Initiative für einen Verfassungskonvent in Ö.

Baustelle Austria

7. Dezember 2025 – Bereits im März haben sich Demokratie-Initiativen in Salzburg getroffen, um das „Forum für Demokratiegestaltung – Gemeinsam Verfassung Erneuern“ ins Leben zu rufen. Auf demokratischdenken.eu werden die Infos der Bewegung gesammelt. Hier die Presseinfo vom 25.3. 2025:

Ergebnis der Salzburger Demokratie-Tagung vom 15. und 16. März 2025 ist die Gründung einer gemeinsamen Trägerschaft für die Kampagne „Demokratischer Verfassungskonvent“. Ziel der Kampagne ist die Einberufung eines demokratischen Verfassungskonvents binnen zwei Jahren.

Die Kampagne für einen demokratischen Verfassungskonvent versteht sich als zivilgesellschaftliche Antwort auf die vielzitierte Krise der Demokratie. Ihr Engagement entspringt dem Bewusstsein, Demokratie verteidigen genügt nicht. Es gilt ihre Defizite zu beheben und sie permanent weiterzuentwickeln. Ihr Herzschlag ist die bürgerliche Partizipation.

Zu dieser Tagung luden die drei Initiativen IG Demokratie, Mehr Demokratie Österreich und das Netzwerk Volksabstimmen über Volksabstimmen (NVV) ein. Die Teilnehmerinnen der Tagung waren Aktivist:innen sowie Politik- und Rechtswissenschaftler:innen und vertraten mehrere Demokratieinitiativen.

Das Interesse an der Tagung ist anhaltend groß, nicht alle, die eingeladen wurden oder über Medien von ihr erfuhren, konnten kommen. Der Grundtenor lautet: “Wenn, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür – und das Zeitfenster ist knapp.“

Am Samstag wurde der Vorschlag für einen demokratischen Verfassungskonvent von Christoph Aigner und Konrad Steurer (NVV) vorgestellt, gemeinsam unter die Lupe genommen und diskutiert. Der Vorschlag liegt in Form eines Arbeitspapiers vor und geht in die nächste Entwicklungsrunde. Er wird zusammen mit avancierter fachlicher Expertise, insbesondere Politik- und Rechtswissenschaften, weiter ausgearbeitet. Sein genuin demokratischer Ansatz hat sich als tragfähig erwiesen. Weitere Schwerpunkte des Arbeitsprogramms der Tagung waren Organisationsentwicklung, Aufbau der Trägerschaft, Partizipationsmodule für die Kampagne, Finanzierung und kreative Kampagnenentwicklung.

Das neuartige am Vorschlag des Forums sind der demokratische Aufbau des Verfassungskonvents, die Bürgerpartizipation als gleichberechtigte, die Verfahren der Entscheidungsfindung und gewiss nicht zuletzt: die verfassungsgebende Gewalt verbleibt beim Souverän.

Demokratische Bearbeitung der drei Verfassungsaufgaben

Der Vorschlag konzipiert einen demokratischen Verfassungskonvent, der die Verfassung in ihren drei wesentlichen Aufgaben demokratisiert, ein allgemeines, gleiches und freies Stimmrecht in der Verfassung verankert, ein Verfassungsorgan zur permanenten Weiterentwicklung von Demokratie einrichtet und die strukturelle Transformation, die unsere Gesellschaft zu durchlaufen angefangen hat, verfassungsrechtlich ermöglicht und absichert. Dabei sollten alle drei Aufgaben einer Verfassung berücksichtigt werden. Die Grundwerte unseres Zusammenlebens formulieren, die Spielregeln unseres Zusammenlebens ausverhandeln sowie die Staatsordnung demokratisieren und vereinfachen.

Der demokratische Verfassungskonvent umfasst: themenspezifisch arbeitende Verfassungsräte im Vorfeld einer Verfassungsversammlung, auf der ein Änderungsvorschlag erarbeitet wird, der dem Bundesverfassungsgesetzgeber (Nationalrat) und dem Bundesvolk (Souverän) zur Abstimmung vorgelegt wird. Ziel ist die demokratische Erneuerung der Verfassung, die bereit ist, die derzeitige Krisensituation vollumfänglich anzuerkennen, die es versteht, daraus die richtigen Lehren zu ziehen und die imstande sein wird, eine demokratische Kultur der Sorge mit einer Politik der regenerativen Nachhaltigkeit zu verbinden.

Forum für Demokratiegestaltung – gemeinsam Verfassung erneuern

Herzstück der Kampagne des Forums wird die Partizipation sowie das Üben demokratischer Kultur und Verfahren. Eine Verfassungsänderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Die Kampagne soll partizipativ sein. Sie soll der Bevölkerung die Möglichkeit bieten, die demokratische Erfahrung zu machen.

Ein erster Schritt besteht im Aufbau von Netzwerken mit Personen aus der der Zivilgesellschaft und NGOs, sowie parteiübergreifend aus der repräsentativen Politik, mit Journalist:innen und Expert:innen aus den Wissenschaften und gewiss nicht zuletzt mit Fachleuten in Kunst und Literatur.

Am Sonntag hielt Sigi Ramoser (Sägenvier) einen Impulsvortrag zu kreativer Kampagnengestaltung. Im Anschluss wurde an den Inhalten der Kampagne gearbeitet. Der Prozess versteht sich als kreativer und wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Klar ist, die operative Durchführung der Kampagne muss im Rahmen einer professionellen Struktur erfolgen, sie kann nicht per zivilgesellschaftlichem Ehrenamt allein geleistet werden. Die Möglichkeiten der Finanzierung wurden diskutiert und werden vom Forum für Demokratiegestaltung aufgenommen. Kurzgefasst: Das Forum möchte das knapper werdende Zeitfenster für die demokratische Erneuerung unserer Verfassung auf konstruktive Weise nutzen.

Lektüretipp: „Demokratischer Verfassungskonvent – Arbeitspapier NVV , Stand März 2025; www.demokratischdenken.eu (Unter „Woran arbeiten wir“, Diskurs.)

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+Ludesch kämpft gegen VfGH-Urteil (30.10.2021)

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Österreich: Cybercrime-Report 2024

CyberCrime pixabay

1. Dezember 2025 – (Mitteilung des BMI) – Die Zahl der Cybercrime-Delikte sank zwar 2024 leicht, aber die Gesamtzahl der Straftaten bleibt auf einem hohen Niveau. Eine Herausforderung stellt die rasant wachsende Menge an digitalen Daten dar, die von den Ermittlungsbehörden gesichtet und ausgewertet werden müssen.

Foto: pixabay

Cyber-Kriminalität ist eine Bedrohung für die Sicherheit in Österreich. Während im Jahr 2024 erstmals seit einem Jahrzehnt ein leichter Rückgang der Anzeigenzahl verzeichnet werden konnte, bleibt die Gesamtzahl der Straftaten auf einem hohen Niveau. Die Entwicklungen zeigen: Cybercrime ist ein dynamisches Feld, das sich ständig verändert und nicht nur die Ermittlungsbehörden, sondern auch die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt.

„Internetkriminalität gehört nach wie vor zu den großen Herausforderungen für die Polizei in Österreich. Durch die Einrichtung von Kriminalassistenzdienststellen in den Bundesländern stehen Spezialisten im Bereich der Prävention, aber auch bei der Aufklärung von Straftaten den Menschen in den Regionen zur Verfügung“, sagt Innenminister Gerhard Karner.

Weniger Anzeigen.

2024 wurden 62.328 Straftaten zur Anzeige gebracht. Das bedeutet einen Rückgang um 5,4 Prozent im Vergleich mit dem Jahr davor (2023: 65.864). Auch wenn dieser Wert den niedrigsten der vergangenen zehn Jahre markiert, bewegt sich die Zahl der Anzeigen auf einem hohen Niveau: Wurden 2015 10.010 Delikte angezeigt, hat sich die Anzahl ein Jahrzehnt später mehr als versechsfacht. Die Aufklärungsquote ist im Vergleich mit dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 31,7 Prozent gestiegen. Bei der Cybercrime-Meldestelle blieben die Eingänge mit über 15.000 Meldungen 2024 auf hohem Niveau.

Eine Herausforderung in der Cybercrime-Bekämpfung stellt die rasant wachsende Menge an digitalen Daten dar, die von den Ermittlungsbehörden gesichtet und ausgewertet werden müssen. In der elektronischen Beweismittelsicherung im Cybercrime-Competence-Center (C4) des Bundeskriminalamtes und in den Landeskriminalämtern wurden 2.075 Terabyte Daten im Berichtsjahr ausgewertet. Im Vergleich: 2023 belief sich die Menge noch auf 1.572 Terabyte.

Rückgang bei Cybercrime im engeren Sinn.

Bei Cybercrime im engeren Sinn – also Angriffe, die sich direkt gegen Informations- und Kommunikationssysteme richten – wurde 2024 mit 20.246 Fällen ein Rückgang um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr registriert. Die Zahl der Anzeigen wegen widerrechtlichen Zugriffs auf Computersysteme stieg von 1.858 auf 1.991 Fälle. Auch beim Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten gab es eine Zunahme von 305 auf 496 Anzeigen. Die Zahl an Datenbeschädigungen ging von 308 auf 241 Fälle zurück. Cybermobbing blieb mit 462 Anzeigen nahezu gleich.

Internetbetrug als Herausforderung.

Im Berichtsjahr machten Betrügereien mit 31.768 Fällen wieder den größten Anteil der Anzeigen aus. Hier wurde zwar ein Rückgang von 6,8 Prozent gegenüber 2023 registriert, dennoch macht dieses Delikt mehr als die Hälfte aller Cybercrime-Straftaten aus. Besonders stark vertreten sind der Bestellbetrug und unbefugte Abbuchungen von Bankkonten. Durch den Einsatz minimaler Ressourcen können kriminelle Gruppen eine große Anzahl Opfer schnell und einfach erreichen, wodurch hohe finanzielle Gewinne erzielt werden können. 2024 wurde ein starker Anstieg der Zahl bei komplexen Fällen von Investitionsbetrugsformen registriert, besonders beim Cyber-Trading-Fraud, der im Berichtsjahr Schäden von 120 Millionen Euro verursachte.

Ebenso stellt der Einsatz von künstlicher Intelligenz – insbesondere zur Erstellung von Deep Fakes und zur Automatisierung komplexer Betrugsmodelle, neue Herausforderungen dar. Phishing-Angriffe per E-Mail oder SMS waren ebenfalls ein beliebter Modus Operandi. Neben den klassischen Phishing-Versuchen, die auf Bankkunden oder Kreditkarteninhaber abzielten, wurden vermehrt Angriffe auf Kunden alternativer Online-Zahlungsdienstleister sowie Inhaber von Kryptobörsen-Konten verzeichnet.

„Lab-Host“

Die internationale Ermittlungsoperation gegen die Phishing-Plattform „Lab-Host“ gilt als Erfolg in der Bekämpfung von Cybercrime im Jahr 2024. Lab-Host war als „Phishing-as-a-Service“-Modell organisiert und eine der weltweit größten Anbieter auf diesem Sektor. Den Nutzern wurde gegen eine monatliche Gebühr eine professionelle Infrastruktur angeboten und täuschend echte Phishing-Seiten zur Verfügung gestellt, die unter anderem Banken, Post- und Telekommunikationsunternehmen imitierten. Zusätzlich konnten die Täter mit interaktiven Tools direkt mit ihren Opfern kommunizieren, um diese zum Eingeben von sensiblen Daten wie Passwörtern oder Kreditkarteninformationen zu bewegen.

Strafverfolgungsbehörden aus 19 Ländern haben in der einjährigen Operation, die von Europol koordiniert wurde und an der auch das Cybercrime-Competence-Center (C4) des Bundeskriminalamtes teilnahm, die Infrastruktur von Lab-Host offengelegt. Die Ermittlerinnen und Ermittler konnten nachweisen, dass über 40.000 Phishing-Domains mit Lab-Host verknüpft waren und rund 10.000 Nutzer das Service regelmäßig in Anspruch nahmen.

Die Professionalität spiegelte sich im Geschäftsmodell wider: Für 249 US-Dollar pro Monat erhielten Kriminelle Zugang zu illegalen Diensten, die individuell anpassbar und mit wenigen Klicks einsatzbereit waren. Weltweit wurden 70 Objekte durchsucht und 37 Verdächtige festgenommen, darunter die mutmaßlichen Betreiber.

Entwicklungen.

In der sonstigen Kriminalität im Internet zeigte sich ein deutlicher Anstieg: 5.370 Fälle wurden angezeigt, ein Plus von über 16 Prozent (2023: 4.609). Hierzu zählen unter anderem gefährliche Drohungen (§ 107 StGB, von 1.209 auf 1.472), Verhetzung (§ 283 StGB, von 135 auf 309 Anzeigen) und Verstöße gegen das Verbotsgesetz, die von 729 auf 1.222 stiegen. Bei der Online-Erpressung zeigt die Statistik eine deutliche Veränderung: 2024 wurden 2.931 Fälle von Online-Erpressungen angezeigt – ein Rückgang von 25 Prozent. Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote von 5 auf 7,8 Prozent. Die Tätergruppen setzen weiterhin auf Sextortion-Mails und gefälschte Polizeimitteilungen, in denen Geldzahlungen gefordert werden. Trotz der positiven Entwicklung bleibt dieses Delikt ein lukratives Geschäftsmodell für internationale Tätergruppen.

Mehr Anfragen an Online-Plattformen.

Die zentrale Anfragestelle für Social Media und Online-Service-Provider (ZASP) hat sich 2024 erneut als unverzichtbares Bindeglied zwischen den Ermittlungsbehörden und Internetplattformen erwiesen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der Anfragen weiter an: 3.343 Anträge wurden über ZASP abgewickelt und dabei 5.432 Accountanfragen gestellt (2023: 3.331 Anträge; 4.913 Accountanfragen). Zu den Tatbeständen zählten Betrug (3.043), Erpressung (970), Nötigung/gefährliche Drohung (268), Cybercrime im engeren Sinn (221) und Verletzung der sexuellen Integrität (143). Durch die Zentralisierung und Vereinheitlichung der Anfragen wurde die Antwortquote gesteigert. So langten im Berichtsjahr von Facebook zu 84 Prozent, Instagram zu 88 Prozent, WhatsApp zu 89 Prozent, Microsoft zu 78 Prozent und von Tiktok zu 63 Prozent ein Ergebnis auf eine Accountanfrage ein.

Rekordhoch bei NCMEC-Verdachtsmeldungen.

Besonders sensibel ist der Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Im Jahr 2024 gingen beim Bundeskriminalamt 18.276 Verdachtsmeldungen von US-Internet-Service-Providern ein – ein Wert, der den letztjährigen Spitzenwert in der Kooperation zwischen dem National Center for Missing & Exploited Chil­dren (NCME) und dem Bundeskriminalamt um 2.400 Meldungen übersteigt. Gleichzeitig ist die Zahl der Anzeigen nach § 207a StGB (bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen) erstmals gesunken: von 2.245 auf 1.889 Fälle. Die Aufklärungsquote liegt mit 92,8 Prozent weiterhin auf hohem Niveau. Neu in den Fokus rückte das Phänomen des „Long-Distant-Child-Abuse“. Hier beauftragen Täter aus Österreich über das Internet den Missbrauch von Kindern im Ausland und verfolgen die Taten per Livestream. Ermittlungen führten 2024 unter anderem zur Identifizierung von 15 minderjährigen Opfern auf den Philippinen und zur Festnahme eines österreichischen Täters.

Online-Suchtmittelhandel.

Der Handel mit illegalen Suchtmitteln über das Internet hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Dauerbrenner der organisierten Kriminalität entwickelt. Während in der Vergangenheit vor allem Darknet-Marktplätze genutzt wurden, zeigt sich in jüngster Zeit eine Verschiebung in das Clearnet sowie in verschlüsselte Messengerdienste und soziale Netzwerke. Im Berichtsjahr wurden in Österreich 1.416 Postsendungen mit Bezug zu Suchtmitteln sichergestellt. Es wird angenommen, dass ein erheblicher Teil der Lieferungen aus den Niederlanden stammt, auch wenn sie oftmals über Deutschland weitergeleitet werden, um die Herkunft zu verschleiern.

Deaddrop.

Neben dem Versand per Post kommt eine neue Methode immer öfter vor: der „Deaddrop“. Hierbei werden Suchtmittel nicht mehr verschickt, sondern an geheimen Orten im öffentlichen Raum deponiert. Die Käufer erhalten die GPS-Koordinaten und können die Ware dort anonym abholen.

Ransomware-Angriffe blieben 2024 Thema. Mit 109 gemeldeten Fällen sank die Zahl zwar, dennoch verursachten die Angriffe erhebliche Schäden. Besonders aktiv war die Gruppe „Lock-Bit“, bei mehr als einem Drittel der Anzeigen konnte keine spezifische Gruppierung erkannt werden, was die Ermittlungen erschwerte. 90 Prozent der Angriffe fand auf Unternehmen statt. Hier wurde keine bestimmte Zielbranche identifiziert. 29 unterschiedliche Akteure wurden als Angreifer identifiziert.

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Manifest für eine zukunftsfähige Gesellschaft

Manifest Wohlmeyer

Handreichung – Manifest – Unverzichtbare Eckpunkte einer weltweit zukunftsfähigen Gesellschaftsgestaltung

von Heinrich Wohlmeyer

Juli 2025 – Vorbemerkung: Diese Handreichung kann nicht erschöpfend sein. Sie beschränkt sich auf die wesentlichen, für eine zukunftsfähige Gestaltung der Gesellschaft unverzichtbaren, internationalen und nationalen Rahmensetzungen. Ohne diese drohen alle nationalen Bemühungen und Wohlstandsmodelle ausgehebelt zu werden. Diese Rahmensetzungen sind so verfasst, dass sie weltweit für alle Gemeinwesen anwendbar sein sollten. Österreich wird beispielhaft angeführt. Ein Minimum an Erklärungen ist leider unvermeidbar und verlängert das Dokument.


Die Situation: Dass unsere Welt – die wir unseren Nachfahren lebenswert übergeben sollten – vor dem ökologischen, ökonomischen und sozialen Ruin steht, wenn wir dulden, dass die Menschheit weiter macht wie bisher, ist eine bedrückende Tatsache. Die Belastungen der Ökosysteme sowie die ökonomischen und sozialen Asymmetrien wachsen in geometrischer Reihe. Sie drohen erstmalig in der Geschichte der Menschheit die ökologischen und gesellschaftlichen Tragfähigkeiten weltweit zu überfordern. Der nüchterne ‚Rückblick aus der Zukunft‘ als wissenschaftliche Methode zeigt dies deutlich. Die Solidarität mit allen Mitmenschen, den lebenden und auch den kommenden, gebietet ein unverzügliches Umsteuern, denn die künftigen Probleme drohen gewaltig zu werden.

Was sind nun die Eckpunkte eines realistischen Vorgehens? (Punkte A, B, C, D 1-5)

A) Bewusstmachen der Situation und Verantwortung:
Die Mehrheit der Erdenbürger ist derzeit mit ihren aktuellen, persönlichen Problemen beschäftigt und läuft im Hamsterrad der dominierenden Wirtschaftsverfassung. Ihr muss erst die dramatische Entwicklung und die Verantwortung für das „Weitermachen wie bisher“ bewusst gemacht werden – auch die Unzulässigkeit der üblichen entschuldigenden Reaktionen: Sich Wegstehlen (das ist alles so kompliziert / da bin ich überfordert),  Verharmlosung und Verdrängung (bisher ist doch alles gut gegangen), Unterdrückung (wir lassen uns von niemandem Angst machen!), Wegschieben (bei künftigen Knappheiten werden die Märkte ohnehin effizient reagieren), Abschieben (die kommenden Generationen müssen – ebenso wie wir – trachten, wie sie zurecht-kommen) und Delegation nach oben (da müssen eben die Vereinten Nationen handeln oder eine Weltregierung gebildet werden). Dasselbe gilt für die Gruppe, die die Gefahren verdrängt (wegleugnet), um ihre Verhaltensmuster nicht ändern zu müssen. Schließlich gibt es auch jene Mitmenschen, die nach dem Motto „hinter mir die Sündflut“ dahinleben.  Auch ihnen muss die Verantwortung vor Augen gehalten werden.

[SIEHE AUCH: Hans Jonas, Das Prinzip Verantwortung]
B) Renaissance des Völkerrechtes:
Der Traum von einer zukunftsfähig umsteuernden Weltregierung ist nicht realistisch und eine Eigenvertröstung. Wie will man große Gemeinwesen, wie China, Indien und Indonesien, in eine „Weltdemokratie“ unmittelbar demokratisch einbinden? Auch zeigt die historische Erfahrung, dass alle Großsysteme bürgerfern und am Ende de-facto-diktatorisch wurden. Sie sind schließlich trotz mächtiger Militärapparate untergegangen. Die Renaissance des „traditionellen Völkerrechtes“ (bewährte und akzeptierte Regeln) sowie des multilateralen Vertragsrechtes sind daher der sinnvolle Weg.
C) Außerstreitstellung der ethischen Grundlagen:
Alle menschlichen Vereinbarungen bedürfen eines Minimalkonsenses an anerkannten Werten.
Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte sollte von allen Partnern vorbehaltslos anerkannt werden. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die auch Überwachungsmechanismen aufweisen, können flankieren.
D) Die Not abwendenden internationalen und nationalen Stellglieder:
Das gegenwärtige Rasen in den Abgrund hat als zentrale Wurzel den systeminhärenten Zwang zum unbegrenzten Wachstum ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Grenzen. Der Haupttreiber hierzu sind die in geometrischer Reihe steigenden Ansprüche der großen Kapitaleigner. Die Schere zwischen arm und reich öffnet sich daher immer mehr und zwar zwischen – sowie auch in – den Staaten. Darüber hinaus drängen immer größere Finanzvermögen zu naturzerstörerischen Kapitalanlagen in Megaprojekten.
D 1) Schaffung einer neuen Finanzarchitektur
International: 1944 wurde von den USA der Vorschlag einer ausgewogenen Internationalen. Währungsunion zugunsten eines Systems des indirekten, um den US-Dollar zentrierten Goldstandards abgelehnt. Nach der einseitigen Aufhebung dieses Systems (Präsident Nixon 1971) ist der USD nur mehr ‚papiergedeckt‘. Über den Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Weltbankgruppe, wo die USA auch gegenwärtig noch über die Sperrminorität verfügen, sowie über die Petrodollar-Strategie wurde/wird die Stellung des USD als Leitwährung abgesichert. Insbesondere durch den Einsatz von neuen ‚Finanzinstrumenten‘, wie die Erfindung diverser ‚Derivate‘, konnten die in Umlauf gebrachten enormen Dollarmengen in einer globalen Finanzblase gebunden werden. Zusätzlich wurden die Dollarüberschüsse anderen Staaten – vor allem den Entwicklungsländern – aufgedrängt, wodurch der europäische Direkt-Kolonialismus durch einen Finanz-Kolonialismus ersetzt wurde (d.h. Bindung der ‚Hilfen‘ an bedingungslosen Freihandel und an Privatisierungsprogramme, die durch ‚Investitionsschutzabkommen‘ flankiert werden). Hierzu kommt, dass die US-Zentralbank (FED) keine Zentralbank im üblichen Sinn, sondern ein Großbankkartell mit Nationalbankprivilegien ist, das vor allem im Interesse der Großkapitaleigner agiert.

[SIEHE AUCH: Michael Hudson, Finanzimperialismus]

Durch die Kündigung des In Eisen gekleideten (Iron clad Agreement) Petrodollar-Abkommens durch Saudi Arabien am 9. Juni 2024 ist nun der USD nur mehr militärisch ‚gedeckt‘. Daher ist die Gefahr der militärischen ‚Finanz-Notwehr‘ der USA und damit eines großen Krieges gegeben.
Den unerträglich gewordenen Weltschulden stehen ständig wachsende, riesige private Guthaben gegenüber. Hochrechnungen (z.B. von Eichhorn und Solte) ergaben, dass bei Fortschreibung des gegenwärtigen Systems bereits binnen drei Jahrzehnten weltweit die gesamten Staatseinnahmen für den Schuldendienst aufgewendet werden müssten. Dieses System ist nun nicht nur unerträglich geworden, sondern auch im Wanken. Der verzweifelte Versuch seiner Absicherung durch weiteres „Leitwährungsgeld-drucken“ flankiert mit militärischen Maßnahmen birgt – wie erwähnt – Kriegsgefahr und damit größtes menschliches Leid in sich.
Der Ausweg ist ein von der internationalen Gemeinschaft erwirkter möglichst „ehrenvoller“ Abtritt der USA von der nicht mehr haltbaren Welt-Leitwährungsposition.
Dieser Schritt müsste folgende sechs Kernpunkte enthalten:
1) Vereinbarung einer Weltverrechnungswährung (genannt Union-Dollar, um die USA nicht unnötig zu demütigen) im Rahmen einer Internationalen Währungsunion (IWU).
2) Festlegung der Wechselkurse gemäß der Kaufkraftparität der Währungen mit Schwankungsbreiten und Anpassungsregeln für strukturelle Ungleichgewichte.
3) Zahlung von Pönalen (Strafzahlungen) bei Leistungsbilanzüberschüssen und bei Defiziten (Bewirkung ausgeglichener Leistungsbilanzen).
4) Umwandlung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in eine demokratisch legitimierte gemeinwohlorientierte Beistandsinstitution und in ein Sekretariat der IWU.
5) Umbau der Weltbankgruppe zu einer echten Entwicklungsbank, die im Unterschied zur derzeitigen Weltbankpraxis keine überfordernden Auflagen zugunsten der Großinvestoren macht (wie: ungezähmter Freihandel, Privatisierung mit Investitionsschutz, Streichung sozialer Dienste und generelle Rückführung der Staatsausgaben).
6) Gleiches Stimmrecht der Staaten. Um zu verhindern, dass die kleinen sozialen Einheiten von den starken Nationen majorisiert werden und dadurch abermals ein unausgewogenes, die gewachsen Wirklichkeiten benachteiligendes Regime entsteht, sollten alle Staaten das gleiche Stimmrecht haben.

National: Die Geldschöpfung muss wieder in die Hände der Staaten gelangen.

Merksatz: Wer das Recht der Geldschöpfung Privatpersonen und ihren Zusammenschüssen gibt, um sich dann von diesen (gegen Zinsen und Rückzahlungsverpflichtung) Geld zu borgen, ist entweder gehirngewaschen, korrupt oder böswillig. Er vergeht sich am Gemeinwohl. Die Vollgeldinitiative ist anwendbar durchgedacht
(Prof. J. Huber, Buch: Monetäre Modernisierung 6. Aufl. 2018).

[SIEHE AUCH: Joseph Huber, Zeitenwende des Geldsystems]

Die hat vor allem den Vorteil, dass die Geldmenge wieder unter geordnete Kontrolle kommt, wodurch die durch sachlich ungerecht-fertigte Ausdehnung und Kontraktion hervorgerufenen Wirtschaftsschwankungen beseitigt werden. Die Staaten können sich kostengünstig selbst finanzieren sowie einen tragfähigen Weg zum Abbau der aufgehäuften Staatsschulden beschreiten, weil der Gewinn aus der Geldschöpfung ungeschmälert den öffentlichen Haushalten zugutekommt und zinsfreies Geld zu Verfügung steht. Durch diese Reform sind auch „Bankruns“ ausgeschlossen. Eine aus unabhängigen Fachleuten zusammengesetzte Währungskommission überwacht die Gestion (=Verwaltung) der Zentralbank und die Geldschöpfung. Das übliche Kreditgeschäft bleibt bei den Banken. Das Investment Banking wird jedoch vom Spar- und Kreditgeschäft getrennt (keine Spekulation mit Spareinlagen). Internationale Finanztransfers sind meldepflichtig und unterliegen einer Genehmigungspflicht. Wenn die Behörde nicht binnen 24 Stunden Einspruch erhebt, ist die Transaktion automatisch genehmigt. Damit wird Spekulationen und Ausweich-Manövern vorgebeugt.

D 2) Schaffung einer gerechteren Welthandelsordnung
a) Die ökologischen und sozialen Rahmenabkommen müssen gleichrangig mit den WTO-Regeln behandelt werden. Im Konfliktfall haben erstere den Vorrang.
b) Beim Import muss das Bestimmungslandprinzip gelten. D.h., um freien Marktzutritt zu bekommen muss nachgewiesen werden, dass bei der Erstellung des betroffenen Gutes (Ware oder Dienstleistung) die Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden. Allfällige Ausgleichsabgaben zur Kompensation von kostenwirksamen Unterbietungen von Standards speisen einen internationalen
Entwicklungsfonds aus dem jene Staaten gefördert werden, die ihre ökologischen und sozialen Standards anheben.
c) Die Kaufkraftparität der angewendeten Wechselkurse muss gewährleistet sein.
d) Angemessener Schutz von Volkswirtshaften im Entwicklungsprozess (‚Infant Industry Protection‘) und Sicherung der Ernährungssouveränität (Achtung des Menschenrechtes auf eine gesicherte Ernährung). 

e) Renaissance der internat. Rohstofflenkungs-abkommen (Commodity Agreements) zur Vermeidung von Spekulationen und zur Schaffung gesicherter Planungsgrundlagen mittels Preisbändern u. Pufferlagern.
D 3) Erschließung jener Steuerquellen, die einen angemessenen Ertrag zur Finanzierung der Gemeinwesen erbringen, ohne negative Wirtschaftsanreize zu bewirken. Hier wird nur auf die ertragreichsten und auch vor der vorstehend aufgezeigten Strukturreform rasch um-setzbaren Maßnahmen zur Sanierung u. nachhaltigen Finanzierung der Haushalte der Gemeinwesen eingegangen. Punkte a) bis d)
a) Eine allgemeine Kapitalumsatzsteuer von einem Promille (0,1%). Diese kann über die Clearing Plattformen leicht und kostengünstig eingehoben werden. Die Umsätze mit ‚verbrieften Sicherheiten‘ betragen pro Jahr rund $ 3.000 Billionen. Damit ergibt sich ein aufzuteilender ‚Kuchen‘ von rund drei Billionen. Diese $ 3.000 Milliarden sollten mangels eines besseren Maßstabes gemäß dem Anteil einer Volkswirtschaft am Weltbruttoprodukt aufgeteilt werden. Am Beispiel Österreichs (rd. 0,5% des WBP) ergäbe sich ein Anteil von $ 15 Mrd. Das ist das Zweifache des derzeitigen Schuldendienstes.
b) Eine Internetabgabe von 1 Cent je Megabit, das ist ein Millionstel Cent je bit, kann trotz Befreiungen von Bildungs-, Gesundheits- und anderen öffentlichen Diensten sowie der Grundversorgung (insbesonders Ernährung, Energie, Reparatur u. Instandhaltung) und der Einräumung von kostenfreien Freivolumina je Bürger/in – also vor allem durch die Belastung der überbordenden ‚Spams‘ (Informationsmüll) für Österreich die Summe von rund € 30 Mrd. erbringen, dies wären rund 24% – des Bundesbudgets. Es ist nicht einzusehen, dass Post- und andere Kommunikationsdienstleistungen einer Besteuerung unterliegen, dass aber IT-Dienste mit der Begründung der „Kommunikationsfreiheit“ unbelastet bleiben.
Der kanadische Ökonom A. J. Cordell, der den einen Cent je Megabit vorgeschlagen hat, meinte zur Internetabgabe, dass man Abgaben für die Benützung von Autobahnen als notwendig akzeptiere – bei einer Belastung der modernen ‚Datenautobahnen‘ aber den Untergang ausrufe.
c) Eine Besteuerung der Finanzgroßvermögen, die fast das dreifache des Weltbruttoproduktes betragen (derzeit $ 305 Billionen) mit einem Steuersatz von 50% auf die durchschnittlich 5% betragende Verzinsung würde rund $ 7,6 Billionen erbringen; umgelegt auf Österreich ebenfalls rund $ 38 Mrd. oder rund € 32 Mrd..
d) Die Besteuerung aller Großvermögen (rund $ 512 Billionen) mit dem gleichen Abgabensatz würde sogar fast 13 Billionen erbringen oder umgelegt auf Österreich über $ 64 Mrd., das sind derzeit auch € 54 Mrd.. Allein die ersten drei leicht einhebbaren Steuern würden den „Budget-Tisch“ so reichlich decken, dass nicht nur die Staatsschulden abgebaut, sondern auch das gesamte soziale und kulturelle Netz aus den Einnahmen finanziert werden könnte. Die Not muss offenbar so groß werden, dass der Widerstand der Finanzeliten ähnlich zusammenbricht, wie der ‚reale Sozialismus‘ im Osten Europas.
D 4) Zukunft der Arbeit
Vorbemerkung: Die steigende Arbeitslosigkeit und die offenkundige und bedrückende Zukunftslosigkeit junger Menschen sind das wohl gravierendste gesellschaftliche Problem, das ansteht. Seriöse Prognosen weisen darauf hin, dass bei Beibehaltung der gegenwärtigen Wirtschaftsarchitektur binnen weniger Jahrzehnte nur mehr ein Drittel der Arbeitskräfte benötigt werden. Es geht hierbei nicht nur um das finanzielle und physische Überleben, denn jeder Mensch will eine sinnvolle Beschäftigung als Lebensinhalt. Wenn für ihn außerdem einsichtig ist, dass seine Tätigkeit auch dem Gemeinwohl dient, dann bringt sie höchste soziale Erfüllung.
Die gegenwärtige Situation ist erdrückend: Die zunehmende Automatisierung und die zunehmende Einkommensspreizung machen Menschen zunehmend arbeitslos. Die hohen Arbeitslosenraten sind weltweit gesellschaftlicher Sprengstoff.
Die bisherigen Gegenmaßnahmen sind zum einen Teil nur palliativ und unzureichend und zum anderen Teil sogar kontraproduktiv. Es genügt nicht Bildung, Innovation, Kompetenz und Unternehmertum zu fördern, wenn die generelle Nachfrage nach Arbeit im gegenwärtigen System strukturell kontinuierlich schrumpft. Die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik rüstet lediglich zum ‚internationalen Gladiatorenkampf‘ in dem der Natur der Sache nach nur ‚die Tüchtigsten‘ überleben. Die Gegensteuerung durch billige Kredite und Investitionshilfen verpufft zum Großteil ins Gegenteil, weil der Rationalisierungseffekt von Ausrüstungsinvestitionen in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt. D.h. Arbeitskräfte werden freigesetzt; die Arbeitslosigkeit steigt.
Das nachstehende erforderliche Bündel an Maßnahmen ist umsetzbar, wenn es, wie oben aufgezeigt, handels- und finanzpolitisch absichert wird.
a) Die immer wieder geforderte – aber im gegenwärtigen System nicht finanzierbare – Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben, wird durch die Erschließung der vorhin angeführten Steuerquellen möglich. Dadurch wird die menschliche Arbeit kostengünstig. Soziale und kulturelle Dienste sowie Reparatur, Instandhaltung und eine vielfältige Landbewirtschaftung werden leistbar.
b) Das Bestimmungslandprinzip in der Handelspolitik ermöglicht den Schutz gegen Arbeitsplätze vernichtende Importe von Waren und Dienstleistungen, die durch Unterbietung der sozialen und ökologischen Standards des Bestimmungslandes einen Preisvorteil haben. Auch die der zunehmenden Automatisierung entsprechende Arbeitszeitverkürzung ist durch die handelspolitische Absicherung möglich.
c) Der sogenannte ‚informelle Sektor‘ (keine klassische Erwerbsarbeit) im kulturellen und sozialen Bereich, wird im Zusammenklang mit der Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben finanzierbar. Auch ein ausreichendes Müttergehalt und eine Mütterpension, sind budgetär leistbar.
d) Die allgemeine Grundsicherung (Grundeinkommen) ist finanzierbar und bleibt kein Traum. Sie muss allerdings handelspolitisch (Bestimmungslandprinzip), sozialpolitisch (Herkunftslandprinzip) und bildungspolitisch (Gemeinwohlethik) abgesichert werden. Die allgemeine Grundsicherung hat den Vorteil, dass einerseits kein Zwang zur Annahme prekärer Arbeitsverhältnisse besteht, um zu überleben, und dass andererseits jeder Bürger seinen Lebensentwurf und seine individuelle Einkommenskombination wählen kann. Dies schafft innovative Arbeit(splätze). Flankiert durch eine die Gemeinwohlethik betonende Schul- und Allgemeinbildung gepaart mit guten fachlichen
Bildungsofferten können hierdurch das individuelle Glück u. das bestmögliche Gemeinwohl angestrebt werden.
e) Umbau der Bedarfsdeckungssysteme gemäß den Systemprinzipien der Biosphäre. Die oben aufgezeigten Rahmensetzungen ermöglichen auch den für das Überleben der Menschheit unverzichtbaren Umbau der Bedarfsdeckungssysteme. Dieser Umbau bewirkt nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Investitionsphase, sondern auch dauerhafte dezentrale Arbeitsmöglichkeiten in der Folge. Kernpunkte sind die solare Orientierung der Energieversorgung, die kaskadische Nutzung von Energie und Material, die Kreislaufführung der bewegten Materialien, das Streben nach hoher ökologsicher Vielfalt (=Biodiversität – insbesondere in der Landwirtschaft) und die die Verwirklichung der
vorstehenden Bedarfsdeckungsleitlinien ermöglichende intelligente Dezentralisierung und Vernetzung. Letztere bewirken auch überschaubare und bergende soziale Einheiten und damit gesellschaftliche Stabilität sowie beglückende Lebensverhältnisse. Mahatma Gandhi hat dies in seiner Initiative „Village Industries“ für ein Milliardenvolk vorausgedacht.
f) In Europa muss auch noch das Asylantenproblem angesprochen werden: Obwohl insbesondere Afrika nicht übervölkert ist und reichlich über Land- und Rohstoffreserven verfügt, wird keine angepasste Entwicklungspolitik betrieben. Vielmehr wird zugesehen oder mitgewirkt, wenn lokale Konflikte entfacht, Bevölkerungen vertrieben und lokale Rohstoffe ausgebeutet werden, sowie fruchtbares Land enteignend aufgekauft wird (‚land grabbing‘) . Südlich der Sahara wurden bereits über 17 Mio ha Agrarland enteignet und rd. 240 Mio Menschen hungern. Die flüchtenden Menschen werden unter falschen Vorspiegelungen nach Europa geschleust und drohen nicht nur das soziale Netz, sondern auch den Arbeitsmarkt zum Einsturz zu bringen. Bei strukturell steigender Arbeitslosigkeit sind Hundertausende von meist ungelernten Arbeitskräften in den klassische Erwerbsarbeitsmarkt nicht mehr integrierbar und überlasten dadurch das Sozialsystem.
Auch hier baut sich eine gesellschaftliche Bombe auf, die durch folgende Maßnahmen entschärft werden muss:
1) Bodenreform (Rückverteilung des Landes an die indigene Bevölkerung) gepaart mit der Einführung des Grundbuches (Rechtssicherheit und Öffnung des Hypothekenmarktes) sowie flächendeckende Gründung von Kredit-, Produktions- und Verwertungsgenossenschaften.
2) Ausbau des Schulwesens – insbesondere auch der Berufsschulen – und des Beratungswesens.
3) Bindung des Gratisstudiums an Schulen, Hochschulen und Universitäten im Ausland an die Rückkehr in die Heimat.
4) Demokratische Reorganisation der Gemeinwesen nach dem Subsidiaritätsprinzip (den lokalen Bürgern eine Stimme geben).
5) Einrichtung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit mit ‚benutzerfreundlichem‘ Zugang der Bürger gepaart mit einer vereinheitlichenden Kodifizierung der oft widersprüchlichen Rechtsebenen (Stammesrecht, altes Kolonialrecht, neu erlassene Gesetze und Verordnungen). Derzeit herrscht in den meisten Ländern extreme Rechtsunsicherheit.
6) Praxis und Schulung von Politikern, Beamten und Lehrern in Gruppen in unseren Gemeinwesen (einer alleine richtet zuhause meist kaum etwas aus).
7) Umpolung der Militärbudgets in Richtung Bildung und Infrastruktur zur Verwirklichung der vorgenannten Ziele.
8) Rückübereignung der Bodenschätze an die Gemeinwesen (allenfalls unter Aufsicht des Internationalen Gerichtshofes). Dasselbe sollte für die Wälder und Wasserressourcen gelten.
9) Reorganisation des Geldwesens unter Einbindung in eine Internationale Währungsunion (Rückführung der Geldschöpfung an den Staat und internationale Kontrolle).
10) Längerfristige Zuerkennung von Schutzzöllen für die aufzubauenden lokalen Produktions- und Versorgungsstrukturen.

D 5) Bodenordnung
Die breite Streuung des Eigentums an Grund und Boden ist ein gesellschaftliches Desiderat (wünschenswertes Gut); dies nicht nur, weil wir Territorialwesen sind, die sich nach Eigenbesitz sehnen, sondern auch deshalb, weil die künftige Ernährungssicherung eine kleinräumig standortorientierte, vielfältige Landbewirtschaftung nach gärtnerischen Mustern erfordert (siehe IAASTD – Weltagrarbericht 2008 – Landwirtschaft am Scheideweg).
Gegenwärtig spielt sich weltweit eine unerwünschte Konzentration des Grundeigentums ab. Einer der Hauptgründe hierfür ist die Flucht aus der Finanzblase in den Bereich der Realgüter. Im Agrarbereich kommen noch andere Treiber hinzu: Die Regeln am Weltmarkt zugunsten nicht zukunftsfähig wirtschaftender Großsysteme (‚Agrarindustrien‘) und die dadurch vorgegebene Preisituation, sowie der großflächige Erwerb von fruchtbarem Land im Ausland zur eigenen Ernährungssicherung (siehe oben).
Der Aufkauf der Kleinbetriebe in den Industrieländern und das großräumige ‚Land-Grabbing‘ in den Entwicklungs- und Transformationsländern bewirkt nicht nur, dass eine nachhaltige Intensivierung nach gärtnerischen Mustern künftig unmöglich wird, sondern auch, dass der für eine nachhaltige Agrikultur essentielle innige Kontakt der Bewirtschafter zum Boden, zu den Pflanzen und zu den Tieren verloren geht. Eine Umsteuerung in Richtung intelligent vernetzter Kleinstrukturen erscheint daher geboten. Hierbei sollte neben der künftigen Ernährungssicherung auch bedacht werden, dass dezentral neue Dauerarbeitsplätze entstehen.

Möge diese Handlungsanleitung von den Politikern – aber auch von jedem einzelnen Bürger – angenommen werden. Jeder kann in seinem Wirkungsbereich zur Umsetzung beitragen. Die grundsätzliche Reform steht an. Es ist ökologisch und sozial fünf Minuten vor zwölf! Wissen ist eine Holschuld. Keine/r kann sich ohne schuldig zu werden aus der Verantwortung wegstehlen, denn die Angebote sind abholbar.

Zahlen aktualisiert 1. 7. 2025

[SIEHE AUCH: Prof. Dipl.-Ing. nat. techn. Dr. iur., Dipl. in Law Heinrich Wohlmeyer, Globales Schafe Scheren]

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