Ludesch kämpft gegen VfGH-Urteil

30.10.2021 - In der Vorarlberger Landesverfassung ist als Instrument der direkten Demokratie - neben dem Volksbegehren und der Volksbefragung - die Volksabstimmung vorgesehen. So wurden auf Gemeinde-Ebene bislang 41 Volksabstimmungen durchgeführt, wie die offizielle Seite des Landes berichtet. Doch diese Rechte will der VfGH beschneiden!

Screen Ludesch Vorarlberg

 

Die Bürger von Ludesch haben am 10.11.2019 über folgende Frage abgestimmt:

„Sollen die im Ludescher Neugut liegenden Grundstücke 1645, 2320, 2321, 2322, 2323, 2313, 2312, 2311/2, 2311/1, und 2310, GB Ludesch, Freifläche-Landwirtschaftsgebiet FL bleiben?“ Eine Klare Mehrheit von 56,28 Prozent stimmte für JA. Im Oktober 2020 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Ludescher Volksabstimmung über die Flächen im Neugut aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof ist der Rechtsmeinung, dass von BürgerInnen veranlasste und verbindliche Volksabstimmungen verfassungswidrig sind. Deshalb soll sogar die Landesverfassung geändert werden. Der VfGH hat der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2021 Zeit gegeben das bürgerliche Initiativrecht aus der Landesgesetzgebung zu streichen. Die Initiative Ludesch wehrt sich und organisiert am Sonntag, 14. November 2021 um 15:00 Uhr vor dem Landhaus Bregenz eine Kundgebung unter dem Motto: "Volksabstimmen über Volksabstimmen".

Auch eine Petition läuft zu dem Thema auf #aufstehen.

Bei der Auseinandersetzung geht es nicht nur um Ökologie gegen Ökonomie (der Red-Bull-Abfüller Rauch will die Ackerflächen umwidmen lassen und dort expandieren), sondern auch um direkte Demokratie gegen repräsentative Demokratie, wie moment.at berichtet

Überblick über alle  Volksabstimmungen der Vorarlberger Gemeinden