VORBEMERKUNGEN von ethos.at: Die größten Boulevardblätter des Landes bekommen die höchsten Beträge aus dem Topf der so genannten Qualitätsjournalismusförderung. Diesen Etikettenschwindel kritisiert ethos.at seit Einführung des Qualitätsjournalismusförderungsgesetzes QJFG. Der Gesetzgeber ignoriert die Kritik. Die Behörde ignoriert die Kritik, bestätigt aber explizit, dass es bei der Verteilung der Mittel nicht um Qualität geht: „Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als Fördervoraussetzung nicht vor“. ethos.at wiederholt daher: es geht bei dieser „Förderung“ einzig und allein um die Gleichschaltung der Medien zu Hofberichterstattern der Regierung. RTR bestätigt, dass das Qualitätsjournalismusförderungsgesetz eine Qualitätsjournalismusförderungslüge ist.

Im neuen Förderplan, den Babler am 20. Juli 2026 vorgestellt hat, heißt es dagegen: „Die Fördervoraussetzungen sollen so ausgestaltet werden, dass die Qualität der journalistischen Arbeit sowie die dafür notwendigen organisatorischen und professionellen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt stehen“. Dafür allerdings ist kein Geld vorgesehen; also ein reines Lippenbekenntnis.
Statt dessen soll es jährlich 22,5 Millionen für „Zustellförderungen“ der Printmedien geben und 22,5 Millionen für den „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“. Zusätzlich sollen 10 Millionen für „Medienkompetenz und Fördercall Young Media“ fließen.
Anlässlich der Präsentation einer „Studie“ über die Journalismusförderung im April wurde angekündigt, dass die „Digitale Transformation“ auslaufen werde. ethos.at hat die Absurdität dieser Förderschiene in vielen Artikeln akribisch aufgedeckt.Ssiehe auch: Jubelbericht digitale Transformation. Nach der neuesten Babler-Präsentation ist dieses Instrument zur Gleichschaltung wieder da. Die Hofberichterstatter dürfen jubeln.
RESÜMEE: Das Konzept der künftigen Medienförderung kann nur von Idioten stammen. Einerseits wird die völlig antiquierte umweltschädliche Verschwendung von Papier durch die Zustellförderung unterstützt; damit soll sichergestellt werden, dass auch in Hintertuxing die Zustellung von Zeitungen finanzierbar bleibt. (Dass die Zusteller von der Fördersumme auch nur einen Cent sehen werden, darf bezweifelt werden.)
Anderseits behauptet man, die Medien könnten ohne „Digitalförderung“ nicht gegen Google & Co bestehen. In den vergangenen Jahren hat der Staat bereits Milliarden in den Ausbau des Glasfasernetzes gesteckt. Ein Netz, das im ländlichen Raum aber nicht angenommen wird: Schon 2022 schrieb die Telekombehörde RTR im Bericht „Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen in Österreich: Österreichweit betrug die FTTH-Take-up Rate, also genutzte Anschlüsse bezogen auf verfügbare Anschlüsse, im 2. Quartal 2022 19%“ Das bedeutet, 81 (!) Prozent der Anschlüsse werden am Bedarf vorbei gelegt.
Würden jene, die Förderpläne entwickeln, keine Idioten, sondern Menschen mit Hausverstand sein, würden sie Analysen und Zusammenhänge, die ethos.at schon lange offengelegt hat, in ihrer Beurteilung berücksichtigen. Wenn sie diese Zusammenhäng nicht kennen, sind sie Idioten. Wenn sie die Zusammenhänge wider besseres Wissen nicht kennen, sind sie V.
23. Juli 2026 – (Medieninformation der KommAustria) – Entscheidungen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung und Presseförderung 2026
Wien – Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) veröffentlichte am 22. Juli 2026 die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nach dem Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G). Die Förderentscheidungen betreffen die von den Fördernehmer:innen im Jahr 2026 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung, um die auf Grundlage von Nachweisen aus dem jeweils vorangegangenen Jahr angesucht werden kann. Nach eingehender Prüfung der Förderansuchen und in Abstimmung mit dem gesetzlich eingerichteten Fachbeirat, konnten für 2026 191 Förderansuchen auf Unterstützung aus der Qualitäts-Journalismus-Förderung von 94 Förderwerber:innen mit einem Gesamtfördervolumen von gut 20 Millionen Euro bewilligt werden.
Förderungen für Verleger:innen und Medieninhaber:innen zur Herstellung professioneller Online- und Print-Informationsangebote
Zudem informierte die KommAustria über die Vergabe der bei ihr gemäß „Presseförderungsgesetz 2004“ eingerichteten Presseförderung. Hier wurden für das Jahr 2026 42 Förderansuchen von 37 Verleger:innen mit einem Gesamtfördervolumen von gut 7,1 Millionen Euro bewilligt.
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu unterstützen.
Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als Fördervoraussetzung nicht vor, formuliert aber Ausschlussgründe von der Förderung. Dazu zählen Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat, die Befürwortung von Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik, die wiederholte Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe oder rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen bestimmte Strafgesetze.
„Die Qualitäts-Journalismus-Förderung leistet mit ihrem Fördervolumen und in der Schwerpunktsetzung einen wesentlichen Beitrag, um in diesen, für die Medien wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten Arbeitsplätze für hauptberuflich beschäftigte Journalistinnen und Journalisten abzusichern und damit ein meinungsvielfältiges, professionelles Informationsangebot zu gewährleisten“, erklärt Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der KommAustria. „Damit stellt die Qualitäts-Journalismus-Förderung im Ergebnis einen demokratiepolitischen Gewinn für die gesamte Gesellschaft dar“, so Hohensinn.
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung ist in mehrere Segmente unterteilt. Förderungen aus dem Segment „Journalismus-Förderung“ werden nach der Anzahl der hauptberuflich in den Redaktionen der Förderwerber:innen beschäftigten Journalist:innen berechnet. Darauf entfallen rund drei Viertel des jährlichen Förder-Budgets. Im Jahr 2026 sind dies 74 bewilligte Einreichungen mit einem Fördervolumen von gut 15 Millionen Euro. Weitere Förderbereiche sind die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale und internationale bzw. EU-Berichterstattung (2026: 2,5 Millionen Euro), die Förderung von Aus- und Fortbildungs-Maßnahmen (2026: rund 1,1 Millionen Euro), eine Medienkompetenz-Förderung (2026: 700.000 Euro) sowie die Förderung von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs sowie von Medienforschungs-Projekten (2026: knapp 320.000 Euro).
In Summe wurden die Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2026 ausgeschöpft. Alle eingelangten Förderansuchen sowie deren Bewilligungen oder Ablehnungen sind einschließlich der Begründungen auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) unter https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-qjf veröffentlicht und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.
Nähere Informationen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet das Web-Angebot der RTR unter www.rtr.at/QJF.
Presseförderung
Mit dem „Presseförderungsgesetz 2004“ unterstützt der Bund österreichische Tages- und Wochenzeitungen zur Förderung der Vielfalt der Presse in Österreich. Die Mittel der Presseförderung, um die ebenfalls immer auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann, werden jährlich mit dem Bundesbudget festgelegt und sind auf die zwei Segmente „Vertriebsförderung“ für Tages- und Wochenzeitungen sowie auf die „Besondere Förderung“ zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen zu verteilen. Hierzu standen im Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.127.000 Millionen Euro zur Verfügung. Davon flossen knapp 3,9 Millionen Euro in die Vertriebsförderung und rund 3,2 Millionen Euro in die Besondere Förderung zum Erhalt der regionalen Angebotsvielfalt. Auch diese Förderentscheidungen sind auf der Website der RTR Medien als Open Data veröffentlicht und können unter https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-presse abgerufen werden.
Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. rtr.at