Der eImpfpass muss weg

+ Der digitale Impfpass dient nur der Kontrolle und dem Geschäft

+ Persönliche Impfdaten gehören NICHT in Regierungshände

16. Juli 2024 – (Mitteilung der Wissenschaftlichen Initiative Gesundheit für Österreich) Nun hat die österreichische Regierung also noch kurz vor der Sommerpause beschlossen, dass jeder Bürger ab sofort verpflichtet ist, dem Gesundheitsminister und weiteren Behörden seine persönlichen Gesundheitsdaten zu offenbaren (Nationalratsabgeordnete schicken E-Impfpass in den Vollbetrieb). Mit eImpfpass und daran angeschlossenem zentralen Impfregister sollen ab sofort Impfungen und sogenannte „impfrelevante Informationen“ jeder einzelnen Person gesammelt und für Behörden zentral und namentlich abrufbar werden. – Aus datenschutzrechtlicher Sicht ohnehin ein Fiasko.

Doch als Ärztinnen und Ärzte sowie WissenschafterInnen fragen wir uns auch: Welchen Sinn könnte ein zentrales Impfregister mit persönlichen Daten aller Geimpften in Regierungshänden haben?

Denn um die Gesundheit der einzelnen Menschen kann es nicht gehen. Für die sind nämlich weder der Gesundheitsminister noch andere Regierungsmitglieder oder Verwaltungsbeamte zuständig. Weil sie nicht in der Lage sind zu beurteilen, welche Behandlung – also auch welche Impfung – für einen individuellen Menschen gerade nützlich oder eben eher schädlich sein könnte.

Wozu also will die Regierung die nicht anonymisierten Impfdaten sammeln?

Auf der Regierungs-Website kann man die Argumentation rund um die Einführung des eImpfpasses nachlesen. Dieser soll unter anderem dabei helfen exakte Impfraten und „potenzielle Impflücken“ zu erfassen und „den Behörden im Anlassfall ermöglichen, rascher und potenziell gezielter die notwendigen Maßnahmen zu setzen … (und) gefährdete Bevölkerungsgruppen besser zu schützen und auch besser zu versorgen“ Ein weiteres Ziel ist die „Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele“

eImpfpass aus gesundheitlicher Sicht unnötig

Impfraten und Impflücken lassen sich aber aus einem anonymisierten Impfregister ableiten und gezielte Impfkampagnen zum Schließen der Impflücken und zur Einhaltung internationaler Ziele können auch auf der Basis anonymisierter Daten gestartet werden.

Aus gesundheitlicher Sicht ist die verpflichtende Teilnahme an einem zentralen Impfregister also nicht notwendig und möglicherweise sogar schädlich. Dann nämlich, wenn Menschen dazu gedrängt oder gezwungen werden, Impfungen über sich ergehen zu lassen, die ihnen nicht nützen, sondern sogar potenziell schaden. Die vielen mittlerweile anerkannten (und die nicht erfassten) Impfschäden aufgrund der Corona-Impfstoffe sind uns Warnung genug.

Der einzig vorstellbare Sinn dahinter: Kontrolle und Druck

Die Digitalisierung ist zu einem großen Geschäft geworden und nicht alles, was sie bringt, ist auch im Sinne der Menschen, die sie nützen müssen. Genau das gilt für den eImpfpass. Gemeinsam mit dem zentralen Impfregister in Regierungshand ist er die perfekte technische Voraussetzung, um eine Impfpflicht (und weitere Pflichten aller Art) in Zukunft leicht durchsetzen zu können.

Gleichzeitig wird dadurch die medizinische Versorgung entindividualisert. Und wenn die öffentliche Gesundheit über die Rechte und die Gesundheit des einzelnen Menschen gestellt wird, dann ist große Vorsicht geboten.

Wir fordern daher:

+ eImpfpass ja – aber nur freiwillig. Die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme am eImpfpass muss umgehend zurückgenommen werden. Jeder Mensch muss weiterhin selbst entscheiden dürfen, welche medizinische Behandlung er in Anspruch nimmt und welche gesundheitlichen Informationen er dem Staat zur Verfügung stellt.

+ Personalisierte Gesundheitsdaten nicht in Regierungshände: Ein digitaler Impfpass darf keinesfalls in die Hände der Regierung gelegt werden. Die Möglichkeiten des Missbrauchs sind zu groß. Stattdessen sollen die Daten (ähnlich wie bei ELGA) unter Achtung des Datenschutzes ausschließlich für Gesundheitsdiensteanbieter und die Patienten selbst zugänglich sein.

+ Impfregister nur anonymisiert: Für die Erstellung von Statistiken braucht es keine personalisierten Daten. Wird ein zentrales Impfregister erstellt, dann ausschließlich mit anonymisierten Daten, die keine Rückschlüsse auf Individuen erlauben.

Amtliche Mitteilung des Gesundheitsministeriums über den e-Impfpass:

Der elektronische Impfpass (auch e-Impfpass) wird in den nächsten Jahren den klassischen Papier-Impfpass ablösen. Der e-Impfpass bringt zahlreiche Vorteile – für Personen, die sich impfen lassen, für Gesundheitsdienstanbieter, aber auch für das öffentliche Gesundheitssystem und damit für die gesamte Bevölkerung.

Genau wie beim klassischen Impfpass in Papierform werden im e-Impfpass zukünftig alle Impfungen eingetragen, die eine Person erhalten hat. Die Impfdaten werden im zentralen österreichischen Impfregister gespeichert.

Update 30. Oktober 2024 der Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich:

Die Einführung des eImpfpasses hat zu großen Befürchtungen und auch einigen falschen Annahmen geführt, daher hier die wichtigsten Fakten:

+ Der elektronische Impfpass ist bereits für alle in Österreich Versicherten im Pilotbetrieb und steht noch unter der Verantwortung der ELGA.

+ Es ist nicht möglich, sich davon abzumelden, auch dann nicht, wenn man sich von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) abgemeldet hat.

+ Derzeit können vier Impfungen erfasst werden: COVID-19, Influenza (Grippe), Affenpocken (Mpox) und HPV (Humane Pappilomviren).

Es besteht derzeit keine Impfpflicht, nur Eintragungspflicht. Das bedeutet: Ärzte, die gegen diese Krankheiten impfen, MÜSSEN dies im eImpfpass der jeweiligen Patienten eintragen. Das bedeutet aber NICHT, dass sich irgendjemand gegen diese Krankheiten impfen lassen müsste.

Sobald alle Funktionen des eImpfpasses zur Verfügung stehen, geht er in den Vollbetrieb und in die Verantwortung des Gesundheitsministeriums über. Ab dem Zeitpunkt wird das Ministerium Zugang zu allen Daten haben.

Der Weg zur nächsten Impfpflicht?

Als Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich sind wir überzeugt, dass sowohl Impfungen als auch die Teilnahme am elektronischen Impfpass immer eine freiwillige Entscheidung bleiben müssen. Vor allem dürfen gesundheitsbezogene Daten nicht zentral gesammelt und in die Hände von Behörden oder Regierung geraten. Unsere Stellungnahme dazu können Sie auf unserer Website nachlesen: Warum der eImpfpass weg muss

Doch es braucht auch Engagement der österreichischen Bevölkerung. Denn je mehr Menschen sich gegen eine Maßnahme aussprechen, desto eher muss die Politik reagieren. Eines ist klar: Der eImpfpass ist ein perfektes Werkzeug, um eine eventuelle zukünftige Impfpflicht durchzusetzen. Das Gesetz dazu gibt es ja jetzt.

Was Sie jetzt tun können

Verschaffen Sie sich Gehör und füllen Sie das an dieses E-Mail angehängte Formular aus, mit dem Sie von der ELGA GmbH Auskunft über die Verwendung Ihrer Daten verlangen. Dadurch vermitteln Sie, dass der geplante unbegrenzte Zugriff auf impfrelevante Gesundheitsdaten von der Bevölkerung sehr wohl gesehen und nicht gutgeheißen wird.

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KommAustria Kommunikationsbericht 2023

3. Juli 2024 (Presseinformation von KommAustria, TKK, PCK und RTR) – Auf rund 270 Seiten stellt der Kommunikationsbericht 2023 die Aufgaben und Tätigkeiten der in Österreich für die Regulierung der Medien-, Telekommunikations- und Postmärkte zuständigen Einrichtungen Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), Telekom-Control-Kommission (TKK), Post-Control-Kommission (PCK) sowie der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für das Berichtsjahr 2023 dar. Der auf der Website der RTR verfügbare Bericht dient der umfassenden Transparenz über die national wie international geleistete Arbeit der vier Regulierungseinrichtungen auf ihren weitreichenden Tätigkeitsfeldern. Dabei bietet der Kommunikationsbericht 2023 auch Kennzahlen zu Stand und Entwicklung der regulierten Märkte sowie Einblicke in vielfältige Leistungen, Initiativen, Informationsveranstaltungen oder Marktstudien, mit denen sich die Einrichtungen über ihre gesetzlich definierte Aufgaben hinausgehend für die Märkte und Konsument:innen engagieren.

„Die aus unseren umfangreichen Tätigkeiten demokratiepolitisch hervorstechende Aufgabe, die Medien- und Meinungsvielfalt in Österreich zu erhalten, weiterzuentwickeln, zu fördern und zu stärken, hat auch vor dem Hintergrund der sich verschärfenden wirtschaftlichen Lage am Medienmarkt und der Zunahme von Desinformation aus dem Netz im Jahr 2023 weiter an Bedeutung gewonnen“, bilanziert Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Medien. „Unter anderem unterstützen die bei der RTR und der KommAustria eingerichteten Förderungen zielgerichtet die Digitalisierung, Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit sowie die digitale Transformation heimischer Medienangebote. In diesem Zusammenhang steht aber auch der Diskurs über den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medienwirtschaft, den wir schon seit 2023 maßgeblich vorantreiben und unser intensives Engagement für die Stärkung der Medienkompetenz, die eine entscheidende Rolle in der Demokratie spielt, da sie Bürger:innen befähigt, informierte Entscheidungen zu treffen und aktiv am demokratischen Prozess teilzunehmen“, so Wolfgang Struber.

„Ein wesentlicher Beitrag zur medialen Vielfalt und zur Weiterentwicklung des digitalen Rundfunks war im Jahr 2023 auch die Ausschreibung der KommAustria für weitere Angebote des DAB+ Digitalradios, die im Jahr 2024 mit einer Verdoppelung der Programme auf nationaler und regionaler Ebene zum Tragen kommt“, ergänzt Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria. „Aber auch die intensive Vorbereitung unserer Behörde zum Ende des Jahres 2023 auf die Rolle als nationaler Koordinator für digitale Dienste im Sinne des Digital Services Act der EU oder auf die neue Qualitätsjournalismus-Förderung sind Teil unserer gemeinsamen Anstrengungen zur Unterstützung des Marktes und der Bevölkerung“, so Ogris.

„Unsere für das Berichtsjahr 2023 dokumentierten Tätigkeiten zeigen einmal mehr, dass Regulierung – egal ob im Bereich Telekommunikation oder Post – zusehends flexibler agieren muss, um für die digitale Zukunft gerüstet zu sein. Es bedarf noch mehr als bisher einer Regulierung, die sich mit einem holistischen Blick unseren gesamten digitalen Umwelten annähert und versucht, unter Miteinbeziehung aller relevanten Stakeholder nach den besten Lösungen zu suchen und Innovationen zuzulassen. Um global bestehen zu können, werden neben nationaler Regulierung auch europäische Harmonisierung und europäische Regulierung selbst eine immer stärkere Rolle einnehmen müssen. Wir gestalten hier auch auf europäischer Ebene aktiv mit, wie der Bericht zeigt“, sagt Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

„Die Regulierungsentscheidungen der Telekom-Control-Kommission und der Post-Control-Kommission stehen seit jeher für Stabilität und faire Wettbewerbsbedingungen. Wir sichern den Wettbewerb auf den Festnetz-, Mobilfunk- und Postmärkten und gewährleisten Anbieter- und Produktvielfalt. Hervorstreichen möchte ich für 2023 die komplexen Vorbereitungsarbeiten eines Vergabeverfahrens für 5G-Frequenzen sowie die Versorgungsgradüberprüfung aus früheren Frequenzvergabeverfahren – Verfahren, die erforderlich sind, um in Österreich eine bestmögliche Mobilfunknetzabdeckung sicherzustellen“, sagt Barbara Nigl, Vorsitzende der Telekom-Control-Kommission und der Post-Control-Kommission.

Über RTR, KommAustria, PCK und TKK

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie ist zudem Geschäftsstelle der KommAustria, der TKK und der PCK. Die RTR wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Weitere Informationen unter https://www.rtr.at.

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Attac kritisiert ISDS Parallel-Justiz

6. Juni 2024 – (Pressemitteilung von Attac Österreich) Konzerne klagten Staaten bislang auf 857 Mrd. Dollar / 114 Mrd. Dollar wurden zugesprochen / Klagen fossiler Investoren nehmen stark zu / Attac fordert nach EU-Austritt auch Ausstieg Österreichs aus dem Energiecharta-Vertrag

Investoren haben bislang versucht, durch Schiedsgerichts-Klagen über die Paralleljustiz ISDS* insgesamt 857 Milliarden US-Dollar von Staaten einzuklagen – zugesprochen wurden ihnen dabei 114 Milliarden US-Dollar. Das zeigt die neue Datenbank „Global ISDS Tracker“, die heute von der Berliner Nichtregierungsorganisation PowerShift, dem Transnational Institute und dem Trade Justice Movement veröffentlicht wird. Bis auf einen Fall aus den 1980er Jahren stammen alle bekanten Klagen aus dem Zeitraum ab 1993. Stark zugenommen haben in den vergangenen Jahren insbesondere die Anzahl der Klagen im Milliardenbereich. Insgesamt wurden 129 Klagen mit einem Streitwert von mindestens einer Milliarde US-Dollar eingereicht.

Klagen fossiler Investoren nehmen stetig zu

Da Klagen in Milliardenhöhe ganze Staaten in den Bankrott treiben können, werden sie oft von fossilen Konzernen genutzt, um den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu verzögern. Die Daten belegen, dass die Zahl der Klagen von Investoren in fossile Energien in den letzten drei Jahrzehnten stetig zugenommen hat. Inzwischen sind insgesamt 261 dieser Fälle bekannt, deren Entschädigungsforderungen sich auf insgesamt 327 Milliarden belaufen. „Die Daten bestätigen, dass ISDS ein Geheimwerkzeug der fossilen Industrie gegen Klimaschutzgesetze ist“, erklärt Tom Wills, Direktor des Trade Justice Movement.

EU steigt aus Energiecharta-Vertrag aus, doch Kocher hält am Klimakiller fest

Vielen der Klagen basieren auf dem Energiecharta-Vertrag, ECT. Da dieser mit den Klimazielen der EU unvereinbar ist, haben die EU-Energieminister erst vergangenen Woche, am 30. Mai, den Ausstieg der EU aus diesem Klimakiller-Vertrag beschlossen. Wirtschaftsminister Martin Kocher hält jedoch weiterhin an einem Verbleib Österreichs im ECT fest. „Es ist dringend nötig, dass Kocher endlich dem Ausstieg aus diesem Klimakiller-Vertrag zustimmt. Ansonsten bleibt Österreich in einem veralteten und gefährlichen Vertrag – und zwar auf Kosten des Klimaschutzes und der Steuerzahler*innen“, erklärt Theresa Kofler von Attac Österreich.

Klagen von Bergbauunternehmen mit katastrophalen Folgen

Doch auch in anderen Sektoren wird geklagt. So nutzen etwa auch Bergbauunternehmen aus dem globalen Norden ISDS-Klagen, um ihre Interessen in rohstoffreichen Ländern durchzusetzen – häufig mit katastrophalen Folgen für die lokale Bevölkerung und Umwelt. „Die Ungerechtigkeit liegt auf der Hand: Die Länder des globalen Südens sind die Hauptopfer von ISDS, während hauptsächlich Investoren aus Europa und Nordamerika davon profitieren. Damit werden öffentliche Gelder in die Hände einiger weniger Konzerne und ihrer Aktionäre transferiert. Das muss aufhören. Es ist höchste Zeit, dass Länder weltweit aus den Verträgen austreten, die ISDS beinhalten“, sagt Fabian Flues, Referent für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift.

„In dieser schwierigen Zeit, in der Staaten dringend verstärkte Klimaschutzmaßnahmen ergreifen müssen, ist es untragbar, dass Konzerne diese Bemühungen zunichtemachen können. Die Abschaffung von Abkommen, die fossile Brennstoffe und Bergbauunternehmen schützen, sollte in den kommenden Jahren unsere höchste Priorität sein“, betont Lucía Bárcena, Expertin für Handelspolitik beim Transnational Institute.

Über die Paralleljustiz für Konzerne, ISDS

Die Paralleljustiz der Investor-Staat-Schiedsverfahren (engl. ISDS) ist in vielen Handels- und Investitionsabkommen enthalten. Sie ermöglicht es ausländischen Investoren Staaten auf Entschädigung zu verklagen, wenn sich Gesetze und Regulierungen, ihre erwarteten Profite eingeschränkt sehen.

Über den Global ISDS Tracker:

Die Global ISDS Tracker Website mit einer integrierten Datenbank enthält Informationen über alle öffentlich bekannten 1362 ISDS-Fälle. Die Informationen werden jährlich aktualisiert.

Die Datenbank ermöglicht es, die große Anzahl von ISDS-Fälle zu navigieren und nach Geografie und Industrien zu filtern. Der Global ISDS Tracker ist eine gemeinsame Initiative des Transnational Institute, des Trade Justice Movement und von PowerShift.

Beispielhafte ISDS Fälle:

Transcanada gegen die Vereinigten Staaten von Amerika

Das kanadische Unternehmen Transcanada fordert 15 Milliarden US-Dollar Schadenersatz von den USA, weil ihnen die Genehmigung für eine Pipeline verweigert wurde, die umweltschädliches Teersandöl aus Kanada an die US-Küste transportieren sollte. Diese Genehmigung wurde nach massiven Protesten von indigenen Gruppen, Landwirten und Klimaaktivisten zurückgezogen. Eine Folgenabschätzung hatte ergeben, dass der Bau der Pipeline den Klimawandel beschleunigen würde. Durch das ISDS-Verfahren versucht Transcanada nun, hypothetische Gewinne, die sie durch die Pipeline erzielt hätten, von den amerikanischen Steuerzahlern zu erstreiten.

Azienda Elettrica Ticinese gegen Deutschland

Das Schweizer Energieunternehmen Azienda Elettrica Ticinese (AET) nutzt den umstrittenen Energiecharta-Vertrag, um Deutschlands Entscheidung, bis 2038 aus der Kohleverstromung auszusteigen, anzufechten. AET klagt auf eine nicht genannte Entschädigungssumme, obwohl das Ausstiegsgesetz bereits Entschädigungen unter bestimmten Bedingungen vorsieht. Sollte AET Erfolg haben, könnte dies andere Investoren weltweit ermutigen, gegen den Kohleausstieg vorzugehen.

Discovery Global gegen die Slowakei

Das Öl- und Gasunternehmen Discovery Global verklagt die Slowakei auf mindestens 500 Millionen US-Dollar auf Basis des bilateralen Investitionsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Slowakei. Das Unternehmen behauptet, dass die Forderung der slowakischen Regierung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bohrstandort durchzuführen, willkürlich und ungerechtfertigt war.

Über das Trade Justice Movement

Das Trade Justice Movement ist ein britisches Bündnis von fast sechzig zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Millionen Einzelmitgliedern, die sich für Handelsregeln einsetzen, die sowohl den Menschen als auch dem Planeten zugutekommen. Zu den Mitgliedern zählen Gewerkschaften, Hilfsorganisationen, Umwelt- und Menschenrechtskampagnen, Fair-Trade-Organisationen sowie Verbrauchergruppen. Gemeinsam fordern sie gerechte Handelsbedingungen statt Freihandel, mit Regeln, die nachhaltige Ergebnisse für Menschen und Umwelt ermöglichen. Weitere Informationen: www.tjm.org.uk

Über das Transnationale Institut

Das Transnational Institute (TNI) ist ein internationales Forschungs- und Interessenvertretungsinstitut mit Sitz in Amsterdam, das sich seit 50 Jahren für eine gerechte, demokratische und nachhaltige Welt einsetzt. TNI dient als einzigartiges Bindeglied zwischen sozialen Bewegungen, engagierten Wissenschaftler*innen und politischen Entscheidungsträger*innen. Weitere Informationen: www.tni.org/en

*Investor–state dispute settlement (ISDS) most often is an instrument of public international law, granting private parties (the foreign investors) the right to sue a sovereign nation in a forum other than that nation’s domestic courts.[1] Investors are granted this right through international investment agreements between the investor’s home nation and the host nation. Such agreements can be found in bilateral investment treaties (BITs), international trade treaties such as the United States–Mexico–Canada Agreement and the proposed Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), or other treaties like the Energy Charter Treaty. Settlement of a dispute by arbitration also can be agreed upon only by the parties concerned.

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