Reisefreudiger Sobotka

Was hat ein Nationalratspräsident eigentlich für außenpolitische Aufgaben?

13. August 2023 - Genau 21 Mal jettete der ÖVP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka im Jahr 2022 ins Ausland. Alleine für die Flüge von ihm und seinen Mitarbeitern gingen dabei 154.000 Euro drauf. Dazu kommen 37.000 Euro für die Reisekosten der mitreisenden Hofberichterstatter, so genannte Journalisten. (Quelle oe24.at, 13.7.23, ein Medium das selbst zweistellige Millionenbeträge jährlich von öffentlichen Stellen kassiert, aber immerhin aufdeckt, wenn mal andere Medien ein paar Brötchen mehr verfressen haben).

Update 11. September 2023: "Österreich" revidiert die Zahlen nach oben. Demnach hat Sobotka insgesamt 250.000 Euro für Reisen ausgegeben, davon für Privatjets 71.600 Euro. Die Zeitung zitiert dabei eine parlamentarische Anfrage der SPÖ-Abgeordneten Karin Greiner.

ethos.at hat am 17. Juli 2023 das Parlamentspräsidium um Auskunft gebeten ...

- Bitte um Auskunft, welche österreichischen Interessen der 1. Präsident des Nationalrats im Ausland gemäß Gesetz zu vertreten hat.

- Bitte um Auskunft, welche Treffen mit welchen Organisationen zu welchen Zwecken mit welchen Ergebnissen stattgefunden haben, welche davon unabdingbar vom Präsidenten des Nationalrats notwendig waren (weil sie nicht von Außenministerium übernommen werden konnten).

- Bitte auch um Auskunft, welche Auslandsreisen die 2. und der 3. Nationalratspräsidenten unternehmen haben, zu welchen Zwecken und mit welchen Kosten waren sie verbunden?

... und am 10. August 2023 folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

Sie haben mit Eingabe vom 17. Juli 2023 um Auskünfte betreffend „Auslandsreisen des Nationalratspräsidiums“ ersucht. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Das AuskunftspflichtG regelt die Auskunftspflicht der Verwaltungsorgane des Bundes. Der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Nationalrates kommt in einem bestimmten Umfang auch die Funktion eines Verwaltungsorgans zu. Dieser Umfang bemisst sich nach Art. 30 Abs. 3 bis 6 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), meist in Verbindung mit einfachgesetzlichen Vorschriften. Nur soweit die Präsidentin bzw. der Präsident des Nationalrates als oberstes Verwaltungsorgan Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, ist sie bzw. er gemäß Art. 20 Abs. 4 B-VG und § 1 AuskunftspflichtG zur Erteilung von Auskünften verpflichtet (dies jedoch nur, soweit dem nicht eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht). Betrifft das Auskunftsersuchen hingegen nicht den beschriebenen Bereich der Verwaltung, sondern den Bereich der Gesetzgebung, besteht keine Auskunftspflicht nach dem AuskunftspflichtG (vgl. dazu die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. November 1998, 98/01/0152 und vom 11. Dezember 2012, 2012/05/0199).

Unabhängig davon, ob eine Anfrage dem AuskunftspflichtG unterliegt, ist die Parlamentsdirektion jedoch stets bemüht, alle Anfragen so weit wie möglich zu beantworten.

Der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Nationalrates obliegt gemäß § 13 Abs. 6 zweiter Satz Geschäftsordnungsgesetz 1975 die Vertretung des Nationalrates und seiner Ausschüsse nach außen einschließlich der Wahrnehmung internationaler parlamentarischer Beziehungen. Im Rahmen der Außenvertretungsbefugnis nimmt sie:er insbesondere Repräsentationsaufgaben für den Nationalrat wahr. Diese Aktivitäten sind allesamt dem Bereich der Gesetzgebung zuzurechnen. Selbiges gilt für Auslandsreisen, welche die:der Zweite und Dritte Präsident:in unternehmen. Diese können einerseits in Vertretung des Präsidenten des Nationalrates erfolgen, andererseits zu Repräsentationszwecken in Ausübung ihrer Funktionen als Zweite Präsidentin und Dritter Präsident bzw. in Ausübung ihres Mandates als Abgeordnete zum Nationalrat.

Konkret handelte es sich bei den von Ihnen angesprochenen Auslandsreisen des Präsidenten des Nationalrates im Jahr 2022 um (Arbeits-)Treffen mit Amtskolleg:innen und weiteren politischen Vertreter:innen verschiedener Staaten bzw. die Teilnahme an europäischen und internationalen Veranstaltungen im parlamentarischen Kontext. Zum Thema Auslandsreisen des Präsidenten des Nationalrates wurden im Jahr 2023 drei parlamentarische Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates gerichtet und entsprechend beantwortet; die Anfragebeantwortungen finden Sie auf der Parlamentswebsite: 65/ABPR, 74/ABPR und 76 ABPR XXVII. GP.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr.in Carina Neugebauer

Parlamentsdirektion

Rechts-, Legislativ- & Wissenschaftlicher Dienst (RLW)

Abteilung 3.1 – Öffentliches Recht & Legistik

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