Rechnungshof prüft Klimaticket

+ Viele Klimatickets verkauft, aber Auswirkungen auf Umwelt eher gering

+ Volkswirtschaftlichen Auswirkungen durch geänderte Verkehrsmittelwahl bleiben unbekannt

(31. Oktober 2025 – Presseinformation des Rechnungshofs Österreich) Mit 26. Oktober 2021 war das KlimaTicket Österreich für fast alle öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich gültig. Schrittweise waren auch zusätzlich in allen Bundesländern regionale Klimatickets erhältlich. Das Verkehrsministerium sowie die Verkehrsverbünde führten diese Tickets ein, um mit drei unterschiedlichen verkehrspolitischen Maßnahmen den öffentlichen Verkehr zu attraktivieren: ein Ticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel, zusätzliches Geld für neues Verkehrsangebot und Senkung der Kosten für Jahresnetzkarten. Die Budgetzuschüsse lagen dafür im Jahr 2024 bei 396 Millionen Euro. Im Jahr 2023 wurden doppelt so viele KlimaTickets Österreich verkauft wie prognostiziert. Auf welche Kundengruppe die hohe Nachfrage zurückzuführen ist, war dem Ministerium nicht bekannt. Um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen umfassend abschätzen zu können, bedarf es solcher Daten, wie der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „KlimaTicket“ feststellt. Auch zu erheben wäre das Nutzerverhalten bestimmter Altersgruppen – speziell bevor ein Ticket für diese Gruppe gefördert wird. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

Doppelt so viele Tickets verkauft wie prognostiziert

Im November 2020 beauftragte das Verkehrsministerium ein externes Beratungsunternehmen mit der Prognose zu den Fragen: Wie viele KlimaTickets Österreich werden zum vorgegebenen Tarif voraussichtlich verkauft und welcher Erlösentgang ist dadurch bei den Verkehrsverbünden beziehungsweise Verkehrsunternehmen zu erwarten?

Im Jahr 2023 wurden etwa doppelt so viele KlimaTickets Österreich – 243.754 – verkauft wie prognostiziert – 124.000.

In diesem Zusammenhang kritisiert der Rechnungshof: Nur das externe Beratungsunternehmen hatte einen Einblick in die zugrunde liegenden Daten und die exakte Modellierung der Nachfrage-Prognose. Die stark zusammengefassten Ergebnisse der Prognose waren nicht voll nachvollziehbar, obwohl diese Werte die Basis für hohe Zahlungsflüsse darstellten.

Von Oktober 2021 bis Ende 2024 waren Budgetzuschüsse in der Höhe von 520 Millionen Euro für das KlimaTicket Österreich notwendig. Die Zuschüsse für regionale Klimatickets beliefen sich im selben Zeitraum auf weitere 610 Millionen Euro.

Angesichts dieses Mitteleinsatzes sollten die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des KlimaTickets Österreich abgeschätzt werden.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen durch das KlimaTicket

Geringere Luftschadstoffemissionen und Fahrzeugbetriebskosten, weniger Unfälle mit Personenschäden, weniger Lärmbelastung sowie geringeres Stauaufkommen – die Liste der möglichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen durch eine geänderte Verkehrsmittelwahl ist vielfältig. Das Verkehrsministerium schätzte jedoch nur die Auswirkung durch die reduzierten Treibhausgasemissionen ab.

Es ging von einer Reduktion um 0,11 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2024 allein durch Verlagerungen von Pkw-Fahrten auf den Schienenpersonenverkehr aus. Die gesamten Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors betrugen im Jahr 2023 rund 20 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente – mit dem KlimaTicket sollten diese um 0,2 Prozent gesenkt werden.

In Anbetracht der Gesamtemissionen des Verkehrssektors sieht der Rechnungshof diese erwartete Reduktion als eher gering. Ein vergleichbares Ziel durch Verlagerung von Pkw-Fahrten auf den Busverkehr definierte das Ministerium nicht.

Förderung bestimmter Altersgruppen

Im Jahr 2024 führte das Verkehrsministerium das Gratis-KlimaTicket Österreich für 18-Jährige ein. Eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den für dieses Gratis-Angebot erforderlichen finanziellen Mitteln und einem alternativen Mitteleinsatz für Infrastrukturausbau oder Angebotsausweitung im öffentlichen Verkehr gab es nicht. Dem Ministerium war auch nicht bekannt, wie viele junge Erwachsene zuvor bereits Stammkundinnen und Stammkunden im öffentlichen Verkehr waren.

Außerdem gab es keine Analysen zur längerfristigen Nutzung des öffentlichen Verkehrs nach der Inanspruchnahme der Gratis-KlimaTickets und keine darauf aufbauenden Ziele. Weiters untersuchte das Ministerium auch nicht, ob und inwieweit ein preislich gestaffelter Übergang von günstigen Jugendtickets zum KlimaTicket Österreich Jugend junge Erwachsene zur Stammkundschaft im öffentlichen Verkehr heranführen könnte.

Vor allem junge Erwachsene nutzten KlimaTicket Österreich

Die Marktdurchdringung des KlimaTickets Österreich war bei jungen Erwachsenen – 18 bis 25 Jahre – mit Abstand am höchsten. Der Ansatz des Verkehrsministeriums, dass es sich bei den jungen Erwachsenen um eine unterrepräsentierte Kundengruppe handelte, war für den Rechnungshof folglich nicht nachvollziehbar.

Das Ministerium ging bei seiner Schätzung zu den Auswirkungen des Gratis-KlimaTickets Österreich für 18-Jährige von unrealistischen Annahmen über deren Mobilitätsverhalten aus. Angenommen wurde etwa, dass sämtliche Nutzerinnen und Nutzer ihre Wege – ohne Gratis-Ticket – mit dem Auto zurückgelegt hätten.

Welche Faktoren die Nutzung des öffentlichen Verkehrs beeinflussten, wurde nicht untersucht. Ebenso wenig wie die Frage, ob der Preis des Tickets entscheidend für eine verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs ist oder andere Faktoren – wie etwa ein zu geringes Angebot in ländlichen Regionen.

Das Gratis-KlimaTicket Österreich für 18-Jährige wurde mit 19. April 2025 eingestellt.

Attraktivität des öffentlichen Verkehrs entscheidend

Für das Jahr 2025 plante das Verkehrsministerium eine umfassende Evaluierung des KlimaTickets Österreich und der damit verbundenen Ziele.

Der Rechnungshof empfiehlt zu unterscheiden: zwischen Veränderungen des Mobilitätsverhaltens aufgrund nicht beeinflussbarer Rahmenbedingungen – wie Bevölkerungswachstum – und solchen Veränderungen, die auf den reduzierten Jahresnetzkartentarif zurückzuführen sind. Laut Evaluierung des Wiener Modells kann die Nachfrage im öffentlichen Verkehr am effektivsten erhöht werden, wenn dieser attraktiver wird und gleichzeitig der motorisierte Individualverkehr weniger attraktiv gestaltet ist.

Der Bericht des Rechnungshofs zum dowonload als PDF

Der Rechnungshof überprüfte von Juni bis Oktober 2024 die Gebarung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Landes Oberösterreich, des Landes Salzburg, der OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG sowie der Salzburger Verkehrsverbund Gesellschaft m.b.H. Er beurteilte die Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit den verkehrspolitischen Maßnahmen, die bei der Einführung des Klima­ Tickets Österreich und der regionalen Klimatickets gesetzt wurden. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

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Heizöl-Aussteiger bevorzugen Pellets

Heizungswechsel propellets

25. September 2025 – Bei österreichischen Haushalten, die ihre Ölheizung gegen eine nachhaltige Heizung tauschen, sind Pellets die klare Nummer-1-Alternative. Das zeigt eine Analyse der Jahre 2021 bis 2024 des Branchenverbands proPellets Austria: Demnach wurden in diesem Zeitraum 37.196 Ölheizungen gegen eine nachhaltige Pelletheizung getauscht – in der „Heizungstausch-Analyse“ (siehe Grafik) ist es damit der größte „Wechsler-Strom“, noch vor der Luftwärmepumpe. „Ölheizungs-Aussteiger“ wechseln mehrheitlich zu Biomasse (Pellets, Stück- oder Hackgut) und Fernwärme.

Die interaktive Grafik ist auf der Website propellets.at

Insgesamt wurden mehr als 157.000 alte Heizungen getauscht; gefördert durch die Programme „Raus aus Öl und Gas“ und „Sauber heizen für Alle“. „Immer mehr Haushalte erkennen, dass Pelletheizungen ein doppelter Gewinn für die Umwelt und das Haushaltsbudget sind“, sagt Doris Stiksl, Geschäftsführerin des Branchenverbands proPellets Austria. „Schließlich spart ein Haushalt, der von Heizöl auf Pellets wechselt, zwischen 1.500 und 2.000 Euro pro Jahr bei den Heizkosten.“ Damit der Heizungswechsel rasch wieder volle Fahrt aufnimmt, fordert Stiksl von der Regierung langfristige und verlässliche Förderbedingungen: „Die Haushalte und die Wirtschaft brauchen Planbarkeit und müssen für die gesamte Legislaturperiode wissen, woran sie sind.“

Die Heizungs-Wechsel-Analyse im Detail

Im Zeitraum von 2021 bis 2024 sind 37.196 Haushalte von einer Ölheizung auf eine Pelletheizung gewechselt, ebenso wurden 11.291 Gasheizungen gegen die nachhaltige Alternative Pellets getauscht, 9.000 Allesbrenner und 968 Elektroheizungen.

Haushalte, die ihre Erdgasheizung austauschen, wechselten in den vergangenen Jahren mehrheitlich auf eine Wärmepumpe – von 2021 bis 2024 waren es 35.322.

SIEHE AUCH: Pellets. Das Buch, das nie gedruckt wurde.

+ Heizwerke-Betreibertag 2025 am 30. September in Ossiach steht im Zeichen der nationalen und internationalen Nutzung von Bioenergie. Ein Überblick präsentiert die spannendsten Entwicklungen im Nahwärmebereich und diskutiert deren Herausforderungen und Potenziale. (Info des Biomasse-Verbandes

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Skandalöse AGB bei 123 Transporter

20250718 Übersiedlungsbeginn

30. Oktober 2025 – „Die 123 Shared Mobility GmbH aus Ternitz (Bezirk Neunkirchen), Betreiberin der Transportervermietung 123-Transporter, wird auf Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt geschlossen. … Laut Creditreform sind durch die Insolvenz rund 70 Gläubiger, „eine Vielzahl von Kunden“ sowie fünf Dienstnehmer betroffen. Die Schulden betragen 4,7 Millionen Euro, der Großteil davon resultiert aus Ansprüchen auf Rückzahlung von Kautionen.“ (ORF.at 30.10.2025)

6. Oktober 2025 – „Millionenpleite des Autoverleihs 123-Transporter. 123 Shared Mobility GmbH gab den Rückzug des Flottenpartners als Begründung an. Es gibt ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht Wiener Neustadt.“ (Kurier.at 6.10.25)

25. September 2025 – „Nachdem schwere Vorwürfe gegen den Transporterverleih 123-Transporter mit Sitz in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) bekanntgeworden sind, beenden nun zwei Kooperationspartner [Obi und Hornbach] die Zusammenarbeit. Zudem habe es Hunderte Beschwerden beim VKI gegeben.“ (ORF.at 25.925)

19. September 2025 – „Seit Monaten sorgt der Vermieter für 123-Kleintransporter, mit Sitz in der Steiermark [Anm. HTH: richtig ist Sitz in NÖ, siehe oben], für Aufregung. Immer häufiger wird den Kundinnen und Kunden die Kaution nicht zurücküberwiesen oder es werden zusätzlich hohe Gebühren verrechnet. Auch im Burgenland sind zahlreiche Kundinnen und Kunden betroffen.“ (ORF.at 12.9.25)

21. August 2025 – (Sachverhaltsdarstellung von HTH) 

Für Übersiedlungsmaßnahmen (SIEHE: Der Philosoph als Baumeister) buchte ich am 18. Juli und am 24. Juli einen Transporter, der in der Waldgasse, 8665 Langenwang abgestellt ist. Da sich der Stellplatz nur wenige Kilometer von den Übersiedlungsorten befindet und mit günstigen Preisen geworben wird, habe ich dieses Angebot natürlich angenommen. Außerdem heißt es in der Werbung, dass 500 Euro Kaution umgehend refundiert werden. Tatsache ist, dass umgehend kein Cent refundiert wurde.

Am 18. August 2025 sandte ich an an support@123-transporter.at je eine Reply an beide Auftragsbestätigungen mit der Forderung nach Rückzahlung der Kaution. Darauf kam keine Antwort.

Bei weiteren Recherchen am 21.8.25 fand ich folgende Info:

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Diese kannst Du nach Ablauf von 28 Kalendertagen nach Mietende eigenständig über Ihr Kundenkonto auf der Webseite in Auftrag geben: Logge Dich hierfür zunächst in Dein Kundenkonto ein (in der App ist dies derzeit nicht möglich). Wähle unter „Meine Buchungen“ die entsprechende Buchung aus und klicke anschließend auf „Rückzahlung anfordern“. Bitte beachte: Die Schaltfläche erscheint erst nach Ablauf der genannten 28 Kalendertage. Wie in unseren AGB beschrieben, kann es bis zu 28 Tage dauern, bis der Zahlungsdienstleister die Rückzahlung an Sie vornimmt.“

Ich folgte den Anweisungen und erhielt 2x folgende Antwort:

„Hallo Hubert,

vielen Dank für Deine Anfrage.

Wir prüfen Deine Rückzahlung und geben diese in Auftrag, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

Bitte beachte: Wenn während Deiner Miete ein Unfall, Diebstahl oder Schaden stattgefunden hat, kann die Bearbeitung Deiner Rückzahlung unter Umständen länger dauern.

Wie in unseren AGBs beschrieben, können nach erfolgreicher Prüfung weitere 28 Tage vergehen, bis die Kaution durch den Zahlungsdienstleister an Dich ausgezahlt wird. Dieser Prozess bei dem Zahlungsdienstleister kann nicht beschleunigt werden. Nach erfolgter Rückzahlung erhältst Du eine E-Mail Benachrichtigung.

Liebe Grüße

Julia

123-Transporter

Impressum: 123 Shared Mobility GmbH, Schöllergasse 5, 2630 Ternitz, Österreich

Unternehmensgegenstand: Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge, eingeschränkt auf den Kraftfahrzeugverleih

UID-Nummer: ATU76500118,  Firmenbuchnummer: FN 549862x, Firmenbuchgericht: Wiener Neustadt

Firmensitz: Ternitz

Geschäftsführer: Ing. Matthias Pajek“

RESÜMEE:  Von anderen Autovermietern bin ich gewohnt, dass die Kaution bei der Rückgabe des Autos tatsächlich umgehend refundiert wird. Dass 123 Transporter die Bringschuld des Unternehmens in eine Holschuld des Kunden verwandelt, ist untragbar. Dass für die Rückforderung eine Frist von 28 Tagen gestellt wird und die Rückforderung ausschließlich über Online-Formular möglich ist, ist untragbar. Dass danach die Zahlung nochmals um 28 Tage hinausgeschoben wird, ist ein Skandal!

Offenbar spekuliert 123 Transporter damit, dass viele Kunden auf die Rückforderung vergessen oder nach Fristen (von denen in FAQ keine Rede ist, die aber bei diesen Geschäftsmethoden durchaus möglich wären) keinen Anspruch mehr haben. Welche Spekulationen 123 Transporter innerhalb von zwei Monaten, in denen Kundengelder zinsenlos einbehalten werden, noch verübt, darüber findet man keine Auskunft.

Ich fahre mehrmals wöchentlich an zwei Standplätzen mit insgesamt drei 123-Transportern vorbei. Meine Beobachtung: die Autos werden kaum genutzt. Angesichts dieser Beobachtungen, sowie der Beschwerden, die nicht beantwortet werden, und die sich – wie Medienberichte zeigen – häufen, muss ich davon ausgehen, dass sich die Betreibergesellschaft 123 Shared Mobility GmbH in gröberen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.

ethos.at hat Geschäftsführer Matthias Pajek um Stellnungnahme gebeten.

UPDATE 1. Oktober 2025: Meine Kaution wurde bis dato nicht refundiert. Ich musste deshalb eine Anzeige wegen Verdacht auf Veruntreuung nach § 133 StGB einbringen. Gleichzeitig musste ich feststellen, dass ich keinen Zugriff mehr habe auf meinen  Account auf der 123-Transporter-App. Die App selbst zeigt keine Vertriebsstellen in Österreich mehr an. Ungarn und Slowakei scheinen noch aktiv zu sein.

SIEHE AUCH:

+ Ärger über „123-Transporter“: Beschwerden häufen sich (noen.at 20.8.2025)

+ Hohe Kaution bei 123-Transporter (help.orf.at 8.4.2025)

+ Verbraucherfalle bei 123-Transporter (AK Steiermark via ots.at 28.3.25)

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