ethos.at fordert Transparenz der Parteiakademien
30. März 2023 - Gemäß §4 Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik (PubFG) haben die "Bildungsakademien" bzw deren Rechtsträger "bis spätestens 31. März jeden Jahres dem Rechnungshof einen Bericht über die Verwendung der im vergangenen Jahr auf Grund dieses Bundesgesetzes erhaltenen Förderungsmittel vorzulegen." ethos.at wird sich bemühen, diese Berichte zu erhalten. Bislang hat der Rechnungshof die Parteiakademien zwei Mal geprüft, 2014 und 2019. Damals fand der RH bei den Bildungseinrichtungen der FPÖ, der Grünen, des Team Stronach und des BZÖ Anhaltspunkte einer gesetzeswidrigen Verwendung der Fördermittel.
Foto: Transparenzprinzip der Parteiakademien, oder. Warum das BKA den totalen Einblick hat!
Siehe auch: Parteien lehnen Ethik ab