Dissidenten: Assange und Nawalny

Dissidenten Assange Nawalny

UPDATE 25. Juni 2024 – „Wikileaks-Gründer Julian Assang hat sich mit US-Justiz geeinigt und Großbritannien verlassen. Der Whistleblower will sich laut Gerichtsdokumenten teilweise schuldig bekennen, um einer weiteren Haft in den USA zu entgehen. Der Gerichtstermin findet am Mittwoch in einem US-Außengebiet statt. … Assange soll den Plänen zufolge bereits an diesem Mittwoch vor einem Gericht in einem entlegenen US-Außengebiet erscheinen: auf den Marianeninseln. Die Inselgruppe liegt im Westpazifik, nördlich von Assanges Heimat Australien, und steht unter Hoheitsgewalt der USA. Im Anschluss solle er nach Australien weiterreisen. US-Medien zufolge soll Assange zu gut fünf Jahren Haft verurteilt werden – die er aber bereits in Großbritannien verbüßt hat“, berichtet derStandard.at (25.6.24) SIEHE AUCH NZZ.ch (26.6.24)

UPDATE 20. Mai 2024 – „Julian Assange darf wieder hoffen: Der WikiLeaks-Gründer kann gegen seine drohende Auslieferung an die USA noch einmal Berufung einlegen. Der Londoner High Court gab dem Antrag des gebürtigen Australiers am Montag teilweise statt. Damit ist eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA zunächst abgewendet“, berichtet ORF.at (20.5.24)

19. Februar 2024 – Die Schlagzeile „Biden: Putin für Tod von Nawalny verantwortlich“ (ORF.at 16.2.2024) ließ nicht lange auf sich warten. Die Schlagzeile „Putin: Biden für Tod von Assange verantwortlich„, wird noch lange auf sich warten lassen. Zumindest in den Medien „des Westens“ (hier unter Anführungszeichen, weil der Begriff weder geografisch, noch politisch eine homogene Einheit bildet. Außerdem wird der Begriff immer öfter synonym mit „Nato-Staaten“ verwendet, wodurch er für seriöse politische Auseinandersetzungen nicht mehr brauchbar ist.)

Beide Schlagzeilen sind journalistisch fragwürdig, weil sie offensichtlich propagandistischen Intentionen der jeweiligen Seite folgen um der Gegenseite zu schaden. Aber sie sind sie philosophisch wahr, auch wenn Julian Assange (noch) nicht (physisch) hingerichtet wurde und, falls Nawalny nicht „ermordet“ oder „exekutiert“, sondern lediglich „fahrlässig getötet“ wurde.

Trotz propagandistischer Hintergründe sind beide Schlagzeilen wahr, auch wenn die Tatsachen in ihrer ganzen Komplexität (Vorgeschichte, aktuelle Zusammenhänge, Zuständigkeiten, äußere Umstände, gesundheitliche Verfassung) niemals richtig (allumfassend und objektiv) geklärt bzw. dargestellt werden können. Die Wahrheit der Aussagen bezieht sich auf die Verantwortung für den jeweiligen Fall. (Dies ist eine moralphilosophische Beurteilung. ethos.at distanziert sich explizit von der Polit-Propaganda von Außenminister Schallenberg, der Russland attestiert „Natürlich ein mörderisches Regime“ zu sein. ORF.at, 18.2.24

Wladimir Putin ist verantwortlich, dass Oppositionelle seines Landes (nicht nur Nawalny / Nawalnij ) massiv unterdrückt, aufgrund fadenscheiniger Vorwände inhaftiert und deren Tod in Kauf genommen wird. Die Verantwortung trifft Putin prinzipiell, auch wenn er im Einzelfall keinen „Auftrag“ zum Mord (Nemzow, Politkowskaja) gegeben, oder auch nur „fahrlässige Tötung“ zugelassen hat. Putin, der sich an christlichen Feiertagen gern in orthodoxen Kirchen zeigt, hat das Gebot „du sollst nicht töten“ gebrochen. Es ist müßig, in dem Zusammenhang juristische Haarspalterei über Begriffe (Mord, Hinrichtung oder fahrlässige Tötung) zu betreiben.

Joe Biden ist verantwortlich, dass US-Behörden einen australischen Journalisten, der illegale US-Machenschaften aufgedeckt hat, für alle Zeiten hinter Gitter bringen wollen. Die Verantwortung trifft Biden prinzipiell, auch wenn viele Entwicklungen seine Vorgänger veranlasst oder zumindest nicht verhindert haben. Biden, der (so wie alle Präsidenten davor) sich und die USA als Garanten der Freiheit (nicht nur Amerikas, sondern weltweit), insbesondere der Meinungsfreiheit feiern lässt, der Amerika (so wie alle Präsidenten davor) als „Auserwähltes Land“ (Obama: „A Promised Land) betrachtet, hat das Gebot „Du sollst kein falsches Zeugnis geben“ gebrochen. Es ist müßig, in dem Zusammenhang juristische Haarspalterei über Begriffe (falsches Zeugnis, listige Täuschung, Lüge, Betrug) zu betreiben.

Putin ist der autoritäre Führer einer Oligarchie, Biden ist der willfährige Vollzieher einer Plutokratie. Mit echter Demokratie haben beide Regime nichts zu tun. Die minimalistische Auffassung von Demokratie, dass man frei wählen und die Meinung frei äußern dürfe, trifft auf beide Länder zu – genau so wie auch auf China, und die Länder der EU. Doch dieser Minimalkonsens kann nur bei oberflächlicher Beturteilung als „Definition“ für Demokratie ausreichen. Wenn man nur betrachtet, welche Hürden unabhängigen Kandidaten hier wie dort errichtet werden, um überhaupt in die Nähe einer wählbaren Position zu gelangen, so fällt mir kein Land ein, das man derzeit als wahre Demokratie bezeichnen könnte.

Aus Sicht von Karl Popper gab es zu Beginn des kalten Krieges zwei politische Systeme: 1) offene Gesellschaft = Demokratie + Kapitalismus; 2) geschlossene Gesellschaft = Diktatur + Kommunismus. 35 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs haben sich die Systeme – für Karl Popper nicht vorhersehbar – angenähert: Amerika ist heute eine geschlossene Demokratie, Russland ist eine offene Diktatur.

In der geschlossenen Demokratie USA kann man sich einem von zwei politischen Lagern anschließen, muss aus einer reichen, besser noch superreichen Familie stammen, um eine Finanzierung für den „Wahlkampf“ aufstellen zu können und für eine entscheidende Position „wählbar“ zu werden. Wähler sind nicht automatisch alle Staatsbürger ab einem gewissen Alter, sondern nur jene, die sich vor einer Wahl registrieren lassen, und dabei schon ihre präferierte Partei bekannt geben, was für die dubiosen Vorwahlen von Bedeutung ist. Für US-Wahlen werden mittlerweile Milliarden Dollar ausgegeben, um den Schein einer Demokratie zu wahren. Profiteure sind Lobbyisten, Werbeagenturen und Medien, die logischer Weise nicht das geringste Interesse haben, an diesem geschlossenen System der Eliten, an dieser geschlossenen Demokratie etwas zu ändern.

In der offenen Diktatur Russland gibt es viele Parteien, aber nur eine, die entscheidet. Es gibt seit 24 Jahren einen Präsidenten, dessen Partei alle Wahlen gewinnt. Gegner werden zugelassen, aber alle Wähler wissen schon vorher, wer wie immer die Wahl gewinnen wird. Insofern ist eine russische Wahl offener als eine amerikanische. Russen selbst bezeichnen ihr Regime als autoritär. Es ist kein prinzipieller Unterschied, sondern nur ein gradueller, Russland des Jahres 2024 als Diktatur zu bezeichnen, als offene Diktatur genau genommen. (Offenheit im Sinnen Glasnost aus der Zeit von Gorbatschow: alles darf offen disktiert werden, so lange sich nichts ändert, anders gesagt, damit sich nichts ändert.)

Den russischen Wählern sind offenbar autoritäre Verhältnisse lieber, in denen die Machtverhältnisse offen zur Schau gestellt werden, als Demokratien, die mit Millionenaufwand verschleiern, dass es in Wahrheit keinen freien, offenen Zugang zu Wahlen gibt. Russland wurde oft als „unterentwickelte Demokratie“ bezeichnet. Abgesehen von der Selbstgefälligkeit der Politiker, die solche Urteile fällen und der Medien, die sie verbreiten, müsste man in Analogie dazu die USA als „degenerierte Demokratie“ bezeichnen. Den Begriff „entartet“ darf man nicht verwenden.

Egal, wie Putin und Biden in ihre Positionen gekommen sind, egal, wie sie sich an der Macht halten – für ihr Handeln (und das impliziert ihre Entscheidungen, wie auch die Machenschaften ihrer Handlanger) sind sie verantwortlich, denn Verantwortung kann man nicht delegieren.

Nawalny und Assange sind radikale Kritiker politischer Systems, und somit für die Repräsentanten dieser Systeme Verräter. Die jeweilige Gegenseite negiert diese Einschätzung nicht, bewertet diese nur anders, und zwar als Whistleblower. Verräter zu Whistleblower verhalten sich so wie Terroristen zu Freiheitskämpfern. Aus ethischer Sicht sind Nawalny und Assange weder Verräter, noch Terroristen. Sie haben System-Fehler offen gelegt und damit so manchen verantwortlichen Politiker demaskiert. Das waren und sind – unabhängig vom System, das sie kritisieren und demaskieren, wichtige Beiträge für eine offene Gesellschaft!

Daran muss man heute erinnern, da viele Systemkritiker des Westens dazu neigen, Putin als ihren Verbündeten, ja fast schon als Messias zu betrachten. Umso mehr nach dem so genannten Interview, das Tucker Carlson mit Putin geführt hat. Da hat Putin doch tatsächlich Deutschlands Regierung als inkompetent bezeichnet – eine Erkenntnis, zu der wir ohne Putin nicht gelangen konnten? Er will Polen usw nicht angreifen. Danke, gut so. Aber wollte er das nicht auch in Bezug auf die Ukraine? Und wenn die Nato weiter in der Ukraine bleibt, dann folgt darauf der Weltkrieg! Das ist keine nüchterne Analyse, eines Politologen. Ausgesprochen vom absoluten Herrscher Russlands impliziert das eine unverblümte Drohung. (Das gleiche gilt für die „Befürchtung“ des UNO-Generalsekretärs Antonio Guterres, der im Februar 2023 meinte, „das Risiko eines Atomkriegs“ sei so hoch wie seit Jahrzehnten nicht.) Dazu kommt der Interimspräsident Medwedjew, der offenbar gerne zündelt.

Wie ist das „Interview“ einzuordnen? (Interview unter Anführungszeichen, weil es sich selbstverständlich um eine Inszenierung handelt, bei der Putin der Hauptdarsteller ist und der Journalist zum Statisten degradiert wird.) Tucker Carlson, bei der US-Propaganda medienwirksam in Ungnade gefallen, findet umgehend Anschluss an Russlands Propaganda-Apparat und „bekommt ein Interview“ mit Präsident Putin höchst persönlich. In wenigen Tagen erreicht er damit 100 Millionen Views (wer hat diese Zahl je geprüft?). Im Vergleich zu einer RS-20 eine ziemlich günstige, strategisch offenbar weit überlegene Interkontinentalrakete.

ethos.at hat hundertfach die Methoden der Demokratie-Demontage in Ö, DE und der EU aufgedeckt und kritisch kommentiert, aber dabei nicht übersehen, dass Putin durch Verfassungstricks und Ausschaltung der Opposition bis an sein Lebensende autoritär regieren will. Putin und Selenskij haben letztlich den gleichen Feind: die innere Korruption. Und in dem Punkt – leider nur in dem Punkt – sind sie Verbündete der EU und der USA.

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Rechnungshof kritisiert Regierungs-Propaganda

Rechnungshof Medien

Die Regierungspropaganda für Millionenbeträge kritisiert ethos.at seit Jahren. Deshalb hat Chefredakteur HTH aus Protest dem Finanzministerium seinen persönlichen Steuerstreik erklärt. Diese Kritik wird nun vollinhaltlich vom Rechnungshof bestätigt:

09. Februar 2024 (Pressemitteilung des Rechnungshofes)

+ Rechnungshof kritisiert nicht nachvollziehbare Entscheidungen bei der Medienarbeit in Ministerien

+ Schaltpläne auch zugunsten parteinaher Medien geändert

Der Rechnungshof prüfte die Kostentransparenz in der Medienarbeit im Bundeskanzleramt, im Finanzministerium und im vormaligen Verkehrs- und nunmehrigen Klimaschutzministerium. Insgesamt gaben die drei Ministerien in den Jahren 2019 bis 2021 108,02 Millionen Euro für ihre Medienarbeit aus. Trotz dieses hohen Mitteleinsatzes war nicht ausreichend gewährleistet, dass die verfassungsrechtlich vorgegebenen Gebarungsgrundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Medienarbeit beachtet wurden. Das stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Kostentransparenz bei der Medienarbeit – Bundeskanzleramt, Finanzministerium, Klimaschutzministerium“ fest. Dafür nahmen die Prüferinnen und Prüfer ausgewählte Kampagnen und Medienkooperationen unter die Lupe.

Einige der Feststellungen:

+ Das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium änderten Schaltpläne für Anzeigen auch zugunsten parteinaher Medien.

+ Das Finanzministerium beauftragte Agenturen mittels Direktvergabe, ohne Vergleichsangebote einzuholen.

+ Das Klimaschutzministerium hatte keinen konsolidierten Überblick über die wesentlichen Aufwendungen für Medienarbeit. Es beauftragte Agenturen mit Beratungsleistungen zu Klimaticket und Klimarat.

Außerdem hatte keines der drei Ministerien eine Kommunikationsstrategie. Eine Kommunikationsstrategie, die unter anderem die Ermittlung des grundsätzlichen Bedarfs vorgibt, würde aber die Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes erhöhen.

Und: Medienkampagnen und -schaltungen dürfen keine Instrumente der Medienfinanzierung oder Politikwerbung sein, hält der Rechnungshof fest. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2021.

Budget für Medienschaltungen versiebenfacht

Für Schaltungen in Medien, inklusive Anzeigenplanung, zogen die Ministerien Schaltagenturen, also spezialisierte Agenturen, heran. Diese wurden in der Regel über besondere Rahmenvereinbarungen der Bundesbeschaffung GmbH beauftragt. Eine dieser Rahmenvereinbarung für Medienschaltungen umfasste für den Zeitraum von April 2021 bis April 2025 ein Volumen von 180 Millionen Euro. Obwohl sich das Volumen damit im Vergleich zur zeitlich davor liegenden Rahmenvereinbarung mehr als versiebenfachte – deren Volumen hatte sich auf 25 Millionen Euro belaufen –, fehlte eine sachlich nachvollziehbare Grundlage für dieses Auftragsvolumen.

Nachträgliche Buchungen, Änderung von Schaltplänen

Eine zentrale Aufgabe der Schaltagenturen ist es, einen Schaltplan zu erstellen. Dieser legt fest, in welchen Medien, in welchem Umfang und wann beziehungsweise wie lange eine Kampagne geschaltet wird. Das Bundeskanzleramt änderte – unter Mitwirkung der Stabsstelle Medien – in mehreren Fällen ohne weitere Begründung die Schaltpläne, die von den Agenturen vorgeschlagen wurden – auch zugunsten parteinaher Medien. Bei der Stabsstelle Medien stellte der Rechnungshof ebenfalls mangelnde aktenmäßige Dokumentation der Tätigkeit fest, etwa bei der Erstellung einer Broschüre mit Gesundheitsinformationen zu COVID-19 im Juli 2021. Unter anderem war das E-Mail-Postfach der Stabsstelle laut Angaben des Bundeskanzleramts gelöscht worden. Die Stabsstelle Medien wurde Ende 2021 aufgelöst.

Auch das Finanzministerium erweiterte mehrere von der Schaltagentur vorgeschlagene Schaltpläne. Es beauftragte zudem nachträgliche Buchungen in Magazinen, für die zunächst kein Budget vorgesehen war. Unter diesen Buchungen waren auch solche für parteinahe Medien. Eine Begründung dafür dokumentierte das Finanzministerium nicht.

Klimaschutzministerium: Mangelnder Überblick über Aufwendungen

Das Klimaschutzministerium hatte keine konsolidierten Aufzeichnungen zu den wesentlichen Aufwendungen für Medienarbeit. Dies war vor allem darauf zurückzuführen, dass sich in diesem Ministerium die Verantwortung für die operative Medienarbeit auf mehrere Organisationseinheiten aufteilte. Es hatte auch keinen Gesamtüberblick über den Aufwand für die 71 Websites, die es Anfang des Jahres 2023 betrieb. Für deren Entwicklung, Wartung, Betrieb und redaktionelle Betreuung setzte es 36 externe Dienstleister ein.

Kommunikationsstrategie fehlte in allen drei Ministerien

In allen drei Ministerien fehlten klare strategische Vorgaben für die Medienarbeit; Kommunikationsziele, Inhalte, Zielgruppen, Kommunikationskanäle und interne Rollen waren nicht festgelegt. Erfolgskontrollen der einzelnen Kampagnen wurden nur vereinzelt vorgenommen. Medienkooperationen wurden, teilweise auch bei Auftragswerten über 100.000 Euro, über Direktvergaben beauftragt. Der Bedarf und die Gründe für die Auswahl des jeweiligen Kooperationspartners waren nicht durchgängig dokumentiert. Aus Sicht des Rechnungshofes sollten die Ministerien nicht nur eine Kommunikationsstrategie erarbeiten. Sie sollten auch Arbeitsabläufe festlegen, vor allem, um den grundsätzlichen Bedarf einer Medienkampagne und -kooperation und um das konkrete Informationsbedürfnis zu ermitteln. Sie sollten Kommunikationsziele und Zielgruppen sowie Arbeitsabläufe für Erfolgskontrollen definieren. Das würde die Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes erhöhen.

Transparenz des Mitteleinsatzes erhöhen

Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, müssen der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) jedes Quartal melden, in welchen periodischen Medien sie Anzeigen geschaltet und wie viel diese gekostet haben. Schaltungen unter 5.000 Euro pro Quartal und Medium sowie Schaltungen in nicht-periodischen Medien waren von der Meldepflicht ausgenommen. Insgesamt meldeten die überprüften Ministerien von 2019 bis 2021 zwischen acht und elf Prozent der an Medien ausbezahlten Entgelte nicht an die KommAustria. Gründe für die Differenz waren die Ausnahmen von der Meldepflicht und fehlerhafte Meldungen der überprüften Ministerien. Die Änderung des Medientransparenzgesetzes im April 2023 kann dazu beitragen, die Transparenz in diesem Bereich weiter zu erhöhen. Denn nun entfallen unter anderem die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Schaltungen unter 5.000 Euro und in nicht-periodischen Medien.

Medienkampagnen dürfen keine Instrumente der Politikwerbung sein

Das System der Presseförderung war nicht Gegenstand der Gebarungsüberprüfung. Der Rechnungshof hält grundsätzlich fest, dass den Medien in einer demokratischen Gesellschaft eine zentrale Rolle zukommt: Sie informieren die Bürgerinnen und Bürger unter anderem über das politische Geschehen und sollen so zu einem von Argumenten getragenen öffentlichen Diskurs über gesellschaftlich relevante Themen beitragen. Zugleich schaffen sie – gleichsam im Sinne einer kontrollierenden vierten Staatsgewalt – Transparenz und Nachvollziehbarkeit im staatlichen Handeln. Das System der Presseförderung hat daher vor allem eine qualitative und auf journalistischer Sorgfalt beruhende Berichterstattung in den Mittelpunkt zu stellen, die die Meinungsvielfalt und den sachlichen öffentlichen Diskurs ermöglicht. Medienkampagnen und -schaltungen dürfen keine Instrumente der Medienfinanzierung oder Politikwerbung sein. Medienkampagnen und-schaltungen der öffentlichen Hand sind nur bei entsprechendem Bedarf durchzuführen; Inhalt, Umfang und die Wahl des Mediums sind ausschließlich an der für die Zielgruppe gebotenen Information zu orientieren.

Die Kostentransparenz in der Medienarbeit prüft der Rechnungshof auch bei der Stadt Wien. Dazu wird es einen eigenen Bericht geben, der sich mit dem Presse- und Informationsdienst der Stadt befasst.

Der Rechnungshofbericht als PDF

Wie reagieren die NUTZNIESER, die Medien, auf diese Kritik des Rechnungshofes?

ORF.at (9.2.24) Kritik an Medienarbeit der Kurz-Regierung

Der Rechnungshof (RH) hat die Medienarbeit des Bundeskanzleramts sowie des Finanz- und Klimaschutzministeriums der türkis-grünen Regierung unter Sebastian Kurz (ÖVP) zerpflückt. Scharfe Kritik gibt es in dem am Freitag veröffentlichten Bericht nicht nur an hohen Kosten und mangelnder Wirtschaftlichkeit. Entscheidungen seien nicht nachvollziehbar. Auch Politwerbung orten die Prüfer. Scharfe Kritik kam von der Opposition, ÖVP und Finanzministerium wiesen die Kritik zurück.

DerStandard.at (9.2.24) Rechnungshof kritisiert Medienarbeit unter Kurz-Regierung

Krone.at (9.2.24) bringt eine „Kurzmeldung“ im Doppelten Sinn des Wortes: Rechnungshof kritisiert Medienarbeit unter Kurz

Kurier.at (9.2.24) Rechnungshof: „Nicht nachvollziehbare“ Kosten für Medienarbeit der Kurz-Regierung

Update 8. September 2024 – „Die Werbeausgaben des Klimaministeriums im Jahr 2023 sind gelinde gesagt „interessant“. Das Geld der Österreicher wird mit beiden Händen beim Fenster hinausgeworfen – beispielsweise um die Kampagne „Österreich ist nicht ganz dicht“ zu bewerben. Noch spannender ist aber, wer die Nutznießer sind. Nach den diversen Diensten des ORF, die mit fast einer Million bedient werden, steht Mark Zuckerberg mit Facebook und Instagram auf Platz 2. Er kann sich über 367.616 Steuer-Euro freuen“, berichtet Report24 (7.9.2024)

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Transparency Korruptionsrankings

Schatten und Flaschen

Update 10. Februar 2026 –  Im Korruptionsindex 2025 von Transparency International hat sich Österreich leicht „verbessert“. TI-Austria hat nicht nur dokumentiert, sondern bringt auch drei Forderung, u.a: „Stärkung der Medienunabhängigkeit! Staatliche Förderungen ausbauen und Medienvielfalt sichern, keine finanzielle Verschränkung mit redaktionellen Inhalten!“ + + ethos.at merkt an: Die Massenmedien werden seit 2020 vom Staat mehr gefördert als je zuvor. Zur klassischen Presseförderung kommen ominöse „Qualitätsjournalismusförderungen QJF und Förderungen fürsogenannte „Digitale Transformation“ in jährlich zweistelliger Millionenhöhe. Ausführliche Berichte darüber bringt ethos.at EXKLUSIV (ja, kein anderes Medium des Landes berichtet darüber, warum wohl?) Was sagt TI Austria dazu?

Die komplette Liste der 180 Staaten im Transparency-Ranking

30. Jänner 2024 (Pressemitteilung von TI-AustriaTransparency International präsentiert den Korruptionsindex (CPI) 2023. Für Österreich ist auch das diesjährige Ergebnis ein Armutszeugnis. Trotz stetigen Forderungen nach mehr Transparenz und der Bekämpfung von Korruption, bleibt Österreich mit 71 Punkten auf dem gleichen Stand wie im Vorjahr. Obwohl Österreich aufgrund des Punktestands in diesem Jahr Rang 20 (im Vorjahr Rang 22) einnimmt, und somit vergleichsweise besser platziert ist, kann sich Österreich damit nicht profilieren.

Dr. Alexander Picker, Vorstandsvorsitzender von TI-Austria, warnt: „Es ist ein ernüchterndes Zeugnis für die Republik! Durch die fehlende Transparenz nimmt die Politikverdrossenheit zu, während das Vertrauen der Bevölkerung sinkt. Dies sind alarmierende Symptome einer Krise, in der Österreich steckt. Zwar wurden wichtige Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel die notwendige Verschärfung des Korruptionsstrafrecht und die Implementierung des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes, jedoch werden sich diese verspäteten Schritte erst in Zukunft im CPI auswirken. Weiters fehlt es noch immer an effektiven Lobbying-Regelungen.“

In den letzten Jahren war die politische Landschaft in Österreich geprägt von zahlreichen Korruptionsskandalen. Weiters wurden effektive Gesetze zur Bekämpfung von systemischen Mängeln von den Verantwortlichen nur mangelhaft umgesetzt. Politiker:innen und Bevölkerung müssen endlich verstehen, dass Wirtschaftsstandort und nationaler Wohlstand durch Korruption geschwächt werden. Und dies gilt es zu verhindern.

Dazu meint Mag. Georg Krakow, Vorstandsmitglied TI-Austria: „Vor 5 Jahren (2019) stand Österreich im internationalen Korruptionsindex noch an 12. Stelle weltweit und 10. Stelle in Europa. Heute sind wir auf den 20. Platz abgerutscht und bestenfalls noch zweitklassig. Ein wesentlicher Grund dafür sind mit Sicherheit die Korruptionsfälle in den letzten Jahren. Wir haben dadurch an Boden verloren. Dabei geht es nicht nur darum, ob tatsächlich strafbares Verhalten gesetzt wurde, sondern es geht vielmehr darum, welches Bild die Politik, Verwaltung und Justiz in unserem Land nach außen und innen bieten. Es ist hoch an der Zeit, dass sich alle verantwortlichen Entscheidungsträger/innen am Riemen reißen und den hohen Anforderungen an die Vorbildfunktion, die sie haben, gerecht werden. Dazu gehört ein Verhalten, das nachvollziehbar ist, das auch nicht den Anschein korruptiven Verhaltens erweckt. Dazu gehört auch, dass man miteinander respektvoll und nicht zerstörerisch umgeht. Dazu gehört auch, dass die Justiz besonnen und unabhängig arbeitet und arbeiten kann,

Dringende Meilensteine auf einem Weg zurück in die Oberklasse sind die Bundesstaatsanwaltschaft, eine Anpassung der Strafprozessordnung an die heutige Technik und einen hohen Rechtsschutzstandard, das Informationsfreiheitsgesetz, eine Verbesserung des Lobbyinggesetzes, um nur einige zu nennen.“

Ergebnis International

Dänemark sichert sich auch dieses Jahr wieder den 1. Rang (90 Punkte) und teilt sich das Podest mit Finnland auf Rang 2 und Neuseeland auf Rang 3. Zum Vergleich: Österreich fehlen auf Dänemark mittlerweile 19 Punkte.

Während sich Österreich im europäischen Vergleich an 13. Stelle befindet, schneiden unsere Nachbarländer Deutschland und die Schweiz deutlich besser ab. Die Schweiz belegt beim CPI 2023 Rang 6 und Deutschland erzielt „ex aequo“ mit Luxemburg den 9 Rang. Als Schlusslichter finden sich dieses Jahr Somalia mit 11 Punkten, sowie Venezuela, Syrien und Südsudan mit je 13 Punkten wieder.

TI-Forderungen für Verbesserungen bei Transparenz & Anti-Korruption

Forderung 1: Unabhängige Ermittlungen! Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ist von der Bundesministerin für Justiz zu entkoppeln!

Forderung 2: Ohne Transparenz kein Lobbying! Das Lobbying-Gesetz ist nachzuschärfen, um alle Lobbying-Aktivitäten, zu erfassen und öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.

Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsmitglied TI-Austria, sagt „Wir müssen endlich begreifen, dass Transparenz und Anti-Korruption auch für den Wirtschaftsstandort Österreich von essenzieller Bedeutung sind. Ein Dahindümpeln im europäischen Mittelfeld darf nicht unser Anspruch sein. Im Jahr 2005 war Österreich noch auf Platz 10. TI-Austria engagiert sich vor allem für Projekte mit Jugend, Schulen und Universitäten. Die junge Generation soll mit einem korrekten Verständnis von Integrität und Transparenz helfen den Wandel zu beschleunigen.“

Methodologie

Der Korruptionswahrnehmungsindex bezieht sich auf die letzten drei Jahre und aggregiert Daten aus 13 Datenquellen von 12 verschiedenen Institutionen (u.a. Bertelsmann Stiftung, Economist und World Economic Forum) zur Wahrnehmung des Korruptionsniveaus im öffentlichen Sektor durch Geschäftsleute sowie Länderexpert:innen. Auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) werden die ermittelten Werte dargestellt. Einige der Quellen analysieren auch die verfügbaren Mechanismen zur Verhinderung von Korruption in einem Land, wie zum Beispiel: Rechtsschutz für Whistleblower/innen, Journalist/innen und Ermittler/innen. Der Transparency CPI hat sich als eines der besten Instrumente etabliert, um das schwer greifbare Phänomen Korruption in Zahlen zu fassen und das Niveau in den diversen Staaten zu bewerten. Der CPI umfasst u.a. folgende Erscheinungsformen von Korruption: Bestechung und Bestechlichkeit, Nepotismus, Untreue im öffentlichen Sektor und die effektive Strafverfolgung von korruptionsverdächtigen Amtsträger/innen sowie wirksame Integritätsmechanismen im öffentlichen Sektor. Expert/innen schätzen die Korruption in einem Staat u.a. anhand von folgender Frage: Inwieweit dämmt die Regierung Korruption erfolgreich ein und inwieweit werden Amtsträger/innen, die ihre Position missbrauchen, strafrechtlich verfolgt oder bestraft?

Anti-Korruptions-Portfolio mit konkreten Lösungsansätzen

Dr. Alexander Picker, Vorstandsvorsitzender TI-Austria: „Neben Forderungen hat TI-Austria zu unterschiedlichen Themenbereichen auch konkrete Stellungnahmen, Publikationen und Empfehlungen präsentiert. Die Expert/innen von TI-Austria werden auch in Zukunft an einem umfangreichen Anti-Korruptions-Portfolio mit konkreten Lösungsansätzen für Österreich arbeiten. Wir bleiben das Work-horse beim Thema Transparenz und Anti-Korruption!“ 

Dokumente zum Download auf TI-Austria.at

– Broschüre zum Thema Interessenkonflikte bei Vergabeverfahren

– Stellungnahme zum Hinweisgeber/innenschutzgesetz

– Broschüre zur Immateriellen Korruption

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