NR-Wahl: Vorläufiges Endergebnis

Vorläufiges Endergebnis der Nationalratswahl 2024 inkl. aller Wahlkarten

3. Oktober 2024 22:33 Uhr – Auf Grundlage der Sofortmeldungen der Landeswahlbehörden von Sonntag, 29. September, von Montag, 30. September sowie von heute, 3. Oktober 2024, liegt ein vorläufiges Endergebnis der Nationalratswahl 2024 inklusive aller Wahlkartenstimmen vor. Dieses lautet wie folgt:

Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 6.346.059.

Davon haben 1.416.314 nicht an der Wahl teilgenommen (ihre Stimme nicht abgegeben, sondern behalten).

Von den abgegebenen Stimmen waren weiter 46.857 ungültig (die meisten davon sicher nicht aus „Unfähigkeit“ zu wählen, sondern um ein Zeichen des Protestes zu setzen).

Nur 4.882.888 Stimmen waren gültig.

Die Wahlbeteiligung betrug: 77,7 Prozent.

Die gültigen Stimmen entfielen auf die einzelnen wahlwerbenden Parteien wie folgt:

„Freiheitliche Partei Österreichs“ – 1.408.514, das sind 28,8 Prozent

„Karl Nehammer – Die Volkspartei“ – 1.282.734, das sind 26,3 Prozent

„Sozialdemokratische Partei Österreichs“ – 1.032.234, das sind 21,1 Prozent

„NEOS – Die Reformkraft für dein neues Österreich“ – 446.378, das sind 9,1 Prozent

„Die Grünen – Die Grüne Alternative“ – 402.107, das sind 8,2 Prozent

„Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus“ – 116.891, das sind 2,4 Prozent

„Die Bierpartei“ – 98.395, das sind 2,0 Prozent

„Liste Madeleine Petrovic“ – 28.488, das sind 0,6 Prozent

„Keine von denen“ – 27.830, das sind 0,6 Prozent

„MFG – Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte“ – 19.785, das sind 0,4 Prozent

„Liste GAZA – Stimmen gegen den Völkermord“ – 19.376, das sind 0,4 Prozent

„Die Gelben“ – 156, das sind 0,0 Prozent

Das amtliche Endergebnis der Nationalratswahl 2024 auf Basis der Wahlakten wird die Bundeswahlbehörde am 16. Oktober 2024 feststellen und auf der Amtstafel des BMI sowie im Internet verlautbaren.

www.nationalratswahl.gv.at/2024

Kommentar ethos.at: Es ist kein Wunder, sondern eine logische Entwicklung, dass immer weniger Menschen an diesem Saat teilnehmen wollen, dass bei Wahlen immer weniger Menschen ihre Stimme abgeben, sondern behalten wollen. SIEGHE: Über das Teilen

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Europas Steuerparadiese

1. Oktober 2024 – Ökologisch nicht ganz korrekt schreibt Attac über das „Ranking der Konzern-Steuersümpfe“. Die Zeiten, als Bundespräsident Kirchschläger zur moralischen Autorität erhoben wurde, weil er politische Sümpfe trocken legen wollte, sind vorbei. Ein Sumpf ist ein schützenswertes Biotop. Steuerinseln dagegen müsste man renaturieren. Bäume statt der ehrlichen Steuerzahler sollte man dort pflanzen.

(Attac Pressemitteilung) – Britische Gebiete und EU-Staaten dominieren

Tax Justice Network, Attac und VIDC fordern Reform der Konzernbesteuerung unter dem Dach der UNO / OECD hat versagt

Das Tax Justice Network (TJN) veröffentlicht am 1. Oktober das Ranking der wichtigsten Konzern-Steuersümpfe, den Corporate Tax Haven Index (CTHI). Auf den ersten 3 Rängen des Index liegen die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln und Bermuda. Sie alle sind von Großbritannien kontrollierte Gebiete. Zahlreiche Spitzenplätze gehen an EU-Staaten: Die Niederlande, Irland und Luxemburg liegen auf den Rängen 7, 8 und 10, Zypern folgt auf Rang 14. Österreich liegt auf Platz 36 und damit im Mittelfeld.

In Summe ermöglichen es insbesondere die EU-Staaten und das britische Netz von Steuersümpfen Konzernen, Steuerzahlungen auf Kosten anderer Länder zu minimieren. Gleichzeitig bestimmen diese Staaten im Rahmen der OECD-Verhandlungen die globalen Steuerregeln maßgeblich mit. „Wir haben es mit einer unerträglichen Doppelmoral vieler OECD-Regierungen zu tun. Sie beklagen die Konzern-Steuertricks, die sie selbst ermöglichen oder nicht effektiv genug bekämpfen“, kritisiert David Walch von Attac Österreich.

„Ärmere Staaten helfen dagegen Konzernen kaum, ihre Steuerzahlungen auf Kosten anderer zu minimieren. Im Gegenteil, sie sind diejenigen, die zu den Verlierern im internationalen Steuerwettbewerb zählen. Die Verluste sind beträchtlich und machen im Schnitt die Hälfte ihrer Gesundheitsbudgets aus. Das ist die Folge eines internationalen Steuersystems, das Entwicklungsländer bisher tendenziell benachteiligt hat“, stellt Martina Neuwirth vom Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC) klar.

Reform der Konzernbesteuerung demokratisch in der UNO verhandeln

Das TJN, Attac und das VIDC fordern eine grundlegende Reform der globalen Unternehmensbesteuerung. Sie muss dafür sorgen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. Konkret kann dies eine Gesamtkonzernsteuer mit einem Mindeststeuersatz von 25 Prozent leisten. Auf OECD-Ebene ist es nicht gelungen, für eine gerechte Reform zu sorgen. Daher sollten alle Staaten ein effektives Steuerabkommen unter dem Dach der UNO unterstützen. Dieses nimmt bereits konkrete Formen an, denn im August 2024 einigte sich die Staatengemeinschaft auf ein ehrgeiziges Mandat für eine rechtsverbindliche UN-Steuerkonvention. Die internationale Steuerpolitik erlebt damit derzeit den größten Demokratisierungsschub der vergangenen Jahrzehnte. Denn im Gegensatz zur OECD verlaufen die Verhandlungen in der UNO öffentlich und demokratisch „Doch die meisten OECD-Staaten, darunter die EU-Länder und Großbritannien, blockieren oder bremsen den UN-Prozess bisher, anstatt ihn aktiv zu unterstützen“, kritisieren Neuwirth und Walch.

Über den Corporate Tax Haven Index

Der Corporate Tax Haven Index* misst nicht nur das Ausmaß der Steuerschlupflöcher für multinationale Unternehmen, sondern auch, wie stark diese genutzt werden können. Er bewertet einerseits anhand von 18 Indikatoren, wie viel gesetzlichen Spielraum ein Staat Konzernen für Steuermissbrauch bietet. Andererseits bewertet er das Ausmaß an Finanztransaktionen, das von multinationalen Konzernen in oder durch ein Land fließt.

„Steuermissbrauch von Konzernen raubt den Menschen öffentliche Gelder und eine bessere Zukunft. Der Corporate Tax Haven Index hilft dabei, die verantwortlichen Steuersümpfe und ihre Gesetze zu identifizieren. Wir fordern alle Regierungen auf, den Index zu nutzen, um Steuermissbrauch zu bekämpfen“, erklärt Moran Harari, stellvertretende Direktorin beim TJN.

Die Top 40 des Corporate Tax Haven Index

1. Britische Jungferninseln

2. Kaimaninseln

3. Bermuda

4. Schweiz

5. Singapur

6. Hongkong

7. Niederlande

8. Jersey

9. Irland

10. Luxemburg

11. Bahamas

12. Isle of Man

13. Guernsey

14. Zypern

15. Mauritius

16. China

17. Vereinigte Arabische Emirate

18. Großbritannien

19. Frankreich

20. Malta

21. Belgien

22. Ungarn

23. Deutschland

24. Spanien

25. USA

26. Schweden

27. Mexiko

28. Panama

29. Italien

30. Curacao

31. Costa Rica

32. Finnland

33. Liechtenstein

34. Estland

35. Anguilla

36. Österreich

37. Gibraltar

38. Lettland

39. Tschechien

40. Rumänien

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NR-Wahl: 5 Fragen zu Covid und WHO

Anschober 2020 01 31 von stuindigo StuTM

20. September 2024 – Die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich (Obmann: Dr. Andreas Sönnichsen) hat vor zwei Wochen alle wahlwerbenden Parteien angeschrieben und im Zusammenhang mit den RKI-Files um Antworten auf diese Fragen ersucht:

5 Fragen an die Parteien vor der Nationalratswahl

1. Wie werden Sie für die rasche (!) und vollständige Aufarbeitung der Coronazeit in Österreich sorgen?

2. Welche handelnden Personen werden Sie aus sämtlichen von Steuerzahlern finanzierten Ämtern entfernen?

3. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Fehler der Regierung wiedergutmachen? (Rückerstattung von Strafzahlungen, öffentliche Rehabilitierung kritischer Wissenschaftler, Ärzte, Juristen, Schauspieler etc., …)

4. Welche neuen Gesetze und Verordnungen aus der Coronazeit werden Sie sofort aufheben?

5. Wie wollen Sie sicherstellen, dass Österreichs Souveränität gegenüber der WHO erhalten bleibt?

Rückmeldung kam von drei Parteien, die Bierpartei hat lediglich mitgeteilt, keine Zeit für zur Beantwortung zu haben.

MFG: Stellungnahme der MFG als PDF herunterladen

FPÖ: Stellungnahme der FPÖ als PDF herunterladen

LMP – Liste Madeleine Petrovic Stellungnahme der LMP als PDF herunterladen

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Alles, was fließt, beeinflusst

Mürz Flut

Wird die Flut die Wahl beeinflussen?

Karl Nehammer @karlnehammer zwitschert am 16.9.24: „Der Katastrophenfonds steht für die Abwicklung der Schäden bereit. 300 Mio. Euro können sofort abgerufen werden, wenn mehr nötig ist, werden wir den Fonds aufstocken. Danke allen Bundesländer und Einsatzkräften für die hochprofessionelle Zusammenarbeit!“

300 Mille für den Katastrophen-Fonds. 237 Mille für die Parteienförderung. Vorsicht Zynismus: angesichts der Katastrophen, die die fünf Alt-Parteien in den vergangenen fünf Jahren Jahren angerichtet haben, sind diese eindeutig unterdotiert. Update 18.9.24: „Katastrophenfonds auf eine Milliarde aufgestockt“, berichtet DiePresse.com (18.9.24)

Heraklit: Alles fließt.

Thurnhofer: Alles, was fließt, beeinflusst.

Aus philosophischer Sicht ist somit klar, dass die Flut die Wahl beeinflussen wird. Aber wie?

Die Mentalität der Menschen ist einfach gestrickt: sie vertragen nur eine neue Katastrophe pro Jahr. An die alten Katastrophen (Corona-Panikmache, Corona-Missmanagement, Staatsschuldenexplosion, Verhöhnungs-Kommission, Inflation) haben sich die Menschen längst gewöhnt und/oder diese schon wieder vergessen, auch wenn sie bis heute fortwirken. Vergessen haben sie auch, wer für diese Katastrophen verantwortlich ist: die Altparteien, die sie mitgetragen haben oder unfähig waren, diese zu verhindern. Die neue Krise überdeckt alles. Das bedeutet, dass die Menschen keine weiteren Unsicherheiten ertragen. Daraus folgt, dass sie lieber Politiker wählen werden, die sie kennen (auch wenn diese korrupt oder unfähig oder beides sind), als die Unsicherheit zu wagen, unbekanntes Terrain zu betreten.

Die Altparteienführer nutzen umgehend jede Gelegenheit sich als Krisenmanager zu inszenieren. Naturgemäß, würde Thomas Bernhard sagen. So gesehen ist die Flut ein „Geschenk des Himmels“ für die Altparteien.

Sapere aude! Und bitte um DEINE VORZUGSSTIMME!

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Unsaubere Geschäfte

KleineZtg Müllskandal

Update 16. Juni 2025 – „Um das vor einigen Jahren aufgeflogene Kartell in der Abfallwirtschaft hat das Kartellgericht die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) geforderte Geldbuße von 7,085 Millionen Euro gegen den Entsorger Saubermacher bestätigt. Das Unternehmen hatte im Rahmen eines Kronzeugenprogramms zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts beigetragen, woraufhin die BWB die verminderte, nun rechtskräftige Strafe beantragte“, berichtet ORF.at (16.6.2025)

SIEHE AUCH Presseinfo der BWB vom 16.6.25

10. September 2024 – Vorweg muss man anerkennen, dass die Mülltrennung und -entsorgung in ganz Österreich gut funktioniert. Man kann im besten Sinne des Wortes von Recycling-Culture sprechen. (Der beste Sinn des Wortes muss in Zeiten von „Cancel Culture“ täglich aufs neue geprüft werden.) Diese Kultur hat sich in den vergangenen 30 Jahren etabliert, und trotzdem sind EU-Bürokraten der Meinung, sie müssten bis zum Schraubverschluss der Plastikflaschen immer wieder beweisen, dass sie sich um Details kümmern, die weit über ihre Komptenzen hinaus gehen. Aber das ist eine andere Geschichte.

 

Hier geht es um schmutzige Geschäfte der Saubermacher, konkret Kartellbildung der Entsorgungsbetriebe. In der Entsorgung schien das PPP-Modell (private public partnership) in weiten Teilen Österreichs zu funktionieren. Während in Wien die legendären Müllmänner quasi Beamte der Stadt sind, haben in kleinen Landgemeinden private Saubermänner die Müllabfuhr und fachgerechte Entsorgung übernommen. Das müsste theoretisch billiger sein, als die Entsorgung durch jede kleine Gemeinde einzeln. „20 Jahre lang sollen Abfallentsorger in ganz Österreich Preise und Kunden aufgeteilt haben. Für den Kronzeugen Saubermacher setzt es eine Millionenstrafe“, berichtet die Kleine Zeitung (10.9.24)

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat in einer Pressemitteilung folgende Untersuchungsergebnisse publiziert.

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Vorwahl zum Nationalrat. Wozu?

MZ Vorwahl 800

10. Septmeber 2024 – Schon in Knittelfeld ist Anton (Kandidat der Liste Madeleine Petrovic) ein Plakat vor dem Stadtamt aufgefallen. Inhalt: „Nationalratswahl – ‚Quasi-Vorwahltage‘. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte und geben Sie direkt Ihre Stimme im Bürgerservicebüro ab!“ Dafür macht das Amt sogar Überstunden und bietet an drei Freitagen Verlängerte Öffnungszeiten bis jeweils 18:00 Uhr. Anton Edler von Liezen, ein Mensch mit moralischen Grundsätzen, fragt sich und mich, wofür wir dann noch bis Ende September dutzende Gemeinden und Städte besuchen, wenn uns viele Stimmen schon weggenommen werden, bevor wir Gelegenheit hatten, mit den Menschen zu sprechen.

Und genau diese Möglichkeit wurde heute in Mürzzuschlag zum Fall. Ein älterer Herr hat mir eröffnet, dass er schon voreilig „taktisch“ gewählt habe, ohne zu wissen, dass auch Petrovic bei der Wahl antrete. Petrovic ist auch Obfrau des Vereins Save Tibet, dem auch besagter Wähler angehört. Sein Bedauern über die voreilige Entscheidung war aufrichtig aber die Wahl nicht mehr zu ändern. „Die Welt ist alles, was der Fall ist.“ (Wittgenstein)

Es ist klar, dass die Altparteien niedrige Wahlbeteiligung fürchten, da die 4-Prozent-Hürde bei fünf Millionen Wählern mit weniger Stimmen erreicht werden kann als bei sechs Millionen. Klar ist auch, dass viele Wähler erst in den letzten Tagen vor dem Wahltag ihre Entscheidung treffen (siehe Umfragen von Marketagent.com)

So können die Altparteien verlorene Wähler zurückgewinnen, bevor diese im direkten Gespräch mit Kandidaten neuer Parteien von besseren Ideen oder gar von einem besseren Demokratie-Konzept überzeugt werden. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob diese neue Praxis der „Vorwahl“ verfassungskonform ist.

Der Begriff „Vorwahl“ findet sich jedenfalls nicht in der Verfassung und auch nicht in Nationalratswahlgesetz. Somit gibt es auch keine Vorwahltage. Der Begriff „Quasi Vorwahltage“ unter Anführungszeichen verschleiert nur schlecht, um was es wirklich geht – nämlich um Vorwahltage. Schon in der amtlichen Wahlinformation findet sich die Auskunft, wie man mit der Wahlkarte wählt. Die erste von vier Möglichkeiten: „sofortige Stimmabgabe mittels Briefwahl bei persönlicher Beantragung“.

Ich habe zwar keinen Bildungsauftrag (anders als der ORF), erfülle ihn aber trotzdem (anders als der ORF). So habe ich im NR-Wahlgesetz, das 129 Paragrafen umfasst, nachgeforscht und im § 40 (Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten) Absatz 5 folgende Details gefunden:

(5) Für den Fall, dass eine Wahlkarte dem Antragsteller persönlich ausgefolgt wird, kann diese unmittelbar nach ihrer Ausstellung in den Räumen der ausstellenden Behörde zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet und anschließend zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde hinterlegt werden. Die Gemeinde hat durch Bereitstellung einer Wahlzelle oder eines hierfür abgetrennten Raumes oder Bereiches dafür Sorge zu tragen, dass eine solche Stimmabgabe unter Wahrung des Wahlgeheimnisses möglich ist. Der Ort für die Wahlzelle, den abgetrennten Raum oder den abgetrennten Bereich ist so auszuwählen, dass dieser für Menschen mit Behinderungen barrierefrei erreichbar ist. Macht der Wähler von der Möglichkeit der Stimmabgabe nach Ausstellung der Wahlkarte Gebrauch, so hat der Gemeindewahlleiter, in Statutarstädten der Bezirkswahlleiter, allenfalls unter Heranziehung von Hilfskräften, nach Entgegennahme der Wahlkarte die Wahlkarte anhand des auf der Wahlkarte aufscheinenden Barcodes oder QR-Codes unter Zuhilfenahme der Datenverarbeitung ZeWaeR zu erfassen. In gleicher Weise ist mit Wahlkarten vorzugehen, die der zuständigen Wahlbehörde im Postweg übermittelt worden sind. Eine Wahlkarte ist unmittelbar nach der Erfassung in einem besonderen Behältnis amtlich unter Verschluss zu verwahren.

Ich bin kein Rechtsprofessor, sondern nur ein Kandidat der Liste Madeleine Petrovic, der um deine Vorzugsstimme wirbt. Wenn ich aber ein Professor wäre, würde ich eine Dissertation anregen zum Thema: wie viele Türen öffnet das aktuelle Nationalratswahlgesetz für Missbrauch und Wahlfälschung.

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13 Milliarden Steuernachzahlung für Apple

Attac Gesamtkonzernsteuer

10. September 2024 – Sonderbar aber wahr: Irland hat zuwenig Steuern eingehoben und musste erst von EuGH gezwungen werden, diese vom Weltkonzern Apple, der in Irland seine (Steuervermeidungs-)Zentrale hat, einzuheben. Aber es geht um mehr, wie ATTAC berichtet (Presseaussendung vom 10.9.24)

Irland muss 13 Milliarden Euro plus Zinsen an unzulässigen Steuervergünstigungen von Apple einziehen. So lautet das lang erwartete (und endgültige) Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute im Berufungsverfahren der EU-Kommission rund um die irischen Steuerregelungen für Apple bekanntgegeben hat.*

„Die EU-Kommission hat zwar einen faulen Apfel aussortiert, doch die internationalen Steuerregeln sind weiterhin faul und löchrig. Sie ermöglichen es, dass Fälle wie Apple die Regel sind“, erklärt David Walch von Attac Österreich. 

Das europäische Wettbewerbsrecht ist für Attac jedenfalls nicht ausreichend um dem Steuerdumping der Konzerne wirkungsvoll zu begegnen. „Würden die internationalen Steuerregeln funktionieren, wären keine 10 Jahre langen Gerichtsverfahren nötig um zu klären, ob es legal ist, dass Konzerne weniger als 1 Prozent Steuern auf künstlich verschobene Gewinne zahlen. Der Kampf gegen Konzernsteuertricks muss daher politisch und nicht juristisch gewonnen werden“, erklärt Walch.

Warum stehen Apples weltweite Gewinne nur Irland zu?

Mit dem heutigen Urteil bleibt auch die Frage offen, warum Steuern auf Apple-Gewinne, die auf der ganzen Welt erwirtschaftet werden, nur Irland zustehen. In einem fairen Steuersystem würde das Steuerrecht gerecht zwischen allen Ländern aufgeteilt, in denen die Konzerne wirtschaftlich tätig sind. „Was wir dringend brauchen, ist eine grundlegende Reform, die uns ein gerechtes, wirksames, transparentes und faires Steuersystem bringt“, erklärt Walch.

Die Lösung heißt Gesamtkonzernsteuer

Um Konzerne endlich dort gerecht zu besteuern, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, fordert Attac eine sogenannte Gesamtkonzernsteuer. Dabei werden Konzerntöchter auf Basis des global erzielten Gewinns eines Konzerns besteuert. Dieser Gewinn wird je nach realer Wertschöpfung anteilig auf Länder aufgeteilt und dann entsprechend besteuert. Kombiniert mit einem echten Mindeststeuersatz von 25 Prozent hätten die Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne damit ein Ende.

Mindeststeuer für Konzerne bringt keine Lösung

Auch die aktuell in der EU umgesetzte Mindeststeuer für Konzerne ist für Attac keine Lösung. Sie schränkt Gewinnverschiebungen nicht ein und anders als behauptet können Konzerne damit auch in Zukunft nicht einmal 15 Prozent Steuern zahlen, sondern deutlich weniger. Dazu kommt, dass die Mindeststeuer das internationale Steuerdumping zwischen den Staaten paradoxerweise sogar noch weiter anheizt.

*Hintergrund und Zeitleiste zum Fall Irland und Apple:

Nach Anhörungen im US-Senat, in denen Apple beschuldigt wurde, über seine irischen Unternehmen Steuern zu hinterziehen, begann die Europäische Kommission 2013 damit, Irland um Informationen über Steuervorbescheide zu Steuervereinbarungen mit zwei Apple-Unternehmen zu bitten. Im Jahr 2014 leitete die Europäische Kommission eine förmliche Untersuchung der angeblichen staatlichen Beihilfen Irlands für Apple ein.

Im Jahr 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Entscheidung (Entscheidung, Pressemitteilung), dass die von Irland an Apple gewährten Steuervereinbarungen dem Unternehmen einen unlauteren Steuervorteil verschafften (d. h. einen Vorteil, den alle anderen Unternehmen nicht hatten) und dass es sich dabei um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe handelte. Die Europäische Kommission schätzte, dass Irland ca. 13 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen von Apple zurückfordern sollte. Die EK gab Irland vier Monate Zeit, um diese Summe zurückzufordern.

Ende 2016 riefen Irland und Apple getrennt voneinander das Gericht der EU an (Klage Irlands, Klage Apples) und beantragten die Nichtigerklärung der Entscheidung und der Rückforderungsanordnung. Im Jahr 2017 verklagte die Kommission Irland vor dem Gerichtshof, weil es die 13 Mrd. EUR nicht zurückgefordert hatte. Im Jahr 2018 hinterlegte Apple den Betrag auf einem Treuhandkonto, bis das Ergebnis der Gerichtsverhandlungen vorliegt. Die Anhörungen fanden Ende 2019 vor dem EuGH statt.

Im Jahr 2020 hob das Gericht der EU die Entscheidung der Europäischen Kommission auf (Urteil, Pressemitteilung) und stellte fest, dass die Kommission nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass Apple einen selektiven Vorteil hatte.

Im Jahr 2021 legte die Europäische Kommission gegen die Entscheidung der Vorinstanz Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein (Antrag).

Ende 2023 veröffentlichte Generalanwalt Pitruzzella seine Schlussanträge zu diesem Fall.

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Unser Heer verletzt Neutralität

Für NEUtralität immer

9. September 2024 – „Unser Heer“ alias Bundesministerium für Landesverteidigung, informierte die Öffentlickeit am 12.8.2024 via APA / OTS ganz ungeniert über laufende Verfassungsbrüche, insbesondere die Verletzung des Neutralitätsgesetzes:

US-Militärtransite: Konvois durchqueren Österreich

Vorbereitung auf internationale NATO-Übung „Saber Junction“ in Deutschland

Wien (OTS) – Von 13. bis 23. August 2024 erfolgen Transite der US-Streitkräfte durch Österreich. Grund dafür ist die „Saber Junction“ – eine internationale Übung in Deutschland, an der mehrere Armeen teilnehmen; Die NATO-Übung „Saber Junction“ – geleitet von der US Army Europe and Africa – findet jährlich statt. Daran nehmen NATO-Länder sowie Partnerländer – darunter Albanien, Belgien, Georgien und Rumänien – teil. Österreich ist nicht beteiligt.

Im genannten Zeitraum durchqueren ca. 300 Fahrzeuge Österreich. Die Einreise der ersten Fahrzeuge wird über den Grenzübergang Thörl-Maglern (Kärnten) passieren. Die Ausreise nach Deutschland erfolgt über den Grenzübergang Suben (Oberösterreich). Seit dem 29. Juli finden bereits vorbereitende Verlegungen in kleinerem Ausmaß statt. Gegen mögliche Verkehrsbehinderungen werden Maßnahmen getroffen.

Das Bundesheer unterstützt den Transit im Bereich des Transportmanagements. Durch die Unterstützung des Transits generiert das Bundesheer einen Mehrwert in den Bereichen der logistischen Aus-, Fort- und Weiterbildung und nutzt die Gelegenheit für ein „On the Job Training“ des österreichischen „National Movement and Coordination Center“ und involvierter Truppenteile. Der Ausbildungs- und Erfahrungsgewinn ist vor allem für einen Einsatz und für die Zusammenarbeit im multinationalen Verbund im Rahmen von Auslandseinsätzen von hohem Wert. Die dem Bundesheer im Zusammenhang mit dem Transit entstehenden Kosten werden von den ausländischen Truppen refundiert.

Transits von Angehörigen anderer Streitkräfte durch österreichisches Hoheitsgebiet werden durch das Bundesministerium für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Basis des Truppenaufenthaltsgesetzes 2001 nach gestelltem Antrag geprüft und im Einklang mit der militärischen Neutralität gestattet. Gemäß der oben zitierten gesetzlichen Grundlage können jedoch konkrete Auflagen durch das BMLV erteilt werden. Zudem erfolgt im Falle einer erteilten Genehmigung auch die Koordinierung mit dem Bundesministerium für Inneres.

(Ende OTS „Unser Heer“)

In Österreich als DDR 4.0 fällt offenbar niemandem in der Presseabteilung des Bundesheeres auf, dass die Einleitung „Transite der US-Streitkräfte durch Österreich“ und „Österreich ist nicht beteiligt“ einen eklatanten Widerspruch enthalten. Tausende Genehmigungen ohne zu hinterfragen, ob die Transporte Kriegszwecken dienen und ob sie damit unsere Neutralität verletzen – das also ist „keine Beteiligung“. Auf der Webseite https://www.stimmenfuerneutralitaet.at/artikel/ ist unter dem Titel „Österreich lässt tausende NATO-Militärtransporte über sein Territorium zu“ folgender Kommentar zu lesen:

„Im Jahr 2023 erfolgten 4.584 ausländische Militärtransporte durch Österreich sowie 6.245 Überflüge ausländischer Militärflugzeuge durch den österreichischen Luftraum. Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hervor. Es handelt sich somit um nicht weniger als zwölf Militärtransporte und 17 Überflüge pro Tag.

Bei den Transporten bedeuteten die aktuellen Zahlen zudem gegenüber dem Jahr 2022 ein Plus von 84. Die meisten Militärtransporte über österreichisches Staatsgebiet entfallen auf die USA (1.017), dahinter folgen Deutschland (980) und Slowenien (593). Die Überflüge sind im Vergleich minimal zurückgegangen (minus fünf), allerdings waren gleich 19 davon nicht genehmigt, also schlichtweg illegal.

Transporte und Überflüge geschahen aus zweierlei Gründen: Einerseits zur Verlegung von NATO-Kontingenten zu Manöverzwecken sowie zum Aufmarsch in östlichen Grenzstaaten. Andererseits ging es um den Transit von Panzern, Waffen, Munition und anderen Rüstungsgütern, die seitens der NATO für den Kriegseinsatz durch die ukrainische Armee bestimmt sind.

Während Tanner und Außenminister Schallenberg (ÖVP) nichts dabei finden, die SPÖ schweigt, handelt es sich um eine geradezu skandalöse Praxis der österreichischen Bundesregierung, die der verfassungsmäßigen Neutralität Österreichs schweren Schaden zufügt.

Truppen- und Waffentransporte der NATO, um an der Grenze zur Ukraine, zu Weißrussland und Russland zu provozieren und potenziell zu eskalieren, stehen nicht im Interesse des Friedens. Luftraumverletzungen, erst recht mit Militärmaschinen, sind eindeutig zu unterbinden. Offensichtlich haben ÖVP und Grüne die staatliche Souveränität der Republik Österreich aufgegeben und einen stillen NATO-Anschluss vollzogen.“

Update 24. 11.2024 – Ao.Univ.Prof.i.R. Dr. Michael Geistlinger hat am 23. Mai 2024 ein 99-seitiges Gutachten verfasst und kürzlich freigegeben. Der Titel lautet: «Die Beteiligung Österreichs an der European Sky Shield Initiative (ESSI) und die immerwährende Neutralität Österreichs». In seiner Beurteilung bezieht er viele Stellungnahmen und völkerrechtlich relevante Organisationen mit ein. Die Bürgerinitiative NFÖ hat das Gutachten publiziert.

Update 20.9.2025 Österreichische Neutralität als Schild gegen die Kriegstreiberei der westlichen Eliten. Ein Essay von Wilhelm Langthaler

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Promis machen Druck auf NR-Kandidaten

Axl Hohle Lercherlschas

+ Anti-Kickl + Boykott-Aufruf + Demokratie + Freies Mandat

8. September 2024 – Ein moralinsaurer Brief eines „Vereins zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements“ hat alle Kandidaten zum Nationalrat aufgefordert, quasi eidesstattlich zu erklären, eine allfällige Regierung Kickl im Parlament nicht zu unterstützen. Offenbar eine Reaktion auf Kickls pauschale Diffamierung der Kulturelite als „Inzucht“.

Axl Höhle. „Brauner Haufen? A Lercherlschas! Nestbeschmutzen – rotgrüner Spaß!“ 70 x 60 cm + Axl Höhle auf SAATCHI ART

Ortwin Rosner (Kandidat der Liste Petrovic) kommentiert auf tkp.at (7.9.24): „So einfach wäre es also. Zwei Kreuzerl, und ich hätte mitgeholfen, die Welt vor dem Bösen zu retten. Man liest das und kann es nicht fassen, man fragt sich, in was für einen Kindergarten man da jetzt geraten ist. Die Infantilisierung politischen Bewusstseins schwingt sich hier einmal mehr in ungeahnte Höhen auf. Umso überraschender ist die Reihe von Leuten, die auf einem weiteren Zettel aufgelistet stehen.

Es handelt sich um 79 prominente Persönlichkeiten, die dem Verein anzugehören scheinen und in deren Namen das Schreiben abgeschickt worden sein soll: Dass man darunter Rudolf Anschober findet, Peter Rabl oder Peter Michael Lingens, das verwundert freilich nicht so sehr, von denen ist man ja nichts Besseres gewohnt, — aber dass auch ein Alfred Noll, eine Gertraud Knoll, ein Erwin Steinhauer und ein Peter Huemer sich in diese geistige Niederungen herabbegeben, erstaunt dann doch ein wenig, noch mehr aber, dass sich sogar der Verfassungsjurist Heinz Mayer hier einordnet. Denn sich hier aufzuhalten, sollte eigentlich beschämend für einen Mann seines Metiers sein, der als allererster bemerken müsste, wie bedenklich eine derartige Vorgangsweise demokratiepolitisch ist. Ansonsten findet man hier, von einigen wenigen (Ex-)ÖVP-Politikern wie Franz Fischler und Otmar Karas abgesehen, natürlich das Who is Who der sozialdemokratisch beziehungsweise linksliberal geprägten und völlig geistlos gewordenen Kunst- und Kulturszene versammelt, von Klaus Maria Brandauer über Markus Hinterhäuser, Marvie Hörbiger, Robert Menasse, Adele Neuhauser bis zu Xaver Schwarzenberger.“

 Auch Walter Schönthaler (Nummer 10 der LMP) weist auf seinem Mittelstandblog das Ansinnen der Schickeria zurück: „Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen folgende „Erklärung“ (rechtsverbindlichen Vertrag) abgeben: ‚Ich versichere hiermit, dass ich im Fall meiner Wahl zur/zum Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat, eine Bundesregierung mit FPÖ-Beteiligung nicht unterstützen und ihr nicht zu einer parlamentarischen Mehrheit verhelfen werde. Ich bin damit einverstanden, dass die Erklärung veröffentlicht wird?.‘

Für diese Einschränkung des freien Mandates und der Missachtung des Artikel 56 Bundesverfassungsgesetz bieten die Prominenten auch eine Gegenleistung durch die Veröffentlichung der Vertragsunterzeichner auf ihrer Online-Website an. Denn: Dadurch haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, diesen Kandidatinnen und Kandidaten ggf. ihre Vorzugsstimme zu geben.

Die Prominenten fordern von jenen, die sich bei den Wahlen um ein politisches Amt bewerben, eine Art Vollmacht zur Einschränkung ihres freien Mandats, indem man den Initiatoren des Schreibens schriftlich und rechtsverbindlich bestätigt, dass man mit einer bestimmten Partei, der FPÖ, nicht zusammenarbeiten wird. Diese Forderung Steht Im Widerspruch Zum Grundsatz Der Freien Mandatsausübung. Es gilt der Artikel 56 der Österreichischen Bundesverfassung: Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.“

SIEHE AUCH: Siehe auch: Petrovic beklagt „zutiefst undemokratische“ Aktion (Krone.at 10.9.24)

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RTR: Neudefinition von Qualitäts-Journalismus

RTR Qualitätsjournalismus

Verfassungswidrige Förderpraxis der Bundesregierung und ihrer Behörden

28. August 2024 (Updates 29.8.24, 13:30) – Die „RTR Medien und KommAustria“, eigentlich zuständig für die Kontrolle von Rundfunk und Telekom, ist gleichzeitig die Behörde, die im Auftrag der Bundesregierung die Zuteilung und Ausschüttung von Subventionen übernimmt. In jeder entwickelten Demokratie dieser Welt wäre so eine Praxis aufgrund von Unvereinbarkeitsprinzipien unmöglich. Aber Österreich ist anders. Hier erfindet die Regierung – zur Gleichschaltung der Massenmedien – immer wieder neue Fördertöpfe! Nun die Förderung „Qualitätsjournalismus“.

Mehr noch als die Förderschiene „Digitale Transformation“ (als ob die Medien 30 Jahre nach Erfindung des Internets noch nicht digital transformiert wären!) ist diese Förderschiene eine Verhöhnung der Pressefreiheit. Sie ist geradezu die Wiedereinführung der Zensur – nicht durch Verbotsmechanismen, sondern durch Belohnungsmechanismen. Das bedeutet: Die Behörde beurteilt im Nachhinein, welche „Leistungen“ der Massenmedien „Qualitätsjournalismus“ entsprochen haben und verteilt dem entsprechende Belohnungen!

SIEHE AUCH: Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien

Zur scheinbaren Objektivierung des Verfahrens gibt es mehrere Belohnungs-Kategorien: Inahltsvielfaltsförderung, Journalismusförderung, Verteilung von Schülerabos (vorbei an allen gesetzlichen Regelungen für Lehrbücher), Ausbildung von Nachwuchs, Presseclubs, Einrichtungen der Aus- und Fortbildung.

Zur Ausschüttung kommen nun die Belohnungen für 2023, während für 2022 in der ersten Jahreshälfte (nach Verzögerungen aufgrund von EU-Einwendungen) ausbezahlt wurde. Laut Verfassung gilt: „Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzessionssystem beschränkt werden.“ (StGG Artikel 13) Und: „Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang zur zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.“ (EMRK Ariktel 10 Absatz 1)

Es ist offensichtlich dass die Förderpraxis der Bundesregierung verfassungswidrig ist! Die von RTR ausgeschütteten Förderungen (egal ob unter dem Titel „Qualitätsjournalismus“ oder „Digitiale Transformation“) sind eindeutig „Konzessionssysteme“, die durch massive Bevorzugung einzelner Medien zur direkten Benachteiligung andere Medien führen! Außerdem handelt es sich offensichtlich um „Eingriffe öffentlicher Behörden“ – wie immer diese auch im Sinne der „Meinungsvielfalt“ schöngeredet werden, das Ergebnis ist eindeutig: verfassungswidrige Benachteiligung kleiner Medien und die übermäßige Bevorzugung staatsnaher Massenmedien! Einmalig und einzigartig: Förderungen sind normaler Weise eine Vorfinanzierung für kommerziell nicht gesicherte oder technisch innovative Projekte. Hier wird nachträglich beurteilt, ob Kriterien des „Qualitätsjournalismus“ erfüllt wurden. So produziert man regierungshörige Medien, das ist: Zensur.

Nur ein Beispiel der regressiven Zensur 2022 + 2023, die Ausschüttungen für die wichtigste „Qualitätszeitung“ unseres Landes: Kronenzeitung 423.795 + 1.833.810,63 + 5014,43 (für Schüerabos) + 50.000 (Nachwuchsjournalismus) + 404.108,77 (Inhaltsvielfalt !!) + 1.821.656,26 + 31771,35 (Schülerabos) = 4.146.361,44 (in Worten: 4,1 Millionen) Euro.

Kommentar zum QJF-G

Schon in Abschnitt 1 § 2. wird die Diskriminierung hunderter kritischer Kleinmedien festgeschrieben. Förderwürdig sind demnach Medien mit hauptberuflich tätigen Journalisten, welche nach dem Kollektivvertrag entlohnt werden, oder Online-Medien, die im Durchschnitt zumindest 150.000 Unique User pro Monat nachweisen können.

Laut finanz.at wird über die schon lange bestehende Pressseförderung ein Betrag von 8,7 Millionen Euro ausgeschüttet. Die Förderungen aus „Digitaler Transformation“ und nun aus OJF-G (siehe §3) übertreffen jeweils ein Vielfaches dieser Beträge und sind mit „Sicherung der Medienvielfalt“ oder gar „Qualitätsförderung“ nicht begründbar. Die Intention des Gesetzes wird spätestens mit dem § 23 klar: § 23. „Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler betraut.“ Der Bundeskanzler höchst persönlich, nicht etwa das Bundeskanzleramt oder die im BKA angesiedelte „Medienministerin“. Damit wird auch klar, wer das alleinige Sagen in der „Kontrollbehörde“ KommAustria hat, die laut Abschnitt 7 § 17 für Einbringung und Abwicklung zuständig ist.

Mit einem „Fachbeirat“ hängt sich die Regierung – wie üblich in Österreich – das Mascherl der Objektivität und Sachlichkeit um. Von welchem Fach müssen die Beiräte sein? Darüber findet sich nichts im Gesetz. § 19. (1) besagt lediglich: „Zur Beratung der KommAustria bei der Vergabe von Mitteln nach diesem Bundesgesetz und der Erstellung sowie Aktualisierung der diesbezüglichen Förderrichtlinien wird ein Fachbeirat eingerichtet, der von der KommAustria einzuberufen ist.“ Kein Wort über die Qualifikation der Fachbeiräte oder die Modalitäten der „Einrichtung“. So bleibt offen, ob das Büro der Fachbeiräte oder die Fachbeiräte selbst zuerst eingerichtet werden.

Absatz (4) des § 19 besagt: „Die Tätigkeit im Fachbeirat ist ehrenamtlich.“ Wer die österreichische Realverfassung kennt, kann aufgrund dieser Erkenntnisse 1 + 1 zusammenzählen:

1. Der Bundeskanzler ist mit der Vollziehung betraut.

1. Nur best versorgte Freunde des Bundeskanzlers dürften bereit sein, „ehrenamtlich“ Aktivitäten (de facto Scheinaktivitäten) zu entfalten, die allein dazu da sind, den Kanzler höchst persönlich von allfälligen Vorwürfen der Einflussnahme freizusprechen.

1 + 1 = 1, das ist die österreichische Realverfassung: alles Eins, alles Einerlei, alles Einheitspartei. Wie die Parlamentskorrespondenz (PK vom 24.11.2023) bestätigt, hat dem Gesetz im Nationalrat „eine breite Mehrheit“ zugestimmt.

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