BMK setzt „Gas-Kommission“ ein

BMK Gaskommission

Russengas / Gazprom / OMV / Gasimport

BMK setzt Gas-Unabhängigkeitskommission ein

Kommission prüft den Gasliefervertrag mit Gazprom und Umstände des Zustandekommens

Vorsitz führen Irmgard Griss und Andreas Kletečka

SIEHE AUCH: Geheime aber teure Gaslieferungen

9. Juli 2024 – (Mitteilung des Klimaschutzministeriums bmk.gv.at) Das Klimaschutzministerium setzt eine Kommission zur Prüfung des Gasliefervertrages zwischen Gazprom und der OMV ein. Im Zuge der Untersuchung werden einzelne Mitglieder der Kommission innerhalb der gesetzlichen Grundlage gemäß Artikel 14 (7) der Verordnung (EU) 2017/1938 (SOS-Verordnung) auch in die Lieferverträge zwischen OMV und Gazprom Einsicht nehmen können. Diese Inhalte dürfen nur physisch eingesehen werden und unterliegen strengster Vertraulichkeit. Die Verwendung der Lieferverträge ist ausschließlich auf Zwecke beschränkt, die durch die Gas-SOS-Verordnung gedeckt sind.

Gleichzeitig prüft die Kommission auch die politischen Begleitumstände der umstrittenen Verlängerung des Gasliefervertrages, dessen Laufzeit im Jahr 2018 mit weitereichenden Auswirkungen für die sichere österreichische Energieversorgung um zwölf Jahre von 2028 bis 2040 verlängert wurde. Die Kommission wird regelmäßig an Klimaschutzministerin Leonore Gewessler berichten.

Den Vorsitz der Kommission übernehmen die frühere OGH-Präsidentin Dr. Irmgard Griss und Univ.-Prof. Andreas Kletečka. Kletečka lehrt an der Paris Lodron Universi-tät Salzburg und hat seine Expertise bereits bei der Untersuchung der Eurofighter-Verträge eingebracht.

Weitere Mitglieder sind:

– Walter Barfuß, Rechtsanwalt und ehemaliger Leiter der Bundeswettbewerbsbehörde

– Walter Boltz, ehemaliger Vorstand der E-Control und Gasmarktexperte

– Gabriel Felbermayr, Leiter des WIFO

– Thomas Starlinger, Rechtsanwalt und ehemaliger Vorstand der AGGM

– Velina Tchakarova, Leiterin des Beratungsunternehmen FACE, ehem. Direktorin des Österreichischen Instituts für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES).

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen ist weiterhin eine zentrale Gefahr für unsere Energieversorgung. Aus dieser Tatsache müssen wir zwei Dinge ableiten: Die Unabhängigkeit vorantreiben und aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Wir haben die Verantwortung, es in Zukunft besser zu machen. Dazu soll diese Kommission einen Beitrag leisten.“

Irmgard Griss und Andreas Kletečka: „Dieser zivilrechtliche Vertrag betrifft ganz Österreich und schränkt den energie- und sicherheitspolitischen Gestaltungsspielraum ein. Als Gas-Unabhängigkeitskommission werden wir den Gasliefervertrag und sein Zustandekommen genau prüfen. Und wir werden Vorschläge machen, was bei Abschluss solch weitreichender Verträge in Zukunft beachtet werden soll.“

Die Gas-Unabhängigkeitskommission nimmt ihre Arbeit so schnell wie möglich auf und wird bis Herbst erste Ergebnisse vorlegen. Der Abschlussbericht ist bis Ende des Jahres geplant. 

SIEHE AUCH: Import von russischem Gas (Quelle: energie.gv.at)

9. Juli 2024 –  ethos.at stellt Fragen, auf die die Massenmedien in der Regel vergessen: An uta.hauft@bmk.gv.at

Sehr geehrte Frau Hauft (Pressesprecherin)!

Sehr geehrte Frau Ministerin Gewessler!

Bitte um Auskunft über die Einsetzung der Gas-Unabhängigkeitskommission.

1. mit welchem Budget wurde die Gas-Unabhängigkeitskommission ausgestattet, und wie wird dieses verwendet (Personalkosten, Beratungskosten, Honorare der Kommissionsmitglieder, Bürobetrieb).

2.a. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Einsetzung der Kommission?

2.b. Wann wurden die Stellen der Kommissionsmitglieder ausgeschrieben, wer war am Auswahlverfahren der Kommissionsmitglieder beteiligt?

3. Bitte um Begründung worin die „Gefahr“ der „Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen“ besteht? Historisch betrachtet bestand in den vergangenen drei Jahrzehnten immer nur die Gefahr, dass die Lieferungen durch die Ukraine gesperrt werden könnten.

4. Welche Gefahren bezüglich Gaslieferung drohen heute von Russland, die bis 1989 von Seiten der Sowjetunion nicht gegeben waren?

5. Worin liegt der Vorteil einer Abhängigkeit von US-Frackingas und/oder Gas aus arabischen Diktaturen gegenüber der Gasabhängigkeit von Russland? Insbesondere unter Berücksichtigung der Umweltbelastung für kosten- und energie-intensive Verschiffung nach Europa.

6. Der Bestehende Vertrag mit Gasprom „schränkt den energie- und sicherheitspolitischen Gestaltungsspielraum ein“. Welchen sicherheitspolitischen Gestaltungsspielraum hat das Klimaministerium der Kommission als Vorgaben gemacht?

7. Der „Vertrag betrifft ganz Österreich“. Wann werden Sie angesichts der Tragweite, die österreichische Bevölkerung fragen, ob diese mehrheitlich einen Ausstieg vom russischen Gas wünscht?

ERGÄNZUNG 11. Juli 2024 – ORF.at (9.7.24) zeigt mit dem Artikel „Gasprom-Vertrag kommt auf den Prüfstand“ was Hofberichterstattung bedeutet. Der/die/das zuständige Schreiberling stellt keine kritischen Fragen – genau genommen überhaupt keine Fragen. Er/sie/es rapportiert lediglich, was ihm zugeworfen wird: „Die Vertragsverlängerung 2018 war ein Fehler“, sagte Gewessler … Für die ÖVP hinterlässt die Ankündigung den Eindruck eines PR-Gags, so ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf … NEOS-Energiesprecherin Karin Doppelbauer ist der Meinung, die „späte Einsicht von Gewessler ist wohl dem Wahlkampf geschuldet“. … Auch aus Sicht der FPÖ handelt die Regierung zu spät…“ Teil des Artikels ist immerhin eine wertvolle Infografik, die den Anteil russischer Gasimporte zeigt. Dieser lag vor dem 24. Februar 2022 noch bei 79%, sank nach den hysterischen Regierungsmaßnahmen im September 2022 auf ca 15% und liegt heute bei 90%. ethos.at kommentiert: Wie lange lassen WIR UNS noch gefallen, dass die Regierung mit ihren willkürlichen, illegitimen Eingriffen das Land schädigt? 

Ergänzung 11. Dezember 2024 – Karl Nehammer @karlnehammer „Russland wollte Energie als Waffe gegen uns einsetzen – das hat nicht funktioniert. Gazprom hat sich nicht an die Verträge gehalten, deshalb beendet die @omv den Vertrag, der bis 2040 laufen sollte, sofort. Unsere Energieversorgung ist gesichert, weil wir gut vorbereitet sind. Österreich lässt sich von Russland nicht erpressen.“

ethos.at kommentiert: Nehammer garantiert die Prolongierung von Gewesslers Schwachsinn in alle Ewigkeit! Ein Hammer auf den eigenen Kopf! WIE gesichert unsere Energieversorgung ist, werden wir ab 2025 täglich in unserer Geldbörse sehen. Ganz nebenbei ein Frage, die einen „Demokraten“ natürlich nicht interessiert: Hat diese Niete eigentlich einmal uns, das Volk, gefragt, ob WIR wollen, dass uns das Gas abgedreht wird?

Details siehe: Manager-Magazin.de

+ Nur zur Vollständigkeit das letzte Gezwitschere der Gewessler aus ihrem Ministerinstuhl, 11.12.24

Leonore Gewessler @lgewessler: Die Beendigung des langfristigen Gazprom-Vertrags durch die @omv ist ein notwendiger Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit unseres Landes. Und es ist die logische Konsequenz aus der Einstellung der Lieferungen durch Gazprom im Herbst dieses Jahres. (1/4)

Jedenfalls endet damit auch die jahrzehntelange Abhängigkeit unseres Landes von russischer Energie. Für die Versorgungssicherheit in 🇦🇹 bedeutet diese Entscheidung keine Gefahr. Gazprom hat bereits vor Wochen ihre direkten Lieferungen an die OMV eingestellt. (2/4)

Die Speicher sind voll, die Lieferkapazitäten für nicht-russisches Erdgas vorhanden. 🇦🇹 ist mit russischen Gaslieferungen nicht mehr erpressbar. Die Expert:innen des Ministeriums, der Leitungsnetzbetreiber & der E-Control überwachen die Entwicklung trotzdem rund um die Uhr. (¾)

Wir sind vorbereitet und können auf alle Veränderungen reagieren. In einem Bereich haben nun gerade die #Gasversorger große Verantwortung: Die Kund:innen dürfen keinesfalls die #Mehrkosten für diese erwartbare Veränderung tragen. (4/4)

13. Dezember 2024 – „Der neue EU-Energiekommissar Dan Jørgensen hat angekündigt, alle Energiebeziehungen zu Moskau beenden zu wollen. Seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die EU versucht, ihre Abhängigkeit von russischer Energie zu verringern. Dabei setzt der Kommissar auf die USA“, berichtet focus.de

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Medienpluralismus Europas in Gefahr

CMPF: nur sieben Länder zufriedenstellend – Österreich gehört nicht dazu

8. Juli 2024 – (pte016/02.07.2024) Laut dem aktuellen „Media Pluralism Monitor“ vom Centre for Media Pluralism and Media Freedom (CMPF) liefern von den 32 untersuchten europäischen Ländern nur sieben beim Medienpluralismus eine zufriedenstellende Performance. Dabei handelt es sich um Deutschland, Schweden, Dänemark, die Niederlande, Belgien, Finnland und Litauen. Im restlichen Europa verfügen die Menschen nicht über einen vollständig garantierten Zugang zu breit gefächerten und unabhängigen Infoquellen.

Die allgemeinen Entwicklungen zeigen bei den Medien eine zunehmende wirtschaftliche und politische Einmischung. Die Studie weist auch die Passivität der Regierungen und Medienunternehmen im Angesicht dieser Bedrohung der Demokratie nach. Die Analyse zeigt, dass keines der untersuchten Länder vor Attacken auf den Medienpluralismus gefeit ist. Ein weiterer alarmierender Trend betrifft die redaktionelle Unabhängigkeit, die noch nie so bedroht war wie jetzt, heißt es. Dafür verantwortlich seien wirtschaftlicher Druck durch Medieneigentümer sowie zahlende Werbekunden.

Frankreich gehört jetzt nicht mehr zu den sieben Ländern, die am besten abgeschnitten haben. In Ländern wie der Türkei, Ungarn, Albanien, Serbien, Rumänien und Montenegro besteht laut dem Bericht weiter das größte Risiko in diesem Bereich. Zudem hat der Bericht die Sicherheit der Journalisten, ihre Arbeitsbedingungen und die rechtliche Bedrohung untersucht. Die Türkei und Kroatien bleiben hier auch 2024 Spitzenreiter. Griechenland hingegen verbesserte sich dahingehend, dass das Risiko nur noch als mittelschwer angesehen wird.

Ein geringes Risiko für Journalisten besteht nur in neun Ländern der EU. Dazu zählt auch Österreich. Hingegen ist das Risiko laut Studienautoren in der Slowakei von gering auf mittel angestiegen. Bei den Arbeitsbedingungen schneidet Österreich mit einem hohen Risiko jedoch schlecht ab. Besonders schwer hätten es lokale und regionale Journalisten, die unter anderem ein geringeres Gehalt bekommen. Von dieser Entwicklung seien auch freie Mitarbeiter und junge Journalisten betroffen.

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Parteienfilz: SPÖ Wien

SPÖ wien FILZ

Millionen für Parteienförderung + Millionen für Politpropaganda

Update 16. Mai 2026 – Christian Ebner @ChrisEbner_CFU via X.com (16.5.2026) – Bei der Inseratekorruption greift die Stadt Wien heute wieder kräftig zu: ein doppelseitiges Inserat in Form einer Zeitungshülle aus Karton, die mit Stadt Wien und Inklusions-Schmus bedruckt ist

6. Juli 2024 – Auf twitter führt die SPÖ Wien vor, wie eng sie mit der Gemeinde verfilzt ist. Das geht so weit, dass es die SPÖ Wien für selbstverständlich hält, Leistungen der Stadt Wien und seiner Betriebe für sich zu reklamieren.

6.7.24 SPÖ Wien – Die Wienpartei @SP_Wien Umso größer ist unsere Freude über ein neues Kassen-MRT-Gerät im neuen Diagnosezentrum Floridsdorf ab Herbst!🙌 So sorgen wir für kürzere Wartezeiten und eine bessere Versorgung für alle Wiener*innen! #WienerWeg

ethos.at fragt: ist das Diagnosezentrum Floridsdorf eine Gesellschaft der SPÖ, oder der Gemeinde Wien? Wenn die Gemeinde Wien der Eigentümer ist, die SPÖ jedoch behauptet „so sorgen WIR für kürzere Wartezeiten“, so ist diese Vereinnahmung ein eindeutiger Beweis für die demokratipolitisch unzulässige Verfilzung der Gemeindeinteressen mit den Parteiinteressen der SPÖ.

17.7.24 SPÖ Wien – Die Wienpartei Die Wiener Linien bieten leistbare, nachhaltige und qualitativ hochwertige Mobilität in unserer Stadt. Deswegen bauen wir unsere Öffis auch stetig weiter aus – das ist gut fürs Klima und für alle Wiener*innen!🚇🌱♥️ #WienerWeg

ethos.at kommentiert: Danke SPÖ-deshalb-bauen-WIR-UNSERE-ÖFFIS-aus, dass wir eure Öffis auch benutzen dürfen.

28.8.24: SPÖ Wien – Die Wienpartei: Wir in Wien schneiden deshalb so gut ab, weil wir seit über 15 Jahren den Gratis-Kindergarten konsequent ausbauen. Wer mehr Kinderbetreuungsplätze für Vollzeitbeschäftigte in ganz Österreich will, wählt mit ♥️ und Hirn 📷 29.9. @SPOE_at

ethos.at kommentiert: Was würden die Wiener Kindergärten ohne SPÖ tun? Sie würden nicht exisitieren! Genau dass impliziert diese Werbeschaltung auf twitter. Frage: werden die Kosten der „Wienpartei“ auch in die limitierten Wahlkampfkosten der Bundes-SPÖ eingerechnet? Wenn ja, warum nicht?

4.7.24 SPÖ Wien – Die Wienpartei @SP_Wien Wir springen dort ein, wo der private Wohnungsmarkt nicht ausreicht. Mit dieser Sonderaktion stellt Wiener Wohnen 1.000 Gemeindewohnungen für Wiener*innen bereit, die aus ihrer aktuellen Wohnung ausziehen müssen. Jede vergebene Gemeindewohnung ist unbefristet & ohne Zuschläge.

SPÖ Wienwohnen Verfilzung

ethos.at fragt: ist Wiener Wohnen eine Gesellschaft der SPÖ, oder der Gemeinde Wien? Wenn die Gemeinde Wien der Eigentümer von Wiener Wohnen ist, die SPÖ jedoch behauptet „WIR springen ein“, so ist diese Vereinnahmung ein eindeutiger Beweis für die demokratipolitisch unzulässige Verfilzung der Gemeindeinteressen mit den Parteiinteressen der SPÖ.

30.6.23 SPÖ Wien – Die Wienpartei @SP_Wien Schwitzt ihr in den heißen Sommermonaten auch so sehr in eurer Wohnung?🥵 15.000 mal konnte die Stadt Wien mit der Sonnenschutzförderung bereits helfen, die Wohnsituation akut zu verbessern und ein kühleres Raumklima zu schaffen!🤝

ethos.at fragt: Hat die SPÖ Wien die 15.000 Sonnenschutzanlagen aus der Parteiförderung der SPÖ Wien bezahlt, oder hat die Stadt Wien diese Förderungen ausbezahlt? Wenn dieses Geld von der Gemeinde Wien kommt, so ist diese Vereinnahmung ein eindeutiger Beweis für die demokratipolitisch unzulässige Verfilzung der Gemeindeinteressen mit den Parteiinteressen der SPÖ.

Übrigens die SPÖ Wien allein kassiert im Jahr 2023 gemäß des Wiener Parteienförderungsgesetzes 14.593.271,54 Euro. Für welche Zwecke?? Sicher nicht, um Jubelblätter und Jubelssendungen zu produzieren, denn diese werden von „der Stadt“ und ihren Tochterbetrieben finanziert. Insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr!!

Zahlungen gemäß des Wiener Parteienförderungsgesetzes

Das Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 unterstützt:

1. die im Wiener Landtag/Gemeinderat vertretenen politischen Parteien.

2. die in den Bezirksvertretungen vertretenen politischen Parteien.

2023 wurden folgende Zahlungen gemäß des Wiener Parteienförderungsgesetzes 2013 getätigt:

SPÖ: 14.593.271,54 Euro

ÖVP: 7.330.729,02 Euro

Grüne: 5.807.868,38 Euro

FPÖ: 2.713.744,95 Euro

NEOS: 2.619.206,54 Euro

Team HC Strache: 309.494,86 Euro

Links: 258.142,86 Euro

Die Bierpartei: 172.217,13 Euro

SÖZ: 93.029,44 Euro

PH: 18.500,46 Euro

PRO 23: 17.488,86 Euro

Dazu kommt noch die Klubförderung

2023 wurden insgesamt folgende Beträge an die im Gemeinderat vertretenen Klubs ausbezahlt:

SPÖ: 2.466.922,56 Euro

ÖVP: 2.642.119,92 Euro

Grüne: 2.316.912,98 Euro

NEOS: 1.435.892,20 Euro

FPÖ: 1.382.870,92 Euro

Ergänzung 13. Juli 2024Laura Sachslehner @l_sachslehner twittert: „Mehr als 39 Millionen Euro gab die Stadtregierung in den letzten Jahren für das stadteigene Magazin „Mein Wien“ & damit für reine Eigen-PR aus. Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten & stellt eine Verhöhnung der Wiener Steuerzahler dar.“ Kommentar ethos.at: Im Vergleich zur großen Verhöhnung durch SPÖ/Stadtregierung sind die 7,3 Millionen Parteienförderung für die Wiener ÖVP natürlich nur eine kleine Verhöhnung, geradezu eine Lappalie.

Update 21. August 2024 – SPÖ Wien – Die Wienpartei @SP_Wien twittert am Aug 20: „Die Industrie steuert erfolgreich ins dritte Krisenjahr, hunderte Menschen verlieren ihre Jobs. Wir fordern: aktive Arbeitsmarktpolitik & Investitionen für ganz Österreich. Wir müssen um jeden Arbeitsplatz kämpfen.“

ethos.at kommentiert: Früher haben die Parteien den Kabarettisten ihre Jobs gestohlen, jetzt stehlen sie sogar schon den Philosophen ihren Job, die anno dazumal kritisch Aussagen von Politikern auf Subtext und Konnotationen untersuchten. Heute entlarven sich die Partei-Idioten mit jeder Aussage selbst. Das ist dann wohl die Neue Transparenz, wieder ein Erfolg der SPÖ Wien: „Die Industrie steuert erfolgreich ins dritte Krisenjahr“.

+ Vergleich des Monats – Alexander Ackerl @der_ackerl twittert am 31.10.2024: „Donald Trump wurde mit einem goldenen Löffel geboren & kennt die Müllabfuhr bestenfalls aus dem Fernsehen. Der Wiener Bürgermeister @BgmLudwig hat 2020 hingegen eine ganze Schicht mit der MA48 absolviert, die Mitarbeiter waren voll des Lobes. Echtes Interesse vs. billige PR!“

Bgm Ludwig Müllmann Wien

ethos.at kommentiert: Wow!! EINE Schicht!! Ist er da mit dem Dienstwagen hin, oder mit den Öffis? Und: DER Vergleich muss einem auch mal einfallen 🙂 @BgmLudwig #Donald_Trump

8. Jänner 2025 – Manfred Juraczka @JuraczkaM (3. Präsident d. Wiener Landtages (ÖVP): Zur Abwechslung hier ein Meisterstück sozialdemokratischer Verkehrsplanung: Nachdem es bekanntlich nicht sein darf, dass sich Menschen in Autos fortbewegen und große Teile der Krottenbachstraße in Wien-Döbling einem Fahrradstreifen weichen mussten, nun die nächste Eskalation. Nachdem der Fahrradstreifen kaum befahren wird, wurden nun Fahrradabstellanlagen errichtet, und zwar genau so, dass die Fahrgäste des 35A auch ihre Freude daran haben. Well done, @SP_Wien

20. September 2025 – 2020: Der Schnitzel-Gutschein kam per Post in jeden Haushalt. Also musste niemand mehr extra darüber informiert werden. Trotzdem schaltete die Stadt Wien als Information Werbung für den Gutschein um insgesamt 2,4 Millionen Euro in den Medien. War das legal? Hielt sich der von den Neos als „Inseraten-Kaiser“ bezeichnete Bürgermeister Michael Ludwig damit an die Gesetze? 2024: WKStA nimmt Ermittlungen auf. September 2025: Die Ermittlungen werden eingestellt. Grund: Wegen der damaligen Corona-Pandemie waren die Inserate „nicht als unzulässig zu qualifizieren, zudem waren die Ausgaben in den elektronischen Akten hinreichend dokumentiert und begründet.” Gesamtkosten: schlappe 34 Millionen Euro. (Quelle: exxpress.at)

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Konto der Friedensplattform gesperrt

screen Freidensplattform

von Franz Sölkner

4. Juli 2024 – Seit 20 Jahren unterhält die Friedensplattform Palästina Solidarität Österreich ihr Vereinskonto bei der SPARDA BANK. Der Kontoumsatz für Veranstaltungen, Flugblätter, Materialien beträgt ca. 3.000 Euro pro Jahr. Anfang April 2024 gab die Bank vor, Sie müsse das Konto auf mögliche Spuren von Geldwäsche und Terrorfinanzierung überprüfen. Mit Ausnahme der Liste der Vereinsmitgllieder stellte der Vorstand die dafür angeforderten Unterlagen zur Verfügung. Bei der Mitgliederliste sah er sich in massiven Haftungsproblemen nach dem Datenschutzgesetz konfrontiert. Ein im Gegenzug verlangtes Gutachten durch die Rechtsabteilung der Bank wurde verweigert. Stattdessen wurde das Konto von der SPARDA per 30. Juni gekündigt. Im Kündigungsschreiben war als Begründung nur mehr „geschäftspolitische Interessen“ angegeben.

Friedensplattform-Obmann Franz Sölkner vermutet dahinter die Israel-Schutzmantelpolitik der Bundesregierung wirksam. Sie hat am Datenschutzrecht vorbei versucht, über die Staatschutzorgane oder die Staatsanwaltschaft an die Daten der Vereinsmitglieder zu kommen. Die Bank ist diesem Druck erlegen.

Der Vorgang weist auch auf eine mit der Regierung Deutschlands abgestimmtes Verhalten hin. Erst im März hat die Berliner Sparkasse vom „Verein „Jüdische Stimmen für einen gerechten Frieden in Nahost e.V.“ die Vorlage der Liste der Vereinsmitglieder gefordert. Nach deren Weigerung wurde das Konto gekündigt.

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KommAustria Kommunikationsbericht 2023

3. Juli 2024 (Presseinformation von KommAustria, TKK, PCK und RTR) – Auf rund 270 Seiten stellt der Kommunikationsbericht 2023 die Aufgaben und Tätigkeiten der in Österreich für die Regulierung der Medien-, Telekommunikations- und Postmärkte zuständigen Einrichtungen Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), Telekom-Control-Kommission (TKK), Post-Control-Kommission (PCK) sowie der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für das Berichtsjahr 2023 dar. Der auf der Website der RTR verfügbare Bericht dient der umfassenden Transparenz über die national wie international geleistete Arbeit der vier Regulierungseinrichtungen auf ihren weitreichenden Tätigkeitsfeldern. Dabei bietet der Kommunikationsbericht 2023 auch Kennzahlen zu Stand und Entwicklung der regulierten Märkte sowie Einblicke in vielfältige Leistungen, Initiativen, Informationsveranstaltungen oder Marktstudien, mit denen sich die Einrichtungen über ihre gesetzlich definierte Aufgaben hinausgehend für die Märkte und Konsument:innen engagieren.

„Die aus unseren umfangreichen Tätigkeiten demokratiepolitisch hervorstechende Aufgabe, die Medien- und Meinungsvielfalt in Österreich zu erhalten, weiterzuentwickeln, zu fördern und zu stärken, hat auch vor dem Hintergrund der sich verschärfenden wirtschaftlichen Lage am Medienmarkt und der Zunahme von Desinformation aus dem Netz im Jahr 2023 weiter an Bedeutung gewonnen“, bilanziert Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Medien. „Unter anderem unterstützen die bei der RTR und der KommAustria eingerichteten Förderungen zielgerichtet die Digitalisierung, Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit sowie die digitale Transformation heimischer Medienangebote. In diesem Zusammenhang steht aber auch der Diskurs über den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medienwirtschaft, den wir schon seit 2023 maßgeblich vorantreiben und unser intensives Engagement für die Stärkung der Medienkompetenz, die eine entscheidende Rolle in der Demokratie spielt, da sie Bürger:innen befähigt, informierte Entscheidungen zu treffen und aktiv am demokratischen Prozess teilzunehmen“, so Wolfgang Struber.

„Ein wesentlicher Beitrag zur medialen Vielfalt und zur Weiterentwicklung des digitalen Rundfunks war im Jahr 2023 auch die Ausschreibung der KommAustria für weitere Angebote des DAB+ Digitalradios, die im Jahr 2024 mit einer Verdoppelung der Programme auf nationaler und regionaler Ebene zum Tragen kommt“, ergänzt Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria. „Aber auch die intensive Vorbereitung unserer Behörde zum Ende des Jahres 2023 auf die Rolle als nationaler Koordinator für digitale Dienste im Sinne des Digital Services Act der EU oder auf die neue Qualitätsjournalismus-Förderung sind Teil unserer gemeinsamen Anstrengungen zur Unterstützung des Marktes und der Bevölkerung“, so Ogris.

„Unsere für das Berichtsjahr 2023 dokumentierten Tätigkeiten zeigen einmal mehr, dass Regulierung – egal ob im Bereich Telekommunikation oder Post – zusehends flexibler agieren muss, um für die digitale Zukunft gerüstet zu sein. Es bedarf noch mehr als bisher einer Regulierung, die sich mit einem holistischen Blick unseren gesamten digitalen Umwelten annähert und versucht, unter Miteinbeziehung aller relevanten Stakeholder nach den besten Lösungen zu suchen und Innovationen zuzulassen. Um global bestehen zu können, werden neben nationaler Regulierung auch europäische Harmonisierung und europäische Regulierung selbst eine immer stärkere Rolle einnehmen müssen. Wir gestalten hier auch auf europäischer Ebene aktiv mit, wie der Bericht zeigt“, sagt Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

„Die Regulierungsentscheidungen der Telekom-Control-Kommission und der Post-Control-Kommission stehen seit jeher für Stabilität und faire Wettbewerbsbedingungen. Wir sichern den Wettbewerb auf den Festnetz-, Mobilfunk- und Postmärkten und gewährleisten Anbieter- und Produktvielfalt. Hervorstreichen möchte ich für 2023 die komplexen Vorbereitungsarbeiten eines Vergabeverfahrens für 5G-Frequenzen sowie die Versorgungsgradüberprüfung aus früheren Frequenzvergabeverfahren – Verfahren, die erforderlich sind, um in Österreich eine bestmögliche Mobilfunknetzabdeckung sicherzustellen“, sagt Barbara Nigl, Vorsitzende der Telekom-Control-Kommission und der Post-Control-Kommission.

Über RTR, KommAustria, PCK und TKK

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie ist zudem Geschäftsstelle der KommAustria, der TKK und der PCK. Die RTR wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Weitere Informationen unter https://www.rtr.at.

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Offener Brief an den Innenminister

Pressesprecher des Herrn Bundesministers

Kommissär Christoph Reiser, BA

3. Juli 2024

S.g. Herr Innenminister Mag. Gerhard Karner,

ab 9. Juli können registrierte Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind, um Unterstützungserklärungen für die Teilnahme bei der NR-Wahl am 29. September werben. Bitte um Auskunft:

– Wie viele und welche Parteien werden das sein?

– Der Aufwand für die wahlwerbenden Parteien, an die Unterstützungserklärungen zu gelangen, ist sehr groß und bedarf umfangreicher Aufklärung der Wähler und Wählerinnen.

– – Welche Maßnahmen hat das Innenministerium gesetzt, um diese Aufklärung zu gewährleisten?

– – Wie viel investiert das Innenministerium in die entsprechende Aufklärung?

Das BMI informiert auf seiner Webseite über NR-Wahl. Die wichtige Aufklärung über die „Vorwahl“ ab 9. Juli, die entscheidet, welche Parteien überhaupt auf die Stimmzettel gelangen, fehlt an der Stelle. Lediglich das Formular für die Unterstützungserklärung ohne jegliche Erläuterungen findet sich hier. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das eine massive Diskriminierung von Parteien, die nicht bereits im NR vertreten sind. Bitte um Ihre Stellungnahme, Herr Minister Karner!

Mit besten Grüßen

Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at

SIEHE AUCH: Nationalratswahl – wer tritt an?

ANTWORT DES BMI, 4. Juli 2024

Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

zu Ihren Fragen können wir Ihnen aus dem Innenministerium folgende Informationen übermitteln:

Aktuell ist nicht absehbar, wie viele Parteien bei der kommenden Nationalratswahl im Herbst antreten werden.

Bislang sind dem Innenministerium keine (Unterstützungs-)Sammelaktivitäten bekannt geworden, da Unterstützungserklärungen bei Gemeinden erst ab dem (von Ihnen angeführten) Stichtag (09.07.2024) bestätigt werden können.

Beim Sammeln von Unterstützungserklärungen handelt es sich um einen Prozess, der in der Hand der wahlwerbenden Gruppen liegt. Ihnen obliegt es, Personen für sich zu interessieren und gegebenenfalls zu einer Unterstützung zu motivieren. Ausführliche Informationen zur Kandidatur, einschließlich dem Sammeln von Unterstützungserklärungen können auf der Seite Wie kann man bei einer Nationalratswahl kandidieren? (bmi.gv.at) eingesehen werden. Die auf der angeführten Seite ersichtliche Erklärung zum Musterformular darf hier eingefügt werden:

Auf einer Unterstützungserklärung bekundet die (der) Unterstützungswillige durch ihre (seine) Unterschrift, dass sie (er) einen Wahlvorschlag unterstützen will. Die (Der) Unterstützungswillige hat die Unterschrift vor seiner (ihrer) Hauptwohnsitz-Gemeinde zu leisten. Die (Der) Unterstützungswillige muss zur Vorlage der Unterstützungserklärung hierzu persönlich vor der Gemeinde erscheinen. Gültig ist eine Unterstützungserklärung dann, wenn die Gemeinde nach der Unterfertigung in der entsprechenden Rubrik beurkundet, dass die (der) Unterstützungswillige am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen war. Bei Unterfertigung der Unterstützungserklärung haben Unterstützungswillige durch einen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ihre Identität nachzuweisen. Die Bestätigung darf für eine Person pro Wahl nur einmal ausgestellt werden.

Die Bestätigung der Unterstützungserklärungen erfolgt, wie erwähnt, durch die Gemeinden, die im Vorfeld des Stichtages vom Innenministerium entsprechende Informationen erhalten.

Bei konkreten Fragen zum Vorgang des Sammelns stehen das Innenministerium und die einzelnen Landeswahlbehörden zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Bundesministerium für Inneres

Sektion I – Präsidium

Abteilung I/C/10 Öffentlichkeitsarbeit

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Seuchenkolumne von Armin Thurnher

25. Juni 2024 – Seit Ausbruch der Corona-Herrschaft, welcher Falter-Chefredakteur und -Herausgeber ergebenst als Hofberichterstatter gedient haben, publiziert Armin Thurnher täglich eine „Seuchenkolumne“. Nun wurde ja die Seuche Ende Juni 2023 offiziell für beendet erklärt, doch die „Seuchenkolumne“ geht weiter, diese Woche mit dem „Fall Gewessler“. Man muss also davon ausgehen, dass Thurnher die österreichische Politik insgesamt als Seuche betrachtet. Der Subtitel „Nachrichten aus der vervirten Welt“ soll wohl eine ironische Anspielung auf „verwirrt“ sein, doch im Kern geht es um die Diagnose, dass wir in einem kranken System leben. Dass manche gut von einem kranken System leben, sei hier nur am Rande erwähnt, und hat natürlich nichts mit Faltern, sondern nur mit Raupen zu tun.

In der „Seuchenkolumne 1312 (22.6.24)“ schreibt ein „ alter Freund Sven Hartberger, langjähriger Intendant des Klangforum Wien. … Ich gewähre Sven Hartberger gern politisches Asyl und publiziere hier seinen Text“, um klarzustellen, „Wer hier die Rechtsbrecher sind. … Die Denunziation von BM Leonore Gewessler als eidbrüchige Verletzerin des Verfassungsrechts und als Straftäterin verströmt überdeutlich den strengen Geruch von übler Nachrede (§ 111 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB). Dem Generalsekretär der ÖVP, Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Stocker, und der karenzierten Richterin BM Mag. iur. Karoline Edtstadler, muss auf Grund ihrer juristischen Qualifikation klar sein, dass BM Gewessler die ihr unterstellte Straftat des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB nicht begangen hat.“

Zwei Tage später, in der „Seuchenkolumne 1313 (24.6.24)“, publiziert Thurnher folgende Mitteilung Hartbergers: „Herr RA Dr. Stefan Kovacsevich hat in meinem Auftrag eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der Begehung der Straftaten nach den §§ 297 und 302 StGB gegen die Herren Nehammer (§§ 297, 302 StGB), Stocker (§ 297) und Posch (§ 302 StGB), sowie gegen Frau Edtstadler (§ 302 StGB) bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht.“

In dieser Anzeige findet man folgende Passage: „Es besteht (…) der dringende Verdacht, dass die Genannten die Einbringung der Strafanzeige gegen die Bundesministerin ausschließlich zur Erlangung eines Vorteils für ihre eigene politische Partei betrieben haben, obwohl sie wissen, dass auf Grund der Sach- und Rechtslage keine Anklage, geschweige denn eine Verurteilung der angezeigten Person in Betracht kommt. Es liegt daher der Verdacht der wissentlichen Schädigung der Frau Bundesministerin Leonore Gewessler, BA, mit Hilfe eines Missbrauchs der österreichischen Justiz zu politischen Propagandazwecken vor. Die Bestätigung dieses Verdachts würde den Tatbestand des § 297 StGB (Verleumdung) erfüllen (…)“

Thurnher weiter: „Man wird sehen, welche Aussicht auf Erfolg diese Anzeige hat; vermutlich den gleichen wie jene der Regierung. Ich verstehe und billige aber Hartbergers Absicht: ‚Es geht nicht an, dass Gewessler jetzt monatelang als tatverdächtige Straftäterin durch die Medienlandschaft gezerrt wird, und die ÖVP sich als gesetzestreue Hüterin des Rechtsstaates gerieren kann.‘ Insofern erwarte ich nun eine mediale Ausgleichsoffensive zur justitiellen Propagandawalze der ÖVP. Ich denke, der Boulevard wird sich an ihre Spitze setzen, ich frage mich nur, ob Heute oder doch eher oe24 den Anfang macht.“ Seit wann appelliert der linke Falter-Herausgeber an die rechten Boulevar-Medien? Offenbar ist er noch fähig, die eigene Wirkmacht realistisch einzuschätzen. Nur zur Info, keine unbezahlte Schleichwerbung, die Selbsteinschätzung des Falter-Herausgebers, die jede „Seuchenkolumne“ beschließt: „Er ist die beste Wochenzeitung des Landes. Der Falter. Lesen Sie ihn.“

Zur Abrundung no comment zur „Seuchenkolumne.1310 (20.6.24)“ des Hofberichterstatters: Eloge auf Leonore Gewessler

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Anzeichen für ein NATO-Kriegsregime

Bundesheer screen

von Wilhelm Langthaler

23. Juni 2024 – Vom 10.-21. Juni fand in Österreich unter dem Namen „Schutzschild 24“ die größten Manöver seit vielen Jahren statt. An die 7.500 Soldaten nahmen daran teil. Bei der Übung geht es um die Niederschlagung des inneren Feindes. Hier wörtlich aus bundesheer.at: „Das militärisch neutrale Österreich sagt einem völkerrechtswidrig angegriffenen Staat moralische Unterstützung zu, und beteiligt sich an Sanktionen. Zeitgleich formieren sich Aktivisten, die mit dem Aggressor sympathisieren. Bewaffnete Untergrund-Milizen beginnen, unsere Gesellschaft zu infiltrieren und zu destabilisieren. Österreich befindet sich aufgrund seiner geografischen Lage in einer Schlüsselrolle als Transitland – Truppen und militärisches Gerät müssen durch unser Land hindurch.“

Versuchen wir die Propaganda von der Realität zu trennen. Tatsache ist, dass sich Österreich immer enger an die NATO anlehnt und deren Krieg gegen Russland unterstützt, insbesondere durch Militärtransporte durch unser Land. Ein guter Teil der Bevölkerung jedoch will Frieden mit Russland und ist gegen die westlichen Kriegsanstrengungen.

Das mit den „Untergrund-Milizen“ ist Phantasie. Tatsächlich geht es gegen alle, die an der Neutralität festhalten wollen. Diese werden zur Bedrohung und zu Helfern des Aggressors. Natürlich keine Rede davon, dass die tiefere Ursache des Konflikts der Alleinherrschaftsanspruch der USA ist, die in Form der NATO immer weiter gegen Russland vorrückte, sowohl geographisch als auch hinsichtlich der atomaren Bedrohung.

Das brandgefährliche dabei: Der NATO geht es nicht gut in ihrem Krieg gegen Russland. Aber sie ist zu keinerlei Kompromiss oder Waffenstillstand bereit. Im Gegenteil, sie eskaliert mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Das wird eine Kriegsmobilisierung auch in Europa und auch in Österreich erfordern. Für die Neutralität ist da kein Platz mehr. Daher die Anbiederung unserer Eliten an die NATO. Die demokratische Opposition im Land wird zu einem gefährlichen Feind und soll unterdrückt werden.

Das Ziel dieses Manövers ist die weitere Einschränkung der demokratischen Grundrechte. Diese kamen schon in den letzten Jahren in arge Bedrängnis (nicht nur durch das Covid-Regime). Es ist ein Vorgeschmack darauf, was uns blüht.

Daher brauchen wir eine ganz große Neutralitätsbewegung für den Frieden mit Russland und gegen die NATO. Nur das kann uns vom drohenden Kriegsregime schützen.

Update 3. Februar 2025 – NATO-Generalsekretär Mark Rutte fordert von Deutschland höhere Ausgaben für Kriegsspielzeug, denn: „Wir müssen uns auf Krieg vorbereiten.“ (Quelle: t-online)

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USA + Demokratie + Präsidentenwahl 2024

Billy for Trump

Das Buch zur USPräsidentschafts-Wahl: Stephan Bierling: Die Unvereinigten Staaten

12. Dezember 2024 – Bert Ehgartner via facebook: Neulich hat mich Markus Fiedler zum Gespräch gebeten. Es ging um die Frage, was uns gesund hält und was unsere Gesundheit gefährdet. Infektionskrankheiten stehen zwar medial noch immer im Mittelpunkt, tatsächlich aber sind die chronischen Krankheiten heute wesentlich bedeutender. In den USA laboriert bereits die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen an mindestens einer behandlungsbedürftigen Krankheit. Ein Drittel sogar an zwei oder mehr. Allergien, Autoimmunerkrankungen und die sonstigen ‚Zivilisationskrankheiten‘ haben eine gemeinsame Ursache: Ein aus der Bahn geworfenes, überaggressives Immunsystem.

Das reichste Land der Welt, das jeden zweiten Nobelpreis gewinnt, sich enorm viel auf seine Wissenschaft einbildet und so viel Geld für das Gesundheitswesen ausgibt wie kein anderes Land (17,4% des BIP), hat eine Generation hervorgebracht, die bereits schwer krank ins Berufsleben einsteigt. Es ist deshalb höchste Zeit, dass in diesem verrückten System, das sich durch gekaufte Experten ständig selbst bestätigt, endlich jemand ehrliche Ursachenforschung betreibt: Robert F. Kennedy, Jr als Gesundheitsminister und Jay Bhattacharya als designierter Chef des National Institute of Health werden keinen Stein auf dem anderen lassen.

Besonders interessant wird es bei der Heiligen Kuh des Systems: dem Impfwesen. Kein anderes Land impft so massiv wie die USA und die Regel „No Vaccination – No School“ sorgt in der Bevölkerung für gehörigen Stress. Der Impfreigen beginnt bereits am 1. Lebenstag mit der Hepatitis B Impfung. Und dann gehts munter weiter mit mehr als 20 Impfungen im 1. Lebensjahr. Fast alle davon enthalten toxische Aluminiumverbindungen als Wirkverstärker. Ihre hauptsächliche Aufgabe ist es, das Immunsystem aggressiv zu machen. In einem Kriminalfall würde jeder halbwegs intelligente Ermittler die Impfungen und speziell das Aluminium zu den Haupt-Verdächtigen zählen, wenn es um die Ursache der chronischen Krankheiten geht. Doch das Impfwesen hat wenig mit Intelligenz aber sehr viel mit Glauben und Tradition zu tun.

Trump: Schritt zurück oder Weltkrieg

Dezember 2024 von Wilhelm Langthaler (Sebö)

Die US-Präsidentenwahlen bedeuten zu aller erst eine massive Niederlage für das traditionelle US-Establishment. Betroffen sind nicht nur die Demokratische Partei und die bipartitären Neocons, sondern auch die alten Republikaner (GOP), die sich Trump ergeben mussten. Der zentrale Machtapparat, auch tiefer Staat genannt, wurde abgestraft. […] Trumps Aussagen treiben also einen Keil in den US-Machtapparat. Das Möglichkeitsfeld erweitert sich. Es entsteht ein Konflikt innerhalb der Herrschenden. Es ist keineswegs klar, wie ernst es Trump meint und wer die Oberhand behalten wird. Der Ausgang dieses richtungsweisenden Konflikts hängt von vielerlei inneren und äußeren Faktoren ab. Und auch der Faktor Zeit spielt eine Rolle. Mit eiem schnellen Ende des Kriegs sollte also niemand rechnen. … SIEHE SEBÖ

10. Dezember 2024 – Ivanka Trump News @IvankaNews twittert: Bill gates to Trump: “I hope we can work together now to build a brighter future for everyone“ Would you support Bill Gates working in President Trump’s new administration? A. YES B. NO

ethos.at kommentiert: Immer wieder postet Ivanka Trump diese scheinbar unverbindliche Frage seit dem Wahlsieg ihres Herrn Papa. Bei all jenen Trump-Anhängern, die den kommenden Präsidenten wie einen Messias feiern, sollten die Alarmglocken läuten. Was hier gespielt wird, ist nicht die Erlösung der Amerikaner vom links-woken Establishment. Trump könnte das System institutionalisieren, das unterschwellig schon da ist: die Plutokratie. 

Wer sich Musk ins Boot holt, wird sich nicht scheuen, auch andere Superreiche zu hofieren. Das wäre sicher kein Schaden für den amerikanischen Kapitalismus (der nie etwas mit freiem Markt am Hut hatten), aber das definitive Ende der amerikanischen Demokratie.

Follow up Donald J. Trump News @realTrumpNewsX 10.12.24 Do you trust Bill Gates human and livestock VACCINES?

Auch diese Sorgen würde ich als US-Präsident gerne haben:

Donald J. Trump News @realTrumpNewsX Dec 8 If Elon Musk invents Tesla Phones. Would you buy one?

Trump, what else?Musk Tesla Trump

SIEHE auch: Trump. What else? 

15. August 2024 – Ohne Stern würde die Welt untergehen – zumindest der Teil, den viele Journalisten für den Mittelpunkt der Welt halten: ihre eigene Redaktion. (Kleine Anekdote am Rande: Der Chefredakteur von ethos.at, HTH, hat 1990 vom Spiegel für einen einzelnen einseitigen Artikel sein bislang höchstes Honorar erhalten: 1.000 Mark! Nach Abzug der Agenturprovision immer noch 500 Mark für eine Story aus dem Reich des Bösen, das damals wegen „Perestrojka“ und „Glasonost“ im Westen bejubelt wurde. Der Artikel über das erste private Cafe in Moskau ,“Kropotkinskaja 44″, passte offenbar genau in den damaligen Zeitgeis. Den gleichen Artikel konnte ich sogar ein zweites Mal vermarkten, an die Wiener Wochenpresse, die damals Peter Michael Linges als Chefredakteur leitete. Das Honorar betrug 3.000 Schilling.)

Stern Trump Harris

21. Juni 2024 – Die USA gelten allgemein ebenso wie unter Experten als Wiege „der“ Demokratie der Neuzeit. Da in Österreich parteiübergreifende Initiativen bestehen, die einen NATO-Beitritt herbeiführen wollen, die Nato aber nichts anderes ist als die Vereinnahmung der Europäer für die Interessen der USA, wird ethos.at die US-Präsidentschaftswahlen 2024 aus demokratiepolitischer Sicht beobachten.

Ulrich Gansert USA

Bild von Prof. Ulrich Gansert, „Nine Eleven“ (Ausschnitt)

„Letztes Wochenende trat der amerikanische Präsident zusammen mit seinem Vor-Vorgänger Barack Obama in Los Angeles vor ein über tausendköpfiges Publikum; es wimmelte nur so von Hollywoodstars. … Der Abend brachte rekordhohe 30 Millionen Dollar Spendengelder ein. Ein voller Erfolg, also? Nein, nicht im Auge der Öffentlichkeit in den sozialen Netzwerken. Denn ein unvorteilhaftes Video ging nach dem Anlass viral. Es zeigt, wie Biden nach dem Schlussapplaus so lange unbeweglich stehen bleibt, bis ihn Obama am Arm packt und fürsorglich von der Bühne führt. Der Eindruck eines greisen Präsidenten, der nicht weiss, wohin er geht, bleibt hängen“, berichtet NZZ.ch (20.6.24)

ethos.at hat dazu folgende Verschwörungstheorie entwickelt:

Amerika ist keine Demokratie, sondern eine reine Plutokratie. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern Koinzidenz von Begriff (Theorie) und politischer Praxis: Bei US-Präsidentenwahlen können nur Kandidaten von zwei seit Jahrhunderten etablierten Parteien antreten; das sind gleichzeitig Kandidaten im direkten Einflussbereich von Milliardären. Wobei klar ist, wer unter dem Einfluss von wem steht. Dazu kommt die Unterdrückung jeglicher demokratischer Prinzipien innerhalb der beiden Großparteien. Mit der Wahl 2024 stellen sich Republikaner und Demokraten ihre eigenen Armutszeugnisse aus.

Können die Demokraten unter zehntausenden aktiven Mitgliedern und 100 Spitzenpolitikern ihrer Partei keine bessere Kandidatin finden, als ihren senilen Nochpräsidenten? Das ist unmöglich, also muss die Kandidatur von Joe Biden im Interesse ominöser Kräfte sein, die mächtiger sind als zehntausende aktive Mitglieder und 100 Spitzenpolitiker der Demokraten.

Können die Republikaner unter zehntausenden aktiven Mitgliedern und 100 Spitzenpolitikern ihrer Partei keine bessere Kandidatin finden, als einen größenwahnsinnigen Selbstdarsteller? Das ist unmöglich, also muss die Kandidatur von Donald Trump im Interesse ominöser Kräfte sein, die mächtiger sind als zehntausende aktive Mitglieder und 100 Spitzenpolitiker der Republikaner.

Die Verschwörungstheorie lautet: die ominösen Kräfte, die Biden forcieren sind dieselben ominösen Kräfte, die Trump forcieren.

SIEHE AUCH: Diskussionsbeiträge auf fischundfleisch.com: Die amerikanische Verschwörung

SIEHE AUCH: Trump. What else? 

SIEHE AUCH: NZZ.ch (28.6.24)berichtet über das erste TV-Duell Trump-Biden anlässlich der Wahl 2024. Keine Überraschung: Viele demokratische Promis und „die Familie von US-Präsident Joe Biden ermuntert den 81-Jährigen nach seinem Debakel im TV-Duell gegen Herausforderer Donald Trump angeblich dazu, im Rennen um das Weiße Haus zu bleiben“, berichtet ORF.at (1.7.24) Die Nominierung alternativer Kandidaten beim Parteitag der Demokraten im August würde zu einem Chaos führen, berichtet NZZ.ch (28.6.24).

SIEHE AUCH: Die Joe-Biden-ist-der-beste-Kandidat-Legende hat neue Unterstützer gefunden, berichtet NZZ.ch (4.7.24)

SIEHE AUCH: 19. Juli 2024 – Der Anfang vom Ende. Ein weiters Beispiel für die geistige, intellektuelle Schwäche der USA – der zitzerlweise Rücktritt eines offensichtlich zu schwachen und zu alten Kandidaten: „Angesichts von enormem Druck aus der eigenen Partei schließt US-Präsident Joe Biden einen Rückzug aus dem Rennen um eine zweite Amtszeit Medienberichten zufolge nicht mehr kategorisch aus. Die „New York Times“ und Reuters berichteten unter Berufung auf mehrere Personen aus dem nahen Umfeld des Demokraten, der 81-Jährige scheine allmählich zu akzeptieren, dass er seinen Wahlkampf womöglich aufgeben müsse“, berichtet ORF.at (19.7.24)

SIEHE AUCH: 20. Juli 2024 – Das einstige Hassobjekt der europäischen Eliten mutierte zum „politischen Genie“. NZZ.ch (20.7.24) hat bei dieser Umwertung der Werte die Pole Position eingenommen: „Der verkannte Donald Trump: Porträt eines politischen Genies. Machtmensch, Maulheld, Meinungsmacher: Die Zeichen stehen gut für eine Wahl von Trump. Es ist an der Zeit, die politischen Künste zu honorieren – ohne seine dunklen Seiten zu vergessen.“

Ergänzung 21. Juli 2024 – Nun issessoweit! Die Welt erfährt, dass Biden zurücktritt. Berichte ORF.at

Ergänzung 27. Juli 2024 – „Präsident Bidens Altersschwäche war für alle sichtbar und blieb trotzdem lange folgenlos – weshalb?“ NZZ.ch (27.7.24), das Blatt von Welt, einst herausragend in der Berichterstattung über internationale Ereignisse, kommt eine Woche nach dem Rücktritt Bidens und einen Monat nach ethos.at darauf, grundsätzliche Fragen zu stellen! So wie alle Medien JETZT Fragen stellen, die schon längst im DENKRAUM waren, aber bis zum Rücktritt selbst offenbar nicht gestellt werden durften -an example of  „political correctness“.

Ergänzung 9. August 2024 – Agenturen berichten: Einer Ipsos-Umfrage vom 2. bis zum 7. August zufolge, die am Donnerstag veröffentlicht wurde, führt Kamala Harris mit 42 Prozent zu 37 Prozent vor Donald Trump. In einer Reuters/Ipsos-Umfrage vom 22. bis 23. Juli lag sie mit 37 Prozent zu 34 Prozent vor Trump. Die landesweite Erhebung ergab zudem, dass nur noch vier Prozent der Befragten den unabhängigen Kandidaten Robert Kennedy Jr. unterstützen nach zehn Prozent im Juli. Die Online-Umfrage hat eine Fehlermarge von etwa drei Prozentpunkten. An der August-Umfrage war Reuters nicht beteiligt.

Ergänzung 21. Oktober 2024: „Laut US-Wahlkommission (FEC), die die Wahlkampffinanzierung reguliert, sammelten die Demokraten bis dato offiziell seit 1. Jänner 2021 rund 1,4 Milliarden US-Dollar (1,3 Mrd. Euro), die Republikaner 553 Mio. US-Dollar (507 Mio. Euro) an Spenden. Doch diese Angaben beinhalten keine externen Gelder, die wesentlich komplizierter zu beziffern sind und weitere Spenden einbeziehen, etwa Ausgaben von Einzelpersonen und Unternehmen“, berichtet ORF.at. Prof. Bierling erklärt in seinem   Buch „Die Unvereinigten Staaten“ den Unterschied zwischen „hard money“, das von FEC kontrolliert direkt dem Präsidenten zufließt, und „soft money“, das unkontrolliert und unlimitiert via PACs (Political Action Committees) in die Unterstützung der jeweiligen Kandidaten fließt.

Ergänzung 25. Oktober 2024 – „Angesichts des Kopf-an-Kopf-Rennens zoomen nicht nur Wahlkampagnen, sondern auch Medien immer mehr in die Details: Die umkämpften, „Battleground-States“ oder „Swing-States“ genannten Bundesstaaten haben beinahe ausgedient. Als potenziell wahlentscheidend gelten mittlerweile eine Handvoll an Wahlbezirken, „Battleground-Counties“. (ORF.at 25.10.24)

Ergänzung 31. Oktober 2024 – Arnold @Schwarzenegger Wahlempfehlung via Twitter: I don’t really do endorsements. I’m not shy about sharing my views, but I hate politics and don’t trust most politicians. I also understand that people want to hear from me because I am not just a celebrity, I am a former Republican Governor.

My time as Governor taught me to love policy and ignore politics. I’m proud of the work I did to help clean up our air, create jobs, balance the budget, make the biggest infrastructure investment in state history, and take power from the politicians and give it back to the people when it comes to our redistricting process and our primaries in California.

That’s policy. It requires working with the other side, not insulting them to win your next election, and I know it isn’t sexy to most people, but I love it when I can help make people’s lives better with policies, like I still do through my institute at USC, where we fight for clean air and stripping the power from the politicians who rig the system against the people.

Let me be honest with you: I don’t like either party right now. My Republicans have forgotten the beauty of the free market, driven up deficits, and rejected election results. Democrats aren’t any better at dealing with deficits, and I worry about their local policies hurting our cities with increased crime.

It is probably not a surprise that I hate politics more than ever, which, if you are a normal person who isn’t addicted to this crap, you probably understand.

I want to tune out.

But I can’t. Because rejecting the results of an election is as un-American as it gets. To someone like me who talks to people all over the world and still knows America is the shining city on a hill, calling America is a trash can for the world is so unpatriotic, it makes me furious.

And I will always be an American before I am a Republican.

That’s why, this week, I am voting for Kamala Harris and Tim Walz.

I’m sharing it with all of you because I think there are a lot of you who feel like I do. You don’t recognize our country. And you are right to be furious.

For decades, we’ve talked about the national debt. For decades, we’ve talked about comprehensive immigration reform that secures the border while fixing our broken immigration system. And Washington does nothing.

The problems just keep rolling, and we all keep getting angrier, because the only people that benefit from problems aren’t you, the people. The only people that benefit from this crap are the politicians who prefer having talking points to win elections to the public service that will make Americans’ lives better.

It is a just game to them. But it is life for my fellow Americans. We should be pissed!

But a candidate who won’t respect your vote unless it is for him, a candidate who will send his followers to storm the Capitol while he watches with a Diet Coke, a candidate who has shown no ability to work to pass any policy besides a tax cut that helped his donors and other rich people like me but helped no one else else, a candidate who thinks Americans who disagree with him are the bigger enemies than China, Russia, or North Korea – that won’t solve our problems.

It will just be four more years of bullshit with no results that makes us angrier and angrier, more divided, and more hateful.

We need to close the door on this chapter of American history, and I know that former President Trump won’t do that. He will divide, he will insult, he will find new ways to be more un-American than he already has been, and we, the people, will get nothing but more anger.

That’s enough reason for me to share my vote with all of you. I want to move forward as a country, and even though I have plenty of disagreements with their platform, I think the only way to do that is with Harris and Walz.

Vote this week. Turn the page and put this junk behind us.

And even if you disagree with me, vote, because that’s what we do as Americans. http://vote.org

Ergänzung 4. November 2024 – „Amerika hält den Atem an: Ein dramatischer Wahlkampf neigt sich dem Ende zu. Bis zuletzt beschwören sowohl Donald Trump wie Kamala Harris Horrorszenarien herauf, falls die Gegenseite gewinnen sollte. Gerade weil die beiden Kandidaten praktisch gleichauf liegen, ist die Angst vor Betrug und Ausschreitungen gross“, berichtet NZZ.ch (4.11.24)

Ergänzung 9. November 2024 – Eine der einflussreichsten Demokratinnen, Nancy Pelosi (84), 2019-23 Sprecherin des Repräsentantenhauses, geht drei Tage nach der Wahl mit ihrer Erkenntnis an die Öffentlichkeit. „Aus Sicht der einflussreichen Demokratin Nancy Pelosi wäre die Niederlage ihrer Partei bei der US-Präsidentenwahl mit einem früheren Rückzug von Amtsinhaber Joe Biden womöglich zu verhindern gewesen. „Wäre der Präsident früher ausgestiegen, wären vielleicht andere Kandidaten ins Rennen eingestiegen“, sagte die ehemalige Sprecherin des US-Repräsentantenhauses“, berichtet ORF.at (9.11.24) ethos.at kommentiert: Wo war Pelosi im Frühjahr mit ihrer Weisheit?

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Günther Anders: „Die Antiquiertheit des Menschen“ (das Buch entstand vorwiegend in Amerika)

Alfons Flatscher: Amerika ist anders + Es kann nur einen geben

Wolfgang FreislebenDas Amerika Syndikat

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Barack Obama: A Promised Land

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VfGH berät über ORF-Beitrag

7. Juni 2024 (Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes Österreich VfGH) – VfGH berät über ORF-Beitrag und Kündigungsregelungen, Sterbeverfügungen, Energiebeitrag. Auch zahlreiche Asylfälle auf der Tagesordnung. In den nächsten Wochen berät der VfGH über mehrere hundert Anträge und Beschwerden, darunter die folgenden:

Ist der ORF-Beitrag gleichheitswidrig?

331 Personen beantragen beim VfGH im Rahmen eines Individualantrags, das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ganz oder in Teilen als verfassungswidrig aufzuheben. Die Voraussetzungen für einen solchen Individualantrag seien, so die Antragsteller, gegeben: Es sei ihnen nicht zumutbar, den Rechtsweg über das Bundesverwaltungsgericht zu beschreiten, da dies mit einem zu großen Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre.

Das ORF-Beitrags-Gesetz sieht vor, dass für jede Adresse, an der zumindest eine volljährige Person gemeldet ist, der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) zu bezahlen ist. Da aber nicht unterschieden wird, ob die einzelne beitragspflichtige Person das Angebot des ORF überhaupt nützt, sei das Gesetz gleichheitswidrig, so die Antragsteller. Es verletze auch das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, da nicht ausreichend zwischen Teilhabe und Nichtteilhabe am Angebot des ORF unterschieden werde. (G 17/2024)

Update VfGH am 04.07.2024

Gegen die „Haushaltsabgabe“ ist ein anderer Rechtsweg zumutbar

Der VfGH hat einen Antrag, demzufolge der ORF-Beitrag verfassungswidrig sei, als unzulässig zurückgewiesen. Insgesamt 331 Personen, von denen die Mehrheit kein Fernsehgerät besitzt, hatten sich mit einem sogenannten Individualantrag auf Gesetzesprüfung an den VfGH gewendet (mehr dazu hier). Individualanträge sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig; nur wenn diese erfüllt sind, kann der VfGH solche Anträge inhaltlich prüfen. Unter anderem darf es für die Antragsteller keinen anderen zumutbaren Rechtsweg geben, auf dem sie die von ihnen behauptete Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geltend machen können.

Im vorliegenden Fall können die Antragsteller aber, wie der VfGH feststellt, bei einer Zahlungsaufforderung von der ORF-Beitrags Service GmbH einen Bescheid über die Festsetzung ihres ORF-Beitrags („Haushaltsabgabe“) verlangen, ohne dafür ein Strafverfahren provozieren zu müssen. Gegen einen solchen Bescheid ist dann eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möglich, dessen Entscheidung wiederum beim VfGH mit der Begründung angefochten werden kann, dass der ORF-Beitrag verfassungswidrig sei. Im Übrigen ist auch das BVwG befugt, das ORF-Beitragsgesetz beim VfGH anzufechten. Der Individualantrag war daher zurückzuweisen. (G 17/2024)

Erzeuger von Strom aus erneuerbarer Energie bekämpfen „Übergewinnsteuer“

Etwa 30 Gesellschaften, die Strom aus erneuerbarer Energie erzeugen, beantragen, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) ganz oder in Teilen als verfassungswidrig aufzuheben.

Stromerzeuger haben den Energiekrisenbeitrag-Strom („Übergewinnsteuer“) zu bezahlen, wenn sie im Inland hergestellten Strom verkaufen – auch dann, wenn dieser aus Wasserkraft oder Windenergie hergestellt wurde. Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind die Überschusserlöse, die aus Stromverkäufen zwischen 1. Dezember 2022 und 31. Dezember 2023 erzielt worden sind, wobei Erlöse über € 140 pro MWh Strom als Überschusserlös gelten.

Die antragstellenden Stromerzeuger sind der Ansicht, dass diese Regelung u.a. gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Während sie für „Zufallsgewinne“ den Energiekrisenbeitrag-Strom bezahlen müssten, hätten weder Fernwärmeversorger noch Stromhändler eine solche Abgabe zu leisten, obwohl sie ebenso von gestiegenen Preisen im Energiesektor profitiert hätten. (G 8/2024 u.a. Zlen.)

Kündigung von Dienstverhältnissen in Branchen mit vielen Saisonbetrieben

Arbeits- und Sozialgerichte aus verschiedenen Bundesländern stellen den Antrag, eine Bestimmung im ABGB (Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch) über die Kündigung von Dienstverhältnissen als verfassungswidrig aufzuheben.

Gemäß § 1159 ABGB können Dienstverhältnisse vom Arbeitgeber mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich mit der Dauer des Dienstverhältnisses auf maximal fünf Monate.

Über den Kollektivvertrag können andere Regelungen getroffen werden, jedoch nur für Branchen, „in denen Saisonbetriebe überwiegen“. Diese abweichenden Regelungen gelten dann aber auch für Betriebe, die keine Saisonbetriebe sind.

Diese Bestimmung des ABGB verstößt nach Ansicht der Arbeits- und Sozialgerichte gegen das rechtsstaatliche Prinzip. Sie bringen vor, dass es in der Praxis nur schwer feststellbar sei, ob in einer Branche tatsächlich Saisonbetriebe überwiegen oder nicht. Auch könne sich das jederzeit ändern. Es ist, so die Gerichte, verfassungswidrig, dass unklar bleibt, ob für die Auflösung eines Arbeitsvertrags die Regelung im ABGB oder jene des Kollektivvertrags gilt.

Die Gerichte sehen auch einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es sei sachlich nicht gerechtfertigt, dass für Betriebe, die keine Saisonbetriebe, aber in deren Branche sind, nur deswegen andere Kündigungsregeln gelten als für mit ihnen vergleichbare Betriebe einer anderen Branche. (G 29/2024 u.a.)

Update VfGH am 04.07.2024

Abweichende Kündigungsfristen für Branchen mit vielen Saisonbetrieben sind verfassungskonform

Abgewiesen wurden Anträge mehrerer ordentlicher Gerichte, die sich gegen die im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) vorgesehene Möglichkeit richteten, im Kollektivvertrag für Branchen mit vielen Saisonbetrieben andere Kündigungsfristen festzulegen als jene, die nach dem ABGB für Branchen gelten, in denen Saisonbetriebe nicht überwiegen.

Gemäß § 1159 ABGB können Dienstverhältnisse vom Arbeitgeber mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich mit der Dauer des Dienstverhältnisses auf maximal fünf Monate. Durch Kollektivvertrag können andere Regelungen getroffen werden, jedoch nur für Branchen, „in denen Saisonbetriebe überwiegen“. Diese abweichenden Regelungen gelten dann auch für Betriebe derselben Branche, die keine Saisonbetriebe sind.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sowie Arbeits- und Sozialgerichte aus mehreren Bundesländern brachten vor, die Ermächtigung zu anderen Kündigungsregelungen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot (Art. 18 Abs. 1 B-VG; Gesetze müssen einen Inhalt haben, durch den das Verhalten der Behörde oder des Gerichts vorherbestimmt ist).

Zwar kann es, stellt der VfGH fest, schwierig sein festzustellen, wie viele Saisonbetriebe es in einer Branche gibt; dazu kommt, dass sich die Zahl der Saisonbetriebe in einer Branche ändern kann. Diese Schwierigkeit bedeutet aber nicht, dass die angefochtenen Regelungen gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen. Es ist vielmehr Aufgabe der ordentlichen Gerichte, durch Auslegung des Gesetzes näher zu bestimmen, welche (zeitlichen) Voraussetzungen vorliegen müssen, damit davon gesprochen werden kann, dass in einer Branche Saisonbetriebe überwiegen. Dass es dabei nicht auf eine Momentaufnahme ankommen kann, hat der OGH bereits selbst im März 2022 entschieden und ausgeführt, dass der Begriff des „Überwiegens“ einen gewissen längeren Zeitraum erfasst.

Auch der Gleichheitsgrundsatz ist nicht verletzt. Es liegt im Wesen von Kollektivverträgen bzw. ist ihr Ziel, innerhalb einer Branche einheitliche Mindestbedingungen für alle Betriebe zu schaffen, auch wenn diese z.B. unterschiedlich groß sind. Dagegen hat der VfGH keine verfassungs- und damit auch keine gleichheitsrechtlichen Bedenken. (G 29/2024 u.a.)

Antrag gegen Sterbeverfügungsgesetz

und – erneut – gegen Strafgesetzbuch zur Mitwirkung an Selbsttötung

Ein Verein und vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, halten das Sterbeverfügungsgesetz sowie das 2022 geänderte Strafgesetzbuch betreffend „Mitwirkung an der Selbsttötung“ für verfassungswidrig und haben daher beim VfGH die Aufhebung mehrerer Bestimmungen beantragt.

Nachdem der VfGH im Dezember 2020 auf Antrag von u.a. denselben zwei Schwerkranken das Strafgesetz in Bezug auf Hilfeleistung zum Selbstmord als verfassungswidrig aufgehoben hatte, trat 2022 das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) in Kraft. Wer sein Leben selbst beenden möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sterbeverfügung errichten: Dafür muss die sterbewillige Person an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leiden. Die Folgen einer solchen Krankheit müssen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen, und die Krankheit muss einen nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringen (§ 6 Abs. 3 StVfG).

Eine Sterbeverfügung kann nur schriftlich vor einem Notar oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenvertretung errichtet werden (§ 8); davor muss eine Aufklärung durch zwei Ärzte erfolgen, die unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und einen freien und selbstbestimmten Entschluss gefasst hat (§ 7).

Gleichzeitig mit der Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes wurde auch die Bestimmung bezüglich Hilfeleistung zum Selbstmord (Straftatbestand der „Mitwirkung an der Selbsttötung“, § 78 Strafgesetzbuch – StGB) neu gefasst. Wer einer anderen Person hilft, sich selbst zu töten, ist weiterhin mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen, es sei denn, die andere Person leidet an einer Krankheit im Sinne des § 6 Abs. 3 StVfG und wurde entsprechend § 7 StVfG ärztlich aufgeklärt.

Die Antragsteller halten auch die Neufassung für verfassungswidrig und haben daher beantragt, eine Reihe von Bestimmungen aufzuheben. So etwa die Vorschrift, dass laut Sterbeverfügungsgesetz einer der beiden aufklärenden Ärzte über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügen muss und Sterbeverfügungen ein Jahr lang gültig sind. Durch die vorgeschriebenen „zeitraubenden und kostspieligen“ Formalitäten wird den Antragstellern zufolge leidenden Menschen ein rascher, begleiteter und selbstbestimmter Tod unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter praktisch unmöglich gemacht. Dies verstoße gegen das Recht auf Privatleben, das Recht auf Leben sowie den Gleichheitsgrundsatz. (G 229-230/2023, G 2272-2273/2023)

Asylfälle etwa zur Sicherheitslage in Afghanistan

Auf der Tagesordnung stehen auch wieder zahlreiche Asylfälle. Der VfGH wird sich z.B. mit der Beschwerde eines afghanischen Staatsangehörigen beschäftigen, dessen Asylantrag mit der Begründung abgewiesen worden ist, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan seit der Machtübernahme durch die Taliban im Sommer 2021 insgesamt verbessert habe. (E 2071/2023)

Öffentliche Verhandlungen

Darüber hinaus hält der VfGH zwei öffentliche Verhandlungen ab: am 13. Juni betreffend den Antrag auf Mandatsverlust im Gemeinderat Zwölfaxing sowie am 26. Juni betreffend einen Antrag auf Mandatsverlust im Gemeinderat Krumpendorf.

Steht ein Fall auf der Tagesordnung, bedeutet dies nicht automatisch, dass darüber in diesen Tagen entschieden wird. Die Entscheidungen des VfGH werden nach Ende der Beratungen den Verfahrensparteien zugestellt. Erst danach kann der VfGH darüber informieren.

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