Aus für „Politik am Ring“

Sobotka Parlaments TV

27. September 2023 – Am 14. Februar 2022 hat die FPÖ eine Anfrage an Parlamentspräsident Sobotka betreffend die Online-Sendung „Politik am Ring „gerichtet. Die Antwort erfolgte am 31. März 2022, u.a. war zu erfahren, dass eine einzige Sendung durchschnittlich 40.108,55 Euro kostet! Nach einer Reaktionszeit von 15 Monaten trat FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker mit Kritik an der teuren Produktion an die Öffentlichkei und kündigte an, die FPÖ werde aus dem Projekt aussteigen.

Nach einer Sitzung im August bestätigt die FPÖ heute, 27.9.23 gegenüber ethos.at, dass die Sendung eingestellt wurde, nachdem die Kosten nach der Anfrage weiter explodiert sind: „Jede einzelne Folge dieser Sendung kostet laut Hafenecker mehr als 50.000 Euro – ‚aber kaum jemand schaut zu‘. Der Freiheitliche beruft sich dabei auf eine jüngst an ihn ergangene Anfragebeantwortung durch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Mit 20 Prozent Umsatzsteuer belaufen sich die Kosten bei zehn Sendungen im Jahr auf 620.000 Euro. Zudem seien die Kosten pro Sendung in nur 15 Monaten um 55 Prozent ‚explodiert‘, so Hafenecker.“ (Quelle: APA / SN.at 12.7.23)

ethos.at hat am 23. April 2022 kommentiert: Mir platzt der Kragen…

Es folgen Auszüge aus der FPÖ-Anfrage und der Beantwortung durch Parlamentspräsident Sobotka. Die Antwort lässt zwei Fragen offen: 1. Was hat die „Initiative Demokratie21“ für dieses Projekt geleistet – und wie viel dafür kassiert? Und 2. Was sind „diskussionstaugliche Sessel“?

RÜCKBLICK

Anfrage vom 24.2.2022

des Abgeordneten Erwin Angerer und weiterer Abgeordneter

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Parlamentssendung „Politik am Ring“

Jeden dritten Montag im Monat diskutieren die Bereichssprecher der Parlaments-parteien in der Sendung „Politik am Ring“ über aktuelle Gesetzesvorhaben. Ziel ist es, über die nicht öffentlichen Debatten in parlamentarischen Ausschüssen über eine öffentliche Plattform zu informieren und damit den parlamentarischen Prozess transparenter zu gestalten. Initiiert wurde das Format gemeinsam mit der Initiative Demokratie21 und wird vom ehemaligen ORF-Moderator Gerald Groß begleitet. Ausgestrahlt wird die Sendung live ab 21 Uhr aus dem Dachfoyer der Wiener Hofburg und kann zusätzlich über die Mediathek des Parlaments jederzeit abgerufen werden. Die Erstausstrahlung fand am 16.11.2020 statt, was Nationalratspräsident Sobotka (ÖVP) als „einen weiteren Schritt zur Öffnung des Parlaments“[1] bezeichnete.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates folgende Anfrage

1. Wieviele Sendungen wurden bis dato produziert/ausgestrahlt?

2. Wieviele Zuseher verfolgen im Schnitt die Sendung „Politik am Ring“?

3. Was war der Zuseher-Höchstwert bis jetzt?

4. Wieviele Personen haben bis jetzt die Sendungen via Parlaments Mediathek gestreamt/nachgeschaut?

5. Wie hoch sind die Produktionskosten im Schnitt für eine Sendung „Politik am Ring“?

6. Welche Kosten sind für die Studioausstattung und technische Ausstattung der Sendung bis dato angefallen?

7. Wie hoch waren die Produktionskosten seit der Erstausstrahlung bis jetzt?

8. Wie hoch sind die Personalkosten für die Sendung im Durchschnitt, und wie hoch waren diese bis dato gesamt (bitte um Auflistung nach Tätigkeitsbereichen)?

9. Aus wie vielen Personen besteht das Redaktionsteam, und wie setzt sich dieses zusammen?

10. Wer entscheidet über den thematischen Schwerpunkt der Sendung?

11. Können Parlamentsparteien Wünsche zu Themenschwerpunkten äußern und werden diese in irgendeiner Form berücksichtigt?

12. Werden die Parlamentsparteien in irgendeiner anderen Form vorab in die Sendungsorganisation bzw. in den Ablauf mit eingebunden?

a. Wenn ja, inwiefern?

b. Wenn nein, warum nicht?

Anfragebeantwortung Mag. Wolfgang Sobotka

Wien, 31. März 2022 (Auszüge aus 42/ABPR vom 05.04.2022 zu 44/JPR (XXVII. GP)

abrufbar auf parlament.gv.at als PDF

Zu Frage 5:

Die Produktionskosten belaufen sich im Durchschnitt auf € 40.108,55 inkl. MwSt. Davon umfasst sind neben der eigentlichen Produktion auch die Vorproduktion (Sendungsplanung, Erstellung der Zuspieler) sowie Postproduktion und Corona-Vorkehrungen (Schnelltests, FFP2-Masken).

Zu Frage 6:

Die Studioausstattung ist nicht ausschließlich für die Diskussionssendung „Politik am Ring“ angeschafft worden. Das Design des Tisches wurde so gestaltet, dass verschiedene Arrangements möglich sind und vor allem dass der Tisch einerseits im sanierten Parlamentsgebäude eingesetzt werden kann, andererseits auch für andere Sendungen verfügbar gemacht werden kann, etwa auch für Veranstaltungen, Pressekonferenzen oder Podiumsdiskussionen. Die Kosten für die Herstellung des Tisches beliefen sich auf € 50.727,6 inkl. MwSt. Die Anpassung des Tisches an den „Corona-Abstand“ von zwei Metern betrug € 1.465,10 inkl. MwSt. Weiters wurden zehn diskussionstaugliche Sessel um insgesamt € 11.757,84 inkl. MwSt. angeschafft, die aber ebenfalls nicht ausschließlich für „Politik am Ring“ verwendet werden.

Zu Frage 7:

Die Produktionskosten beliefen sich für 14 Folgen auf insgesamt€ 561.519,75 inkl. MwSt. Davon umfasst sind neben der eigentlichen Produktion auch die Vorproduktion (Sendungsplanung, Erstellung der Zuspieler) sowie Postproduktion und Corona-Vorkehrungen (Schnelltests, FFP2-Masken).

Zu Frage 8:

Personalkosten sind in den Produktionskosten enthalten. Seitens der Abteilung 4.1 der Parlamentsdirektion sind vor, während und nach der Sendung durchschnittlich sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig für Organisation, Koordination und Berichterstattung sowie Bewerbung in klassischen und sozialen Medien. Seitens des Facility-Managements, der IKT und der Haustechnik der Parlamentsdirektion erfolgt ebenso eine Routinebetreuung. Sämtliche Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion erfolgen innerhalb der durch Gleitzeit geregelten Arbeitszeiten.

Zu Frage 9:

Das Redaktionsteam besteht aus 11 entscheidungsbefugten Personen, die an der redaktionellen Planung beteiligt sind:

• die Medienverantwortlichen aller fünf Parlamentsklubs (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, NEOS)

• die beiden Sendungsleiter/-innen der Produktionsfirma

• der Moderator,

• drei Mitarbeiter der Abteilung 4.1 der Parlamentsdirektion

WEITERS:

… Die Reichweite ist abhängig von der Aktivität der Klubs und der Abgeordneten auf ihren Medienkanälen. Die parlamentarischen Mitarbeiter/-innen der Abgeordneten werden während der Sendung m emem Nebenraum serviciert, wohin die Diskussionssendung auf eine Leinwand übertragen wird. 

… Ausstrahlung auf parlamentsfremden Medienkanälen: Darüber hinaus wurde bisher jede Folge zweimal zeitversetzt auf krone.tv ausgestrahlt (auf eine Stunde gekürzt), und zwar jeweils am Mittwoch und am Samstag nach der Aufnahme. Nach jeder Sendung werden Ausschnitte von der Parlamentsdirektion via AP A-Video-OTS ausgesendet und von verschiedenen elektronischen Medien übernommen.

… Über die Mediathek, Facebook und YouTube wurden bisher 777.463 Views erreicht; durchschnittlich sind das 55.533. Auf Instagram erreichte die Bewerbung der Sendung 62.973 Aufrufe; durchschnittlich pro Sendung waren das 4.498 Aufrufe. Auf Twitter erreichten die Sendungen insgesamt 607.425 Views ; durchschnittlich pro Sendung waren das 43.388 Aufrufe. Mit dem Podcast wurden bisher 1.696 Aufrufe erreicht. Nachdem das Video der Sendung und der daraus generierte Podcast gemeinsam in der Mediathek zu finden sind, beträgt diese Zahl gemeinsam 12.979. Durch alle Werbemaßnahmen auf Facebook wurden bisher 1,250.853 Views erreicht. Pro Sendung sind das durchschnittlich 89.347.

Siehe auch: Kaufhaus Österreich + Selbstbedienungsladen Österreich

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VfGH prüft Parteien-Einfluss im ORF

ORF screen VfGH 2023 09 26

Update 10.10.2023 –Sensation! Keine zwei Wochen nach der öfffentlichen Verhandlung ist das Urteil fertig: Parteibuchwirtschaft im ORF ist #verfassungswidrig! Im Stiftungsrat und im Publikumsrat. Man darf gespannt sein, wann der VfGH erklärt, dass dieses Unrecht auch in den Redaktionen zu beseitigen ist! Über die Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot nach dem BVG Rundfunk siehe das Erkenntnis im Detail.

27. September 2023 – Wer nicht auf beiden Augen blind ist, der sieht, dass sich die „politische Farbenlehre“ Österreichs nicht nur in den Gremien des ORF (Stiftungsrat, Publikumsrat), sondern in allen Bereichen widerspiegelt. Im März dieses Jahres hat der ORF-Redakteursrat die „Wahl“ der Stiftungsräte kritisiert. Am 26.9.23 kam das Thema auf die Tagesordnung des Verfassungsgerichtshofs, der es öffentlich verhandelt hat. Überraschend ausführlich und bemüht sachlich informiert ORF.at:

„VfGH beschäftigte sich mit ORF-Gremien. … Schon lange steht die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats in der Kritik. Wegen der publik gewordenen Sideletter zwischen ÖVP und FPÖ sowie zwischen ÖVP und Grünen hatte die Diskussion so richtig Fahrt aufgenommen. Die verschriftlichten Deals über die parteipolitischen Postenbesetzungen waren auch der Grund, warum sich der VfGH mit den Gremien beschäftigen muss. Denn die Landesregierung im Burgenland nahm die Sideletter zum Anlass, um die Höchstrichter und Höchstrichterinnen anzurufen.

Diese müssten prüfen, ob die Zusammensetzung des Stiftungsrats und Publikumsrats gegen die verfassungsmäßige Unabhängigkeit des ORF verstößt. Die Regierung hat nach Ansicht der Landesregierung zu viel Einfluss auf die zu bestellenden Organe. Besonders der Stiftungsrat ist dem Antragssteller ein Dorn im Auge. Denn derzeit würde die satte Mehrheit regierungs- und staatsnah sein. So schicke ja nicht nur die Regierung Personen in den Stiftungsrat, sondern auch das Parlament, in dem die Regierungsparteien eine Mehrheit stellen. Aus den Ländern kommen neun weitere Personen.“

SIEHE AUCH: Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer kommentiert VfGH-Erkenntnis

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TI: Informations-Freiheit ist ein genuines Recht

Transparenz

14. September 2023 (Presseaussendung von Transparency International – Austrian Chapter (ti-austria.at) – Die Verwaltung ist für die Bürger da. Dass die Bürgerinnen und Bürger wissen dürfen, was ihre Verwaltung auf allen Ebenen macht, ist der natürliche Zustand in einer demokratischen Gesellschaft. Informationsfreiheit ist nicht etwas, das die Verwaltung ihren „Untertanen“ huldvoll gewährt, wenn es nicht zu viel Arbeit ist. Informationsfreiheit ist ein genuines Recht jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin und der Gesellschaft im Gesamten. Die Aufhebung des Amtsgeheimnisses, das zu Zeiten geschaffen wurde, als Zensur und Unterdrückung die Regel und geheimes staatliches Handeln ein Instrument dafür waren, ist ein Schlüsselelement in der Entwicklung einer offenen Gesellschaft. Mehr als 110 Staaten haben bereits Informationsfreiheit geschaffen – nur in Österreich soll das nicht möglich sein? Das ist Unfug.

Zuletzt wehrten sich Gemeinden dagegen, aktiv Informationen veröffentlichen zu müssen. Begründung ist befürchteter zu hoher Aufwand. Diese Begründung ist schon an der Wurzel verfehlt. Eine offene Gesellschaft kann nämlich keine Verwaltung dulden, der Transparenz zu mühsam ist und die sich deshalb weiter in habitueller Geheimniskrämerei wohlfühlen will. Genauso wenig, wie man sagen könnte, dass es zu mühsam ist, etwa die örtliche Veranstaltungspolizei (eine Gemeindeaufgabe) wahrzunehmen, weshalb man lieber erst gar keine Veranstaltungen zulässt, kann man sagen, dass es zu mühsam ist, eine transparente Verwaltung zu sein. Gerade auf Gemeindeebene fängt die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an ihrem Staat, ihrem Gemeinwesen an!

Dass nun im Raum steht, dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (4,7 Mio Menschen leben in solchen Gemeinden) keine Informationen von allgemeinem Interesse (z.B. Studien, Verträge über 100.000 EUR, allgemeinen Pläne etc.) veröffentlichen müssen, ist daher nicht die Lösung. Schon der Begriff der „Information von allgemeinem Interesse“ schreit zurecht nach Veröffentlichung.

Vielmehr soll man sich Gedanken machen, wie man die Veröffentlichungsaufgabe der kleineren Gemeinden vereinfachen kann, damit möglichst wenig Aufwand entsteht (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit). Z.B. könnten sich Gemeinden zusammenschließen, um eine geeignete Person für solche Fragen gemeinsam zu beschäftigen. Auch in anderen Belangen haben sich Gemeindeverbände bewährt. Z.B. könnten IT-Lösungen gefunden werden, die eine Veröffentlichung „auf Knopfdruck“ ermöglichen. Darüber sollten wir diskutieren – nicht darüber, ob Informationen von allgemeinem Interesse weiterhin vor den Bürgerinnen und Bürgern (dem Souverän!) geheim gehalten werden sollen.

TI-Austria hat eine Stellungnahme mit konkreten Empfehlungen für ein effektives Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht: Begutachtungsstellungnahme-Informationsfreiheitsgesetz-1.pdf (ti-austria.at) (Entwurf aus dem Jahr 2021)

Kernelemente sind:

– Der Zugang muss rasch gewährleistet sein – lange Bearbeitungsdauer macht viele Informationen wertlos.

– Die Ausnahmen zur Informationsfreiheit müssen restriktiv geregelt werden – unscharfe Ausnahmen wie „zur Vorbereitung einer Entscheidung“ machen die Informationsfreiheit zunichte.

– Rechtsschutz und Vollstreckung von Entscheidungen der Gerichte in Informationssachen müssen effektiv sein – es darf nicht vom „Good Will“ der verpflichteten Institution abhängen, ob sie eine Information herausgibt.

– Ein/e Informationsbeauftragte/r soll Auskunftssuchenden für Fragen zur Verfügung stehen. Auch für die Beamten und Vertragsbediensteten soll es eine Servicestelle geben.

– TI-Austria fordert schon lange die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Es kommt nun darauf an, dass echte Informationsfreiheit geschaffen wird und nicht wieder ein Amtsgeheimnis in neuem Gewand eingeführt wird. Diverse Ausnahmen würden die Bevölkerung stark in ihrem Recht auf Information beschneiden. Auch auf internationaler Ebene würde Österreich dadurch die Anforderungen von GRECO (Staatengruppe gegen Korruption) und der EU nicht erfüllen.

Kontakt für Rückfragen: Mag. Georg Krakow, MBA, Vorstandsmitglied TI-Austria

E-Mail: office@ti-austria.at

SIEHE AUCH: Kritik an „habitueller Geheimniskrämerei“ (ORF.at 14.9.23)

SIEHE AUCH: Stellungnahme von Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit (5.10.23) + 20-seitige Stellungnahme auf parlament.gv.at vom 14. April 2021 

Ergänzung 19. Dezember 2023 Forum Informationsfreiheit appelliert, noch wichtige Anpassungen vorzunehmen und Hintertüren zu schließen, die eine Umgehung der nun verhandelten Regeln ermöglichen oder Recherchen gefährden. Der Gesetzesentwurf müsse noch in vier konkreten Punkte geändert werden. Sonst drohe ein schwer reformierbares Gesetz mit kaum begrenzten Möglichkeiten für Bund und Länder, in weiten Bereichen Amtsgeheimnisse zu schaffen. DETAILS siehe informationsfreiheit.at

Ergänzung 16. September 2023 –ORF.at erfindet das „politische Hochamt“. In einem Bericht über die geplante Abschaffung des Amtsgeheimnisses heißt es, dass in einem „Begutachtungsentwurf vom Februar 2021 noch von der ‚Dissenting Opinion‘ (Sondervotum) für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Rede. Damit sollen VfGH-Mitglieder die Möglichkeit erhalten, ihre abweichenden Rechtsmeinungen zu veröffentlichen. Während die eine Seite darin eine Chance sieht, die Judikatur weiterzuentwickeln, kritisiert die andere, dass mit Sondervoten die Entscheidungen des VfGH in Zweifel gezogen werden könnten.“

Weiters soll geklärt werden, ob und wann ein Wechsel von der Politik in den VfGH möglich sein soll: ORF.at: „Änderung hätten auch dreijährige Cooling-off-Phasen für VfGH-Mitglieder betroffen. Was aus diesem Vorhaben wird, ist ebenfalls noch unklar. Bis jetzt ist eine Abkühlphase nur für den VfGH-Präsidenten und den Vizepräsidenten vorgesehen. Sie müssen fünf Jahre warten, wenn sie zuvor ein politisches Hochamt innehatten. Auf einfache Mitglieder ist die Regel nicht anzuwenden. So wurde zum Beispiel der frühere ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter, kurz nachdem er sein politisches Amt verlassen hatte, als VfGH-Richter angelobt.“

Ergänzung 6. Oktober 2023 – „Jahrelang hat die ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler die Abschaffung des Amtsgeheimnisses verhandelt. Kompromisse im neuen Gesetz verteidigt sie“, berichtet DerStandard.at

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