29. Juli 2025 - (Medienmitteilung der KommAustria + Kommentare von ethos.at) - Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat am 22. Juli 2025 die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nach dem "Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz" veröffentlicht. Die Förderentscheidungen betreffen die von den Fördernehmer:innen im Jahr 2025 beantragten Mittel aus der jährlich mit rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung, um die jeweils auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann.
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu unterstützen. Die Förderwürdigkeit knüpft das zugrunde liegende Gesetz vorwiegend an redaktionelle Strukturen und Rahmenbedingungen wie die Anzahl festangestellter Redakteur:innen, die Implementierung letztverantwortlicher Redakteur:innen, ein breit gefächertes Themenspektrum mit nicht bloß lokaler Relevanz oder an eine Mindest-Erscheinungshäufigkeit.
Foto: ChatGPT
ethos.at kommentiert: + Aus rein sportlichem Interesse hat ethos.at einen Förderantrag eingereicht. die KommAustria hat weder den Empfang bestätigt, noch eine Absage geschickt. ethos.at liefert mit Berichten und tiefgehenden Analysen insbesondere zu problematischen Entwicklungen der österreichischen Demokratie täglich Qualitätsjournalismus. ethos.at ist ein Medium für intelligente Leser, rund 5.000 Visitors rufen monatlich über 100.000 Seiten ab! Dass die "Qualitäts-Journalismus-Förderung ... zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt" beiträgt, ist nicht nur eine Verhöhnug aller echten Qualitätsmedien, sondern ein Teil jenes Orwellschen Lügensytems, das zur neuen Wahrheit geworden ist. +
Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als Fördervoraussetzung nicht vor, formuliert aber Ausschlussgründe von der Förderung. Dazu zählen Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat, die Befürwortung von Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik, die wiederholte Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe oder rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen bestimmte Strafgesetze.
ethos.at kommentiert: "Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als Fördervoraussetzung nicht vor". + Das ist der Behörde nicht vorzuwerfen, sehr wohl aber dem Gesetzgeber! Es stellt sich die Frage, wo eigentlich die Opposition war, als ÖVP/Grüne dieses Gesetz beschlossen haben! +
„Alle Medien, deren Inhaber:innen für den Beobachtungszeitraum 2024 Förderungen erhalten, erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen und damit die verbindliche Grundlage für die Förderentscheidungen der KommAustria“, erklärt Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der unabhängigen und weisungsfreien Behörde. „Wir haben die Förderansuchen eingehend geprüft und hatten dazu, wie in den Vorjahren auch, einen intensiven und wertvollen Austausch mit dem Beirat, auch zum Qualitätsbegriff. Die Förderentscheidungen können jedoch letztlich nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben getroffen werden“, so Hohensinn.
ethos.at kommentiert: + Welchen Sinn und Zweck hat eigentlich der Beirat, wenn ohnehin reine Quantität (" Anzahl festangestellter Redakteur:innen, ... eine Mindest-Erscheinungshäufigkeit") darüber entscheidet, was Qualität ist!? +
Der Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt laut Gesetz auf Medien und deren Inhalten, die von hauptberuflich in Redaktionen beschäftigten Journalistinnen und Journalisten nach anerkannten publizistischen Grundsätzen und in gebotener Sorgfalt geschaffen werden. Auf dieses, als „Journalismus-Förderung“ bezeichnete Segment der Qualitäts-Journalismus-Förderung entfallen rund drei Viertel des jährlichen Budgets. Weitere Förderbereiche sind die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale und internationale bzw. EU-Berichterstattung, die Förderung von Aus- und Fortbildungs-Maßnahmen, eine Medienkompetenz-Förderung sowie die Förderung von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs sowie von Medienforschungs-Projekten.
ethos.at kommentiert: + "Nach anerkannten publizistischen Grundsätzen" - von wem Anerkannt? Von der Regierung, oder von dem von der Regierung eingesetzten Beirat? Es ist und bleibt klar: dieses Gesetz und die Ausschüttung von jährlich 20 Millionen Euro an österreichs größte Schmierblätter dient einzig und allein der Gleichschaltung der Medien und der Fortsetzung der Hofberichterstattung, die mit Ausbruch der Corona-Herrschaft 2020 zu den "anerkannten publizistischen Grundsätzen" geworden sind! +
In Summe wurden die Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2025 ausgeschöpft. Die Förderentscheidungen sind auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Fachbereich Medien (RTR Medien), veröffentlicht und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können: https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-qjf
Nähere Informationen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet das Web-Angebot der RTR unter www.rtr.at/QJF.
Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie sieTelekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at
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