29. Juli 2025 - (Medienmitteilung der KommAustria + Kommentare von ethos.at) - Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat am 22. Juli 2025 die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nach dem "Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz" veröffentlicht. Die Förderentscheidungen betreffen die von den Fördernehmer:innen im Jahr 2025 beantragten Mittel aus der jährlich mit rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung, um die jeweils auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann.
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu unterstützen. Die Förderwürdigkeit knüpft das zugrunde liegende Gesetz vorwiegend an redaktionelle Strukturen und Rahmenbedingungen wie die Anzahl festangestellter Redakteur:innen, die Implementierung letztverantwortlicher Redakteur:innen, ein breit gefächertes Themenspektrum mit nicht bloß lokaler Relevanz oder an eine Mindest-Erscheinungshäufigkeit.
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ethos.at kommentiert: + Aus rein sportlichem Interesse hat ethos.at einen Förderantrag eingereicht. die KommAustria hat weder den Empfang bestätigt, noch eine Absage geschickt. ethos.at liefert mit Berichten und tiefgehenden Analysen insbesondere zu problematischen Entwicklungen der österreichischen Demokratie täglich Qualitätsjournalismus. ethos.at ist ein Medium für intelligente Leser, rund 5.000 Visitors rufen monatlich über 100.000 Seiten ab! Dass die "Qualitäts-Journalismus-Förderung ... zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt" beiträgt, ist nicht nur eine Verhöhnug aller echten Qualitätsmedien, sondern ein Teil jenes Orwellschen Lügensytems, das zur neuen Wahrheit geworden ist. +
Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als Fördervoraussetzung nicht vor, formuliert aber Ausschlussgründe von der Förderung. Dazu zählen Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat, die Befürwortung von Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik, die wiederholte Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe oder rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen bestimmte Strafgesetze.
ethos.at kommentiert: "Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als Fördervoraussetzung nicht vor". + Das ist der Behörde nicht vorzuwerfen, sehr wohl aber dem Gesetzgeber! Es stellt sich die Frage, wo eigentlich die Opposition war, als ÖVP/Grüne dieses Gesetz beschlossen haben! +
„Alle Medien, deren Inhaber:innen für den Beobachtungszeitraum 2024 Förderungen erhalten, erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen und damit die verbindliche Grundlage für die Förderentscheidungen der KommAustria“, erklärt Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der unabhängigen und weisungsfreien Behörde. „Wir haben die Förderansuchen eingehend geprüft und hatten dazu, wie in den Vorjahren auch, einen intensiven und wertvollen Austausch mit dem Beirat, auch zum Qualitätsbegriff. Die Förderentscheidungen können jedoch letztlich nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben getroffen werden“, so Hohensinn.
ethos.at kommentiert: + Welchen Sinn und Zweck hat eigentlich der Beirat, wenn ohnehin reine Quantität (" Anzahl festangestellter Redakteur:innen, ... eine Mindest-Erscheinungshäufigkeit") darüber entscheidet, was Qualität ist!? +
Der Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt laut Gesetz auf Medien und deren Inhalten, die von hauptberuflich in Redaktionen beschäftigten Journalistinnen und Journalisten nach anerkannten publizistischen Grundsätzen und in gebotener Sorgfalt geschaffen werden. Auf dieses, als „Journalismus-Förderung“ bezeichnete Segment der Qualitäts-Journalismus-Förderung entfallen rund drei Viertel des jährlichen Budgets. Weitere Förderbereiche sind die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale und internationale bzw. EU-Berichterstattung, die Förderung von Aus- und Fortbildungs-Maßnahmen, eine Medienkompetenz-Förderung sowie die Förderung von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs sowie von Medienforschungs-Projekten.
ethos.at kommentiert: + "Nach anerkannten publizistischen Grundsätzen" - von wem Anerkannt? Von der Regierung, oder von dem von der Regierung eingesetzten Beirat? Es ist und bleibt klar: dieses Gesetz und die Ausschüttung von jährlich 20 Millionen Euro an österreichs größte Schmierblätter dient einzig und allein der Gleichschaltung der Medien und der Fortsetzung der Hofberichterstattung, die mit Ausbruch der Corona-Herrschaft 2020 zu den "anerkannten publizistischen Grundsätzen" geworden sind! +
In Summe wurden die Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2025 ausgeschöpft. Die Förderentscheidungen sind auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Fachbereich Medien (RTR Medien), veröffentlicht und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können: https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-qjf
Nähere Informationen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet das Web-Angebot der RTR unter www.rtr.at/QJF.
Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie sieTelekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at
Update 1. August 2025 - „Nachdem in der Vorwoche für Aufregung gesorgt hatte, dass das umstrittene Onlinemedium Exxpress in den Genuss von Fördermitteln kommt, kurz darauf der Rechnungshof einen Prüfbericht zum Medienförderwesen veröffentlichte und darin u. a. eine stärkere Verankerung von Qualitätskriterien empfahl, steht nun die „Bauernzeitung“ im Zentrum von Medienberichten“, berichtet der Regierungsfunk ORF.at (1.8.25)
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22. Juli 2025 - Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) informiert über die Vergabe der bei ihr eingerichteten Förderungen nach dem "Presseförderungsgesetz 2004" für das Jahr 2025.
Mit dem "Presseförderungsgesetz 2004" unterstützt der Bund österreichische Tages- und Wochenzeitungen zur Förderung der Vielfalt der Presse in Österreich. Die Mittel der Presseförderung, um die auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann, werden jährlich mit dem Bundesbudget festgelegt und sind auf die zwei Segmente "Vertriebsförderung" für Tages- und Wochenzeitungen sowie auf die "Besondere Förderung" zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen zu verteilen. Hierzu standen im Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.127.000 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderergebnisse sind auf der Website der RTR Medien als Open Data veröffentlicht: https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-presse
ethos.at kommentiert: + Durch die Vertriebsförderung wird es u.a. möglich, dass die Medien ihre Machwerke als kostenlose Abos an Schulen verschicken. Angesichts der Tatsache, dass jedes Schulbuch strengste Kontrollen durchlaufen muss, bevor es aprobiert wird, können österreichische Schmierblätter völlig ungefiltert ihre Ansichten und Absichten an die Schulen liefern. Ungefiltert? Nein! Gefiltert durch die Qulaitäts-Journalismus-Förderung. Hier schließt sich der Kreis! Nur so ist erklärbar, dass die Regierung nicht einfach die Beträge für die Presseförderung angehoben hat, sondern ein eigenes Gesetz erfunden hat: damit genau das - und nur das - bei den Lesern landet, was die Mächtigen dieses Landes für Demokratie halten. Was diese für Demokratie halten, ist das, was die Demokratiedarsteller in allen politischen Ämtern täglich inszenieren. Darüber - und nur darüber - berichten die so genannten Qualitätsmedien. Das impliziert, dass auch keine kritischen Fragen mehr gestellt werden, sondern nur noch auf Zufruf der Presseabteilungen, die wiederum Millionen an Mitarbeiterkosten verschlingen, re-portiert wird. +
+ Medienförderung: Etablierte Medien klar im Vorteil
+ Rechnungshof empfiehlt Qualitätskriterien verstärkt als Fördervoraussetzung
25. Juli 2025 – (Presseinformation vom Rechnungshof Österreich) Medien kommt in einer demokratischen Gesellschaft eine zentrale Rolle zu. Allerdings sind die Funktionsfähigkeit des österreichischen Medienmarkts und die Medienvielfalt durch den Wegfall etablierter Einnahmequellen gefährdet. Daher unterstützt der Gesetzgeber den Markt mit der staatlichen Medienförderung. Doch: Diese ist nur beschränkt ausgestaltet, um die Medienvielfalt im Sinne einer Meinungsvielfalt zu steigern und den Marktzutritt neuer Anbieter zu fördern. In seinem heute veröffentlichten Bericht „Medienförderungen durch die KommAustria und die RTR“ empfiehlt der Rechnungshof, die Medienförderung für neue Marktteilnehmer zu öffnen und auf Anreize für eine (meinungs-)vielfältige Medienlandschaft sowie für professionelle journalistische Tätigkeit Bedacht zu nehmen. Ebenfalls heute veröffentlicht wurde der Bericht „RTR – Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“. Das nunmehr zuständige Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) soll das Beteiligungsmanagement für die RTR weiter professionalisieren.
Prüfungszeitraum waren jeweils die Jahre 2019 bis 2023. Der Rechnungshof betont, dass durch seine Empfehlungen nicht in die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden und der Kommissionen eingegriffen wird, vielmehr zielen sie darauf ab, diese zu stärken.
Medienförderungen erhöhten sich von 2019 bis 2024 um 88 Prozent
Der Rechnungshof überprüfte im Bericht „Medienförderungen durch die KommAustria und die RTR“ Förderungen, die von der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) verwaltet werden. Ein Schwerpunkt lag auf den hoch dotierten Förderungen. Etwaige Medienförderungen anderer Gebietskörperschaften sowie die Finanzierung des Österreichischen Rundfunks (ORF) waren nicht Teil dieser Prüfung.
Die Medienförderung des Bundes erhöhte sich zwischen 2019 und 2024 um 88 Prozent – von 46,23 Millionen Euro auf budgetierte 86,85 Millionen Euro im Jahr 2024. Durch die Einführung der Förderung der digitalen Transformation und die damit einhergehende einmalige Vergabe von 54 Millionen Euro vergaben die RTR und die KommAustria im Jahr 2022 über 100 Millionen Euro an Medienförderung.
Fördervergabe in Verantwortung von Einzelpersonen
Die KommAustria ist eine weisungsfreie, unabhängige Medienbehörde. Die RTR ist unter anderem der Geschäftsapparat der KommAustria und untersteht diesbezüglich deren Weisungen. Einen großen Teil der Förderungen verwaltet und vergibt die RTR im Fachbereich Medien selbst. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes weisen kritisch darauf hin, dass die Verwaltung und Vergabe der Medienförderungen – bis auf eine Ausnahme – in die Verantwortung von Einzelpersonen fielen: Bei der KommAustria war dies ein Einzelmitglied einer weisungsfreien Behörde, bei der RTR die Geschäftsführung des Fachbereichs Medien. [Anmerkung ethos.at: Das stimmt nicht ganz. Wahr ist vielmehr, dass die entsprechenden Gesetze darauf ausgerichtet sind, dass die größten Schmierblätter die höchsten Förderungen zugeschoben bekommen!]
Qualitätskriterien zur Berechnung der Förderhöhe
Sämtliche Förderungen waren an eine Mindestbestehensdauer der Medien geknüpft. Neue Medienunternehmen beziehungsweise Medieninnovationen waren im Prüfungszeitraum von den Förderungen nicht umfasst. Konkrete Qualitätskriterien wurden nur in seltenen Fällen als Voraussetzung zur Gewährung einer Förderung verwendet. Qualitätskriterien, wie etwa ein abgeschlossenes Redaktionsstatut, führten zu Zusatzbeträgen. Der Rechnungshof empfiehlt, konkrete Qualitätskriterien als Voraussetzung zur Gewährung einer Förderung und für die Berechnung der Förderhöhe zu berücksichtigen. Angestrebt werden sollte zudem eine Harmonisierung der inhaltlichen Ausschlussgründe für die Zuerkennung von Medienförderungen.
Strukturerhaltende Wirkung der Medienförderung
Maßgeblich für die Bemessung der Förderhöhe waren wirtschaftliche Kriterien, wodurch die Medienförderung strukturerhaltende Wirkung zeigte. Nicht entscheidend hingegen waren Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels, etwa zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen globalen Plattformen, zur Weiterentwicklung der Finanzierungsmodelle oder zum Aufbau der Fähigkeit, dem veränderten Nutzungs- und Konsumverhalten zu begegnen.
Um den „dringend notwendigen digitalen Transformationsprozess der Medienbranche“ zu unterstützen, wurde die Förderung der digitalen Transformation eingeführt. Doch: Die ausgezahlten Fördermittel im Bereich der Förderung der digitalen Transformation, aber auch jene des Privatrundfunks konzentrierten sich stark auf wenige Unternehmensverbände. Die zehn Medienkonzerne, die die höchsten Fördermittel erhielten, lukrierten zusammen 73 Prozent der ausgezahlten Fördersumme.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Förderungen der KommAustria und der RTR waren auf bereits etablierte Medien ausgerichtet. Die Voraussetzung einer gewissen Mindestbestehensdauer („Etabliertheit“) der förderwerbenden Medien behinderte den Ausbau der Medienvielfalt.
Der Rechnungshof empfiehlt daher dem nunmehr zuständigen BMWKMS, im Rahmen der angekündigten Restrukturierung des Systems der Medienförderung auf eine weitere Öffnung der Förderprogramme gegenüber neuen Marktteilnehmern hinzuwirken und insbesondere auf Anreize für eine (meinungs-)vielfältige Medienlandschaft sowie für professionelle journalistische Tätigkeit Bedacht zu nehmen.
Medienunternehmen lukrieren neben Förderungen unter anderem auch Werbeeinnahmen von öffentlichen Einrichtungen. Ein Gesamtüberblick über sämtliche Mittel, die die öffentliche Hand für Medien aufwendet, war nicht verfügbar. [Anmerkung ethos.at: Das stimmt nicht ganz. Wahr ist vielmehr, dass die KommAustria die Werbeausgaben von 1.463 öffentlichen Rechtsträgern im halbjährlich publiziert. Es ist zwar mühsamm, sich diese Beträge zusammen zu suchen, aber es stimmt nicht, dass sie "nicht verfügbar" sind; so wurden für das zweite Halbjahr 2024 Ausgaben für Werbe- und Informations-Schaltungen in Medien oder Förderleistungen für Medieninhaber mit einem Gesamtvolumen von knapp 307,5 Millionen Euro gemeldet und sind auf der Seite der KommAustria abrufbar.] Einmal mehr betont der Rechnungshof, dass Medienkampagnen und Medienschaltungen kein Instrument der Medienfinanzierung sind.
Fachbereichsübergreifende Unternehmensstrategie für RTR empfohlen
Neben der Vergabe von Medienförderungen ist die RTR für regulatorische und für weitere gesetzlich festgelegte Aufgaben zuständig – etwa für die Einrichtung einer Servicestelle zur Künstlichen Intelligenz (KI). Die RTR ist in zwei Fachbereiche – mit jeweils einer Geschäftsführung – gegliedert: den Fachbereich Medien sowie den Fachbereich Telekommunikation und Post. [Anmerkung ethos.at: Aus demokratiepolitischer Sicht ist die Frage zu stellen, ob eine Behörde gleichzeitig Kontrollorgan der Medien und zuständig für die Ausschüttung von Förderungen an die selben Medien sein kann. Es stellt sich auch die Frage, ob es in Österreich wirklich nur einen einzigen Moralphilosophen gibt, der das für unvereinbar hält!?]
Die RTR hat zunehmend thematische Herausforderungen, wie Fragen zur KI, zu bewältigen, bei denen die Verantwortung und die Aufsicht auf unterschiedliche Bereiche aufgesplittert waren. Sie sollte diesen ineinandergreifenden Themen fachbereichsübergreifend begegnen. Daher empfiehlt der Rechnungshof im Bericht „RTR – Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“, eine übergeordnete – fachbereichsübergreifende – Unternehmensstrategie und eine daraus abgeleitete Personalstrategie zu erarbeiten. Das nunmehr zuständige BMWKMS sollte die Grundlagen des Beteiligungsmanagements für die RTR weiter professionalisieren.
Überdurchschnittlicher Gender-Pay-Gap
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 zählte die RTR 155 Beschäftigte. Weibliche Beschäftigte waren in niedrigeren Einkommensbereichen stark vertreten. Im oberen Einkommensbereich fanden sich fast nur männliche Beschäftigte. Einzelne Gehälter der weiblichen Beschäftigten zwischen 2019 und 2023 stiegen zwar an, die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Jahresgehalt von Frauen und Männern erhöhte sich jedoch von rund 26.900 Euro (2019) auf rund 30.500 Euro (2023). Der Gender-Pay-Gap der RTR lag im Jahr 2023 mit 34 Prozent deutlich über dem Gender-Pay-Gap des österreichischen Bundesdienstes von zuletzt 8 Prozent und auch über jenem der Privatwirtschaft von 18 Prozent (2022).
Bericht: Medienförderungen durch die KommAustria und die RTR
Bericht: RTR – Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH