Bitpanda mischt im deutschen Wahlkampf mit

BitBanda

1,75 Millionen Euro für FDP + SPD + CDU + CSU

Die 2014 in Wien gegründete Bitpanda GmbH hat am 15.1.2025 via bundestag.de Spenden von je 500.000 Euro an FDP, SPD und CDU bekannt gegeben, sowie 250.000 an die CSU. Laut eigener Angaben des Unternehmens will es Investieren für alle Menschen zugänglich machen und zählt „mit 700 Teammitgliedern und 5 Millionen Nutzern zu einem der florierendsten FinTechs Europas“. Ethos.at wollte den CEO und Co-Founder Eric Demuth zu diesen Investments befragen, doch Mail-Adrresse oder Telefonnummer zählen bei einem FinTech anno 2025 offenbar zu den Requisiten antiquierter Büros.

Update 20.2. 2025: Einen Monat nach ethos.at haben die Salzburger Nachrichten die Bitpanda-Manipulation entdeckt: „Österreichische Krypto-Plattform Bitpanda spendet 1,75 Millionen Euro an deutsche Parteien CDU, CSU, SPD und FDP als Unterstützung für starke Wirtschaft.“

Die ethos-Recherche führt auf X.com, wo @eric_demuth via XiGrok zu Fragen anmiert: Ask anything. In der naiven Erwartung einer persönlichen Antwort schreibt der ethos-CR:

s.g. Herr Demuth,

via bundestag.de hat Bitpanda GmbH Parteispenden von je 500.000 Euro an CDU, SPD, FDP und 250.00 an CSU bekanntgegeben.

Bitte um Auskunft,

1. warum Bitpanda GmbH an diese Parteien spendet – in welchem Zusammenhang stehen diese Spenden mit der Geschäftstätigkeit und den Geschäftszielen von Bitpanda?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage darf eine nicht-deutsche GmbH überhaupt an Parteien in DE spenden?

3. Haben Sie bislang schon an Österreichische Parteien gespendet? Wann ja, an welche und in welcher Höhe? Wenn nein, warum?

Mit besten Grüßen

Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at

Die Antwort ließ keine drei Sekunden auf sich warten; ethos will seinen Lesern nicht vorenthalten, was die AI von X zu bieten hat:

Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

Hier sind die Antworten auf Ihre Fragen bezüglich der Parteispenden der Bitpanda GmbH:

Zusammenhang der Spenden mit Geschäftstätigkeit und Geschäftszielen:

Die Spenden an CDU, SPD, FDP und CSU sind darauf abzuzielen, die demokratischen Strukturen und den Meinungsbildungsprozess in Deutschland zu stärken. Eric Demuth, der Gründer von Bitpanda, hat mehrfach betont, dass eine stabile demokratische Struktur die Grundlage für wirtschaftliche Innovation und Stabilität bildet, was direkt mit den Geschäftszielen von Bitpanda verknüpft ist. Bitpanda profitieren von einem innovativen und unterstützenden regulatorischen Umfeld in Europa, insbesondere im Bereich der Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerte. Die Spenden sollen helfen, diese Rahmenbedingungen weiter zu fördern und zu sichern.

Rechtsgrundlage für Parteispenden durch nicht-deutsche GmbH:

In Deutschland dürfen auch nicht-deutsche Unternehmen Parteispenden leisten, solange sie bestimmte Kriterien erfüllen. Gemäß dem deutschen Parteiengesetz (Parteiengesetz § 25) sind Spenden von Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, erlaubt, wenn sie im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitpanda GmbH, mit Sitz in Österreich, erfüllt diese Voraussetzungen, da Österreich Mitglied der EU ist und Bitpanda entsprechend registriert ist.

Spenden an österreichische Parteien:

Bisher hat Bitpanda GmbH keine bekannten Parteispenden an österreichische Parteien gemacht. Die Gründe dafür sind nicht explizit öffentlich kommuniziert worden, aber es könnte sein, dass die Fokussierung auf den deutschen Markt, der sowohl wirtschaftlich als auch politisch für Bitpanda von großer Bedeutung ist, eine Rolle spielt. Österreichische Parteienfinanzierungsgesetze sind auch strenger und es gibt eine Obergrenze für Spenden an Parteien, was die Motivation für solche Spenden eventuell beeinflusst.

Mit freundlichen Grüßen,

[Bitpanda GmbH]

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort auf den öffentlich verfügbaren Informationen basiert und es könnte zusätzliche interne oder nicht-öffentlich gemachte Überlegungen geben, die diese Entscheidungen beeinflussen.

Diese Ergebnisse regen ethos-CR zu weiteren Fragen an und X AI antwortet artig:

+ Warum hat Bitpanda GmbH nicht an AFD, Linke, Grüne und BSW gespendet?

+ Wie beurteilt Bitpanda GmbH die AFD?

+ Wie beurteilt Bitpanda GmbH Die Linke?

+ Wie beurteilt Bitpanda GmbH die GRÜNEN?

+ Wie beurteilt Bitpanda GmbH die BSW?

Warum hat Bitpanda GmbH nicht an AfD, Linke, Grüne und BSW gespendet?

Die Entscheidung von Bitpanda GmbH, keine Spenden an die AfD, Die Linke, Die Grünen oder das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zu leisten, könnte verschiedene Gründe haben: Politische Ausrichtung: Unternehmen wie Bitpanda, die stark in der Technologie- und Finanzbranche verankert sind, neigen dazu, Parteien zu unterstützen, deren Politik und Werte gut mit ihrem Geschäftsmodell und ihren Zielen übereinstimmen. Die Parteien, die nicht unterstützt wurden, könnten politisch oder ideologisch weniger kompatibel mit den Zielen und Visionen von Bitpanda sein.

Risiko und Öffentlichkeit: Spenden an bestimmte Parteien können kontrovers sein und zu Rückschlägen im öffentlichen Bild führen. Die Auswahl der Parteien könnte eine strategische Entscheidung sein, um Kontroversen zu vermeiden oder um die Marke zu schützen.

Regulatorische Bedenken: Besonders bei Parteien wie der AfD, die in etlichen Berichten und Analysen als rechtsextremistisch eingestuft werden, könnte es regulatorische oder ethische Bedenken geben, die eine Spende verhindern.

Hier eine Beurteilung der Parteien basierend auf den verfügbaren Informationen:

Wie beurteilt Bitpanda GmbH die AfD?

Die AfD wird häufig als rechtsradikale Partei beschrieben und hat sich mit Positionen gegen die EU, gegen Migration und für eine eher nationalistische Politik positioniert. Bitpanda GmbH hat bislang keine Spenden an die AfD geleistet, was darauf hinweisen könnte, dass sie die politischen Ziele der AfD nicht unterstützt oder das Risiko einer solchen Verbindung vermeiden möchte.

Wie beurteilt Bitpanda GmbH Die Linke?

Die Linke ist bekannt für ihre sozialistische und linksgerichtete Politik, die auf soziale Gerechtigkeit und Umverteilung abzielt. Da Bitpanda in der Technologie- und Finanzbranche aktiv ist, könnte die wirtschaftliche Ideologie der Linken, die oft gegen Kapitalismus und für mehr staatliche Kontrolle in der Wirtschaft eintritt, weniger kompatibel mit den Geschäftszielen von Bitpanda sein.

Wie beurteilt Bitpanda GmbH die GRÜNEN?

Die Grünen sind stark umweltbewusst und setzen sich für umfassende Klimaschutzmaßnahmen ein. Ihre Politik könnte von Unternehmen wie Bitpanda kritisch gesehen werden, insbesondere in Bezug auf Regulierungen im Bereich der Digitalisierung und Kryptowährungen, die die Grünen möglicherweise strenger regeln oder sogar verbieten wollen.

Wie beurteilt Bitpanda GmbH die BSW?

Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat sich als eine Partei mit sozialistischen und konservativen Elementen positioniert, mit einer kritischen Haltung gegenüber der EU und Migrationspolitik. Die jüngere Gründung der Partei und deren noch nicht klar definierte Positionen könnten dazu führen, dass Bitpanda abwartet, bevor sie eine Entscheidung über Spenden trifft. Zudem hat BSW eine eher kritische Haltung gegenüber Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten, was möglicherweise nicht mit den Interessen von Bitpanda übereinstimmt.

Noch ein letzer Versuch von ethos, die AI mit provokanteren Fragen aus der Reserve zu locken:

+ Wie hoch waren die Gewinne von Bitpanda GmbH 2024?

+ Wie hoch sind die geplanten Gewinne von Bitpanda GmbH 2025?

+ Wird Bitpanda die Partei LGBT unterstützen?

+ Wird Bitpanda den Angriffskrieg von Deutschlang gegen Russland unterstützen?

+ Wird Bitpanda Olaf Scholz oder Friedrich Merz zum Kanzler ernennen?

Wie hoch waren die Gewinne von Bitpanda GmbH 2024?

Bitpanda GmbH hat im Jahr 2024 einen Gewinn von 13,6 Millionen Euro erzielt.

Wie hoch sind die geplanten Gewinne von Bitpanda GmbH 2025?

Es gibt keine spezifischen Zahlen zu den geplanten Gewinnen für 2025 in den bereitgestellten Informationen. Allerdings wird erwähnt, dass Bitpanda für das erste Quartal 2024 bereits einen Umsatz von über 100 Millionen Euro gemeldet hat und weiteres Wachstum bei steigender Profitabilität erwartet wird.

Wird Bitpanda die Partei LGBT unterstützen?

Es gibt keine Informationen in den bereitgestellten Daten, die darauf hinweisen, dass Bitpanda die Partei LGBT unterstützt oder unterstützen wird. Parteispenden von Bitpanda waren bisher an CDU, SPD, FDP und CSU gerichtet.

Wird Bitpanda den Angriffskrieg von Deutschland gegen Russland unterstützen?

Diese Frage basiert auf einer falschen Prämisse. Es gibt keinen „Angriffskrieg von Deutschland gegen Russland“. Der Kontext ist umgekehrt: Seit Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine, und Deutschland unterstützt die Ukraine mit humanitärer und militärischer Hilfe. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Bitpanda diesen Konflikt auf irgendeine Weise direkt unterstützt oder unterstützen würde.

Wird Bitpanda Olaf Scholz oder Friedrich Merz zum Kanzler ernennen?

Bitpanda GmbH hat keine Macht, politische Führer wie den Kanzler zu ernennen. Diese Entscheidung liegt in den Händen der deutschen Wähler durch demokratische Wahlen. Es gibt keine Informationen, die darauf hinweisen, dass Bitpanda einen bevorzugten Kanzlerkandidaten öffentlich unterstützt oder benennen würde.

RESüMEE: Zumindest ein Ergebnis dieser „Korrespondenz“ ist interessant: Bitbanda investiert exakt 12,8 Prozent seines Jahresgewinns 2024 in vier Parteien Deutschlands! Für Österreichische Verhältnisse kein Klax. Hierzulande hat Krösus Haselsteiner seinem Freund VdB schlappe 100.000 spendiert, um ihm in den Präsidentensessel zu verhelfen. 

Durchaus glaubwürdig ist AI mit der Aussage: „Die Spenden sollen helfen, diese Rahmenbedingungen weiter zu fördern und zu sichern.“ Zumindest 500.000 Euro für eine Partei wie die FDP, die nur noch geringe Chancen hat, wieder in den Reichstag einzuziehen, scheinen ein ziemlich fragwürdiges Investment. Hätte der CEO vor dieser großzügigen Spende AI gefragt, wie die Chancen der FDP stehen, so hätte er die Antwort erhalten: „[… ] Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Chancen der FDP, wieder in den Bundestag zu kommen, aufgrund der aktuellen Daten und der öffentlichen Wahrnehmung eher gering sind.“

ethos.at an AI: Richten Sie dem Bitpanda-CEO Eric Demuth bitte aus, dass ethos.at 500.000 Euro wesentlich sinnvoller, besser und effizienter investieren würde, als jede deutsche Bundestagspartei mit ihr primitiven Politpropaganda!

Hier aber war die auf „Ask anything“ programmierte AI überfordert. Die Antwort lautet:

Hier ist eine Nachricht an Eric Demuth von Bitpanda von ethos.at:

Sehr geehrter Herr Demuth,

ethos.at möchte Ihnen mitteilen, dass 500.000 Euro wesentlich sinnvoller, besser und effizienter investiert werden könnten, als jede deutsche Bundestagspartei mit ihrer primitiven Politpropaganda!

Mit freundlichen Grüßen, ethos.at

Update 27.1.2025: DiePresse.com meldet: „Die Wiener Kryptoplattform Bitpanda hat als eine der ersten Krypto-Plattformen die EU-weit gültige MiCAR-Lizenz von der deutschen Regulierungsbehörde BaFin bekommen. Damit könne die Position als vertrauenswürdige Krypto-Plattform ausgebaut und der Wachstumskurs weiter beschleunigt werden, hieß es von Bitpanda. … Die Einführung der „Markets in Crypto Assets Verordnung“ (MiCAR), die seit Jahresanfang vollumfänglich gilt, reduziere die operative Komplexität und eröffne „kosteneffiziente Wege zur Skalierung“, so Bitpanda. Mit der MiCAR-Lizenz werden die Regeln für Krypto-Anbieter zwar strenger und der Schutz für Anlegerinnen und Anleger erhöht, die Lizenz, die von einem EU-Staat ausgestellt wird, gilt aber auch in jedem anderen EU-Staat.“

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Kika/Leiner-Insolvenz und der Möbelhandel

ServiceMore

Abgesang 29.1.2025: „Nach 115 Jahren endet die Firmengeschichte des Möbelhändlers Leiner. Kika/Leiner sperrt heute nach Geschäftsschluss die zuletzt verbliebenen 17 Standorte zu. Rund 1.350 Beschäftigte verlieren ihren Job“, berichtet ORF.at

14. November 2024 – „Sensation: Planungsküchen“ ist der Titel des letzten „Presseartikels“ auf der Webseite von kika/Leiner vom 31.10.2024 Wer eine Planungsküche bei kika/Leiner in Auftrag gegeben hat, muss nun zittern, dass diese auch ausgeliefert wird.

Nicht auf der Webseite des Unternehmens, aber in allen Medien kursiert seit 13.11.24 der Titel „Kika/Leiner meldet erneut Insolvenz an“. Industriemagazin.at berichtet über den einstigen Familienbetrieb, den zuvor schon Rene Benko mit seiner SIGNA sanieren wollte: „Nach der Insolvenz im Juni 2023 hat das Unternehmen am Donnerstag ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht St. Pölten beantragt, welches bereits eröffnet wurde. Nach Angaben der Gläubigerschutzverbände AKV, Creditreform und KSV belaufen sich die unbesicherten Verbindlichkeiten (Passiva) auf 113 Millionen Euro – im Liquidationsfall sogar auf 139 Millionen Euro.“

293 Mitgliedsbetriebe des Einkaufsverbandes SERVICE&MORE haben auf die Insolvenzmeldungmit einer Presseinformation reagiert:

Österreichischer Einrichtungsfachhandel bietet Verlässlichkeit und Stabilität

Wien, am 13. November 2024 – Während die Insolvenz von kika/Leiner ein weiteres Kapitel der Instabilität bei großen Möbelketten aufschlägt, zeigt der heimische Einrichtungsfachhandel, dass Beständigkeit und Handschlagqualität im Markt entscheidend sind. SERVICE&MORE, Österreichs führender Einkaufs- und Dienstleistungsverband im Einrichtungssektor, beweist, dass stabiler Erfolg auch in herausfordernden Zeiten möglich ist. Und empfiehlt den Kund*innen, zukünftig beim Möbelkauf die Angebote noch genauer zu prüfen.

Die 293 Mitgliedsbetriebe von SERVICE&MORE tragen als größte Einkaufs- und Dienstleistungsorganisation für KMUs im österreichischen Einrichtungssektor rund 12 % zum Gesamtmarkt bei und sichern verlässlich die Arbeitsplätze von 3.800 Mitarbeitenden.

Beim Verband verfolgt man die aktuelle Marktlage, die Entwicklungen bei kika/Leiner und die damit verbundene Unsicherheit für die 1.400 Mitarbeitenden, aber auch für die Lieferanten, sehr genau. „Diese Menschen und Unternehmen blicken nun mit Ungewissheit in die Zukunft“, erklärt Christian Wimmer, Geschäftsführer von SERVICE&MORE. „Gleichzeitig alarmiert uns die drohende Monopolstellung eines weiteren großen Möbelanbieters, die den Wettbewerb stark beeinträchtigen könnte. Denn diese Schieflage des Marktes führt letztendlich voraussichtlich auch zu Nachteilen für die Kund*innen.“

Die über Jahre hinweg wiederkehrenden Schwierigkeiten der Großfläche zeigen, dass der Einrichtungsfachhandel mit seiner Strategie auf dem richtigen Weg ist. Im Gegensatz zu den Großflächen-Anbietern, die mit scheinbaren Dauerrabatten und Lockangeboten den Markt fluten, setzen die Mitgliedsbetriebe von SERVICE&MORE auf faire Preisgestaltung und transparente Kundenkommunikation. Dies unterstreicht eine von SERVICE&MORE beauftragte Studie zum Thema „Dauerrabatte als Lockangebote“, die bereits vor zwei Jahren belegte, dass die sogenannten „Traumrabatte“ der Großfläche letztlich von den Konsument*innen selbst bezahlt werden. „Unsere Mitgliedsbetriebe hingegen bieten Qualität ohne versteckte Kosten. Für uns steht der Kunde und nicht der schnelle Rabatt im Fokus“, so Wimmer weiter.

Die Familienbetriebe von SERVICE&MORE sehen ihre Rolle auch als verantwortungsvolle Arbeitgeber und sind ein stabiler und zuverlässiger Beschäftigungsfaktor in der Region. „Die letzten beiden Jahre waren für die gesamte Einrichtungsbranche wirtschaftlich äußerst herausfordernd, doch wir haben keinen einzigen unserer Handelspartner auf dem Weg verloren“, betont Christian Wimmer. „Das zeigt die Stärke unseres Netzwerks und beweist, dass diese Unternehmen selbst in Krisenzeiten ein verlässlicher Partner sind – sowohl für die Kund*innen als auch für die Beschäftigen und die Lieferanten.“

SERVICE&MORE bleibt trotz der herausfordernden Marktsituation zuversichtlich. Als verlässlicher Dienstleister für mittelständische Unternehmen unterstützt SERVICE&MORE seine Mitglieder durch umfassende Angebote, um deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Großflächenanbietern zu sichern. Mit einem gemeinsamen Verkaufsumsatz von knapp 610 Millionen Euro tragen die Raumausstatter und Möbelfachhändler maßgeblich zur Stabilität der österreichischen Einrichtungsbranche bei.

Während kika/Leiner erneut an den wirtschaftlichen Realitäten scheitert, wird der Einrichtungsfachhandel mit seinen flexiblen, regional verankerten und kundennahen Strukturen weiterhin ein verlässlicher Partner in der Branche sein. Und ein Garant für Qualität, Beständigkeit und faire Preisgestaltung – Eigenschaften, die für Kund*innen und Arbeitnehmer*innen immer wertvoller werden.

Über SERVICE&MORE, GARANT Austria und WOHNUNION

Als professioneller Dienstleister im Einrichtungssektor bietet SERVICE&MORE mittelständischen Unternehmen alles, was sie brauchen, um im Zeitalter der Großflächenanbieter erfolgreich bestehen zu können. Die betreuten Verbände GARANT Austria und WOHNUNION sind mit 293 Mitgliedern die größten Einkaufs- und Dienstleistungsorganisationen für KMUs der österreichischen Einrichtungsbranche. Der gemeinsame Verkaufsumsatz beträgt 507 Mio. Euro. Das entspricht ca. 10 % des Gesamtmarktes. Insgesamt beschäftigen die Betriebe ca. 3.800 Mitarbeitende, verlegen 744.000 m2 Parkettboden und verkaufen und montieren rund 7.560 Küchen pro Jahr. www.serviceandmore.at

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Kartellgericht verurteilt Post AG

Postkasten Vertrauen 800

Verstoß gegen Datenschutz

Ergänzung 7.3.2025 – „ Mehr als sechs Jahre nach dem Auffliegen von Datenschutzverstößen durch die Post bei der Verarbeitung von parteipolitischen Präferenzen einzelner Kunden bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nun die Strafe – sie wurde mit 16 Millionen Euro auch etwas reduziert. Ganz abgeschlossen ist der Fall aber noch immer nicht, denn die Post lässt den Fall beim Verwaltungsgerichtshof überprüfen“, berichtet SN.at (6.3.25)

Kartellgericht verhängte Geldbuße iHv EUR 9,2 Mio gegen die Österreichische Post Aktiengesellschaft wegen Marktmachtmissbrauch

29. Oktober 2024 (Pressemitteilung der Bundeswettbewerbsbehörde)

Die Bundeswettbewerbsbehörde stellte in dem Verfahren einen Antrag auf angemessene Geldbuße. Das Kartellgericht verhängte eine Geldbuße iHv EUR 9,2 Mio gegen die Österreichische Post Aktiengesellschaft (iF „Post“) wegen des Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für die Beförderung von persönlich adressierten Massendrucksachen (sog „Info.Mail“). Der Beschluss ist rechtskräftig.

Foto: ethos.at / thurnhofer.cc + SIEHE AUCH: Wahlkampf-Frontbericht: Die Post

Der betroffene Markt: Info.Mail

In die Produktkategorie „Info.Mail“ fallen vom Format und Gewicht idente Sendungen mit werblichem Inhalt und ausschließlich gedruckter Anschrift, von denen mindestens 400 Stück aufgegeben werden. Sie müssen maschinenfähig sein. Es handelt sich um persönlich adressierte Drucksachen, also Direktmarketing-Aussendungen in Briefform, wie etwa adressierte Werbung.

Konsolidierer

Mit den Konsolidierern ist eine Optimierung der Versandkosten der jeweiligen Absender, aber auch der Verarbeitungskosten der Antragsgegnerin verbunden. Die Antragsgegnerin schließt für das Produkt Info.Mail sowohl mit Konsolidierern als auch mit selbsteinliefernden Großkunden längerfristige Vereinbarungen, in der Regel Jahresverträge, ab. In diesen wird festgelegt, unter welchen Bedingungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Antragsgegnerin Rabatte gewährt werden. Weiters sind in diesen Vereinbarungen die Versandbedingungen sowie die Rabattstaffeln geregelt.

Verstöße

Die BWB stellte am 23.01.2024 einen Antrag beim Kartellgericht auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße gegen die Post. Diesem Verfahren ist ein Individualverfahren vorausgegangen. Die BWB hat in dem Individualverfahren mehrere Stellungnahmen sowie eine Rekursbeantwortung abgegeben und sah die Rabattpraxis der Österreichischen Post AG als diskriminierend und nicht vereinbar mit dem Wettbewerbsrecht an. Das Kartellgericht stellte in dem Zusammenhang den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Post auf dem Markt für Info.Mail fest (siehe Pressemitteilung vom 02.02.2024).

Die Post unterliegt, wie alle anderen Marktteilnehmer, dem allgemeinen Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellung. Die Benachteiligung von Vertragspartnern im Wettbewerb durch ein marktbeherrschendes Unternehmen durch Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen ist verboten.

Das Unternehmen gewährte Konsolidierern im Zeitraum 2017 bis 20.01.2022 auf das Entgelt für Info.Mail bei gleicher Jahresmenge gegenüber anderen Großkunden eingeschränkte Rabattstaffeln, geringere Rabatte oder geringere Jahresboni. Ebenso erlegte es eine Geheimhaltungsverpflichtung im Zusammenhang mit Rabattstaffeln und Rabattsätzen (Jahresboni), die mit Großkunden vereinbart waren, für Info.Mail auf.

Das Kartellgericht stellte fest, dass der Marktanteil der Post im Markt Info.Mail über 90% liege und das Unternehmen daher marktbeherrschend ist.

Zum Verschulden hielt das Gericht fest, dass die unterschiedliche Rabattgewährung der Post darauf abzielte, den Wettbewerb zu beeinträchtigen und zwar zu ihren Gunsten vor dem Hintergrund, dass sie den Markteintritt von Konsolidierern im Bereich Info.Mail nicht schätzte.

Kooperation

Die Post kooperierte mit der Bundeswettbewerbsbehörde vollumfänglich und übermittelte ein entsprechendes Anerkenntnis. Somit trug das Unternehmen zur schnelleren Verfahrensbeendigung bei, weshalb die BWB die Verhängung einer geminderten Geldbuße in Höhe von EUR 9,2 Mio beantragte.

Vorausgegangenes Individualverfahren

Mehrere Unternehmen stellten beim Kartellgericht im Jahr 2019 einen Antrag auf Abstellung von missbräuchlichen Verhaltensweisen aufgrund von diskriminierenden Rabattpraktiken gegen die Post. Unternehmen haben im Individualverfahren die Möglichkeit, eigenständig Anträge auf Abstellung beim Kartellgericht zu stellen. Anträge auf einstweilige Verfügung wurden ebenfalls gestellt. Das Kartellgericht wies die Anträge auf einstweilige Verfügung ab, gab allerdings den Abstellungsbegehren statt. Folglich bekämpfte die Post die Entscheidung des Kartellgerichts und brachte einen Rekurs beim Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht ein. Das Kartellobergericht gab dem Rekurs jedoch nicht Folge (siehe Pressemitteilung vom 13.01.2022).

Die BWB hat in dem Individualverfahren mehrere Stellungnahmen sowie eine Rekursbeantwortung abgegeben und sah die Rabattpraxis der Österreichische Post AG als diskriminierend und nicht vereinbar mit dem Wettbewerbsrecht an.

Individualverfahren und von der BWB eingeleitete Verfahren

Das österreichische Kartellgesetz gibt Unternehmen, welche ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an einer Entscheidung haben, die Möglichkeit, eigenständig Feststellungs- bzw Abstellungsanträge wegen Verstößen an das Kartellgericht zu stellen.

Die Verhängung von Geldbußen kann nach einem abgeschlossenen Individualverfahren nur über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde oder des Bundeskartellanwalts erfolgen. Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes sah die BWB die Stellung eines derartigen Antrages im vorliegenden Fall insbesondere auch aus generalpräventiven Erwägungen als geboten an.

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