Stiftungsfonds sind nicht immer konservativ

Fianzbildungsstrategie

(pressetext.com pts019/05.02.2026) - Stiftungsfonds können sich nicht nur für Stiftungen eignen, sondern auch für private Anleger – Doch die Produktkategorie ist hinsichtlich Anlagestil sowie Asset-Klassen-Auswahl und -Gewichtung sehr heterogen – Professionelle Unterstützung bei der Fondsauswahl ist deshalb empfehlenswert

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Eine ausgewogene Asset Allokation, mindestens Kapitalerhalt und regelmäßige Ausschüttungen: Das sind typische Merkmale von Stiftungsfonds. Entstanden sind diese Investmentlösungen ursprünglich, weil vor allem kleinere Stiftungen sich keine individuelle Verwaltung des Stiftungsvermögens leisten können. Die ausschüttenden Fonds waren und sind somit eine standardisierte Antwort auf die Bedürfnisse der Stiftungen. Denn immerhin rund ein Drittel der mittlerweile mehr als 25.000 Stiftungen in Deutschland verfügen über ein Vermögen von weniger als 100.000 Euro.

Das Ziel ist zum einen, ordentliche Erträge zu erwirtschaften, um die jeweiligen Stiftungszwecke auch erfüllen zu können. Zum anderen geht es aber auch darum, das investierte Kapital keinen zu großen Risiken auszusetzen, damit das Stiftungsvermögen idealerweise in jedem Marktumfeld erhalten bleibt. Bei vielen Produkten handelt es sich daher um defensive bis ausgewogene Mischfonds mit möglichst festen, regelmäßigen Ausschüttungen. Daneben gibt es aber auch durchaus offensiver ausgerichtete Stiftungsfonds – mit Aktienquoten von 50 Prozent und mehr.

Anders als es der Name vermuten lässt, eignet sich die Fondskategorie aber nicht nur für Stiftungen. Auch immer mehr private Investoren, die ihr Vermögen professionell und breit diversifiziert managen lassen wollen, entdecken die Vorzüge der Stiftungsfonds. Das Angebot wächst, weil in den vergangenen Jahren immer mehr Asset Manager ihre Fonds auch für geringe Mindestanlagesummen zugänglich gemacht haben.

Möglichst nur ein Baustein von mehreren

"Ein optimal geschütztes Vermögen besteht aus einem gesunden Mix aus mehreren Asset-Klassen. Insofern können Stiftungsfonds durchaus ein geeignetes Instrument für die Vermögensstrukturierung darstellen", sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland. Allerdings sollte diese Produktkategorie für private Anleger nur ein Baustein eines gut austarierten Portfolios sein.

Tilmes weist darauf hin, dass der Begriff "Stiftungsfonds" nicht geschützt ist. Das hat zur Folge, dass sich die rund 40 in Deutschland unter dieser Bezeichnung erhältlichen Fonds zum Teil sehr stark unterscheiden, weil sie sich nicht an standardisierte Vorgaben zum Investmentansatz oder Anlagestil halten müssen. Während einige sehr defensiv aufgestellt sind, sind andere aufgrund hoher Aktienquoten sowie der Beimischung von Hochzinsanleihen und/oder Alternativen Assets nur für risikobereitere Investoren geeignet. "Und eine echte Garantie, keine Verluste zu produzieren, bieten die Fonds auch nicht", berichtet der FPSB-Vorstand. Schließlich können sich selbst gute Fondsmanager auftretenden Marktverwerfungen nicht komplett entziehen.

Auch wenn die Produkte keine Renditeturbos sind, so können die zumeist in der Kategorie defensive Mischfonds angesiedelten Stiftungsfonds insbesondere für Anleger, die verlässliche Ausschüttungen wollen, interessant sein. Zudem legen viele der Stiftungsfonds ein Hauptaugenmerk auf nachhaltige Auswahlkriterien – weil Nachhaltigkeit von jeher bei Stiftungen eine große Rolle spielt. Auch dies könnte ein Beweggrund sein, sich die Produkte näher anzuschauen.

Kosten im Auge behalten

Nach Ansicht von Prof. Tilmes sollten aber auch die Kosten bei der Auswahl eine große Rolle spielen. Gebühren sollten schließlich möglichst niedrig gehalten werden, da sie die Rendite signifikant beeinflussen. "Kosten zwischen 1,5 oder 2 Prozent und manchmal sogar noch deutlich darüber muss ein Fondsmanager gerade bei defensiven Fondsstrukturen erst einmal wieder hereinholen", sagt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist.

Um die anspruchsvolle Fondsauswahl möglichst gut zu bewältigen, sollten sich Anleger unabhängige Unterstützung bei denen vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals holen. Sie können Anlegern dabei helfen, ein passendes Fondsportfolio aufzubauen. Die Professionals entwickeln zunächst mit ihren Kunden eine genaue individuelle Bedarfsanalyse, die sich am Risikoprofil des Anlegers und dessen persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnissen orientiert. Auf Basis dieser Analyse können sie ihre Kunden dann entsprechend beraten, so dass diese eine langfristige Vermögensaufteilung mit den richtigen Produkten aufbauen können, die auch zu ihrer individuellen Situation passt.

Professionals leisten wichtige Unterstützung

Ganz wichtig dabei: Die Professionals sind aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildung in der Lage, die gesamte finanzielle Situation des Anlegers zu überblicken und entsprechend darauf zu reagieren – und das in einem persönlichen Gespräch. Diese ganzheitliche und vernetzte Beratungsphilosophie grenzt sich deutlich von den oft dominierenden produkt- und vertriebsorientierten Beratungsansätzen ab.

EU dereguliert Finanzmärkte

pixabay kleiner Sparer

Kommission lanciert umfassendes Paket zur vollständigen Integration der EU-Finanzmärkte

4. Dezember 2025 - (Pressemitteilung der Europäischen Kommission) - Die Europäische Kommission hat heute ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Beseitigung von Hindernissen und zur Erschließung des vollen Potenzials des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen angenommen. Dieses Paket ist ein zentraler Bestandteil der Strategie der Spar- und Investitionsunion (SIU), die darauf abzielt, ein integrierteres, effizienteres und wettbewerbsfähigeres Finanzsystem zu schaffen, das den EU-Bürgern bessere Optionen für die Steigerung ihres Wohlstands bietet und Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln unterstützt.

Foto pixabay: Investoren als Sparer

[Anm. HTH: Sparen und Investieren sind so unterschiedliche Dinge wie das Sammeln einer Kanne Heidelbeeren im Wald und das Abholzen eines Quadratkilometer Waldes mit Harvestern. Dass die EU das Sparen der kleinen Leute in der gleichen Abteilung ver- und behandelt wie die finanzindustriellen Investitonen – und nur darum geht es in diesem Paket! - könnte man als „niedlich“ bezeichnen, wenn es sich nicht um arglistige Täuschung handeln würde. Wer die Entwicklung der Finanzindustrie seit 2008 beobachtet hat, kann die Behauptung, „EU-Bürgern bessere Optionen für die Steigerung ihres Wohlstands“ bieten zu wollen, nur als Verhöhnung empfinden.]

Mehr integrierte Kapitalmärkte sind von wesentlicher Bedeutung, um die Wirtschaftskraft der EU zu stärken und strategische Prioritäten wie Wettbewerbsfähigkeit, digitaler und grüner Wandel, Verteidigung und Sicherheit zu erreichen. Eine tiefere Integration der Finanzmärkte ist kein Ziel, sondern ein Mittel, um einen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen, der größer ist als die Summe seiner nationalen Teile. Der vereinfachte Zugang zu den Kapitalmärkten senkt die Kosten und macht die Märkte für Investoren und Unternehmen in allen Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer Größe attraktiver.

Trotz der jüngsten Fortschritte sind die EU-Finanzmärkte nach wie vor stark fragmentiert, klein und wettbewerbsfähig, wobei potenzielle Größenvorteile und Effizienzgewinne fehlen. Im Jahr 2024 belief sich die Marktkapitalisierung der Börsen auf 73 % des BIP der EU, verglichen mit 270 % in den USA. Finanzinstitute sind nach wie vor mit unterschiedlichen Anforderungen und Praktiken in den Mitgliedstaaten konfrontiert, was grenzüberschreitende Geschäfte behindert und die Möglichkeiten für Bürger und Unternehmen einschränkt, was sich negativ auf die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auswirkt.

Das heutige Paket vereinfacht den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der EU erheblich und kommt nur neun Monate nach seiner Ankündigung in der SIU-Strategie, was die politische Bedeutung und Dringlichkeit dieses Themas unterstreicht.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Beseitigung von Hindernissen für die Marktintegration und Nutzung von Skaleneffekten: Das Paket zielt darauf ab, Hindernisse für die Integration in Handel, Nachhandel und Vermögensverwaltung zu beseitigen. Ziel ist es, den Marktteilnehmern ein reibungsloseres Funktionieren zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen und so die Kostenunterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen zu verringern. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören die Verbesserung der Passmöglichkeiten für regulierte Märkte (RM) und Zentralverwahrer (CSD), die Einführung des Status „Pan-European Market Operator“ (PEMO) für Betreiber von Handelsplätzen, um Unternehmensstrukturen und -lizenzen in einem einzigen Rechtsträger oder Lizenzformat zu straffen, und die Straffung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds (OGAW und AIF) in der Union.

Förderung von Innovationen

Das Paket konzentriert sich auf die Beseitigung regulatorischer Innovationshemmnisse im Zusammenhang mit der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Sie passt den Rechtsrahmen zur Unterstützung dieser Technologien an und ändert die DLT-Pilotverordnung (DLTPR), um die Grenzen zu lockern, die Verhältnismäßigkeit und Flexibilität zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, wodurch die Einführung neuer Technologien im Finanzsektor gefördert wird. 

Straffung und Verbesserung der Aufsicht

Verbesserungen des Aufsichtsrahmens [Anm. HTH: Verbesserungen für die Player des Finanzmarktes, nicht für die Kontrollore, die ohnehin schon jetzt jeder Entwicklung hinterherlaufen!] stehen in engem Zusammenhang mit der Beseitigung regulatorischer Hindernisse [sic!]. Das Paket zielt darauf ab, Unstimmigkeiten und Komplexitäten aufgrund fragmentierter nationaler Aufsichtsansätze anzugehen, die Aufsicht wirksamer und förderlicher für grenzüberschreitende Tätigkeiten zu machen und gleichzeitig auf neu auftretende Risiken zu reagieren. Dazu gehört die Übertragung direkter Aufsichtsbefugnisse über bedeutende Marktinfrastrukturen wie bestimmte Handelsplätze, zentrale Gegenparteien (CCPs), Zentralverwahrer und alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASPs) an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Stärkung der Koordinierungsfunktion der ESMA für den Vermögensverwaltungssektor.

Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Wie in früheren SIU-Maßnahmen gesehen, wird das Paket den Kapitalmarktrahmen weiter vereinfachen, indem Richtlinien in Verordnungen umgewandelt, die Befugnisse der Stufe 2 gestrafft und die nationalen Optionen und Ermessensspielräume verringert werden, um eine Überregulierung zu verhindern.

Hintergrund

Die Stärkung der Wirtschaft der EU und die Stärkung ihrer internationalen Position sind von zentraler Bedeutung für das Mandat der Europäischen Kommission. Im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit wird dargelegt, wie diese Ziele erreicht werden können, wobei die Strategie der Spar- und Investitionsunion (SIU) als Schlüsselfaktor für diesen Plan dient. Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern, betont der Europäische Rat, wie wichtig es ist, einheitliche und robuste europäische Kapitalmärkte zu schaffen, auf die jeder in der EU zugreifen kann. Im März 2025 ersuchte der Rat die Kommission, sich mit der Kapitalmarktaufsicht und der Verringerung der Fragmentierung zu befassen. Im September 2025 unterstützte das Parlament den Plan der Kommission für neue Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Handels- und Nachhandelssysteme, zur Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse und zur Aktualisierung des Rahmens für neue Technologien.

Nächste Schritte

Die Vorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und gebilligt werden. Diese Komponenten sind miteinander verbunden und bilden zusammen ein kohärentes Paket von Reformen, die für die Schaffung eines echten Binnenmarkts über die gesamte Investitionskette hinweg unerlässlich sind. Die Wahrung der Einheitlichkeit des Pakets ist von entscheidender Bedeutung. Die Kommission arbeitet eng mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern zusammen, um eine rasche und wirksame Umsetzung dieser Maßnahmen zu gewährleisten.

Maria Luís Albuquerque, Mitglied der Kommission für Finanzdienstleistungen sowie für die Spar- und Investitionsunion: „ Zu lange hat Europa eine Zersplitterung toleriert, die unsere Wirtschaft zurückhält. Heute treffen wir eine bewusste Entscheidung, den Kurs zu ändern. Durch den Aufbau eines echten Binnenmarkts werden wir den Menschen bessere Möglichkeiten bieten, ihr Vermögen zu vergrößern, und wir werden eine stärkere Finanzierung für die Prioritäten Europas freisetzen. Die Marktintegration ist keine technische Übung – sie ist ein politischer Imperativ für Europas Wohlstand und globale Relevanz.“

Österreich: Cybercrime-Report 2024

CyberCrime pixabay

1. Dezember 2025 – (Mitteilung des BMI) - Die Zahl der Cybercrime-Delikte sank zwar 2024 leicht, aber die Gesamtzahl der Straftaten bleibt auf einem hohen Niveau. Eine Herausforderung stellt die rasant wachsende Menge an digitalen Daten dar, die von den Ermittlungsbehörden gesichtet und ausgewertet werden müssen.

Foto: pixabay

Cyber-Kriminalität ist eine Bedrohung für die Sicherheit in Österreich. Während im Jahr 2024 erstmals seit einem Jahrzehnt ein leichter Rückgang der Anzeigenzahl verzeichnet werden konnte, bleibt die Gesamtzahl der Straftaten auf einem hohen Niveau. Die Entwicklungen zeigen: Cybercrime ist ein dynamisches Feld, das sich ständig verändert und nicht nur die Ermittlungsbehörden, sondern auch die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt.

„Internetkriminalität gehört nach wie vor zu den großen Herausforderungen für die Polizei in Österreich. Durch die Einrichtung von Kriminalassistenzdienststellen in den Bundesländern stehen Spezialisten im Bereich der Prävention, aber auch bei der Aufklärung von Straftaten den Menschen in den Regionen zur Verfügung“, sagt Innenminister Gerhard Karner.

Weniger Anzeigen.

2024 wurden 62.328 Straftaten zur Anzeige gebracht. Das bedeutet einen Rückgang um 5,4 Prozent im Vergleich mit dem Jahr davor (2023: 65.864). Auch wenn dieser Wert den niedrigsten der vergangenen zehn Jahre markiert, bewegt sich die Zahl der Anzeigen auf einem hohen Niveau: Wurden 2015 10.010 Delikte angezeigt, hat sich die Anzahl ein Jahrzehnt später mehr als versechsfacht. Die Aufklärungsquote ist im Vergleich mit dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 31,7 Prozent gestiegen. Bei der Cybercrime-Meldestelle blieben die Eingänge mit über 15.000 Meldungen 2024 auf hohem Niveau.

Eine Herausforderung in der Cybercrime-Bekämpfung stellt die rasant wachsende Menge an digitalen Daten dar, die von den Ermittlungsbehörden gesichtet und ausgewertet werden müssen. In der elektronischen Beweismittelsicherung im Cybercrime-Competence-Center (C4) des Bundeskriminalamtes und in den Landeskriminalämtern wurden 2.075 Terabyte Daten im Berichtsjahr ausgewertet. Im Vergleich: 2023 belief sich die Menge noch auf 1.572 Terabyte.

Rückgang bei Cybercrime im engeren Sinn.

Bei Cybercrime im engeren Sinn – also Angriffe, die sich direkt gegen Informations- und Kommunikationssysteme richten – wurde 2024 mit 20.246 Fällen ein Rückgang um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr registriert. Die Zahl der Anzeigen wegen widerrechtlichen Zugriffs auf Computersysteme stieg von 1.858 auf 1.991 Fälle. Auch beim Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten gab es eine Zunahme von 305 auf 496 Anzeigen. Die Zahl an Datenbeschädigungen ging von 308 auf 241 Fälle zurück. Cybermobbing blieb mit 462 Anzeigen nahezu gleich.

Internetbetrug als Herausforderung.

Im Berichtsjahr machten Betrügereien mit 31.768 Fällen wieder den größten Anteil der Anzeigen aus. Hier wurde zwar ein Rückgang von 6,8 Prozent gegenüber 2023 registriert, dennoch macht dieses Delikt mehr als die Hälfte aller Cybercrime-Straftaten aus. Besonders stark vertreten sind der Bestellbetrug und unbefugte Abbuchungen von Bankkonten. Durch den Einsatz minimaler Ressourcen können kriminelle Gruppen eine große Anzahl Opfer schnell und einfach erreichen, wodurch hohe finanzielle Gewinne erzielt werden können. 2024 wurde ein starker Anstieg der Zahl bei komplexen Fällen von Investitionsbetrugsformen registriert, besonders beim Cyber-Trading-Fraud, der im Berichtsjahr Schäden von 120 Millionen Euro verursachte.

Ebenso stellt der Einsatz von künstlicher Intelligenz – insbesondere zur Erstellung von Deep Fakes und zur Automatisierung komplexer Betrugsmodelle, neue Herausforderungen dar. Phishing-Angriffe per E-Mail oder SMS waren ebenfalls ein beliebter Modus Operandi. Neben den klassischen Phishing-Versuchen, die auf Bankkunden oder Kreditkarteninhaber abzielten, wurden vermehrt Angriffe auf Kunden alternativer Online-Zahlungsdienstleister sowie Inhaber von Kryptobörsen-Konten verzeichnet.

„Lab-Host“

Die internationale Ermittlungsoperation gegen die Phishing-Plattform „Lab-Host“ gilt als Erfolg in der Bekämpfung von Cybercrime im Jahr 2024. Lab-Host war als „Phishing-as-a-Service“-Modell organisiert und eine der weltweit größten Anbieter auf diesem Sektor. Den Nutzern wurde gegen eine monatliche Gebühr eine professionelle Infrastruktur angeboten und täuschend echte Phishing-Seiten zur Verfügung gestellt, die unter anderem Banken, Post- und Telekommunikationsunternehmen imitierten. Zusätzlich konnten die Täter mit interaktiven Tools direkt mit ihren Opfern kommunizieren, um diese zum Eingeben von sensiblen Daten wie Passwörtern oder Kreditkarteninformationen zu bewegen.

Strafverfolgungsbehörden aus 19 Ländern haben in der einjährigen Operation, die von Europol koordiniert wurde und an der auch das Cybercrime-Competence-Center (C4) des Bundeskriminalamtes teilnahm, die Infrastruktur von Lab-Host offengelegt. Die Ermittlerinnen und Ermittler konnten nachweisen, dass über 40.000 Phishing-Domains mit Lab-Host verknüpft waren und rund 10.000 Nutzer das Service regelmäßig in Anspruch nahmen.

Die Professionalität spiegelte sich im Geschäftsmodell wider: Für 249 US-Dollar pro Monat erhielten Kriminelle Zugang zu illegalen Diensten, die individuell anpassbar und mit wenigen Klicks einsatzbereit waren. Weltweit wurden 70 Objekte durchsucht und 37 Verdächtige festgenommen, darunter die mutmaßlichen Betreiber.

Entwicklungen.

In der sonstigen Kriminalität im Internet zeigte sich ein deutlicher Anstieg: 5.370 Fälle wurden angezeigt, ein Plus von über 16 Prozent (2023: 4.609). Hierzu zählen unter anderem gefährliche Drohungen (§ 107 StGB, von 1.209 auf 1.472), Verhetzung (§ 283 StGB, von 135 auf 309 Anzeigen) und Verstöße gegen das Verbotsgesetz, die von 729 auf 1.222 stiegen. Bei der Online-Erpressung zeigt die Statistik eine deutliche Veränderung: 2024 wurden 2.931 Fälle von Online-Erpressungen angezeigt – ein Rückgang von 25 Prozent. Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote von 5 auf 7,8 Prozent. Die Tätergruppen setzen weiterhin auf Sextortion-Mails und gefälschte Polizeimitteilungen, in denen Geldzahlungen gefordert werden. Trotz der positiven Entwicklung bleibt dieses Delikt ein lukratives Geschäftsmodell für internationale Tätergruppen.

Mehr Anfragen an Online-Plattformen.

Die zentrale Anfragestelle für Social Media und Online-Service-Provider (ZASP) hat sich 2024 erneut als unverzichtbares Bindeglied zwischen den Ermittlungsbehörden und Internetplattformen erwiesen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der Anfragen weiter an: 3.343 Anträge wurden über ZASP abgewickelt und dabei 5.432 Accountanfragen gestellt (2023: 3.331 Anträge; 4.913 Accountanfragen). Zu den Tatbeständen zählten Betrug (3.043), Erpressung (970), Nötigung/gefährliche Drohung (268), Cybercrime im engeren Sinn (221) und Verletzung der sexuellen Integrität (143). Durch die Zentralisierung und Vereinheitlichung der Anfragen wurde die Antwortquote gesteigert. So langten im Berichtsjahr von Facebook zu 84 Prozent, Instagram zu 88 Prozent, WhatsApp zu 89 Prozent, Microsoft zu 78 Prozent und von Tiktok zu 63 Prozent ein Ergebnis auf eine Accountanfrage ein.

Rekordhoch bei NCMEC-Verdachtsmeldungen.

Besonders sensibel ist der Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Im Jahr 2024 gingen beim Bundeskriminalamt 18.276 Verdachtsmeldungen von US-Internet-Service-Providern ein – ein Wert, der den letztjährigen Spitzenwert in der Kooperation zwischen dem National Center for Missing & Exploited Chil­dren (NCME) und dem Bundeskriminalamt um 2.400 Meldungen übersteigt. Gleichzeitig ist die Zahl der Anzeigen nach § 207a StGB (bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen) erstmals gesunken: von 2.245 auf 1.889 Fälle. Die Aufklärungsquote liegt mit 92,8 Prozent weiterhin auf hohem Niveau. Neu in den Fokus rückte das Phänomen des „Long-Distant-Child-Abuse“. Hier beauftragen Täter aus Österreich über das Internet den Missbrauch von Kindern im Ausland und verfolgen die Taten per Livestream. Ermittlungen führten 2024 unter anderem zur Identifizierung von 15 minderjährigen Opfern auf den Philippinen und zur Festnahme eines österreichischen Täters.

Online-Suchtmittelhandel.

Der Handel mit illegalen Suchtmitteln über das Internet hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Dauerbrenner der organisierten Kriminalität entwickelt. Während in der Vergangenheit vor allem Darknet-Marktplätze genutzt wurden, zeigt sich in jüngster Zeit eine Verschiebung in das Clearnet sowie in verschlüsselte Messengerdienste und soziale Netzwerke. Im Berichtsjahr wurden in Österreich 1.416 Postsendungen mit Bezug zu Suchtmitteln sichergestellt. Es wird angenommen, dass ein erheblicher Teil der Lieferungen aus den Niederlanden stammt, auch wenn sie oftmals über Deutschland weitergeleitet werden, um die Herkunft zu verschleiern.

Deaddrop.

Neben dem Versand per Post kommt eine neue Methode immer öfter vor: der „Deaddrop“. Hierbei werden Suchtmittel nicht mehr verschickt, sondern an geheimen Orten im öffentlichen Raum deponiert. Die Käufer erhalten die GPS-Koordinaten und können die Ware dort anonym abholen.

Ransomware-Angriffe blieben 2024 Thema. Mit 109 gemeldeten Fällen sank die Zahl zwar, dennoch verursachten die Angriffe erhebliche Schäden. Besonders aktiv war die Gruppe „Lock-Bit“, bei mehr als einem Drittel der Anzeigen konnte keine spezifische Gruppierung erkannt werden, was die Ermittlungen erschwerte. 90 Prozent der Angriffe fand auf Unternehmen statt. Hier wurde keine bestimmte Zielbranche identifiziert. 29 unterschiedliche Akteure wurden als Angreifer identifiziert.