oe24 schießt sich auf Babler ein - RTR Beschönigung

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 Am 12.2.2026 publizierte RTR die Beschwichtigungs-Story

„Im Portrait: Qualitäts-Journalismus-Förderung. Förderung, die Journalismus möglich macht.“

Anmerkung HTH: Man kann diese RTR-Meldung auch als Warnpfiff von Kanzler Stocker verstehn, dass sich sein Vize Babler nicht zu weit aus dem Fenster lehnen soll. Denn die RTR-Fördermaßnahmen unterstehen direkt dem Kanzler, nicht dem Vizekanzler und auch nicht dem Medienminister. So will es das QJF-Gesetz § 23. „Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler betraut.“ (In Kraft seit 23. Dezember 2023)

HIER DER WORTLAUT [mit Anmerkungen von ethos-Chefredakteuur HTH]

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung QJF soll die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien von Tages- und Wochenzeitungen über Magazine bis hin zu reinen Online-Medien stärken und damit einen lebendigen demokratischen Diskurs sowie eine breite Meinungsvielfalt fördern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu Zielen, Förderbereichen und Rahmenbedingungen.

1. Warum gibt es die Qualitäts-Journalismus-Förderung?

Zur Förderung der Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien als Grundlage für den öffentlichen Diskurs und die Meinungsvielfalt sowie insbesondere der von professionellen Journalistinnen und Journalisten in Verfolgung anerkannter journalistischer Grundsätze und der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich Faktizität und Quellenherkunft in Redaktionen geschaffenen Inhalte unterstützt der Bund durch finanzielle Zuwendungen im Besonderen Medieninhaber von Medien im Print- und Online-Bereich, die auf das österreichische Publikum ausgerichtet sind.

[Anm HTH: Merke: Medieninhaber erhalten finanzielle Zuwendungen! Schon im ersten Absatz wird festgehalten, dass es nicht um Qualitätsarbeit jener Personen geht, die in den Medien qualitativ hochwertige journalistische Leistungen erbringen, von denen man ausgehen könnte, dass sie mehr Zeit- und Rechercheaufwand erfordern, als das übliche Copy-Paste der journalistischen Tagesarbeit. Es geht nicht um Finanzierung erhöhter Aufwendungen und außerordentlicher Leistungen, für die es entsprechende Qualitätskriterien anwendbar wären, sondern einzig und allein um Zuwendungen an Medieninhaber!]

2. Was genau wird gefördert und wer kann einreichen?

Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen sowie Online-Medien können - sofern sie die im Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) festgelegten Kriterien erfüllen - Förderungen in mehreren Bereichen beantragen. Dazu zählt insbesondere die Journalismus-Förderung, die auf die Unterstützung redaktioneller Arbeit und professioneller journalistischer Inhalte abzielt.

Darüber hinaus fördert das QJF-G Maßnahmen zur Stärkung der inhaltlichen Vielfalt, etwa in der regionalen Berichterstattung sowie in der internationalen und europäischen Berichterstattung. Ebenso umfasst die Qualitäts-Journalismus-Förderung Unterstützungen für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten sowie für die Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen bei Medieninhaber:innen.

[Anm. HTH: Auf die Frauenförderung haben die AutorInnen dieses Artikels vergessen – falls dazu „Pläne“ der Medieninhaber bestehen. Schlag nach bei Fellner.]

Ergänzend zu diesen Förderungen für Medienunternehmen sieht das Gesetz auch Fördermöglichkeiten für weitere Zielgruppen vor. Dazu zählen Einrichtungen der journalistischen Aus- und Fortbildung, Medienkompetenz- und medienpädagogische Einrichtungen, Presseclubs, Forschungs- und Bildungseinrichtungen im Bereich der Medienforschung sowie Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich.

3. Welche Förderhöhe und welche Rahmenbedingungen gelten?

Der gesetzliche Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt auf der Journalismus-Förderung. Diese macht rund drei Viertel des jährlichen Förderbudgets aus. Berechnungsgrundlage für die Journalismus-Förderung ist die Anzahl der hauptberuflich tätigen Journalist:innen (VZÄ im Jahresdurchschnitt). Zusätzliche Fördermittel können Medieninhaber:innen erhalten, wenn sie ein Redaktionsstatut gemäß § 5 MedienG abgeschlossen haben, über ein Fehlermanagementsystem verfügen, ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet haben oder im Unternehmen Frauenförderpläne vorweisen und anwenden können.

[Anm. HTH: man kann es hundertmal wiederholen, es wird nichts nutzen: die Anzahl der hauptberuflich tätigen Journalist:innen ist kein Qualitätskriterium. Wenn ein Gesetz, das „Qualität“ im Namen trägt, als einziges Kriterium für die Auszahlung von drei Viertel des jährlichen Förderbudgets quantitative Grundlagen heranzieht, dann hat dieses Gesetz entweder den falschen Namen oder es erfüllt den falschen Zweck.]

Insgesamt stehen für die Qualitäts-Journalismus-Förderung 20.042.500 Euro zur Verfügung, die auf mehrere Förderbereiche verteilt werden.

[Anm. HTH: es geht also um Verteilung von Mitteln, die nun mal da sind, weil sie Gesetz sind! Man wird viele Länder finden, in denen es Presseförderungen gibt. Man wird weltweit kein anderes Land finden, in dem zur Rechtfertigung der offensichtlichen Gleichschaltung der Medien so viel Neusprech fabriziert wird.]

Neben der Journalismus-Förderung zählen dazu unter anderem die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale, internationale und EU-Berichterstattung, die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, eine Medienkompetenz-Förderung sowie die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs und von Medienforschungsprojekten.

Übersteigt die Summe der beantragten Fördermittel die für einen Förderbereich vorgesehene Dotierung, werden die Beträge anteilig gekürzt. Konkrete Aussagen zu einzelnen Förderhöhen sind daher erst nach Einlangen und Prüfung sämtlicher Ansuchen möglich.

Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien finden sich im Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) sowie in den von der KommAustria erlassenen Förderrichtlinien.

Auf dieser Seite finden Sie außerdem die wichtigsten Änderungen der Richtliniensowohl zur Qualitäts-Journalismus-Förderung als auch zur Presseförderung.

Frage von ethos.at: In wessen Auftrag wurden die Änderungen vorgenommen, noch bevor Bablers Kommissionen ihre Ergebnisse geliefert haben?

 

Tags: Qualitätsjournalismus, QJFG, QJF-G, Vizekanzler Babler