Covid-Folgen: Mangelhafte Daten

RH post Covid

Anmerkung ethos.at: Der Rechnungshof kommt nun – fast sechs Jahre nach Ausbruch der Corona-Herrschaft – zu dem Ergebnis: belastbare Daten über postakute Infektionssyndrome PAIS fehlen. Das ist aber nur ein kleiner Teil der Wahrheit. ethos-Chefredakteur HTH kritisierte seit Ausbruch der Corona-Herrschaft die Vernebelung der Datenlage. Insbesondere mit dem Rollout der experimentellen mRNA wäre eine exakte Erhebung über alle Folgewirkungen wissenschaftlich notwendig gewesen. Statt dessen wurden Opfer schwerer Impffolgen als Simulanten brüskiert und leichte Folgen komplett ignoriert. „Keine Nebenwirkungen gemeldet“, wurde von Impfärzten behauptet und den Medien verbreitet. Die Wahrheit war immer: Keine Nebenwirkungen bekannt, weil man sie aufgrund mangelnder Informationen nicht kennen konnte. Die Fakten konnte man nicht kennen, weil man die Daten nicht erheben wollte. Statt exakter Zahlen der Infektionen wurden ominöse Inzidenzen berechnet. Nicht einmal die Zahl der Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen konnte oder wollte man exakt erheben.

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Postakute Infektionssyndrome: Belastbare Daten und koordinierte Versorgung empfohlen

 

 Wien, 23. Jänner 2026 (Presseinformation des Rechnungshofes) Kriterien für Begutachtungen festlegen, etwa für Hausbesuche

Belastungsintoleranz, unverhältnismäßige Müdigkeit, Beeinträchtigungen des Nerven- oder Immunsystems, grippeähnliche Symptome und eine Vielzahl anderer, auch unspezifischer Symptome kennzeichnen postakute Infektionssyndrome, kurz: PAIS. Zu PAIS zählen Erkrankungen wie Long/Post COVID und Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Der Rechnungshof überprüfte die „Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen“ (pdf) und stellt in seinem heute veröffentlichten Bericht fest: Über eine klare Definition von PAIS gibt es noch keinen (internationalen) Konsens und auch die Datenlage zu PAIS war in Österreich schwierig zu ermitteln. Gesicherte epidemiologische Daten, also darüber, wie häufig und weit verbreitet eine Krankheit ist, wären jedoch wesentlich, um eine angemessene Versorgung der Betroffenen zu planen. Weiters notwendig: Es sollte zeitnah eine länderübergreifende Gesamtstrategie für die Versorgung erarbeitet werden. Und: Bei Gutachten zu etwa Berufsunfähigkeit sollen Prozesse festgelegt werden, wie zur Möglichkeit von Hausbesuchen. Der Rechnungshof prüfte das Thema unter anderem aufgrund von Anregungen aus seinem Bürgerbeteiligungsverfahren #zeigenSieauf. Geprüfte Stellen waren das Gesundheitsministerium, das Sozialministeriumservice, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

Datenlage sollte verbessert werden

Gründe für den Mangel an belastbaren Daten waren unter anderem, dass eine Definition für PAIS fehlte und zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung die verpflichtende Codierung von Diagnosen im niedergelassenen Bereich ausständig war; sie war ab 2026 geplant. Diagnosecodierungen nach einem internationalen Standard (ICD-10) waren nur im Krankenanstalten- und Rehabilitationsbereich (teilweise) verpflichtend. Um Schätzwerte zur Verbreitung von PAIS zu erhalten, wurde auf internationale Studien zurückgegriffen. Diese Schätzwerte wiesen jedoch eine hohe Schwankungsbreite, also Abweichungen der Werte, auf. Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, gemeinsam mit den Ländern und der Sozialversicherung, unter Einbindung der Österreichischen Ärztekammer geeignete Maßnahmen zu forcieren, um die Datenlage zu PAIS zu verbessern. Dies auch, um den Bedarf an einer zielgerichteten Versorgung der PAIS-Patientinnen und -Patienten auf Basis einer zuverlässigen Versorgungsplanung definieren und diese in der Folge umsetzen zu können.

PAIS-Geschehen in Österreich

Um das PAIS-Geschehen in Österreich vor dem Hintergrund der stark eingeschränkten Datenlage ansatz- beziehungsweise näherungsweise darstellen zu können, zog der Rechnungshof unter anderem Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der ÖGK, Maßnahmen der PVA im Bereich ambulante und stationäre Rehabilitation und Daten aus dem Bereich der Fondskrankenanstalten heran. Er legte seinen Auswertungen drei mit dem Gesundheitsministerium abgestimmte ICD-10-Codes zugrunde.

So waren bei der ÖGK im Zeitraum Jänner 2020 bis Ende Juni 2024 104.199 abgeschlossene Arbeitsunfähigkeitsmeldungen mit PAIS-Diagnosen erfasst, davon 90 Prozent in den Jahren 2021 und 2022. Drei Viertel der 104.199 Arbeitsunfähigkeitsmeldungen dauerten maximal zehn Tage, 90 Prozent maximal 25 Tage. Die erfassten Personen waren durchschnittlich 42 Jahre alt und es waren mehr Frauen (rund 58 Prozent) als Männer betroffen.

Die PVA erfasste von 2019 bis 2024 14.240 Rehabilitationsaufenthalte (2.700 ambulant, 11.540 stationär) mit PAIS-Diagnosen. Ambulante PAIS-Rehabilitationsaufenthalte stiegen von 2021 bis 2024 auf das 3,6-Fache (705 Aufenthalte) an, stationäre PAIS-Rehabilitationsaufenthalte erreichten im Jahr 2022 mit 4.425 Aufenthalten den Höhepunkt und sanken danach stetig. 2024 waren es beispielsweise 1.814 Aufenthalte.

[Anmerkung ethos.at: Im Dezember 2022 verbreiteten Österreichs Medien die Lüge über „50 anerkannte Impfschäden“.]

Aktionsplan wenig konkret, Nationales Referenzzentrum nicht für Daten zuständig

Im Jahr 2024 veröffentlichte das Gesundheitsministerium den Aktionsplan PAIS. Das „strategische Expertenpapier mit Empfehlungscharakter“ wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus über 60 nominierten Mitgliedern, erarbeitet. Der Plan enthält allgemein formulierte Empfehlungen zu acht Handlungsfeldern, aber unter anderem keine Angaben zu den konkreten Kosten der einzelnen Empfehlungen beziehungsweise kaum Angaben zur Finanzierung.

Ebenfalls 2024 wurde das Nationale Referenzzentrum für postvirale Syndrome an der Medizinischen Universität Wien eingerichtet. Es sollte laut Gesundheitsministerium vor allem als zentraler Wissens-Hub und Wissensdrehscheibe dienen. Für Datenmanagement und -analyse etwa war es nicht zuständig, ebenso wenig dafür, ein PAIS-Register zu führen beziehungsweise Patientinnen und Patienten zu versorgen.

Gesamtstrategie für Versorgung sollte erarbeitet werden

Der auch für PAIS geltende Versorgungspfad sieht laut Gesundheitsministerium vor: Eine erste Abklärung soll vor allem im allgemeinmedizinischen niedergelassenen Bereich erfolgen. Falls erforderlich soll weitere Diagnostik beziehungsweise Behandlung etwa im fachärztlichen niedergelassenen Bereich oder in speziellen Versorgungsstrukturen stattfinden. Der Aktionsplan PAIS wies für PAIS-Betroffene unter anderem darauf hin, dass „derzeit […] ihre Versorgung aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt verfügbar“ sei. Zum Handlungsfeld Versorgung empfahl der Aktionsplan zehn Maßnahmen, darunter den Aufbau von spezifischen Versorgungsstrukturen.

Bundesländer überlegten oder planten zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung spezi­fische PAIS-Versorgungsstrukturen, wobei teilweise unter anderem noch unklar war, wie sie konkret finanziert und ausgestaltet sein sollen. Der Rechnungshof empfiehlt, zeitnah eine länderübergreifende Gesamtstrategie für eine adäquate PAIS-Versorgung zu erarbeiten. Dabei soll auf einen effizienten und effektiven Ressourceneinsatz unter Berücksichtigung bestehender Angebote geachtet werden.

Kriterien für Begutachtungen festlegen

PAIS-Betroffene haben, sofern sie die allgemein gültigen Voraussetzungen erfüllen, auch Anspruch auf Geld-, Sach- beziehungsweise Verwaltungsleistungen der Sozialversicherung und des Bundes. Für die Zuerkennung von etwa Pflegegeld, Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension oder Behindertenpass ist die medizinische Begutachtung der Antragstellerinnen und Antragsteller durch die PVA beziehungsweise das Sozialministeriumservice notwendig. Weder die PVA noch das Sozialministeriumservice hatte besondere Vorgaben für die medizinische Begutachtung von Personen mit PAIS.

Das Sozialministeriumservice veranlasst für die Erstellung von Gutachten, mit Ausnahmefällen, keine Hausbesuche. Die PVA führt Begutachtungen zu Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension in Begutachtungs­kompetenzzentren durch und veranlasst, im Unterschied zum Pflegegeld, Hausbesuche nur in Ausnahmefällen. Der Rechnungshof empfiehlt, im Interesse der Nachvollziehbarkeit vorab Kriterien schriftlich festzulegen, wann welche Art der Begutachtung – insbesondere persönliche Begutachtungen wie Hausbesuche oder zum Beispiel in Begutachtungskompetenzzentren – grundsätzlich zur Anwendung kommen sollte. Für die zielgerichtete fachliche Fortbildung von ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern erachtet der Rechnungshof nicht nur diese selbst, sondern auch die PVA und das Sozialministeriumservice für verantwortlich.

Leistungen unter dem Aspekt von PAIS

Der Rechnungshof analysierte im Rahmen der starken Limitationen – etwa fehlende Definition – und bezogen auf die drei abgestimmten Diagnosecodes ausgewählte Geld-, Sach- beziehungsweise Verwaltungsleistungen der ÖGK, der PVA und des Bundes unter dem Aspekt von PAIS. Die analysierten Leistungen unterschieden im Zugang nicht zwischen PAIS-Betroffenen oder anderen Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllten. Die Auswertungen zeigten zum Beispiel: Im Zeitraum 2019 bis 2024 wurde 313 PAIS-Betroffenen eine Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension zugesprochen. Soweit Diagnosen für die PVA beim Pflegegeld auswertbar waren, stellten sich die Daten wie folgt dar: Im Zeitraum 2019 bis Juni 2024 erhielten 168 PAIS-Betroffene Pflegegeld zuerkannt. Der Behindertenpass diente dem Nachweis einer Behinderung, gewährte selbst aber keine Geld- oder Sachleistungen. PAIS-Diagnosen waren aus den Behindertenpassverfahren elektronisch nicht auswertbar.

Bericht: Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen

Der Rechnungshof überprüfte von Juli 2024 bis März 2025 die Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen (PAIS). Überprüfte Stellen waren das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, das Sozialministeriumservice, die Österreichische Gesundheitskasse und die Pensionsversicherungsanstalt.

Prüfungsziele waren

• die Darstellung und Beurteilung der Datenlage und -qualität für PAIS,

• die Darstellung und Beurteilung von Maßnahmen des Bundes, unter anderem Aktionsplan zu post­akuten Infektionssyndromen (PAIS), Nationales Referenzzentrum für postvirale Syndrome,

• die Erhebung und Darstellung von Versorgungsangeboten für PAIS sowie

• die Analyse ausgewählter sozialrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit PAIS (unter anderem Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Grad der Behinderung und Behindertenpass, Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension).

Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023. Bei Bedarf ging der Rechnungshof auch auf frühere beziehungsweise spätere Entwicklungen bis Jahresanfang 2025 ein.

Der Prüfbericht als PDF

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B-VG BVG Verfassung: Schönheit und Eleganz?

rote Bücher und Glas

Kommentare über ausgewählte Artikel der österreichischen Bundesverfassung

Politische Ästhetik / Jurisprudenz / Juristerei / Rechtsphilosophie / Rechtsdogmatik / Rechtspraxis

Jänner 2026 – Sechs Jahre hat die Metamorphose vom Bonmot zum Buch gedauert. Van der Bellens Coup 2019, bei der Beseitigung der FPÖ aus der Bundesregierung „die Eleganz, ja die Schönheit unserer österreichischen Bundesverfassung“ zur alleinigen Maxime seines Handels zu erheben, findet sich nun als Titel eines Sammelbandes mit juristischen und literarischen Beiträgen wieder.

Das schön und elegant designte Buch durfte Ende 2025 in der Manz’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung (MANZ) das Licht der Welt erblicken. Titel: „Die Schönheit und Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ (Hg. Christoph Bezemek). Der Untertitel „Ein literarischer Kommentar“ ist (diplomatisch formuliert) nicht ganz zutreffend.

1. finden sich im Sammelbad keine literarischen Kommentare, sondern assoziative Literatur aller Art zu einzelnen Artikeln des BVG.

2. finden sich zu den gleichen Artikeln des BVG (vorwiegend B-VG) fundierte juristische Kommentare.

3. Jedenfalls ist das Buch nicht „ein“ Kommentar, sondern die Gesamtheit von 2×21 Beiträgen zuzüglich Vorwort und Einleitung.

So stellt sich die Frage: ergeben drei Halbwahrheiten eine oder mehr als eine Wahrheit oder das Gegenteil, oder was?

 

Gemeinsam ist allen Beiträgen, dass sie von „führenden“ Schriftstellern (10) und -innen (11) und von „führenden“ Juristen (17) und weniger -innen (4) ausgeführt wurden, so der Herausgeber Christoph Bezemek, der selbst eine kritische Einleitung bzw. „Einordnung“ beisteuerte. Seine Intention „die Bundesverfassung in wesentlichen Passagen für eine breite Bevölkerung zu öffnen“, ist allerdings nicht mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis, denn Bezemek ist der Überzeugung: „die Kenntnis (und Auseinandersetzung mit) der Bundesverfassung ist einer kleinen Zahl von Initiierten vorbehalten, die im Austausch miteinander die Deutungshoheit über ihren Gehalt beanspruchen.“ Das könnte ironisch gemeint sein; ist es aber nicht angesichts der folgenden Klarstellung: „Das hat in der akademischen Auseinandersetzung und in der richterlichen Rechtsanwendung so auch unbedingt seine Berechtigung.

Diese juristische Grundhaltung widerspricht der Idee der Aufklärung im Geiste Immanuel Kants (auf den sich Bezemek mehrfach beruft). So eine Haltung kann keine Auswege aus der „selbstverschuldeten Unmündigkeit“ aufzeigen, sondern führt im Gegenteil in die Sackgasse der Expertokratie. Expertokratie ist – so wie jede Autokratie – das Gegenteil von Demokratie. Dies sollte jeder Mensch, somit auch jeder Jurist, spätestens angesichts der Gesetzgebungs-, Verordnungs- und Exekutivpraxis während der Coronakrise erkannt haben.

Der apodiktische Vorbehalt von der „unbedingten Berechtigung der Deutungshoheit“ wirft ein schiefes Licht auf die Bemühungen eines nicht führenden Philosophen, der unberührt von juridischen Initiations-Riten und ungeführt von den hoheitlichen Deutungen der Verfassungsjuristen, seine Betrachtungen zu Form und Inhalt, sowie Sinn und Zweck von Verfassungen im Allgemeinen sowie unserer Verfassung im Besonderen anstellt. (Beginnend mit „Baustelle Parlament“, 2020)

Die folgenden Anmerkungen über „Die Schönheit und Eleganz…“ können daher nicht als gewöhnliche Rezension, sondern nur als anstandslose Anmaßung gelesen werden. Wem das zu aggressiv erscheint, der kann die folgenden Ausführungen auch als Parallelaktion bezeichnen. Diese folgt chronologisch jenen „ausgewählten Bestimmungen der Bundesverfassung, deren Schönheit, deren Eleganz und deren Gewicht offenkundig scheinen“ (Bezemek). Dabei bleiben die literarischen Beiträge den Geschmäckern der aufgeklärten Leser überlassen, die juristischen Kommentare jedoch sind Gegenstand meiner parallel geführten Kritik, wie ich sie im Geiste von Immanuel Kant verstehe: frei von jeglicher Unmündigkeit bzw. befreit vom „Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“ (Was ist Aufklärung?)

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Russland ist Europa

Buch des Jahres

31. Dezember 2025 – Von November 1989 bis Juni 1994 erlebte ich die russische Transformation live in Moskau. Auf den Zerfall der Sowjetunion folgten die Unabhängigkeitserklärungen der Sowjetrepubliken, die Loslösung der „Bruderstaaten“ des Ostblocks und das Ende des Militärbündnisses Warschauer Pakt. Auf die politische Transformation folgte die wirtschaftliche. Das bedeutete: erstmals massiver Import von Konsumgütern aus Amerika, Europa und China; danach die Privatisierung unter Jelzin nach dem Modell der „Chikago Boys“ mit dem Ergebnis, dass sich wenige Oligarchen – meist ehemalige Komsomolzen – die Industriebetriebe unter den Nagel gerissen haben. Das Ende des Kommunismus öffnete dem Raubtierkapitalismus Tür und Tor.

2025 erlebte ich das Jahr der deutschen Transformation – wieder mitten drin, denn als EU-Mitglied gilt: mitgehangen und -gefangen. Durch Trump abgenabelt von der Schutzmacht USA, etablierte Deutschlands Kanzler Merz die Kriegshetze gegen Putins Russland als neue Staatsdoktrin. Die Demontage der deutschen Wirtschaft, die bereits zu Beginn dieses Jahrzehnts mit dem EU-Green-Deal (Hauptverantwortliche ist die Deutsche Ursula von der Leyen) eingleitet wurde, erreichte heuer ihren Höhepunkt (früher hätte man gesagt: Tiefpunkt) durch Umstellung auf Kriegswirtschaft und Aufnahme gigantischer zusätzlicher Staatsschulden von 800 Milliarden Euro. Dieser Schuldenberg wurde von der Deutschland-Propaganda umbenannt und umgedeutet zum „Sondervermögen“. George Orwells hat in 1984 die derzeit gültigen Leitsätze vorweg genommen: „Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke.“

Einer der wenigen Staatsmänner, die sich für einen Dialog mit Russland engagieren, ist der frühere Berater von Helmut Kohl, Horst Teltschik. Er hat im Oktober 2025 sein neues Buch „Die 329 Tage zur deutschen Einigung“ vorgestellt und nutzte die Gelegenheit, um die Schlüsselfrage zu stellen: „Wie können wir Präsident Putin gewinnen, eine friedliche Lösung zu akzeptieren und eine gesamteuropäische Friedensperiode einzuleiten?“ Eine Frage, für die sich die Kriegstreiber 2025 nicht nur nicht interessieren; diese Frage wird vielmehr als russische Propaganada, wenn nicht sogar als Verrat an den deutschen Kriegsplänen betrachtet.

Teltschik fordert unbeeindruckt von der herrschenden Kriegsrhetorik: „Ich bin der Meinung, dass wir Wege suchen müssen, um bilateral wie multilateral das Gespräch mit Russland wieder in Gang zu bringen. Ich halte das für unverzichtbar. Es geht nicht darum, ob wir Putin mögen oder nicht. Die Frage ist: Wie können wir es erreichen? Ich würde heute versuchen, eine Gesprächsebene zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Russland, zwischen der EU und Russland und der NATO und Russland zu entwickeln.“ (Quelle: Diplo.news)

Mehrfach zitierte Hugo Portisch den ehemaligen Kanzler-Berater in seinem Buch „Russland und wir“, das 2020 erschienen ist. Der Journalist zeichnet den Bogen von der Besiedlung Sibiriens, die er mit der Kolonialisierung Amerikas durch GB, Frankreich, Spanien und Portugal vergleicht, bis in die Gegenwart, die Putin-Ära. Aufschlussreich ist das Urteil von Portisch: „Russland ist Europa“. Sein Buch, das 2020, ein paar Monate vor seinem Tod, erschienen ist, kann nicht als historische Abhandlung, sondern kursorische Sammlung seiner Eindrücke betrachtet werden. 1967 veröffentlichte er das Buch „So sah ich Sibirien“ und 2020 schrieb er: „Wer heute nach Sibirien kommt, hat Europa nicht verlassen, sondern sich nur von einem Punkt Europas nach einem anderen Punkt Europas begeben.“ Er begründet dies mit dem Vordringen der europäischen Russen nach Sibirien bis an den Pazifik in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ab 1853 konnte Gouverneur Murawjow im Bündis mit dem Marineoffizier Newelskoj, der den Amur vom Pazifik kommend aufwärts segelte, riesige Landflächen östlich des Baikalsees für Russland vereinnahmen.

Damals wusste man nicht, welche Schätze sich unter der sibirischen Taiga befinden. So gilt seither und heute umso mehr: Russland ist eine Weltmacht, auch wenn Obama „es offiziell auf den Rang einer ‚Regionalmacht‘ heruntergestuft hat.“ (122) Es folgte die Russland-Politik Bidens, der jegliche Verbindung zwischen EU und Russland kappen wollte. Symptomatisch: die Sprengung der Gas-Pipeline Nordstream kurz vor Inbetriebnahme. 2025 hat Trump eine Kehrtwende um 180 Grad vollzogen und damit die EudSSR ebenso verprellt wie Russland als Weltmacht de facto wieder anerkannt. Typisch Trump: die Anerkennung Russlands als politischen Player hinderte den Alleinherrscher der USA nicht daran, russische Rohstofflieferungen nach Europa weiterhin zu hintertreiben.

Portisch übersieht die demokratischen Schwächen Russlands nicht, betont aber: „Eine ganz schlimme Taktik von Russland-skeptischen Medien und Politikern ist es, Leute, die sich um ein Verständnis mit Putin bemühen, sofort zu verdächtigen, westliche Ideen zu verraten, schon weil sie versuchen, ‚Putin zu verstehen‘. […] Verstehen heißt ja nicht, die gleiche Meinung zu teilen oder alles zu akzeptieren, was man versteht. Aber man muss verstehen, um zu wissen, was bei Verhandlungen wichtig und erreichbar ist.“

[Anmerkung HTH: ich war immer Querdenker, bevor und nachdem dieser Begriff diffamiert wurde. Ich war immer Putinversteher – und mehr als das: ich verstehe 150 Millionen Russen und alle Anghörigen der ehemaligen Sowjetunion, die russisch sprechen.]

In seiner kursorischen Betrachtung ist Portisch leider ein historischer Fehler unterlaufen (und es ist schade, dass im Verlag kein Lektor zu finden war, der diesen Fehler korrigiert hätte): „Als die Sowjetunion vor ihrem Zusammenbruch stand, gab es eine Reihe einflussreicher amerikanischer Berater, die aus der neoliberalen Schule Chicagos kamen, der viel zitierten Chicago-Boys, die Putin vor allem einen grundsätzlichen Rat gaben: Wolle man Russland retten, so müsste man die gesamte verstaatlichte Wirtschaft Russlands über Nacht privatisieren, und danach die Preiskontrollen aufgeben. Das würde schon dafür sorgen, dass sich die Wirtschaft Russlands durch freie Konkurrenz und Tüchtigkeit praktisch über Nacht erhole. Und genau das tat Putin.“

Wahr ist vielmehr, dass Jelzin und sein engster Kreis von 1991 bis 1999 für die Privatisierung mit allen negativen Folgen verantwortlich sind: Preisfreigabe und Hyperinflation, Herausbildung einer Oligarchen-Kaste durch weitgehend unkontrollierte Privatisierung, bei gleichzeitiger Verarmung großer Teile der Bevölkerung. Erst als Jelzin das Ruder am 31. Dezember 1999 an Putin übergab (der erst im Mai 1999 zum Ministerpräsidenten aufstiegen war), konnte Putin beginnen, das Chaos, das die Raubtierkapitalisten angerichtet hatten, wieder aufzuräumen. 

Alle Russen, die die Jelzin-Ära noch miterlebt haben, stehen deshalb bis heute hinter Putin, weil er klar gemacht hat, dass sich die Wirtschaft den Interessen der Politik, und somit die Oligarchen den Interessen der Polis unterzuordnen haben. Mit Chodorkowski statuierte Putin ein Exempel. Das war nicht gerecht, aber notwendig. Wer Putin unterstellt, er sei autoritär, hat recht. Wer Putin unterstellt, er sei kein Demokrat, soll zunächst mal erklären, was er unter Demokratie versteht und wie er/sie bislang Demokratie praktiziert hat. Diese Frage richtet sich an alle Politikdarsteller der EU-Staaten, beginnend mit Ursula van der Leyen bis hinunter zu den Abgeordneten aller Parlamente der EU-Staaten.

Sapere aude!

Update 17. Februar 2026 – Bereits 2019 erschien „Russisches Roulette: Vom Kalten Krieg zum Kalten Frieden“ von Horst Teltschik im C.H. Beck Verlag. Für Herbst 2026 ist eine Neuauflage als Taschenbuch geplant; der Verlag verrät jedoch nicht, ob es sich um einer überarbeitete, ergänzte Ausgabe handelt. Was Teltschik schon 2019 zu sagen hatte, verriet er Julia Dudnik, die ihn für russland.news am Rande des Petersburger Dialog in Königswiner interviewte.

Update 24. Februar 2026Dr. Daniele Ganser via FB: Vor genau vier Jahren, am 24. Februar 2022, ist Russland in die Ukraine einmarschiert. Das war ein Verstoss gegen das Völkerrecht und das UNO-Gewaltverbot. Wir haben im Westen aber den Fehler gemacht, daraus ein Schwarz-Weiss-Bild zu zeichnen, guter Westen gegen böses Russland. Dieses Bild entsprach nie der Wahrheit, denn die Vorgeschichte des Krieges, also die NATO-Osterweiterung und den illegalen Putsch in Kiew am 20. Februar 2014, mussten dafür ignoriert werden. Die NATO-Osterweiterung war ein Wortbruch. Der Putsch von 2014 wurde durch die USA unterstützt. Dies bedeutet: Die russische Invasion war von den USA und von der NATO provoziert. Der Bürgerkrieg brach 2014 aus und wurde vom Westen angeheizt. CIA-Direktor John Brennan flog nach dem Putsch am 12. April 2014 im Geheimen nach Kiew und traf dort zusammen mit US-Botschafter Geoffrey Pyatt die Mitglieder der neuen ukrainischen Übergangsregierung. Das alles wird im Westen verschwiegen. Man darf nicht darüber sprechen. Wer daran erinnert, wird als «Putin-Versteher» diffamiert, das kenne ich aus eigener Erfahrung. Man darf sich dadurch aber nicht einschüchtern lassen, denn die Kriegspropaganda geht weiter: Bundeskanzler Friedrich Merz postet diese Tage auf X: „Die Geschichte lehrt uns: Beschwichtigung schafft keinen Frieden. Sie ermutigt den Aggressor. Wer heute einem naiven Pazifismus folgt, befördert die Kriege von morgen.“ Damit setzt Merz weiterhin auf Krieg und Konfrontation mit Russland und Waffenlieferungen an die Ukraine. Das ist genau falsch und hat in den vergangenen vier Jahren auch nicht funktioniert. Blackrock hat in Rüstungskonzerne investiert und daher profitiert. Aber das ist nicht im Interesse der Menschheitsfamilie. Es braucht Frieden zwischen Deutschland, Russland und der Ukraine. Es sind schon mehr als 1 Million Menschen gestorben. Das Töten an der Front muss nach vier Jahren aufhören. Waffenlieferungen an Kiew werden nicht zum Sieg der Ukraine führen. Das müsste auch der Bundeskanzler erkennen.

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