Ist das Österreichische Außenministerium in verdeckte Prozessfinanzierung und in Manipulation von US-Gerichtsverfahren verwickelt?
8. Juni 2025 - In Washington läuft derzeit ein Bundesverfahren, das seinen Ausgang in der niederösterreichischen Kleinstadt Gloggnitz genommen hat. Die Anklage wirft der Republik Österreich vor, durch verdeckte Zahlungen und gefälschte diplomatische Dokumente versucht zu haben, US-Gerichtsverfahren zu behindern, in denen es um Spionagevorwürfe, Beschlagnahmung von Eigentum und Vergeltungsmaßnahmen ging.
Die Kläger, die US-Bürger Boris Zavadovsky und Elena Dvoinik, haben ethos.at eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, aus der ethos.at zitiert:
Grafik erstellt von ChatGPT
Das Ehepaar Zavadovski/Dvoinik lebte im Jahr 2021 in Gloggnitz in einem Anwesen direkt neben Florian Stermann, dem ehemaligen Leiter der Österreichisch-Russischen Freundschaftsgesellschaft. Über diese hatte Stermann enge Verbindungen zu russischen Organisationen und zur österreichischen politischen Elite. Er ist Geschäftsführer der EMB Expert Management Beratung GmbH; laut seiner eigenen Webseite „hat er bereits hunderte von Privatisierungs-, M&A-, Finanzierungs und Beratungsprojekte in CEE & CIS geleitet und durchgeführt.“
Zavadovsky, ein Arzt der US-Armee, und Dvoinik, eine Rechtswissenschaftlerin, behaupten, Stermann und seine Mitarbeiter – darunter auch mit dem russischen Geheimdienst verbundene Agenten – hätten eine Schikanierungs- und Infiltrationskampagne gestartet, nachdem sie verdächtigt worden waren, Stermanns Treffen in dessen Privathaus zu beobachten. Später entdeckte das Paar, dass ein mit Marsalek verbundener bulgarischer Agent in ihr eigenes Haus eingeschleust worden war. Dieser brachte mutmaßliche Vergehen zur Anzeige, was nach der Abreise des Ehepaares nach Florida, zu einer Hausdurchsuchung führte. Die österreichische Polizei durchsuchte ihr Anwesen in Gloggnitz und beschlagnahmte ohne Durchsuchungsbefehl wertvolle persönliche Gegenstände.
Die Kläger behaupten, kurz nach der Beschlagnahmung habe es einen Versuch gegeben, durch den Wiener Rechtsanwalt Peter Philipp, der angeblich als Vermittler für die Staatsanwältin Gunda Ebhart in Wiener-Neustadt fungierte, Bestechungsgelder für die Rückgabe des Eigentums zu erpressen. Der Klage zufolge weigerten sich die Kläger zu zahlen, da sie das Angebot als Fortsetzung der Erpressungstaktik betrachteten, mit der sie bereits im österreichischen Rechtssystem konfrontiert waren.
Weitere Vorwürfe der Vergeltung durch Rabl und Hoflinger
Die Kläger behaupten zudem, dass zwei österreichische Polizeibeamte – Mario Rabl und Susanne Hoflinger – im Oktober 2021 ohne offizielle Genehmigung privat Kontakt zu einem deutschsprachigen Agenten des US-Geheimdienstes aufgenommen hätten. Sie legten ihm gefälschte Dokumente vor und baten den Agenten um Unterstützung bei rechtswidrigen Überwachungen, Datenbankrecherchen und der Verbreitung diffamierender Informationen gegen Boris Zavadovsky und Elena Dvoinik. Diese Aktivitäten erfolgten ohne formelle internationale Anfrage, Haftbefehl oder hinreichenden Tatverdacht. Die Kläger behaupten, dass die Handlungen von Rabl und Hoflinger eine Kette von Reputations- und finanziellen Schäden sowohl in den USA als auch in der EU zur Folge hatten. In einem verwandten Verfahren – Zavadovsky v. Curran, das derzeit im District of Columbia anhängig ist (1:24-cv-01997) – werden diese Personen und unbekannte US-Agenten als Beklagte nach Bivens- und Verfassungsdeliktstheorien genannt. (Siehe auch den Newsweek-Artikel vom 24.7.2024)
Trotz zahlreicher Klagen und Beschwerden weigerten sich die österreichischen Behörden, Ermittlungen einzuleiten. Stattdessen wurden die Kläger Ziel einer internationalen Erpressungskampagne, in die auch das österreichische Außenministerium (BMEIA) und österreichische Staatsanwälten verwickelt sind. Dieser Hintergrund bildet nun den Kern einer US-amerikanischen Zivilklage nach dem RICO-Gesetz (Racketeering Influenced and Corrupt Organization) – Zavadovsky gegen die Republik Österreich –, die beim US-Bezirksgericht für den District of Columbia eingereicht wurde. 25-cv-01008, RBW, D.D.C.
Die Kläger behaupten, das österreichische Außenministerium habe vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens zunächst versucht, die Angelegenheit auf diplomatischem Wege zu regeln. Dokumenten und Korrespondenzen zufolge, auf die sich die Beschwerde bezieht, nahm das BMEIA Kontakt zum US-Außenministerium auf und bat um Unterstützung dabei, amerikanische Richter davon zu überzeugen, die Klagen der Kläger „aus diplomatischem Zuvorkommen“ abzuweisen.
Der Leiter der Abteilung für Rechts- und Vertragsrecht des BMEIA, Vizedirektor Günter Salzmann, reiste persönlich aus Wien an, um beim Außenministerium Berufung einzulegen. Er erklärte, das Justiz- und das Innenministerium seien äußerst besorgt über die geforderten 100 Millionen US-Dollar Schadenersatz. Die Kläger behaupten, im Rahmen dieser Korrespondenz hätten Beamte des BMEIA – darunter Abteilungsleiter Andreas Somogyi – auf einen kleinen Grammatikfehler in der Beschwerde hingewiesen („was send“ statt „was sent“) und argumentiert, dass dieser Fehler allein eine Abweisung ohne Entscheidung rechtfertige. Das State Department lehnte dies mit Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit ab. Nach dieser Ablehnung, so die Kläger, haben sich österreichische Beamte wie in ihrem Heimatland verhalten: Sie haben auf Bestechung, Fälschungen und systematische Korruption gesetzt. Sie behaupten, es seien Schmiergelder vereinbart und österreichische Steuergelder heimlich an nicht autorisierte Rechtsvertreter im Ausland weitergeleitet worden, was sowohl internationalem Fehlverhalten als auch inländischem Finanzbetrug gleichkomme.
Verdeckte Rechtsgeschäfte: Die Rolle von Rolff und Webner
Fast zwei Jahre behaupteten die US-Anwälte ELKE U. ROLFF; DALE F. WEBNER sowohl in Gerichtsakten als auch in der Korrespondenz –, vom Österreichs Generalstaatsanwalt Wolfgang Peschorn beauftragt und koordiniert worden zu sein. Im Juni 2024 bestritt Peschorn jedoch offiziell, jemals mit diesen Anwälten im Zusammenhang mit den Klagen der Kläger kommuniziert oder sie beauftragt zu haben. Seitdem weigern sich sowohl Rolff als auch Webner, offenzulegen, wer ihre Auftritte autorisiert oder sie beauftragt hat, Österreich in US-Verfahren zu vertreten. Die Anwälte reichten Schriftsätze im Namen Österreichs ein, ohne sich bei der FARA zu registrieren oder eine Pro-hac-vice-Zulassung zu erhalten, was die Kläger dazu veranlasste, Sanktionen und eine Anhörung darüber zu beantragen, ob ihr Erscheinen rechtlich autorisiert war.
In dem Verfahren wird behauptet, Österreich habe über inoffizielle Kanäle öffentliche Gelder gewaschen, um zwei in den USA ansässige Anwälte – Elke U. Rolff und Dale Webner – für deren unberechtigte Gerichtsauftritte zu bezahlen. Zahlungsunterlagen belegen, dass österreichische Ministerien sie direkt entschädigten, während der österreichische Generalstaatsanwalt bestreitet, sie jemals beauftragt zu haben. Nach österreichischem Recht ist ausschließlich die Finanzprokuratur befugt, ausländische Rechtsvertreter zu beauftragen.
DOJ-Anträge und eine gefälschte Verbalnote
Im Juli 2024 reichte die stellvertretende US-Staatsanwältin Lacy Harwell in einem Gerichtsverfahren in Florida, in das die Kläger verwickelt waren, eine Interessenbekundung ein und fügte eine diplomatische Verbalnote bei, die angeblich von der österreichischen Botschaft stammte. Das US-Außenministerium bestätigte jedoch auf eine FOIA-Anfrage, ein solches Dokument nie erhalten oder genehmigt zu haben.
Die Klageschrift – die nach Angaben der Kläger gefälscht oder betrügerisch eingereicht wurde – diente dazu, die Klage aufgrund der Staatsimmunität abzuweisen. Die Kläger argumentieren, dieses Manöver stelle einen Betrug am Gericht dar und verwickele die Anwälte des US-Justizministeriums in eine Vertuschung der österreichischen Vergeltungskampagne. Gegen das US-Justizministerium laufen nun Ermittlungen wegen Betrugs am Gericht.
Strafverfolgung wegen Vergeltungsmaßnahmen und Erpressungsvorwurf
Nachdem die Kläger ihre ursprüngliche Klage vor einem US-Bundesgericht eingereicht hatten, erhoben die österreichischen Behörden Strafanzeige gegen sie. Ihnen wird die Fälschung einer Arztrechnung eines Optikers in Miami aus dem Jahr 2019 in Höhe von 988 Dollar sowie Versicherungsbetrug unter Verwendung dieser Rechnung vorgeworfen. Die fragliche Rechnung ist echt und durch Terminbestätigungs-E-Mails, Standortdaten von Google Maps und einen entsprechenden Kontoauszug belegt. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt für beide Kläger eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Kläger geben weiter an, dass die österreichische Richterin Daniella Berger vom Landesgericht Wiener Neustadt ihnen das Recht verweigert habe, Originalbeweise vorzulegen und Zeugenaussagen zu ihrer Verteidigung untersagt habe. Einziger Zeuge der Staatsanwaltschaft war Revierinspektor Mario Rabl, der das Haus der Kläger in Gloggnitz durchsuchte. Sie argumentieren, dass Österreich nicht zuständig sei, die medizinische Behandlung von US-Bürgern auf amerikanischem Boden zu untersuchen.
Trotz der formellen Zustellung der Klageschrift am 10. April 2025 ist Österreich bisher nicht durch einen offiziell zugelassenen FSIA-Anwalt erschienen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 9. Juni. Sollte Österreich dies nicht tun, beabsichtigen die Kläger, ein Versäumnisurteil zu beantragen.
Der Fall reicht mittlerweile weit über Gloggnitz und Wien hinaus. Er wirft er dringende Fragen über Österreichs Verwendung öffentlicher Gelder, die Rechtmäßigkeit seines diplomatischen Handelns und die Frage auf, ob sich seine Beamten in US-amerikanische Gerichtsverfahren eingemischt haben. Die Klage fordert Schadensersatz, Sanktionen und die Überweisung an das Office of Professional Responsibility und die FARA-Einheit des US-Justizministeriums.
Eine Anhörung vor Richterin Reggie Walton soll klären, wer Rolff autorisiert hat und ob ihre Anträge im Namen Österreichs zurückgewiesen werden müssen. Das Ergebnis könnte weitreichende Folgen für die diplomatische und juristische Gemeinschaft auf beiden Seiten des Atlantiks haben.