Mag. Harald Stefan, FPÖ, Nationalrat. Berufliche Tätigkeit: Notar.
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „formell gesprochen, weil ich der Spitzenkandidat der FPÖ im Wahlkreis Wien Süd war, bei der letzten Wahl, das sind die Bezirke Favoriten, Simmering und Meidling, und ich von dort her ein Grundmandat habe; aber wenn man mich fragt, warum an sich jetzt in der Politik, dann muss ich sagen, das hat mich schon in meiner Studentenzeit interessiert, ich hab mich da schon engagiert und habe immer den Eindruck gehabt, ich bin verantwortlich was rund um mich passiert und möchte das mitgestalten. Und deshalb bin ich an sich in die Politik gegangen.“

+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Die Bewahrung und Sicherung der Grund- und Freiheitsrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit. Ich habe den Eindruck, dass der Spielraum, in dem sich die freie Meinungsäußerung abspielt, immer kleiner wird. Es wird dadurch eingeengt, dass einerseits Meinungen aus der öffentlichen Diskussion entfernt werden, und andererseits teilweise kriminalisiert werden. Das passiert unter dem Vorwand der Bekämpfung von Fakenews und Hassrede, und führt dazu, dass vor allem junge Menschen konformistischer werden, und die Diskussion teilweise dadurch auch abgeblockt wird. Es ist mir ein großes Anliegen, dass eine möglichst freie Diskussion, eine möglichst freie Meinungsauseinandersetzung stattfinden kann, damit letztendlich die besten Argumente gewinnen.“
Harald Stefan ist ein Urgestein in der FPÖ. Er war 2001 bis 2008 Abgeordneter zum Wiener Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderates und wechselte 2008 in den Nationalrat. 1990 ist er in die Notariatskanzlei seines Vaters Dr. Friedrich Stefan eingetreten. Seit der Pensionierung seines Vaters, 2011, führt er die Kanzlei allein.
Urteil auf ethischer Grundlage: Neben der Dauer einer öffentlichen Stelle ist die Frage der Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit von elementarer moralischer und politischer Bedeutung. Ein Notar ist eine Institution der Justiz, während ein Nationalrat der Legislative angehört. Abgesehen davon ist – soweit man der Webseite https://www.notar-stefan.at/ entnehmen kann, Mag. Harald Stefan Vollzeit in seiner Kanzlei tätig. Die Frage steht im Raum, wie eine Person zwei Vollzeitbeschäftigungen gleichzeitig – und das über viele Jahrzehnte – nachgehen kann. Der Jurist wird darauf sicher eine legitime Antwort finden; bleibt die Frage, ob diese auch ethisch vertretbar ist. Artikel 56 (1) der Verfassung (B-VG) spricht klar vom „Beruf“ eines Abgeordneten, nicht von einem Nebenberuf, umso weniger von einem Ehrenamt auf Lebenszeit im Dienste einer Partei.
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