Wo es Unternehmen gibt, die als Aktiengesellschaften operieren, gibt es Wirtschaftsprüfer, die deren Bilanzen prüfen müssen. Bei den Hauptversammlungen müssen die Geprüften und die Prüfer den Aktionären Rede und Antwort stehen. Nicht zuletzt kontrollieren die Finanzämter sehr genau die verpflichtenden Jahresabschlüsse der Unternehmen. Man sollte glauben, das sei genug der Kontrollen. Nicht so in Österreich. Da gibt es seit zehn Jahren eine Behörde zur Prüfung der Abschlussprüfer, mit dem klingenden Namen: Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde (APAB), deren Gründung selbstverständlich die Schaffung eines eigenen Gesetzes vorangehen musste. So beschloss der Nationalrat 2016 das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz APAG.

Abbildung: ChatGPT
Hätte der Rechnungshof die APAB nicht zu ihrem zehnjährigen Jubiläum geprüft, würden wir auch noch in zehn Jahren von der Existenz dieser Behörde nichts erfahren gehabt haben.
Die zehn Mitarbeiter der APAB unterstehen dem Finanzministerium, dem bereits die Finanzpolizei zur Prüfung der Unternehmen zur Verfügung steht. Die Finanzpolizei klagt immer wieder über Personalnot. Da stellt sich die Frage (die in unserem Lande nur einem naiven Philosophen einallen kann), warum die Finanzpolizei 2016 nicht um zehn Mitarbeiter aufgestockt wurde, anstatt für einen Teilbereich der Finanzprüfung eine eigene Behörde zu schaffen. Die Antwort ist einfach: mit dieser einfachen Maßnahme hätte man keine zwei zusätzlichen Vorstandsposten schaffen können. Zwei Vorstandsposten sind im Land der Pfründe jedoch wichtiger als die Effizienz der Verwaltung.
Update 23.2.206 – Deutlich effizienter ist das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB), das 2025 messebare Erfolge vorweisen kann; es hat der Republik Österreich im Jahr 2025 mehr als 154 Millionen Euro eingebracht – das ist ein Plus von über 47 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Details siehe: Erfolgreiche Betrugsbekämpfung des ABB (PI des BMF)
Im Folgenden der Wortlaut der Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde-Rechnungshofprüfberichts-Pressemitteilung
- Aufsicht über Abschlussprüfer soll objektiv und unabhängig von Interessen- und Standesvertretungen erfolgen
- Kritik an hoher Marktkonzentration bei Qualitätssicherungsprüfungen
20. Februar 2026 (Presseinformation des Rechnungshofes) - Investoren, Banken, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit sind auf korrekte und transparente Finanzinformationen angewiesen. Für die Verlässlichkeit von Jahresabschlüssen ist die Qualität der Abschlussprüfungen wesentlich. Das Aufsichtssystem über die Tätigkeit der Abschlussprüfer inklusive Prüfgesellschaften umfasst in Österreich mehrere Institutionen – unter anderem die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB). Die Wirksamkeit ihrer Aufgabenerfüllung und ihre Compliance sind unter anderem Thema des heute veröffentlichten Berichts „Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB)“. Darin zeigt der Rechnungshof potenzielle Interessenkonflikte auf, kritisiert die hohe Marktkonzentration im Bereich der Qualitätssicherungsprüfungen und pocht auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Behörde. Überprüft wurde im Wesentlichen der Zeitraum 2019 bis 2023.
2016 wurde die APAB als weisungsfreie und unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet – die Rechtsaufsicht hat die Finanzministerin beziehungsweise der Finanzminister. Qualitätssicherungsprüfungen – diese sind für Abschlussprüfer verpflichtend – sowie Inspektionen sind die Hauptaufgaben der APAB. Inspektionen führt die APAB bei Abschlussprüfern durch, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen.
Abschlussprüfungen von Vereinen und Stiftungen sind von der Überprüfung durch die APAB ausgenommen. Der Rechnungshof weist kritisch darauf hin, dass Stiftungskonstruktionen geeignet sind, wirtschaftliche Zusammenhänge weniger transparent darzustellen.
Hoheitliche staatliche Aufgabe
Die APAB finanziert sich durch den seit 2016 nicht mehr angepassten Finanzierungsbeitrag des Bundes in der Höhe von 500.000 Euro jährlich, durch Beiträge der Interessen- und Standesvertretungen sowie der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften. Der Rechnungshof erachtet die Aufsichtstätigkeit als eine hoheitliche staatliche Aufgabe, die objektiv und unabhängig von Interessen- und Standesvertretungen erfolgen sollte. Er weist kritisch darauf hin, dass der Anteil des Bundes an der Finanzierung der APAB weniger als ein Drittel ausmacht.
Gewährung von Prämien hinterfragen
Für die APAB sind zwei Vorstandsmitglieder vorgesehen. Dies erachtet der Rechnungshof im Hinblick auf die geringe Anzahl von Beschäftigten der APAB – weniger als zehn – als unverhältnismäßig.
Für die Vorstände waren Prämien von bis zu 20 Prozent des Grundgehalts möglich. Die mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Ziele – etwa zum Ressourceneinsatz und zum Arbeitsergebnis – wurden stets zu 100 Prozent erfüllt und die Prämien in voller Höhe ausbezahlt. Aber: Das Budget einzuhalten ist Teil der üblichen Vorstandstätigkeit. Der Rechnungshof gibt zu bedenken, dass die APAB als Behörde einen Gesetzesauftrag zu erfüllen hat und daher weder auf Gewinn noch auf Umsatz ausgerichtet ist. Die Gewährung von Prämien ist grundsätzlich zu hinterfragen.
Wegen der damals erwarteten Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in nationales Recht und der damit verbundenen Ausweitung der behördlichen Aufsichtstätigkeit der APAB stiegen ab Juli 2024 die Jahresbruttogehälter der Vorstände um 20 beziehungsweise 26 Prozent. Der Rechnungshof kritisiert die deutliche Gehaltserhöhung. Da die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht noch ausstand und noch kein Mehraufwand vorlag, war sie nicht gerechtfertigt. Die Europäische Kommission leitete im September 2024 aufgrund der Fristversäumnis ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich ein. Zu Beginn des Jahres 2026 wurde die Richtlinie schließlich in nationales Recht umgesetzt.
Darüber hinaus hält der Rechnungshof kritisch fest, dass die Aufsichtsratsvorsitzende der APAB gleichzeitig auch Leiterin der für die Rechtsaufsicht über die APAB zuständigen Abteilung im Finanzministerium war. Er erkannte darin eine Unvereinbarkeit und einen faktischen Rollenkonflikt.
Ausreichend objektives Verfahren nicht gewährleistet
Ein zu überprüfender Abschlussprüfer muss eine Qualitätssicherungsprüfung bei der APAB beantragen und drei Prüfer vorschlagen. Nach Anhörung der Qualitätsprüfungskommission wird ein Prüfer von der APAB bestellt. Ein ausreichend objektives Verfahren im Sinne der unionsrechtlichen Abschlussprüfungs-Richtlinie ist nicht gewährleistet, unter anderem weil der Geprüfte selbst die Vorauswahl der Prüfer trifft. Interessenkonflikte zwischen Qualitätssicherungsprüfer und überprüftem Abschlussprüfer sind dabei nicht ausgeschlossen.
Hohe Marktkonzentration – Unabhängigkeit stärken
Zudem weist der Rechnungshof auf eine hohe Marktkonzentration hin: In den Jahren 2019 bis 2023 stellten 264 Abschlussprüfer einen Prüfantrag. Insgesamt lagen 795 Angebote von 81 Qualitätssicherungsprüfern vor. Die Hälfte der Bestellungen entfiel auf zwölf Prüfer; diese lukrierten 56 Prozent der Honorarsumme.
Mehrere Mitglieder der Qualitätsprüfungskommission verfügten über Verbindungen zu Qualitätssicherungsprüfern oder waren selbst als solche tätig. Die APAB betraute auch Kommissionsmitglieder mit diesen Prüfungen. Der Rechnungshof empfiehlt: Mitglieder der Qualitätsprüfungskommission sollten nicht als Qualitätssicherungsprüfer bestellt werden.
Abseits von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sollte die Qualitätsprüfungskommission auch mit anderen anerkannten Fachleuten besetzt werden, um so die Unabhängigkeit der APAB zu stärken.
Verhängte Sanktionen als wichtige Informationsquelle
Sowohl Inspektionen als auch Qualitätssicherungsprüfungen können in ein sogenanntes Enforcement-Verfahren münden. Dazu zählen Untersuchungen, Sanktionen und Verwaltungsstrafverfahren, mit denen die APAB geltendes Recht durchsetzen und Rechtsverstöße sanktionieren kann. Im überprüften Zeitraum verhängte die APAB in 14 Fällen Sanktionen gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz sowie 208 rechtskräftige Geldstrafen in Höhe von insgesamt 111.000 Euro, die dem Bund zuflossen.
Rechtskräftige Sanktionen muss die APAB auf ihrer Website veröffentlichen – allerdings in anonymisierter Form. Eine nicht anonymisierte Veröffentlichung von Sanktionen wäre eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen bei der Auswahl eines Abschlussprüfers.
HINTERGRUND
"Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde („APAB“) wurde am 27. September 2016 als weisungsfreie und unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts durch die Bestellung des Vorstandes errichtet und nahm ihre behördliche Tätigkeit mit 1. Oktober 2016 auf. Die APAB steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Finanzen und beschäftigt sich mit der Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften und unter welchen Voraussetzungen diese zur Durchführung von Abschlussprüfungen berechtigt sind. Sie ist auch Verwaltungsstrafbehörde. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen bilden das APAG (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz) sowie die VO (EU) Nr. 537/2014." Quelle: apab.gv.at
ethos.at kommentiert: Es ist also wieder mal eine EU-Verordnung, die umgehend in nationales Gesetz zu gießen war - mit allen bürokratischen Folgen - und ohne jeglichen Gewinn für die Menschen unseres Landes. Das amtliche Abschlussprüfverfahren wird nicht von den zehn unabhängigen MitarbeiterInnen der Behörde durchgeführt, sondern von drei Abschlussprüfern (im Hautpberuf Wirtschaftsprüfer) die von den geprüften Wirtschaftsprüfern der Behörder vorgeschlagen werden. Der Rechnungshof kommentiert dies gewohnt diplomatisch: "Interessenkonflikte zwischen Qualitätssicherungsprüfer und überprüftem Abschlussprüfer sind dabei nicht ausgeschlossen." ethos.at formuliert offen und direkt: Mauschelein sind dabei vorprogrammiert.
Zusammengefasst: das ABAG ist eine jener EU-Kreationen, die man ersatzlos streichen kann; nein, könnte, wenn die Mehrheit der Österreicher und Österreicherinnen zur Erkenntnis gelangt, dass wir unsere Souveränität nur durch einen ÖXIT zurück gewinnen können.
23. Februar 2026 – (Presseinformation des BMF) - Amt für Betrugsbekämpfung brachte 2025 mehr als 154 Millionen Euro in die Staatskasse
Das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) hat der Republik Österreich im Jahr 2025 mehr als 154 Millionen Euro eingebracht – das ist ein Plus von über 47 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. 411 Scheinunternehmen konnte das Handwerk gelegt werden und 7.288 Finanzstrafverfahren wurden abgeschlossen. Insgesamt hat das ABB mehr als 51.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 25.981 Betrieben kontrolliert, 128 Hausdurchsuchungen durchgeführt und 92,5 Terabyte Beweisdaten sichergestellt.
„Betrugsbekämpfung ist ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des Finanzministeriums. Nicht nur wegen des Beitrags zur Budgetkonsolidierung, sondern vielmehr als Beitrag zur Gerechtigkeit. Gleichzeitig hat jeder Erfolg gegen unlautere und gesetzeswidrige Praktiken auch präventive Wirkung und verbessert die Steuermoral. Nach dem äußerst erfolgreichen Jahr 2025, werden mit dem letztjährigen Betrugsbekämpfungsgesetz auch in den kommenden Jahren starke Akzente und ein noch stärkerer Fokus auf die Bekämpfung von Steuerbetrug und die Unterbindung unerwünschter Steuervermeidung gesetzt. Alle, die glauben, dass es mit Abkürzungen oder Schleichwegen leichter und besser geht, werden erkennen müssen, dass dem nicht so ist. Wir stehen klar auf der Seite der ehrlichen und redlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land und lassen keine Toleranz für Betrug walten“, betont Finanzminister Markus Marterbauer.
„Unfaire Geschäftspraktiken schädigen nicht nur unseren Staat, sondern benachteiligen auch all jene Unternehmen, die sich an die Regeln halten. Bei der Bekämpfung von Betrugsfällen geht es somit auch um Fairness gegenüber allen redlichen Unternehmerinnen und Unternehmern, die durch das korrekte Abführen von Steuern und Abgaben keinen Wettbewerbsnachteil haben dürfen. Das Amt für Betrugsbekämpfung hat 2025 einmal mehr gezeigt, wie zielgerichtet und effizient gegen Steuer- und Sozialbetrug vorgegangen wird“, resümiert Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
„2025 war für das Amt für Betrugsbekämpfung ein Jahr intensiver Arbeit, großer Veränderungen und klarer Weichenstellungen für die Zukunft. Ein besonderer Fokus lag auf der weiteren Stärkung der Datenanalyse und der effektiven Nutzung vorhandener Informationen. Der verantwortungsvolle Einsatz moderner Analysemethoden gewinnt in der Betrugsbekämpfung zunehmend an Bedeutung und wird auch künftig eine Schlüsselrolle spielen. Die konsequente Bekämpfung von Steuerbetrug, Abgabenhinterziehung, Sozialbetrug sowie Lohn- und Sozialdumping ist und bleibt ein zentraler Pfeiler eines funktionierenden Rechts- und Sozialstaates. Das Amt für Betrugsbekämpfung leistet hierzu einen unverzichtbaren Beitrag“, sagt ABB-Vorstand Christian Ackerler.
Das ABB bündelt als operativ tätige Behörde im Bundesministerium für Finanzen die Betrugsbekämpfungseinheiten des Finanzressorts. Die Kernaufgaben sind die Bekämpfung von nationaler und internationaler Steuerkriminalität, Aufdeckung von Sozialversicherungsbetrug und, als Finanzstrafbehörde, die unmittelbare Sanktionierung von Steuerstraftaten.
Beispiele verschiedener Betrugsfälle im Jahr 2025:
Internationaler Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln – Verdacht auf systematische Abgabenverkürzung in Millionenhöhe
Das Amt für Betrugsbekämpfung ermittelt finanzstrafrechtlich gegen einen Unternehmer, der seit den 1990er-Jahren unter einer bekannten Marke Anti-Aging-Nahrungsergänzungsmittel international vertreibt, vor allem nach Deutschland, teils auch nach Österreich und in weitere EU-Staaten. Aus einem deutschen Verfahren ergab sich der Verdacht, dass Umsätze und Gewinne über Jahre weder ertrag- noch umsatzsteuerlich korrekt erklärt wurden. Nach bisherigem Stand soll der Vertrieb großteils außerhalb des regulären Abgabensystems gelaufen sein, wobei zur Verschleierung der Zahlungsströme ein komplexes internationales Firmengeflecht mit Gesellschaften u. a. in Österreich, Deutschland, Irland, Großbritannien und den USA eingesetzt wurde und über 40 dem Beschuldigten zuordenbare Unternehmen identifiziert werden konnten. Die vorläufige Schadenssumme beträgt rund 3,6 Mio. Euro (Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer). In Österreich gab es u. a. Hausdurchsuchungen, Kontoöffnungen, Zeugenvernehmungen und eine umfassende Betriebsprüfung. Der Beschuldigte ist geständig und hat die Begleichung der offenen Abgaben angekündigt, das Strafverfahren ist noch anhängig.
Verdacht auf organisierte Schwarzarbeit und schweren Betrug mit Arbeitskräfteüberlassung
Das Amt für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei) hat einen schweren Fall mutmaßlich organisierter Schwarzarbeit und schweren Betrugs aufgedeckt: Ein österreichisches Unternehmen soll Arbeitskräfte aus dem Ausland illegal beschäftigt und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen haben. Die Schadenssumme wird noch ermittelt, dürfte aber im siebenstelligen Bereich liegen. Unter Leitung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab es in drei Bundesländern fünf gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchungen und zwei Sozialbetrugskontrollen, wobei u. a. rund 660.000 Euro Bargeld sowie Luxusuhren/Schmuck (ca. 200.000 Euro) und Gold (ca. 230.000 Euro) sichergestellt wurden. Außerdem wurden zahlreiche Mobiltelefone, Computer und Datenträger mit rund 3 TB Daten beschlagnahmt.
Die Arbeitskräfte sollen formal bei sieben Firmen in Deutschland und Bulgarien angestellt und dort sozialversichert gewesen sein, tatsächlich aber dem österreichischen Unternehmen überlassen worden sein. In über 30 Fällen dürften Bestätigungen gefälscht gewesen sein, teils handelte es sich um Schein- bzw. Betrugsfirmen. Parallel wurden in Wien weitere Maßnahmen gesetzt und rund 80 Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bzw. im Bereich Lohn- und Sozialdumping festgestellt. Zusätzliche Tatbestände (u. a. illegale Arbeitskräfteüberlassung, Scheinrechnungen, Abgabenbetrug/-hinterziehung und illegale Gewerbeausübung) werden noch geprüft.
Abschluss der Ermittlungen wegen des Verdachts auf systematischen Lohnbetrug und Abgabenhinterziehung bei Personalbereitstellungsunternehmen
Aus einer routinemäßigen ÖGK-Prüfung bei einem österreichischen Personalbereitstellungsunternehmen ergaben sich schwerwiegende Verdachtsmomente, die nach einer Meldung an die Steuerfahndung zu umfassenden Ermittlungen führten: Demnach sollen 2020 bis 2021 systematisch Nettolohnvereinbarungen mit überwiegend ausländischen Arbeitskräften getroffen worden sein, die vorab Blanko-Kassabelege unterschreiben mussten. In der Lohnabrechnung wurden ihnen anschließend angebliche Vorschüsse („Akontozahlungen“) zu Unrecht abgezogen, was auch durch zwei arbeitsgerichtliche Urteile gestützt wird. Die Untersuchungen deuten auf ein betrügerisches System der Geschäftsführung hin, mit dem Umsatz- und Ertragsteuern verkürzt wurden: offiziell wurden kollektivvertragliche Bruttolöhne gemeldet, tatsächlich aber niedrigere Nettolöhne ausbezahlt, wobei die Differenz mutmaßlich über fingierte Barabflüsse und die Blankobelege abgeschöpft und teilweise in den persönlichen Verfügungsbereich der Unternehmensleitung geleitet wurde; zudem erhielten Beschäftigte keine Lohnzettel, was Kontrollen erschwerte. Die vorläufige Steuerschädigung beträgt rund 2,2 Mio. Euro.
Erfolgreicher Zugriff auf illegale Glücksspielgeräte in Wels
Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung hat nach einer Anzeige in Wels einen besonders dreisten Fall illegalen Glücksspiels aufgedeckt: Der Betreiber einer Tankstelle soll im Hinterhof in einem versperrten Wellblechverschlag zwei Glücksspielautomaten betrieben und damit zusätzliche Einnahmen erzielt haben. Bei einer Kontrolle bestätigte sich der Verdacht rasch, zumal vor den Geräten sogar typische Barhocker für Spieler standen. Beide Automaten wurden beschlagnahmt und der Betreiber angezeigt. Die Strafverfolgung erfolgt nach dem Glücksspielgesetz, es drohen Geldstrafen von bis zu 20.000 Euro.
Spektakulärer Fall von Beitragstäterschaft in 24 Fällen mit hohen finanziellen Auswirkungen in ganz Österreich
Ein in Ostösterreich ansässiger Softwarevertreiber verkaufte drei Kassensoftwareprogramme an Restaurants in ganz Österreich und warb u. a. mit selbst verfassten Produktbeschreibungen auf Deutsch sowie in mehreren asiatischen Sprachen. Im Zuge einer gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchung in Wien stellte die Steuerfahndung umfangreiches Kunden- und Backup-Material sicher, dessen IT-Auswertung durch Spezialisten die Identifikation der Kunden und die Verifizierung von Abgabenverkürzungen ermöglichte. Bei zwei Programmen konnte nachgewiesen werden, dass Umsätze nachträglich gelöscht und durch eine Reorganisation fortlaufender Nummern selbst bei Prüfungen unauffällig gemacht werden konnten. Beim dritten Programm wurden Umsätze über die „Trinkgeld“-Funktion verschleiert, indem nur 10 % in die Verkaufstabelle übernommen wurden. In der Folge unterstützte die Steuerfahndung Prüfungen in 24 Großfällen, erstellte in Zusammenarbeit mit IT-Experten, Finanzstrafbehörde und Juristen einen Abschlussbericht für die WKStA, forderte rund 12,6 Mio. Euro nach und erreichte Verurteilungen: Die meisten unmittelbaren Täter sind rechtskräftig verurteilt, der Softwarevertreiber wurde Ende März 2025 am Landesgericht Wien rechtskräftig zu 2 Mio. Euro Geldstrafe und zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt – ein Ergebnis der engen Kooperation von Finanzverwaltung, WKStA und Staatsanwaltschaften.
Durchsuchungen wegen Abgabenhinterziehung im Taxigewerbe
Das Amt für Betrugsbekämpfung (Steuerfahndung und Strafsachen) führte im September 2025 in den frühen Morgenstunden eine groß angelegte Durchsuchungsaktion an sieben Orten in Wien und dem Wiener Umland durch, die sich gegen eine Unternehmerfamilie mit mehreren Taxiunternehmen richtete. Mehrere Branchenmitglieder stehen im Verdacht, über Jahre systematisch Umsätze verschleiert und dadurch Steuern und Abgaben in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Der mutmaßliche Schaden liegt im siebenstelligen Bereich. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel und Vermögenswerte sichergestellt, darunter Geschäftsunterlagen, Datenträger und Smartphones sowie hochpreisige Fahrzeuge, Bargeld und teure Uhren, auch zur Sicherung möglicher Strafzahlungen. Das Zollamt Österreich unterstützte den Einsatz maßgeblich, unter anderem mit einem auf Bargeld spezialisierten Spürhund. Dabei wurden 60.000 Euro Bargeld sichergestellt.
Der Jahresbericht des ABB ist unter dem Link abrufbar.
