UN-Resolution ermöglicht Steuer-Revolution

Tax Justice screen

Erstmals können alle Staaten gleichberechtigt ein globales Steuerabkommen aushandeln

23. November 2023 – (Presseaussendung von Attac Österreich) Die UN-Generalversammlung hat gestern Abend in New York mit großer Mehrheit eine historische Resolution über die zukünftige internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen verabschiedet. Sie sieht vor, Verhandlungen über ein UN-Rahmenübereinkommen im Steuerbereich aufzunehmen. Damit können erstmals alle Staaten gleichberechtigt innerhalb der UNO über die künftige internationale Steuerpolitik und ein faires, globales Steuerabkommen verhandeln.

Bislang wurde internationale Steuerpolitik in der OECD, dem Club der Industriestaaten, verhandelt – obwohl diese kein globales Verhandlungsforum ist. Viele internationale Steuerregeln spiegeln daher die Interessen der Industrienationen wider – und nicht jene der Schwellen- und Entwicklungsländer. (1)

Weniger Einfluss für finanzstarke Lobbygruppen

Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist die Resolution ein historischer Moment in der internationalen Steuerpolitik. „Wir erleben den Beginn einer demokratischen Steuerrevolution. Denn im Gegensatz zur OECD verlaufen die Verhandlungen in der UNO demokratisch und transparent. Das stärkt die Rechenschaftspflichten der Regierungen gegenüber der Zivilgesellschaft und schwächt den Einfluss finanzstarker Lobbygruppen“, erklärt David Walch von Attac Österreich. „Die Resolution eröffnet die Chance für ein gerechtes globales Steuersystem, in dem Steuermissbrauch und Steuerbetrug endlich wirksam im Interesse aller Länder bekämpft werden“, erklärt Martina Neuwirth vom VIDC.

Höhepunkt jahrelanger Bemühungen

Die UN-Resolution ist der vorläufige Höhepunkt langjähriger Bemühungen zahlreicher Staaten und der internationalen Zivilgesellschaft für eine Stärkung der UNO im Steuerwesen. Der Beschluss wird von der Global Alliance for Tax Justice, hunderten internationalen Organisationen sowie einer Reihe prominenter Ökonom*innen, wie Joseph Stiglitz, Thomas Piketty oder dem Direktor des EU Tax Observatory, Gabriel Zucman, begrüßt. Auch zahlreiche österreichische NGOs hatten erst vergangene Woche einen Brief an die Regierung verfasst, mit der Forderung, die Resolution zu unterstützen.

OECD-Staaten, EU und Österreich müssen sich endlich konstruktiv beteiligen

Heftiger Widerstand gegen eine Stärkung der UNO kam bis zuletzt von den OECD-Staaten, insbesondere von der EU und Großbritannien. Mit einer Ausnahme stimmten die OECD-Staaten geschlossen gegen die Resolution, darunter auch die EU-Staaten und Österreich. Die Resolution wurde dennoch mit 125 zu 48 Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen.

„Um die globalen Steuerregeln weiter in ihrem Interesse innerhalb der OECD zu gestalten, versuchen die Industriestaaten leider seit Jahren den UN-Prozess zu torpedieren“, kritisiert Walch. „Die EU und damit auch Österreich sind aufgefordert, sich endlich konstruktiv an einer Demokratisierung der internationalen Steuerpolitik zu beteiligen. Dies gilt umso mehr in Zeiten einer zunehmenden geopolitischen Fragmentierung.“

Das Mandat für das UN-Rahmenübereinkommen soll im Laufe des nächsten Jahres ausverhandelt werden. Dabei wird es darum gehen, die Themen einer kommenden UN-Steuerkonvention festzulegen: etwa die Besteuerung multinationaler Konzerne, Steuertransparenz oder die globale Besteuerung von Offshore-Vermögen.

Anmerkung (1): Die OECD besteht lediglich aus 38 Mitgliedsländern, vorrangig Industrienationen. Keines der bestehenden internationalen Steuerabkommen wurde jemals weltweit gebilligt. Zwar hat die OECD auch Nichtmitgliedern die Teilnahme an ihren Steuerverhandlungen ermöglicht, allerdings waren diese dabei keineswegs gleichberechtigte Partner. Zudem konnten sie nur unter der Bedingung teilnehmen, dass sie – entgegen ihren eigenen Interessen – bisherige OECD-Reformvereinbarungen im Bereich der Konzernbesteuerung umsetzen. Letztlich nahmen die Hälfte der afrikanischen Staaten und zwei Drittel der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder nicht an den OECD-Verhandlungen teil.

Bester Beweis für die bisherige Vorherrschaft der Interessen der Industriestaaten ist die aktuelle OECD-Reform der globalen Konzernbesteuerung. Sie benachteiligt ärmere Staaten massiv. Länder wie die USA, Irland oder die Schweiz haben etwa die globale Mindeststeuer zu einem Belohnungsprogramm für Steuersümpfe umfunktioniert.

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Skyshield: Absichtserklärung oder Beitrittserklärung?

Krone at Skyshield 2023 11 14

28. Mai 2024 – Nun ist es definitiv: Österreich ist Luftabwehr-Initiative Sky Shield beigetreten, berichten die Medien unisono.

17. November 2023 – Schon am Dienstag, 14.11.23 wusste Krone.at: „Wie die Krone aus Kreisen der Bundesregierung erfuhr, wird das Bundesheer im Rahmen der europäischen Abwehrinitiative Sky Shield nicht nur Mittelstreckenraketen, sondern auch Langstreckenwaffen mit bis 200 Kilometern Reichweite angeschafft werden. … Im morgigen Ministerrat soll die Planung zur Anschaffung der Systeme bereits beschlossen werden.“

Unmitelbar nach dem Ministerrat berichtet derStandard.at (15.11.23): „Im Sommer hat Österreich die Absichtserklärung zur Beteiligung am europäischen Luftabwehrsystem Sky Shield unterzeichnet. Anvisiert wurde damals die Anschaffung von Kurz- und Mittelstreckenraketen, wobei man sich auch eine Ausweitung dieser Beschaffungspläne offenhielt. Seit heute ist klar: Österreich wird – erstmals in der Geschichte der Republik – auch Langstrecken-Luftabwehrraketen kaufen. Die Grundlage dafür lieferte ein Ministerratsbeschluss am Mittwoch.“

SIEHE AUCH: Mahnwache gegen Skyshield

Die Bombe aber lässt Kanzler Nehammer platzen, der laut Pressedienst des BKA beim Pressefoyer nach dem Ministerrat festhielt: „Im Sommer hat Österreich die Beitrittserklärung zum Raketenschutzschirm Sky Shield unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine Innovation und einen großen Fortschritt, wenn es darum geht, unser neutrales Land schützen zu können.“

„Absichtserklärung“ oder „Beitrittserklärung“? Ein Kanzler, der beide Begriffe nicht unterscheiden kann, hat an der Spitze der Regierung nichts verloren und ist eine Gefahr für die Demokratie unseres Landes. Ein Kanzler, der bewusst mit den Begriffen jongliert, um die Hofberichterstatter und in ihrem Gefolge die Bevölkerung in die Irre zu führen, agiert nicht mehr im Sinne unserer demokratisch-republikanischen Verfassung! Einmal mehr diktiert Nehammer dem Parlament, wie es über ein Projekt, das die Regierung auf Schiene gebracht hat, abzustimmen hat. Eine weitere Selbstermächtigung der Regierung und Selbstentmächtigung des Parlaments, wie sie Regierung und Parlament bereits beim Beschluss des Impfpflichtgesetzes exerziert haben.

Die Schlagzeile der Krone der Hofberichterstattung enthüllt bei genauer Analyse die Strategie Nehammers: „Milliardendeal geplant: Österreich bekommt erstmals Langstrecken-Abwehr“ – was nun: Planung oder bereits vereinbarte Lieferung? Und auf welcher Rechtsgrundlage? „oe24“ (Printausgabe 16.11.23) verleiht dem Ministerrat sogar quasireligöse Autorität: „Abgesegnet. Ab 2027 kommt Skyshield„.

Offenbar will Nehammer das Volk wieder einmal vor vollendete Tatsachen stellen. Da Nehammer zwar manchmal besoffene Sprüche liefert, aber sicher nicht dumm ist, muss er wohl einen Plan haben, den er aber nicht transparent offenlegt, sondern bewusst im Dunkeln lässt. Der Plan – das ist eine Verschwörungstheorie! – könnte lauten: Verkauf Österreichs an die Nato. Das wäre Hochverrat (Auslieferung seines Landes an eine fremde Macht). In entwickelten Demokratien würden die zuständigen Behörden beim Verdacht auf Hochverrat Untersuchungen einleiten. In Österreich wird jemand, der den Verdacht auf eine Verschwörung ausspricht, diffamiert oder ganz einfach vom Kanzleramt abgekanzelt. 

Im folgenden die Pressemitteilungen des BKA zum Thema Skyshield:

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BWB beendet Pellets-Untersuchungen

BWB schließt das Verfahren im Markt für Pellets mit Compliance Verpflichtungen ab

15. November 2023 (Pressemitteilung der Bundeswettbewerbsbehörde BWBIm Oktober 2022 führte die BWB Hausdurchsuchungen im Markt für Pellets aufgrund des Verdachts von Preisabsprachen, Kundenaufteilungen sowie Absprachen über den Absatz von Pellets durch. Von Ermittlungen waren Unternehmen sowie ein Interessensverband in den Bundesländern Wien, Kärnten und Tirol betroffen.

Untersuchung durch die BWB im Markt für Pellets

Seit Anfang Februar 2022 erhielt die BWB insgesamt 94 Beschwerden zu mutmaßlich kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen. In den Beschwerden wurde neben den massiven Preissteigerungen ua geschildert, dass es zunehmend schwieriger sei, Pellets überhaupt zu bekommen, da Pelletshändler vorwiegend an Stammkunden bzw. Stammkundinnen, und nur in Ausnahmefällen an andere Kunden und Kundinnen Holzpellets verkaufen würden. Zudem würden viele Händler:innen mit der Begründung von Liefer-, Kapazitäts- und Lagerengpässen nur überlange Lieferzeiten anbieten und dies nur zu dem bei der Lieferung aktuellen Tagespreis.

Es wurden vielfach dahinterliegende Vereinbarungen zwischen Unternehmen vermutet. Die Arbeiterkammer stellte der BWB ebenfalls Daten zur Verfügung, die im Rahmen der Beobachtung und Erhebung der Verkaufspreise von Pellets in einigen Bundesländern in den letzten Jahren gesammelt wurden und leitete neun anonymisierte Konsumentenbeschwerden an die BWB weiter.

Die konkreten Verdachtsmomente waren insbesondere: Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern, teilweise unter Beteiligung und Koordinierung durch den Interessensverband und künstliche Verknappung des Angebotes durch koordiniertes Zurückhalten von Waren („Lagerhortung“).

Hausdurchsuchungen

Die BWB führte aufgrund von Beschlüssen des Kartellgerichts am 18.10.2022 Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen und einem Verband in Wien, Kärnten und Tirol durch (Pressemitteilung vom 20.10.2022). Eine Hausdurchsuchung darf auf Anordnung durch das Kartellgericht von der BWB nur durchgeführt werden, wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Dieser ist gegeben, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, aus denen vertretbar und nachvollziehbar geschlossen werden kann, dass eine Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsbestimmungen besteht.

Eine Unternehmensgruppe erhob Rechtsmittel gegen den Hausdurchsuchungsbefehl. Das Kartellobergericht wies den Rekurs ab und bestätigte, dass ein begründeter Verdacht vorlag (Pressemitteilung vom 15.02.2023). Aufgrund der Einbringung des Rechtsmittels erfolgte ein Teil der Datenauswertung erst nach Entscheidung des Kartellobergerichts.

Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurden neben physischen Unterlagen auch elektronische Daten im Terabyte-Umfang sichergestellt, wobei ca. 11.000 Datensätze geprüft wurden, die als potentiell relevant identifiziert wurden. Ebenfalls wurden neun Datenkopien von Mobiltelefonen ausgewertet. Parallel dazu wurden die eingelangten Eingaben von Hinweisgeber:innen und Beschwerdeführer:innen (davon 8 Whistleblower-Eingaben) geprüft und versucht, die geäußerten Verdachtsmomente zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Reihe von Einvernahmen von Einzelpersonen durchgeführt.

Ergebnis der BWB-Ermittlungen

Der Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen hat sich im Ergebnis nicht gerichtsfest erhärtet. Eine damit verbundene (Preis-)Koordinierung, etwa durch den Verband selbst oder die Unternehmen untereinander, konnte nicht festgestellt werden. Ebenso wurde der Verdacht auf kartellrechtswidrigen Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen nicht erhärtet. Aus diesen Gründen hat die BWB die Verfahren gegen die Unternehmen und den Verband proPellets eingestellt. Sollten sich neue Verdachtsmomente ergeben, kann die Bundeswettbewerbsbehörde ein neues Ermittlungsverfahren einleiten. Die BWB wird den Markt für Pellets weiterhin monitoren.

Dazu im Folgenden: Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs – Selbstverpflichtungserklärung des Verbands proPellets

Wichtig ist, dass ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt wird. In diesem Sinne hat der Verband proPellets unter Einbindung der BWB ein Fairnesspaket mit Compliance Maßnahmen erarbeitet. Der Verband proPellets gab im Rahmen einer Kooperation mit der BWB eine Selbstverpflichtungserklärung ab mit dem Ziel bei den Verbandsmitgliedern und Verbandsmitarbeiter:innen das Bewusstsein zur Einhaltung des Kartellrechts zu stärken. Der Verband hat 85 Verbandsmitglieder.

Der Verband proPellets verpflichtet sich unter anderem zu Folgendem:

– Begleitung der Generalversammlung durch Kartellrechtsexperten bzw. Kartellrechtsexpertinnen,

– Abhaltung einer Kartellrechtsschulung für Verbandsmitglieder,

– Erstellung eines praxistauglichen Compliance-Leitfaden zur Einhaltung des Kartellrechts

– Einrichtung eines Compliance-Beauftragten

– regelmäßige jährliche Berichterstattung an die BWB bis inkl. das Jahr 2026 über die umgesetzten und beabsichtigten Compliance-Maßnahmen.

Fallbericht Markt für Pellets, 2023

RÜCKBLICK: proPellets und Contra (ethos.at)

proPellets 5.4.23: “ „Kriegsbedingte Lieferausfälle in Europa. Gleichzeitig ist als Folge des Kriegs in der Ukraine der Pelletimport aus Russland, Weißrussland und der Ukraine nach Europa unterbrochen worden. Die Pellets aus diesen drei Ländern wurden nach Italien, Deutschland, England, in die Benelux-Länder und nach Frankreich exportiert. So fehlt nun eine Menge von 3,5 Millionen Tonnen, rund 10 % des Bedarfs am europäischen Markt.“

BWB 15.1123 stellt klar, das der Import aus den drei Ländern für Österreich an der Grenze der Wahrnehmbarkeit, für die Preisentwicklung somit Bedeutungslos ist: „Festzuhalten ist die Tatsache, dass die Erhöhung der Preise bereits im Jänner 2022 und damit vor Beginn des Ukraine-Krieges und den damit einhergehenden Sanktionen gegen Pelletsimporte aus Russland (Start April 2022) eingesetzt hatten.“

ethos.at im April 23 über die proPellets Argumente, es gebe „Preissteigerungen in ganz Europa, die sich indirekt auch auf Österreich auswirken“ und „Kriegsbedingte Lieferausfälle in Europa“ – Diese treffen auf Österreich in keiner Weise! In aller Klarheit: die Lieferausfälle in Europa und die Preissteigerungen in Österreich stehen in keinem kausalen Zusammenhang, das Wörtchen „indirekt“ beweist dies! Es gibt keinen direkten Zusammenhang!

BWB 15.11.23: „Allerdings ist das Argument, dass Ausfälle an Importen aus der Ukraine und Russland einen preistreibenden Effekt für Österreich hätten insofern nicht schlüssig, weil Österreich ein Netto-Exportland von Pellets ist und die Importe aus den genannten Gebieten einen zu vernachlässigenden Anteil an der Gesamtmenge ausmachen.“

Mehr noch: „Importe aus der Ukraine stiegen von 2.203 t in 2021 auf 6.998 t im Jahr 2022 an. Die Importe aus den Gebieten der russischen Föderation wuchsen von 1,06 t im Jahr 2021 auf 42 t im Jahr 2022. Pellets aus Russland oder der Ukraine machten weniger als 1 % der österreichischen Importe insgesamt aus.“

ethos.at 10.2022: Sägespäne sind ein Abfallprodukt. Wenn die Sägewerke am Verkauf von Bau- und Möbelholz deutlich mehr verdienen als vor 2020, so ist davon auszugehen, dass die gestiegenen Holzpreise und Produktionskosten in die Preise für Bau- und Möbelholz eingerechnet wurden. Demnach ist ein Preisanstieg für das Abfallprodukt Sägespäne nicht nachvollziehbar.

BWB 15.11.23: „Auch die enorme Preisvolatilität, die bei Pelletsbestellungen in Österreich im Sommer und Herbst 2022 herrschte, ist nicht durch diese oben beschriebenen, allgemeinen Entwicklungen erklärbar. Pellets werden aus Sägespänen, die bei der Holzproduktion als Abfallprodukt anfallen, weiterverarbeitet. Weder die für die Produktion verwendeten Sägespäne noch die Energiekosten sind so volatil, dass eine tagesweise Änderung des Preises bzw. eine Bekanntgabe des Preises erst bei Lieferung rechtfertigen würde.“

HTH-Resümee Aprll 2023: Alle branchen-internen Angaben von proPellets sprechen dafür, dass die Pelletproduzenten die derzeitige Weltwirtschaftskrise nutzen, um ihre Preise illegitimer Weise nach oben zu treiben. Als Moralphilosoph lehne ich diese Preistreiberei ab und fordere eine sofortige Rückkehr zum Preisniveau von 2021! Selbst wenn es keine Preisabsprachen gegeben hat, so ist das Marktversagen offensichtlich. Um den Markt wieder herzustellen braucht es einen Eingriff! Das mag Anhänger des Wirtschaftsliberalismus stören, es ist aber die logische Antwort auf das Marktversagen, wenn man Wirtschaft nicht auf Profitgier und Gewinnmaximierung reduziert! Am besten wäre eine radikale Selbst-Regulierung der Branche. Und zwar jetzt! 

Nun, gut ein Jahr später, gibt es die Selbstverpflichtungserklärung des proPellets Verbands!

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