RTR: Neudefinition von Qualitäts-Journalismus - Amtliche Stellungnahmen

Beitragsseiten

 

 

Amtliche Stellungnahmen

Am 28.8.24 deckte ethos.at auf, wie die Regierung die Medien gleichschaltet. Neuestes Mittel: die Qualitätsjournalismusförderung und das entsprechende Gesetz dazu. ethos.at bat RTR/KommAustria, den Verfassungsgerichtshof, Medienministerin Susanne Raab und Bundeskanzler Nehammer um eine Stellungnahme. Einen Monat lang hat keine dieser Institutionen des Landes darauf geantwortet. Am 1. Oktober erhielt ethos.at eine Mail der Pressestelle RTR Medien und KommAustria.

S. g. Herr Mag. Thurnhofer,

auf Grundlage Ihres Wunsches nach einem Statement zu Ihrer Meinungsäußerung und Kritik an der Qualitätsjournalismusförderung, veröffentlicht auf ethos.at, möchten wir schon hinsichtlich der Überschrift zunächst festhalten, dass die Vergabe der Fördermittel aus der gegenständlichen Förderung nicht der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) obliegt, sondern zu den Aufgaben der verfassungsrechtlich unabhängig und weisungsfrei gestellten Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zählt, der die RTR als Geschäftsstelle dient. Die KommAustria als unabhängige Förderstelle vergibt die Fördermittel nach im Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) sowie den Förderrichtlinien sehr dezidiert dargelegten Regeln und Voraussetzungen. Den Vorwurf einer verfassungswidrigen Förderpraxis weisen wir entschieden zurück. Kritik an dem Fördergesetz selbst wäre an den Gesetzgeber zu richten, der dieses Gesetz in einem ordentlichen, parlamentarischen Verfahren verabschiedet hat.

Zu drei weiteren Punkten Ihrer Ausführungen erlauben wir uns allerdings sachliche Konkretisierungen:

1.: Das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) sagt in § 19 Abs. 3 durchaus, welche Qualifikationen die Mitglieder des Fachbeirates erfüllen müssen. Demnach haben die Mitglieder fachkundige Personen aus dem Medienbereich oder der Medienwissenschaft zu sein sowie über mehrjährige einschlägige Praxis zu verfügen.

2.: Richtig ist, dass die KommAustria den Fachbeirat einzuberufen hat - nämlich zu Beratungen. Ernannt wird der Fachbeirat von der Bundesregierung.

3. Wie (nicht nur) bei Bundesgesetzen üblich, wird die Zuständigkeit für die Vollziehung eines Gesetzes bei einem staatlichen Organ angesiedelt, das beispielsweise (in diesem Fall) für die Legistik und Budgetierung der Fördermittel verantwortlich ist. Medienministerin MMag.a Dr.in Susanne Raab ist Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt. Es ist daher organisatorisch sinnvoll, die Vollziehung des QJF-G dem Bundeskanzler zuzuordnen. Dies ändert nichts daran, dass ausschließlich die verfassungsrechtlich unabhängig und weisungsfrei gestellte KommAustria für die Vergabe der Fördermittel zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Pressestelle RTR Medien und KommAustria

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)