Teure Umrüstung auf Smart Meter

Smart Meter Rechnungshof

+ Smartmeter: Kosten von mindestens 2,18 Milliarden Euro

+ Verbraucher und Netzbetreiber profitierten bisher davon kaum

03. Mai 2024 (Presseinformation des Rechnungshofers) – Bis Ende 2020 hätten 80 Prozent der Stromzähler in der EU durch Smart Meter ersetzt werden sollen. Mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten erreichten dieses Ziel jedoch nicht. So auch Österreich: Ende des Jahres 2022 waren hierzulande erst 68 Prozent aller Smart Meter ausgerollt. Verfehlt wurde somit auch das Ziel, das sich Österreich selbst gesteckt hat – demnach hätten 2019 insgesamt 95 Prozent aller Stromzähler intelligente Messgeräte sein sollen. Hinzu kommt: Nicht alle eingebauten Geräte sind auch tatsächlich „intelligent“; sie können nur eingeschränkt kommunizieren.

Höher als zunächst geschätzt sind zudem die Kosten für die Einführung der Smart Meter. Es ist mit Gesamtkosten von zumindest 2,180 Milliarden Euro zu rechnen. Finanziert wird die Smart-Meter-Einführung von den Netzkunden – via Netzentgelt. Dabei sollte das Monitoring der E-Control für Transparenz sorgen – diesen Auftrag erfüllte sie jedoch nicht vollständig, kritisiert der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Intelligente Messgeräte (Smart Meter) – Einführungsstand 2022“. Geprüft wurden das Klimaschutzministerium, die E-Control sowie die neun Landes-Netzbetreiber. Prüfungszeitraum waren im Wesentlichen die Jahre 2019 bis Ende 2022.

Die Umstellung auf Smart Meter verzögert sich in Österreich um mindestens fünf Jahre gegenüber dem ursprünglichen Ziel von 2019. Die EU verlängerte die Frist auf Ende 2024. Probleme und Versäumnisse in der Vorbereitungsphase hat der Rechnungshof bereits im 2019 veröffentlichten Bericht „Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter)“ umfassend dargestellt. Vor Projektbeginn nicht ausreichend geklärte Fragen – etwa zu den Themen Datenschutz, IT–Sicherheit, Eichwesen und Übertragungstechnologien – wurden im Wesentlichen an die rund 120 Netzbetreiber delegiert. Hinzu kommt: Bis 2016 konnte kein Hersteller intelligente Messgeräte anbieten, die alle in Österreich geltenden Anforderungen erfüllten.

Nutzen für Kunden und Netzbetreiber zeichnete sich nicht ab

Das jeweils für Energiefragen zuständige Ressort übernahm de facto zehn Jahre lang keine Eigentümerrolle bei der Einführung des Smart Meters. Der Nutzen für Endkunden und Netzbetreiber sowie für die Volkswirtschaft zeichnete sich noch nicht ab oder nur in deutlich geringerem Ausmaß als erwartet. Daher empfiehlt der Rechnungshof: Das Klimaschutzministerium sollte die strategische Begleitung der Einführung von Smart Metering in Kooperation mit den Stakeholdern verstärken.

2,180 Milliarden Euro Gesamtkosten – Risiko weiterer Kosten besteht

Die Entscheidung des Wirtschaftsministers 2012, Smart Meter einzuführen, hatte sich auf eine Kosten-Nutzen-Analyse gestützt. Diese schätzte die Investitionskosten auf rund 830 Millionen Euro. Tatsächlich werden sie bei 1,780 Milliarden Euro liegen. Die Summe aus Investitions- und Betriebskosten wird nach einer Berechnung des Rechnungshofes österreichweit 2,180 Milliarden Euro betragen. Netzverlust- und Finanzierungskosten sind darin nicht enthalten. Es besteht das Risiko, dass weitere Kosten anfallen. Im Durchschnitt aller Landes-Netzbetreiber kostet ein Smart Meter in der Einführungsphase 330 Euro.

Nicht immer intelligent

Intelligente Messsysteme bestehen aus drei Komponenten: Einem Strommessgerät (Smart Meter), der Datenübertragung sowie aus IT-Systemen zur Verarbeitung von Daten. Die vom Rechnungshof überprüften neun Landes-Netzbetreiber statteten bis Ende 2022 rund 67 Prozent ihrer Zählpunkte mit einem Smart Meter aus. Jeder siebente Smart Meter kommunizierte nicht. In diesem Zusammenhang bemängelt der Rechnungshof übrigens, dass zur Ausrollungsquote auch „nicht intelligente“ Geräte zählen.

Zeitnahe Rückmeldungen zum Energieverbrauch können Energieeinsparungen wesentlich unterstützen. Eigentlich sollten die Netzbetreiber den Endverbrauchern die täglichen Verbrauchswerte über ein kundenfreundliches Webportal kostenlos zur Verfügung stellen. Für die Monate Juli und August 2022 erhob der Rechnungshof, ob Verbrauchsdaten via Smart Meter verfügbar waren. Das Ergebnis: Fünf Landes-Netzbetreiber erreichten an mehreren Tagen nur etwa 35 Prozent bis 40 Prozent ihrer Zähler. Zwei davon erreichten an mehreren Tagen keine Messgeräte. Keinem Betreiber gelang es, alle erfassten Messgeräte täglich auszulesen.

Bewältigung höherer Datenmengen nicht gesichert

Eine stabile Kommunikation wird vielfach nicht, nicht dauerhaft oder nur mit einem hohen Entstörungsaufwand erreicht. Und das, obwohl das Datenvolumen derzeit noch vergleichsweise niedrig ist. Denn: Per 31. Dezember 2022 nutzten rund 90 Prozent aller Kundinnen und Kunden in Österreich die derzeitige Standardkonfiguration für Smart Meter. Dabei ist lediglich der Verbrauchswert des Vortages ersichtlich. Nur 7,2 Prozent wählten die Viertelstunden-Variante (Opt-in). Hier liegen dem Kunden täglich 96 Messwerte im Abstand von 15 Minuten vor. Bei der Opt-out-Variante wird der Messwert nur einmal jährlich übertragen.

Aufgrund steigender Strompreise und neuer Marktakteure verzeichneten die Landes-Netzbetreiber 2022 eine höhere Nachfrage nach Viertelstundenwerten. Der Rechnungshof empfiehlt, die Wahl der Kommunikationstechnik anhand der bisherigen Erfahrungen sowie mit Blick auf künftig angestrebte Funktionen und Anwendungen neu zu bewerten.

Anforderungen an Netze steigen

Die Dekarbonisierung führt verstärkt zu Elektrifizierung – Stichwort Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen. Damit steigen auch die Anforderungen an die Stromnetze. Die Verteilernetzbetreiber könnten durch Smart Metering laufend genauere Informationen über die Netzsituation gewinnen und diese für Steuerung, Planungen und Prognosen nutzen. Aber: Aufgrund rechtlicher Einschränkungen dürfen sie Messwerte nur eingeschränkt verwenden.

Fehlende Kostentransparenz

Für die Überwachung und das Monitoring des Gesamtvorhabens ist die E-Control zuständig. Der Rechnungshof zeigt hier Versäumnisse auf: So wurden etwa zahlreiche Hinweise auf Probleme bei der Datenübertragung nicht umfassend berichtet. Die angefallenen Kosten erhob die E-Control erst ab 2018. Einen ersten Bericht über Investitionskosten gab es erst im Jahr 2022. Angaben zu den Finanzierungskosten sowie zu Netzverlustkosten aus dem Stromeigenverbrauch der Smart Meter konnte die E-Control nicht machen. Die Umrüstung auf Smart Meter wird über Netzentgelte finanziert, die von den Kunden (Haushalte, Gewerbe, Industrie) zu zahlen sind. Die E-Control überprüft und reguliert die Kosten der Netzbetreiber, um die Höhe der Entgelte zu bemessen. Der Rechnungshof empfiehlt der E-Control, Kosten vollumfänglich darzustellen.

ERGÄNZUNG: Schon am 11. Jänner 2019 kritisierte der Rechnungshof: „Kosten zur Einführung des Smart Meters für Stromkundinnen und Stromkunden intransparent und ungewiss.“

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Ende der Leistungsgesellschaft?

Flaschen

16. April 2024 – „Schweizerinnen und Schweizer waren bekannt für ihr zwinglianisches Arbeitsethos. Die Zeichen mehren sich, dass diese Tugend verlorengeht. Der Schweiz droht das Ende der Leistungsgeselslchaft“, schreibt Peer Teuwsen in der NZZ.ch (13.4.24) Durch das Corona-Regime haben sich viele an die Vorteile des Home Office gewöhnt. So kommt der neueste „Hernstein Management Report“ zu dem Ergebniss, dass aufgrund langer Arbeitswege und schlechtem Betriebsklima Mitarbeiter lieber im Home-Office als im Büro arbeiten wollen. Johanna Bath, Professorin an der ESB Business School, wendet sich sogar gegen Betriebe, die ihre Mitarbeitenden pauschal an drei Tagen in der Woche zurück in die Büros beordern, berichtet computerwoche.de.

Bild HTH: Wer sind die Flaschen unserer Leistungsgesellschaft? Und wer bezahlt sie?

„Gemeinsam mit ihrer Co-Autorin Katrin Winkler hat Johanna Bath das Buch ‚Hybrid Work – wie Führungskräfte ihre Arbeitsorganisation für die Zukunft transformieren‘ herausgegeben. Eine wichtige Erkenntnis: eine dreitägige Präsenzpflicht für alle Beschäftigten ist kontraproduktiv. Unternehmen, die so vorgehen, seien nicht bereit, sich mit den Tätigkeitsprofilen im Einzelnen zu beschäftigen.“

Mehr privat, weniger Firma – so könnte man eine beliebte Losung der sozialen Marktwirtschaft für die heutige Zeit adaptieren. Der NZZ-Redakteur Teuwsen sieht das kritisch: „Das neue Credo lautet: Es soll einem selbst so gut gehen wie möglich, alles easy, Gym, Wellness, Yoga. Die harten Tieflohnjobs, die sich keine Schweizerin und kein Schweizer mehr antun will, werden von Einwandern erledigt. Und oben chrampfen die Expats. In der Mitte haben sich zu viele von uns bequem eingerichtet. Für caritative Aufgaben oder öffentliche Ämter wie etwa einen Gemeinderat wird es immer schwieriger, geeignete Schweizer zu finden. … Leider können sich viele das süsse Wenigtun leisten. Noch nie wurde so viel vererbt wie heute. Derzeit sind es über 95 Milliarden Franken pro Jahr, 40 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer profitieren von der Plackerei ihrer Vorfahren, Dank Vorbezügen auch schon in jüngerem Alter. Jeder zweite Vermögensfranken in diesem Land ist geerbt.“

Die Lage, wie sie Teuwsen schildert, spitzt sich zu: „All dieses Wohlfühlgedöns spielt sich mitten in einer brisanten Weltlage ab, einer Lage, wie wir Lebenden, die wir in einer extraordinären Friedenszeit aufgewachsen sind, sie nie gekannt haben. Wollen die Schweizerinnen und Schweizer das Leben nochmals so richtig geniessen, bevor sich die Welt, wie sie sie lieben gelernt haben, ganz verabschiedet? Jedenfalls reagieren die Schweizerinnen und Schweizer auf das prekäre Weltgeschehen nicht mehr mit bewährten Tugenden wie Vorsicht und Sparsamkeit – sondern mit einer ziemlich unschweizerischen Lust am Konsum. … Vielleicht gönnen sich die Schweizerinnen und Schweizer auch wieder mehr, weil sie sich vom Traum der eigenen vier Wände aus Kostengründen verabschieden mussten. … Oder es ist Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit, mit der vielen neuen Freizeit etwas Sinnvolles anzufangen. Beides wäre Grund zur Beunruhigung.“

Der Zustand, wie ihn Teuwsen schildert, ist durchaus bedenklich. Doch um den Ernst der Lage richtig zu beurteilen, wäre es wichtig, den Begriff „Leistung“ genauer unter die Lupe zu nehmen. Teuwsen versteht darunter Fleiß, soziales Engagement, Sparsamkeit damit man sich später etwas (wirklich Wichtiges) leisten kann, Ansporn durch Wettbewerb. Werte, die wir zu Recht einfordern müssen, wenn wir den Zusammenhalt der Gesellschaft gewährleisten wollen. Doch es sind Werte, die schon längst nicht mehr den Wirtschaftsalltag bestimmen, die schon lange vor dem Corona-Regime aus dem Arbeitsalltag verschwunden sind.

Das Leistungsprinzip, das lange schon die Arbeitsmoral dominiert, bekommen auch die einfachsten Arbeiter aus den Wirtschaftsseiten der Zeitungen vermittelt. Das sind Spitzengehälter für Manager, die damit noch nicht genug haben, sondern auch nach dem größten Misserfolg schamlos ihre Boni kassieren, das sind Spekulations-Gewinne von Finanzmanagern, die jenseits der Vorstellungskraft normaler Lohnbezieher liegen. Auf der anderen Seite der Einkommensschere stehen immer öfter Lohnabhängige, die sich mit ihren „Kollektiv-Löhnen“ die einfachsten Bedürfnisse, z.B. Wohnen in Zürich, nicht mehr leisten können. Immer mehr erbringen anständig ihre Leistung und können sich dafür nichts mehr leisten. Die so genannten „Leistungsträger“ dagegen kassieren mehr denn je.

Legendär ist die Frage eines österreichischen Lobbyisten an einen Kooperationspartner, deren Millionen-Rechnung für eine Vermittlungs-„Leistung“ Gegenstand einer Untersuchung wurde: „Was war meine Leistung?“ Die klassische Formel hohe Leistung = hoher Lohn (Gewinn), führt im Umkehrschluss zur Erkenntnis: gar kein Lohn = gar keine Leistung. Wenn für immer mehr Leute gilt, dass sie für eine anständige Leistung fast keinen Lohn mehr bekommen, dann wird es verständlich, dass sie dann lieber gar keine Leistung (in dem derzeit vorherrschenden Sinne) erbringen. Wenn sie sich das als Rentner (nicht nur als Alters-Rentner, sondern auch als Erben) leisten können, so ist es bedenklich. aber kein Grund zu Panik.

Bedenklich sollte sein, bzw bedenken sollten wir:

– Was sind Leistungen, die die Gesellschaft bereichern (nicht nur finanziell, sondern auch kulturell)?

– Wie soll der wachsende Bedarf an Sozialarbeit fair entlohnt werden, ohne das Sozialsystem zu gefährden?

– Wie kann die Umverteilung von unten nach oben gestoppt und umgekehrt werden?

Siehe auch:Arbeit – Fluch oder Segen?

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371,1 Mrd. Euro Staatsschulden Österreichs

Statistik Staatsschulden

Österreichs Schulden 2023 um 20,4 Mrd. Euro gestiegen

Defizit mit 2,7 % unter Maastricht-Grenze, Schuldenquote mit 77,8 % darüber

28. März 2024 – (Pressemitteilung Statistik Austria) – Laut vorläufigen Ergebnissen von Statistik Austria betrug das öffentliche Defizit im Jahr 2023 2,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. 12,7 Mrd. Euro. Der öffentliche Schuldenstand erhöhte sich um 20,4 Mrd. Euro auf 371,1 Mrd. Euro zu Jahresende 2023. Die Schuldenquote – das Verhältnis der Staatsschulden zur nominellen Wirtschaftsleistung – ging allerdings aufgrund der Entwicklung des BIP (nominell: +6,7 %, real: -0,8 %) von 78,4 % auf 77,8 % zurück.

„Der Österreichische Staat hat im Jahr 2023 mehr Geld ausgegeben als je zuvor. Die Anpassung der Gehälter und Pensionen aufgrund der Teuerung sowie Maßnahmen zur Abfederung der Energiekrise haben die öffentlichen Ausgaben auf einen neuen Rekordwert von 248,8 Mrd. Euro anwachsen lassen. Gleichzeitig haben die inflationsbedingt gestiegenen Einnahmen und das kräftige Wachstum der nominellen Wirtschaftsleistung dazu geführt, dass das Budgetdefizit mit 2,7 % erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie unter der Maastricht-Grenze von 3 % lag; die Schuldenquote ist mit 77,8 % hingegen weiterhin deutlich von den europäischen Vorgaben entfernt“, so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.

Die Staatseinnahmen stiegen im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 6,2 % bzw. um 13,9 Mrd. Euro auf 236,1 Mrd. Euro. Die Staatsausgaben erhöhten sich um 5,0 % bzw. um 11,9 Mrd. Euro auf 248,8 Mrd. Euro. Daraus resultiert ein gesamtstaatliches Defizit von 12,7 Mrd. Euro, nach 14,6 Mrd. Euro im Jahr 2022. Gemessen am BIP zu laufenden Preisen lag das öffentliche Defizit 2023 bei 2,7 % (2022: 3,3 % des BIP). Somit verbesserte sich der Finanzierungssaldo 2023 – trotz des Konjunktureinbruchs, den deutlich gestiegenen Mehrausgaben bei den Arbeitnehmerentgelten und den monetären Sozialleistungen – um 2,0 Mrd. Euro (0,6 Prozentpunkte) im Vergleich zum Vorjahr.

Staatsausgaben weiter auf hohem Niveau gestiegen

Die Staatsausgaben stiegen 2023 um 5,0 % bzw. 11,9 Mrd. Euro. Personalaufwand (+8,7 %) und Monetäre Sozialleistungen (+6,8 %) wuchsen dabei aufgrund der inflationsbedingt hohen Gehalts- und Pensionsabschlüsse 2023 überdurchschnittlich. Wie bereits im Vorjahr spiegeln sich in den Ergebnissen die zusätzlichen Ausgaben zur Abmilderung der hohen Energiekosten wider. Diese waren vor allem in den Subventionen enthalten: Im Jahr 2023 entfielen 3,1 Mrd. Euro von insgesamt 11,2 Mrd. Euro Subventionen auf Maßnahmen wie den Energiekostenzuschuss II oder die Stromkostenbremse. Insgesamt sanken die Subventionen zwar durch den Rückgang der COVID-19-Maßnahmen, lagen aber dennoch deutlich über den Ausgaben der Vorkrisenjahre (z. B. 5,8 Mrd. Euro im Jahr 2019).

Die allgemein höheren Finanzierungskosten zeigten sich ebenfalls in den gestiegenen Staatsausgaben: Die Zinsausgaben für die Staatsschulden erhöhten sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Mrd. Euro. Der größte Anstieg der absoluten Zinslast konnte auf Bundesebene verzeichnet werden, da auch hier der Großteil der Schulden zu verbuchen war.

Steuereinnahmen deutlich moderater gewachsen als in den Vorjahren

86,7 % der Staatseinnahmen im Jahr 2023 stammten aus Steuern und Sozialbeiträgen, die in Summe 204,8 Mrd. Euro ausmachten. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 5,4 %, bzw. 10,6 Mrd. Euro. Die Steuereinnahmen 2023 waren im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 4,5 % höher.

Die Ergebnisse für das Jahr 2023 zeigen einen deutlich geringeren Einnahmenzuwachs als in den beiden Vorjahren. Vor allem diverse steuerrechtliche Maßnahmen (z. B. die Abschaffung der kalten Progression) und die rezessive wirtschaftliche Entwicklung führten zu deutlich geringeren Einnahmenanstiegen bei den Einkommens- und Vermögensteuern, von nur 2,0 Mrd. Euro (3,1 %) im Vergleich zu 8,0 Mrd. Euro im Vorjahr (14,0 %) bzw. 7,5 Mrd. Euro im Jahr 2021 (15,2 %). Auch die Produktions- und Importabgaben, mit einem Anstieg von 3,6 Mrd. Euro (5,8 %) im Vergleich zu 5,2 Mrd. Euro im Jahr 2022 (9,3 %) und 4,6 Mrd. Euro in 2021 (9,0 %), steigerten die Staatseinnahmen – trotz anhaltend hoher Inflation – deutlich weniger als in den Vorjahren.

Öffentlicher Schuldenstand Ende 2023 bei 371,1 Mrd. Euro

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug der öffentliche Schuldenstand 371,1 Mrd. Euro, dies sind 20,4 Mrd. Euro mehr als am Ende des Vorjahres. Nach der Art der Verschuldung aufgeteilt entfielen Ende 2023 vom Schuldenstand 326,8 Mrd. Euro auf Anleihen, 42,4 Mrd. Euro auf Kredite und 1,9 Mrd. Euro auf Einlagen. Der größte Anteil des Anstiegs des öffentlichen Schuldenstands entfiel auf den Bundessektor mit 16,6 Mrd. Euro. Der Anstieg im Bundessektor wurde durch die anderen Teilsektoren um 3,9 Mrd. Euro noch verstärkt, besonders durch eine Schuldenerhöhung im Landes- und Gemeindesektor. Den größten Teil der Erhöhung der Schulden des Bundessektors machte die Kerneinheit Bund aus, da mit den neu aufgenommenen Schulden vor allem die Abdeckung des laufenden Defizits finanziert wurde. Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu den öffentlichen Finanzen finden sich auf unserer WEBSEITE

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