Skyshield: Absichtserklärung oder Beitrittserklärung?

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28. Mai 2024 – Nun ist es definitiv: Österreich ist Luftabwehr-Initiative Sky Shield beigetreten, berichten die Medien unisono.

17. November 2023 – Schon am Dienstag, 14.11.23 wusste Krone.at: „Wie die Krone aus Kreisen der Bundesregierung erfuhr, wird das Bundesheer im Rahmen der europäischen Abwehrinitiative Sky Shield nicht nur Mittelstreckenraketen, sondern auch Langstreckenwaffen mit bis 200 Kilometern Reichweite angeschafft werden. … Im morgigen Ministerrat soll die Planung zur Anschaffung der Systeme bereits beschlossen werden.“

Unmitelbar nach dem Ministerrat berichtet derStandard.at (15.11.23): „Im Sommer hat Österreich die Absichtserklärung zur Beteiligung am europäischen Luftabwehrsystem Sky Shield unterzeichnet. Anvisiert wurde damals die Anschaffung von Kurz- und Mittelstreckenraketen, wobei man sich auch eine Ausweitung dieser Beschaffungspläne offenhielt. Seit heute ist klar: Österreich wird – erstmals in der Geschichte der Republik – auch Langstrecken-Luftabwehrraketen kaufen. Die Grundlage dafür lieferte ein Ministerratsbeschluss am Mittwoch.“

SIEHE AUCH: Mahnwache gegen Skyshield

Die Bombe aber lässt Kanzler Nehammer platzen, der laut Pressedienst des BKA beim Pressefoyer nach dem Ministerrat festhielt: „Im Sommer hat Österreich die Beitrittserklärung zum Raketenschutzschirm Sky Shield unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine Innovation und einen großen Fortschritt, wenn es darum geht, unser neutrales Land schützen zu können.“

„Absichtserklärung“ oder „Beitrittserklärung“? Ein Kanzler, der beide Begriffe nicht unterscheiden kann, hat an der Spitze der Regierung nichts verloren und ist eine Gefahr für die Demokratie unseres Landes. Ein Kanzler, der bewusst mit den Begriffen jongliert, um die Hofberichterstatter und in ihrem Gefolge die Bevölkerung in die Irre zu führen, agiert nicht mehr im Sinne unserer demokratisch-republikanischen Verfassung! Einmal mehr diktiert Nehammer dem Parlament, wie es über ein Projekt, das die Regierung auf Schiene gebracht hat, abzustimmen hat. Eine weitere Selbstermächtigung der Regierung und Selbstentmächtigung des Parlaments, wie sie Regierung und Parlament bereits beim Beschluss des Impfpflichtgesetzes exerziert haben.

Die Schlagzeile der Krone der Hofberichterstattung enthüllt bei genauer Analyse die Strategie Nehammers: „Milliardendeal geplant: Österreich bekommt erstmals Langstrecken-Abwehr“ – was nun: Planung oder bereits vereinbarte Lieferung? Und auf welcher Rechtsgrundlage? „oe24“ (Printausgabe 16.11.23) verleiht dem Ministerrat sogar quasireligöse Autorität: „Abgesegnet. Ab 2027 kommt Skyshield„.

Offenbar will Nehammer das Volk wieder einmal vor vollendete Tatsachen stellen. Da Nehammer zwar manchmal besoffene Sprüche liefert, aber sicher nicht dumm ist, muss er wohl einen Plan haben, den er aber nicht transparent offenlegt, sondern bewusst im Dunkeln lässt. Der Plan – das ist eine Verschwörungstheorie! – könnte lauten: Verkauf Österreichs an die Nato. Das wäre Hochverrat (Auslieferung seines Landes an eine fremde Macht). In entwickelten Demokratien würden die zuständigen Behörden beim Verdacht auf Hochverrat Untersuchungen einleiten. In Österreich wird jemand, der den Verdacht auf eine Verschwörung ausspricht, diffamiert oder ganz einfach vom Kanzleramt abgekanzelt. 

Im folgenden die Pressemitteilungen des BKA zum Thema Skyshield:

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Wo Österreich bei Menschenrechten säumig ist

Zwischenbericht der Zivilgesellschaft an UNO + Liga für Menschenrechte und Volksanwaltschaft präsentieren Tool + ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit fordert Aktionsplan

7. November 2023 – (Pressemitteilung der Volksanwaltschaft APA / OTS) – „Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus der Republik Österreich. Hier ist der Menschenrechtsbeirat angesiedelt. Wir sind für die Präventive Menschenrechtskontrolle in Gefängnissen, Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zuständig, und wir bringen uns aktiv in die Menschenrechtskontrolle der UNO ein, zuletzt, als überprüft wurde, ob Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention einhält“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Wir arbeiten aber auch eng mit der Zivilgesellschaft zusammen. Jetzt haben wir in einer Wissenschaftskooperation mit der Österreichischen Liga für Menschenrechte ein Online-Monitoring-Tool entwickelt, das mit ein paar Mausklicks zeigt, wo Österreich in Sachen Menschenrechte säumig ist. Und es zeigt, dass dabei enormer Handlungsbedarf besteht.“

Die Österreichische Liga für Menschenrechte koordiniert das Universal Periodic Review (UPR), den Lagebericht der österreichischen Zivilgesellschaft. Der UPR-Prozess ist ein Instrument des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, das geschaffen wurde, um die Menschenrechtslage in den Mitgliedsstaaten zu überprüfen. Die Liga bringt am 7. November den Zwischenbericht der österreichischen Zivilgesellschaft zum UPR bei der UNO ein.

Liga für Menschenrechte: „Bilanz der Regierung ernüchternd“

Die Österreichische Liga für Menschenrechte hat im sogenannten „Universal Periodic Review“-Prozess (UPR) beim Menschenrechtsrat der UNO einen Zwischenbericht („Midterm-Report“) über den Umsetzungsstand der Empfehlungen eingebracht. Der UPR ist ein zyklischer Prozess, der alle fünf Jahre einen umfassenden Stand der Menschenrechtslage erhebt. Derzeit befinden wir uns in der Mitte des aktuellen Zyklus, was sowohl der Republik als auch der Zivilgesellschaft Zwischenberichte ermöglicht. Die Österreichische Liga für Menschenrechte koordiniert dabei mehr als 250 Organisationen der österreichischen Zivilgesellschaft über deren Dachorganisationen.

„Die Zivilgesellschaft hat in ihrem Zwischenbericht aus den 317 menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich zu 45 Themen-Clustern Einschätzungen abgegeben. Die Bilanz fällt dabei ernüchternd aus“, fasst Florian Horn zusammen, der den Zwischenbericht koordiniert hat: „Von diesen 45 Themen-Clustern ist nur bei 18 – also bei 40 Prozent – ein Fortschritt in unterschiedlichen Umsetzungsstadien festzustellen, bei 27 – das heißt bei 60 Prozent – gab es überhaupt keine wirksamen Umsetzungsbemühungen.“

„Es müssen daher in den folgenden zwei Jahren noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, wenn Österreich überhaupt eine Chance auf einen adäquaten Abschluss des aktuellen Zyklus des UPR haben will“, sagt Horn. Diese Umsetzung ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene notwendig. Die Zivilgesellschaft wird zwar im aktuellen URP-Zyklus wieder vermehrt eingebunden, was erfreulich ist. Für mehr Effizienz, bedarf es weiterer Verbesserungen. Horn: „So müsste die Einbindung von zivilgesellschaftlichen Expertinnen und Experten in Gesetzesinitiativen deutlich früher erfolgen.“ Auch einer langjährigen Forderung der Zivilgesellschaft und mehrerer Staaten der UNO an Österreich nach einem generellen, strategischen und übergeordneten Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte bleibt weiterhin unerfüllt. Ein echtes Commitment und ein strategischer Plan der Regierung zu den Menschenrechten wäre wünschenswert und dem aktuellen „Flickwerk“ vorzuziehen.

Derzeit gibt es zudem keine ausreichende staatliche Initiative, ein effektives Menschenrechts-Monitoring einzuführen. Um diese Situation zu verbessern, hat die Liga aus einer Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft und mit Teilfinanzierung durch den Zukunftsfonds ein Online-Monitoring-Tool auf der Webseite www.liga.or.at/upr ins Leben gerufen, das in Zukunft einen jederzeit aktuellen Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich bieten wird.

ZARA: Gegen Rassismus vereint: Ein Nationaler Aktionsplan in Sicht?

An wirksamen Umsetzungsbemühungen der Republik Österreich mangelt es auch bei vielen Forderungen im UPR aus dem Bereich der Anti-Diskriminierung, wie etwa dem immer noch fehlenden Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus.

ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und andere zivilgesellschaftliche Organisationen in Österreich haben längst erkannt, dass struktureller Rassismus in jedem Bereich unserer Gesellschaft vorherrscht, insbesondere in der Arbeitswelt, bei Bildung, im Gesundheitswesen und beim Wohnen. „Und doch ist eine Lösung zur Reduzierung struktureller Ungleichheiten in allen neun Bundesländern nicht in Sicht“, sagt ZARA-Geschäftsführerin Rita Isiba.

Seit 2001 fordert ZARA von der österreichischen Bundesregierung die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, der Ziele und Maßnahmen enthält, die Rassismus auf struktureller und institutioneller Ebene bekämpfen.

Seit 24 Jahren veröffentlicht ZARA jährlich den Rassismus Report, in dem rassistische Übergriffe, die an ZARA gemeldet wurden, und die dahinterliegenden rassistischen Strukturen analysiert werden. Die bisher veröffentlichten 23 Rassismus Reports enthalten Daten zu den bei ZARA eingegangenen Meldungen und zeigen, wie viele Menschen, die direkt von Rassismus betroffen sind oder die als Zeug*innen einen rassistischen Vorfall gemeldet haben, und wie viele Menschen ZARA beraten hat. Isiba sagt: „Es ist ein Fehler zu denken, dass Rassismus nur aus einzelnen Fällen pro Jahr besteht. Rassismus ist ein tiefes Problem, das schon immer da war und überall im täglichen Leben vorkommt. ZARA will zeigen, dass man Rassismus nicht einfach durch Zahlen von einem Jahr zum nächsten messen kann.“

Die Bekämpfung von Rassismus erfordert eine Gesamtstrategie, die die Entwicklung und Umsetzung eines strategischen Ansatzes fördert. ZARA und verschiedene Communities sowie zivilgesellschaftliche Organisationen haben basierend auf ihren Erfahrungen in der Antirassismusarbeit und auf systematischen Analysen bereits viel Vorarbeit für Ziele und Maßnahmen geleistet, die in einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufgenommen werden sollten.

Rückfragen & Kontakte: Volksanwaltschaft, 

Florian Kräftner, Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

+43 664 301 60 96 / florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at

Österreichische Liga für Menschenrechte

Team UPR upr@liga.or.at

ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit

Ramazan Yıldız, MSc ramazan.yildiz@zara.or.at

Kommentar HTH: Die Ausführungen sind sehr allgemeint gehalten. Deshalb hat ethos.at die Liga der Menschenrechte (Präsidentin Barbara Helige) um Präzisierung gebeten: Die Infos sind sehr allgemein gehalten. Bitte um Auskunft, welche aus Sicht der LIGA in den vergangenen drei Jahren die drei schlimmsten Menschenrechtsverletzungen in Österreich waren.

Florian Horn antwortet am 21.11.23: „Wir möchten hier nicht unbedingt werten, weil Menschenrechte an sich universell und unteilbar sind. Wenn Sie Themengebiete suchen, wo es sehr konkrete Säumnisse gibt, dann wären da aus meiner Sicht tatsächlich der fehlende Nationale Aktionsplan gegen Rassismus zu nennen mit allen Aspekten, die ZARA bei der Pressekonferenz vorgetragen hatte. Weiters gibt es Rückschritte bei der Inklusion von Kindern mit Behinderungen in den Schulen (siehe hier: https://liga.or.at/upr?assignee=UPR-Empfehlungen&cycle=3&number=139.143&number-id=139.143). Und besonders medial augenscheinliche Verletzungen waren auch Abschiebung von integrierten Kindern und Jugendlichen ins Ausland ohne ausreichende Wahrung der Kinderrechte, auch wenn dies im konkret eingebrachten UPR keine ausdrückliche Forderung an Österreich war.“

ethos.at hat auch die Volksanwaltschaft um Präzisierung gebeten und die gleichen Fragen gestellt.

Florian Kräftner antwortet am 10.11.23: „Leider können wir kein Ranking der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen anbieten. Die Volksanwaltschaft hat keinen Überblick über sämtliche Fälle. Beim Pressegespräch diese Woche wurde auch der UPR-Zwischenbericht der Liga für Menschenrechte präsentiert, der über den Umsetzungsstand einzelner Empfehlungen berichtet. Sie finden ihn hier als Download.

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen und Polizeieinrichtungen unter anderem auch Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge, Wohn- und Werkstätten sowie Tageszentren für Menschen mit Behinderungen.

Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, auf Rahmenbedingungen hinzuweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Institutionen werden unterstützt, den Fokus auf Vorkehrungen und Maßnahmen zu richten, um Eingriffe in die Menschenrechte zu vermeiden.

Hier finden Sie die Feststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft. 

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Freiheit leben statt Sesselkleben

Loacker NR Neos

Update 12. Mai 2026 – Wer eine echte Politkarriere macht, hat zwei Möglichkeiten: 1. Sesselkleben, wenn vor dem Sessel ein aus einsreichend großer Schreibtisch steht und der Sessel finanziell weich gepolstert und auf einige Jahre gesichert ist. 2. Die Drehtüre! Der Weg vom Polizeibeamten zum Spitzenfinanzer der Europäischen Investitionsbank (EIB), wofür der Posten eines Bundeskanzlers nur ein kleiner Sidestep ist, bevor die Drehtür direkt zu einem noch größeren Schreibtisch führt und der Arsch auf einem Sessel Platz nehmen kann, der finanziell noch weicher gepostert und vor allem auf Jahre abgesichert ist; im Unterschied zum Schleudersitz eines Kanzlers. So hielt es der FREIHEITSkämpfer Loacker. 

Echte Demokratie @JosefWagne40124  via X.com 12.5.2026 – NEOS wollten einst Postenschacher bekämpfen, jetzt sitzen sie am Futtertrog! Loacker, früher einer der lautesten Kritiker von Postenschacherei, soll nun auf 27000-€-Posten beim EU-Rechnungshof gehoben werden. Aus Kampf gg Günstlingswirtschaft ist Teilhabe am System geworden.

von Gerald Loacker, NR der Neos

30. Oktober 2023 via facebook – Freiheit leben statt Sesselkleben – Gestern vor 10 Jahren bin ich als Abgeordneter zum Nationalrat angelobt worden. Damals war ungewiss, ob unsere junge Partei lange überleben würde. Davon unabhängig habe ich mir einen Horizont von 10 Jahren gesetzt.

Inzwischen habe ich zwei Wiederwahlen geschafft, zuletzt mit 13,6% im Bundesland Vorarlberg; unsere Landespartei konnte nach dem Einzug in den Landtag 2014 beim zweiten Antritt im Jahr 2019 den Klubstatus erreichen, unsere Stadtpartei, die ich noch 2015 selbst in den Wahlkampf geführt hatte, ist 2020 ebenfalls mit einem dritten Sitz gestärkt worden. Die Aufbauarbeit in meinem Heimatbundesland trägt Früchte.

Im Parlament, wo ich in vielen der letzten 10 Jahre der Abgeordnete mit den meisten Anträgen und Anfragen war, um das Maximum für die Wähler herauszuholen, habe ich die #Pensionen öfter zum Thema gemacht, als es den Kollegen außerhalb (und manchmal innerhalb) meiner Fraktion lieb war. Heute weiß fast jeder, was das „schwedische Modell“ ist. Mit meiner Arbeit zu den #Kammern habe ich Details über Millionenvermögen, Inserate und Zusatzpensionen bekannt gemacht, die deren Zwangsmitglieder davor nur erahnen konnten. Und im hochemotionalen Streit um die #Impfpflicht konnte ich zeigen, dass ich das freie Mandat auch lebe, wenn es Kraft erfordert. Unglaublich viel mehr ist in diesen zehn Jahren passiert – vieles davon war gut.

Und doch naht die Zeit für Neues. Ich werde daher 2024 nicht mehr für den Nationalrat kandidieren. „Freiheit leben statt Sesselkleben“ war ein Wahlkampfmotto, mit dem ich 2013 in den Nationalrat eingezogen bin. Es war ein Versprechen den Wählern, aber auch mir selbst gegenüber, eben nicht am Sessel zu kleben, sondern nach einigen Jahren den Platz wieder freizumachen. Dieses Versprechen werde ich einlösen. Unsere Landespartei hat viele tüchtige Leute, die für eine Nachfolge in Frage kommen.

In der Verantwortung meinen Unterstützern und allen meinen Wählern gegenüber habe ich 10 Jahre mein Bestes gegeben – und das werde ich auch in den verbleibenden Monaten weiter tun.

SIEHE AUCH: Loacker über Ethik

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