USA + Demokratie + Präsidentenwahl 2024

Billy for Trump

Das Buch zur USPräsidentschafts-Wahl: Stephan Bierling: Die Unvereinigten Staaten

12. Dezember 2024 – Bert Ehgartner via facebook: Neulich hat mich Markus Fiedler zum Gespräch gebeten. Es ging um die Frage, was uns gesund hält und was unsere Gesundheit gefährdet. Infektionskrankheiten stehen zwar medial noch immer im Mittelpunkt, tatsächlich aber sind die chronischen Krankheiten heute wesentlich bedeutender. In den USA laboriert bereits die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen an mindestens einer behandlungsbedürftigen Krankheit. Ein Drittel sogar an zwei oder mehr. Allergien, Autoimmunerkrankungen und die sonstigen ‚Zivilisationskrankheiten‘ haben eine gemeinsame Ursache: Ein aus der Bahn geworfenes, überaggressives Immunsystem.

Das reichste Land der Welt, das jeden zweiten Nobelpreis gewinnt, sich enorm viel auf seine Wissenschaft einbildet und so viel Geld für das Gesundheitswesen ausgibt wie kein anderes Land (17,4% des BIP), hat eine Generation hervorgebracht, die bereits schwer krank ins Berufsleben einsteigt. Es ist deshalb höchste Zeit, dass in diesem verrückten System, das sich durch gekaufte Experten ständig selbst bestätigt, endlich jemand ehrliche Ursachenforschung betreibt: Robert F. Kennedy, Jr als Gesundheitsminister und Jay Bhattacharya als designierter Chef des National Institute of Health werden keinen Stein auf dem anderen lassen.

Besonders interessant wird es bei der Heiligen Kuh des Systems: dem Impfwesen. Kein anderes Land impft so massiv wie die USA und die Regel „No Vaccination – No School“ sorgt in der Bevölkerung für gehörigen Stress. Der Impfreigen beginnt bereits am 1. Lebenstag mit der Hepatitis B Impfung. Und dann gehts munter weiter mit mehr als 20 Impfungen im 1. Lebensjahr. Fast alle davon enthalten toxische Aluminiumverbindungen als Wirkverstärker. Ihre hauptsächliche Aufgabe ist es, das Immunsystem aggressiv zu machen. In einem Kriminalfall würde jeder halbwegs intelligente Ermittler die Impfungen und speziell das Aluminium zu den Haupt-Verdächtigen zählen, wenn es um die Ursache der chronischen Krankheiten geht. Doch das Impfwesen hat wenig mit Intelligenz aber sehr viel mit Glauben und Tradition zu tun.

Trump: Schritt zurück oder Weltkrieg

Dezember 2024 von Wilhelm Langthaler (Sebö)

Die US-Präsidentenwahlen bedeuten zu aller erst eine massive Niederlage für das traditionelle US-Establishment. Betroffen sind nicht nur die Demokratische Partei und die bipartitären Neocons, sondern auch die alten Republikaner (GOP), die sich Trump ergeben mussten. Der zentrale Machtapparat, auch tiefer Staat genannt, wurde abgestraft. […] Trumps Aussagen treiben also einen Keil in den US-Machtapparat. Das Möglichkeitsfeld erweitert sich. Es entsteht ein Konflikt innerhalb der Herrschenden. Es ist keineswegs klar, wie ernst es Trump meint und wer die Oberhand behalten wird. Der Ausgang dieses richtungsweisenden Konflikts hängt von vielerlei inneren und äußeren Faktoren ab. Und auch der Faktor Zeit spielt eine Rolle. Mit eiem schnellen Ende des Kriegs sollte also niemand rechnen. … SIEHE SEBÖ

10. Dezember 2024 – Ivanka Trump News @IvankaNews twittert: Bill gates to Trump: “I hope we can work together now to build a brighter future for everyone“ Would you support Bill Gates working in President Trump’s new administration? A. YES B. NO

ethos.at kommentiert: Immer wieder postet Ivanka Trump diese scheinbar unverbindliche Frage seit dem Wahlsieg ihres Herrn Papa. Bei all jenen Trump-Anhängern, die den kommenden Präsidenten wie einen Messias feiern, sollten die Alarmglocken läuten. Was hier gespielt wird, ist nicht die Erlösung der Amerikaner vom links-woken Establishment. Trump könnte das System institutionalisieren, das unterschwellig schon da ist: die Plutokratie. 

Wer sich Musk ins Boot holt, wird sich nicht scheuen, auch andere Superreiche zu hofieren. Das wäre sicher kein Schaden für den amerikanischen Kapitalismus (der nie etwas mit freiem Markt am Hut hatten), aber das definitive Ende der amerikanischen Demokratie.

Follow up Donald J. Trump News @realTrumpNewsX 10.12.24 Do you trust Bill Gates human and livestock VACCINES?

Auch diese Sorgen würde ich als US-Präsident gerne haben:

Donald J. Trump News @realTrumpNewsX Dec 8 If Elon Musk invents Tesla Phones. Would you buy one?

Trump, what else?Musk Tesla Trump

SIEHE auch: Trump. What else? 

15. August 2024 – Ohne Stern würde die Welt untergehen – zumindest der Teil, den viele Journalisten für den Mittelpunkt der Welt halten: ihre eigene Redaktion. (Kleine Anekdote am Rande: Der Chefredakteur von ethos.at, HTH, hat 1990 vom Spiegel für einen einzelnen einseitigen Artikel sein bislang höchstes Honorar erhalten: 1.000 Mark! Nach Abzug der Agenturprovision immer noch 500 Mark für eine Story aus dem Reich des Bösen, das damals wegen „Perestrojka“ und „Glasonost“ im Westen bejubelt wurde. Der Artikel über das erste private Cafe in Moskau ,“Kropotkinskaja 44″, passte offenbar genau in den damaligen Zeitgeis. Den gleichen Artikel konnte ich sogar ein zweites Mal vermarkten, an die Wiener Wochenpresse, die damals Peter Michael Linges als Chefredakteur leitete. Das Honorar betrug 3.000 Schilling.)

Stern Trump Harris

21. Juni 2024 – Die USA gelten allgemein ebenso wie unter Experten als Wiege „der“ Demokratie der Neuzeit. Da in Österreich parteiübergreifende Initiativen bestehen, die einen NATO-Beitritt herbeiführen wollen, die Nato aber nichts anderes ist als die Vereinnahmung der Europäer für die Interessen der USA, wird ethos.at die US-Präsidentschaftswahlen 2024 aus demokratiepolitischer Sicht beobachten.

Ulrich Gansert USA

Bild von Prof. Ulrich Gansert, „Nine Eleven“ (Ausschnitt)

„Letztes Wochenende trat der amerikanische Präsident zusammen mit seinem Vor-Vorgänger Barack Obama in Los Angeles vor ein über tausendköpfiges Publikum; es wimmelte nur so von Hollywoodstars. … Der Abend brachte rekordhohe 30 Millionen Dollar Spendengelder ein. Ein voller Erfolg, also? Nein, nicht im Auge der Öffentlichkeit in den sozialen Netzwerken. Denn ein unvorteilhaftes Video ging nach dem Anlass viral. Es zeigt, wie Biden nach dem Schlussapplaus so lange unbeweglich stehen bleibt, bis ihn Obama am Arm packt und fürsorglich von der Bühne führt. Der Eindruck eines greisen Präsidenten, der nicht weiss, wohin er geht, bleibt hängen“, berichtet NZZ.ch (20.6.24)

ethos.at hat dazu folgende Verschwörungstheorie entwickelt:

Amerika ist keine Demokratie, sondern eine reine Plutokratie. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern Koinzidenz von Begriff (Theorie) und politischer Praxis: Bei US-Präsidentenwahlen können nur Kandidaten von zwei seit Jahrhunderten etablierten Parteien antreten; das sind gleichzeitig Kandidaten im direkten Einflussbereich von Milliardären. Wobei klar ist, wer unter dem Einfluss von wem steht. Dazu kommt die Unterdrückung jeglicher demokratischer Prinzipien innerhalb der beiden Großparteien. Mit der Wahl 2024 stellen sich Republikaner und Demokraten ihre eigenen Armutszeugnisse aus.

Können die Demokraten unter zehntausenden aktiven Mitgliedern und 100 Spitzenpolitikern ihrer Partei keine bessere Kandidatin finden, als ihren senilen Nochpräsidenten? Das ist unmöglich, also muss die Kandidatur von Joe Biden im Interesse ominöser Kräfte sein, die mächtiger sind als zehntausende aktive Mitglieder und 100 Spitzenpolitiker der Demokraten.

Können die Republikaner unter zehntausenden aktiven Mitgliedern und 100 Spitzenpolitikern ihrer Partei keine bessere Kandidatin finden, als einen größenwahnsinnigen Selbstdarsteller? Das ist unmöglich, also muss die Kandidatur von Donald Trump im Interesse ominöser Kräfte sein, die mächtiger sind als zehntausende aktive Mitglieder und 100 Spitzenpolitiker der Republikaner.

Die Verschwörungstheorie lautet: die ominösen Kräfte, die Biden forcieren sind dieselben ominösen Kräfte, die Trump forcieren.

SIEHE AUCH: Diskussionsbeiträge auf fischundfleisch.com: Die amerikanische Verschwörung

SIEHE AUCH: Trump. What else? 

SIEHE AUCH: NZZ.ch (28.6.24)berichtet über das erste TV-Duell Trump-Biden anlässlich der Wahl 2024. Keine Überraschung: Viele demokratische Promis und „die Familie von US-Präsident Joe Biden ermuntert den 81-Jährigen nach seinem Debakel im TV-Duell gegen Herausforderer Donald Trump angeblich dazu, im Rennen um das Weiße Haus zu bleiben“, berichtet ORF.at (1.7.24) Die Nominierung alternativer Kandidaten beim Parteitag der Demokraten im August würde zu einem Chaos führen, berichtet NZZ.ch (28.6.24).

SIEHE AUCH: Die Joe-Biden-ist-der-beste-Kandidat-Legende hat neue Unterstützer gefunden, berichtet NZZ.ch (4.7.24)

SIEHE AUCH: 19. Juli 2024 – Der Anfang vom Ende. Ein weiters Beispiel für die geistige, intellektuelle Schwäche der USA – der zitzerlweise Rücktritt eines offensichtlich zu schwachen und zu alten Kandidaten: „Angesichts von enormem Druck aus der eigenen Partei schließt US-Präsident Joe Biden einen Rückzug aus dem Rennen um eine zweite Amtszeit Medienberichten zufolge nicht mehr kategorisch aus. Die „New York Times“ und Reuters berichteten unter Berufung auf mehrere Personen aus dem nahen Umfeld des Demokraten, der 81-Jährige scheine allmählich zu akzeptieren, dass er seinen Wahlkampf womöglich aufgeben müsse“, berichtet ORF.at (19.7.24)

SIEHE AUCH: 20. Juli 2024 – Das einstige Hassobjekt der europäischen Eliten mutierte zum „politischen Genie“. NZZ.ch (20.7.24) hat bei dieser Umwertung der Werte die Pole Position eingenommen: „Der verkannte Donald Trump: Porträt eines politischen Genies. Machtmensch, Maulheld, Meinungsmacher: Die Zeichen stehen gut für eine Wahl von Trump. Es ist an der Zeit, die politischen Künste zu honorieren – ohne seine dunklen Seiten zu vergessen.“

Ergänzung 21. Juli 2024 – Nun issessoweit! Die Welt erfährt, dass Biden zurücktritt. Berichte ORF.at

Ergänzung 27. Juli 2024 – „Präsident Bidens Altersschwäche war für alle sichtbar und blieb trotzdem lange folgenlos – weshalb?“ NZZ.ch (27.7.24), das Blatt von Welt, einst herausragend in der Berichterstattung über internationale Ereignisse, kommt eine Woche nach dem Rücktritt Bidens und einen Monat nach ethos.at darauf, grundsätzliche Fragen zu stellen! So wie alle Medien JETZT Fragen stellen, die schon längst im DENKRAUM waren, aber bis zum Rücktritt selbst offenbar nicht gestellt werden durften -an example of  „political correctness“.

Ergänzung 9. August 2024 – Agenturen berichten: Einer Ipsos-Umfrage vom 2. bis zum 7. August zufolge, die am Donnerstag veröffentlicht wurde, führt Kamala Harris mit 42 Prozent zu 37 Prozent vor Donald Trump. In einer Reuters/Ipsos-Umfrage vom 22. bis 23. Juli lag sie mit 37 Prozent zu 34 Prozent vor Trump. Die landesweite Erhebung ergab zudem, dass nur noch vier Prozent der Befragten den unabhängigen Kandidaten Robert Kennedy Jr. unterstützen nach zehn Prozent im Juli. Die Online-Umfrage hat eine Fehlermarge von etwa drei Prozentpunkten. An der August-Umfrage war Reuters nicht beteiligt.

Ergänzung 21. Oktober 2024: „Laut US-Wahlkommission (FEC), die die Wahlkampffinanzierung reguliert, sammelten die Demokraten bis dato offiziell seit 1. Jänner 2021 rund 1,4 Milliarden US-Dollar (1,3 Mrd. Euro), die Republikaner 553 Mio. US-Dollar (507 Mio. Euro) an Spenden. Doch diese Angaben beinhalten keine externen Gelder, die wesentlich komplizierter zu beziffern sind und weitere Spenden einbeziehen, etwa Ausgaben von Einzelpersonen und Unternehmen“, berichtet ORF.at. Prof. Bierling erklärt in seinem   Buch „Die Unvereinigten Staaten“ den Unterschied zwischen „hard money“, das von FEC kontrolliert direkt dem Präsidenten zufließt, und „soft money“, das unkontrolliert und unlimitiert via PACs (Political Action Committees) in die Unterstützung der jeweiligen Kandidaten fließt.

Ergänzung 25. Oktober 2024 – „Angesichts des Kopf-an-Kopf-Rennens zoomen nicht nur Wahlkampagnen, sondern auch Medien immer mehr in die Details: Die umkämpften, „Battleground-States“ oder „Swing-States“ genannten Bundesstaaten haben beinahe ausgedient. Als potenziell wahlentscheidend gelten mittlerweile eine Handvoll an Wahlbezirken, „Battleground-Counties“. (ORF.at 25.10.24)

Ergänzung 31. Oktober 2024 – Arnold @Schwarzenegger Wahlempfehlung via Twitter: I don’t really do endorsements. I’m not shy about sharing my views, but I hate politics and don’t trust most politicians. I also understand that people want to hear from me because I am not just a celebrity, I am a former Republican Governor.

My time as Governor taught me to love policy and ignore politics. I’m proud of the work I did to help clean up our air, create jobs, balance the budget, make the biggest infrastructure investment in state history, and take power from the politicians and give it back to the people when it comes to our redistricting process and our primaries in California.

That’s policy. It requires working with the other side, not insulting them to win your next election, and I know it isn’t sexy to most people, but I love it when I can help make people’s lives better with policies, like I still do through my institute at USC, where we fight for clean air and stripping the power from the politicians who rig the system against the people.

Let me be honest with you: I don’t like either party right now. My Republicans have forgotten the beauty of the free market, driven up deficits, and rejected election results. Democrats aren’t any better at dealing with deficits, and I worry about their local policies hurting our cities with increased crime.

It is probably not a surprise that I hate politics more than ever, which, if you are a normal person who isn’t addicted to this crap, you probably understand.

I want to tune out.

But I can’t. Because rejecting the results of an election is as un-American as it gets. To someone like me who talks to people all over the world and still knows America is the shining city on a hill, calling America is a trash can for the world is so unpatriotic, it makes me furious.

And I will always be an American before I am a Republican.

That’s why, this week, I am voting for Kamala Harris and Tim Walz.

I’m sharing it with all of you because I think there are a lot of you who feel like I do. You don’t recognize our country. And you are right to be furious.

For decades, we’ve talked about the national debt. For decades, we’ve talked about comprehensive immigration reform that secures the border while fixing our broken immigration system. And Washington does nothing.

The problems just keep rolling, and we all keep getting angrier, because the only people that benefit from problems aren’t you, the people. The only people that benefit from this crap are the politicians who prefer having talking points to win elections to the public service that will make Americans’ lives better.

It is a just game to them. But it is life for my fellow Americans. We should be pissed!

But a candidate who won’t respect your vote unless it is for him, a candidate who will send his followers to storm the Capitol while he watches with a Diet Coke, a candidate who has shown no ability to work to pass any policy besides a tax cut that helped his donors and other rich people like me but helped no one else else, a candidate who thinks Americans who disagree with him are the bigger enemies than China, Russia, or North Korea – that won’t solve our problems.

It will just be four more years of bullshit with no results that makes us angrier and angrier, more divided, and more hateful.

We need to close the door on this chapter of American history, and I know that former President Trump won’t do that. He will divide, he will insult, he will find new ways to be more un-American than he already has been, and we, the people, will get nothing but more anger.

That’s enough reason for me to share my vote with all of you. I want to move forward as a country, and even though I have plenty of disagreements with their platform, I think the only way to do that is with Harris and Walz.

Vote this week. Turn the page and put this junk behind us.

And even if you disagree with me, vote, because that’s what we do as Americans. http://vote.org

Ergänzung 4. November 2024 – „Amerika hält den Atem an: Ein dramatischer Wahlkampf neigt sich dem Ende zu. Bis zuletzt beschwören sowohl Donald Trump wie Kamala Harris Horrorszenarien herauf, falls die Gegenseite gewinnen sollte. Gerade weil die beiden Kandidaten praktisch gleichauf liegen, ist die Angst vor Betrug und Ausschreitungen gross“, berichtet NZZ.ch (4.11.24)

Ergänzung 9. November 2024 – Eine der einflussreichsten Demokratinnen, Nancy Pelosi (84), 2019-23 Sprecherin des Repräsentantenhauses, geht drei Tage nach der Wahl mit ihrer Erkenntnis an die Öffentlichkeit. „Aus Sicht der einflussreichen Demokratin Nancy Pelosi wäre die Niederlage ihrer Partei bei der US-Präsidentenwahl mit einem früheren Rückzug von Amtsinhaber Joe Biden womöglich zu verhindern gewesen. „Wäre der Präsident früher ausgestiegen, wären vielleicht andere Kandidaten ins Rennen eingestiegen“, sagte die ehemalige Sprecherin des US-Repräsentantenhauses“, berichtet ORF.at (9.11.24) ethos.at kommentiert: Wo war Pelosi im Frühjahr mit ihrer Weisheit?

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Günther Anders: „Die Antiquiertheit des Menschen“ (das Buch entstand vorwiegend in Amerika)

Alfons Flatscher: Amerika ist anders + Es kann nur einen geben

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VfGH berät über ORF-Beitrag

7. Juni 2024 (Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes Österreich VfGH) – VfGH berät über ORF-Beitrag und Kündigungsregelungen, Sterbeverfügungen, Energiebeitrag. Auch zahlreiche Asylfälle auf der Tagesordnung. In den nächsten Wochen berät der VfGH über mehrere hundert Anträge und Beschwerden, darunter die folgenden:

Ist der ORF-Beitrag gleichheitswidrig?

331 Personen beantragen beim VfGH im Rahmen eines Individualantrags, das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ganz oder in Teilen als verfassungswidrig aufzuheben. Die Voraussetzungen für einen solchen Individualantrag seien, so die Antragsteller, gegeben: Es sei ihnen nicht zumutbar, den Rechtsweg über das Bundesverwaltungsgericht zu beschreiten, da dies mit einem zu großen Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre.

Das ORF-Beitrags-Gesetz sieht vor, dass für jede Adresse, an der zumindest eine volljährige Person gemeldet ist, der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) zu bezahlen ist. Da aber nicht unterschieden wird, ob die einzelne beitragspflichtige Person das Angebot des ORF überhaupt nützt, sei das Gesetz gleichheitswidrig, so die Antragsteller. Es verletze auch das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, da nicht ausreichend zwischen Teilhabe und Nichtteilhabe am Angebot des ORF unterschieden werde. (G 17/2024)

Update VfGH am 04.07.2024

Gegen die „Haushaltsabgabe“ ist ein anderer Rechtsweg zumutbar

Der VfGH hat einen Antrag, demzufolge der ORF-Beitrag verfassungswidrig sei, als unzulässig zurückgewiesen. Insgesamt 331 Personen, von denen die Mehrheit kein Fernsehgerät besitzt, hatten sich mit einem sogenannten Individualantrag auf Gesetzesprüfung an den VfGH gewendet (mehr dazu hier). Individualanträge sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig; nur wenn diese erfüllt sind, kann der VfGH solche Anträge inhaltlich prüfen. Unter anderem darf es für die Antragsteller keinen anderen zumutbaren Rechtsweg geben, auf dem sie die von ihnen behauptete Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geltend machen können.

Im vorliegenden Fall können die Antragsteller aber, wie der VfGH feststellt, bei einer Zahlungsaufforderung von der ORF-Beitrags Service GmbH einen Bescheid über die Festsetzung ihres ORF-Beitrags („Haushaltsabgabe“) verlangen, ohne dafür ein Strafverfahren provozieren zu müssen. Gegen einen solchen Bescheid ist dann eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möglich, dessen Entscheidung wiederum beim VfGH mit der Begründung angefochten werden kann, dass der ORF-Beitrag verfassungswidrig sei. Im Übrigen ist auch das BVwG befugt, das ORF-Beitragsgesetz beim VfGH anzufechten. Der Individualantrag war daher zurückzuweisen. (G 17/2024)

Erzeuger von Strom aus erneuerbarer Energie bekämpfen „Übergewinnsteuer“

Etwa 30 Gesellschaften, die Strom aus erneuerbarer Energie erzeugen, beantragen, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) ganz oder in Teilen als verfassungswidrig aufzuheben.

Stromerzeuger haben den Energiekrisenbeitrag-Strom („Übergewinnsteuer“) zu bezahlen, wenn sie im Inland hergestellten Strom verkaufen – auch dann, wenn dieser aus Wasserkraft oder Windenergie hergestellt wurde. Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind die Überschusserlöse, die aus Stromverkäufen zwischen 1. Dezember 2022 und 31. Dezember 2023 erzielt worden sind, wobei Erlöse über € 140 pro MWh Strom als Überschusserlös gelten.

Die antragstellenden Stromerzeuger sind der Ansicht, dass diese Regelung u.a. gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Während sie für „Zufallsgewinne“ den Energiekrisenbeitrag-Strom bezahlen müssten, hätten weder Fernwärmeversorger noch Stromhändler eine solche Abgabe zu leisten, obwohl sie ebenso von gestiegenen Preisen im Energiesektor profitiert hätten. (G 8/2024 u.a. Zlen.)

Kündigung von Dienstverhältnissen in Branchen mit vielen Saisonbetrieben

Arbeits- und Sozialgerichte aus verschiedenen Bundesländern stellen den Antrag, eine Bestimmung im ABGB (Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch) über die Kündigung von Dienstverhältnissen als verfassungswidrig aufzuheben.

Gemäß § 1159 ABGB können Dienstverhältnisse vom Arbeitgeber mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich mit der Dauer des Dienstverhältnisses auf maximal fünf Monate.

Über den Kollektivvertrag können andere Regelungen getroffen werden, jedoch nur für Branchen, „in denen Saisonbetriebe überwiegen“. Diese abweichenden Regelungen gelten dann aber auch für Betriebe, die keine Saisonbetriebe sind.

Diese Bestimmung des ABGB verstößt nach Ansicht der Arbeits- und Sozialgerichte gegen das rechtsstaatliche Prinzip. Sie bringen vor, dass es in der Praxis nur schwer feststellbar sei, ob in einer Branche tatsächlich Saisonbetriebe überwiegen oder nicht. Auch könne sich das jederzeit ändern. Es ist, so die Gerichte, verfassungswidrig, dass unklar bleibt, ob für die Auflösung eines Arbeitsvertrags die Regelung im ABGB oder jene des Kollektivvertrags gilt.

Die Gerichte sehen auch einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es sei sachlich nicht gerechtfertigt, dass für Betriebe, die keine Saisonbetriebe, aber in deren Branche sind, nur deswegen andere Kündigungsregeln gelten als für mit ihnen vergleichbare Betriebe einer anderen Branche. (G 29/2024 u.a.)

Update VfGH am 04.07.2024

Abweichende Kündigungsfristen für Branchen mit vielen Saisonbetrieben sind verfassungskonform

Abgewiesen wurden Anträge mehrerer ordentlicher Gerichte, die sich gegen die im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) vorgesehene Möglichkeit richteten, im Kollektivvertrag für Branchen mit vielen Saisonbetrieben andere Kündigungsfristen festzulegen als jene, die nach dem ABGB für Branchen gelten, in denen Saisonbetriebe nicht überwiegen.

Gemäß § 1159 ABGB können Dienstverhältnisse vom Arbeitgeber mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich mit der Dauer des Dienstverhältnisses auf maximal fünf Monate. Durch Kollektivvertrag können andere Regelungen getroffen werden, jedoch nur für Branchen, „in denen Saisonbetriebe überwiegen“. Diese abweichenden Regelungen gelten dann auch für Betriebe derselben Branche, die keine Saisonbetriebe sind.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sowie Arbeits- und Sozialgerichte aus mehreren Bundesländern brachten vor, die Ermächtigung zu anderen Kündigungsregelungen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot (Art. 18 Abs. 1 B-VG; Gesetze müssen einen Inhalt haben, durch den das Verhalten der Behörde oder des Gerichts vorherbestimmt ist).

Zwar kann es, stellt der VfGH fest, schwierig sein festzustellen, wie viele Saisonbetriebe es in einer Branche gibt; dazu kommt, dass sich die Zahl der Saisonbetriebe in einer Branche ändern kann. Diese Schwierigkeit bedeutet aber nicht, dass die angefochtenen Regelungen gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen. Es ist vielmehr Aufgabe der ordentlichen Gerichte, durch Auslegung des Gesetzes näher zu bestimmen, welche (zeitlichen) Voraussetzungen vorliegen müssen, damit davon gesprochen werden kann, dass in einer Branche Saisonbetriebe überwiegen. Dass es dabei nicht auf eine Momentaufnahme ankommen kann, hat der OGH bereits selbst im März 2022 entschieden und ausgeführt, dass der Begriff des „Überwiegens“ einen gewissen längeren Zeitraum erfasst.

Auch der Gleichheitsgrundsatz ist nicht verletzt. Es liegt im Wesen von Kollektivverträgen bzw. ist ihr Ziel, innerhalb einer Branche einheitliche Mindestbedingungen für alle Betriebe zu schaffen, auch wenn diese z.B. unterschiedlich groß sind. Dagegen hat der VfGH keine verfassungs- und damit auch keine gleichheitsrechtlichen Bedenken. (G 29/2024 u.a.)

Antrag gegen Sterbeverfügungsgesetz

und – erneut – gegen Strafgesetzbuch zur Mitwirkung an Selbsttötung

Ein Verein und vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, halten das Sterbeverfügungsgesetz sowie das 2022 geänderte Strafgesetzbuch betreffend „Mitwirkung an der Selbsttötung“ für verfassungswidrig und haben daher beim VfGH die Aufhebung mehrerer Bestimmungen beantragt.

Nachdem der VfGH im Dezember 2020 auf Antrag von u.a. denselben zwei Schwerkranken das Strafgesetz in Bezug auf Hilfeleistung zum Selbstmord als verfassungswidrig aufgehoben hatte, trat 2022 das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) in Kraft. Wer sein Leben selbst beenden möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sterbeverfügung errichten: Dafür muss die sterbewillige Person an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leiden. Die Folgen einer solchen Krankheit müssen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen, und die Krankheit muss einen nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringen (§ 6 Abs. 3 StVfG).

Eine Sterbeverfügung kann nur schriftlich vor einem Notar oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenvertretung errichtet werden (§ 8); davor muss eine Aufklärung durch zwei Ärzte erfolgen, die unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und einen freien und selbstbestimmten Entschluss gefasst hat (§ 7).

Gleichzeitig mit der Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes wurde auch die Bestimmung bezüglich Hilfeleistung zum Selbstmord (Straftatbestand der „Mitwirkung an der Selbsttötung“, § 78 Strafgesetzbuch – StGB) neu gefasst. Wer einer anderen Person hilft, sich selbst zu töten, ist weiterhin mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen, es sei denn, die andere Person leidet an einer Krankheit im Sinne des § 6 Abs. 3 StVfG und wurde entsprechend § 7 StVfG ärztlich aufgeklärt.

Die Antragsteller halten auch die Neufassung für verfassungswidrig und haben daher beantragt, eine Reihe von Bestimmungen aufzuheben. So etwa die Vorschrift, dass laut Sterbeverfügungsgesetz einer der beiden aufklärenden Ärzte über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügen muss und Sterbeverfügungen ein Jahr lang gültig sind. Durch die vorgeschriebenen „zeitraubenden und kostspieligen“ Formalitäten wird den Antragstellern zufolge leidenden Menschen ein rascher, begleiteter und selbstbestimmter Tod unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter praktisch unmöglich gemacht. Dies verstoße gegen das Recht auf Privatleben, das Recht auf Leben sowie den Gleichheitsgrundsatz. (G 229-230/2023, G 2272-2273/2023)

Asylfälle etwa zur Sicherheitslage in Afghanistan

Auf der Tagesordnung stehen auch wieder zahlreiche Asylfälle. Der VfGH wird sich z.B. mit der Beschwerde eines afghanischen Staatsangehörigen beschäftigen, dessen Asylantrag mit der Begründung abgewiesen worden ist, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan seit der Machtübernahme durch die Taliban im Sommer 2021 insgesamt verbessert habe. (E 2071/2023)

Öffentliche Verhandlungen

Darüber hinaus hält der VfGH zwei öffentliche Verhandlungen ab: am 13. Juni betreffend den Antrag auf Mandatsverlust im Gemeinderat Zwölfaxing sowie am 26. Juni betreffend einen Antrag auf Mandatsverlust im Gemeinderat Krumpendorf.

Steht ein Fall auf der Tagesordnung, bedeutet dies nicht automatisch, dass darüber in diesen Tagen entschieden wird. Die Entscheidungen des VfGH werden nach Ende der Beratungen den Verfahrensparteien zugestellt. Erst danach kann der VfGH darüber informieren.

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Attac kritisiert ISDS Parallel-Justiz

6. Juni 2024 – (Pressemitteilung von Attac Österreich) Konzerne klagten Staaten bislang auf 857 Mrd. Dollar / 114 Mrd. Dollar wurden zugesprochen / Klagen fossiler Investoren nehmen stark zu / Attac fordert nach EU-Austritt auch Ausstieg Österreichs aus dem Energiecharta-Vertrag

Investoren haben bislang versucht, durch Schiedsgerichts-Klagen über die Paralleljustiz ISDS* insgesamt 857 Milliarden US-Dollar von Staaten einzuklagen – zugesprochen wurden ihnen dabei 114 Milliarden US-Dollar. Das zeigt die neue Datenbank „Global ISDS Tracker“, die heute von der Berliner Nichtregierungsorganisation PowerShift, dem Transnational Institute und dem Trade Justice Movement veröffentlicht wird. Bis auf einen Fall aus den 1980er Jahren stammen alle bekanten Klagen aus dem Zeitraum ab 1993. Stark zugenommen haben in den vergangenen Jahren insbesondere die Anzahl der Klagen im Milliardenbereich. Insgesamt wurden 129 Klagen mit einem Streitwert von mindestens einer Milliarde US-Dollar eingereicht.

Klagen fossiler Investoren nehmen stetig zu

Da Klagen in Milliardenhöhe ganze Staaten in den Bankrott treiben können, werden sie oft von fossilen Konzernen genutzt, um den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu verzögern. Die Daten belegen, dass die Zahl der Klagen von Investoren in fossile Energien in den letzten drei Jahrzehnten stetig zugenommen hat. Inzwischen sind insgesamt 261 dieser Fälle bekannt, deren Entschädigungsforderungen sich auf insgesamt 327 Milliarden belaufen. „Die Daten bestätigen, dass ISDS ein Geheimwerkzeug der fossilen Industrie gegen Klimaschutzgesetze ist“, erklärt Tom Wills, Direktor des Trade Justice Movement.

EU steigt aus Energiecharta-Vertrag aus, doch Kocher hält am Klimakiller fest

Vielen der Klagen basieren auf dem Energiecharta-Vertrag, ECT. Da dieser mit den Klimazielen der EU unvereinbar ist, haben die EU-Energieminister erst vergangenen Woche, am 30. Mai, den Ausstieg der EU aus diesem Klimakiller-Vertrag beschlossen. Wirtschaftsminister Martin Kocher hält jedoch weiterhin an einem Verbleib Österreichs im ECT fest. „Es ist dringend nötig, dass Kocher endlich dem Ausstieg aus diesem Klimakiller-Vertrag zustimmt. Ansonsten bleibt Österreich in einem veralteten und gefährlichen Vertrag – und zwar auf Kosten des Klimaschutzes und der Steuerzahler*innen“, erklärt Theresa Kofler von Attac Österreich.

Klagen von Bergbauunternehmen mit katastrophalen Folgen

Doch auch in anderen Sektoren wird geklagt. So nutzen etwa auch Bergbauunternehmen aus dem globalen Norden ISDS-Klagen, um ihre Interessen in rohstoffreichen Ländern durchzusetzen – häufig mit katastrophalen Folgen für die lokale Bevölkerung und Umwelt. „Die Ungerechtigkeit liegt auf der Hand: Die Länder des globalen Südens sind die Hauptopfer von ISDS, während hauptsächlich Investoren aus Europa und Nordamerika davon profitieren. Damit werden öffentliche Gelder in die Hände einiger weniger Konzerne und ihrer Aktionäre transferiert. Das muss aufhören. Es ist höchste Zeit, dass Länder weltweit aus den Verträgen austreten, die ISDS beinhalten“, sagt Fabian Flues, Referent für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift.

„In dieser schwierigen Zeit, in der Staaten dringend verstärkte Klimaschutzmaßnahmen ergreifen müssen, ist es untragbar, dass Konzerne diese Bemühungen zunichtemachen können. Die Abschaffung von Abkommen, die fossile Brennstoffe und Bergbauunternehmen schützen, sollte in den kommenden Jahren unsere höchste Priorität sein“, betont Lucía Bárcena, Expertin für Handelspolitik beim Transnational Institute.

Über die Paralleljustiz für Konzerne, ISDS

Die Paralleljustiz der Investor-Staat-Schiedsverfahren (engl. ISDS) ist in vielen Handels- und Investitionsabkommen enthalten. Sie ermöglicht es ausländischen Investoren Staaten auf Entschädigung zu verklagen, wenn sich Gesetze und Regulierungen, ihre erwarteten Profite eingeschränkt sehen.

Über den Global ISDS Tracker:

Die Global ISDS Tracker Website mit einer integrierten Datenbank enthält Informationen über alle öffentlich bekannten 1362 ISDS-Fälle. Die Informationen werden jährlich aktualisiert.

Die Datenbank ermöglicht es, die große Anzahl von ISDS-Fälle zu navigieren und nach Geografie und Industrien zu filtern. Der Global ISDS Tracker ist eine gemeinsame Initiative des Transnational Institute, des Trade Justice Movement und von PowerShift.

Beispielhafte ISDS Fälle:

Transcanada gegen die Vereinigten Staaten von Amerika

Das kanadische Unternehmen Transcanada fordert 15 Milliarden US-Dollar Schadenersatz von den USA, weil ihnen die Genehmigung für eine Pipeline verweigert wurde, die umweltschädliches Teersandöl aus Kanada an die US-Küste transportieren sollte. Diese Genehmigung wurde nach massiven Protesten von indigenen Gruppen, Landwirten und Klimaaktivisten zurückgezogen. Eine Folgenabschätzung hatte ergeben, dass der Bau der Pipeline den Klimawandel beschleunigen würde. Durch das ISDS-Verfahren versucht Transcanada nun, hypothetische Gewinne, die sie durch die Pipeline erzielt hätten, von den amerikanischen Steuerzahlern zu erstreiten.

Azienda Elettrica Ticinese gegen Deutschland

Das Schweizer Energieunternehmen Azienda Elettrica Ticinese (AET) nutzt den umstrittenen Energiecharta-Vertrag, um Deutschlands Entscheidung, bis 2038 aus der Kohleverstromung auszusteigen, anzufechten. AET klagt auf eine nicht genannte Entschädigungssumme, obwohl das Ausstiegsgesetz bereits Entschädigungen unter bestimmten Bedingungen vorsieht. Sollte AET Erfolg haben, könnte dies andere Investoren weltweit ermutigen, gegen den Kohleausstieg vorzugehen.

Discovery Global gegen die Slowakei

Das Öl- und Gasunternehmen Discovery Global verklagt die Slowakei auf mindestens 500 Millionen US-Dollar auf Basis des bilateralen Investitionsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Slowakei. Das Unternehmen behauptet, dass die Forderung der slowakischen Regierung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bohrstandort durchzuführen, willkürlich und ungerechtfertigt war.

Über das Trade Justice Movement

Das Trade Justice Movement ist ein britisches Bündnis von fast sechzig zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Millionen Einzelmitgliedern, die sich für Handelsregeln einsetzen, die sowohl den Menschen als auch dem Planeten zugutekommen. Zu den Mitgliedern zählen Gewerkschaften, Hilfsorganisationen, Umwelt- und Menschenrechtskampagnen, Fair-Trade-Organisationen sowie Verbrauchergruppen. Gemeinsam fordern sie gerechte Handelsbedingungen statt Freihandel, mit Regeln, die nachhaltige Ergebnisse für Menschen und Umwelt ermöglichen. Weitere Informationen: www.tjm.org.uk

Über das Transnationale Institut

Das Transnational Institute (TNI) ist ein internationales Forschungs- und Interessenvertretungsinstitut mit Sitz in Amsterdam, das sich seit 50 Jahren für eine gerechte, demokratische und nachhaltige Welt einsetzt. TNI dient als einzigartiges Bindeglied zwischen sozialen Bewegungen, engagierten Wissenschaftler*innen und politischen Entscheidungsträger*innen. Weitere Informationen: www.tni.org/en

*Investor–state dispute settlement (ISDS) most often is an instrument of public international law, granting private parties (the foreign investors) the right to sue a sovereign nation in a forum other than that nation’s domestic courts.[1] Investors are granted this right through international investment agreements between the investor’s home nation and the host nation. Such agreements can be found in bilateral investment treaties (BITs), international trade treaties such as the United States–Mexico–Canada Agreement and the proposed Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), or other treaties like the Energy Charter Treaty. Settlement of a dispute by arbitration also can be agreed upon only by the parties concerned.

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