Autoren-Vereinigungen für Demokratie

11. Juni 2024 – Österreichs Autoren-Vereinigungen haben eine Plattform für Grund-, Freiheits- und Menschenrechte unter dem Titel „Der Wert der Demokratie“ online gestellt. Hier die Gründungserklärung:

Wer wir sind

Die literarischen Verbände Österreichs und Südtirols haben sich zu einer Plattform zusammengeschlossen, um als gemeinsame Stimme wahrgenommen zu werden. Es ist Zeit, sich dem Wandel der politischen Verhältnisse entgegenzustellen und der zunehmenden Abwertung demokratischer Instanzen und Errungenschaften Einhalt zu gebieten. Gegründet wurde die Plattform von der IG Autorinnen Autoren, dem Österreichischen PEN Club, der Grazer Autorinnen Autorenversammlung und vom Österreichischen Schriftsteller/innenverband.

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Wofür wir stehen

Die Plattform österreichischer und Südtiroler Autorinnen- und Autorenverbände Der Wert der Demokratie versteht sich als Einrichtung, um politischen Akteurinnen und Akteuren, die das demokratische System durch Verleumdung, Hetze, Lüge und Täuschung desavouieren wollen, deutlich und nachdrücklich zu widersprechen. Anbiederungen an menschenfeindliche Diskurse, die Instrumentalisierung von Ressentiments, Anlehnungen an den Sprachgebrauch der NS-Zeit und der Einsatz belasteter Termini sollen kontextualisiert und der Verharmlosung entzogen werden. Die Plattform wendet sich gegen sprachliche und gesellschaftliche Verrohung, meldet sich mit grundsätzlichen Stellungnahmen zu Wort und tritt in Dialog mit allen, die gegen diese Entwicklung Widerstand leisten. Die Mitglieder der Plattform Der Wert der Demokratie erarbeiten und formulieren gemeinsam Texte zu gesellschaftlichen Anforderungen und zur gesellschaftlichen Orientierung und stellen sie zur allgemeinen Diskussion. Die Plattform tritt in Kontakt mit NGOs und zivilgesellschaftlichen Initiativen, die sich für die Demokratie und die Menschenrechte einsetzen. Sie begegnet jeglichem Angriff auf die Freiheit der Kunst, der Verleumdung der Medien und dem Missbrauch der sozialen Medien. Es geht darum, substanzielle Antworten auf Zeitfragen zu geben.

Was wir planen

Die Plattform nimmt Anfang Mai dieses Jahres ihre Arbeit auf, stellt ihren Vorhaben vor und beginnt den Dialog mit den Medien und der Öffentlichkeit. In weiterer Folge sind in regelmäßigen Abständen von den Verbänden gemeinsam verfasste und veröffentlichte Kommentare, Statements und Appelle geplant, die sich mit antidemokratischen Begriffen, Tendenzen und Entwicklungen auseinandersetzen. Ziel ist, eine politisch-sachliche Diskussion mit der Zivilgesellschaft zu initiieren und Politikerinnen und Politiker darin zu bestärken, differenzierte Haltungen einzunehmen, nicht nur nach außen, genauso parteiintern.

Was wir wollen

Wir wollen über Wahlkämpfe und Wahlen hinaus eine andere Sprache der politischen Auseinandersetzung etablieren, die nichts schönredet und nicht skandalisiert. Wir wollen die politische Sprache aus ihren Verschwörungstheorieecken und Werbebotschaften heraus holen. Wir wollen zu einem Sprachgebrauch bewegen, der sich der Verwendung von Begriffen bewusst ist und nicht nur aufnimmt, was mit der Verwendung von Begriffen bezweckt wird. Wir wollen einer Sprache, mit der die Demokratie sturmreif geredet werden soll, ihre beabsichtigten Wirkungen nehmen.

Womit wir uns befassen

Begriffe wie Systemparteien, Systempolitiker, Lügenpresse, Volkskanzler, Einheitspartei, Einheitsparteien, Umvolkung, Bevölkerungsaustausch, Remigration, Normalität, Normalisierung, Ausländer, Emigrant, Überfremdung, Festung Europa, Festung Österreich, Leitkultur, Volksverrat, Volksverräter, Fahndungsliste, Globalismus, Europa der Vaterländer, Eurokratenzirkel, Tag des Sieges, Kettenbrechen, Unbeugsamer Wille, Jahr der Wende, Schicksalsjahr, Jahr der Entscheidung, Erlösung, Entwurzelung, Verantwortungsflüchtlinge, ÖKO-Terroristen oder Genderwahn werden in den Kontext ihrer Ursprünge und Verbindungen gestellt.

[Anmerkung ethos.at: Hier fehlen Begriffe und Probleme wie Gleichschaltung der Medien insbesondere bei den Themen Corona, Klimawandel und Russland-Ukraine-Konflikt, Bevorzugung des ORF, Schweigegeld für Medien, Leitmedien, Realverfassung, offene Gesellschaft vs geschlossenen Anstalten der Altparteien, Parteibuchwirtschaft, Politpropaganda, DDR 4.0 uvm. – Offenbar stand ethos.at bislang nicht im Focus der Autorenverbände, wenn sie nach kritischen Beiträgen über den Status-quo der österreichischen Demokratie gesucht haben. Man darf gespannt sein, wie lange es dauert, bis die Autoren den Dialog mit ethos.at aufnehmen – in Verwirklichung ihres Grundsatzes: „Die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Haltungen ist unerlässlich.“]

Grundsätze, an denen sich die Plattform Der Wert der Demokratie orientiert

Basis aller Demokratiebestrebungen sind die Verwirklichung und Einhaltung der Grund-, Freiheits- und Menschenrechte. Ohne diesen rechtlichen Rückhalt haben Demokratien keinen Bestand. Die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Haltungen ist unerlässlich. Nur Wissen kann Vorurteile beseitigen helfen. Selbstkontrolle ist ein Wesensbestandteil der Demokratie. Gewaltentrennung und Vielfalt, Unabhängigkeit und Eigenständigkeit garantieren sie. Jede Einschränkung der Freiheit und Unabhängigkeit der Kunst, der öffentlichen Meinung, Wissenschaft und Justiz ist eine Beschneidung der Rechte aller. Wien, 2.5.2024

Stand der bisherigen Mitglieder der Plattform:

Alte Schmiede Kunstverein Wien

ausreißer – Die Grazer Wandzeitung, Graz

BÖS – Berufsverband Österreichischer Schreibpädagog:innen, Wien

Drama Forum Graz

Edition Exil/Verein Exil, Wien

Erostepost, Literaturzeitschrift, Salzburg

Europa-Literaturkreis Kapfenberg

Grazer Autorinnen Autorenversammlung, Wien

IG Autorinnen Autoren, Wien

IG Übersetzerinnen Übersetzer, Wien

Institut für Narrative Kunst und Kulturjournalismus, Kleinbaumgarten

Kärntner SchriftstellerInnenverband – KSV, Klagenfurt

Kolik – Zeitschrift für Literatur, Wien

Literarische Gesellschaft St. Pölten

Literatur:Vorarlberg, Feldkirch

manuskripte, Literaturzeitschrift, Graz

Österreichischer PEN Club, Wien

Österreichischer Schriftsteller/innenverband, Wien

Podium Literaturkreis, Wien

Salzburger Autorengruppe, Salzburg

Südtiroler Autorinnen- und Autorenvereinigung, Bozen

TONSPUR Kunstverein Wien

Turmbund – Gesellschaft für Literatur und Kunst, Innsbruck

Unabhängiges Literaturhaus NÖ, Krems

Verband der Dramatiker und Dramatikerinnen, Wien

Werkraum Abersee

Wiener Wortstätten, Wien

Words & Worlds – Zeitschrift für Migrationsliteratur, Wien

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Memorandum: Impfpflicht Gesetz

Impfpflicht außerkraft

Zeugnisse der Demontage unserer Demokratie / Politische Ästhetik + Anästhetik

29. Mai 2024 – Einen Tag nach Ausrufung der Corona-Pandemie, am 12. März 2020, wurde auf thurnhofer.cc das Corona-Tagebuch eines Querdenkers publiziert und bis Ende 2021 laufend aktualisiert. Am 26. Oktober 2021 war der Launch von ethos.at. Am 20. Jänner 2022 wurde das Impfpflicht-Gesetz beschlossen. Von Anfang an untersützte ethos.at den Kampf gegen die Impfpflicht

Da manche Akteure wichtige Dokumente aus dem Web verschwinden lassen, veröffentlicht ethos.at hier wichtige Dokumente, allein um diese zu sichern.

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23. Juni 2022 Aus für impfpflicht

28. Juli 2022 Außerkrafttretensdatum

11. Jänner 2022 – Impfpflichtgesetz ist Spitzenreiter bei vorparlamentarischem Begutachtungsverfahren mit 108.325 Stellungnahmen

Initiativantrag von ÖVP und Grünen auf der Agenda des nächsten Gesundheitsausschusses am 17. Jänner 2022

PARLAMENTSKORRESPONDENZ NR. 14 VOM 11.01.2022

Wien (PK) – Für eine der wohl umstrittensten Rechtsmaterien der letzten Jahre endete gestern die Frist für das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren – das COVID-19-Impfpflichtgesetz. Zum diesbezüglichen Ministerialentwurf (164/ME) sind auf der Homepage des Parlaments bis Mitternacht 108.325 Stellungnahmen von Privatpersonen und Organisationen abgegeben worden, die nun dem Gesundheitsressort übermittelt werden. Darunter befinden sich viele – vor allem kritische – mit demselben Wortlaut. Insgesamt sind aber noch nie so viele Stellungnahmen zu einem Gesetzesvorhaben in der Parlamentsdirektion eingelangt.

Ausreichend Diskussionsmöglichkeit über diese Materie wird es noch am 17. Jänner im Gesundheitsausschuss geben, wo der Entwurf für das COVID-19-Impfpflichtgesetz in Form eines wortgleichen Initiativantrags von ÖVP und Grünen (2173/A) im Rahmen eines öffentlichen Expertenhearings behandelt wird. Auch dazu liegen bis dato schon fast 77.000 Stellungnahmen vor. Nachdem dieser Antrag dem sogenannten parlamentarischen (im Unterschied zum vorparlamentarischen) Begutachtungsverfahren unterliegt, ist eine Beteiligung noch bis zur endgültigen Beschlussfassung im Bundesrat möglich. Da es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt, können die jeweiligen Stellungnahmen aber nicht zusammengezählt werden.

Einführung der Impfpflicht schützt Gesundheit und die Rechte anderer

Da trotz der allgemeinen Verfügbarkeit sicherer und effizienter Impfstoffe sowie diverser Aufklärungskampagnen keine deutliche Steigerung der Durchimpfungsrate erreicht werden konnte, soll laut Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 für alle Personen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, eingeführt werden. Als Argument führen die Regierungsfraktionen unter anderem an, dass dies als gelinderes Mittel zur Verhinderung einer unkontrollierten Verbreitung von SARS-CoV-2 und damit zur Erreichung des Ziels des Schutzes der Gesundheit angesehen werde als etwa die Verhängung von Betretungsverboten oder Ausgangsbeschränkungen.

Verwiesen wird auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der Eingriffe in den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privatlebens) aufgrund einer Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen als gerechtfertigt ansieht. Der bisherige Verlauf der Pandemie habe die Gefahren für die Öffentlichkeit einschließlich bereits mehrmals drohender Überlastungen des Gesundheitssystems und damit einhergehender massiver Grundrechtsbeschränkungen deutlich vor Augen geführt. Ein wichtiger Aspekt sei zudem der Schutz der Rechte anderer, zumal es eine Gruppe von Menschen gebe, die eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen könne. Außerdem sei das Bundesgesetz als Teil eines umfassenderen Maßnahmenbündels zu betrachten, heißt es in der Begründung.

Ausnahmen für Schwangere, Genesene und bei medizinischen Gründen

Unter dem Begriff Schutzimpfung gegen COVID-19 wird eine aus derzeit drei Impfungen bestehende Impfserie verstanden, wobei die Präparate von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca, Janssen und Moderna im Entwurf angeführt werden. Liegt eine Erstimpfung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes länger als 360 Tage zurück, müsse die Impfserie von vorne begonnen werden. Per Verordnung kann der Gesundheitsminister auch weitere Impfstoffe zulassen, die eine vergleichbare Wirksamkeit und Sicherheit aufweisen.

Ausnahmen sind für Schwangere und jene Personen vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Genesene für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag des ersten positiven Tests. Die dafür notwendigen ärztlichen Atteste müssen im zentralen Impfregister eingetragen werden. Generell erfolgt die Ermittlung der impfpflichtigen Personen unter Einbindung der Meldebehörden sowie der ELGA GmbH. Der Gesundheitsminister ist dann für die Datenweitergabe an die Bezirksverwaltungsbehörden oder den örtlich zuständigen Landeshauptmann zuständig. Die Landeshauptleute werden weiters beauftragt, niederschwellige Impfangebote zur Verfügung zu stellen; die Kosten werden wie bisher vom Bund getragen. ArbeitnehmerInnen werden unter Fortzahlung ihres Entgelts für die Durchführung der für die Schutzimpfung erforderlichen Zeit von der Arbeit freigestellt.

Vierteljährliche Strafen bis zu 3.600 €

Wer am jeweiligen Impfstichtag (ab 15. März 2022, dann alle drei Monate) keinen Impfnachweis oder keine Bestätigung für einen Ausnahmegrund erbringen kann, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 € rechnen. Bei der Bemessung der Höhe sollen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie allfällige Sorgepflichten berücksichtigt werden. Alternativ kann auch ein „abgekürztes Verfahren“ durchgeführt werden. Hier sind Strafen bis zu 600 € vorgesehen. Strafen gibt es auch für ÄrztInnen, die Bestätigungen über das Vorliegen eines Ausnahmegrunds ausstellen, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Eine solche Verwaltungsübertretung wird ebenfalls mit bis zu 3.600 € geahndet.

Die Impfpflicht soll jedenfalls nicht mit physischem Zwang durchgesetzt werden. Eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe finde auch im Fall der Uneinbringlichkeit nicht statt, wird im Antrag ausdrücklich angeführt.

Die Einnahmen aus den Geldstrafen sollen zweckgewidmet den im örtlichen Wirkungsbereich der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden liegenden Krankenanstalten oder – falls nicht vorhanden – der Sozialhilfe bzw. den Sozialhilfeverbänden zugutekommen.

Inkrafttreten per Februar geplant

Das Bundesgesetz soll ab dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft treten und bis Ende Jänner 2024 gelten, ist dem Entwurf zu entnehmen. Der Antrag sieht jedoch bereits vor, dass der Gesundheitsminister am 15. Februar 2022 – und in weiterer Folge in Abständen von drei Monaten – Erinnerungsschreiben an all jene Personen versenden soll, die der Impfpflicht noch nicht nachgekommen sind. Darin sollen die Betroffenen auch über den Sinn und Zweck von Schutzimpfungen gegen COVID-19 sowie über einschlägige Beratungsangebote informiert werden. Sollte es im Laufe der Pandemie neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben, so kann der Gesundheitsminister per Verordnung abweichende Regelungen etwa bezüglich der Ausnahmebestimmungen, neuer Impfstoffe oder der Anzahl an Impfungen erlassen; diese bedürfen jedoch des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss. (Schluss) sue

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Kinderarmut + Kinderrechte

Babler und Kinder

27. Mai 2024 – Andi Babler @AndiBabler twittert: „Der Kampf gegen Kinderarmut ist mir ein Herzensanliegen. Ich spende meine gesamten Bundesratsbezüge – großteils für ein Projekt gegen Kinderarmut. Das ist mein persönlicher Beitrag, aber lösen müssen wir das auf politischer Ebene: Österreich braucht eine Kindergrundsicherung. Jedes 5. Kind in Österreich lebt in Armut oder ist von Armut bedroht. Das bedeutet: Kein warmes Mittagessen. Kein Geld für den Sportverein. Kalte Wohnungen voller Schimmel. Exklusion und schwere gesundheitliche Folgen. Diesen Zustand dürfen wir keine Sekunde länger hinnehmen. Wir machen Politik mit Herz und Hirn. Wer keine Kindergrundsicherung will, dem fehlt beides. Denn die Folgen von Kinderarmut kosten die Republik jährlich 17 Mrd. Euro. Die Abschaffung von Kinderarmut ist neben allem anderen also auch eine wirtschaftlich sinnvolle Investition. Alles zu unserem 3-Säulen-Modell und unserer heutigen gemeinsamen Pressekonferenz mit @erichfenninger.

HTH antwortet: 2011 (unter Kanzler Faymann) hat Österreich ein eigenes Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern erhalten. Bitte um Mitteilung, wie Sie demnächst im NR dieses Gesetz ändern werden. 

Zweifelhafte Qualität unserer Gesetzgebung + Politische Ästhetik + Anästhetik

Bereits am 20. November 2020 analysierte HTH den verfassungsjuristischen Unfug zum Tag der Kinderrechte (erstmals erschienen auf thurnhofer.cc):

Anlässlich des Tages der Kinderrechte haben ICI – die Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen und die Aktion „Kinderrechte während Corona“ am 20. November 2020 zu einer Kundgebung vor der Votiv-Kirche in Wien aufgerufen. „Die größten Opfer der Corona-Krise sind unsere Kinder“, sagte der Jurist Reinhard Raunig-Peneder. Aktuell bereitet ICI auch eine Verfassungsklage gegen das faktische Sperren der Schulen vor. (Details siehe APA OTS)

2011 (unter der Regierung Faymann I mit Vizekanzler Josef Pröll) hat Österreich ein eigenes Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern erhalten. Auf den ersten Blick ist dieses Verfassungsgesetz ein großer Wurf, der Kinder als vollwertige Menschen mit eigenen Interessen konstituiert (Artikel 1 und 4) und das Recht auf gewaltfreie Erziehung garantiert (Artikel 5). Das impliziert natürlich auch, dass Kinderarbeit verboten ist (Artikel 3).

Dieses gute Werk an den Kindern wird zum Machwerk durch den Artikel 7, der – wie so oft in der österreichischen Verfassung – klar getroffene Festsetzungen umgehend relativiert: „Eine Beschränkung der in den Artikeln 1, 2, 4 und 6 dieses Bundesverfassungsgesetzes gewährleisteten Rechte und Ansprüche ist nur zulässig, insoweit sie gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“

Eine Beschränkung … ist nur zulässig, insofern sie gesetzlich vorgesehen ist“, ist juristisches Larifari, denn in einem Rechtsstaat ist immer nur zulässig, was gesetzlich vorgesehen ist. Doch dass eine Beschränkung von Grundrechten, die hier klipp und klar formuliert und kinderleicht zu verstehen sind, durch einfache Gesetze überhaupt ermöglicht wird, dass also Verfassungsrecht durch einfaches Recht ausgehebelt werden kann und die Möglichkeit der Aushebelung in der Verfassung gleich mal verankert wird – das ist verfassungsjuristischer Unfug!

Erste konkrete ANWENDUNG des Artikel 7 bezugnehmend auf die Beschränkungsmöglichkeit von Artikel 1: „Eine Beschränkung des … ANWENDUNG: Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge (Artikel 1) … ist nur zulässig, insoweit sie … in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit …notwendig ist.“ Ich wiederhole: das ist verfassungsjuristischer Unfug!

Zweite konkrete ANWENDUNG des Artikel 7 bezugnehmend auf die Beschränkungsmöglichkeit von Artikel 1: „Eine Beschränkung des … ANWENDUNG: Anspruch … auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung (Artikel 1) … ist nur zulässig, insoweit sie … für … das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen…notwendig ist.“ Ich wiederhole: das ist verfassungsjuristischer Unfug!

Dritte konkrete ANWENDUNG des Artikel 7 bezugnehmend auf die Beschränkungsmöglichkeit von Artikel 2: „Eine Beschränkung des … ANWENDUNG: Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen (Artikel 2) … ist nur zulässig, insoweit sie … zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“ Ich wiederhole: das ist verfassungsjuristischer Unfug!

Hier der Wortlaut des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1 Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 2 (1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen. (2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

Artikel 3 Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Artikel 4 Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.

Artikel 5 (1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. (2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Artikel 6 Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Im Sinne des Artikel 7 Abs. 1 B-VG ist die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Kindern in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

Artikel 7 Eine Beschränkung der in den Artikeln 1, 2, 4 und 6 dieses Bundesverfassungsgesetzes gewährleisteten Rechte und Ansprüche ist nur zulässig, insoweit sie gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

Artikel 8 Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Nachsatz HTH: Sieben Jahre und mehrere Regierungswechsel hat es gebraucht um diesen verfassungsjuristischen Unfug zu fabrizieren. Schon am 2. Februar 2004 berichtete Der Standard über den Plan für diesen Verfassungszusatz.

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Bildungsprogramme von FührungsKraft

Fuehrungskraft Jetzt

24. Mai 2024 – Josef Hofer und Jürgen Groß haben ein Programm entwickelt, das die spezielle Ausbildung von Lehrlingen durch ein ganzheitliches Bildungsprogramm erweitert und so das ganze Potenzial der Lehrlinge zum Blühen bringt. AUFBLÜHEN FÜR LEHRLINGE ist der Titel des Programms von FührungsKraft.

Lehrlinge gelten oft als leidiges Thema. Zuerst sind sie schwer zu finden. Dann bleiben ihre Leistungen und noch öfter ihre sozialen Kompetenzen hinter unseren Erwartungen zurück. Haben wir es tatsächlich mit einer hoffnungslosen Generation zu tun? Ganz bestimmt nicht!

Junge Menschen sind einfach oft noch nicht bei sich selbst angekommen. Ansonsten sind sie, wie sie immer waren: lernfähig, leistungsstark und immer wieder überraschend. Für alle, die ihre Lehrlinge zu wertvollen Mitarbeitern entwickeln möchten, haben wir ein Programm:

Aufblühn – die große Chance für Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung von Lehrlingen.

– Weil die beste fachliche Qualifikation wenig bewirkt, wenn die Persönlichkeit nicht entfaltet ist.

– Weil klassisches Verhaltenstraining nur die Oberfläche berührt.

– Weil es Zeit ist für ein neues Mindset mit nachhaltiger Wirkung.

Aufblühn ist ein sehr wirksamer Weg, Lehrlinge abzuholen und weiter ins Leben und in die Arbeitswelt zu bringen. Zu persönlicher Reife, mehr Gesundheitsbewusstsein, zu Freude am Tun im Team durch lebendiges, zeitgemäßes Training mit viel praktischen Übungen für Eigenverantwortung und Commitment. Denn die Lehrlinge von heute sind die Führungskräfte von morgen!

Neben AUFBLÜHN FÜR LEHRLINGE bietet FührungsKraft folgende Programme an:

AUFLÜHN FÜR LEHRLINGS-AUSBILDER

AUFBLÜHN FÜR UNTERNEHMEN

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Doppelmoral in Politik und Medien

Doppelmoral

Was bedeutet moralinsauer? ethos.at bringt Beispiele aus der Welt der Politik und Medien

9. September 2024 – Gesellschaft für Demokratie @GfD_offiziell twittert am 9.9.24: „Es gibt kein Gesetz, das es vorschreibt, wie lang die Balken zur Darstellung von Wahlergebnissen sein müssen. Wir verlängern die Balken von demokratischen Parteien gerne mal, um Haltung zu zeigen. Die Zahlen stellen wir korrekt dar.“

ethos.at kommentiert: Orwell würde sich 40 Jahre nach 1984 täglich auf’s neue wundern, wie weit die Realität seine Phantasie übertrifft.

Optische Darstellung von Zahlen in Balkengrafiken gehört zum täglichen Geschäft der Informationsindustrie. Bislang war es selbstversätnlich, das Zahlen und Proportionen der Grafiken korrelieren. Nun erklärt es eine so genannte Ges.f.Demokratie (Breites Bündnis von Demokrat:innen für eine offene Gesellschaft und eine allgemeine Impf- und Wehrpflicht. Wetterkarten mit Haltung) als „Haltung“, wenn die Balken dem Wunschergebnis, und nicht den faktischen Zahlen entsprechen! Haltung ist ein Begriff der Moral. Man darf sich nicht wundern, wenn die Menschen unter Moral nur noch Doppelmoral verstehen und jegliche Moral als moralinsauer ablehnen. Point am Rande, oder wie man auf Wienerisch sagen würde, „der Überschmäh“ dieser Gesellschaft ist die Selbsteinshätzung als „offene Gesellschaft“, die die allgemeine Impflicht fordert. Frage am Rande: von wem wird diese dubiose Gesellschaft wohl finanziert? Lies die Balken, ignorier die Zahlen und du findest die Antwort selbst 🙂

19. Mai 2024 – An „Sg. Frau Madeleine Petrovic!“ schreibt der Moralapostel der Kleinen Zeitung am Pfingstsonntag (19. Mai 2024), Ernst Sittinger (der Name ist keine Erfindung Nestroys). Generös konzediert er der ex-Grünen ex-Parteichefin und nunmehrigen Parteigründerin: „es steht Ihnen frei, die Politik der Regierungsgrünen für völlig falsch zu halten.“ Für „rätselhaft“ hält Sittinger allerdings, dass Petrovic erzählt habe, dass viele Menschen während der Corona-Herrschaft wegen ihrer abweichenden „wissenschaftlichen Meinung“ ihren Job verloren haben. Darauf kontert der leitende Redakteur der Zeitung aus der Styria Media Group, die zu 98,33 Prozent Katholischen Medien Verein Privatstiftung gehört: „Bisher begriff ich Naturwissenschaft nicht als Frage der persönlichen Meinung, sondern als Angelegenheit einer faktisch untermauerten Evidenz.“

Sittinger Kleine Moral

ethos.at antwortet (völlig eigenmächtig, ohne jeglichen Auftrag der Liste Petrovic, einzig und allein der Aufklärung verpflichtet): Sg Herr Sittinger! Der Ausdruck „wissenschaftliche Meinung“ ist nicht nur Alltagssprache, sondern auch in den Wissenschaften geläufig. Man spricht da sogar von „Lehrmeinungen“. Als Moralphilosoph kann ich Ihnen recht geben, nicht aber Recht geben – dazu fehlt mir nämlich die Autorität eines Richters.

Als Sprachphilosoph unterscheide ich grundsätzlich zwischen Meinung und Urteil. Jede Meinung ist zunächst ein Vor-Urteil. Im Unterschied zum Vorurteil (das legitimer Weise am Anfang jeder Meinungs-Bildung steht), ist das Urteil eine wohl begründete Aussage. Dabei kann die Begründung einer wissenschaftlichen Methode folgen, oder der Methode der Wahrheitsfindung in einem Gericht. Ein Urteil ist – und das ist evident – jedenfalls etwas anderes als eine Meinung!

Eine „faktisch untermauerte Evidenz“ ist jedenfalls unsinnig.

Unsinnig ist die erwähnte Formulierung, weil „evident“ nichts anderes bedeutet als „unmittelbar einsichtig“. Evident können daher nur auf logische (z.B. a=a) oder metaphysische Aussagen (z.B. das Kausalitätsprinzip) sein. Evidenz „faktisch“ zu untermauern, also durch so genannte Tatsachen, oder bestenfalls durch empirische Methoden (z.B. ein Experiment), ist genau das, was Immanuel Kant für die „Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können“ ausgeschlossen hat, und das, was Ludwig Wittgenstein im Tractatus als „unsinnigen Satz“ bezeichnet: „Die meisten Sätze und Fragen, welche über philosophische Dinge geschrieben wurden, sind nicht falsch, sondern unsinnig.“

Die Forderung nach Meinungsfreiheit, seit der UN-Deklaration der Menschenrechte fester Bestandteil der „westlichen Wertegemeinschaft“, wird überschätzt bzw. falsch eingeschätzt; moralphilosophisch formuliert: falsch gewertet.

Die Forderung nach Meinungsfreiheit ist aus ethischer Sicht unpassend, wenn die Vertreter abweichender Meinungen ihrerseits keine anderen abweichenden Meinungen tolerieren. (Prüfe diesen Satz in Bezug auf alle Diskussionsbeiträge zur Zeit der Corona-Maßnahmen und berücksichtige dabei, dass die herrschende Meinung von heute, in der Regel die abweichende Meinung von morgen ist und umgekehrt und so weiter!)

Die Forderung nach Meinungsfreiheit ist aus ethischer Sicht unpassend, wenn die Meinung lediglich ein ungeprüftes Vorurteil ist.

Deshalb sollte die Forderung nach Meinungsfreiheit dialektisch präzisiert werden. Einerseits braucht es die Forderung nach Recht auf freie Meinungsbildung, anderseits die Forderung nach Pflicht, eine Meinung (die man sich gebildet hat) nur mit einer entsprechenden Begründung zu publizieren (oder öffentlich zu äußern).

Jede Meinung ist zunächst ein Vor-Urteil, der Ausdruck „wissenschaftliche Meinung“ somit ein Oxymoron. Wissenschaftliche Aussagen sollten sich von Alltagsaussagen gerade dadurch unterscheiden, dass sie vorher einer Prüfung unterzogen wurden. (Wie oft ist das bei den panikmachenden „Erkenntnissen“ der Experten während der Corona-Herrschaft passiert? Prüfungen abweichender Argument haben de facto nie stattgefunden! Was es gab und gibt: Diffamierung von Wissenschaftern mit wohlbegründeten Urteilen, die dem herrschenden Narrativ widersprechen.)

Sittinger konzediert: „Zwar kann auch Wissenschaft irren – sie ist ja immer nur der vorläufig letztgültige Stand unseres derzeitigen Unwissens.“ Dies Aussage ist selbst keine wissenschaftliche Aussage sondern ein gelungener Aphorismus. Eine ebenso nicht wissenschaftliche Antwort darauf, aber im Sinne Wittgensteins ein mögliches Sprachspiel, das der Erhellung dient: „Auch Corona-Politik kann irren – sie ist ja immer nur der vorläufig legitimierte Stand der derzeitigen Machthaber.“

Aber bleiben wir bei „Wissenschaft kann irren“ als 1. Prämisse. Darauf folgt – ganz im Geiste der aristotelischen Logik – die 2. Prämisse Sittingers: „Und deshalb ist in der Tat denkbar, dass Sie [Frau Petrovic] es wirklich besser wissen.“ Conclusio: „Aber dann sollten Sie keine Partei gründen, sondern das bisher Gültige methodisch sauber widerlegen.“

Diese Conclusio ist nicht nur nicht wissenschaftlich, sie ist auch nicht logisch und nicht moralisch, sondern bestenfalls moralinsauer. Sie ist schlimmstenfalls ein Ausdruck der Verlogenheit der von den Herrschaften des Corona-Regimes mit dreistelligen Millionenbeträgen gleichgeschalteten Medien!

„Das bisher Gültige“ ist für Sittinger offenbar immer noch das Regierungsnarrativ, dem bereits die Verhöhnungskommission folgte. Die Aufarbeitung der Coronamaßnahmenpolitik findet indessen in anderen Medien und Organisationen statt – u.a. in dem von Petrovic unterstützen Verein GGI. „Methodisch sauber widerlegt“ wurden bereits hunderte Annahmen, Meinungen, Hypothesen, Wahrnehmungen, Behauptungen, Vermutungen, Vorurteile und Fehlurteile der Corona-Herrschaften und ihrer „Experten“, aber die gleichgeschalteten Medien haben darüber bis heute nicht berichtet. Paradoxon am Rande: „ausgewogen“ wäre eine Berichterstattung dann, wenn man den Corona-Kritikern Bhakdi und Co in den kommenden drei Jahren unkritisch und unreflektiert genauso viel medialen Raum und mediale Zeit einräumen würde, wie während der Corona-Herrschaft den Panikmachern und ihren „Experten“. Prognose: Das werden die großen und kleinen Massenmedien niemals tun. Deshalb bleibt hier nur ein persönlicher Appell an den Moralapostel der Kleinen:

Wenn Sie [Herr Sittinger] Ihren Brief an Petrovic wirklich ernst meinen und mit gutem Beispiel voraus gehen wollen, dann sollten Sie ihren Job als Journalist an den Nagel hängen und um Aufnahme als Mönch in einem Trapistenkloster ansuchen. Si tacuisses!

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Politische Bildung auf TikTok

HTH auf TikTok

10. Mai 2024 – Unser Kandidat 2022 war auf Tiktok der mit Abstand erfolgreichste Päsidentschafts-Kandidat. Im Jahr der Aufklärung (Immanuel Kant hätte am 22.4.24 seinen 300. Geburtstag gefeiert) wendet sich HTH mit weiteren Beiträgen zur politischen Bildung an die Jugend.

Tiktok 15. September 2024 – Es heißt: wir sitzen allem im gleichen Boot! Ein Boot, in dem fünf Kapitäne der Altparteien das Steuer übernehmen wollen – das ist die Republik Österreich. Aber die Verantwortung für den Untergang Österreichs übernehmen sie nicht. …

Tiktok 10. September 2024 – Vorzugsstimme bitte auf dem Stimmzettel richtg eintragen. Unter dem Feld LMP den Namen THURNHOFER schreiben.

Tiktok 8. September 2024 – Der Wahlkreis Obersteiermark umfasst die Bezirke Bruck/Mürzzuschlag, Leoben, Murtal, Murau und Liezen. Hier ist die Wahlbewegung der Liste Madeleine Petrovic unterwegs – das ist „Echt gut für Österreich“. Rottemann , eine Kleinstadt mit 5000 Bewohnern, gehört zum Bezirk Liezen.

Viele Kleinunternehmer kämpfen hier um ihre Existenz. Die historische Innenstadt droht zu veröden. Nun soll auch noch das Krankenhaus in Rottenmann geschlossen werden. Das hat die Landesregierung gegen den Willen der Bevölkerung beschlossen. So funktioniert die Spaltung – die Spaltung zwischen Staat und Gesellschaft. Die regierenden Herrschaften ignorieren die Bedürfnisse der Menschen! Anders die LMP, die Liste Madeleine Petrovic. Wir gehen auf die Menschen zu! Nächste Woche im Bezirk Bruck/Mürzzuschlag. Sapere Aude.

Heini Staudinger HTH

TikTok 1. Mai 24 Am 1. Mai traf ich Präsidentschaftskandidaten Heini Staudinger in Wien. Hört euch an, was er zu sagen hat. …

Tiktok 6. Juni 24 -Der Anfang vom Ende des Zweiten Weltkriegs war der D-DAY.Dieser Decision Day war am 6. Juni 1944 und kostete tausenden Soldaten das Leben. Die Invasion der Aliierten in Frankreich war der erste und entscheidende Schritt zum Sieg über Hitlers Nazideutschland, das Dritte Reich. Den 80. Jahrestag feierten die Aliierten Präsidenten Macron und Biden ohne Putin, aber mit Selenskij, wie ORF.at berichtet. Sapere Aude!

150 Jahre, nachdem Immanuel Kant seine Schrift „Zum ewigen Frieden“ (siehe Projekt Gutenberg) publiziert hatte, herrschte der schlimmste Krieg aller Zeiten, der Zweite Weltkrieg. Und heute, 230 Jahre nach dieser für das Völkerrecht wichtigen Publikation, stellt sich die Frage: hat der Dritte Weltkrieg schon begonnen?

Diese Frage werden erst Historiker der Zukunft beantworten können. Hier geht es um die Frage: Was hat uns Immanuel Kant heute noch zu sagen? Auszüge aus seiner Schrift:

Zum ewigen Frieden.

Ob diese satyrische Überschrift auf dem Schilde jenes holländischen Gastwirts, worauf ein Kirchhof [also ein Friedhof] gemalt war, die Menschen überhaupt, oder besonders die Staatsoberhäupter, die des Krieges nie satt werden können, oder wohl gar nur [für] die Philosophen gelte, die jenen süßen Traum träumen, mag dahin gestellt seln.

[So die ironische Einleitung des Aufsatzes, der aus zwei Abschnitten bestseht.]

Der erste Abschnitt enthält die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten.

Der zweite Abschnitt enthält die Definitivartikel zum ewigen Frieden unter Staaten.

Es folgen die sechs Präliminarartikel:

1. »Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.«

2. »Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.«

3. »Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.«

4. »Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.«

5. »Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.«

6. «Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder, Giftmischer, Brechung der Capitulation, Anstiftung des Verrats in dem bekriegten Staat, &c

Das sind ehrlose Stratagemen. Denn irgend ein Vertrauen auf die Denkungsart des Feindes muß mitten im Kriege noch übrig bleiben, weil sonst auch kein Friede abgeschlossen werden könnte, und die Feindseligkeit in einen Ausrottungskrieg ausschlagen würde..«

Es folgen die drei Definitivartikel:

1. «Die bürgerliche Verfassung in jedem Staat soll republikanisch sein.«

2. «Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus frei er Staaten gegründet seyn.«

3. «Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein.

Es ist hier, wie in den vorigen Artikeln, nicht von Philanthropie, sondern vom Recht die Rede, und da bedeutet Hospitalität (Wirthbarkeit) das Recht eines Fremdlings, seiner Ankunft auf dem Boden eines andern wegen, von diesem nicht feindselig behandelt zu werden. Dieser [der Gastgeber] kann ihn [den Fremden] abweisen, wenn es ohne seinen Untergang geschehen kann; so lange er [der Fremde] aber auf seinem Platz sich friedlich verhält, ihm nicht feindlich begegnen.«

Das sind bis heute die anerkannten Grundlagen des Völkerrechts. Doch welche Politiker kennen diese Grundlagen? Welche Politiker lesen Immanuel Kant? Sapere Aude!

TikTok 16. April 24 Das Parlament wurde saniert und entspricht nun den Anforderungen des 21. Jahrhunderts! Doch lassen wir uns nicht blenden! Der Parlamentarismus, die Grundlage unserer Demokratie, ist nach wie vor in schlechter Verfassung! …

Tiktok 4. Dezember 2023 – Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn aus Deutschland schreibt: wenn alles was Sie vorfinden aus Unrecht geschehen ist, dann ist ihre Leidenschaft – er meint der Zorn – gerecht. Denn sie richtet sich nicht gegen andere Menschen, sondern strebt danach, eine eindeutige Ungerechtigkeit zu beseitigen. Der Turboantrieb des Zorns ist edel und würdig: es ist immer die Gerechtigkeit.

SIEHE AUCH: Alle TikTok-Videos von UNSER KANDIDAT 2022

ZENSUR

Etwa eine Wochen nachdem wir einen Beitrag zu „Christi Himmelfahrt“ mit Videos aus Klosterneuburg gepostet haben, wurde dieser von „geheimen Mächten“ aus Tiktok entfernt. Folgender Inhalt entspricht angeblich nicht den Community Richtlinien von Tiktok:

Am 9. Mai feiern wir Christi Himmelfahrt. Viele Menschen glauben bis heute an die Lehren von Jesu, aber immer weniger Menschen glauben an die Katholische Kirche. Nur noch 50 Prozent der Österreicher sind Katholiken, dagegen verzeichnen die Muslime Zuwächse und erreichen bald 10 Prozent. Die Kirche antwortet auf den wachsenden Halbmond mit den bunten Regenbogenfarben der LGBTQ-Bewegung. Der Wiener Weihbischof interpretiert den Regenbogen als Verbindung zwischen Himmel und Erde, zwischen Gott und der Schöpfung, und will die Regenbogen-Pastoral ausbauen. So öffnen sich neue Türen für Kindes-Missbrauch in der Kirche unter dem Vorzeichen der „zeitgenössischen Regenbogenkultur“. Immer mehr Menschen treten aus der Katholischen Kirche aus. Sapere aude!

THE CARDINAL

Als Ersatz für den unbedeutenden Videoclip hier ein epochaler Film (Dauer fast drei Stunden) aus dem Jahr 1963, produziert vom Austro-Amerikaner Otto Preminger, basierend auf dem Roman von Henry Morton Robinson aus dem Jahr 1950. Die Geschichte eines Amerikaners, der schon als Kind von seinen irisch-stämmigen Eltern in die Laufbahn des Priesters gelenkt wurde und nach vielen inneren und äußeren Konflikten in Rom zum Kardinal gekürt wird.

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9. Mai: Tag des Sieges

Denkmal Schwarzenbergplatz

Bis heute feiert Russland den 9. Mai als Tag des Sieges. In Russland ist es üblich, einander zum Feiertag zu gratulieren, zum 9. Mai naturgemäß besonders. Es war der Tag, der begründet, warum bis heute in der russischen Geschichtsschreibung der Zweite Weltkrieg als „Großer Vaterländischer Krieg“ verherrlicht wird.

In Wien wurde aus diesem Grund das Soldatendenkmal am Schwarzenbergplatz errichtet und bereits am 19. August 1945, also schon drei Monate nach Kriegsende, enthüllt! Details: wikipedia

Die Aufschrift des Denkmals: вечная слава геройам красной армии павшим в боях с немецко-фашистскими захватчикамию. за свободу и независимость народов. Ewiger Ruhm den Helden der Roten Armee, gefallen in den Kämpfen mit den deutsch-faschistischen Invasoren. Für die Freiheit und Unabhängigkeit der Völker.

In Deutschland ist indessen bis heute der 8. Mai, der Tag der Befreiung, kein Feiertag. Focus.de erklärt, warum das so ist.

Dazu passt die Schlagzeile des Monats, des „trend“ vom 10. Mai 2024: KRIEG „entfesselt“ die Wirtschaft

Mai Schlagzeile des Monats

Der Originalwortlaut des lateinischen Sprichworts: si vis pacem para bellum.

Österreich: Tag der Niederlage der Meinungsfreiheit

Etwa eine Wochen nachdem wir einen Beitrag zu „Christi Himmelfahrt“ mit Videos aus Klosterneuburg gepostet haben, wurde dieser von „geheimen Mächten“ aus Tiktok entfernt. Folgender Text entspricht angeblich nicht den Community Guidlines von Tiktok:

Am 9. Mai feiern wir Christi Himmelfahrt. Viele Menschen glauben bis heute an die Lehren von Jesu, aber immer weniger Menschen glauben an die Katholische Kirche. Nur noch 50 Prozent der Österreicher sind Katholiken, dagegen verzeichnen die Muslime Zuwächse und erreichen bald 10 Prozent. Die Kirche antwortet auf den wachsenden Halbmond mit den bunten Regenbogenfarben der LGBTQ-Bewegung. Der Wiener Weihbischof interpretiert den Regenbogen als Verbindung zwischen Himmel und Erde, zwischen Gott und der Schöpfung, und will die Regenbogen-Pastoral ausbauen. So öffnen sich neue Türen für Kindes-Missbrauch in der Kirche unter dem Vorzeichen der „zeitgenössischen Regenbogenkultur“. Immer mehr Menschen treten aus der Katholischen Kirche aus. Sapere aude!

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Landtagswahl Steiermark 2024

statista Stmk Wahl 04

24.11.2024 – WAHLSONNTAG: steiermark.orf.at berichtet über den „Erdrutschsieg für FPÖ, ÖVP verliert stark“

Alle Ergebnisse abrufbar für alle Bezirke und Ggemeinden auf ORF.at

Landesweit treten sechs Parteien an (Stimmen-Anteil in % Landtagswahl 2019/2024): ÖVP (36,1/26,8) + SPÖ (23/21.4) + FPÖ (17,5/34,8) + Grüne (12,1/6.2) + KPÖ (6/4,4) + NEOS (5,4/5,9). Zusätzlich treten diesmal – nur im Wahlkreis 1 (Graz Umgebgung) – folgende Kleinparteien an: KFG (Korruptionsfreie Bürgerliste – Team Claudia Schönbacher 0,1) + MFG (MFG–Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte 0,1) + DNA (Demokratisch – Neutral – Authentisch 0,2)

SIEHE AUCH:

Baustelle Parlament. Einführung und Kritik der Ö. Verfassung

+ Frey/Zimmer: Mehr Demokratie wagen

+ Roman Schiessler: Wenn der Staat zum Täter wird

Prognose 20. Oktober .2024: „Fünf Wochen vor der Landtagswahl ist das Rennen um den Landeshauptmann-Sessel noch völlig offen. Das zeigen die Daten der Exklusivumfrage des Meinungsforschungsinstitutes Peter Hajek im Auftrag der Kleinen Zeitung. Im Zeitraum 14 bis 18. Oktober wurden 800 Menschen telefonisch und online befragt. Die FPÖ kann im Vergleich zur letzten Umfrage im Mai weiter zulegen, der Abstand zur ÖVP und auch zur SPÖ ist aber kleiner geworden“, berichtet ORF.at (20.10.24)

4. Juli 2024 – KleineZeitung.at berichtet: „Wir wollen bis zum letzten Tag der Periode für die Steirerinnen und Steirer arbeiten.“ – Dieses Mantra war von Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) und seinem Stellvertreter Anton Lang (SPÖ) stets zu hören, wenn man sie nach dem Termin für die Steirerwahl fragte. Und dabei bleibt es auch: Am Sonntag, dem 24. November 2024, wählt die Steiermark einen neuen Landtag. Festgelegt hat sich die Landesspitze heute auch auf das Datum für die Gemeinderatswahlen (außer Graz). Diese gehen am 23. März 2025 über die Bühne.

3. Mai 2024 – Über ein „Beben“ in der Steiermark berichtete Heute.at (16.4.24), nachdem die SPÖ in der Grünen Mark erstmals vor FPÖ und der derzeitigen Regierungspartei ÖVP bei einer Umfrage in Führung lag. Details siehe statista.com

Die Wahl in der Steiermark werden im Herbst 2024 stattfinden. Der genaue Termin ist voraussichtlich Ende Oktober oder Anfang November 2024.

Zwei Wochen später, am 5.5.2024, sehen die Zahlen – laut „Hochschätzung“ der Kleinen Zeitung – schon wieder ganz anders aus:

KleineZtg StmkWahl 2024 05 05

26. Oktober 2024 – „Gerade einmal neun Jahre – von 1848 bis 1857 – dauerte der Bau der gesamten Südbahnstrecke von Wien bis Triest. Zum Vergleich: 1983 wurden erste detaillierte Pläne für den Semmeringbasistunnel vorgelegt. Nach ersten Trassengenehmigungsverfahren im Jahr 1989 und der Baugenehmigung 1994, zahlreichen Einsprüchen, Gerichtshofurteilen und Neuprojektierungen erfolgte der tatsächliche Baustart erst im Jahr 2012. Offizielle Inbetriebnahme des 27 Kilometer langen Tunnels: 2030. Die Gegenüberstellung zwischen damals und heute zeigt eines der latenten Problemfelder, mit denen der Standort zu kämpfen hat“, so die Wirtschaftskammer Steiermark, die anlässlich ihres 175-Jahr-Jubiläums einen Forderungskatalog vorgelegt hat.

Markant: Die Gesamtausgaben der Steiermark haben sich von 2000 bis 2020 verdoppelt. Verantwortlich dafür: Waltraud Klasnic bis 2005, Franz Voves 2005-15, Hermann Schützenhöfer 2015-22 und seit 2022 Christopher Drexler!

Stmk Gesamtausgaben ab 2000

Details über das Landesbudget der Steiermark 2024

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Landtagswahl Vorarlberg 2024

Vorarlberg Wahlbündnis

Update 13. Oktober 2024 – Die Wahlergebnisse auf vorarlberg.at

„Die vier Kleinparteien haben den Einzug in den Landtag nicht geschafft. In einer ersten Reaktion haben sich bereits alle Spitzenkandidaten zu den ersten Hochrechnungen geäußert. Für die einen war das Wahlergebnis zu erwarten, für die anderen kam es doch überraschend“, berichtet ORF.at

3. Mai 2024 – „Die Vorarlberger Kleinparteien Xi, Gilt und HaK haben am Freitag bei einer Pressekonferenz ein Wahlbündnis für die kommende Landtagswahl präsentiert. Man will die Mitte der Gesellschaft repräsentieren und migrantischen Gruppen ansprechen. … Mit dabei sind neben Xi (Chris Alge), die sich als Partei der Mitte sieht, die basisdemokratische Liste Gilt (Thomas Doppelhofer) und die migrantisch geprägte „Heimat aller Kulturen“ – kurz HaK (Murat Durdu)“, berichtet vorarlberg.orf.at (26.4.24)

Der Termin ist am 13. Oktober 2024, Stichtag ist der 16. Juli. Detail siehe vorarlberg.at

Die Seite wird laufend aktualisiert. Infos erbeten an office at ethos at

BUCHEMPFEHLUNG

Chris Alge – Aufstand der Xi

Dieses Buch ist ein Zeitdokument der Politik in Vorarlberg. Es deckt bisher unveröffentlichte Grundstückdeals auf, entlarvt Protagonisten und berichtet über Gerichtsurteile und Festnahmen fernab der Öffentlichkeit – inklusive der Rolle der Medien. In zehn Kapiteln werden der Sumpf der Politik in Vorarlberg beleuchtet und auch Lösungen aufgezeigt. Die Fakten und Thesen werden untermauert mit nie gezeigten Dokumenten und 28 Videos – mittels QR-Codes. Quo vadis, Vorarlberg …

Der Autor ist Abenteurer und Outdoor-Pionier. Seiner Offiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie in Österreich folgten sechs Jahre als Kommandant einer Spezialeinheit. Ein Jahr war Chris Alge als UNO-Offizier im Einsatz. Seinen Aufenthalten als Fotograf und Kameramann in Südostasien, Australien und Amerika folgten Vorträge und Seminare in Mitteleuropa. Seit 1997 ist Chris Alge Inhaber der „HIGH 5 outdoor GmbH“ und ein gefragter Outdoortrainer. 2019 gründete Chris Alge aufgrund der politischen Verhältnisse in Österreich eine Partei der Mitte: »Xi – Chance Zukunft« – mit dem Schwergewicht Umwelt, Sicherheit und Vertrauen.

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Wahrheit und Wirklichkeit

Wahrheit Wirklichkeit

Villach/Fresach (pts006/17.04.2024) – Mit dem Thema „Wahrheit – Was ist wirklich?“ beschäftigen sich die 10. Europäischen Toleranzgespräche im Kärntner Bergdorf Fresach vom 15. bis 18. Mai 2024 – und im Mittelpunkt stehen die vielfältigen Sorgen und Bedenken über zunehmende Versuche, demokratische Wahlen durch Nachrichtenmanipulation zu beeinflussen. Über 30 Expert/innen aus Philosophie und Religion, Wirtschaft und Wissenschaft liefern Debattenbeiträge. Das Programm ist auf der Webseite abrufbar.

Für die Eröffnungsrede am Donnerstag, 16. Mai, in Fresach konnte der diesjährige Staatspreisträger für Kulturpublizistik, Falter-Herausgeber und Chefredakteur Armin Thurnher, gewonnen werden. Am Vorabend in Villach, 15. Mai, analysiert die bekannte und preisgekrönte tschechische Autorin und Übersetzerin Radka Denemarková im Gespräch mit Renata Schmidtkunz vom ORF „Europa und seine Feinde“. Ein weiteres Highlight verspricht der einflussreiche Psychologe und Risikoforscher Gerd Gigerenzer beim Wirtschaftsforum am 17. Mai.

Höhepunkt für Toleranzzentrum Fresach

Für den Obmann des Veranstalters Denk.Raum.Fresach, Superintendent Manfred Sauer, sind die diesjährigen Toleranzgespräche „ein Höhepunkt“ seines Wirkens in Kärnten. „Es ist uns gelungen, aus einer kleinen Idee eine große Dialogplattform zu entwickeln, die über die Grenzen des Landes ausstrahlt. Dass wir bereits im zehnten Jahr stehen, ist dem Geiste und Vertrauen aller Beteiligten zu verdanken, die große Hoffnungen auf das Toleranzzentrum Fresach und seine Bedeutung in Europa setzen.“

Für den Präsidenten des Kuratoriums, Hannes Swoboda, ist die bevorstehende EU-Wahl am 9. Juni 2024 Anlass und Auftrag zugleich, sich der Wahrheit zu stellen. „Die Entscheidung, die die Wähler*innen in Europa zu treffen haben, sollen auf wahrhaftigen Grundlagen und realistischen Zukunftsvorstellungen basieren, und nicht auf falschen Parolen und Hetzreden. So gesehen hoffen wir, mit den Toleranzgesprächen einen Beitrag zur Demokratiebildung zu leisten.“

15. Mai: Ethikforum im Bambergsaal Villach

Zum Auftakt der Toleranzgespräche in Villach bittet ORF-Moderatorin Renata Schmidtkunz die tschechische Autorin Radka Denemarková zum Gespräch. Die streitbare Literatin wird darüber berichten, dass Freiheiten und Wahrheiten, die für uns geradezu selbstverständlich beansprucht werden – nämlich Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit, Reisefreiheit, individuelle Entfaltungsmöglichkeiten und die universalen Menschenrechte – in Autokratien und Diktaturen, ja in vielen Ländern der Erde, gar nicht alltäglich oder selbstverständlich sind. (Bamberg-Saal Villach, 18 Uhr)

16. Mai: Europaforum zu Wahrheit und Wirklichkeit

Die Eröffnung des Europaforums in Fresach wird von der jungen Autorin Evelyn Bubich (What’s wrong with the World: Was ist los mit der Wahrheit?) und dem versierten Alt-Journalisten und Kolumnisten Armin Thurnher (Die ganze Wahrheit: Perspektiven für eine neue Medienordnung) bestritten. Im Anschluss stehen Panels zur Europawahl (Was Populisten wollen und wie sie die Wirklichkeit vernebeln) und zur Abwehr von Desinformation und Manipulation (Wie moderne Technologien Politik und Menschen manipulieren) auf dem Programm. (Museum Fresach, ab 9 Uhr).

Unter den Gästen sind diesmal bekannte Namen aus der Medienbranche, so u.a. Politico-Chefredakteur Matthew Karnitschnig, NEWS-Herausgeber Horst Pirker, Radiomacher Udo Bachmair und die frühere Chefredakteurin der Kleinen Zeitung, Antonia Gössinger. Mit dabei die Autorin Julya Rabinowich, der Demokratieforscher Günther Ogris, der Medienforscher Fritz Hausjell und die Philosophinnen Larissa Kreiner, Alice Pechriggl und Claudia Paganini. Donnerstag abend wird ebendort der Toleranzpreis 2024 der Stadt Villach vergeben.

17. Mai: Wirtschaftsforum zu den Kosten der Wahrheit

Das Wirtschaftsforum in Fresach wird mit einem Gespräch des großen Berliner Psychologen und Risikoforschers Gerd Gigerenzer über den „Umgang mit der Ungewissheit“ eröffnet, gefolgt von einem Dreier-Gespräch mit dem Berliner Staatssekretär Wolf Heinrich Reuter und dem Wiener Wirtschaftstreuhänder Alfred Brogyányi über die Kosten der Wahrheit und wie der nachhaltige Umbau der Wirtschaft gelingen kann. (Museum Fresach, ab 9 Uhr).

Am Nachmittag spricht der Informatik-Philosoph Peter Reichl über die „Wahrheit der Digitalisierungsmaschinen“, gefolgt von einem Panel über die Chancen & Risiken moderner Technologien. „Kärnten in echten Daten und falschen Fakten“ präsentiert Volkswirtschafter Norbert Wohlgemut, im Anschluss daran diskutiert er mit Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle u.a. über den „Umgang mit Statistiken und anderen Märchen“. Den Abschluss bestreiten junge Poetry Slammer/innen Freitag abend ab 18.30 Uhr. Tagestickets sind ab 60 Euro zu haben, 50 % Ermäßigung gibt es für Studierende und Lehrende.

Die Europäischen Toleranzgespräche

Die Europäischen Toleranzgespräche finden seit 2015 alljährlich zu Pfingsten statt und behandeln gesellschaftliche Entwicklungen und politische Bildung zu Fragen der sozialen Integration, Demokratie und Menschenrechte. Die Gespräche haben ihren Ursprung in den Fresacher Schriftstellertagungen, die von 1972 bis 1996 unter der Ägide des Kärntner SchriftstellerInnenverbands (KSV) stattfanden. Der Verband ist seit 2023 wieder mit an Bord. Alle Veranstaltungen werden live aufgezeichnet und auf fresach.org, YouTube und Facebook gestreamt.

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