17. November 2025 - Klaudia Tanner @tannerklaudia via X.com 16.11.2025 „Es ist gut und wichtig, dass die geistige Landesverteidigung wieder verstärkt an den Schulen unterrichtet wird, sie ist elementarer Teil der umfassenden Landesverteidigung. Unsere Informationsoffiziere leisten schon jetzt an den Schulen großartige Arbeit, ihre Besuche werden von Schülerinnen und Schülern sehr geschätzt! #missionvorwärts (KT)“ Der link führt zu einem ORF-Bericht, der „einen von 600 Informationsoffizieren“ bei einem Vortrag in der HTL Linzer Technikum. ORF-O-Ton: „Geistige Landesverteidigung infolge des Ukrainekriegs soll vermehrt in die Schullehrpläne aufgenommen werden. Erstmals werden die Schüler ab kommendem Jahr am Ende der Pflichtschulzeit im Rahmen des Geschichtsunterrichtsunterrichtes in Landesverteidigung unterrichtet.“

ethos.at klärt auf: Grundlage der geistigen Landesverteidigung ist der Zusatzartikel 9a B-VG aus dem Jahr 1975 unter Kanzler Bruno Kreisky. Hier der Wortlaut gemäß ris.gv.at
(1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.
(2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.
(3) Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden.
(4) Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.
Der ORF/ZIB-Bericht zeigt einen Informationsofizier des Bundesheeres, also einen Vertreter der militärischen Landesverteidigung. Die militärische Landesverteidigung und ihre Aufgaben regelt der Artikel 79 B-VG folgendermaßen:
(1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.
(2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt
1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus
a) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner
b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;
2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.
(3) Weitere Aufgaben des Bundesheeres werden durch Bundesverfassungsgesetz geregelt.
(4) Welche Behörden und Organe die Mitwirkung des Bundesheeres zu den im Abs. 2 genannten Zwecken unmittelbar in Anspruch nehmen können, bestimmt das Wehrgesetz.
(5) Selbständiges militärisches Einschreiten zu den im Abs. 2 genannten Zwecken ist nur zulässig, wenn entweder die zuständigen Behörden durch höhere Gewalt außerstande gesetzt sind, das militärische Einschreiten herbeizuführen, und bei weiterem Zuwarten ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Allgemeinheit eintreten würde, oder wenn es sich um die Zurückweisung eines tätlichen Angriffes oder um die Beseitigung eines gewalttätigen Widerstandes handelt, die gegen eine Abteilung des Bundesheeres gerichtet sind.
Festzuhalten ist, dass das Bundesheer gemäß Artikel 79 weder direkt, noch ferner dazu bestimmt ist, Offiziere in die Schulen zu entsenden. O-Ton ORF: „Das Interesse der Schulen ist stark gestiegen; waren es 2017 rund 220 Veranstaltungen, sind es mittlerweile fast 3.000 (dreitausend). Auch das eine Folge des Krieges in der Ukraine.“ Es ist in Frage zu stellen, ob die massiv zunehmenden Einsätze von Offizieren an unseren Schulen verfassungskonform sind. Damit wird ein Teil, der im Artikel 9a explizit von militärischer Landesverteidigung getrennt wurde, direkt dem Militär unterstellt. Das ist mit Sicherheit nicht verfassungskonform. Zu fordern ist, dass für geistige Landesverteidigung die Vertreter der österreichischen Intelligenzia herangezogen werden.
ethos.at ist bereit und imstande, Bürger unseres Landes zu rekrutieren, die als Vertreter der geistigen, zivilen und wirtschaftlichen Landesverteidigung der Jugend als Gesprächspartner und Vorbild dienen können.
SIEHE AUCH:
+ 50 Jahren wirtschaftliche Landesverteidigung
+ Broschüre des BMLV über umfassende Landesverteidigung
+ Geistige Landesverteidigung als Teil der Gesamtverteidigung. Vergleich Schweiz/Österreich. Quelle: The Defence Horizon Journal (TDHJ.org 15.9.2025)
Amtliche Mitteilungen des Bundesministeriums für Bildung
Weiterführende Links auf BMB.gv.at.
Geistige Landesverteidigung
Die Geistige Landesverteidigung (GLV) ist neben der militärischen, der wirtschaftlichen und der zivilen Landesverteidigung Teil der Umfassenden Landesverteidigung (Bundesverfassung Art. 9a). Damit unterstützt GLV im Rahmen der Politischen Bildung die Vermittlung demokratischer Werthaltungen und eines umfassenden Bewusstseins für das Konzept der Neutralität und die Sicherstellung von staatlicher Souveränität, , der demokratischen Freiheiten und der in der Bundesverfassung verankerten Bürger- und Menschenrechte.
GLV leistet weiters einen wichtigen Beitrag zum Verständnis des Konzeptes der umfassenden nationalen Sicherheitspolitik im europäischen und globalen Kontext.
Inhalte und Kompetenzen
Ausgehend von den Grundsätzen der österreichischen Verfassung und den grundsätzlichen Zielen der Politischen Bildung werden politische Kompetenzen vermittelt, um auf mögliche Gefährdungen unserer demokratischen Republik, des politischen Systems und der inneren und äußeren Sicherheit angemessen reagieren zu können.
Zur allgemeinen und umfassenden Information veröffentlicht das Bundesministerium für Landesverteidigung jährlich ein aktuelles Risikobild, das auch als eine der Grundlagen für die Vermittlung von Geistiger Landesverteidigung dient. Gemeinsam mit anderen Publikationen des Verteidigungsressorts steht es unter Grundlagen - Verteidigungspolitik zum Download zu Verfügung. Weitere Informationen zur Umfassenden Landesverteidigung sind unter Umfassende Landesverteidigung - Verteidigungspolitik abrufbar.
Geistige Landesverteidigung versteht sich als nichtmilitärischer Beitrag zur Friedenssicherung in einer Welt, in der die Anwendung von militärischer Gewalt – auch in Europa – weiterhin existent ist. Dies bedeutet, die Aufgabe der Friedenspädagogik sowie der Sicherheits- und Verteidigungspolitik ernst zu nehmen, Feindbildern kritisch gegenüberzustehen und Strategien zu entwickeln, um Hate Speech und Fake News effektiv entgegenzutreten.
Grundlagen und Unterrichtsmaterialien
Grundsatzerlass Politische Bildung
Geistige Landesverteidigung findet im Grundsatzerlass zur Politischen Bildung 2015 alle allgemeinen und inhaltlichen Anknüpfungspunkte, die eine Auseinandersetzung mit Themen der Geistigen Landesverteidigung in allen Schulstufen, Schultypen und Gegenständen ermöglicht.
Lehrplanbezüge
In den Lehrplänen finden sich allgemeine Referenzstellen zu Themen der Geistigen Landesverteidigung, unter anderem im Gegenstand „Geschichte und Politische Bildung, wie beispielsweise „Friedenssicherung nach dem Zweiten Weltkrieg, umfassende Landesverteidigung, Bundesheer, internationale und globale Herausforderungen für die Menschheit.
„Wider den Krieg“ (Informationen zur Politischen Bildung Nr. 51)
Das Heft Nr. 51 der Schriftenreihe „Informationen zur Politischen Bildung“ widmet sich mit wissenschaftlichen Beiträgen, Unterrichtsvorschlägen und Arbeitsmaterialien grundsätzlichen Fragestellungen zu Frieden und Krieg, staatlicher Souveränität und Neutralität. Das Heft wurde an alle Schulen der Sekundarstufe I verschickt und ist auch online frei verfügbar.
Wider den Krieg – Forum Politische Bildung
E-Bibliothek (Open Access)
In Verteidigung der Demokratie – Bildungspolitische Auseinandersetzung mit dem Konzept der Geistigen Landesverteidigung, herausgegeben von Jacqueline Jürs, Roman Schuh und Manfred Wirtitsch (2021), erschließt aus bildungs- sowie wehrpolitischer Perspektive Zielsetzungen und didaktische Prinzipien der Vermittlung der Geistigen Landesverteidigung.
In Verteidigung der Demokratie (Zentrum polis - Politik Lernen in der Schule)
Angebote des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Informationsoffizierinnen und Informationsoffiziere für Schulbesuche
Das Österreichische Bundesheer bietet seit vielen Jahren Schulen und Pädagogischen Hochschulen die Möglichkeit, Informationsoffizierinnen und -offiziere in Lehrveranstaltungen, Fortbildungen oder den Schulunterricht einzuladen. Diese vermitteln in Referaten aktuelles und/oder grundlegendes Wissen zur Geistigen Landesverteidigung und zu sicherheitspolitischen Fragestellungen.
Ein Video und weiterführende Informationen zu diesem Angebot finden Sie unter Service für Schulen | Bundesheer. Bei Interesse und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Militärkommando.
Stundenbilder des Österreichischen Bundesheers
Für einen niederschwelligen Einstieg bietet das Österreichische Bundesheer eine Anzahl von Stundenbildern und Powerpoint-Folien zu aktuellen und grundsätzlichen Themen der Umfassenden Landesverteidigung an, die für den Schulunterricht adaptiert werden können.
Bundesministerium für Landesverteidigung - Staats- und wehrpolitische Bildung
Wissenschaftliche Publikationen des BMLV
Umfangreiche Online-Bibliothek des Verteidigungsministeriums mit Beiträgen zu verschiedensten sicherheitspolitischen Themen. Die Publikationen können nach Weltregion/Thema/Autorenschaft gefiltert werden.
Bundesheer - Wissenschaftliche Publikationen
Fort- und Weiterbildung für Pädagoginnen und Pädagogen
E-lectures und Seminare zur Geistigen Landesverteidigung
Die Virtuelle PH bietet in unregelmäßigen Abständen e-lectures zu aktuellen Themen der Geistigen Landesverteidigung an. Die Einladung erfolgt über Ausschreibung und Einladung der VPH. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Einzelne weitere Pädagogische Hochschulen und Bildungsdirektionen veranstalten bzw. planen Seminarreihen zur Geistigen Landesverteidigung in Präsenz- und Hybrid-Settings. Für eine Teilnahme wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung bzw. beachten Sie deren Informationen zur GLV.
50 Jahre Umfassende Landesverteidigung
Ein Konzept des Bundesministeriums für für Landesverteidigung für Österreichs Sicherheit vom 08. 7.2025
Quelle: bundesheer.at
Vor genau 50 Jahren wurde die Umfassende Landesverteidigung (ULV) als strategisches Leitbild in der Bundesverfassung verankert – ein Meilenstein für Österreichs sicherheitspolitische Ausrichtung. Was 1975 als Antwort auf eine instabile Weltordnung gedacht war, hat heute mehr Relevanz denn je: Krisen, Kriege, Pandemien, Cyberbedrohungen und globale Abhängigkeiten fordern neue Denkweisen in der Sicherheitsvorsorge. Die Umfassende Landesverteidigung ist das strategische Dach dafür.

Ein gesamtstaatliches Prinzip
Die Umfassende Landesverteidigung ist weit mehr als eine militärische Aufgabe. Sie versteht sich als gesamtstaatlicher und gesamtgesellschaftlicher Auftrag, die Sicherheitsvorsorge auf vier Säulen zu stellen:
1. Geistige Landesverteidigung
Die Geistige Landesverteidigung steht am Anfang aller anderen Maßnahmen. Sie schafft die ideellen Voraussetzungen für Verteidigungsbereitschaft, demokratisches Bewusstsein und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bildung, Information und die Förderung eines zeitgemäßen Patriotismus stehen im Mittelpunkt. Bereits in den 1970er Jahren wurde ihr Stellenwert erkannt. So formulierte ein Abgeordneter im Nationalrat: "Die geistige Landesverteidigung … sollte die geistige Verteidigungsbereitschaft des Staatsbürgers wecken, fördern und erhalten, sie sollte ihn immunisieren gegen die psychologische Kriegsführung presumtiver Gegner …" (Nationalrat, Stenographisches Protokoll, 1969)
2. Zivile Landesverteidigung
Ziel ist der Schutz der Bevölkerung sowie die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung und der Verwaltung. Dazu gehören Katastrophenschutz, Objektschutz, Alarmierungsdienste und Maßnahmen zum Selbstschutz.
3. Wirtschaftliche Landesverteidigung
Sie sichert die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Energie, stabilisiert den Arbeitsmarkt und schützt wirtschaftliche Strukturen vor äußeren Schocks und Abhängigkeiten.
4. Militärische Landesverteidigung
Das Bundesheer schützt im Verteidigungsfall die Bevölkerung, wahrt Neutralität, sichert Grenzen und Luftraum und unterstützt im Krisenfall zivile Stellen – auch bei hybriden Bedrohungen wie Cyberangriffen.
Resilienz durch Vorsorge
Ziel der Umfassenden Landesverteidigung ist es, Österreich widerstandsfähiger – also resilient – gegenüber äußeren und inneren Krisen zu machen. Jeder Bereich greift dabei ineinander: Während die geistige Landesverteidigung das Bewusstsein schafft, schützt die zivile die staatliche Handlungsfähigkeit, die wirtschaftliche sichert das Fundament der Versorgung, und die militärische gewährleistet im Ernstfall die Verteidigung.
Das Bundesheer ist als Teil dieser Struktur nicht nur militärischer Akteur, sondern auch Partner in Katastrophen, bei sicherheitsrelevanten Lagen und in der Ausbildung der Bevölkerung für den Selbstschutz. Damit leistet es einen aktiven Beitrag zur Sicherheitsarchitektur Österreichs – im Inland ebenso wie im europäischen Rahmen.
ULV heute: aktueller denn je
Die sicherheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart bestätigen die Weitsicht jener Entscheidung vor 50 Jahren: Angesichts globaler Instabilität, geopolitischer Machtverschiebungen, hybrider Bedrohungen und wachsender technologischer Abhängigkeiten braucht es ein ganzheitliches Sicherheitsdenken.
Mit dem Konzept der Umfassenden Landesverteidigung besitzt Österreich dafür ein international beachtetes Modell, das strategische Tiefe mit gesellschaftlicher Breite verbindet – und dessen Umsetzung uns alle betrifft. Denn Sicherheit ist keine Aufgabe einzelner Institutionen, sondern eine gemeinsame Verantwortung.
