Neue Vorsitzende der Alterssicherungs-Kommission

Mayrhuber Alterssicherung

Vorbemerkung ethos.at: Ende 2021 hat Walter Pöltner die Agenden als Vorsitzender der Alterssicherungskommission zurück gelegt, „da der langjährige Sektionschef das Thema von der Politik zu wenig ernst genommen sah. Seither hatte sich die Koalition nicht auf die Besetzung des Vorsitzes einigen können, und das Gremium war interimistisch von der stellvertretenden Vorsitzenden geleitet worden. Das ist die Obfrau des Seniorenbunds, Ingrid Korosec“, berichtet ORF.at (4.4.24) Ein Lehrbeispiel für die Anmaßung und den Machtmissbrauch von Ministern, die laut Verfassung „obersten Organe der Vollziehung“ (B-VG Artikel 19) sind, tatsächlich aber unglaublich viel Zeit verschwenden für Postenschacher und Machtspiele einzig und allein zur Durchsetzung von Partei-Interessen!

Bild: Kleine Zeitung

4. April 2024 – (Pressemitteilung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, BMSGPK via APA / OTS) – Die Bundesregierung hat sich auf eine neue Vorsitzende der Alterssicherungskommission geeinigt: Christine Mayrhuber, Ökonomin am Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO), wird die Funktion im April 2024 übernehmen. Sie war schon bisher Mitglied der Kommission. Mayrhuber beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Struktur und Finanzierung des österreichischen Pensionssystems. Die offizielle Bestellung erfolgt in den kommenden Tagen durch Sozialminister Johannes Rauch. „Ich freue mich, dass wir die wichtige Position mit einer unabhängigen, international anerkannten Expertin besetzen können“, so der Sozialminister. Stellvertretende Vorsitzende bleibt Ingrid Korosec, die das Gremium zuletzt interimistisch geleitet hatte. 

Die Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme – kurz: Alterssicherungskommission – überwacht die Entwicklung der Bundesausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung und die Beamtenpensionen. In ihre Berechnungen fließen die Echtdaten der Pensionsversicherungsträger, aktuelle Wirtschaftsprognosen und die demografische Entwicklung ein. Das jährliche Gutachten der Expert:innen beinhaltet jeweils eine Prognose für fünf Jahre. Zusätzlich erstellt die Kommission alle drei Jahre ein Gutachten über die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems.

Den Vorsitz der Alterssicherungskommission wird künftig Mag. Christine Mayrhuber übernehmen. Die Ökonomin am Wirtschaftsforschungsinstitut arbeitet seit 1999 in der Forschungsgruppe „Arbeitsmarktökonomie, Einkommen und soziale Sicherheit“ und ist seit September 2023 stellvertretende Direktorin am WIFO. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Einkommensentwicklung und Einkommensverteilung, Struktur und Finanzierung der Pensionsversicherung sowie Umverteilungswirkungen sozialstaatlicher Strukturen. Vor ihrem Eintritt in das WIFO absolvierte sie das Studium der Ökonomie an der Wirtschaftsuniversität Wien und war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Höhere Studien. 2013 wurde ihr der Käthe-Leichter-Preis verliehen.

„Die bisherigen Prognosen der Alterssicherungskommission zeigen, dass die langfristige Finanzierung des Systems gesichert ist. Die hohe Inflation, ein geringeres Wirtschaftswachstum und die demografische Entwicklung werden in den kommenden Jahren allerdings zu Mehrausgaben führen. Es ist deshalb wichtig, das tatsächliche Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. „Ich freue mich, dass Christine Mayrhuber die Bundesregierung mit ihrer großen Expertise bei den nötigen Schritten beraten wird. Bei Ingrid Korosec bedanke ich mich für die interimistische Leitung der Kommission.”

„Es ist eine Neuerung, dass die Wissenschaft mit dem Vorsitz betraut wird. Die Kompetenzen der Alterssicherungskommission sind gesetzlich festgelegt. Als Vorsitzende und Ökonomin ist es mir wichtig, diese Aufgaben evidenzbasiert zu erfüllen. Schließlich ist die Schaffung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die langfristige Angemessenheit und Nachhaltigkeit der österreichischen Altersvorsorge von zentraler gesellschaftlicher Bedeutung”, so Christine Mayrhuber.

Rückfragen & Kontakt:

pressesprecher@sozialministerium.at

sozialministerium.at über die Alterssicherungskommission

Weiterlesen

EMFA Gesetz für Medien Freiheit?

BKA free media

9. März 2024 – Noch im März soll das EMFA, Europäisches Medien-Freiheitsgesetz (European Media Freedom Act) vom EU-Parlament beschlossen werden. „Es ist Orwellscher Neusprech, also die Verdrehung von Begriffen. Denn das EMFA bewirkt genau das Gegenteil dessen, was es vorgibt zu wollen. Mit diesem in Ausarbeitung befindlichen EU-Gesetz würde die Meinungsäußerung in den sozialen Netzen weiter eingeschränkt“, berichtet unzensuriert.at (9.3.24)

15. März 2024 – Jubelmeldung des Presseclub Concordia

„Liebe Freund*innen der Concordia, liebe Mitglieder, am Mittwoch wurde im EU-Parlament der European Media Freedom Act beschlossen. Die Verordnung schafft umfassende Mindeststandards für den Schutz vor politischer Einflussnahme in Redaktionen. Wir begrüßen das Paket, da es einige unserer zentralen medienpolitischen Forderungen bekräftigt – etwa Transparenz für öffentliche Inseratenvergabe, Schutz des Redaktionsgeheimnisses und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“

Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU

16. September 2022 – (Europa Aktuell. Ein Beitrag auf bundeskanzleram.gv.atVorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz – Vorschriften sollen die redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen stärken und diese vor ungerechtfertigten, unverhältnismäßigen und diskriminierenden staatlichen Eingriffen schützen.

Am 16. September 2022 hat die Europäische Kommission Vorschriften zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU präsentiert. Der Vorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz sieht unter anderem Schutzvorkehrungen gegen politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen und gegen Überwachung vor. Der Schwerpunkt soll auf der Unabhängigkeit und stabilen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie auf der Transparenz von Medieneigentum und der Zuweisung staatlicher Werbeausgaben liegen.

Ferner werden Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit von Redakteurinnen und Redakteuren und zur Offenlegung von Interessenkonflikten vorgeschlagen. Zudem soll mit dem Gesetz das Thema Medienkonzentrationen aufgegriffen und ein neues unabhängiges „Europäisches Gremium für Mediendienste“ geschaffen werden. Darüber hinaus hat die Kommission eine ergänzende Empfehlung zur Förderung interner Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit angenommen.

Vizepräsidentin Jourová: „Erstmals Vorschlag für gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU“

„Wir haben in den letzten Jahren gesehen, wie auf unterschiedliche Weise Druck auf die Medien ausgeübt wird. Es ist höchste Zeit zu handeln. Wir müssen klare Grundsätze festlegen: Journalistinnen und Journalisten dürfen nicht wegen ihres Berufs ausspioniert werden. Öffentlich-rechtliche Medien dürfen nicht zu Sprachrohren der Propaganda gemacht werden. Daher schlagen wir erstmals gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU vor“, erklärte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová.

Eckpunkte des vorgeschlagenen europäischen Medienfreiheitsgesetzes

Mit dem europäischen Medienfreiheitsgesetz soll sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne ungebührlichem Druck ausgesetzt zu sein. Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums Rechnung getragen.

Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit: Kein Eingriff in redaktionelle Entscheidungen der Medien, Verbesserung des Schutzes journalistischer Quellen, Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Seiten der Mediendiensteanbieter (Offenlegung entsprechender Informationen, Maßnahmen zur Gewährleistung individueller redaktioneller Entscheidungen)

Kein Einsatz von Überwachungs-Software gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten sowie deren Familien;

Unabhängige und angemessen sowie stabil finanzierte öffentlich-rechtliche Medien, Ernennung der Managements in transparenter, offener und diskriminierungsfreier Weise;

Transparente und faire Systeme für die Publikumsmessung (mit Auswirkungen auf Werbeeinnahmen, insbesondere im Internet) und transparente Zuweisung staatlicher Werbung;

Besserer Schutz der Medien vor ungerechtfertigter Entfernung von Medieninhalten im Internet;

Prüfung des Medienpluralismus: Bewertung von Marktkonzentrationen und Anforderungen an nationale Maßnahmen, die sich auf die Medien auswirken;

Neues Nutzerinnen- und Nutzerrecht zur individuellen Anpassung des Medienangebots: Einführung eines Rechts auf Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten, so dass Nutzerinnen und Nutzer die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Vorstellungen anpassen können.

Der Vorschlag wird von einer Empfehlung begleitet, in der eine Reihe freiwilliger Best Practice-Beispiele aus der Branche dargelegt wird, welche auf die Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit und größerer Transparenz der Eigentumsverhältnisse ausgerichtet sind.

Die Kommission schlägt zudem die Einrichtung eines neuen unabhängigen „Europäischen Gremiums für Mediendienste“ vor, das sich aus den Medienregulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Dieses Gremium soll mit folgenden Aufgaben befasst sein:

Förderung der wirksamen und einheitlichen Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die Medien, insbesondere durch die Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien zu Medienregulierungsfragen;

Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu nationalen Maßnahmen und Entscheidungen, die sich auf die Medienmärkte und Medienmarktkonzentrationen auswirken;

Koordination nationaler Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Medien aus Drittländern, die ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen, damit diese in der EU geltende Vorschriften nicht umgehen;

Organisation eines strukturierten Dialogs zwischen sehr großen Online-Plattformen und dem Mediensektor, um den Zugang zu verschiedenen Medienangeboten zu fördern und um zu überwachen, ob die Plattformen Selbstregulierungsinitiativen wie den EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation einhalten.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlaments und die EU-Mitgliedstaaten werden den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Nach der Verabschiedung soll das Gesetz unmittelbar in der gesamten Europäischen Union gelten.

Die Kommission wird – insbesondere im Rahmen des Europäischen Nachrichtenmedienforums – Diskussionen über freiwillige Maßnahmen von Medienunternehmen im Zusammenhang mit der begleitenden Empfehlung anregen.

Hintergrund: Bedeutung unabhängiger Medien

Unabhängige Medien erfüllen eine öffentliche Kontrollfunktion und sind eine tragende Säule der Demokratie und der freien Marktwirtschaft. Weltweit ist die EU nach wie vor eine Hochburg der freien Medien und setzt globale Standards. Gleichzeitig gibt es in der gesamten EU auch besorgniserregende Tendenzen. Die Kommission hat all diese Entwicklungen im Rahmen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und anderer Instrumente wie des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus aufmerksam verfolgt sowie Initiativen wie die Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten und zu Maßnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sogenannte SLAPP-Klagen) ergriffen.

Das europäische Medienfreiheitsgesetz war von Präsidentin Ursula von der Leyen in ihrer „Rede zur Lage der Union“ 2021 angekündigt worden. Von der Leyen hatte 2021 betont: „Medienhäuser sind nicht einfach x-beliebige Wirtschaftsunternehmen. Ihre Unabhängigkeit ist essenziell. Deshalb braucht Europa ein Gesetz, das diese Unabhängigkeit sichert.“ Das europäische Medienfreiheitsgesetz baut auf den Rechtsstaatlichkeitsberichten der Kommission und auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf. Der Vorschlag ergänzt die kürzlich angenommene Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Handlungskompetenz von Journalistinnen und Journalisten und die Richtlinie zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch.

Ergänzung 16. September 2024: „Auslöser für das neue Gesetz zum Schutz der Medien waren allerdings nicht ARD-interne Probleme, sondern die Tatsache, dass vor allem osteuropäische Regierungen Journalisten drangsalieren, die Pressefreiheit einschränken und ganze Medienkonzerne von Regierungsfreunden aufkaufen lassen. Ungarn, Polen und die Slowakei gelten als die Länder, die bei den Überprüfungen der Medienfreiheit regelmäßig durchfallen. Deshalb will die Kommission in Brüssel eine neue Medienaufsicht einrichten. Diese soll staatliche Einflussnahme begrenzen und einschreiten, wenn Journalisten in Gefahr geraten.“ So die Sicht der ARD tagesschau.de (16.9.24)

Ergänzung 11. August 2025 – „Das neue EU-Medienfreiheitsgesetz (EMFA) klingt nach einem Schutzschild für Journalisten, doch der Teufel liegt im Detail. Ausnahmen im „öffentlichen Interesse“ erlauben Verhaftungen und Überwachung – definiert von EU-Eliten und nationalen Regierungen. Was bedeutet das für regierungskritische Stimmen? Die Parallelen zu autoritären Systemen sind unübersehbar“, analysiert Chris Veber auf report24.news

„Dieses Gesetz ist kein Schutzschild für Medienfreiheit, sondern ein Einfallstor für Brüsseler Kontrolle und Bevormundung“, warnt die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger. + + ethos.at kommentiert: Seit den Aufständen 1848 haben sich in Europa Medienrechte und die Pressefreiheit durchgesetzt, in Österreich bereits 1867, festgeschrieben im Staatsgrundgesetz, das bis heute gültig ist (StGG Artikel 13). Das „Medienfreiheitsgesetz“ ist, wenn in Europa 2025 lange etablierte Grundrechte gelten, überflüssig. Wenn diese Grundrechte in Europa 2025 aber nicht mehr gelten, dann umso mehr!

Weiterlesen

Werteunion! Welche Werte?

WUnion die Drei

Update 22. November 2025 – Die Akte Maaßen. Der ehemalige Inlandsnachrichtendienstchef und gescheiterte Politiker wird von seinen ehemaligen Mitarbeitern überwacht. Vorgeworfen werden ihm dabei Meinungs- und Sprechdelikte, insbesondere Kritik an der Regierung in Bezug auf die desaströse Migrationspolitik und das allgemeine Niederwirtschaften des Landes betreffend. Er wehrt sich in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen diesen einer freiheitlichen Demokratie völlig unwürdigen Vorgang und hat die ihm bisher vorliegenden Dokumente öffentlich gemacht. Siehe: http://die-akte-maassen.de

Update 8. Oktober 2025 – Werteunion ist Geschichte – „Vorsitzender Maaßen und andere Mitglieder treten zurück. Nach internen Machtkämpfen mit Jörg Meuthen und Sylvia Pantel zieht Hans-Georg Maaßen Konsequenzen. Mit seinem Abgang verliert die Partei ihren Gründer“, berichtet berliner-zeitung.de Zitat Maaßen: „Wir hatten mit der Parteigliederung das Ziel verfolgt, durch die Partei Werteunion an einer Politikwende in Deutschland mitzuwirken. Heute stehen wir hinsichtlich der internen Organisation, der Ressourcen und der inneren Geschlossenheit wesentlich schlechter da als noch vor einem Jahr.“

Update 13. Febuar 2025 – mdr.de berichtet: „Die Ziele waren hoch gesteckt: In Thüringen wollte die Werteunion regieren, gar den Ministerpräsidenten stellen. Bei der Landtagswahl scheiterte die Partei jedoch krachend. Zur anstehenden Bundestagswahl tritt die Werteunion im Freistaat nun nicht einmal an.“ zdf.de weiß: „Bei der Bundestagswahl 2025 tritt die Werteunion erstmals bei einer bundesweiten Wahl an (wählbar nur in Nordrhein-Westfalen).“

21. Februar 2024 – ethos.at hat sich darauf spezialisiert, den „ganz normalen Wahnsinn“ Österreichs zu dokumentieren. Doch wenn sich eine neue Partei in Deutschland „Werteunion“ nennt, so muss hier doch die Frage gestellt werden: Welche Werte? Was sind Werte? Wie konstituieren sich Werte, wie werden sie gelebt und wie sollen sie gelebt werden?

Anfang Jänner rumorten die Gerüchte um die neue Wagenknecht-Partei. Am 23. Jänner 2024 wurde bekannt, dass auch die „Rechten“ ihre Spaltung vollzogen haben Die Werte-Union,bislang ein Bündnis innerhalb der CDU/CSU, geht eigene Wege und etabliert die „Union 1.0“, bzw die Werteunion als Partei. Details siehe Epoch-Times (23.1.24)In logischer Konzsequenz ist Parteigründer H.G. Maaßen am 25.1.24 aus der CDU ausgetreten. Invalidenturm“ publizierte sein „Austrittsgesuch“.

Am 17. Februar wurde die Partei mit dem Vorsitzenden Hans-Georg Maaßen gegründet und nur wenige Tage später folgten die ersten prominenten Austritte: „Unternehmer Markus Krall und Ex-AfDler Max Otte waren mit von der Partie. Doch die beiden haben jetzt plötzlich ihren Austritt bekanntgegeben. Beide verkündeten dies auf der Plattform X“, berichtet derwesten.de

Max Otte erklärt demnach: „Die Aussagen aus den Reihen der WerteUnion lassen zweifeln, dass die Partei geeignet ist, die Politikwende in Deutschland mitzugestalten. Sie deuten stattdessen auf erhebliche politische Fehleinschätzungen und Selbstüberschätzung hin.“

ethos.at kann aus der Ferndiagnose mit Sicherheit nur sagen, dass sich hier drei Alphatiere nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten. Otoe war von 2011 bis 2016 war er als Professor für quantitative und qualitative Unternehmensanalyse und -diagnose an der Karl-Franzens-Universität Graz tätig, war der Kandidat der AfD bei der Wahl des Deutschen Bundespräsidenten 2022 und Versucht sein Glück als Fondsmanager. Krall ist Unternehmensberater und positioniert sich in Vorträgen als Vertreter der Wiener Schule der Nationalökonomie. Maaßen hatte eine mustergültige Beamtenkarriere hinter sich, bis er im November 2018 als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde.

Von Ruhestand wollen die drei Herren, heute alle rund 60 Jahre alt, noch nichts wissen. Doch eine neue Union haben sie nicht einmal zu dritt geschafft, obwohl sie sich wohl schon jahrelang kennen. So könnte das Problem wohl darin liegen, dass sie sich alle mehr für ihre eigenen Interessen und ihre eigene Karriere informieren, als die Frage: Welche Werte? Was sind Werte? Wie konstituieren sich Werte, wie werden sie gelebt und wie sollen sie gelebt bzw. in der Politik umgesetzt werden?

ethos.at bietet an, diese Grundsatzdiskussion zu moderieren. 

1. April 2024 – Hans-Georg Maaßen @HGMaassen via twitter: „Danke, liebe Nancy #Faeser [Anm: Innenministerin Deutschlands], für das ausgezeichnete Abendessen im Borchardt und das gute Gespräch! Es ist wirklich besser, miteinander zu reden als gegeneinander zu klagen. Vieles konnte geklärt und ausgeräumt werden. Respekt, dass Sie überlegen, mich wieder zum Chef des #Verfassungsschutzes zu machen. Vielleicht werden wir beide doch noch #Freunde?“

ethos.at kommentiert: wer volkstümlich sein will, sollte den Unterschied zu volksdümmlich kennen. Ein Politprofi muss wissen, dass derart doofe Aprilscherze noch lang verbreitet werden, wenn sich niemand mehr an den 1. April erinnert. Übrigens liefert Maaßen für den Führer der Wertegemeinschaft eine ziemlich flache Selbstdarstellung auf twitter: „ehem. Präsident Bundesverfassungsschutz. Für eine Welt ohne Sozialismus.“ What else?

Weiterlesen