Europas Steuerparadiese

1. Oktober 2024 – Ökologisch nicht ganz korrekt schreibt Attac über das „Ranking der Konzern-Steuersümpfe“. Die Zeiten, als Bundespräsident Kirchschläger zur moralischen Autorität erhoben wurde, weil er politische Sümpfe trocken legen wollte, sind vorbei. Ein Sumpf ist ein schützenswertes Biotop. Steuerinseln dagegen müsste man renaturieren. Bäume statt der ehrlichen Steuerzahler sollte man dort pflanzen.

(Attac Pressemitteilung) – Britische Gebiete und EU-Staaten dominieren

Tax Justice Network, Attac und VIDC fordern Reform der Konzernbesteuerung unter dem Dach der UNO / OECD hat versagt

Das Tax Justice Network (TJN) veröffentlicht am 1. Oktober das Ranking der wichtigsten Konzern-Steuersümpfe, den Corporate Tax Haven Index (CTHI). Auf den ersten 3 Rängen des Index liegen die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln und Bermuda. Sie alle sind von Großbritannien kontrollierte Gebiete. Zahlreiche Spitzenplätze gehen an EU-Staaten: Die Niederlande, Irland und Luxemburg liegen auf den Rängen 7, 8 und 10, Zypern folgt auf Rang 14. Österreich liegt auf Platz 36 und damit im Mittelfeld.

In Summe ermöglichen es insbesondere die EU-Staaten und das britische Netz von Steuersümpfen Konzernen, Steuerzahlungen auf Kosten anderer Länder zu minimieren. Gleichzeitig bestimmen diese Staaten im Rahmen der OECD-Verhandlungen die globalen Steuerregeln maßgeblich mit. „Wir haben es mit einer unerträglichen Doppelmoral vieler OECD-Regierungen zu tun. Sie beklagen die Konzern-Steuertricks, die sie selbst ermöglichen oder nicht effektiv genug bekämpfen“, kritisiert David Walch von Attac Österreich.

„Ärmere Staaten helfen dagegen Konzernen kaum, ihre Steuerzahlungen auf Kosten anderer zu minimieren. Im Gegenteil, sie sind diejenigen, die zu den Verlierern im internationalen Steuerwettbewerb zählen. Die Verluste sind beträchtlich und machen im Schnitt die Hälfte ihrer Gesundheitsbudgets aus. Das ist die Folge eines internationalen Steuersystems, das Entwicklungsländer bisher tendenziell benachteiligt hat“, stellt Martina Neuwirth vom Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC) klar.

Reform der Konzernbesteuerung demokratisch in der UNO verhandeln

Das TJN, Attac und das VIDC fordern eine grundlegende Reform der globalen Unternehmensbesteuerung. Sie muss dafür sorgen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. Konkret kann dies eine Gesamtkonzernsteuer mit einem Mindeststeuersatz von 25 Prozent leisten. Auf OECD-Ebene ist es nicht gelungen, für eine gerechte Reform zu sorgen. Daher sollten alle Staaten ein effektives Steuerabkommen unter dem Dach der UNO unterstützen. Dieses nimmt bereits konkrete Formen an, denn im August 2024 einigte sich die Staatengemeinschaft auf ein ehrgeiziges Mandat für eine rechtsverbindliche UN-Steuerkonvention. Die internationale Steuerpolitik erlebt damit derzeit den größten Demokratisierungsschub der vergangenen Jahrzehnte. Denn im Gegensatz zur OECD verlaufen die Verhandlungen in der UNO öffentlich und demokratisch „Doch die meisten OECD-Staaten, darunter die EU-Länder und Großbritannien, blockieren oder bremsen den UN-Prozess bisher, anstatt ihn aktiv zu unterstützen“, kritisieren Neuwirth und Walch.

Über den Corporate Tax Haven Index

Der Corporate Tax Haven Index* misst nicht nur das Ausmaß der Steuerschlupflöcher für multinationale Unternehmen, sondern auch, wie stark diese genutzt werden können. Er bewertet einerseits anhand von 18 Indikatoren, wie viel gesetzlichen Spielraum ein Staat Konzernen für Steuermissbrauch bietet. Andererseits bewertet er das Ausmaß an Finanztransaktionen, das von multinationalen Konzernen in oder durch ein Land fließt.

„Steuermissbrauch von Konzernen raubt den Menschen öffentliche Gelder und eine bessere Zukunft. Der Corporate Tax Haven Index hilft dabei, die verantwortlichen Steuersümpfe und ihre Gesetze zu identifizieren. Wir fordern alle Regierungen auf, den Index zu nutzen, um Steuermissbrauch zu bekämpfen“, erklärt Moran Harari, stellvertretende Direktorin beim TJN.

Die Top 40 des Corporate Tax Haven Index

1. Britische Jungferninseln

2. Kaimaninseln

3. Bermuda

4. Schweiz

5. Singapur

6. Hongkong

7. Niederlande

8. Jersey

9. Irland

10. Luxemburg

11. Bahamas

12. Isle of Man

13. Guernsey

14. Zypern

15. Mauritius

16. China

17. Vereinigte Arabische Emirate

18. Großbritannien

19. Frankreich

20. Malta

21. Belgien

22. Ungarn

23. Deutschland

24. Spanien

25. USA

26. Schweden

27. Mexiko

28. Panama

29. Italien

30. Curacao

31. Costa Rica

32. Finnland

33. Liechtenstein

34. Estland

35. Anguilla

36. Österreich

37. Gibraltar

38. Lettland

39. Tschechien

40. Rumänien

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Unsaubere Geschäfte

KleineZtg Müllskandal

Update 16. Juni 2025 – „Um das vor einigen Jahren aufgeflogene Kartell in der Abfallwirtschaft hat das Kartellgericht die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) geforderte Geldbuße von 7,085 Millionen Euro gegen den Entsorger Saubermacher bestätigt. Das Unternehmen hatte im Rahmen eines Kronzeugenprogramms zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts beigetragen, woraufhin die BWB die verminderte, nun rechtskräftige Strafe beantragte“, berichtet ORF.at (16.6.2025)

SIEHE AUCH Presseinfo der BWB vom 16.6.25

10. September 2024 – Vorweg muss man anerkennen, dass die Mülltrennung und -entsorgung in ganz Österreich gut funktioniert. Man kann im besten Sinne des Wortes von Recycling-Culture sprechen. (Der beste Sinn des Wortes muss in Zeiten von „Cancel Culture“ täglich aufs neue geprüft werden.) Diese Kultur hat sich in den vergangenen 30 Jahren etabliert, und trotzdem sind EU-Bürokraten der Meinung, sie müssten bis zum Schraubverschluss der Plastikflaschen immer wieder beweisen, dass sie sich um Details kümmern, die weit über ihre Komptenzen hinaus gehen. Aber das ist eine andere Geschichte.

 

Hier geht es um schmutzige Geschäfte der Saubermacher, konkret Kartellbildung der Entsorgungsbetriebe. In der Entsorgung schien das PPP-Modell (private public partnership) in weiten Teilen Österreichs zu funktionieren. Während in Wien die legendären Müllmänner quasi Beamte der Stadt sind, haben in kleinen Landgemeinden private Saubermänner die Müllabfuhr und fachgerechte Entsorgung übernommen. Das müsste theoretisch billiger sein, als die Entsorgung durch jede kleine Gemeinde einzeln. „20 Jahre lang sollen Abfallentsorger in ganz Österreich Preise und Kunden aufgeteilt haben. Für den Kronzeugen Saubermacher setzt es eine Millionenstrafe“, berichtet die Kleine Zeitung (10.9.24)

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat in einer Pressemitteilung folgende Untersuchungsergebnisse publiziert.

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13 Milliarden Steuernachzahlung für Apple

Attac Gesamtkonzernsteuer

10. September 2024 – Sonderbar aber wahr: Irland hat zuwenig Steuern eingehoben und musste erst von EuGH gezwungen werden, diese vom Weltkonzern Apple, der in Irland seine (Steuervermeidungs-)Zentrale hat, einzuheben. Aber es geht um mehr, wie ATTAC berichtet (Presseaussendung vom 10.9.24)

Irland muss 13 Milliarden Euro plus Zinsen an unzulässigen Steuervergünstigungen von Apple einziehen. So lautet das lang erwartete (und endgültige) Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute im Berufungsverfahren der EU-Kommission rund um die irischen Steuerregelungen für Apple bekanntgegeben hat.*

„Die EU-Kommission hat zwar einen faulen Apfel aussortiert, doch die internationalen Steuerregeln sind weiterhin faul und löchrig. Sie ermöglichen es, dass Fälle wie Apple die Regel sind“, erklärt David Walch von Attac Österreich. 

Das europäische Wettbewerbsrecht ist für Attac jedenfalls nicht ausreichend um dem Steuerdumping der Konzerne wirkungsvoll zu begegnen. „Würden die internationalen Steuerregeln funktionieren, wären keine 10 Jahre langen Gerichtsverfahren nötig um zu klären, ob es legal ist, dass Konzerne weniger als 1 Prozent Steuern auf künstlich verschobene Gewinne zahlen. Der Kampf gegen Konzernsteuertricks muss daher politisch und nicht juristisch gewonnen werden“, erklärt Walch.

Warum stehen Apples weltweite Gewinne nur Irland zu?

Mit dem heutigen Urteil bleibt auch die Frage offen, warum Steuern auf Apple-Gewinne, die auf der ganzen Welt erwirtschaftet werden, nur Irland zustehen. In einem fairen Steuersystem würde das Steuerrecht gerecht zwischen allen Ländern aufgeteilt, in denen die Konzerne wirtschaftlich tätig sind. „Was wir dringend brauchen, ist eine grundlegende Reform, die uns ein gerechtes, wirksames, transparentes und faires Steuersystem bringt“, erklärt Walch.

Die Lösung heißt Gesamtkonzernsteuer

Um Konzerne endlich dort gerecht zu besteuern, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, fordert Attac eine sogenannte Gesamtkonzernsteuer. Dabei werden Konzerntöchter auf Basis des global erzielten Gewinns eines Konzerns besteuert. Dieser Gewinn wird je nach realer Wertschöpfung anteilig auf Länder aufgeteilt und dann entsprechend besteuert. Kombiniert mit einem echten Mindeststeuersatz von 25 Prozent hätten die Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne damit ein Ende.

Mindeststeuer für Konzerne bringt keine Lösung

Auch die aktuell in der EU umgesetzte Mindeststeuer für Konzerne ist für Attac keine Lösung. Sie schränkt Gewinnverschiebungen nicht ein und anders als behauptet können Konzerne damit auch in Zukunft nicht einmal 15 Prozent Steuern zahlen, sondern deutlich weniger. Dazu kommt, dass die Mindeststeuer das internationale Steuerdumping zwischen den Staaten paradoxerweise sogar noch weiter anheizt.

*Hintergrund und Zeitleiste zum Fall Irland und Apple:

Nach Anhörungen im US-Senat, in denen Apple beschuldigt wurde, über seine irischen Unternehmen Steuern zu hinterziehen, begann die Europäische Kommission 2013 damit, Irland um Informationen über Steuervorbescheide zu Steuervereinbarungen mit zwei Apple-Unternehmen zu bitten. Im Jahr 2014 leitete die Europäische Kommission eine förmliche Untersuchung der angeblichen staatlichen Beihilfen Irlands für Apple ein.

Im Jahr 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Entscheidung (Entscheidung, Pressemitteilung), dass die von Irland an Apple gewährten Steuervereinbarungen dem Unternehmen einen unlauteren Steuervorteil verschafften (d. h. einen Vorteil, den alle anderen Unternehmen nicht hatten) und dass es sich dabei um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe handelte. Die Europäische Kommission schätzte, dass Irland ca. 13 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen von Apple zurückfordern sollte. Die EK gab Irland vier Monate Zeit, um diese Summe zurückzufordern.

Ende 2016 riefen Irland und Apple getrennt voneinander das Gericht der EU an (Klage Irlands, Klage Apples) und beantragten die Nichtigerklärung der Entscheidung und der Rückforderungsanordnung. Im Jahr 2017 verklagte die Kommission Irland vor dem Gerichtshof, weil es die 13 Mrd. EUR nicht zurückgefordert hatte. Im Jahr 2018 hinterlegte Apple den Betrag auf einem Treuhandkonto, bis das Ergebnis der Gerichtsverhandlungen vorliegt. Die Anhörungen fanden Ende 2019 vor dem EuGH statt.

Im Jahr 2020 hob das Gericht der EU die Entscheidung der Europäischen Kommission auf (Urteil, Pressemitteilung) und stellte fest, dass die Kommission nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass Apple einen selektiven Vorteil hatte.

Im Jahr 2021 legte die Europäische Kommission gegen die Entscheidung der Vorinstanz Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein (Antrag).

Ende 2023 veröffentlichte Generalanwalt Pitruzzella seine Schlussanträge zu diesem Fall.

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