriffen schützen.

Am 16. September 2022 hat die Europäische Kommission Vorschriften zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU präsentiert. Der Vorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz sieht unter anderem Schutzvorkehrungen gegen politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen und gegen Überwachung vor. Der Schwerpunkt soll auf der Unabhängigkeit und stabilen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie auf der Transparenz von Medieneigentum und der Zuweisung staatlicher Werbeausgaben liegen.

Ferner werden Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit von Redakteurinnen und Redakteuren und zur Offenlegung von Interessenkonflikten vorgeschlagen. Zudem soll mit dem Gesetz das Thema Medienkonzentrationen aufgegriffen und ein neues unabhängiges „Europäisches Gremium für Mediendienste“ geschaffen werden. Darüber hinaus hat die Kommission eine ergänzende Empfehlung zur Förderung interner Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit angenommen.

Vizepräsidentin Jourová: „Erstmals Vorschlag für gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU“

„Wir haben in den letzten Jahren gesehen, wie auf unterschiedliche Weise Druck auf die Medien ausgeübt wird. Es ist höchste Zeit zu handeln. Wir müssen klare Grundsätze festlegen: Journalistinnen und Journalisten dürfen nicht wegen ihres Berufs ausspioniert werden. Öffentlich-rechtliche Medien dürfen nicht zu Sprachrohren der Propaganda gemacht werden. Daher schlagen wir erstmals gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU vor“, erklärte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová.

Eckpunkte des vorgeschlagenen europäischen Medienfreiheitsgesetzes

Mit dem europäischen Medienfreiheitsgesetz soll sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne ungebührlichem Druck ausgesetzt zu sein. Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums Rechnung getragen.

Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit: Kein Eingriff in redaktionelle Entscheidungen der Medien, Verbesserung des Schutzes journalistischer Quellen, Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Seiten der Mediendiensteanbieter (Offenlegung entsprechender Informationen, Maßnahmen zur Gewährleistung individueller redaktioneller Entscheidungen)

Kein Einsatz von Überwachungs-Software gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten sowie deren Familien;

Unabhängige und angemessen sowie stabil finanzierte öffentlich-rechtliche Medien, Ernennung der Managements in transparenter, offener und diskriminierungsfreier Weise;

Transparente und faire Systeme für die Publikumsmessung (mit Auswirkungen auf Werbeeinnahmen, insbesondere im Internet) und transparente Zuweisung staatlicher Werbung;

Besserer Schutz der Medien vor ungerechtfertigter Entfernung von Medieninhalten im Internet;

Prüfung des Medienpluralismus: Bewertung von Marktkonzentrationen und Anforderungen an nationale Maßnahmen, die sich auf die Medien auswirken;

Neues Nutzerinnen- und Nutzerrecht zur individuellen Anpassung des Medienangebots: Einführung eines Rechts auf Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten, so dass Nutzerinnen und Nutzer die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Vorstellungen anpassen können.

Der Vorschlag wird von einer Empfehlung begleitet, in der eine Reihe freiwilliger Best Practice-Beispiele aus der Branche dargelegt wird, welche auf die Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit und größerer Transparenz der Eigentumsverhältnisse ausgerichtet sind.

Die Kommission schlägt zudem die Einrichtung eines neuen unabhängigen „Europäischen Gremiums für Mediendienste“ vor, das sich aus den Medienregulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Dieses Gremium soll mit folgenden Aufgaben befasst sein:

Förderung der wirksamen und einheitlichen Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die Medien, insbesondere durch die Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien zu Medienregulierungsfragen;

Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu nationalen Maßnahmen und Entscheidungen, die sich auf die Medienmärkte und Medienmarktkonzentrationen auswirken;

Koordination nationaler Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Medien aus Drittländern, die ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen, damit diese in der EU geltende Vorschriften nicht umgehen;

Organisation eines strukturierten Dialogs zwischen sehr großen Online-Plattformen und dem Mediensektor, um den Zugang zu verschiedenen Medienangeboten zu fördern und um zu überwachen, ob die Plattformen Selbstregulierungsinitiativen wie den EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation einhalten.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlaments und die EU-Mitgliedstaaten werden den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Nach der Verabschiedung soll das Gesetz unmittelbar in der gesamten Europäischen Union gelten.

Die Kommission wird – insbesondere im Rahmen des Europäischen Nachrichtenmedienforums – Diskussionen über freiwillige Maßnahmen von Medienunternehmen im Zusammenhang mit der begleitenden Empfehlung anregen.

Hintergrund: Bedeutung unabhängiger Medien

Unabhängige Medien erfüllen eine öffentliche Kontrollfunktion und sind eine tragende Säule der Demokratie und der freien Marktwirtschaft. Weltweit ist die EU nach wie vor eine Hochburg der freien Medien und setzt globale Standards. Gleichzeitig gibt es in der gesamten EU auch besorgniserregende Tendenzen. Die Kommission hat all diese Entwicklungen im Rahmen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und anderer Instrumente wie des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus aufmerksam verfolgt sowie Initiativen wie die Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten und zu Maßnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sogenannte SLAPP-Klagen) ergriffen.

Das europäische Medienfreiheitsgesetz war von Präsidentin Ursula von der Leyen in ihrer „Rede zur Lage der Union“ 2021 angekündigt worden. Von der Leyen hatte 2021 betont: „Medienhäuser sind nicht einfach x-beliebige Wirtschaftsunternehmen. Ihre Unabhängigkeit ist essenziell. Deshalb braucht Europa ein Gesetz, das diese Unabhängigkeit sichert.“ Das europäische Medienfreiheitsgesetz baut auf den Rechtsstaatlichkeitsberichten der Kommission und auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf. Der Vorschlag ergänzt die kürzlich angenommene Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Handlungskompetenz von Journalistinnen und Journalisten und die Richtlinie zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch.

Ergänzung 16. September 2024: „Auslöser für das neue Gesetz zum Schutz der Medien waren allerdings nicht ARD-interne Probleme, sondern die Tatsache, dass vor allem osteuropäische Regierungen Journalisten drangsalieren, die Pressefreiheit einschränken und ganze Medienkonzerne von Regierungsfreunden aufkaufen lassen. Ungarn, Polen und die Slowakei gelten als die Länder, die bei den Überprüfungen der Medienfreiheit regelmäßig durchfallen. Deshalb will die Kommission in Brüssel eine neue Medienaufsicht einrichten. Diese soll staatliche Einflussnahme begrenzen und einschreiten, wenn Journalisten in Gefahr geraten.“ So die Sicht der ARD tagesschau.de (16.9.24)

Ergänzung 11. August 2025 – „Das neue EU-Medienfreiheitsgesetz (EMFA) klingt nach einem Schutzschild für Journalisten, doch der Teufel liegt im Detail. Ausnahmen im „öffentlichen Interesse“ erlauben Verhaftungen und Überwachung – definiert von EU-Eliten und nationalen Regierungen. Was bedeutet das für regierungskritische Stimmen? Die Parallelen zu autoritären Systemen sind unübersehbar“, analysiert Chris Veber auf report24.news

„Dieses Gesetz ist kein Schutzschild für Medienfreiheit, sondern ein Einfallstor für Brüsseler Kontrolle und Bevormundung“, warnt die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger. + + ethos.at kommentiert: Seit den Aufständen 1848 haben sich in Europa Medienrechte und die Pressefreiheit durchgesetzt, in Österreich bereits 1867, festgeschrieben im Staatsgrundgesetz, das bis heute gültig ist (StGG Artikel 13). Das „Medienfreiheitsgesetz“ ist, wenn in Europa 2025 lange etablierte Grundrechte gelten, überflüssig. Wenn diese Grundrechte in Europa 2025 aber nicht mehr gelten, dann umso mehr!

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Frauen in der Franchise-Branche

Sonnentor

ÖsterreichsFranchise-Branche: Chancen, Vorteile, New Work und Empowerment

8. März 2024 – Weltfrauentag – Pressemitteilung des Österreichischer Franchise-Verband (ÖFV) In der Welt des Franchisings stehen Frauen und Männer gleichermaßen im Rampenlicht. In den vergangenen Jahren ist die berufliche Präsenz von Frauen im Franchise auf allen Ebenen stetig gewachsen.

Foto (c) Sonnentor

Laut des aktuellen Franchise-Berichts aus dem November 2023 beschäftigen Franchise-Unternehmen allein in Österreich 90.400 Menschen, wovon 42 % Frauen sind. Doch das Potenzial von Frauen im Franchising reicht weit über die bloße Beschäftigung hinaus. Mit 29 % der Führungskräfte in Franchise-Systemen zeigen Frauen ihr Engagement und ihre Fähigkeiten auch in leitenden Positionen.

„Trotz dieser positiven Fortschritte bleibt jedoch noch viel zu tun. Unter den Franchise-Partner:innen stellen Frauen bisher 20 Prozent aller 10.100 Partner:innen dar. Im Vergleich zur restlichen Wirtschaft Österreichs ein hoher Faktor, aber im Wirtschaftssektor ‚Franchise‘ wollen wir weit mehr erreichen“, so Karin Kufner-Humer, Generalsekretärin des Österreichischen Franchise-Verbands (ÖFV).

Eine kürzlich durchgeführte Studie zeigt, dass zahlreiche Förderprogramme und Maßnahmen speziell auf Frauen im Franchising ausgerichtet sind. Dazu gehören Weiterbildungsprogramme, die Förderung von internen und externen Frauennetzwerken sowie Unterstützung im Zuge der Implementierung von New-Work-Systemen und der Entwicklung von Karriereplänen.

Einige Franchise-Systeme heben sich besonders hervor, wenn es um die Förderung von Frauen geht.

SONNENTOR ist ein herausragendes Beispiel. Als heimisches Franchise-System konzentriert es sich unter dem Motto „Wir für uns“ nicht nur auf wirtschaftlichen Erfolg, sondern vor allem auf Gesundheit, Bewegung und einen nachhaltigen Lebensstil mit u.a. speziellen Produkten für Frauen. Aktuell werden 27 SONNENTOR-Standorte in Österreich betrieben; davon zehn von weiblichen Franchise-Partnerinnen. Insgesamt sind circa 95 % aller Mitarbeiter:innen Frauen. „Female Power und Frauengesundheit stehen im Fokus von SONNENTOR. Wir bieten Themenworkshops und Informationsveranstaltungen zu physischer, mentaler und sozialer Stärke und zur Unterstützung in privater und beruflicher Hinsicht – zum Beispiel durch spezielle Gesundheitsförderungen wie unter anderem durch das Brustkrebsvorsorge-Programm“, führt Verena Königsberger, Employer Branding Managerin von SONNENTOR, aus.

Ein weiteres inspirierendes Franchise-System ist Mrs.Sporty. Mit einem klaren Fokus auf Frauen und Gesundheit bietet das Unternehmen nicht nur Fitnessmöglichkeiten, sondern auch eine unterstützende Gemeinschaft für Frauen jeden Alters. Durch die Präsenz in fünf Ländern an über 200 Standorten zeigt Mrs.Sporty, wie erfolgreich und relevant Frauen im Franchising sind.

Aber auch in der „eher“ untypischen Handwerksbranche sind Frauen im Franchise angekommen. So beschäftigt der Sanierungsexperte SOLUTO Frauen in unterschiedlichen Funktionen und auf allen Ebenen der Unternehmensstruktur. „Handwerk wird in Österreich nach wie vor von vielen Männern als deren Domäne gesehen. Mit SOLUTO habe ich das Gegenteil bewiesen“, freut sich Martin Zagler, Gründer und Eigentümer von SOLUTO und Vize-Präsident des Österreichischen Franchise-Verbands; und weiter: „Zusätzlich haben unsere New-Work-Implementierungen zu einer weiteren Entschärfung von Stereotypen im Handwerk geführt. Ich kann jedem Unternehmer zu diesem Schritt raten!“

Frauen im Franchising haben eine starke Präsenz aufgebaut, und es ist an der Zeit, diese Präsenz weiter zu stärken und zu fördern. Mit zunehmenden Möglichkeiten, Unterstützung und inspirierenden Beispielen wie SONNENTOR, Mrs.Sporty, SOLUTO und vielen anderen mehr ist die Zukunft für Frauen im Franchising vielversprechend.

Details: franchise.at

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Domain pulse 2024

Nic Foto Rauchenberger

26. Februar 2024 – nic.at Pressemitteilung – Mehr als 360 Menschen folgten dem Ruf der deutschsprachigen Domain-Registries nic.at, Denic und Switch zum diesjährigen Branchentreffen nach Wien. Unter dem Motto „Vienna Calling: Domain pulse 2024“ wurde der Bogen über die Themen KI, Security und Regulation gespannt.

Mit den Worten „Unsere Branche ist im Umbruch“, eröffnete nic.at Geschäftsführer Richard Wein die zweitägige Veranstaltung im Erste Campus in Wien. Themen, die noch vor wenigen Jahren kaum Beachtung fanden, stehen nun ganz weit oben auf der Prioritätenliste. „Security hat einen immer höheren Stellenwert. Als Registry sind wir Teil der kritischen Infrastruktur. Stabilität und Verlässlichkeit sind für uns nicht nur Schlagwörter“, betonte Wein. Zu den Referenten beim diesjährigen Domain pulse gehörten neben hochkarätigen Branchen-Experten unter anderem Cyber Security Trend Watcher Peter Zinn, Cyborg Neil Harbisson (Foto: c Anna Rauchenberger) sowie Organisationsforscher Prof. Dr. Dr. Ayad Al-Ani.

NIS2 – Konsolidierung in der Domainbranche befürchtet

Am ersten Eventtag gehörte die Bühne den Experten rund um die neue europäische Cybersicherheits-Richtlinie NIS2. „Cybersicherheit soll zur Chefsache werden, Vorstände müssen die Umsetzung der Maßnahmen überwachen“, betonte Vinzenz Heußler, Policy Officer bei der Europäischen Kommission. Bis 17. Oktober 2024 haben die Mitgliedstaaten Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Arno Spiegel, für das nationale NIS2 Gesetz beim österreichischen Bundeskanzleramt, gab bei der Podiumsdiskussion einen Überblick: „Momentan sind von NIS1 ungefähr 180 Unternehmen in Österreich betroffen, ab Oktober sind es etwa 6.000.“ Viele Firmen werden nun erstmals mit erhöhten Anforderungen hinsichtlich Informationssicherheit, Datenerfassung und Verifizierung konfrontiert.

Registries und Registrare fallen unabhängig von ihrer Größe unter die zukünftige Richtlinie, bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen. Die Bedenken sind groß. Thomas Rickert, Anwalt mit Schwerpunkt Domainrecht, sagte beim Panel: „Ich habe Sorge, dass wir einen Flickenteppich an Regularien in Europa bekommen.“ Zudem besteht die Befürchtung, dass vor allem kleinere Unternehmen aufgrund des erhöhten Aufwandes keine DNS-Dienste mehr anbieten und somit eine Marktkonsolidierung stattfinden wird.

Cyber Security – Vorbereitung für den Ernstfall

Auch das Thema Security spielte beim Domain pulse eine große Rolle. Dmytro Kohmanyuk, Systems Integration Engineer bei der ukrainischen Registry .ua, beschrieb, wie die ukrainische Top-Level Domain in Zeiten des Krieges funktioniert. „Es ist wichtig, persönliche Kontakte und Partner zu haben“, betonte Kohmanyuk. Eine Lehre, die er aus der fordernden Zeit zieht: „Es schadet nicht, mehr vorbereitet zu sein als nötig.“

Das sieht auch Alexander Riepl so, Security Analyst beim österreichischen Computer-Notfallteam CERT.at. Etwa 5.000 Aussendungen tätigt CERT.at im Monat. Riepl schilderte dem Publikum den Ablauf einer Cyberattacke auf ein österreichisches Unternehmen. Der Sicherheitsanalyst plädierte für einen fixen Security-Ansprechpartner im Unternehmen – auch in Urlaubszeiten. „CERT.at ist mehr als eine digitale Feuerwehr, wir sehen uns als Informationsdrehscheibe. Wir sind aber auf die Unterstützung der Unternehmen angewiesen“, betonte Riepl.

Blick in die Glaskugel: Nutzung von Domains

Die Experten warfen beim Domain pulse auch einen Blick in die Zukunft. Alexander Mayrhofer, Leiter Research & Development bei nic.at, ging der modernen Nutzung von Domains auf den Grund. Noch werden 75 Prozent aller Domains für Web und E-Mail genutzt. Mit Mastodon und Bluesky gebe es aber bereits zwei soziale Netzwerke, die eigene Domains zur Identifikation und als Username erlauben, so Mayrhofer.

Und wo treffen sich die Menschen künftig? Organisationsforscher Prof. Dr. Dr. Ayad Al-Ani skizzierte den Fluchtpunkt Cyberspace und beschrieb, wie sich Menschen in Zukunft in Netzstaaten zusammenfinden werden. „Man geht von der realen Welt ins Web und gründet einen Staat ohne Territorium. Nationalstaaten entdecken diese Welt und versuchen, eigene Ableger in der Cloud zu gründen“, so Ayad Al-Ani.

Künstliche Intelligenz ist keine Bedrohung, sondern ein Werkzeug

Wie Mensch und Technik verschmelzen können, zeigte Cyborg-Artist Neil Harbisson. Der Brite kam farbenblind auf die Welt und ließ sich eine Antenne in den Hinterkopf implantieren, die es ihm erlaubt, Farben zu hören und als Vibration zu spüren. Und das auch im Infrarot- und Ultraviolettbereich. Seitdem versteht er, warum Katzen Wände anstarren: Sie beobachten Infrarotsignale. „Mit Technologie zu verschmelzen, bringt einen nicht näher an Maschinen, sondern näher an die Natur“, so Harbisson.

Cyber Security Trend Watcher Peter Zinn beschrieb in seiner Keynote, welchen Einfluss Künstliche Intelligenz auf den Menschen hat. „KI ist weder gut noch schlecht. Es ist ein Werkzeug, das wir nutzen können.“ Zinn stellte die negativen Auswirkungen von KI im Sicherheitsbereich dar. Schon bald sei es möglich, Stimmen zu klonen und missbräuchlich zu nutzen. „Die größte Herausforderung wird es künftig sein, Fake News als solche zu erkennen“, sagte Zinn. Bilder, Videos oder Anrufe werden täuschend echt sein.

Wie KI erfolgreich in der Praxis genutzt wird, veranschaulichte Dr. Norbert Gaus, als Executive Vice President bei Siemens verantwortlich für Research und Predevelopment. Er berichtete dem Publikum über die Digitalstrategie von Siemens und den Einsatz von KI in der Industrie. Im industriellen Metaverse werden die reale und die digitale Welt verknüpft und über den gesamten Lebenszyklus synchronisiert. Der Siemens Xcelerator, ein Ökosystem für die digitale Transformation, bringt unterschiedliche Partner zusammen und ebnet den Weg dahin. Gaus betonte: „Es braucht Zusammenarbeit, keine Firma kann diese Komplexität allein abdecken.“

Weiterhin Wachstum am Domainmarkt

Aber wie geht es am Domainmarkt weiter? Christopher Mondini, Managing Director Europe von ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), sprach über aktuelle Entwicklungen bei ICANN und nannte einen Zeitrahmen für die Umsetzung neuer generischer Top-Level Domains (gTLDs). „Laufe alles nach Plan, könnten im zweiten Quartal 2026 die ersten Bewerbungen für die gTLDs eingereicht werden“, so Mondini.

Michael Riedl, CEO von Team Internet Group, blickt der Zukunft ebenfalls optimistisch entgegen: „Wir glauben daran, dass sich Domainnamen positiv entwickeln. Es wird weiterhin Wachstum geben.“ Das unterschrieb auch nic.at-Geschäftsführer Richard Wein: „Es wird noch viele Jahre Domains geben. Wir verlassen uns als Registry aber nicht nur auf ein Produkt, sondern diversifizieren unser Portfolio mit beispielsweise einem Anycast-Service.“

Am Ende der zweitägigen Veranstaltung wurde auch der Ort des nächsten Domain pulse bekannt gegeben. Das Domain-Branchentreffen findet am 11. und 12. Februar 2025 in der Gläsernen Manufaktur in Dresden statt.

Informationen zum Programm und zu den Vortragenden gibt es unter www.domainpulse.at

Über nic.at
Jede Person, die eine Webseite, Webshop oder Blog betreibt, braucht eine Domain (wie .at., .com, .shop, …). nic.at ist die Vergabestelle (Registry) für Domains mit den Endungen .at, .or.at und .co.at. Seit über 25 Jahren kümmert sich nic.at darum, alle 1,5 Millionen .at-Domains zu verwalten und sicherzustellen, dass jede .at-Domain weltweit immer und überall verfügbar ist. Mehr Informationen unter www.nic.at.

Rückfragehinweis: Mag. (FH) Simone Binder, Leitung PR & Marketing

E-Mail: simone.binder@nic.at + Tel: +43 662 46 69 -580

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