21. August 2026 – (Presseinformation des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft bmluk.gv.at)
240 Mio. Ꞓ Paket bringt spürbare Entlastung durch eine einmalige Erhöhung des Prämienzuschusses zur Dürreversicherung in der Hagelversicherung, temporäres Aussetzen der Sozialversicherungsbeiträge, Zinszuschüsse bei Betriebsmittelkrediten und Stundungen bei Agrarinvestitionskrediten.

Die vergangenen zwölf Monate waren die trockensten seit Beginn der Aufzeichnungen 1850. Die extreme Trockenheit hat in der heimischen Landwirtschaft historische Schäden verursacht. Laut Österreichischer Hagelversicherung beläuft sich der Gesamtschaden bereits auf über eine Milliarde Euro. Mit einer weiteren Verschärfung der Lage ist zu rechnen. Betroffen sind das gesamte Bundesgebiet und sämtliche landwirtschaftlichen Kulturen in unterschiedlichem Ausmaß.
Das bewährte österreichische System der landwirtschaftlichen Risikoversicherung bildet dabei die zentrale Säule zur Absicherung der Betriebe. Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig war jedoch von Beginn an klar, dass es angesichts der außergewöhnlichen Situation zusätzliche Unterstützung braucht. Nun konnte nach langen intensiven Verhandlungen und dem Einsatz von Bundeskanzler Christian Stocker eine Einigung auf ein umfassendes Dürre-Hilfspaket beschlossen werden, das kurzfristig hilft und langfristige Weichen stellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen schaffen Entlastung durch dringend notwendige Liquidität für die Finanzierung von Futter, Saatgut und notwendigen Betriebsmitteln. Für alle Maßnahmen gibt es konkrete Pläne, wie sie gegenfinanziert werden.
Ebenso wurde eine Einigung auf ein Klimagesetz erreicht. Das ist ein Meilenstein zum Schutz des heimischen Klimas. Österreich soll 2040 klimaneutral sein. Das Ziel wird klar gesetzlich verankert. Der Klimafahrplan wird bis Ende 2027 erstmals von der Bundesregierung beschlossen und entsprechend am 2040-Ziel ausgerichtet. Darin müssen Sektorziele, klare Maßnahmen, Zeitpläne und Zuständigkeiten festgehalten werden.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Wir lassen unsere Bäuerinnen und Bauern in dieser katastrophalen Situation nicht im Stich. Für uns war völlig klar, dass wir so lange Verhandeln, bis wir eine tatsächliche Lösung erzielen. Wenn eine historische Dürre ganze Existenzen bedroht, braucht es rasche und wirksame Hilfe. Deshalb unterstützen wir gezielt dort, wo es jetzt am notwendigsten ist, nämlich durch Liquidität für Futter und Betriebsmittel. Gleichzeitig bleibt unser bewährtes System der Hagelversicherung eine zentrale Absicherung, das wir mit den notwendigen Anreizen weiter ausbauen wollen. Diese zusätzliche Unterstützung braucht es, damit die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln gesichert bleibt.“
Finanzminister Markus Marterbauer: „Diese Bundesregierung liefert, auch bei schwierigen Themen. Wir halten am Ziel der Klimaneutralität 2040 fest, Ende 2027 wird erstmals von der Bundesregierung ein Klimafahrplan beschlossen. Österreich wird damit ein Vorreiter in der Klimapolitik und das ist ein Garant für weiteren wirtschaftlichen Erfolg. Erste Dürrehilfen für Bäuerinnen und Bauern sind bereits durch die Hagelversicherung unterwegs, wir liefern nun notwendige Ergänzungen.“
Abgeordneter zum Nationalrat Michael Bernhard: „Wir NEOS haben von Anfang an gesagt: Wenn Menschen Hilfe brauchen, müssen wir handeln – schnell, konsequent und treffsicher. Mit der heute präsentierten Maßnahme haben wir eine gute Lösung für die Landwirte und für ganz Österreich geschaffen. Gleichzeitig setzen wir Anreize, damit sich in Zukunft mehr Landwirte versichern. Klar ist aber auch: Entschädigungen allein reichen nicht. Wir dürfen nicht nur die Symptome bekämpfen, sondern müssen an die Ursache. Deshalb haben wir in den Verhandlungen auf das Klimagesetz gepocht – nicht aus Parteitaktik, sondern aus Verantwortung. Denn die beste Kompensation ist Prävention. Mit einem klaren gesetzlichen Rahmen, dem Ziel der Klimaneutralität und einer verbindlichen Planung bis 2040 schaffen wir Prävention und Planungssicherheit für unsere Betriebe. Und auch beim Bodenschutz kommen wir voran: Wir gehen das Ziel an, die Bodenversiegelung auf 2,5 Hektar pro Tag zu senken – so wie wir es schon in den Regierungsverhandlungen eingebracht haben.“
Vier zentrale Maßnahmen für rasche Entlastung
Einmalige Anhebung des öffentlichen Prämienzuschusses zur Dürreversicherung in der Österreichischen Hagelversicherung: Das Ziel ist, die Durchversicherungsraten in der Dürreversicherung zu steigern.
Befristete Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Dadurch bleibt zusätzliche Liquidität unmittelbar auf den betroffenen Betrieben.
Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite: Für den notwendigen Ankauf von Futtermitteln, Saatgut, Düngemitteln und weiteren Betriebsmitteln.
Stundung bei Agrarinvestitionskrediten: Betriebe erhalten mehr zeitlichen Spielraum bei bestehenden Rückzahlungsverpflichtungen.
Einmalige Erhöhung der Prämienzuschüsse zur Dürreversicherung
Um einen Anreiz zur Versicherung zu schaffen, werden die öffentlichen Prämienzuschüsse in der Dürreversicherung der Österreichischen Hagelversicherung einmalig 2027 um 10 % auf 65 % erhöht. Auch bei Neueintritten in diesem Jahr kommt es zu Prämienzuschüssen. Insgesamt eine Summe von 50 Mio. Ꞓ, finanziert durch Bund und Länder.
Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Ein wichtiger Teil des Hilfspakets ist die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Sie bringt den landwirtschaftlichen Familienbetrieben eine spürbare Entlastung. Dafür wurden 140 Mio. Ꞓ ausverhandelt. Diese Maßnahme ist gegenfinanziert durch eine Reduktion der Hebesätze bis 2031.
Vergünstigte Betriebsmittelkredite sichern Liquidität
Beim Grünland wird mit einem Ertragsrückgang von mindestens 33 % gerechnet, beim Silomais von mindestens 25 %. Gleichzeitig steigen die Preise für Grundfuttermittel laufend. Viele landwirtschaftliche Betriebe müssen deshalb Futter zukaufen und brauchen dafür ausreichend finanzielle Mittel. Um die Liquidität der Betriebe zu sichern, wird deshalb ein breit angelegtes Modell für Betriebsmittelkredite geschaffen. Damit können notwendige Ausgaben wie der Zukauf von Futter oder Saatgut finanziert werden.
Bund und Länder stellen insgesamt 25 Mio. Ꞓ für Zinszuschüsse zur Verfügung. Dadurch kann ein Kreditvolumen von bis zu 300 Mio. Ꞓ mobilisiert werden.
Mehr finanzieller Spielraum durch den Agrarinvestitionskredit
Der Agrarinvestitionskredit, kurz AIK, ist seit Jahren ein wesentliches Instrument zur Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft. Jährlich werden rund 1.500 landwirtschaftliche Betriebe damit unterstützt, dadurch wurden Investitionen von rund 1,8 Mrd. Ꞓ ausgelöst. Insbesondere in der aktuellen Situation setzt die Möglichkeit einer Stundung unmittelbar bei den finanziellen Verpflichtungen der Betriebe an und es bleibt kurzfristig mehr Geld am Betrieb. Für diesen Bereich sind 25 Mio. Ꞓ vorgesehen. Auch hier leisten die Länder einen Anteil.
Gegenfinanzierung
Die Bundesregierung hat versucht die Notwendigkeit kurzfristiger Hilfen mit der Notwendigkeit der mittel- und langfristigen Budgetsanierung in Einklang zu bringen. Dazu wurden folgende Begleitmaßnahmen vereinbart: Der Hebesatz in der Krankenversicherung der bäuerlichen Sozialversicherung beträgt grundsätzlich 387 %. Dieser wird als Beitrag der Landwirtschaft zum Bundesbudget für die Jahre 2027-31 im Ausmaß von jährlich 50 Mio. Ꞓ reduziert. Diese Maßnahme hat keine negativen Auswirkungen auf die bäuerlichen Versicherten. Die Finanzierung der Zinszuschüsse und Stundungen erfolgt durch Bund und Länder. Der Bundesbeitrag wird durch Umschichtungen im Bereich des Landwirtschaftsministeriums erbracht. Die Finanzierung der Versicherungsanreizes erfolgt analog zur bestehenden Prämienförderung zu gleichen Teilen durch Bund und Länder.
Dürrepaket verbindet Soforthilfe mit langfristiger Umwelt- und Klimapolitik
Über die unmittelbaren Entlastungsmaßnahmen hinaus hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Dürrepakets darauf verständigt, zentrale umwelt- und klimapolitische Vorhaben voranzutreiben. Das Klimagesetz, eine Novelle zur Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und das Carbon-Capture-and Storage Gesetz werden zeitnah in Begutachtung geschickt. Beim Bodenschutz wird zudem bis Ende 2026 ein Zielpfad mit Maßnahmen für die Erreichung des 2,5-Hektar-Ziels erarbeitet.
Damit verbindet die Bundesregierung rasche Unterstützung für die von der Dürre betroffenen Bäuerinnen und Bauern mit langfristigen Weichenstellungen für eine verantwortungsvolle Umwelt- und Klimapolitik.
Bereits im Vorfeld wurden zudem bürokratische Erleichterungen bei der Abwicklung von Fördermaßnahmen im Agrarumweltprogramm umgesetzt.
Zudem leistet die österreichische Landwirtschaft seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Rund 80 % der Betriebe nehmen freiwillig am Österreichischen Agrarumweltprogramm teil und setzen damit gezielt Maßnahmen für Klima, Umwelt und Biodiversität um. Gleichzeitig wird auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels konsequent vorangetrieben, etwa durch die Züchtung trockenheitstoleranter Sorten oder die Förderung effizienter Bewässerungssysteme und nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden.
Kommentar Günther Koller stellv. Obmann Christlich Freisinnige Union (#CFU ): „Das ist pure Verachtung. Die Regierung nimmt den eigenen Bauern mitten in der Dürre-Notlage netto 110 Millionen Euro weg – 140 Millionen „Erlass“, dafür 250 Millionen Rückfluss aus der bäuerlichen Sozialversicherung.
Regierung schnürt Dürrepaket, das sich die Bauern größtenteils selbst zahlen dürfen
24.8.2026 – FPÖ-Presseinformation via APA OTS – „Wer Versorgungssicherheit und regionale Lebensmittel ernst nimmt, darf die bäuerlichen Familienbetriebe in einer solchen Krise nicht im Stich lassen. Die Landwirtschaft ist ein tragender Teil unserer Heimat. Sie sichert Arbeitsplätze, erhält unsere Kulturlandschaft und versorgt die Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln. Die Hilfe muss dort ankommen, wo der Schaden entstanden ist: direkt auf den Höfen“, kritisiert FPÖ-Landesparteiobmann und LHStv. Dr. Manfred Haimbuchner die Pläne der Bundesregierung für eine Dürrehilfe.
„Die Bundesregierung verkauft ein 240-Millionen-Euro-Paket als Dürrehilfe. In Wahrheit kommen viele Mittel nicht bei den tatsächlich geschädigten Bauern an, sondern fördern die Hagelversicherung und die Banken. Österreichs Landwirtschaft verdient echte Hilfe statt neuer Belastungen durch die Hintertür“, ergänzt der Obmann der Freien Bauern Oberösterreich, DI Dr. Arthur Kroismayr.
Die direkten Schäden durch die Dürre betragen in Österreich rund eine Milliarde Euro. Dazu kommen Folgeschäden durch fehlendes Futter, geringere Tierleistungen, Qualitätsverluste und Schäden am Markt. Agrarökonomen beziffern den Gesamtschaden für die heimische Landwirtschaft auf zwei bis drei Milliarden Euro. Dem stehen 240 Millionen Euro aus dem angekündigten Dürrepaket gegenüber. Das entspricht nur rund zehn Prozent des tatsächlichen Schadens.
„Unsere Bauern kämpfen um ihre Höfe, ihre Tiere und ihre Zukunft. Die Bundesregierung antwortet mit einem Paket, das zu klein ist und zum Teil von den Bauern selbst bezahlt wird“, so Kroismayr.
140 Millionen Euro sollen über zwei Monate niedrigere SVS-Beiträge an alle österreichischen Bauern fließen. Davon profitieren auch Betriebe ohne Dürreschäden. Besonders kritisch sieht Kroismayr allerdings die geplante Finanzierung aus Rücklagen der Krankenversicherung. „Es ist nicht redlich, eine Entlastung anzukündigen und sie dann aus Mitteln zu finanzieren, die den Versicherten gehören. Die Bundesregierung muss ehrlich sagen, woher das Geld kommt. Es darf nicht sein, dass bäuerliche Familien über Umwege selbst für eine Hilfe aufkommen, aus Geld, das ihnen eigentlich zusteht“, stellt Haimbuchner klar.
„Diese Rücklagen gehören den Versicherten. Sie gehören nicht dem Staat und sie sind kein Sparschwein für kurzfristige Regierungsankündigungen. Am Ende zahlen die Bauern ihre Unterstützung wieder selbst“, ergänzt Kroismayr.
Weitere 50 Millionen Euro sollen als Zinsstützung und Kreditstundungen fließen. Bei mindestens 50.000 betroffenen Betrieben bedeuten allein 25 Millionen Euro Zinszuschüsse rechnerisch rund 500 Euro je Betrieb. „Das hilft einem Betrieb mit vertrockneten Feldern, fehlendem Futter und hohen laufenden Kosten kaum weiter. Dafür werden Banken direkt unterstützt. Das ist der falsche Weg“, stellt Kroismayr klar. Zusätzlich sind 50 Millionen Euro für die Hagelversicherung vorgesehen. Diese erzielte im Jahr 2025 einen Überschuss von 117 Millionen Euro.
„Wenn unsere Bauern in Not sind, muss das Geld zu den Bauern gehen. Nicht zuerst zu Banken und Versicherungen. Verantwortung für den ländlichen Raum zeigt sich nicht in großen Ankündigungen, sondern durch rasche und treffsichere Unterstützung für die Betroffenen, wie etwa durch die von uns vorgeschlagene Aussetzung der Mineralölsteuer und andere sinnvolle Maßnahmen“, betonen Haimbuchner und Kroismayr abschliessend.
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23.8.2026 – Freiheitlicher Parlamentsklub via APA OTS – Finanzminister bestätigt: CO₂-Einnahmen fließen ins allgemeine Budget – Klimaminister Totschnig behauptet das Gegenteil
Am Freitag hat Schwarz-Rot-Pink die Einigung auf ein neues Klimagesetz samt Klimaneutralität 2040 verkündet. Doch während die Bundesregierung damit einen milliardenschweren Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft auf den Weg bringen will, widersprechen sich ihre eigenen Minister bereits bei einer zentralen Frage: Was passiert mit den Milliarden aus der CO₂-Bepreisung?
Das zeigen zwei aktuelle Beantwortungen von Anfragen des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Paul Hammerl. SPÖ-Finanzminister Marterbauer bestätigt, dass die Einnahmen aus CO₂-Bepreisung und Emissionshandel nicht zweckgebunden sind und dem allgemeinen Budget zufließen. ÖVP-Klimaminister Totschnig führt hingegen genau diese Einnahmen als Finanzierungsquelle für Klimaschutz- und Entlastungsmaßnahmen an.
2025 nahm der Bund 1.416,59 Millionen Euro aus der nationalen CO₂-Bepreisung und weitere 302,61 Millionen Euro aus dem EU-Emissionshandel ein. Dem standen lediglich 88,02 Millionen Euro an Klimabonus-Nachzahlungen aus früheren Jahren gegenüber. Rechnerisch verbleiben damit rund 1,63 Milliarden Euro.
„Die Bundesregierung verkauft die Einigung auf das Klimagesetz als großen Durchbruch, gleichzeitig kann sie nicht einmal widerspruchsfrei erklären, was mit den bereits kassierten CO₂-Milliarden passiert. Die CO₂-Steuer bleibt, der Klimabonus ist weg und Marterbauer kassiert die Milliarden fürs Budget“, kritisierten FPÖ-Budgetsprecher NAbg. Arnold Schiefer und der stellvertretende Energiesprecher NAbg. Paul Hammerl.
Besonders brisant sei der direkte Widerspruch innerhalb der Bundesregierung: „Marterbauer sagt: Nicht zweckgebunden, allgemeines Budget. Totschnig behauptet: CO₂-Einnahmen finanzieren Klimaschutz und Entlastung. Zwei Minister, dieselben Milliarden, zwei gegenteilige Auskünfte an den Nationalrat und wenige Stunden später einigen sie sich auf ein Klimagesetz, das Österreich bis 2040 grundlegend umbauen soll.“
Dabei gehe es um gewaltige Summen. Die Klimaneutralität 2040 werde mit Kosten von bis zu 178,7 Milliarden Euro beziffert. „Dieses österreichische Gold-Plating schafft keinen zusätzlichen Wohlstand, sondern vor allem neue Belastungen und lädt die Rechnung bei den kommenden Generationen ab“, so Schiefer und Hammerl. Gleichzeitig verliere Österreich massiv an Wettbewerbsfähigkeit. Laut WKO-Industrieradar 2026 nennt bereits jeder vierte Industriebetrieb die Verlagerung von Beschaffung, Produktion oder Vertrieb als mögliche Maßnahme innerhalb der kommenden 24 Monate. Auf Sicht von drei bis fünf Jahren hält sogar rund die Hälfte eine teilweise Verlagerung von Produktion und Fertigung ins Ausland für wahrscheinlich. Bereits rund 37.000 Industriearbeitsplätze seien verloren gegangen.
„Während unsere Industrie Arbeitsplätze abbaut und Betriebe über die Abwanderung nachdenken, zementiert die Bundesregierung einen bis zu 178,7 Milliarden Euro schweren österreichischen Sonderweg. Das ist wirtschaftspolitisch brandgefährlich“, warnten die beiden Abgeordneten.
Auch der Verweis auf den EU-Klimasozialfonds ändere daran nichts. Während 2024 noch rund 1,91 Milliarden Euro Klimabonus ausbezahlt wurden, stehen Österreich aus dem Klimasozialfonds inklusive nationaler Kofinanzierung nur rund 103 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. „Bildlich gesprochen: Von 100 Euro Klimabonus bleiben als jährlicher Ausgleich gerade einmal rund fünf Euro übrig. Das als gleichwertigen sozialen Ausgleich zu verkaufen, ist absurd.“
„Die Regierung hat sich auf das Ziel geeinigt, die konkrete Rechnung dafür will sie aber offenbar erst später präsentieren. Bevor Schwarz-Rot-Pink Österreich auf diesen milliardenschweren Sonderweg zwingt, muss sie erst einmal offenlegen, wer die bis zu 178,7 Milliarden Euro bezahlt, wohin die bereits kassierten CO₂-Milliarden fließen und wie verhindert werden soll, dass noch mehr Industrie und Arbeitsplätze Österreich verlassen“, so Schiefer und Hammerl abschließend.
ethos.at hat nachgefragt und keine Antwort erhalten (Stand 30. August 2026)
Wir finden in der aktuellen Presseinformation nur Informationen über die Ausgleiche der finanziellen Verluste der Bauern. Bitte um Auskunft, wie sich die Lage für die Konsumenten bis zur nächsten Ernte 2027 entwickeln wird, 1. konkret bei Getreide, Kartoffel, Gemüse und Obst.
Ad Gegenfinanzierung: „Der Hebesatz in der Krankenversicherung der bäuerlichen Sozialversicherung beträgt grundsätzlich 387%.“ Annm: Was bedeutet das?
„Dieser wird als Beitrag der Landwirtschaft zum Bundesbudget für die Jahre 2027-31 im Ausmaß von jährlich 50 Mio. Ꞓ reduziert.“ Annm: Was bedeutet das?
„Diese Maßnahme hat keine negativen Auswirkungen auf die bäuerlichen Versicherten.“ Anm: Warum nicht?
„Der Bundesbeitrag wird durch Umschichtungen im Bereich des Landwirtschaftsministeriums erbracht.“ Anm: Warum nicht durch Umschichtungen aus dem Verteidigungsministerium, wo Milliarden für nicht lebensnotwendige Maßnahmen, ja sogar zum Teil für tödliche Maßnahmen ausgegeben werden!
RÜCKBLICK 11. August 2026 – BMLUK informiert:
Die anhaltende Dürre verursacht in der österreichischen Landwirtschaft Schäden in historischem Ausmaß. Nach der gestern von der Österreichischen Hagelversicherung präsentierten Schadensbilanz beläuft sich der Gesamtschaden mittlerweile auf rund eine Milliarde Euro. Betroffen sind sämtliche landwirtschaftliche Kulturen in allen Bundesländern.
ethos.at hat nachgefragt und keine Antwort erhalten (Stand 30. August 2026)
- Das Ministerium nennt Zahlen der Hagelversicherung. Hat das Ministerium keine eigenen Erhebungen?
- Welche Bundesländer sind mit Ausfällen in welcher Höhe in welchen Bereichen betroffen? (Angaben in Tonnen, nicht in Euro-Verlusten)
- Sind auch Ernteschäden aufgrund von Trockenheit durch die Hagelversicherung gedeckt? Oder durch andere Versicherungen?
- Wie hoch waren die exakten Veränderungen der Niederschläge in den einzelnen Bundesländern in den Monaten April, Mai, Juni, Juli?
- Welche Sofortmaßnahmen hat das BMLUK bis Ende August geplant?
24.8.2026 – Industriellenvereinigung Wien via APA OTS – IV-Wien Präsident: Pragmatisches und nachhaltiges Handeln statt populistischem Theaterdonner – Statt Vorteilen für das Klima drohen einseitige Wettbewerbsverzerrungen
“Das standortpolitische Unverständnis dieser Bundesregierung wird zunehmend zu einer echten Bedrohung für den Wohlstand aller Österreicherinnen und Österreicher“, so der Präsident der Industriellenvereinigung (IV) Wien, Christian C. Pochtler. „Ich habe immer wieder betont, dass der Klimawandel einer der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit ist und dass wir es den nachfolgenden Generationen schuldig sind, hier mit Innovation, Forschung und Entwicklung für nachhaltige Lösungen zu sorgen“, wie Pochtler unterstrich. So habe sich die heimische Industrie hat sich immer zu dem gemeinsamen EU-Ziel der Klimaneutralität 2050 voll bekannt. „Unsere Unternehmen haben ihren Transformationspfad längst eingeschlagen. Der Weg dahin muss aber von langfristig denkendem Pragmatismus und nicht kurzfristigem Populismus geprägt sein!“
Die nunmehrige Junktimierung von „in Zeiten leerer Kassen mehr als fraglichen Dürrehilfen“ mit einem „populistischen Gold Plating ohne sichtbaren Nutzen für das Klima“ sei ein „Symptom dafür, dass man die Zeichen der Zeit nach wie vor nicht verstanden hat“, so der Präsident. Die heimische Industrie sei seit Jahren unter Druck, es seien bereits massiv Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor allem aufgrund der fehlgeleiteten Standortpolitik verloren gegangen, so Pochtler. Eine einseitige Vorverlegung des Klimaziels durch Österreich werde dem globalen Klima keinen Nutzen bringen, aber „unserer Wirtschaft sehr wohl schaden. Der einzige Effekt einer solchen Maßnahme wäre, dass wir anderen EU-Staaten mehr Zeit und geringere Kosten auf ihrem Transformationspfad ermöglichen, während die heimische Industrie die entsprechenden Lasten viel früher und zur Gänze trägt“, wie Pochtler betonte.
Hier würden damit „ohne Not, aus defacto rein innenpolitischen Gründen, den Unternehmen weitere Hürden bei ihrem Bemühen, Wachstum und damit Arbeitsplätze zu schaffen, in den Weg gelegt – das ist unverantwortlich.“ Zudem die Politik hier, mit den Unternehmen, einmal mehr andere in die Verantwortung nehme, „wo aber bleibt die Verantwortung der Politik selbst? Werden jene Politiker, die jetzt vollmundige Versprechen aus dem Nichts heraus machen, dann auch Rechenschaft ablegen müssen, wenn politisch willkürlich erfundene Ziele nicht erreicht werden können?“, so Pochtler.
Diese „unnötigen und einseitigen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der heimischen Industrie und Wirtschaft“ würden jedenfalls keinen Mehrwert für das Klima bringen, zumal die Transformation des Wirtschaft- und Energiesystems „nur mit der Industrie und sicher nicht gegen die Industrie funktionieren kann“, so Pochtler deutlich. Der Weg zu einem effektiven Klimaschutz führe sicher nicht über den Weg vermeintlich populärer Schnellschüsse, wie der Präsident abschließend betonte, denn „der Weg muss ökonomisch und standortpolitisch sinnvoll sein. Sonst schaden wir uns nur massiv selbst, bewegen in der eigentlichen Sache aber gar nichts. Wer immer nur alleine ‚vorreitet‘, reitet irgendwann allein“, so Pochtler.
Grüne: „ÖVP, SPÖ und NEOS machen aus dem Klimagesetz einen Freibrief fürs Nichtstun“
22.8.2026 – Grüner Klub im Parlament via APA OTS – „Jetzt ist wenigstens ausgesprochen, worum es dieser Bundesregierung beim Klimagesetz wirklich geht: um möglichst wenig Verbindlichkeit und möglichst keine Konsequenzen“, sagt die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer, zu den Aussagen von Klimaminister Norbert Totschnig in der gestrigen ZiB 2. Totschnig hatte dort betont, dass der geplante Klimafahrplan „ohne Sanktionen“ auskommen soll. „Die Regierung schreibt Klimaneutralität ins Gesetz und gleichzeitig die Folgenlosigkeit ihres eigenen Scheiterns. Wer heute schon ankündigt, dass das Verfehlen der Ziele keinerlei Konsequenzen hat, sagt den Menschen in Wahrheit: Verlasst euch nicht darauf, dass wir das ernst meinen.“
Statt verbindlicher Klimapolitik produziere die Bundesregierung Ziele mit eingebautem Rückwärtsgang. „Die Regierung erklärt heute ein Ziel für 2040, will wesentliche konkrete Maßnahmen aber erst Jahre später festlegen. Dazu kommen eine Standortklausel, Hintertüren und jetzt die ausdrückliche Versicherung des Klimaministers, dass ohnehin keine Sanktionen drohen. Das ist kein Sicherheitsnetz für den Klimaschutz, sondern ein Fluchtweg für die Bundesregierung.“
Umso bemerkenswerter sei der Jubel der SPÖ über das Gesetz: „Während Norbert Totschnig offen sagt, dass bei einem Scheitern keine Sanktionen drohen, verkaufen SPÖ und NEOS genau dieses Gesetz als großen klimapolitischen Fortschritt. Andere Regierungen überlegen sich, wie sie ihre Ziele erreichen. Diese Regierung baut sich schon heute die Ausreden von morgen ins Gesetz und feiert sich auch noch dafür. So organisiert man Verantwortungslosigkeit.“
„Wir haben diesen Sommer eine Hitzewelle nach der nächsten erlebt. Die Menschen spüren längst, was die Klimakrise bedeutet: in Pflegeheimen und Krankenhäusern, bei der Arbeit auf der Straße und in den eigenen vier Wänden. Trotzdem tut diese Bundesregierung so, als hätten wir beliebig viel Zeit. Die haben wir nicht. Wenn wir jetzt nicht handeln, war das der kühlste Sommer unseres restlichen Lebens“, sagt Maurer.
Trotzdem bleibe das Programm von ÖVP, SPÖ und NEOS: mehr Beton, neue Autobahnen und zu wenig Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren. „Norbert Totschnig hat auf den Punkt gebracht, was mit diesem Gesetz nicht stimmt: Es soll niemanden zu etwas verpflichten. Und SPÖ und NEOS feiern ein Gesetz, bei dem die Regierung selbst schon ankündigt, dass ein Scheitern folgenlos bleibt. Beim Klimaschutz zählt aber nicht, wie oft Regierungsparteien von einem ‚klaren Bekenntnis‘ oder einem ‚Meilenstein‘ sprechen, sondern ob gehandelt wird. Und genau das tut diese Bundesregierung nicht“, hält Maurer fest.
Die BJV Bundesjugendvertretung begrüßt die Einigung auf ein neues Klimagesetz, fordert aber ein schnelleres Vorlegen des verbindlichen Fahrplans sowie klare Maßnahmen.
21.8.2026 Bundesjugendvertretung via APA OTS – Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Klimagesetz mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 geeinigt. Die Bundesjugendvertretung (BJV) begrüßt diesen Schritt, betont jedoch, dass er längst überfällig ist und bereits im Regierungsprogramm vorgesehen war. Außerdem sind nach wie vor entscheidende Details offen. Aus Sicht der BJV braucht es nun rasch einen konkreten Gesetzesentwurf, der rechtlich verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen sowie konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 festlegt.
„Junge Menschen haben lange genug auf ein Klimagesetz gewartet. Entscheidend ist jetzt, dass das Gesetz rasch vorgelegt und umgesetzt wird. Der angekündigte Klimafahrplan muss verbindliche Emissionsziele für Bund, Länder, Gemeinden und alle Sektoren sowie eine unabhängige Kontrolle der Zielerreichung sicherstellen“, sagt BJV-Vorsitzende Anna Schwabegger.
Junge Menschen in Klimapolitik einbinden
Die BJV fordert zudem, junge Menschen verbindlich in die Entwicklung und Umsetzung der Klimapolitik einzubinden. Gerade weil sie die Folgen der Klimakrise am längsten tragen werden, müssen ihre Perspektiven bei der Ausgestaltung des Klimafahrplans berücksichtigt werden. „Junge Menschen haben mehr als 2.000 Tage auf ein neues Klimagesetz gewartet. Dass konkrete Maßnahmen nun erst Ende 2027 vorliegen sollen, ist angesichts der Klimakrise zu spät. Es braucht jetzt einen verbindlichen Plan mit wirksamen Maßnahmen“, so BJV-Vorsitzende Lejla Visnjic abschließend.
ANMERKUNG ethos.at:
Aufgrund dieser Aussendung erfahren wir weniger über die Meinungen einzelner Jugendlicher, als vielmehr über die Tatsache, dass des eine Bundesjugend gibt. Diese Tatsache leitet sich ab von einem Gesetz, das vor 25 Jahren beschlossen wurde, das Bundes-Jugendvertretungsgesetz B-JVG. § 2 besagt: „(1) Als Jugendliche im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten alle jungen Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres. (2)Als Jugendorganisationen im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten freiwillige Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Mitglieder vorwiegend Jugendliche im Sinne des Abs. 1 sind, denen gesamtösterreichische Bedeutung zukommt und deren Hauptzweck die Vertretung und die Förderung der Interessen von Jugendlichen ist.“
Ohne die Details dieses Gesetzes zu studieren, kann man schon aufgrund der Prämissen des §2 sagen, dass dieses Gesetz nur Kosten und keinen Nutzen verursacht. Ein Gesetz, das Interessen von 7, 13, 18 und 29-Jährigen in einen Topf wirft und beansprucht, deren Interessen adäquat abbilden zu können, ist genauso sinnvoll wie eine gesetzmäßige Schubladisierung der Interessen der „Generation 50+“ oder der „70- bis 100-Jährigen.“
Das Gesetz, so eine schnelle Beurteilung, hat keinen anderen Zweck, als Berufsjugendlichen eine Spielwiese für ihre künftige Parteikarriere zu geben. Es geht nicht darum, Jugendlichen offen und unabhängig politisches Bewusstsein beizubringen – das sollte Aufgabe parteifreier Schulen sein – sondern es geht darum, diese an das bestehende System von klein auf anzupassen. Der § 3 fordert genau das:
(1) Zur Vertretung der Anliegen der Jugend gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene ist eine Bundes-Jugendvertretung einzurichten. Die Mitglieder der Bundes-Jugendvertretung sollen das 30. Lebensjahr nicht überschreiten und von den nach §§ 4 und 5 nominierungsberechtigten Organisationen entsandt werden.
(2) In Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Jugend berühren können, ist die Bundes-Jugendvertretung den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden, der Landwirte und des Österreichischen Seniorenrates gleichgestellt.
(3) Zur Konstituierung der Bundes-Jugendvertretung sind vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen die vorschlagsberechtigten Organisationen gemäß §§ 4 und 5 in geeigneter Weise auf ihr Vorschlagsrecht aufmerksam zu machen.
(4) Die Organe der Bundes-Jugendvertretung sind die Vollversammlung und das Präsidium.
Die Anpassungsfähigkeit einer systemisch disziplinierten „Bundesjugend“ zeigt sich in der Phraseologie der Alten, die sich aneignen muss, wer in diesem Apparat sein erstes Karrierchen machen will. Zitate aus der vorliegenden Presseaussendung:
„Die Bundesjugendvertretung (BJV) begrüßt diesen Schritt, betont jedoch…“
„längst überfällig…“
„nach wie vor entscheidende Details offen…“
„braucht es nun rasch einen konkreten Gesetzesentwurf…“
„Es braucht jetzt einen verbindlichen Plan …“
So eine Spielwiese kostet auch Geld, das der Staat gemäß § 10 zur Verfügung stellen muss.
(1) Schließen sich Jugendorganisationen zu einem Verein zusammen und wird dieser Verein vom Präsidium der Bundes-Jugendvertretung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle und der Führung seiner Bürogeschäfte betraut, so ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen ermächtigt, mit diesem Verein einen Vertrag abzuschließen, nach dem diesem gegen angemessenen Kostenersatz die Wahrnehmung der Führung der Bürogeschäfte zur Erfüllung der Aufgaben der Bundes-Jugendvertretung abgegolten werden.
Was dieses Mensch-ärgere-dich-nicht für Berufsjugendliche kostet, ist nicht klar. Im Jahresbericht der Bundesjugendvertretung 2025 findet sich keine einzige Zahl. Für das Jahr 2019 findet man auf wikipedia unter „Umsatz“ die Angabe: 946.655 Euro.
Nicht zuletzt ist zu klären, wer für die Vollziehung zuständig ist. § 14: Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut.
Es gibt demnach derzeit, 2026, kein Vollzugsorgan. Zwar haben wir Korinna Schumann als Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Der Fächer ihrer Zuständigkeit ist breit genug, aber „soziale Sicherheit und Generationen“ sind nicht dabei!
ethos.at hat bei der BJV nachgefragt:
Im Jahresbericht der Bundesjugendvertretung 2025 finden sich keine Zahlen zum Budget des BJV. Bitte um Information: Gesamtbudget 2025 und Aufgliederung in Kosten für Personal, Verwaltung, Kampagnen ua.
Laut § 14 B-JVG. gilt: Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut. So ein Ministerium existiert derzeit nicht. Welches Ministerium ist nun für BJV zuständig und von welchem Ministerium kommt die Finanzierung?
Die ANTWORT hat BJV-Geschäftsführer presse@bjv.at hat am 26.08.2026 14:47 CEST geschrieben:
Unser Jahresbericht umfasst keine budgetären Informationen, da sowohl der Jahresabschluss als auch Rechenschaftsbericht unseren Mitgliedern auf der jährlichen Vollversammlung zur Verfügung gestellt werden. Zu einer Offenlegung darüber hinaus sind wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Bundesjugendvertretung (BJV) selbst keine Rechtsgeschäfte abschließt, sondern gemäß §10 des Bundes-Jugendvertretungsgesetzes das Präsidium bemächtigt ist, einen eigens eingerichteten Verein mit den Geschäften zu betrauen. Daher hat das BJV-Präsidium den Verein „Österreichische Kinder- und Jugendvertretung“ (kurz ÖJV, ZVR-Zahl: 902252246) mit der Führung der Geschäfte der BJV beauftragt. Der Vorstand der ÖJV und das Büro kümmern sich also um die laufende Arbeit der Bundesjugendvertretung.
Gerne können wir Ihnen folgende Auskunft zum Geschäftsjahr 2025 geben:
Einnahmen
Die ÖJV konnte in diesem Zeitraum Einnahmen iHv ca. 1.3 Millionen Euro verzeichnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- 36,0% Förderungen durch das Bundeskanzleramt
- 26,1% Mitgliedsbeiträge
- 22,4% Förderungen durch Erasmus+
- 11,7% Sonstige Förderungen durch den Bund
- 2,5% Förderungen durch die Bundesländer
- 1,1% Sonstige Einnahmen
Ausgaben
Die ÖJV hat in demselben Zeitraum Ausgaben iHv ca. 1,3 Millionen Euro verzeichnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- 61,2% Personalkosten
- 22,9% projektebezogene Ausgaben
- 14,2% Bürobetrieb
- 1,1% Drucksorten & Kampagnen
- 0,3% Rücklagen
Der Rest ergibt sich jeweils aus Rundungsdifferenzen.
Die Zuständigkeit für kinder- und jugendpolitische Anliegen liegt in der derzeitigen Bundesregierung bei der Ministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt. Nachdem das Gesetz bereits 25 Jahre alt ist, finden Sie dort noch die damalige Ressortbezeichnung.