EU-Budgetverhandlungen als Chance

EU Juli 2025 vdL

von Christian Ebner

29. Juli 2025 – Das neue EU-Budget spricht eine klare Sprache: Die Kommission will noch mehr Geld und noch mehr Macht. Das wäre aber nicht nur eine Bedrohung, sondern auch eine Chance.

Die EU-Kommission schlägt vor, dass das EU-Budget für die Periode 2028 – 2034 satte 2.000 Milliarden Euro betragen soll. Im Vergleich zu den 1.200 der Vorperiode wäre das eine Steigerung von ca. 7,6 % pro Jahr, damit würde das Budget der EU viel stärker als die Wirtschaft wachsen. Hinzukommt, dass die EU-Kommission die Ausgaben für die Landwirtschaft, die derzeit 50% der EU-Ausgaben ausmachen, halbieren will. Auch für die derzeit zweitgrößte Position, die Regionalförderungen, will die EU-Kommission weniger ausgeben, wobei die Mitgliedstaaten mehr Freiheit haben sollen, nationale Zuschüsse zu vergeben. Insgesamt will sie deutlich weniger an fixe Ausgaben gebunden sein, sondern deutlich mehr Geld (mehr als 700 Mrd.) nach eigenem Ermessen ausgeben: für Verteidigung, die Ukraine, Wettbewerbsfähigkeit und geopolitische Ambitionen.

Mitgliedstaaten sollen noch mehr als bisher nur dann EU-Mittel erhalten, wenn sie den politischen Vorgaben der EU-Kommission folgen (schon in den letzten Jahren wurden Gelder für Polen und Ungarn blockiert). Die EU-Kommission würde auch gerne einen deutlich größeren Teil der Einnahmen aus eigenen Steuern lukrieren, um zukünftig weniger von den Zahlungen Mitgliedstaaten abhängig zu sein. Kurz gesagt: die EU-Kommission will noch mehr Geld und Macht.

Wenig überraschend kam aus vielen Mitgliedstaaten massive Kritik. Bundeskanzler Stocker hat völlig korrekt, aber eher zurückhaltend formuliert, dass es nicht sein könne, dass wir in Österreich Einsparungen vornehmen müssen, aber deutlich mehr Geld der EU überweisen sollen. Dem neuen EU-Budget müssen das EU-Parlament und jeder Mitgliedstaat zustimmen. Falls innerhalb der kommenden zwei Jahre zu keiner Einigung käme, so würde das alte Budget fortgeschrieben. Das wäre für die Nettozahler (Österreich, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Italien, Schweden, Dänemark, Finnland und Irland) kein Beinbruch, denn für die Nettozahler sind Budgetausdehnungen ein Verlustgeschäft, für die EU-Kommission hingegen wäre eine Nicht-Einigung besonders schmerzhaft. D.h. für Nettozahler wie Österreich ist es attraktiv, hart zu verhandeln, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Da jeder Mitgliedstaat den Budgetbeschluss blockieren könnte, haben kleine Mitgliedstaaten wie Österreich auch die Chance EU-Vertragsänderungen durchsetzen, die sie normalerweise nie durchsetzen könnten. Klarerweise wird man sich nicht mehr Feinde machen als nötig, deshalb ist es klug sich Verbündete für die eigenen Forderungen zu suchen, wobei die Verbündeten bei unterschiedlichen Themen durchaus unterschiedliche Staaten sein können.

Es ist wohl im Interesse der Nettozahler, dass das Budget nicht allzu sehr ausgedehnt wird. Viele Mitgliedstaaten werden ein Interesse daran haben, dass die EU-Kommission nicht noch mehr an Macht gegenüber den Mitgliedstaaten gewinnt, d.h. der Wunsch der EU-Kommission mehr eigene Steuern einheben können und Gelder an Mitgliedstaaten blockieren zu können, die nicht ihren Vorgaben folgen, dürfe wohl auf breite Ablehnung stoßen.

Bei vielen Staaten dürfte wohl auch der Vorstoß unbeliebt sein, dass die EU zwar weiterhin im Detail die Agrarpolitik vorschreiben will, aber diese nur mehr zum Teil bezahlen will. Der Königsweg wäre wohl die umfassende Renationalisierung der Agrarpolitik. Als Vorbild könnte hier die EFTA dienen: die EFTA (der gemeinsame Markt der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands) hat zwar einen gemeinsamen Markt für Industriegüter, aber keine gemeinsame Agrarpolitik.

Kaum eine Politik der EU belastet die Mitgliedstaaten so sehr wie die ultralockere Asyl-Politik, die zu einer massiven Asyl-Zuwanderung führt, besonders geschädigt sind Staaten an den Außengrenzen und Staaten wie Österreich mit großzügigen Sozialsystemen, die besonders viele Asyl-Migranten anziehen. Die Niederlande haben diesbezüglich bereits ein Optout aus dem Asyl-Recht der EU gefordert, dieses wäre wohl auch für Österreich etliche andere Staaten interessant.

Bemerkenswert ist, dass die EU die Militärausgaben massiv erhöhen will, obwohl diese parallel dazu auch seitens NATO massiv erhöht werden. Abgesehen von den beiden neutralen EU-Mitgliedstaaten Österreich und Irland sind alle anderen EU-Mitglieder auch Mitglieder der NATO. Die Österreich und Irland könnten nun mit Hinweis auf ihre Neutralität argumentieren, dass Verteidigung, Geopolitik und die Unterstützung der Ukraine in der NATO angesiedelt sein sollten. Alternativ dazu könnten Österreich und Irland auch ein Optout aus der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik fordern, man könnte so Konflikte mit der in den jeweiligen Verfassungen verankerten Neutralität vermeiden und gleichzeitig den anderen nicht im Weg stehen.

Die EU-Budgetverhandlungen sind nicht nur eine Bedrohung, sondern auch eine Chance. Die Bundesregierung ist gefordert, Verhandlungsziele zu definieren, daraus eine Verhandlungsstrategie abzuleiten und für diese Verbündete in den anderen Mitgliedstaaten zu suchen. Nur so kann Österreich seine Chance nutzen und am Ende als Gewinner dastehen.

Mag. Christian Ebner ist Unternehmensberater und Parteiobmann von Freisinnige.

Weiterlesen

Pfunds gegen die TIWAG

TIWAG Kaunertal

Volksbefragung: Pfunds votiert gegen Speicherkraftwerk im Kaunertal

15. Juni 2025 – Seit rund 20 Jahren plant die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) ein Pumpspeicherkraftwerk im Kaunertal. Am 31. März 2025 hat die TIWAG das Projekt bei der Behörde zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. Doch das Volk spricht sich dagegen aus. Am Sonntag, 15. Juni, hat Pfunds (Bezirk Landeck) eine Volksbefragung zum Ausbau des Kraftwerks Kaunertal abgehalten. 85 Prozent der abgegebenen Stimmen haben die Frage „Soll die Gemeinde Pfunds das Projekt ‚Ausbau Kraftwerk Kaunertal (AK)‘ im Rahmen der ihr im UVP-Verfahren zukommenden Rechte befürworten?“ mit nein beantwortet. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 68 Prozent. Das Ergebnis der Volksbefragung ist allerdings nicht bindend.

Auf der Seite der TIWAG findet sich eine Chronologie der Ereignisse:

2006 – 2008: Optimierung des Projektes (Triebwasserweg, Freileitung)

2009 – 2010: Erkundung der Speicherstandorte Taschach und Fernergrieß

Frühjahr 2010: Befundung der Standortvarianten Taschach und Fernergrieß als geologisch und bautechnisch schwer realisierbar

ab Mai 2010: Vertiefte Untersuchung der Speichervariante Platzertal

Februar 2011: Festlegung der Variante Platzertal als Oberstufenspeicher

2021 – 2022: ergänzende Erkundungsmaßnahmen

Februar 2023: Das Ausbauvorhaben wurde nach intensiver Überarbeitung der Unterlagen inkl. zahlreicher Verbesserungen als Revision 3 (80 Aktenordner mit ca. 1.000 Pläne und 20.000 A4-Seiten Berichte) erneut bei der zuständigen UVP-Behörde eingereicht

Juni 2024: Aufteilung des Projekts in die Projektteile 1 und 2.

Nach der Fertigstellung beider Projektteile sollen ca. 886 Mio. Kilowattstunden kWh/Jahr aus natürlichem Zufluss zusätzlich erzeugt werden.

Die Vorlaufkosten waren beachtlich: „Für die Vorlage bei der Behörde hat TIWAG rund 440 Pläne erstellt, die Fachbeiträge umfassen ca. 9.000 Seiten. In den kommenden Monaten erfolgt die Vollständigkeitsprüfung durch die Behörde. Dann gibt es mehrere gesetzlich vorgegebene Schritte im Verfahren, bei denen die Öffentlichkeit eingebunden wird. Erster Schritt ist die öffentliche Auflage der Einreichunterlagen für das Vorhaben – online auf der Homepage der UVP-Behörde sowie in Papierform bei der UVP-Behörde und in den Standortgemeinden. Jede und jeder kann während der mindestens sechswöchigen öffentlichen Auflage eine Stellungnahme zum Vorhaben abgeben. Das von den Sachverständigen der UVP-Behörde erstellte Umweltverträglichkeitsgutachten wird ebenfalls öffentlich aufgelegt. Schließlich haben Personen, die als Partei anerkannt sind, auch in der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, ihre Anliegen vorzutragen. Sie können Fragen stellen sowie ihre Anliegen und Einwendungen vortragen. Ein rechtskräftiger Bescheid wird bis 2029 angestrebt. Die Umsetzung soll von 2029 bis 2034 erfolgen.“ (TIWAG, 31.3.25)

UPDATE 22.9.2025 – „Tiwag-Vorstandsmitglied Thomas Gasser ist am Montag vom Aufsichtsrat des landeseigenen Energieversorgers abberufen worden. Eine interne Prüfung habe „Verdachtsmomente schwerwiegender Pflichtverletzungen und Verfehlungen“ in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) hervorgebracht. Gasser muss auch mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand der IKB ausscheiden“, berichtet NEWS.at

Weiterlesen

EU straft Apple und Meta ab

(pte 23.04.2025/12:30) – Unter Berufung auf ihren „Digital Markets Act“ hat die EU-Kommission heute, Mittwoch, gegen die beiden US-Tech-Giganten Apple und Meta Strafen von insgesamt 700 Mio. Euro verhängt. Der iPhone-Konzern muss 500 Mio. Euro und Meta 200 Mio. Euro bezahlen. Die beiden Konzerne wollen in Berufung gehen.

Brüssel sieht in den seit über einem Jahr laufenden Ermittlungen – insbesondere im Fall von Apple – die gezielte Benachteiligung respektive sogar den Ausschluss von App-Entwicklern in Bezug auf günstigere Angebote außerhalb des App-Stores als faktisch gegeben. Apple sei der Informationspflicht über Nicht-Apple-Apps gegenüber den Nutzern nicht nachgekommen.

Die EU-Kommission sieht im Vorgehen von Apple den Wettbewerb beschränkt und stärkt mit den verhängten Strafzahlungen die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen. Ziel der EU sei es, die digitale Wirtschaft fairer und entsprechend wettbewerbsfähiger zu gestalten.

Aber auch Mark Zuckerbergs Meta-Konzern, zu dem Instagram und Threads sowie Facebook und WhatsApp gehören, bekommt sein Fett ab. In der Kritik steht das bereits seit Herbst 2023 praktizierte Modell, wonach Nutzer entweder der uneingeschränkten Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zustimmen oder ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen müssen.

Die EU schöpft mit ihren heutigen Entscheidungen das Potenzial des Digital Markets Act nur leicht aus. Danach kann die EU-Kommission laut dem Digital-Gesetz Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes der Konzerne verhängen. Apple kommt 2024 auf einen Jahresumsatz von rund 343 Mrd. Euro. Bei Meta lag dieser Wert bei etwa 144 Mrd. Euro.

Weiterlesen