Traibach: Planung und Wirklichkeit

Stmk Schuldenberg 2026

Kultur & Natur / Politische Ästhetik / Architektur / Ökologie

Juli 2024 – Der bislang unverbaute, naturbelassene Traibach in Langenwang / Steiermark, soll vor seiner Einmündung in die Mürz durch eine Staumauer die Bewohner von Krieglach vor Überschwemmungen schützen. Dieses Projekt wurde von der Landesregierung bereits bewilligt und soll zwischen Dezember 2024 und Dezember 2025 gebaut werden. Doch viele Fragen sind noch offen!

Update 15. Dezember 2025„Die Schuldendynamik in der Steiermark bleibt enorm“, berichtet die Kleine Zeitung mit Ausblick auf 2026. Wenn schon bei verhältnismäßig kleinen Projekten 85 Prozent Abweichungen bei den Angaben über die Kosten möglich sind, darf man sich nicht wundern, wenn sich das landesweit auf Milliarden summiert.

Update 6. Dezember 2025 – Laut Bericht der Obersteirischen Rundschau (3./4.12.2025) belaufen sich die Kosten auf 1,85 Mio. Euro. Die Angaben basieren auf Angaben der Krieglacher Bürgermeisterin Regina Schrittwieser; diese Schätzung? / Berechung? ist fast doppelt so hoch wie die des Langenwanger Bürgermeisters Rudolf Hofbauer. Die Krieglacherin kann offenbar nicht genug bekommen kann. So wurde heuer der Freßnitzbach durch den Ortsverlauf zubetoniert und das vorgelagerte Rückhaltebecken mit gigantischen Spundwänden erhöht. Kosten: 8,7 Mio. Euro. Als nächstes hat Schrittwieser den Brennerbach ins Visier genommen: „Wenn alles gut läuft, könnte ab 2027 gebaut werden“, gibt die Bürgermeisterin zu Protokoll.

Update 29. November 2025 – Der erste Bagger ist aufgefahren und hat mit der Verschiebung des Humus begonnen. Die sinnlose Aufschüttung von Erdmassen für den „Hochwasserschutz“ hat somit begonnen. Die Kosten dafür betragen laut Bürgermeister eine Million Euro, laut Gemeindezeitung „rund eine Million Euro“ und laut Bautafel 1,2 Millionen. Demnach wird das Projekt von Bund, Land und Gemeinden „unterstützt“. Und bezahlt wird es von wem? Sapere aude! ethos.at wird die Ereignisse dokumentieren.

Staudamm Tafel

UPDATE 10. November 2025 – Mehrfache Nachfragen beim neuen Landeshauptmann Mario Kunasek seit Jahresbeginn sind unbeantwortet geblieben. Im Sommer erhielt ich einen Anruf von einer Sekretärin Kunaseks mit dem wertvollen Hinweis, ich möge beim zuständigen Wasseramt anfrufen. Meine Erwiderung, das Amt habe seine Stellungnahme bereits abgegeben, werde aber sicher keine politische Entscheidung über einen allfälligen Baustopp treffen. Mehrere Einwände betreffen jedoch die fragwürdige politische Entscheidungsfindung. Mit dem Versprechen, das Thema nochmals dem Landeshauptmann vorzulegen, endete das Telefonat und die Kommunikation.

Anfang November 2025 kam schließlich die amtliche Mitteilung des Bürgermeisters von Langenwang über den Baubeginn der „Hochwasserschutzmaßnahmen“.

Traibach Lgw Bgm

Beobachtungen von Hubert Thurnhofer, Schwöbing 37 (Juli 2024)

1. Die Prämissen für die geplanten Baumaßnahmen sind nicht geklärt. Es gibt Angaben über HQ30 und HQ100, die auf Computersimulationen basieren. Doch weder die Daten (Fixdaten und Variable), noch die Algorithmen wurden in den Unterlagen erklärt. Es wurde nur ein einziges Simulationsergebnis mit entsprechender (furchteinflößender) Grafik präsentiert.

1.1. Weder HQ30 noch HQ100 haben bisher stattgefunden (Quelle Franz Straßberger, verstorben 2019 mit 108 Jahren). Peter Winkler (ehemals Pension Winkler), dzt 86 Jahre alt, erinnert sich an Hochwässer 1948 und 1958, die damals einen Damm, der flussaufwärts von seiner Pension stand, durchbrochen haben. Ich selbst lebe seit 61 zuerst in Schwöbing 39 ab 1972 in Schwöbing 37 und habe vor über 55 Jahren eine kleine Überschwemmung erlebt. Insbesondere in den vergangen vier Jahren waren die Sommer von heftigen Regenfällen geprägt, ohne ernsthafte Gefahren für eine Überflutung des Traibachs.

2. Das Gutachten bezieht sich lediglich auf 600 Meter von der Mündung des Traibach in die Mürz bis zur Querstraße Haberl Richtung Straßberger. Die Gesamtbetrachtung des gesamten 10 Kilometer langen Traibach fehlt.

2.1. Der Traibach ist nach allen ökologischen Grundsätzen geradezu ein idealer, naturbelassener Bach. Vom Ursprung bis zur Einmündung unverbaut, fließt er nur durch Wiesen und Waldgebiete (mittlerweile kaum noch Monokulturen, sondern schon viele Mischwälder), wo auch die Erde gut aufnahmefähig ist. Zahlreiche naturbelassene Überschwemmgebiete, manche über hundert Meter lang und bis zu 50 Meter breit, können Wasser aufnehmen. Dies beweisen die massiven Regenfälle der vergangenen Wochen. Genaue Beobachtung des Traibach ergaben keine Gefahren von Überflutungen. Im Gegenteil, der Traibach zeigte nach häufigen Regenfällen im Sommer 2024 nur einmal einen stärkeren Anstieg.

3. Sogar die Betrachtungen der 600 Meter Traibach ab Mürz-Mündung haben Mängel.

3.1. Die Angaben über mögliche Überschwemmungen basieren offenbar auf veralteten Daten, denn seit meiner Volksschulzeit (1970er Jahre), als ich entlang des Baches täglich vorbei gegangen bin, hat sich der Bach deutlich eingetieft. Er fließt teilweise gut zwei Meter unter der Ebene des Ufers.

4. Die Mürz-Au wurde in den Betrachtungen nicht berücksichtigt.

4.1. Die Au, so wurde vielfach kommuniziert, ist nicht nur ein ökologisches Naherholungsgebiet, sondern auch Schutz vor Überschwemmungen in Krieglach. Im vorliegenden Plan fehlen jegliche Angaben über das Aufnahmevermögen im Falle einer Überflutung des Traibach.

5. Die nächste Umgebung wurde bei den Untersuchungen nicht berücksichtigt.

5.1. Was passiert, wenn der Platzregen nicht im Bereich Traibach, sondern im Bereich Kurze Illach nieder geht, die 50 Meter vor dem Traibach in die Mürz mündet? Die Gefahr, dass die Illach die Landstraße vor der Autobahn flutet, ist sicher höher, als durch den Traibach. Dieser Sachverhalt wurde nicht untersucht.

6. Nicht verifizierte Angaben über Auswirkungen auf die Siedlungsgebiete der Mürz.

6.1. Bezüglich Hochwasserausweisung Mürz (gemäß ABU Mürz 2008 wernerconsult) wird auf dem Einreichplan explizit festgehalten: „Die dargestellten Überflutungsflächen wurden im Zuge des Generellen Projektes Traibach ermittelt und wurden im Bereich der Mürz nicht verifiziert.

7. Best Practice / Worst Case.

7.1.Die Autobahn (Semmeringschnellstraße) wurde vor dem Freßnitzbaches mit einer gigantischen Staumauer geschützt. Dieser Staudamm konnte beim jüngsten Hochwasser 2024 aber die Ortschaft Freßnitz nicht schützen. Es stellt sich die Frage, wo Fehler in der Planung dieses Projektes waren, wenn am Ende solche Ergebnisse eintreten können. Und es stellt sich die Frage, was man aus diesen Fehlern für das Projekt Traibach lernen kann!

Zusammenfassung

Die Prämissen für die Planung wurden nicht offengelegt. Die historischen Fakten widersprechen den Annahmen von HQ30 und HQ100. Es gibt weder Angaben zu den Regenmengen, die zu den prognostizierten Überschwemmungen führen könnten, noch Angaben über das Fassungsvermögen der natürlichen Überschwemmungsgebiete entlang des Traibachs bis zu seinen Quellen.

Die technischen Angaben sollen offensichtlich die Gefahren als wissenschaftlich erwiesen ausgeben, die Annahmen, die diesen Berechnungen zugrunde liegen, wurden aber nicht offengelegt. Die ökologischen Fakten, die den Traibach in seiner gesamten Länge betrachten, wurden offensichtlich nicht berücksichtigt. Ökologisch verträgliche Befestigungen einiger Straßenstücke auf der Schotterstraße bis zum Almbauer, die bereits drohen einzubrechen, wären jedenfalls notwendiger als das „Jahrhundertprojekt“ Staudamm.

Abschließend stellt sich die Frage, ob das ganze Prozedere wirklich demokratischen Grundsätzen der Bürgerbeteiligung entspricht. Zunächst wurde von den Gemeinden Krieglach und Langenwang entschieden (aufgrund welcher Wahrnehmungen? Aufgrund welcher Interventionen?) eine Planung zu beauftragen. Dann wurden die fertigen Ergebnisse der betroffenen Bevölkerung präsentiert und das Projekt beim Land eingereicht. Nun liegen die Bescheide mit der Baufrist Dezember 2024 bis Dezember 2025 vor, aber keine Angaben darüber, wer diese Investitionen wie finanzieren soll.

Letztlich stellt sich die Frage: cui bono? 

Update 15. September 2024 – Nach vier Tagen Starkregen und Überschwemmungen in ganz Österreich zeigt der Traibach naturgemäß verschmutztes und reißendes Wasser, aber keinen starken Anstieg. Am Sonntag mittags, noch während es regnete, wurden die aktuellen Fotos aufgenommen. (Traibach 2024 09 15 a-c). Die Mürz dagegen war zu dem Zeitpunkt schon an vielen Stellen über die Ufer getreten (siehe Foto).

Ergänzung 26. September 2024 – Hochwasserschutz: Über Investitionen seit 2002 berichtet ORF.at (26.9.24) + + GeoSphere Austria, Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie (ehemals ZAMG) arbeitet an einer nationalen Schadens- und Ereignisdatenbank für Naturgefahren. Die Webseite und erste Ergebnisse des Projekts „Cesare“ sind bereits online.

Update 24.11.24: Krieglach: 8,5 Mille für den Hochwasserschutz“, berichtet die „Obersteirische Rundschau (20./21.11.2024) über den Ausbau des bereits in den 1990er Jahren errichteten Hochwasserschutzes, nachdem dieser im Frühjahr 2024 ein Hochwasser nicht verhindert hatte. Der Freßnitzbach mündet rund fünf Kilometer unterhalb des Traibachs in die Mürz. „Diese Erweiterung war notwendig, da wir die geforderte Durchflussmenge im Ortszentrum von Freßnitz nicht erreichen konnten, um einen sogenannten einhundertjährigen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Daher gilt es bei einem Extremniederschlagsereignis das Wasser bereits vorher zu sammerlk“, wird die Krieglacher Bürgermeisterin Regina Schrittwieser zitiert. Schrittwieser war – wie Insider wissen – auch eine der treibenden Kräfte für die Errichtung des Traibach-Hochwasserschutzes.

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Zeitplan des AI Act

AI Act Zeitplan

Update 27. Juli 2025 – „Angesichts der geplanten Lockerung der US-Vorgaben für künstliche Intelligenz (KI) hat UNO-Technologiechefin Doreen Bogdan-Martin zu einem einheitlichen Ansatz im Umgang mit KI aufgerufen“, berichtet ORF.at (27.7.25)

Update 14. Juli 2025 – Massive Kritik an EU-Leitlinien zur KI-Nutzung (Computerwoche.de 14.7.25)

SIEHE AUCH: Über 45 europäische CEOs wollen EU AI-Act stoppen (CIO.de 4.7.25)

13. Juli 2024 – Laut RTR zählt die EU mit dem AI Act weltweit zu den Vorreitern in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Demnach sorgt der AI Act sorgt für einen sicheren Einsatz von KI-Systemen, schafft durch einen klaren Rechtsrahmen Investitionssicherheit und stärkt damit Forschung, Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen. Siehe Document 32024R1689

Verordnung – EU – 2024/1689 – EN – EUR-Lex (europa.eu) – Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)Text von Bedeutung für den EWR. PE/24/2024/REV/1

Mitteilung der KI-Servicestelle / RTR + Zeitplan des AI Act | KI-Servicestelle | RTR

Inkrafttreten des AI Act: 2.8.2024 (20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union)

+ 6 Monate

6 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.2.2025) dürfen die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden. Ferner gelten die Regelungen zu KI-Kompetenz („Literacy“). Das heißt, Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, ausreichende Kenntnisse aufweisen.

+ 12 Monate

Die Bestimmungen zu KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI) sind 12 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.8.2025) verpflichtend anzuwenden.

Weiters gelten auch die Regelungen zu Notifizierungsstellen. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zumindest eine notifizierende Behörde zu benennen, welche mit der Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung, Benennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und für deren Überwachung zuständig sind.

Ebenso sind die Governance-Bestimmungen anzuwenden, wodurch die Kommission auf Unionsebene und die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene aufgefordert werden, die vorgesehenen Behörden und Institutionen einzurichten oder zu benennen.

Darüber hinaus gelten die Strafbestimmungen ab diesem Zeitpunkt.

+ 24 Monate

24 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.8.2026) gelten grundsätzlich alle Verpflichtungen. Das bedeutet, die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III (nicht hingegen Anhang I) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko sind einzuhalten.

+ 36 Monate

36 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.8.2027) gelten die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang I.

Abweichende Bestimmungen für bereits auf dem Markt befindliche bzw. in Betrieb genommene KI-Systeme

Hochrisiko-KI-Systeme müssen ab dem Zeitpunkt einer wesentlichen Änderung in Übereinstimmung mit dem AI Act gebracht werden.

Hochrisiko-KI-Systeme, welche für Behörden bestimmt sind, sind binnen 6 Jahre ab Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 2.8.2030) in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.

GPAI-Systeme sind binnen 3 Jahre ab Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 2.8.2027) in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.

KI-Systeme, welche Teil der IT-Großsysteme im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind (Schengener Informationssysteme [SIS], Visa-Informationssysteme, Eurodac etc), sind bis 2030 in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.

Weitere Fristen

Spätestens 3 Monate vor Geltung der entsprechenden Bestimmungen sollen vom AI Office initiierte Codes of Practices für Betreiber veröffentlicht werden. Für die jeweiligen Risikokategorien ergeben sich daraus folgende Zeitpunkte:

9 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2025) für GPAI-Systeme (verpflichtend);

21 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2026) für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko (optional);

33 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2027) für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko (optional).

18 Monate nach Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 2.11.2025) sind Leitlinien für die praktische Durchführung von Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang I) zu veröffentlichen.

Über die KI-Servicestelle

Die Rechtsgrundlage für die KI-Servicestelle bilden § 20c KOG und § 194a TKG (BGBl. I Nr. 6/2024).

Die in der RTR eingerichtete Servicestelle für Künstliche Intelligenz dient als Ansprechpartner und Informationshub einer breiten Öffentlichkeit zum Thema KI. Sie unterstützt auch bei der Umsetzung des europäischen AI Act. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen rund um regulatorische Rahmenbedingungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie den Aspekten im Hinblick auf Cybersecurity, Datenökonomie und deren Einsatz im Medienbereich.

Unser Informationsangebot wird laufend erweitert und ist, soweit nicht anders angegeben, unter CC BY 4.0 frei lizenziert. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Am Ende der Seite finden Sie die Möglichkeit, sich für einen eigenen RTR-KI-Newsletter anzumelden. Außerdem finden sie dort die Links zu unserem Social Media-Auftritt, wo wir ebenfalls Informationen teilen.

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DemPO empfiehlt volksabstimmung.at

DemPO Volksabstimmung

2. Juli 2024 – (Mitteilung der Partei DemPO) – Im politischen System Österreichs mangelt es an Interesse für den einzelnen Menschen! Viele Menschen fühlen sich als entmündigt und zum bloßen „Wahlvieh“ reduziert. Dies zeigt sich darin, dass die Gruppe der Nichtwählenden immer größer wird. Studien zeigen, dass die Menschen Wahlen verweigern, wenn man ihnen nicht zuhört bzw. sie sich nicht an demokratischen Prozessen beteiligen können.

Auch wenn die etablierten Parteien immer noch immer hoffen, dass alles so bleibt wie es ist, gibt es viele echte Demokraten, welche sich dafür einsetzen, dass die Menschen mehr an Mitbestimmung und Entscheidungsmöglichkeiten bekommen. Es gibt auch schon technische Tools, die Methoden der direkten Demokratie unterstützen, u.a. volksabstimmung.at

Diese Plattform möchten wir als DemPO hiermit vorstellen und sie bietet auch großen Gruppen die Möglichkeit, in komplexen Entscheidungsbereichen einen Konsens und Lösungen zu finden.

https://volksabstimmung.at/ : Landing Page

https://volksabstimmung.at/abstimmen/ : Die derzeitigen Themen

https://volksabstimmung.at/sc/index.php?title=Hauptseite

Die Philosophie des Projekts zielt auf eine Gesellschaft, deren Prinzip die höchstmögliche Übereinstimmung unter größtmöglicher Reduktion von Benachteiligungen darstellt. Deshalb stellen die Projektentwickler ihre Entwicklung frei zur Verfügung, um den demokratischen Prozess in Österreich auf ein neues Niveau zu heben. Es ist ausdrücklicher Wunsch, dass dieses neue demokratische Instrument weiterverbreitet wird, damit die Menschen davon erfahren und dieses auch für sich zur Problemlösung nützen. 

Eine hohe Teilnahme an den unterschiedlichen bestehenden Abstimmungen durch interessierte Menschen wäre von Bedeutung, denn wenn Nutzerzahlen und die Anzahl der Bewertungen hoch sind, gewinnt das Werkzeug eine immer stärkere Aussagekraft, sobald es über eine gewisse Nutzungsschwelle gelangt. Ferner bedarf es bei einem neuen Modell immer der Vorstellung und dies am besten mittels eines kurzen Erklärvideos (Turtual). Das wäre auch ein Beitrag für eine echte, eine bessere Demokratie!

Vielen herzlichen Dank dafür und viel Spaß beim Kennenlernen und Ausprobieren dieses echten Demokratie-Tools!

Euer DemPO-Team!

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Medizinische Versorgung 2024

Pakete Medizin

4. Juli 2024 – Am Anfang war das Wort, und das Wort war beim Gesetzgeber. So kam es, dass jedes Gesetz, das uns gegeben wurde, nicht nur exekutiert, sondern auch finanziert werden musste. Und da Gesetze ohne Kontrolle wirkungslos bleiben, musste auch die Kontrolle organisiert und finanziert werden. Und da Gesetzte immer unbeabsichtigte Nebenwirkungen zeitigen, mussten zur Beseitigung oder für das Recycling der Nebenwirkungen neue Gesetze her! 

Foto: ethos.at

Fall 1: Wenn man einen Arzt braucht, so kann das heutzutage schon mal ein halbes Jahr dauern, bis man einen bekommt. So geschehen bei der Anmeldung zum Augenarzt, die ich Mitte Jänner für Anfang Juli bekommen habe. Und da kann ich noch von Glück reden, denn Anrufe hilfesuchender Patienten, die ich während meiner Wartezeit in der Ordination unfreiwillig mithörte, wurden mit der Erklärung abgewiesen, dass die Ordination keine neuen Patienten mehr aufnehme – außer Notfälle. Auch neue Termine bis Jahresende könnten (am 3. Juli!!) keine mehr vergeben werden, erst ab September wieder für das kommendes Jahr.

Fall 2: Der praktische Arzt verschrieb mir eine Koloskopie. Mit entsprechender Überweisung fuhr ich zur Ambulanz des Landeskrankenhauses. Dort erhielt ich einen Termin für das Vorgespräch und einen Termin für die Behandlung. Das Vorgespräch begann beim Empfang, führte weiter zu einem Raum, wo ein Erklärvideo lief, dass alle Details erläuterte und Endete bei einem kurzen Arztgespräch, das darin bestand, die inzwischen ausgefüllten Formulare entgegenzunehmen und mit der Erklärung endete: „Zur Behandlung ist eine Überweisung des praktischen Arztes erforderlich“. Man muss es nochmals wiederholen, um es trotzdem nicht zu verstehen: nachdem im LKH schon alle Daten, gespeichert, alle Informationen geklärt und alle Termine fixiert wurden, kommt die Aufforderung „zurück an den Start“, denn für die Behandlung selbst muss nochmals eine Überweisung her.

Fall 3: Für die Nachversorgung einer kleinen Hautoperation benötigt der Hausarzt Verbandsmaterial und Reinigungswasser. Der Arzt selbst darf es aber nicht bestellen. Nein, er muss es bestellen, aber auf den Namen des Patienten zustellen lassen. So kommen an drei Tagen drei Pakete mit 1. Prontosan Lösung von PbulicCare aus Pasching am Montag, 2. sensitiver PU-Schaumverband von Lohmann & Rauscher aus Wien am Dienstag, 3. Silberhaltige Salbenkompressen von Paul Hartmann aus Herbrechtingen (Deutschland) am Donnerstag.

Gibt es für die Versorgung mit Verbandsmaterial keinen einzigen Großhändler in Österreich, der all das, was Privatpersonen manchmal, aller Spitäler aber ständig brauchen, liefern könnte? Mir fehlen die Einblicke in die Tiefen des medizinischen Systems, um diese Frage zu beantworten. Fraglos lässt sich aber feststellen, dass alle Fälle so und nur so ablaufen, weil es dafür Gesetze gibt, die so und nur so exekutiert werden; exekutiert werden müssen!

Man muss zur Kenntnis nehmen, dass Systeme hirnlos sind. WIR sollten aber nicht hinnehmen, dass jene, die diese Systeme als Gesetzgeber erfinden, konkret UNSERE Abgeordneten des Nationalrates, völlig hirnlos solchen Bestimmungen zustimmen. Um derartig ineffiziente Abläufe auf Schiene zu bringen, reicht in der Regel ein einziges Gesetz nicht aus. Dafür müssen dutzende Bereiche vom Datenschutz bis zu den Kompetenzen der Ärzte geregelt werden, nicht zuletzt für die Minimierung und Beseitigung der Umwelt-Schäden, die diese Gesetze verursachen. Eine Endlosspirale!

Update 13.9.24 – „Immer mehr steirische Pflegeheime leiden unter akutem Personalmangel: Vielerorts müssen vorhandene Betten gesperrt werden, weil nicht genug Pflegekräfte gefunden werden. Zugleich steigt der Bedarf an Heimplätzen“, berichtet ORF.at (13.9.24)

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Viel Wasser im Neusiedler See

Neusiedlersee

4. Juli 2024 – (Pressemitteilung Tourismusverband Nordburgenland / Neusiedler See Tourismus GmbH / pts016/04.07.2024) – Der Neusiedler See zeigt sich in diesem Jahr von seiner besten Seite. Der Wasserstand hat wieder den langjährigen Durchschnitt erreicht und so lockt Europas westlichster Steppensee mit ungetrübtem Urlaubsspaß, einer reichen Flora und Fauna und unzähligen Freizeitmöglichkeiten Gäste sowie Einheimische an seine Ufer.

Foto Copyright: TVB Nordburgenland/Factory16

Natur pur und unvergessliche Erlebnisse

Eingebettet in die idyllische Landschaft des Nordburgenlandes, bietet der Neusiedler See eine Oase der Erholung und des Genusses. Die Region rund um den See ist bekannt für ihre atemberaubenden Sonnenuntergänge, die schier endlose Weite des Seewinkels im Osten, sanfte Hügel im Westen und ihren weitläufigen Schilfgürtel, der zahlreiche seltene Vogelarten beheimatet. Naturfreund:innen können auf gut ausgebauten Rad- und Wanderwegen die Umgebung erkunden und dabei die einzigartige Schönheit des grenzüberschreitenden UNESCO-Welterbes genießen.

Aktivitäten für jeden Geschmack

Die vielfältigen Aktivitäten rund um den Neusiedler See lassen Sportler:innenherzen höher schlagen. Ob Segeln, Surfen, Kiten oder Stand-Up-Paddeln – der gut gefüllte See bietet wieder beste Voraussetzungen für zahlreiche Wassersportarten. Auch Badegäste und Sonnenanbeter:innen finden in den teils völlig neu gestalteten Strandbädern ihr Glück und zahlreiche Bootsverleiher bieten rund um den See ihre Elektro- oder Tretboote zu einer gemütlichen Ausfahrt an.

Kulinarische Genüsse und kulturelle Highlights

Doch nicht nur die sportlichen Aktivitäten machen den Neusiedler See zu einem beliebten Reiseziel. Die Region ist auch für ihre kulinarischen Köstlichkeiten bekannt. Zahlreiche Winzer:innen und Gastronom:innen laden dazu ein, die edlen Tropfen und regionalen Spezialitäten zu genießen. Besonders die Fischgerichte aus heimischen Gewässern sind ein Highlight auf jeder Speisekarte und bei manchen Lokalen blickt man dabei direkt von der Terrasse auf die offene Seefläche.

Kulturell hat die Region ebenfalls viel zu bieten. Von traditionellen Festen über Konzerte bis hin zu Kunsthandwerksmärkten – rund um den See finden das ganze Jahr über abwechslungsreiche Veranstaltungen statt.

Erholung und Abenteuer für die ganze Familie

Familien kommen am Neusiedler See voll auf ihre Kosten. Zahlreiche Freizeitangebote für Kinder, wie Abenteuerspielplätze, Naturerlebnispfade und Bootstouren, sorgen für Spaß und Spannung bei den kleinen Gästen. Flach abfallende Strandbereiche bieten gerade für kleinere Kinder beste Voraussetzungen. Zudem bieten viele Orte rund um den See familienfreundliche Unterkünfte und Restaurants, die auf die Bedürfnisse von Groß und Klein bestens eingestellt sind.

Alles ist möglich am Neusiedler See

„Wir freuen uns sehr, dass sich der Wasserstand des Neusiedler Sees in den letzten Monaten derart positiv entwickelt hat und der See wieder so gut gefüllt ist. Somit können alle Aktivitäten am und ums Wasser wie geplant stattfinden“, so Patrik Hierner, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Nordburgenland. „Egal, ob Erholung, Sport oder Kultur – bei uns ist für jeden etwas dabei. Der Neusiedler See ist und bleibt ein Paradies für alle, die das Leben in vollen Zügen genießen möchten.“

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Justiz-Groteske von T-Mobile

T Mobile Chello UPC Magenta

Update 7. August 2024 – Mitteilgung vom Bezirksgericht Mürzzuschlag: „Die mit Beschluss vom 28.4.2023 bewilligte Exekution wird gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO eingestellt. Alle schon vollzogenen Exekutionsakte, die zugunsten der oben bezeichneten vollstreckbaren Forderungen der betreibenden Partei vorgenommen wurden, werden aufgehoben.“

2. Juli 2024 – VORBEMERKUNG: Angesichts der ständig beklagten Zeitnot der Justizbeamten muss man sich die Frage stellen, mit wie vielen Bagatell-Fällen sich Gerichte beschäftigen, die dort genau genommen nichts verloren haben. Und aus moralphilosophischer Sicht muss die Frage erlaubt sein, warum Gerichte die Behandlung von Bagatellen nicht einfach ablehnen? Rund 90 Prozent der angezeigten Strafverfahren kommen aufgrund der Entscheidungen der untersuchenden Staatsanwälte gar nicht zu Verhandlungen und werden eingestellt. Im Zivilverfahren lassen sich Gerichte jedoch dazu benutzen, läppische Summen von beispielsweise 100 Euro einzutreiben, ohne die Gegenseite über die Legitimität der Forderung jemals zu befragen. Um so einen Fall geht es hier:

Justizgroteske + Rechtsprechung + Judikatur

SACHVERHALT: Vor ziemlich genau drei Jahren habe ich in meiner Wiener Wohnung den Internetprovider schriftlich gekündigt. Aus privaten Gründen.

22 Jahre davor, unmittelbar nach Bezug der Wohnung, habe ich bei Chello meinen Internetvertrag unterzeichnet und danach selbstverständlich Monat für Monat pünktlich bezahlt. Aus Chello wurde später UPC und irgendwann T-Mobile / Magenta. Zwei Monate nach Kündigung und Retournierung der Internetbox sandte T-Mobile weitere Rechnungen, die ich bezahlte. Die dritte Rechnung nach Kündigung in Höhe von 122,62 Euro beglich ich nicht mehr. Aus der Wohnung, die meine Ex-Frau weiter nutzte, bin ich 2021 ausgezogen.

Anfang 2022 sandte mir Infoscore Austria (incassoportal.at) eine erste Zahlungsaufforderung, auf die ich am 15.3.22 per Mail reagierte, weil ich ein höflicher Mensch bin:

S.g. Damen und Herren,

ich habe bei T-Mobile ehemals UPC keine offenen Forderungen. Der Vertrag wurde ordnungsgemäß gekündigt. Klären Sie die Details bitte mit T-Mobile.

Mit besten Grüßen, Mag. Hubert Thurnhofer

Die Antwort erfolgte drei Tage später: „Zur Bereinigung der Angelegenheit fordern wir Sie auf den per heutigem Tage aushaftenden Gesamtsaldo in der Höhe von EUR 269,31 bis spätestens 30.05.2022 an uns zu überweisen, widrigenfalls wir die Betreibung gegen Sie fortsetzen müssen.

Hochachtungsvoll, infoscore austria gmbh“

Die Betreibung setzte ab Juli 2022 Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH fort: „In Ihrem eigenen Interesse und um weitere Kosten zu vermeiden, ersuche ich Sie, die offene Gesamtforderung in Höhe von EUR 334,27 bis spätestens 11.7.2022 zu überwiesen.“

So wie infoscore informierte ich auch die Rechtsanwälte über die ordnungsgemäße Kündigung und die nicht gerechtfertigte Vorschreibung einer Rechnung für eine Leistung, die nicht erbracht und nicht genutzt wurde.

Am 20. Dezember 2022 sandte mir das Christkind, das offenbar im Bezirksgericht Josefstadt eine Pause eingelegt hatte, einen Rsb-Brief und einem „Bedingten Zahlungsbefehl“. Klagende Partei: T-Mobile Austria GmbH, Beklagte Partei: HTH, „Angestellter“, wegen: 122,62 (Lieferung/Kaufpreis). Sowohl die Wohnadresse (Wien) als auch die Berufsbezeichnung sind in dem Schreiben falsch.

In „Hinweisen für die beklagte Partei“ findet sich unter „Einspruch“ die Information: „Sie können den Zahlungsbefehl, der aufgrund der Angaben der klagenden Partei/en erlassen worden ist, nur durch Einspruch außer Kraft setzen. Dies ist mit Rücksicht auf die damit verbundenen Kosten nur dann sinnvoll, wenn Sie den eingeklagten Betrag nicht schulden. Sollten Sie dagegen nur Zahlungserleichterungen (z.B. Ratenzahlungen) erreichen wollen, so wird ihnen empfohlen, sich diesbezüglich mit der/den klagenden Partei/en oder deren Vertreter ins Einvernehmen zu setzen; das Gericht kann keine Zahlungserleichterungen bewilligen.“ Die „Wirkung“ des Einspruchs laut Gericht: „Durch den Einspruch wird das ordentliche Verfahren über die Klage eingeleitet und über die Klagsbehauptungen und ihre Einwendungen verhandelt werden.“

Da ich dem Anwalt von T-Mobile den Sachverhalt bereits dargelegt hatte, worauf dieser lediglich mit einer weiteren Zahlungsaufforderung reagierte, und da ich auch kein Interesse an der Produktion weiterer Kosten hatte, habe ich auf einen EINSPRUCH, für den sogar ein Formular beigelegt war, verzichtet, zumal das Schreiben gar nicht an meine richtige Adresse gerichtet war.

Am 16. Mai 2023 sandte das Bezirksgericht Josefstadt einen BERICHT über den 1. Vollzug in meiner ehemaligen Wiener Wohnung, und stellt fest: „Anwesend für die betreibende Partei: NIEMAND. Anwesend für die verpflichtete Partei: NIEMAND. Die Pfändung wurde nicht vollzogen, weil die angeführte Vollzugsadresse kein Vollzugsort ist.“

Fast ein Jahr später, 7. März 2024, erhielt ich vom Bezirksgericht Mürzzuschlag den „BESCHLUSS: Das Gericht bewilligt den beigefügten Antrag hinsichtlich des Vollzugs der Fahrnisexekution. Die Kosten des Antragstellers werden mit EUR 7,50 bestimmt.“

Der BERICHT über den „1. Vollzug am 13. März 2024“ stellte fest: „Anwesend für die betreibende Partei: NIEMAND. Anwesend für die verpflichtete Partei: NIEMAND. … Die Amtshandlung wurde nicht vollzogen, weil in einem anderen gegen die verpflichtet Partei geführten Fahrnisexektuionsverfahren die Exekution mangels pfädnbarer Gegenstände nicht vollzogen werden konnte, und ein Vollzug der Exekution im vorliegenden Verfahren nicht erfolgversprechend ist.“

BLÖDE FRAGE: Wenn dem Gericht bereits bekannt ist, dass ein Vollzug nicht erfolgsversprechend ist, warum hat es dann eine Woche vorher den Antrag von T-Mobile bewilligt?

NACHSATZ: Wie eingangs erwähnt, geht es um einen läppischen Betrag. Man könnte einen Moralphilosophen fragen, warum er diesen Betrag, da er so läppisch ist, nicht einfach bezahlt, um den Fall aus der Welt zu schaffen. Würde er das tun, so wäre zwar der Fall „aus der Welt“, die Ungerechtigkeit aber weiter in der Welt.

+ Ungerecht ist der Missbrauch von Gerichten als Vollzugsorgan von Konzernen.

+ Ungerecht ist, dass gegenüber dem „Angeklagten“ keine Unschuldsvermutung gilt, sondern die Gerichte sich umgehend die Position des Klägers zu eigen machen und bis zur Exekution schreiten.

+ Ungerecht ist, dass es Gesetze gibt, die grundsätzlich dem Recht geben, der über Anwälte eine Klage einreicht, gegen die einfache Bürger unseres Landes, die sich keinen Anwalt leisten können, keine entsprechende Gegenwehr entfalten können.

+ Ungerecht ist, dass der Gesetzgeber offenbar keine Bagatell-Grenze vorsieht, um läppische Streitfälle von vornherein vom Gerichtsweg auszuschließen.

SIEHE AUCH: In den Mühlen der Justiz

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Tax the Rich

Chemtrails Kreuzung

+ Europäische Bürgerinitiative fordert europäische Vermögensteuer

+ Attac, taxmenow und viele andere unterstützen „Tax the Rich“

27. Juni 2024 – (Presseaussendung von Attac Österreich) Die internationale Debatte über einen höheren Steuerbeitrag der Reichsten gewinnt weiter an Dynamik. Eine aktuelle Studie vom 25. Juni des Ökonomen Gabriel Zucman zeigt, dass die weltweiten Milliardär*innen ihren Vermögensanteil an der globalen Wirtschaftsleistung zwischen 1987 und 2024 von 3 Prozent auf fast 14 Prozent gesteigert haben. Sie zahlen zudem weit weniger Steuern als der Rest der Bevölkerung. Zucmans G20-Initiative für eine globale Mindeststeuer für Milliardär*innen wird bereits von Brasilien, Spanien, Südafrika und Frankreich unterstützt. Zudem befürworten – laut einer aktuellen Umfrage vom 24. Juni – 68 Prozent der Menschen in 17 G20-Ländern höhere Steuern für Vermögende.

Breite Unterstützung für Europäische Vermögensteuer

Auf EU-Ebene fordert aktuell die Europäische Bürger*inneninitiative (EBI) Tax the Rich die EU-Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung einer europäischen Steuer auf große Vermögen vorzulegen – ergänzend zu nationalen Vermögensteuern. Diese Steuer soll unter anderem dazu beitragen, den sozialen und ökologischen Wandel zur finanzieren und vom Klimawandel betroffene Länder zu unterstützen. Zu den Initiator*innen der EBI zählen unter anderem der französische Ökonom Thomas Piketty, der ehemalige EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration László Andor oder Marlene Engelhorn. Zudem wird die Initiative europaweit von zahlreichen Organisationen wie Attac, Oxfam oder taxmenow unterstützt.

Attac: Europäischem Steuerdumping einen Riegel vorschieben

In der EU haben die fünf reichsten Milliardäre seit 2020 ihr Vermögen um 76 Prozent erhöht. Erst kürzlich zeigte eine Attac-Recherche, dass Österreichs Milliardär*innen ihre Vermögen alle 7 Jahre verdoppeln. Diese Entwicklung ist Folge einer Steuerpolitik, die Vermögende privilegiert und die Beiträge der Reichsten kontinuierlich verringert hat. „Diese extreme Vermögenskonzentration schadet der Wirtschaft und Gesellschaft und gefährdet unsere Demokratie. Es ist höchst an der Zeit, dass die EU beginnt, der Vermögenskonzentration mit einer koordinierten Besteuerung der Reichsten den Kampf anzusagen. Eine europäische Vermögensteuer kann einen wichtigen Beitrag leisten, schädlichem Steuerdumping zwischen den EU-Staaten einen Riegel vorzuschieben“, erklärt David Walch von Attac Österreich.

taxmenow: Alle an den Kosten der Krisen beteiligen

Ernest Fuhrmann von taxmenow ergänzt: „Steuern werden von allen Bürger*innen eingefordert, in Österreich sind besonders Lohnarbeit und Konsum belastet. Gleichzeitig trägt Vermögen steuerlich fast nichts bei. Das verschärft die Ungleichheit und hat System. Die Krisen unserer Zeit betreffen uns aber alle. Daher ist es fair und richtig, wenn sich auch alle an den Kosten für Lösungen beteiligen. Und zwar dementsprechend, was sie vermögen. Eine angemessene Besteuerung von Vermögen gehört daher dringend auch auf EU-Ebene diskutiert und international umgesetzt.“

Damit die EBI von der EU-Kommission behandelt wird, müssen bis zum 9. Oktober 2024 europaweit mehr als 1 Million Unterschriften gesammelt werden. Zudem ist in mindestens sieben EU-Staaten die Erreichung einer Mindestanzahl nötig; für Österreich sind das 13.395 Unterzeichnende.

Hintergrund:

Für die Einführung einer europäischen Steuer auf große Vermögen müsste die EU-Kommission zunächst einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung einer europäischen Steuer auf große Vermögen auf der Grundlage von Artikel 115 AEUV vorlegen. Die europäische Vermögensteuer sollte teilweise zu den Eigenmitteln der EU beitragen und für einen gerechten ökologischen und sozialen Übergang verwendet werden – konkret um den Fazilitäts- und Resilienzfonds (RRF), die Fonds im Zusammenhang mit dem Green Deal und die Kohäsionspolitik zu stärken.

Hat eine Europäische Bürger*inneninitiative die erforderlichen Unterstützungserklärungen gesammelt, wird sie im EU-Parlament angehört. Dabei muss auch die EU-Kommission teilnehmen und innerhalb von drei Monaten eine rechtliche und politische Stellungnahme erstellen. Zudem muss die Kommission ihre Entscheidung, ob ein neuer Gesetzesvorschlag gemacht wird, öffentlich begründen. Eine Verpflichtung, die Bürger*inneninitiative umzusetzen, besteht allerdings nicht.

SIEHE AUCH: Reiche fordern Reichensteuer mit Infos über das Buch von Josef Stiglitz: „Arm und Reich“.

SIEHE AUCH: „Globales Schafe Scheren: Gegen eine Politik des Niedergangs“. Eine Analyse von Heinrich Wohlmeye, erschienen 2006. Verlagsinfo: „Dieses ‚Handbuch zur sanften Revolution‘ geht nach dem klassischen Sachverständigenmuster vor SEHEN – URTEILEN – HANDELN vor. Es weist auf die nicht durchhaltbaren gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen hin, die in einer Katastrophe globalen Ausmaßes zu münden drohen. Es benennt die schmalsichtigen Weltbilder und Kurzzeitinteressen sowie die Minorität der „Scherer“ und ihre Methoden. Vor allem bietet es konkrete Vorschläge für die not-wendenden Umsteuerungen.“

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ÖRAK präsentiert die „Fieberkurve des Rechtsstaates“

18. Juni 2024 (Pressemitteilung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags ÖRAK) – Im Zuge einer Pressekonferenz präsentierte der ÖRAK heute die aktuelle Ausgabe der „Fieberkurve des Rechtsstaates – Entwicklungen, Tendenzen, Stärken und Schwächen der österreichischen Rechtsstaatlichkeit“.

Ziel der Studie ist es, die österreichische Rechtsstaatlichkeit zu messen. Auf Grund ihres zeitlich mehrdimensionalen Rahmens (Datenvergleich der Jahre 2016, 2018, 2020 und 2022) identifiziert die vorliegende Studie Entwicklungstendenzen und Änderungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in Österreich. Den umfangreichen Untersuchungen durch Obergantschnig Management und der Forschungsstelle „Institut für Anwaltsrecht“ der Universität Wien liegt dabei umfangreiches Forschungsmaterial aus nationalen und internationalen wissenschaftlichen Quellen zugrunde.

Für eine bessere Vergleichbarkeit erfolgte eine Aufteilung in insgesamt elf Kategorien, so ua „Qualität der Gesetzgebung“, „Bekämpfung von Korruption“, „Grund- und Freiheitsrechte“ oder „Ordnung und Sicherheit“.

Die Ergebnisse der Studie präsentieren sich als ebenso wichtig wie alarmierend: Die dreidimensionale Ergebnis-Analyse zeigt, dass sich Österreich im langfristigen Vergleich in nur einer von elf Kategorien („Ordnung und Sicherheit“) verbessert hat. Besonders besorgniserregend entwickelten sich hingegen die Kategorien „Qualität und Stabilität staatlicher Strukturen“, „Qualität der Gesetzgebung“, „Bekämpfung von Korruption“, „Grund- und Freiheitsrechte“, „Wirtschaftsstandort – Rechtssicherheit juristischer Personen“ sowie „Zivilgerichtsbarkeit“.

Ein Blick in die Studie lohnt sich in jedem Fall, denn nur wer eingehend informiert ist, kann auch rechtzeitig gegensteuern.

Hier können Sie die aktuelle Ausgabe der Studie „Fieberkurve des Rechtsstaates“ sowie die Auflagen aus den Jahren 2018 und 2016 herunterladen.

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Anforderungsprofil für Aufsichtsräte: 1. Ethik

Aufsichtsräte Ethik

18. Juni 2024 (Pressemitteilung der Marketagent.com online reSEARCH GmbH) Führungspositionen in Wirtschaft und Politik sollten zumindest in der Theorie von Personen besetzt werden, die über außergewöhnliche Qualifikationen, höchste Professionalität und eine unabhängige Entscheidungsfähigkeit verfügen. Doch in der Realität werden diese Ideale oft durch persönliche Netzwerke, politische Loyalitäten und wirtschaftliche Interessen verwässert. Das Online Research Institut Marketagent hat daher gemeinsam mit dem Führungskräfte-Netzwerk von BOARD SEARCH unter die Lupe genommen, welche Qualifikationen es an der Spitze braucht, wie mit Interessenskonflikten umgegangen werden sollte und welche objektiven Kriterien helfen können, die Ansprüche näher an die Wirklichkeit zu bringen.

Für ein Negativ-Beispiel aus der Praxis muss man nicht lange suchen: Die internationale Insolvenz der Signa ist ein Mahnmal aus der jüngsten Geschichte, das die Kluft zwischen dem Anspruch auf Professionalität & Unabhängigkeit und der Wirklichkeit verdeutlicht. Einer Wirklichkeit, in der Geschäftspraktiken durch private Netzwerke, persönliche Bereicherung und mangelnde finanzielle Sorgfalt korrumpiert werden und zu einem massiven Unternehmensversagen führen.

Anstand und Unabhängigkeit im Fokus

Die Signa Holding musste – bewusst als GmbH konstruiert – keinen Aufsichtsrat einsetzen, René Benko installierte jedoch einen Beirat als beratendes Gremium. Dass Beraterstäbe dieser Art eine wichtige Rolle für den Unternehmenserfolg spielen, steht für die 210 befragten Mitglieder des BOARD SEARCH Führungskräfte-Netzwerks außer Frage. 85% weisen ihnen eine hohe Wichtigkeit zu. Dabei ist für die Business-Insider*innen auch klar, dass die Wirkkraft der Beratenden mit ihrer Unabhängigkeit (78%) steht und fällt. Nur unabhängige Mitglieder können objektiv entscheiden und das Management effektiv überwachen und zur Rechenschaft ziehen. Als weitere Kernkompetenzen eines Beratergremiums werden Integrität (75%), Rückgrat (65%) und hohes Verantwortungsbewusstsein (64%) identifiziert. Fachlicher Kompetenz (55%) wird im Vergleich zur ethischen Eignung dagegen eine deutlich geringere Rolle zugewiesen.

„Einer von uns“

Die Unabhängigkeit beginnt dabei bereits bei der Bestellung. „Eines der Hauptmotive bei der Auswahl von Beiräten oder Aufsichtsräten ist das ‚Hans-sucht-Hänschen-Prinzip‘. Man sucht Seinesgleichen“, analysiert Dr. Josef Fritz, Geschäftsführender Gesellschafter der BOARD SEARCH GmbH. „Durch strukturierte Prozesse und Mechanismen können Unternehmen hingegen sicherstellen, dass die Auswahl von Gremiumsmitgliedern transparent, sachgerecht und im besten Interesse des Unternehmens erfolgt.“ Dazu braucht es neben einem klaren und nachvollziehbaren Set an Kriterien und Anforderungen (69%) auch eine regelmäßige Überprüfung der Board-Zusammensetzung und Identifikation von Kompetenzlücken (74%). Die BOARD SEARCH Experts verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die gezielte Förderung der Vielfalt (51%) – nicht nur hinsichtlich Geschlecht und Alter, sondern auch in Bezug auf Internationalität, Herkunft und Know-How.

Die Umfrageergebnisse machen aber auch deutlich, dass hier noch eine große Kluft zwischen Theorie und Praxis besteht. Systematische Auswahlprozesse scheinen nur in den wenigsten Betrieben bereits umgesetzt zu sein. Lediglich ein Viertel der befragten Top-Führungskräfte berichtet zum Beispiel, dass es in ihrem Unternehmen ein klar festgelegtes Anforderungsprofil für Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder gibt (24%). Immerhin bei knapp einem Drittel wird die Board-Zusammensetzung regelmäßig überprüft (31%). Eine transparente Kommunikation der Kandidatenauswahl findet in den seltensten Fällen statt (18%).

Prominente als Aufsichtsratsmitglieder kommen bei den Business-Insidern übrigens nicht sehr gut an. Nur 4% befürworten VIP-Beiräte, während 55% diese klar ablehnen. Die restlichen 41% können Ex-Politiker*innen und Co. im Beratergremium zumindest teilweise etwas Positives abgewinnen. Einig ist man sich, dass die Qualifikationen für Aufsichtsratsmitglieder strenger geregelt werden sollten. Aktuell sind die einzigen Anforderungen Volljährigkeit und Unbescholtenheit. 80% der Board-Experts wünschen sich hier klare Nachschärfungen.

Politik zwischen Kompetenzdefizit und Interessenskonflikt

Ähnlich wie das Top-Management in Unternehmen müssen auch Politikerinnen und Politiker Führungsqualitäten zeigen. Als wichtigste Kompetenz wird dabei von den befragten Experts ein hohes Verantwortungsbewusstsein angesehen (91%). Das fachliche Know-How erachten nur rund 4 von 10 als sehr wichtig für die Ausübung der Profession als Volksvertretende.

Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung wird der fachlichen Kompetenz deutlich mehr Wichtigkeit zugesprochen. Von 1.000 befragten Österreicherinnen und Österreichern im Alter von 14 bis 75 Jahren erachten zwei Drittel das passende Know-how als sehr wichtig für Politiker*innen (67%). Mehr als jede*r Zweite hält darüber hinaus einen Befähigungsnachweis für unerlässlich (52%).

Doch Wunsch und Wirklichkeit klaffen eklatant auseinander. „Die Daten unserer Umfrage machen deutlich, dass die heimischen Politiker*innen den Ansprüchen aus der Bevölkerung nicht einmal ansatzweise gewachsen sind. Als stark wird lediglich das Netzwerk der Volksvertretenden angesehen. In Sachen Kompetenz, Persönlichkeit oder Verantwortungsbewusstsein können die Politiker*innen die Bevölkerung hingegen ganz und gar nicht überzeugen“, erläutert Thomas Schwabl, Geschäftsführer von Marketagent. Nur jeweils rund 2 von 10 Befragten aus der Gesamtbevölkerung sind der Ansicht, dass die heimischen Volksvertretenden ausreichende soziale und fachliche Kompetenzen bzw. den nötigen Anstand an den Tag legen.

Angesichts der zahlreichen internationalen und innenpolitischen Skandale der letzten Jahre überrascht es auch wenig, dass die Gefahr von Interessenskonflikten in der Politik ungefähr doppelt so hoch eingeschätzt wird wie in der Privatwirtschaft. Fast 9 von 10 Business-Insider*innen und drei Viertel der Befragten aus der Gesamtbevölkerung sehen eine sehr oder eher große Gefahr, dass bei den heimischen Volksvertretenden politische und persönliche Interessen kollidieren.

Interessenskonflikte in Unternehmen

Auch ihr eigenes Unternehmen erachten die befragten Führungspersönlichkeiten nicht als immun gegen derlei Einflüsse. Im Gegenteil, 6 von 10 Mitgliedern der BOARD SEARCH Community geben an, dass ihnen auch in ihrem Betrieb der eine oder andere Interessenskonflikt bekannt ist (61%).

Als sinnvollste Gegenmaßnahme wird eine Kultur der Offenheit (74%) erachtet. Eine regelmäßige Offenlegung von Interessen, einen Rückzug von der Teilnahme an der Entscheidungsfindung und eine transparente Berichterstattung heißen jeweils rund drei Viertel gut. Doch auch bei dieser Thematik hinkt die Praxis der Theorie noch weit hinterher. Nur rund ein Drittel der Business-Insider berichtet von entsprechend umgesetzten Maßnahmen im eigenen Unternehmen.

Dabei werden die Auswirkungen von Interessenskonflikten mehrheitlich als nachhaltig und schwerwiegend für das Unternehmen eingeschätzt (74%). Umso wichtiger ist es, einen proaktiven Ansatz zum Umgang mit solchen Kontroversen zu etablieren, um die Integrität der handelnden Personen zu wahren und das Vertrauen zu stärken. Das gilt für Unternehmen, und erst recht für die Politik.

RückfragehinweisMag. Andrea Berger

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Bündnis für Neutralität gegründet

STIMMEN FÜR NEUTRALITÄT: Gemeinsam für Frieden, Demokratie & soziale Gerechtigkeit

12. Juni 2024 – Seit Beginn des Krieges in der Ukraine investierten die EU-Staaten 480 Milliarden Euro in die Aufrüstung und in den Krieg. Auch Österreich plant mit „Sky Shield“ und neuen Panzern weitreichende Investitionen in Waffen. Allein die zusätzlichen Ausgaben bis 2027, insgesamt 16 Milliarden Euro, entsprechen rund zwei Dritteln der gesamten jährlichen Bildungsausgaben in Österreich.
Wir sind ein Bündnis vieler Menschen und Organisationen mit unterschiedlichem politischem und religiösem Hintergrund. Wir engagieren uns für ein neutrales, demokratisches und sozial gerechtes Österreich. Ein Österreich, das sich aktiv und mit aller Kraft für den Frieden einsetzt. Politik und Medien vermitteln uns, dass wir im Krieg sind. Krieg und Aufrüstung stehen anstelle von Diplomatie und Deeskalation.
Wir verstehen uns als Teil der internationalen Friedensbewegung und stehen in der Tradition der Friedensbewegung der 1980er-Jahre. Die etablierte (österreichische) Politik, unabhängig von der Parteifarbe, stellt sich gegen unser Interesse an Frieden, Demokratie und Gerechtigkeit. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Österreich will ihre verfassungsmäßige Neutralität und eine entsprechende, friedenspolitische Rolle gewahrt wissen!

ES REICHT!
WIR MÜSSEN HANDELN UND UNSERE STIMME ERHEBEN!
FÜR EINE AKTIVE NEUTRALITÄTSPOLITIK!

FÜR FRIEDEN!
FÜR NEUTRALITÄT, FRIEDEN, DEMOKRATIE UND GERECHTIGKEIT!
NEIN zum globalen Wettrüsten.
NEIN zur EU-Militarisierung.
NEIN zur EU-Kriegswirtschaft.
NEIN zur Hochrüstung Österreichs! NEIN zu Sky Shield!
NEIN zum NATO-Stellvertreterkrieg gegen Russland auf dem Rücken der ukrainischen Bevölkerung.
NEIN zu einer Sanktionspolitik, die zur Verarmung der Mehrheit in Österreich beiträgt.
NEIN zu Waffentransporten durch Österreich!
NEIN zur autoritären Wende in Politik und Gesellschaft!
NEIN zur Zensur, zur Diffamierung der Stimmen für Frieden, Neutralität, Demokratie und Gerechtigkeit, wie aktuell gegen Menschen, die sich mit Palästina solidarisieren!

All das führt uns zum 3. Weltkrieg!

FÜR EINE AKTIVE NEUTRALITÄTSPOLITIK! FÜR FRIEDEN!

Lasst uns mit einer Stimme sprechen!

JA zur immerwährenden Neutralität Österreichs! Für eine aktive Friedens- und Vermittlungspolitik in der Welt.
JA zur Einhaltung und Unteilbarkeit des Völkerrechts. 
JA zu einem Frieden mit Russland.
JA zum sofortigen Waffenstillstand an allen aktuellen Kriegsschauplätzen wie in Palästina, in der Ukraine,…
JA zur Wiederherstellung der finanziellen Unterstützung Österreichs an Hilfsorganisationen wie die UNWRA!
JA zu Investitionen in Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und in den Sozialstaat.
JA zur Informationsfreiheit und den Grundrechten in einer lebendigen Demokratie.

Es sind nicht unsere Kriege!
Es ist längst an der Zeit – erheben wir unsere Stimme!
Gemeinsam bilden wir eine neue Friedensbewegung!
Die Waffen nieder! Bertha v. Suttner

Impressum/Herausgeber: Stimmen für Neutralität! Gemeinsam für Frieden, Demokratie und Gerechtigkeit; Schottenfeldgasse 24/3a, 1070 Wien; Kontakt: 0664/5307631

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