Strabag setzt auf Parallel-Justiz

Strabag Stefan Kratochwill

+ Strabag will 241-Millionen-Euro-Schiedsspruch gegen Deutschland in den USA durchsetzen

+ Klage auf Basis des Energiecharta-Vertrages ist EU-rechtswidrig

+ Attac fordert Ende der Paralleljustiz für Konzerne und Ausstieg Österreichs aus dem ECT

16. April 2025 – (Information von Attac Österreich) – Der Baukonzern Strabag will vor einem US-Bezirksgericht in Washington, D.C. einen 241-Millionen-Euro Schiedsspruch gegen Deutschland durchsetzen, der gegen geltendes EU-Recht verstößt. „Diese Klage der Strabag untergräbt nicht nur europäisches Recht, sondern auch den demokratischen Handlungsspielraum von Staaten. Sie zeigt die ganze Absurdität der weltweiten Paralleljustiz für Konzerne. Auch die Strabag nutzt diese Sonderrechte schamlos auf Kosten der Allgemeinheit aus“, kritisiert Max Hollweg von Attac Österreich. Attac fordert weltweites Ende dieser Paralleljustiz, der bereits immer mehr Staaten den Rücken kehren.*

(Foto Strabag) Stefan Kratochwill ist seit Februar 2025 Vorstandsvorsitzender + frei erfundene Bild-Deutung von ethos.at: abgehobene Konzerne tanzen den Gesetzgebern auf der Nase rum.

Ausgangspunkt ist eine Klage der Strabag auf Basis des Energiecharta-Vertrages (ECT). In dieser ISDS-Klage (Investor-state dispute settlement) behauptete die Strabag, dass ihre Investitionen von 122 Millionen Euro in Windkraftanlagen in der Nordsee wegen des neuen deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes an Wert verloren hätten. Ein Schiedsgericht in Washington sprach dabei der Strabag 241 Millionen Euro Schadensersatz plus Zinsen von 92,5 Millionen Euro plus Anwaltskosten zu. Die Summe von knapp 350 Millionen Euro beträgt damit fast das Dreifache dessen, was die Strabag in das Projekt investiert hatte. Zusätzlich zur ISDS-Klage hatte die Strabag bereits vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht eine Entschädigung von drei Millionen Euro erstritten.

Private Schiedsgerichte ignorieren EU-Recht

Doch Schiedsgerichts-Klagen von EU-Unternehmen gegen EU-Mitgliedsstaaten wurden vom Europäischen Gerichtshof bereits 2021 verboten, da sie gegen EU-Recht verstoßen. Die EU Staaten haben daraufhin explizit festgehalten, dass der ECT innerhalb der EU nicht anwendbar ist.

Die Schiedsgerichte wiederum ignorieren in ihren Urteilen den EuGH und verurteilen Staaten trotzdem zu Entschädigungszahlungen. Da Deutschland bisher auf den Schiedsspruch nicht reagiert, will die Strabag diesen nun in den USA durchsetzen und dabei deutsche Vermögenswerte einziehen lassen.

Deutschland ist bereits aus dem ECT ausgestiegen – wann folgt Österreich?

Die EU hat im Mai 2024 den Austritt aus dem ECT beschlossen, da er auch fossilen Konzernen die Macht gibt, Staaten via Paralleljustiz auf Milliarden zu verklagen, wenn Klimaschutzmaßnahmen ihre Profite bedrohen. Zahlreiche EU-Staaten, darunter auch Deutschland, haben diesen Ausstieg bereits umgesetzt. Österreich ist jedoch bis heute nicht aus dem ECT ausgestiegen. Attac fordert die Bundesregierung daher auf, endlich aus dem ECT auszusteigen.

* Bereits beschlossen ist, dass die USA in künftigen Verträgen keine Paralleljustiz mehr verhandeln werden. Sie wurde zudem weitgehend aus dem NAFTA-Abkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada gestrichen. Südafrika hat sich ab 2013 aus Investitionsabkommen mit ISDS-Klauseln zurückgezogen. Brasilien unterzeichnet keine Verträge mit ISDS-Klauseln. Indien erwägt den Rückzug aus entsprechenden Verträgen. Indonesien plant, Verträge mit ISDS-Klauseln auslaufen zu lassen, wenn sie erneuert werden müssen. Auch der Handelsblock Mercosur, dem Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay angehören, hat ISDS ausgeschlossen.

Die EU hingegen hält – trotz des Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag – weiter an der Paralleljustiz fest. Sie wird auch in neuen EU-Handelsabkommen enthalten sein – etwa in den Abkommen mit Chile, Mexiko, Vietnam oder Singapur

Update 24. April 2025 – Vom Kläger zum Angeklagten ist es oft nicht weit – geografisch kann es schon etwas weiter sein. So wurde die Strabag im Jänner in Kaliningrad zur Zahlung von zwei Milliarden Euro verurteilt – man vermutet indirekt an Ex-Strabag-Aktionär Deripaska. Das 13. Handelsberufungsgericht in St. Petersburg hat die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung nun bestätigt. Geklagt wurde auch die Raiffeisenbank Russland, weil sie via Raiffeisen Niederösterreich in einem „Verwandschaftsverhältnis“ zur Strabag steht, denn die Strabag selbst ist in Russland nicht mehr präsent. „ Für die STRABAG und acht beklagte österreichische Aktionäre des Baukonzerns haben russische Richtersprüche lediglich symbolische Bedeutung, da sie in Österreich nicht bindend sind“, berichtet ORF.at (24.4.25)

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Gusenbauers Infamoranz

fuf Titelstory 2025 02 28

26. Februar 2025 – „Ich habe nie in meinem Leben eine Bilanz der Signa Holding gesehen“, sagte Gusenbauer im aktuellen Falter. Damit begründet der Ex-Kanzler, dass er ein „reines Gewissen“ habe. Und alle Medien schreiben die Story ab und kein Medium zeigt einen Funken von Kritik. Der Journaille2025 fällt nicht auf, dass diese Aussage und die damit verbundene Haltung nicht nur ignorant, sondern auch infam und impertinent ist. Man muss sogar eine neue Wortschöpfung dafür kreieren: impertinente Infamoranz!

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Der gewissenlose Knecht Alfred, verkleidet als Rotkäppchen, outet sich als „Hure der Reichen“, die hiermit bestätigt, dafür bezahlt zu werden, dass sie, die Hure, Jahre lang weggeschaut und dem Big Boss geschmeichelt hat. Statt sich vor Scham in ein Erdloch zu verkriechen hat er, der Ex-Kanzler, noch die Chuzpe, seine Gewissenlosigkeit öffentlich zur Schau zu stellen. Und sein Kalkül geht auf: die Medien zelebrieren das Unschuldslamm!

Hier exemplarisch Schlagzeilen, nein, Schleim- und Schmeichelzeilen der Massenmedien:

ORF.at Gusenbauer: „Noch nie Bilanz der Signa Holding gesehen“

DerStandard.at Ex-Signa-Aufsichtsratschef Gusenbauer: „Noch nie eine Bilanz der Signa Holding gesehen“. Der Ex-SPÖ-Bundeskanzler und ehemalige Vertraute von René Benko beteuert in einem Interview, ein „reines Gewissen“ zu haben

SN Salzburger Nachrichten Gusenbauer beteuert „reines Gewissen“ in Signa-Causa

Update 6. März 2025: Der erste kritische Beitrag in den Massenmedien lässt zehn Tage auf sich warten und erfolgt via NEWS:at: Der Exkanzler als Großmeister im Kleinreden.

Update 1. März 2025 – Zwei typische Beschwichtigungsartikel in den Salzburger Nachrichten ( SN), heute Samstag: „Man hätte mehr sehen müssen“, sagt die „renommierte Professorin für Unternehmensrecht an der WU Wien Susanne Kalss“ im SN-Interview. Nein, man hätte – insbesondere als Beirat UND Aufsichtsrat überhaupt einmal hinschauen müssen! Es ist unmöglich, „mehr zu sehen“, wenn man nix sehen will und sogar dafür und nur dafür bezahlt wird, nichts zu sehen.

Aufsichtsräte haben es schwer. Manche machen es sich zu leicht“, so die Überschrift eines Kommentars von Richard Wiens. Auch wenn der SN-Redaktör die „seelische Balance“ von Gusi ironisch in Frage stellt, bringt der Titel das Manko seiner Argumente auf den Punkt. Aufsichtsräte haben es deshalb schwer, weil sie oft mehrere AR-Mandate haben und nebenbei oder gar hauptsächlich – da kann man leicht den Überblick verlieren – auch noch eigene „Unternehmen“ und „eigene“ Konzerne führen. Wer jährlich Millionen scheffelt, kann diesen Geldhaufen ja nicht einfach aufs Sparbuch legen, der muss das Geld wiederum investieren, also zumindest eine Investment-GmbH oder eine Stiftung gründen. So werden die Herrschaften irgendwann gewohnt, dass das Geld mehr für sie arbeitet, als sie für das Geld. Ja, irgendwann wird es für diese Kaste wirklich schwer, zu unterscheiden, ob sie gerade für Geld arbeiten, oder ob das Geld gerade für sie arbeitet! Soviel zum Lamento „Aufsichtsräte haben es schwer.

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EU-Kompass Wettbewerbsfähigkeit

Ein EU-Kompass, um wieder wettbewerbsfähig zu werden und nachhaltigen Wohlstand zu sichern

PRESSEMITTEILUNG 29.01.2025 Brüssel –  Heute stellt die Kommission den „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vor; dabei handelt es sich um die erste großangelegte Initiative zu Beginn der Amtszeit der neuen Kommission, mit der sie einen klaren strategischen Rahmen für ihre Arbeit definiert. Der Kompass gibt den Weg für Europa vor, damit es sowohl zu dem Ort wird, an dem künftige Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte erfunden, hergestellt und auf den Markt gebracht werden, als auch zum ersten klimaneutralen Kontinent.

In den letzten zwei Jahrzehnten ist Europa aufgrund einer über längere Zeit bestehenden Lücke im Produktivitätswachstum hinter anderen großen Volkswirtschaften zurückgefallen. Mit ihren talentierten und ausgebildeten Arbeitskräften, ihrem Kapital, ihren Rücklagen, dem Binnenmarkt und der einzigartigen sozialen Infrastruktur hat die EU alles, um diesen Trend umzukehren; sie muss jedoch umgehend Maßnahmen ergreifen und die seit Langem bestehenden Hindernisse und strukturellen Schwächen angehen, die sie ausbremsen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Europa hat alles, was es braucht, um bei diesem Rennen zu gewinnen.Gleichzeitig müssen wir jedoch unsere Schwächen überwinden und wieder wettbewerbsfähig werden. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit macht aus den hervorragenden Empfehlungen des Draghi-Berichts einen Fahrplan. Unser Plan steht also. Wir haben den politischen Willen. Jetzt kommt es auf Geschwindigkeit und Einigkeit an. Die Welt wartet nicht auf uns. Darin sind sich alle Mitgliedstaaten einig. Nun wollen wir diesem Konsens Taten folgen lassen.“

Drei Handlungsschwerpunkte: Innovation, Dekarbonisierung und Sicherheit

Im Draghi-Bericht wurden drei Anforderungen an die Transformation benannt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; der Kompass enthält einen Ansatz und eine Auswahl von Leitinitiativen, um jeder dieser Anforderungen zu entsprechen:

Die Innovationslücke schließen: Die EU muss ihren Innovationsmotor wieder ans Laufen bekommen. Wir wollen ein Umfeld für junge innovative Start-up-Unternehmen schaffen, die industrielle Führungsrolle in wachstumsstarken Sektoren auf Basis von Deep Tech stärken und die Verbreitung von Technologien in etablierten Unternehmen und KMU fördern. In diesem Zusammenhang wird die Kommission „KI-Gigafabriken“ und Initiativen unter dem Motto „KI anwenden“ vorschlagen, um die Entwicklung der KI und ihren Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie zu fördern. Außerdem wird sie Aktionspläne in Bezug auf fortgeschrittene Werkstoffe, Quanten- und Biotechnologien, Robotik und Weltraumtechnologien vorlegen. Mit einer eigens auf Start-up- und Scale-up-Unternehmen zugeschnittenen Strategie der EU werden jene Hindernisse angegangen, die der Entstehung und Expansion neuer Unternehmen im Wege stehen. Durch einen Vorschlag für eine 28. Rechtsordnung werden die geltenden Vorschriften vereinfacht, darunter die einschlägigen Aspekte des Gesellschaftsrechts, der Insolvenz, des Arbeits- und des Steuerrechts, und die Kosten eines Scheiterns gesenkt. Innovative Unternehmen können so die Vorzüge eines einheitlichen Regelwerks nutzen, wo auch immer sie im Binnenmarkt investieren und ihren Aktivitäten nachgehen.

Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit: Im Kompass werden hohe und volatile Energiepreise als eine der größten Herausforderungen genannt, zugleich werden Interventionsbereiche festgelegt, um den Zugang zu sauberer erschwinglicher Energie zu erleichtern. Im künftigen Deal für eine saubere Industrie wird ein wettbewerbsorientierter Ansatz für die Dekarbonisierung dargelegt, der darauf abzielt, die EU als attraktiven Standort für die Fertigung zu sichern, darunter auch für energieintensive Industrien, und saubere Technologien sowie neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern. Ein Aktionsplan für erschwingliche Energie wird dazu beitragen, die Energiepreise und -kosten zu senken. Zugleich werden mit einem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie beschleunigte Genehmigungsverfahren auf Sektoren im Übergang ausgeweitet. Darüber hinaus sieht der Kompass maßgeschneiderte Aktionspläne für energieintensive Sektoren wie Stahl, Metall und Chemie vor, die das Rückgrat des europäischen Produktionssystems sind, für die diese Phase des Übergangs jedoch mit den größten Risiken verbunden ist.

Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und Stärkung der Sicherheit: Die Fähigkeit der EU, zu diversifizieren und Abhängigkeiten zu verringern, wird von effektiven Partnerschaften abhängen. Die EU verfügt bereits über das weltweit größte und am schnellsten wachsende Netzwerk von Handelsabkommen, an dem 76 Länder beteiligt sind, auf die fast die Hälfte des Handels der EU entfällt. Um unsere Lieferketten auch weiterhin zu diversifizieren und zu stärken, wird mit dem Kompass eine neue Reihe von Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen dargelegt. Sie sollen dazu beitragen, die Versorgung mit Rohstoffen, sauberer Energie, nachhaltigen Kraftstoffen und sauberen Technologien aus der ganzen Welt zu sichern. Im Binnenmarkt wird es mit der Überarbeitung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge möglich, eine europäische Präferenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für kritische Sektoren und Technologien einzuführen.

Fünf horizontale Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit

Die drei Säulen werden durch fünf horizontale Faktoren ergänzt, die für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren entscheidend sind:

Vereinfachung: Mit diesem Faktor soll der Regelungs- und Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden. Hierbei wird systematisch vorgegangen, um die Verfahren für den Zugang zu EU-Mitteln und für Verwaltungsentscheidungen der EU einfacher, schneller und schlanker zu gestalten. Mit dem bevorstehenden Omnibus-Vorschlag werden die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, die Sorgfaltspflicht und die Taxonomie einfacher gestaltet. Darüber hinaus wird es die Kommission für Tausende kleinerer Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung erleichtern, ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen. Durch den Kompass wird das Ziel festgelegt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu senken.

Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt: Seit 30 Jahren ist der Binnenmarkt Europas bewährter Motor für Wettbewerbsfähigkeit. Damit er in allen Branchen noch besser funktioniert, werden im Zuge einer horizontalen Binnenmarktstrategie der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung modernisiert, Hindernisse innerhalb der EU beseitigt und neue Hindernisse vermieden. Bei dieser Gelegenheit wird die Kommission die Normungsverfahren schneller und leichter zugänglich machen, wobei der Fokus insbesondere auf KMU und Start-up-Unternehmen liegt.

Die Wettbewerbsfähigkeit finanzieren: Der EU fehlt es an einem effizienten Kapitalmarkt, damit aus Ersparnissen Investitionen werden. Die Kommission wird eine Europäische Spar- und Investitionsunion vorstellen, um neue Spar- und Anlageprodukte sowie Anreize für Risikokapital zu schaffen und sicherzustellen, dass Investitionen in der gesamten EU nahtlos möglich sind. Im neu ausgerichteten EU-Haushalt wird der Zugang zu EU-Mitteln im Einklang mit den Prioritäten der EU gestrafft.

Kompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze fördern: Für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sind die Menschen entscheidend. Damit die Kompetenzen und die Anforderungen des Arbeitsmarkts miteinander übereinstimmen, wird die Kommission eine Initiative vorlegen, um eine Union der Kompetenzen zu schaffen. Deren Schwerpunkte liegen auf Investitionen, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen, dem Aufbau zukunftssicherer Kompetenzen und ihrem Erhalt, der fairen Mobilität, der Anwerbung und Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland sowie der Anerkennung unterschiedlicher Arten der Ausbildung, um Menschen in die Lage zu versetzen, in unserer gesamten Union zu arbeiten.

Bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene: Die Kommission wird ein Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit einführen, um zusammen mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung der gemeinsamen politischen Ziele der EU auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene sicherzustellen, grenzüberschreitende Projekte von europäischem Interesse zu ermitteln und damit verbundene Reformen und Investitionen fortzusetzen. Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird ein Fonds für Wettbewerbsfähigkeit an die Stelle mehrerer bestehender EU-Finanzinstrumente mit ähnlichen Zielen treten und die finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Maßnahmen mit dem Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten.

Hintergrund

Am 27. November 2024 kündigte Präsidentin von der Leyen einen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit als erste großangelegte Initiative der Kommission während dieses Mandats an. Dieser basiert auf dem Draghi-Bericht und stellt den Rahmen für die Arbeit zur Wettbewerbsfähigkeit der Kommission in dieser Amtszeit dar.

In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im Jahr 2023 legte Präsidentin von der Leyen dar, dass sie den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi gebeten habe, einen Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auszuarbeiten. Der Bericht beinhaltet die Warnung, dass Europa sich auf viele der Faktoren, die dem Wachstum in der Vergangenheit zuträglich waren, nicht mehr verlassen kann. Er stellt eine eindeutige Diagnose und gibt konkrete Empfehlungen, wie Europa auf einen anderen Kurs gebracht werden kann. Viele der Empfehlungen finden sich bereits in den politischen Leitlinien und Mandatsschreiben der Präsidentin an die Mitglieder des Kollegiums.

Weitere Informationen

Ein Kompass für die Wettbewerbsfähigkeit der EU

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