Parlamentarische Fehlbesetzungen

Mag. Selma Yildirim, SPÖ, Nationalratsabgeordnete. Berufliche Tätigkeit: Bundesbedienstete.

+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „mir Ungerechtigkeiten nicht egal sind, und das kann man nur ändern, wenn man mitredet, mitbestimmt, und das gelingt natürlich am besten auch in einem Parlament.“

+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Ein gutes Leben für alle, Frauenpolitik ist wichtig, die Gleichstellungs-, Gleichberechtigungsfrage ist mir nach wie vor ein großes Anliegen, eine Einkommensgerechtigkeit als Voraussetzung für ein Selbstbestimmtes Leben, vor allem auch für ein gewaltfreies Leben.“

Yildrim ist Verwaltungsjuristin, Finanzamt Österreich, Dienststelle Innsbruck seit 4.12.2007 und im Nationalrat seit 2017. Ebenso seit 2017 ist sie Aufsichtsrätin, Innsbrucker Soziale Dienste GmbH und fand von 1.10.2016 bis 30.9.2021 Zeit für die Aufgaben einer Prüfungskommissärin, Landesprüfungsausschuss für Steuerberater bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für Tirol.

Urteil auf ethischer Grundlage: Neben der Dauer einer öffentlichen Stelle ist die Frage der Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit von elementarer moralischer und politischer Bedeutung. Gemäß Verfassungsprinzip gilt in Österreich die Gewaltenteilung, insbesondere Artikel 94 (1) „Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.“ Hat der Unvereinbarkeitsausschuss in dem Fall nicht genau geprüft? Kann ein und dieselbe Person am Vormittag in der Legislative (Nationalrätin), am Nachmittag in der Exekutive (Finanzamt) und in ihrer Freizeit in der Judikative (Prüfungsausschuss) sitzen? Vielleicht ist es aus rechtlicher Sicht zulässig, da die Verfassung nur von der Trennung der Instanzen spricht. Aus ethischer und aus demokratiepolitischer Sicht jedenfalls ist so eine Ämterkumulation höchst bedenklich.

SIEHE AUCH: Was macht der Unvereinbarkeits-Ausschuss?