Banken sind Krisengewinnler 2022

OeNB EURO Banknoten

Attac fordert gemeinwohlorientiertes Bankensystem

5. April 2023 (Pressemitteilung von Attac Österreich) – Die österreichischen Banken machen in der Teuerungskrise Rekordgewinne: Laut Österreichischer Nationalbank OeNB verdienten die heimischen Banken im vergangenen Jahr 2022 in Summe 10,2 Milliarden Euro – so viel wie noch nie zuvor. Mehr als die Hälfte der Gewinne – nämlich 5,7 Milliarden Euro – entfielen dabei allein auf Zinserträge und Provisionen.

Foto (c) OeNB

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„Die Rekordgewinne der österreichischen Banken zeigen die Absurdität unseres aktuellen profitgetriebenen Bankensystems. Während die Menschen unter den enormen Teuerungen leiden, machen Banken Rekordgewinne für ihre Aktionäre. Ihr oberstes Ziel ist dabei Gewinnmaximierung – auf Kosten der Allgemeinheit“, kritisiert Mario Taschwer von Attac Österreich.

Attac fordert daher ein demokratisches und gemeinwohlorientiertes Bankensystem, in dem Banken nicht profitorientiert arbeiten. „Konten, Zahlungswesen sowie Kredite für sinnvolle Investitionen gehören zur Infrastruktur einer Gesellschaft und dürfen nicht den Interessen und Launen profitorientierter Unternehmen unterliegen“, erklärt Taschwer.

Während Österreichs Banken Rekordgewinne machen, mehren sich auf internationaler Ebene die Anzeichen für eine internationale Bankenkrise. „Gerade hochprofitable, aber dafür riskante Geschäfte erhöhen das Risiko für Bankenpleiten. Dabei müssten auch österreichische ’systemrelevante‘ Banken wieder von der Allgemeinheit gerettet werden – bei der letzten Finanzkrise hat das die Allgemeinheit rund 14 Milliarden Euro gekostet“, kritisiert Taschwer.

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Machtmissbrauch mittels Parteienförderung

Parteienförderung 2025

+ Parteibuchwirtschaft + Pfründe + Realverfassung

Update 25.12.2025 ORF.at – „Die Zahlen 2025 für das Vorjahr im Detail: Die FPÖ erhielt in Bund und Ländern 61,7 Mio. Euro, um 37 Prozent mehr als 2024 (ohne EU-Sonderförderung). Finanzstärkste Partei ist aber immer noch die ÖVP. Sie kommt auf 76,5 Mio. Euro (minus 10,0 Prozent). Die SPÖ liegt dank eines passablen Wiener Wahlergebnisses fast unverändert bei 69,3 Mio. Euro (plus 0,9 Prozent). An vierter Stelle hinter der FPÖ folgen die Grünen mit 29,6 Mio. Euro (minus 11,2 Prozent), vor NEOS. Sie erhalten in Bund und Ländern 20 Mio. Euro (plus 11,2 Prozent). Knapp neun Mio. Euro entfallen auf Kleinparteien, allen voran KPÖ, Team Kärnten, MFG (Oberösterreich) und Liste Fritz (Tirol).“

Grafik aus Salzburger Nachrichten, 20. März 2026

Update 29.12.2024 ORF.at – „Bund und Länder haben die Parteien im abgelaufenen Jahr mit über einer Viertelmilliarde Euro unterstützt. Die Gesamtsumme ist auf 273 Mio. Euro gestiegen, wie eine Anfrageserie der APA zeigt. Unterstützt werden damit sowohl die Parteien als auch ihre Parlaments- und Landtagsklubs sowie die politische Bildungsarbeit. Das Plus gegenüber 2023 beträgt fast 15 Prozent. Allerdings ist hier auch eine Sonderförderung für die EU-Wahl von 14,7 Mio. Euro enthalten.“

Update 28.12.2023 – „Die Ausgaben von Bund und Ländern für die Parteienförderung sind 2023 stark gestiegen. In Summe haben Parteien, Parlamentsklubs und politische Akademien 237,4 Mio. Euro erhalten, wie Recherchen der APA ergaben. Das ist ein Anstieg um 6,9 Prozent gegenüber 2022 und entspricht 26 Euro pro Einwohner bzw. Einwohnerin. Am meisten Geld fließt in Richtung ÖVP, die mit ihren Landesparteien und Parlamentsklubs heuer knapp 80 Mio. Euro an Fördergeld erhalten hat. Dahinter folgt die SPÖ mit 63,1 Mio. Euro vor der FPÖ (39,4) und den Grünen (30,8 Mio. Euro). NEOS erhält in Bund und Ländern 16,7 Mio. Euro, die KPÖ 2,2 und die Impfskeptiker-Partei MFG 1,3 Mio. Euro“, berichtet ORF.at (28.12.23)

SIEHE AUCH: Fast eine Viertelmilliarde Euro: Neuer Förderrekord bei Österreichs Parteien (OÖN / nachrichten.at, 28.12.2023)

Balenok Sergej Parteipunker Radierung

Illustration: Sergei Baleonk, Parteienpunker – Unbefugten Zutritt verboten! Radierung

AUFKLÄRUNG: Fundierte Analysen über die Altparteien – „Von der strittigen Frage zur Rechtspersönlichkeit zum politischen Wettbewerbsvorteil“ – publiziert FreeMarkets.AT – parteiunabhängige Interessensvertretung für Unternehmer und Manager auf der Seite Parteiengesetz2012.at

5. April 2023 – Insgesamt 224 Millionen Euro kassierten die im Nationalrat und in den Landtagen vertretenen Parteien im Jahr 2022. Und die Beträge steigen Jahr für Jahr, weil sich die Parteien natürlich die Inflation abgelten lassen. Von wem? Von den Steuerzahlern. Von wem beschlossen? Eigenmächtig!

In ganz Österreich teilen sich diese Summe fünf mittelmäßige Parteien (von denen sich zwei immer noch wie Großparteien gerieren) und drei Kleinparteien, die nur in je einem Bundesland vertreten sind: ÖVP (78 Mio. Euro), SPÖ (60 Mio. Euro), FPÖ (35 Mio. Euro), Grüne (28 Mio. Euro), NEOS (16 Mio. Euro) und in die nur in der Steiermark vertretene KPÖ (1,5 Mio. Euro), in Oberösterreich MFG (1,2 Mio. Euro) und Team Kärnten (nach der Wahl 2023 schätzungsweise 2 Mio. Euro, davor mit halb so vielen Stimmen 1,1, Mio Euro). Dem gegenüber stehen in insgesamt 1.288 Parteien (siehe Liste als PDF auf BMI.gv.at), die beim Innenministerium registriert sind und ihre Satzungen hinterlegt haben, von denen 1280 keinen Cent aus öffentlichen Mitteln erhalten!

Es ist klar, dass die Altparteien angesichts derartig üppiger Versorgung der fixen Meinung sind, im Staate Österreich sei absolut nichts faul! Es ist aber ebenso evident, dass diese Aufteilung der staatlichen Mittel eine echte Demokratie in Österreich bis in alle Zukunft unmöglich macht.

Mit den Mitteln der ÖVP (78 Millionen Euro!) könnte das Team von ethos.at jede beliebige Partei bei der nächsten NR-Wahl unter die Top 3 bringen! Da die herrschenden Parteien alles unternehmen werden, dass niemand in Österreich an derartige Mittel ran kommt, bleibt ethos.at nur die Empfehlung, das Volksbegehren PARTEIENFÖRDERUNG ABSCHAFFEN zu unterstützen! 

Dieses Ungleichgewicht in der Verteilung der Mittel ist nicht nur ungerecht! Sogar unter der Annahme, dass 1.000 dieser Parteien als „Karteileichen“ beim BMI registriert sind (z.B. sieben verschiedenen „Vereinigte Grüne“ aus den 1980er Jahren) ist das Verhältnis von acht hoch subventionierten Parteien zu 280 mittellosen Kämpfern für eine bessere Demokratie absolut undemokratisch. Die Privilegien der herrschenden Parteien – egal wie schlecht sie bei Wahlen abschneiden – bieten diesen genug Mittel, sich bis in alle Ewigkeit in ihren Parteipunkern einzuzementieren und aus dieser Position alle kritischen Stimmen des Landes abzuwehren oder zu verhöhnen! Das ist mehr als ungerecht und undemokratisch, es ist antidemokratisch! Es ist einer der Gründe, warum ethos.at Österreich 2023 als DDR 2.0 bezeichnet.

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LVwG NÖ: Spaziergang oder Versammlung?

4. April 2023 – Der Aktivist Robert Marschall hat sich am 26.2.21 – zu einer Zeit als die österreichische Corona-Diktatur Spaziergänge nur bei dringendem Erholungsbedürfnis erlaubte – mit Freunden zum Spaziergang getroffen. Dafür setzte es eine Verwaltungsstrafe, wogegen der Beschuldigte Berufung eingelegt hat. Eine fünfstündige Verhandlung (!) darüber hat am 31.3.23 vor dem Landesverwaltungsgericht St. Pölten stattgefunden.

Bericht von Robert Marschall

„Spaziergang oder (nicht-angemeldete) Versammlung“?

Beim gegenständlichen Ereignis waren am 26.2.2021 in Mödling 15 Spaziergänger und 13 Polizisten – diese waren teils verdeckt – anwesend. Innenminister war damals Karl Nehammer, der einen Monat zuvor ein härteres Vorgehen gegen Corona-Maskensünder angekündigt hatte. Siehe Artikel der Wiener Zeitung vom 13.1.2021

Die Verhandlung

Gleich vorweg: Der Behördenakt hatte bereits vor der mündlichen Verhandlung 240 (!) Seiten. Die Verhandlung dauerte 5 Stunden !!! (leider ohne Trinkwasser für den Beschwerdeführer). Bei der Verhandlung waren 2 Prozessbeobachter anwesend. Die Verhandlung lief vermutlich deshalb sehr fair ab. (Ja Prozessbeobachter sind mittlerweile bei einem österreichischen Gericht notwendig, wenn man von diesem nicht vollständig über den Tisch gezogen werden will.)

Eine Ankündigung auf demo-info.at für einen Corona-Spaziergang war für den Richter ein Hinweis, dass es kein (normaler) Spaziergang war. Wobei sich das Corona-Thema beim Spaziergang nicht als gemeinsamer Wille manifestierte. So hat ein Teilnehmer drei mal „KURZ-MUSS-WEG“ gerufen, ein weiterer Zeuge war wegen „Angstschober“ dort und eine Zeugin wollte mit Gleichgesinnten reden. Einen gemeinsamen Willen der Teilnehmer gab es offensichtlich nicht und schon gar nicht nach außen.

Die vier Österreich- und ROT-WEISS-ROT-Fahnen waren dem Richter bei seiner Entscheidungsfindung egal. Er ging nicht darauf ein. Dass es keinen einzigen Banner, kein einziges Schild und keine Tafel gab, kein einziger Flugzettel verteilt und keine einzige Rede gehalten wurde, war dem Richter ebenfalls egal. Der Polizist, der die Anzeige gemacht hat, war sich bei seiner Zeugen-Einvernahme sicher, dass es von Beginn weg eine Versammlung war. Von den 13 Polizisten hat kein einziger – auch nicht der anzeigende Polizist – ein Foto vom Spaziergang oder der Versammlung angefertigt. Lediglich die Spaziergangsroute wurde protokolliert. Also doch ein Spaziergang?

Wer war der Leiter?

Irgendwer muss ja der Schuldige sein. Da der Beschuldigte, Mag. Robert Marschall, den „KURZ MUSS WEG“-ruferenden Spaziergänger darauf hingewiesen habe, dass er damit aufhören soll, zeigte sich für den Richter, dass Marschall eine führende Rolle beim Spaziergang / Versammlung einnahm.

Ergebnis

Der Beschuldigte wurde zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt, die der Richter – aufgrund der langen Verfahrensdauer von über 2 Jahren – mehr als halbiert hat. D.h. der Beschuldigte muss jetzt nur 85 Euro Strafe zahlen. Rechtsgrundlage gibt es leider keine, da im Versammlungsgesetz 1953 auf eine Legaldefinition vergessen wurde, was denn eine Versammlung überhaupt sein soll. (3 Spaziergänger?, ab 5 Spaziergänger?, Banner? Tafeln? Redner? Flugzettel verteilen? usw.). Die fehlende Legaldefinition wurde die letzten 70 Jahre vom Gesetzgeber nicht nachgeholt. Also hat sich der Richter im vorliegenden Fall etwas zusammen gereimt (= „Rechtserfindung“).

Exkurs

Obwohl sich der Spaziergang in NÖ zugetragen hat und der Beschuldigte auch seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat, wird es keine Rückvergütung der Strafe aufgrund des NÖ-Arbeitsübereinkommens 2023 zwischen ÖVP und FPÖ geben, weil es zwar ein Corona-Spaziergang war, dieser aber nicht verfassungswidrig war, sondern nur verwaltungsrechtswidrig.

Resümee

1. Die Polizei trat nicht als Beschützer der Kundgebungsteilnehmer, sondern als deren Bestrafer auf und zwar wegen Nicht-Einhaltens des Mindestabstands, weil teilweise von den Teilnehmern kein Mund-Nasenschutz getragen wurde, wegen Mißachtung des ROT-Lichts im Verkehr durch einen Fußgänger, wegen einer nicht angemeldeten Versammlung usw auf).

2. Wenn mehr als 3 Leute in Zukunft spazieren gehen, sollte sie sicherheitshalber eine Versammlung anmelden. Wenn die Behörde anderer Meinung ist, dann wird die Versammlungsanmeldung eingestellt. Wenn es doch eine Versammlung ist, dann bekommt man einen kostenlosen „Polizeischutz“ für den Spaziergang bzw für die Versammlung oder auch nicht.

3. Österreich braucht wieder eine Spaziergangsfreiheit und eine echte Versammlungsfreiheit. Auch deshalb bitte das „ECHTE-Demokratie – Volksbegehren“ und „NEHAMMER MUSS WEG“ von 17. -24. April 2023 unterschreiben.

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