Memorandum: Impfpflicht Gesetz - Der Nationalrat

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Jänner 2022 - Nationalrat hat Impfpflicht beschlossen

Mitteilung auf Parlament Österreich / Dieser Artikel wurde archiviert.
Die Pflicht zur COVID-19-Impfung kommt. Das wurde mit großer Mehrheit im Nationalrat beschlossen. Die Impfpflicht gilt ab Anfang Februar für alle Menschen ab 18 Jahren.

Regelungen zur Impfpflicht
Für die Regelungen zur Impfpflicht hat es im Vorfeld eine Begutachtungs-Phase gegeben. Es wurden sehr viele Stellungnahmen zu der geplanten Impfpflicht abgegeben. Im Gesundheitsausschuss haben sich die Abgeordneten die Meinungen von Expertinnen und Experten angehört. Das wurde nun ausgemacht:

Die Altersgrenze wurde von 14 auf 18 Jahre geändert. Das heißt: Alle Personen ab 18 Jahren müssen sich nun gegen COVID-19 impfen lassen.
Die Impfpflicht wird in 3 Phasen umgesetzt. Bis Mitte März gibt es eine Eingangsphase. In dieser Phase gibt es noch keine Strafe.
Außerdem wird es im Bundeskanzleramt eine Gruppe von Personen geben, die alles rund um die Impfpflicht beobachten.
Ausnahmen von der Impfpflicht
Für die Impfpflicht wird es Ausnahmen geben. Manche Menschen müssen sich nicht impfen. Das sind zum Beispiel Schwangere, Genesene oder Menschen, bei denen es andere medizinische Gründe gibt. Bestätigungen für eine Ausnahme von der Impfpflicht dürfen nur ausgestellt werden von:

Amtsärztinnen und Amtsärzten
Epidemieärztinnen und Epidemieärzte
Oder bei speziellen Ambulanzen.
3 Entschließungsanträge rund um das Thema Impfpflicht
Zum Thema Impfpflicht haben ÖVP, GRÜNE und SPÖ 3 Entschließungsanträge in die Sitzung eingebracht. Die Mehrheit aller Abgeordneten stimmte den Anträgen zu:

Belohnungen für das Impfen
Wer sich gegen COVID-19 impfen lässt, soll belohnt werden. Das soll helfen, damit sich schneller möglichst viele Personen impfen lassen. So soll es zum Beispiel eine Impflotterie geben. Wer sich impfen lässt, kann hier einen Preis gewinnen. Auch sollen Gelder an Gemeinden gezahlt werden. Das Geld soll aber davon anhängig sein, wie viele Personen in der jeweiligen Gemeinde geimpft sind.
Genügend Ressourcen für Länder und Gemeinden
Länder, Gemeinden und Verwaltungsgerichte sollen genügend Ressourcen bekommen, damit die Impfpflicht umgesetzt werden kann. Das bedeutet vor allem mehr Personal.
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz soll weiterhin gelten. Ebenso die kostenlosen Tests, die dafür notwendig sind.
Namentliche Abstimmung über die Impfpflicht
Die FPÖ kritisierte die Regelungen zur Impfpflicht bis zuletzt und forderte eine namentliche Abstimmung. Das führte zu einer heftigen Diskussion im Nationalrat. Bei namentlichen Abstimmungen stimmen nicht alle Abgeordneten gleichzeitig ab. Jede oder jeder Abgeordnete wird einzeln mit dem Namen aufgerufen und muss dann sagen, wie sie oder er abstimmt.

Insgesamt 170 Abgeordnete haben dann namentlich abgestimmt. Davon stimmten 137 Personen für die Regelungen zur Impfpflicht. 33 Personen stimmten dagegen. Unter den 33 Gegenstimmen waren einerseits die Abgeordneten der FPÖ. Aber auch 4 Abgeordnete von den NEOS und 1 Abgeordneter von der SPÖ stimmten gegen die Regelungen zur Impfpflicht.

Änderungen beim Impfschaden-Gesetz
Wenn Personen durch die Impfung gegen COVID-19 einen Schaden erleiden, dann haben sie einen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Regelung soll nun im Impfschaden-Gesetz stehen. Das haben alle Abgeordneten gemeinsam beschlossen.

Höhere Strafen
Wenn die COVID-19-Maßnahmen nicht eingehalten werden, gibt es zukünftig höhere Strafen. Dafür sorgen Veränderungen im COVID-19-Maßnahmen-Gesetz und im Epidemie-Gesetz. Das bedeutet: Bei besonders schweren Verstößen gegen die COVID-19-Maßnahmen können Betriebe für 1 oder 2 Wochen geschlossen werden. Dasselbe gilt für Orte, an denen viele Menschen zusammen kommen. Bezirksverwaltungs-Behörden dürfen das im jeweiligen Fall mit einem Bescheid entscheiden.

FPÖ sorgte für Diskussion rund um das Thema Impfpflicht
Ein Abgeordneter der FPÖ hat vor der Nationalratssitzung eine Anfrage an Gesundheitsminister Mückstein gestellt. Bei dieser Anfrage ging es um die Verabreichung der Impfung. Der Gesundheitsminister hat dann auf diese Anfrage schriftlich geantwortet. Der Abgeordnete der FPÖ war mit dieser Antwort aber nicht zufrieden. Daher forderte er eine weitere Diskussion rund um das Thema ein, die dann auch stattfand.

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