150 Euro Stromgutschein: 1 Jahr danach

Screen Energiekostenausgleich

14. April 2023 – Vor rund einem Jahr wurde das Energiekostenausgleichsgesetz beschlossen, das jedem Haushalt einen Gutschein von 150 Euro versprochen hat. Medien kolportierten damals, dass allein die Administration dieses Gesetzes 30 Millionen Euro koste. Auch wurde angemerkt, dass die Einlösung fallweise erst 2023 möglich sei. ethos.at hat beim Finanzministerium nachgefragt:

1 Wie viele Gutscheine wurden bis 31.3.23 eingelöst, wie viele wurden nicht eingelöst.

2 Wie viel wurde bis 31. März 2023 ausbezahlt und wie viel ist noch ausständig?

3 Bis wann läuft die Frist der Einlösung?

4 Wie viel hat die Administration dieses Gesetzes bis dato (31.3.23) tatsächlich gekostet?

5. Wurden externe Unternehmen zur Umsetzung dieses Gesetzes herangezogen?

Das BMF antwortete mit einer Pressemitteilung vom 17. März 2023:

Energiekostenausgleich: 3 Mio. Gutscheine im Wert von 440 Mio. Euro eingereicht – 375 Mio. Euro bereits bei den Strom-Jahresabrechnungen abgezogen

Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die hohe Teuerung abzufedern und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Von der Stromkostenbremse bis zur Kalten Progression wurden mehrere Pakete mit einem Gesamtumfang von mehr als 30 Mrd. Euro geschnürt. Eine der ersten Maßnahmen war der Energiekostenausgleich, dessen Einreichfrist mehrmals verlängert wurde.

Bis dato wurden rund 3 Mio. Gutscheine abgegeben, was einem Entlastungsvolumen von 440 Mio. Euro entspricht. Die ursprüngliche Einreichfrist – der 31. Oktober 2022 – wurde zwei Mal verlängert, zunächst bis Jahresende 2022 und dann bis Ende März 2023.

Von den bereits eingereichten Gutscheinen wurden rund 2,5 Millionen bzw. 86 % bei den Strom-Jahresabrechnungen abgezogen. Damit wurden bereits 2,5 Mio. Haushalte mit einem Volumen von 375 Mio. Euro entlastet. Von den knapp 3 Mio. eingereichten Gutscheinen mussten rund 365.000 aufgrund von fehlerhaften Angaben zurückgewiesen werden. Diese können jedoch nochmals eingereicht werden.

Diese Gutscheine im Wert von jeweils 150 Euro können beim jeweiligen Stromanbieter zur Reduktion der Jahresabrechnung eingereicht werden. Mit rund 60 % wurde der Großteil aller zugeschickten Gutscheine oIm April 2022 wurden rund 4 Mio. Gutscheine mit einem Gesamtwert von 600 Mio. Euro an die österreichischen Haushalte versendet.nline eingelöst. Einer der Gründe, warum die Online-Quote so hoch ist, ist der nutzerfreundliche QR-Code, mit dem man auf die übersichtlich eingerichtete Webseite www.energiekostenausgleich.gv.at geleitet wird. Eine Einreichung des Gutscheins über die Webseite wird vom Finanzministerium empfohlen, da es so zu deutlich weniger Fehlern bei der Dateneingabe kommt, als bei der Übermittlung via Post. (ENDE Pressemitteilung)

Unbeantwortet blieben damit die Fragen 4 Wie viel hat die Administration dieses Gesetzes bis dato (31.3.23) tatsächlich gekostet? und 5. Wurden externe Unternehmen zur Umsetzung dieses Gesetzes herangezogen?. Die Antwort von Mag. Stefan Trittner, Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen, erfolgte noch am selben Tag:

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

das Budget für die Auszahlung und Umsetzung des Energiekostenausgleichs beträgt insgesamt 627,8 Mio. EUR. Da Auszahlung und Umsetzung derzeit noch nicht abgeschlossen sind, kann auch noch keine genaue Kostenauskunft gegeben werden. Diese wird erst nach Abschluss der Aktion bzw. Verrechnung aller Gutscheine einschätzbar sein.

Für die entsprechenden technischen Adaptierungen im Zusammenhang mit der Implementierung des Energiekostenausgleichs wird für jeden Stromlieferanten ein pauschaler Betrag von 10.000 Euro vorgesehen. Für die konkrete operative Abwicklung des Energiekostenausgleichs wird jedem Stromlieferanten für die ersten 10.000 eingelösten Gutscheine jeweils ein Betrag von 2,50 Euro gewährt. Für jeden weiteren eingelösten Gutschein sinkt dieser Betrag auf 1,50 Euro als Kostenersatz. Damit wird dem Kostenverlauf Rechnung getragen.

Ein Kostenersatz ist aus rechtlicher Sicht notwendig, da die Stromlieferanten einen administrativen und technischen Aufwand für die Abwicklung des Energiekostenausgleiches haben. Ohne Abgeltung dieser Aufwendungen würden die Energielieferanten eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen, was aus rechtlicher Sicht ohne gesetzliche Grundlage nicht zulässig ist.

Der Kostenersatz für die Stromlieferanten ist im § 9 des Energiekostenausgleichsgesetzes geregelt:

– Kostenersatz

– § 9.

– (1) Der Bund hat den Stromlieferanten die aus der Einlösung des Energiekostenausgleichs unmittelbar entstehenden Kosten zu ersetzen.

– (2) Für die Implementierung der für die Bearbeitung der Energiekostenausgleiche erforderlichen Ablaufprozesse erhält jeder Stromlieferant eine einmalige pauschale Abgeltung in Höhe von 10 000 Euro.

– (3) Für die operativen Aufwendungen der Stromlieferanten in Zusammenhang mit der Einlösung der Energiekostenausgleiche gilt:

a) Für die ersten 10 000 bei einem Stromlieferanten eingelösten Energiekostenausgleiche gebühren diesem jeweils 2,50 Euro;

b) für jeden weiteren bei einem Stromlieferanten eingelösten Energiekostenausgleich gebührt diesem 1,50 Euro.

– (4) Eine über die Abs. 1 bis 3 hinausgehende Abdeckung ist unzulässig.

– (5) Der Kostenersatz gemäß Abs. 1 bis 3 ist von der Einkommen- oder Körperschaftsteuer und von der Umsatzsteuer befreit.

– (6) Die Rechnungslegung der Stromlieferanten über die erbrachten Leistungen innerhalb eines Kalendermonats hat samt Beilage entsprechender Nachweise bis zum 15. des Folgemonats an das Bundesministerium für Finanzen zu erfolgen. Anschließend hat die Auszahlung des Kostenersatzes innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen.

Gemäß § 4 EKAG hat das BMF die BRZ GmbH – als IT-Dienstleister des Bundes – mit der technischen Umsetzung des EKAG beauftragt. (Nur für die Sicherstellung der Datenschutzsicherheit hat das BMF eine externe Firma beauftragt.) Seitens der BRZ GmbH wurden auch weitere Unternehmen in die Umsetzung einbezogen.

Beste Grüße,

Stefan Trittner

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E-Control: Energiewelt im Multikrisenmodus

econtrol Strompreise 22 23

13. April 2023 – Die österreichische Aufsichtsbehörde für Strom und Gas, e-control, hat ihre Jahresbilanz vorgestellt. Zwei Grafiken zeigen wie sich die Kundenpreise bei Strom und Gas entwickelt haben: In Summe lag der Enverbrauch bei Strom im Jahr 2022 bei 64 TWh, was in 16 Summe ein Minus von 2,8 Prozent bedeutet. Bei Gas lag der Endverbrauch bei 86,4 TWh, 2021 waren es rund 96,3 TWh und selbst im Corona-Krisenjahr 2020 waren es 90,6 TWh.

„Seit Herbst 2022 haben sich sowohl Strom- als auch Gaspreise an den Großhandelsmärkten langsam, aber kontinuierlich nach unten bewegt. Dies hängt einerseits mit den europäisch implementierten Maßnahmen (etwa zur Speicherbefüllung und Gasquellendiversifizierung) zusammen, aber auch mit einem relativ milden Winter und einer gedämpften weltwirtschaftlichen Entwicklung.

econtrol Gaspreise 22 23

Die etwas ruhigeren Großhandelsmärkte zeigen jedoch einen differenzierten Ausblick auf die Preise. Der Gaspreis für zukünftige Lieferungen zeigt noch bis Ende 2024 ein Niveau von 50-60 €/MWh. Danach sollten u.a. zusätzliche Flüssiggasprojekte weltweit zu einem höheren Angebot und damit weiter sinkenden Preisen führen. Strom für den Winter 2023/24 kostet am Großhandel derzeit zwischen 140 und 180 €/MWh mit leicht sinkender Tendenz in den folgenden Jahren. Unsicherheit besteht hier vor allem in Hinblick auf die Erzeugung aus Atomkraftwerken in Europa. Um auch langfristig ein niedrigeres Preisniveau zu bekommen, wird das Erreichen der Erneuerbaren-Ausbau-Ziele ein zentrales Element sein“, erläutert e-control.

Ausblick 2023 Am 15. April 2023 werden in Deutschland die letzten drei Kernkraftwerke vom Netz genommen. Welche Auswirkungen hat dies auf den Stromimport in Österreich? E-Control erklärt: „Die letzten drei deutschen AKWs haben in den letzten Monaten nur mehr etwa 4 bis 5 Prozent des in Deutschland erzeugten Stroms ausgemacht. Diese Menge ist einerseits mit einem durch die Energiekrise beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren (Wind, PV), andererseits durch vorhandene fossile Kapazitäten gut ersetzbar.“

Welche Auswirkungen erwartet E-Control auf den Strompreis in Österreich? „Wir erwarten durch die Abschaltung der drei AKWs keine signifikanten Auswirkungen auf die Import-/Exportsituation oder die Strompreisentwicklung in Österreich.

Ergänzung 17.4.23: Bayerns Ministerpräsident Sder erklärt auf einer Pressekonferenz: „der ganze CSU-Vorstand ist der Meinung, dass das Abschalten der letzten Kernkraftwerke ein schwerer Fehler ist“, berichtet Welt.de (inklusive Video von der PK).

(Weitere Information laut Pressemitteilung der e-control) Das Jahr 2022 hat die E-Control vor große Herausforderungen gestellt. „Doch auch im Jahr 2023 warten zahlreiche wichtige Aufgaben. Das Vertrauen der Konsument:innen in den Markt wieder zu festigen, ist dabei ein wichtiges Thema, Rahmenbedingungen für den Ausbau der Netze zu schaffen ebenso. Bei den Photovoltaikanlagen war im vergangenen Jahr ein regelrechter Boom zu erkennen, was sich 2023 fortsetzen wird. Fragen zu Netzanschlussthemen beschäftigen die E-Control daher massiv. „Ein Actionplan dazu ist derzeit in Ausarbeitung und soll in Kürze präsentiert werden“, erläutert Alfons Haber, Vorstand der e-control.

Ein für die E-Control neues Aufgabengebiet soll zudem durch das neue Energieeffizienzgesetz kommen. Laut ersten Gesetzesentwürfen soll die Regulierungsbehörde künftig Monitoringstelle für Energieeffizienz werden. „Eine Aufgabe, die eine Fülle an neuen Tätigkeiten mit sich bringen wird, die wir aber gerne wahrnehmen und ausfüllen werden“, betont Haber.

Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Österreich: Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Österreich soll dem Ziel des effizienten und fokussierten Einsatzes von Wasserstoff in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren in Österreich und in der EU dienen. Dabei soll die bestehende, gut ausgebaute Gasinfrastruktur in Österreich auf Fernleitungs- und Verteilernetzebene für den Transport von Wasserstoff bestmöglich genutzt werden.

Wie die Transformation der bestehenden Gasinfrastruktur in Österreich in eine Wasserstoffinfrastruktur aussehen könnten, wurde erstmals in der Infrastrukturplanung 2022 vom Markt- und Verteilergebietsmanager AGGM in einer sog. Wasserstoff-Roadmap bis 2050 entwickelt. In dieser wird dargestellt, wann und wo – basierend auf Daten zur technischen Machbarkeit und den Wasserstoffbedarfen der Kund:innen -, bestehende Gasleitungen umgestellt werden können. Sie zeigt aber auch auf, wo zusätzliche neue Wasserstoffinfrastruktur bis 2050 entstehen sollte, um den Bedarf an Wasserstoff mittel- bis langfristig zu den Verbrauchspunkten transportieren zu können. „Ein erstes Projekt dazu (H2-Kollektor) wird von Netzbetreibern und der AGGM entwickelt und als Planungsprojekt in der diesjährigen Netzentwicklungsplanung (LFiP) enthalten sein und von der E-Control genehmigt werden“, so Alfons Haber.

Auf Fernleitungsebene haben die Fernleitungsnetzbetreiber GCA und TAG Wasserstoffprojekte entwickelt, basierend auf bestehender Gasinfrastruktur. „Diese Projekte der österreichischen Fernleitungsnetzbetreiber werden auch als Planungsprojekte Bestandteil der österreichischen von der E-Control genehmigten Infrastrukturplanung sein“, betont Haber.

Siehe auch: e-control verzeichnet Lawine von Beschwerden 

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Zahnloser Presserat nagt am Hungertuch

Screen DiePresse Presserat

6. April 2023  – „Der Österreichische Presserat versteht sich als moderne Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich, die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient“, so der Verein in seinem Selbstverständnis. Was nutzen die besten Grundsätze, wenn man sie nicht verwirklicht? Vom Wirken dieses Vereins war in den vergangenen drei Jahren nichts zu bemerken, denn sonst hätte man irgendwann und irgendwo eine Kritik an der Gleichschaltung der Massenmedien durch die Regierung lesen oder hören müssen.

Offenbar sind die dreistelligen Millionenbeträge für Corona-Propaganda am Presserat spurlos vorüber gegangen. So alarmiert diePresse.com (5.4.23): „Die Arbeit des Österreichischen Presserats ist in Gefahr. Das Selbstkontrollorgan sieht sich mit einer finanziellen Schieflage konfrontiert. Zwar soll dessen Förderung per Qualitätsjournalismusförderung von derzeit 150.000 Euro auf 187.500 Euro erhöht werden, doch wären 300.000 Euro nötig, um die kumulierte Inflation der vergangenen Jahre abzudecken und die Arbeit in gegenwärtiger Form fortzuführen, warnte Presserat-Geschäftsführer Alexander Warzilek.“

Dieser Warnung nicht genug, folgt noch eine deftige Watschn: „Ein Land, das 30 Millionen Euro für einen absurden Fonds für die angeblichen Opfer der Corona-Politik aufbringt, sollte es schaffen, mit einem Bruchteil dieses Geldes den Presserat ordentlich auszustatten“, spielte Koller auf die jüngste Ankündigung der niederösterreichischen Landesregierung an, so die APA laut Die Presse.

Ehrenkodex für die österreichische Presse

18. April 2023 – In einem offenen Brief wendet sich der Presserat direkt an den Bundeskanzler: „Der Förderbetrag für den Presserat liegt seit 2010 unverändert bei 150.000 €. Im Qualitätsjournalismus-Förderungsgesetz soll er nun um 37.500 € angehoben werden. Wir begrüßen das Bekenntnis zum Presserat, das darin zum Ausdruck kommt. Mit Blick auf die Inflation seit 2010 und den stark gestiegenen Arbeitsaufwand reicht diese Erhöhung jedoch nicht aus, um den ordentlichen Geschäftsbetrieb des Presserats auf derzeitigem Niveau langfristig abzusichern. Umso mehr, als der Gesetzesentwurf vorsieht, dass die Zuständigkeit des Presserats auf reine Onlinemedien ausgeweitet werden soll.“

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