Die BJV Bundesjugendvertretung begrüßt die Einigung auf ein neues Klimagesetz, fordert aber ein schnelleres Vorlegen des verbindlichen Fahrplans sowie klare Maßnahmen.
21.8.2026 Bundesjugendvertretung via APA OTS – Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Klimagesetz mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 geeinigt. Die Bundesjugendvertretung (BJV) begrüßt diesen Schritt, betont jedoch, dass er längst überfällig ist und bereits im Regierungsprogramm vorgesehen war. Außerdem sind nach wie vor entscheidende Details offen. Aus Sicht der BJV braucht es nun rasch einen konkreten Gesetzesentwurf, der rechtlich verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen sowie konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 festlegt.
„Junge Menschen haben lange genug auf ein Klimagesetz gewartet. Entscheidend ist jetzt, dass das Gesetz rasch vorgelegt und umgesetzt wird. Der angekündigte Klimafahrplan muss verbindliche Emissionsziele für Bund, Länder, Gemeinden und alle Sektoren sowie eine unabhängige Kontrolle der Zielerreichung sicherstellen“, sagt BJV-Vorsitzende Anna Schwabegger.
Junge Menschen in Klimapolitik einbinden
Die BJV fordert zudem, junge Menschen verbindlich in die Entwicklung und Umsetzung der Klimapolitik einzubinden. Gerade weil sie die Folgen der Klimakrise am längsten tragen werden, müssen ihre Perspektiven bei der Ausgestaltung des Klimafahrplans berücksichtigt werden. „Junge Menschen haben mehr als 2.000 Tage auf ein neues Klimagesetz gewartet. Dass konkrete Maßnahmen nun erst Ende 2027 vorliegen sollen, ist angesichts der Klimakrise zu spät. Es braucht jetzt einen verbindlichen Plan mit wirksamen Maßnahmen“, so BJV-Vorsitzende Lejla Visnjic abschließend.
ANMERKUNG ethos.at:
Aufgrund dieser Aussendung erfahren wir weniger über die Meinungen einzelner Jugendlicher, als vielmehr über die Tatsache, dass des eine Bundesjugend gibt. Diese Tatsache leitet sich ab von einem Gesetz, das vor 25 Jahren beschlossen wurde, das Bundes-Jugendvertretungsgesetz B-JVG. § 2 besagt: „(1) Als Jugendliche im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten alle jungen Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres. (2)Als Jugendorganisationen im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten freiwillige Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Mitglieder vorwiegend Jugendliche im Sinne des Abs. 1 sind, denen gesamtösterreichische Bedeutung zukommt und deren Hauptzweck die Vertretung und die Förderung der Interessen von Jugendlichen ist.“
Ohne die Details dieses Gesetzes zu studieren, kann man schon aufgrund der Prämissen des §2 sagen, dass dieses Gesetz nur Kosten und keinen Nutzen verursacht. Ein Gesetz, das Interessen von 7, 13, 18 und 29-Jährigen in einen Topf wirft und beansprucht, deren Interessen adäquat abbilden zu können, ist genauso sinnvoll wie eine gesetzmäßige Schubladisierung der Interessen der „Generation 50+“ oder der „70- bis 100-Jährigen.“
Das Gesetz, so eine schnelle Beurteilung, hat keinen anderen Zweck, als Berufsjugendlichen eine Spielwiese für ihre künftige Parteikarriere zu geben. Es geht nicht darum, Jugendlichen offen und unabhängig politisches Bewusstsein beizubringen – das sollte Aufgabe parteifreier Schulen sein – sondern es geht darum, diese an das bestehende System von klein auf anzupassen. Der § 3 fordert genau das:
(1) Zur Vertretung der Anliegen der Jugend gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene ist eine Bundes-Jugendvertretung einzurichten. Die Mitglieder der Bundes-Jugendvertretung sollen das 30. Lebensjahr nicht überschreiten und von den nach §§ 4 und 5 nominierungsberechtigten Organisationen entsandt werden.
(2) In Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Jugend berühren können, ist die Bundes-Jugendvertretung den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden, der Landwirte und des Österreichischen Seniorenrates gleichgestellt.
(3) Zur Konstituierung der Bundes-Jugendvertretung sind vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen die vorschlagsberechtigten Organisationen gemäß §§ 4 und 5 in geeigneter Weise auf ihr Vorschlagsrecht aufmerksam zu machen.
(4) Die Organe der Bundes-Jugendvertretung sind die Vollversammlung und das Präsidium.
Die Anpassungsfähigkeit einer systemisch disziplinierten „Bundesjugend“ zeigt sich in der Phraseologie der Alten, die sich aneignen muss, wer in diesem Apparat sein erstes Karrierchen machen will. Zitate aus der vorliegenden Presseaussendung:
„Die Bundesjugendvertretung (BJV) begrüßt diesen Schritt, betont jedoch…“
„längst überfällig…“
„nach wie vor entscheidende Details offen…“
„braucht es nun rasch einen konkreten Gesetzesentwurf…“
„Es braucht jetzt einen verbindlichen Plan …“
So eine Spielwiese kostet auch Geld, das der Staat gemäß § 10 zur Verfügung stellen muss.
(1) Schließen sich Jugendorganisationen zu einem Verein zusammen und wird dieser Verein vom Präsidium der Bundes-Jugendvertretung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle und der Führung seiner Bürogeschäfte betraut, so ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen ermächtigt, mit diesem Verein einen Vertrag abzuschließen, nach dem diesem gegen angemessenen Kostenersatz die Wahrnehmung der Führung der Bürogeschäfte zur Erfüllung der Aufgaben der Bundes-Jugendvertretung abgegolten werden.
Was dieses Mensch-ärgere-dich-nicht für Berufsjugendliche kostet, ist nicht klar. Im Jahresbericht der Bundesjugendvertretung 2025 findet sich keine einzige Zahl. Für das Jahr 2019 findet man auf wikipedia unter „Umsatz“ die Angabe: 946.655 Euro.
Nicht zuletzt ist zu klären, wer für die Vollziehung zuständig ist. § 14: Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut.
Es gibt demnach derzeit, 2026, kein Vollzugsorgan. Zwar haben wir Korinna Schumann als Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Der Fächer ihrer Zuständigkeit ist breit genug, aber „soziale Sicherheit und Generationen“ sind nicht dabei!
ethos.at hat bei der BJV nachgefragt:
Im Jahresbericht der Bundesjugendvertretung 2025 finden sich keine Zahlen zum Budget des BJV. Bitte um Information: Gesamtbudget 2025 und Aufgliederung in Kosten für Personal, Verwaltung, Kampagnen ua.
Laut § 14 B-JVG. gilt: Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut. So ein Ministerium existiert derzeit nicht. Welches Ministerium ist nun für BJV zuständig und von welchem Ministerium kommt die Finanzierung?
Die ANTWORT hat BJV-Geschäftsführer presse@bjv.at hat am 26.08.2026 14:47 CEST geschrieben:
Unser Jahresbericht umfasst keine budgetären Informationen, da sowohl der Jahresabschluss als auch Rechenschaftsbericht unseren Mitgliedern auf der jährlichen Vollversammlung zur Verfügung gestellt werden. Zu einer Offenlegung darüber hinaus sind wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Bundesjugendvertretung (BJV) selbst keine Rechtsgeschäfte abschließt, sondern gemäß §10 des Bundes-Jugendvertretungsgesetzes das Präsidium bemächtigt ist, einen eigens eingerichteten Verein mit den Geschäften zu betrauen. Daher hat das BJV-Präsidium den Verein „Österreichische Kinder- und Jugendvertretung“ (kurz ÖJV, ZVR-Zahl: 902252246) mit der Führung der Geschäfte der BJV beauftragt. Der Vorstand der ÖJV und das Büro kümmern sich also um die laufende Arbeit der Bundesjugendvertretung.
Gerne können wir Ihnen folgende Auskunft zum Geschäftsjahr 2025 geben:
Einnahmen
Die ÖJV konnte in diesem Zeitraum Einnahmen iHv ca. 1.3 Millionen Euro verzeichnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- 36,0% Förderungen durch das Bundeskanzleramt
- 26,1% Mitgliedsbeiträge
- 22,4% Förderungen durch Erasmus+
- 11,7% Sonstige Förderungen durch den Bund
- 2,5% Förderungen durch die Bundesländer
- 1,1% Sonstige Einnahmen
Ausgaben
Die ÖJV hat in demselben Zeitraum Ausgaben iHv ca. 1,3 Millionen Euro verzeichnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- 61,2% Personalkosten
- 22,9% projektebezogene Ausgaben
- 14,2% Bürobetrieb
- 1,1% Drucksorten & Kampagnen
- 0,3% Rücklagen
Der Rest ergibt sich jeweils aus Rundungsdifferenzen.
Die Zuständigkeit für kinder- und jugendpolitische Anliegen liegt in der derzeitigen Bundesregierung bei der Ministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt. Nachdem das Gesetz bereits 25 Jahre alt ist, finden Sie dort noch die damalige Ressortbezeichnung.