Klimagesetz – KliG (137/ME)
Stellungnahme von Mag. Hubert Thurnhofer, 27. September 2026
SIEHE AUCH: Stellungnahme von ethos.at auf parlament.gv.at
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Das Klimagesetz KliG widerspricht den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft und ist daher prinzipiell abzulehnen. Im Detail sind folgende Mängel anzumerken:
Meine Hauptargumente für oder gegen das Vorhaben:
1
Es ist eine Hybris (Christen mögen sagen „Gotteslästerung“) zu glauben, Menschen könnten Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen. IPCC definiert Klima folgendermaßen: „Das Klimasystem ist ein gekoppeltes, nichtlineares chaotisches System, weshalb die langfristige Vorhersage zukünftiger Klimazustände nicht möglich ist.“ Alle Prognosen basieren auf Modellrechnungen, nicht auf Messungen, wie häufig suggeriert wird. Alle Prognosen sind demnach spekulativ, in häufigen Fällen sogar willkürlich. Die daraus abgeleiteten Gesetze des KliG tragen mehr zur Erhöhung des CO2-Ausstoßes bei, als zu dessen Reduktion
2
Prognosen folgen den willkürlichen Kapital-Interessen weniger Plutokraten, die sich gerne als Philanthropen darstellen. 2021 hat Bill Gates die Leitlinien vorgegeben in seinem Buch „Wie wir die Klimakatastrophe verhindern. Welche Lösungen es gibt und welche Fortschritte nötig sind.“ Das KliG folgt diesen Vorgaben, nicht den Interessen Österreichs.
3
Laut § 1 KliG geht es um die Erfüllung unionsrechtlicher Klimaziele, insbesondere Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens von Paris, BGBl. III Nr. 197/2016. Die Erkenntnisse des Jahres 2016 sind jedoch überholt. Prof. Dr. Werner Kirstein, Physiker und Klimatologe, deckte 2020 in seinem Buch „Klimawandel“ die systemischen Schwächen der gängigen Klimawandel-Theorien auf, beginnend damit, dass CO2 nicht die Ursache des Klimawandels sein kann.
4
§ 1 (4) Der Bund bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität 2040. „Der Bund“, nicht aber „das Bundesvolk“ bekennt sich zu den Zielen des Green Deal und der Influencer rund um Bill Gates. Die Formulierung des § 1 (4) deckt auf, dass die Herrschenden unseres Landes nicht die Interessen der Österreicher und Österreicherinnen vertreten. Derart massive dirigistische Einschnitte, die durch den „Klimafahrplan“ (3. Abschnitt) vorgenommen werden sollen, müssten einer Volksabstimmung unterzogen werden. Das „Bekenntnis des Bundes“ belegt einmal mehr die Spaltung des Landes. Nicht die Spaltung der Gesellschaft, sondern die Spaltung zwischen Gesellschaft und Staat bzw den führenden Staatsorganen.
5
Das Volk wird mit Propaganda beeinflusst. Teil der Propaganda sind die gleichgeschalteten Massenmedien (gleichgeschaltet mit jährlich 100 Millionen Euro Finanzhilfen), die Endlosberichte über die „heißesten und trockensten Sommer“ bringen. Das vorliegende Gesetz und die Übererfüllung der Klimaziele (2040 statt EU-Vorgabe 2050) hat der Finanzminister Marterbauer durch Junktimierung der Dürrehilfen für die Bauern mit der schnellen Bewilligung des KliG erpresst. Oktroyierte Gesetze sind grundsätzlich abzulehnen.
6.
Wie es bereits zum schlechten Standard der österreichischen Gesetzgebung gehört, wird mit dem KliG die Bürokratie unnötig aufgebläht. Es soll zwei Steuergruppen geben, eine „fachliche“ und eine „politische“, sowie drittens einen wissenschaftlichen Klimabeirat. All diese Gruppen müssen regelmäßig zusammenkommen und jede Menge an Output fabrizieren:
- Die Steuerungsgruppe hat jeweils mindestens eine Sitzung im Halbjahr in der fachlichen Zusammensetzung gemäß Abs. 2 und der politischen Zusammensetzung gemäß Abs. 3 abzuhalten.
- Die Steuerungsgruppe wird in beiden Zusammensetzungen organisatorisch unterstützt durch … [BMLUK]
- Die Steuerungsgruppe hat … wesentliche Stakeholder in die Ausarbeitung der Vorschläge für einen Klimafahrplan, einen Nationalen Energie- und Klimaplan, eine Langfriststrategie, oder eine Aktualisierung der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel einzubinden
- Die Vorsitzenden der fachlichen Steuerungsgruppe haben … jedenfalls aber einmal im Jahr, einen Klimadialog mit je einer Vertreterin oder einem Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen politischen Parteien, der WKÖ, [weiters: AK, Gewerkschaftsbund, IV, VKI, Städtebund, Gemeindebund, Umweltbundesamt, Energievertretern, Verband Erneuerbarer Energie, und „anerkannter Umweltschutzorganisationen] abzuhalten.
- Die Steuerungsgruppe hat der breiten Öffentlichkeit frühzeitig Gelegenheit zu geben, … mitzuwirken.
- Alle abgegebenen Stellungnahmen sind im Internet zu veröffentlichen.
- Der Wissenschaftliche Klimabeirat hat der Steuerungsgruppe im Rahmen der Erarbeitung eines Vorschlags eines Klimafahrplans .. . schriftliche Empfehlungen hinsichtlich kosteneffizienter, wirksamer Maßnahmen … zu übermitteln.
Ein Gesetzgeber, der eine schlanke Gesetzgebung anstrebt, könnte auch ein Gesetz beschließen, das mit jährlich einer Sitzung der „politischen“, „fachlichen“ und „wissenschaftlichen“ Steuergruppen auskommt. Hier könnten alle Bereiche ihre Jahresergebnisse präsentieren und die Maßnahmen für die kommenden Jahre vorschlagen.
7.
Die gesamte Konstruktion des KliG dient staatsintern einzig und allein dem Anwachsen der Bürokratie. Das KliG ignoriert die Bedürfnisse der Bevölkerung und ist somit mehr als undemokratisch, nämlich antidemokratisch. Das KliG übertrifft die Methoden der kommunistischen Planwirtschaft, die mit vergleichbar überschaubaren 5-Jahresplänen arbeitete. Die EU – und in ihrem Gefolge Österreich – arbeitet dagegen mit 15-, 30-, und sogar 50-Jahresplänen.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Das KliG darf nicht beschlossen werden. Es ist so überflüssig wie das Krisensicherheitsgesetz. Der Gesetzgeber darf nicht länger die Verpflichtung zur Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) ignorieren. Der Gesetzgeber hat mit jedem Gesetz und jeder Verordnung zu berücksichtigen und aufzuweisen, welchen Mehraufwand die Unternehmen aufgrund zusätzlicher Verpflichtungen haben, sowie welche Mehrkosten dadurch am Ende der Kette auf die Konsumenten zukommen.