Traibach: Endabrechnung

Updates 27. + 29. Juli 2026

16. Juli 2026 (Langenwang, Steiermark) – Seit 2024 berichtet ethos.at über den – nach Ansicht der meisten Anwohner – überflüssigen „Schutzdamm“ am Ende des Traibaches kurz vor seiner Einmündung in die Mürz. Das Projekt wurde trotz aller Einwände durchgezogen und Ende Mai 2026 abgeschlossen. Seit Jahresbeginn bemüht sich ethos.at um die Offenlegung der Kosten. Statt Antworten eine neue Baustelle: heute, Donnerstag, sind wieder drei Bagger aufgefahren, um sechs Wochen nach Abschluss bei der neu errichteten Straßenbrücke Aufgrabungen vorzunehmen.

SIEHE AUCH: Dammprojekt beim Traibach

OFFENER BRIEF an Landeshauptmann Mario Kunasek

16. Juli 2026

S.g. Herr Landeshauptmann,

als Chefredakteur eines tagesaktuellen Onlinemagazins bin ich gewohnt, dass Anfragen zeitnah beantwortet werden. Der Hinweis sollte eigentlich überflüssig sein. Statt dessen muss ich offenbar noch zusätzlich auf das Informationsfreiheitsgesetz verweisen, wonach jeder Bürger dieses Landes Anspruch auf Auskunft von Staatsorganen aller Ebenen hat.

Hier nun der dritte Versuch! Bitte umgehend um Beantwortung der unten stehenden Fragen!

Zusätzlich hat sich heute, 16.7.2026, folgender skandalöse Sachverhalt eröffnet: nachdem das Bauprojekt Ende Mai (wie angekündigt) beendet wurde (also „termingerecht“, wenn man davon absieht, dass die behördlich bewilligte Bauphase von 1.1. bis 31.12.2025 war), sind seit heute wieder DREI Bagger im Einsatz, um beim neu errichteten Brückenabschnitt neuerliche Grabungen vorzunehmen. Was immer der Grund ist, es ist jedenfalls ein Skandal, wenn die Planungen so mangelhaft waren, dass sechs Wochen nach Bauabschluss neuerliche Baumaßnahmen notwendig sind!

Bitte um Klärung: 1. Warum ist das notwendig? 2. Wer ist verantwortlich? 3. Wie hoch sind die Kosten und wer wird diese übernehmen?

Hochachtungsvoll HTH

P.S. Dieses Schreiben geht als offener Brief an die Leser von ethos.at, die nicht gewohnt sind, wochenlang auf Stellungnahmen zu warten.

18. Juni 2026

An das Büro Landeshauptmann Mario Kunasek

Hofgasse 15, 8010 Graz-Burg

0316/877 5350

lhkunasek@stmk.gv.at

S.g. Herr Landeshauptmann,

folgender Brief wurde bislang nicht beantwortet. Da das „Schutzdammprojekt“ mittlerweile abgeschlossen ist, bitte ich um Auskunft, wie hoch die Kosten am Ende tatsächlich waren.

Bitte um Beantwortung aller Fragen vom 6.12.2025. Insbesondere die Frage der „Ausbaustufe 2“ ist virulent und sollte jetzt der Bevölkerung vorgelegt werden, BEVOR teure Gutachten vorgenommen werden.

Hochachtungsvoll

Mag. Hubert Thurnhofer

6. Dezember 2025

Betrifft: Hochwasserschutz Traibach / Langenwang. Kosten?

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,

das Dammprojekt beim Traibach ist seit Mitte November in der Bauphase, die laut amtlicher Bewilligung am 31. Dezember 2025 beendet sein muss. Über die Kosten gibt es nun drei Angaben:

+ 1.0 Million Euro (Bürgermeister von Langenwang, Rudolf Hofbauer, Quelle Gemeindezeitung und Gemeindeversammlung)

+ 1,2 Millionen Euro laut Bautafel

+ 1,85 Millionen Euro (Bürgermeisterin von Krieglach, Regina Schrittwieser, Quelle „Obersteirische Rundschau 3./4.12.2025)

Wenn  drei Beteiligte so unterschiedliche Angaben machen, so ist das kein „Kommunikationsproblem“ sondern Teil von Planungsproblemen, auf die ethos.at ausführlich hingewiesen hat.

Wenn bereits bei einem verhältnismäßig kleinen Projekt so verschiedene „Kalkulationen“ vorliegen, dann muss man sich fragen, wie Planung und Controlling bei größeren Projekten der Landesregierung funktionieren.

Wir bitten daher um Auskunft:

1. Wie hoch sind die exakten Kosten des Projektes Traibach?

2. Wer kalkuliert die Kosten, wer bewilligt sie und wer rechnet die tatsächlichen Kosten am Ende ab?

3. Wird die „Wirtschaftsbrücke“ für die Landwirtschaft Schöggl/Ofemberger tatsächlich errichtet? Wie hoch sind die Kosten alleine dafür? 

4. Laut Einreichplänen ist das laufende Projekt die „1. Ausbaustufe“. Laut Bürgermeister Hofbauer liegen der Gemeinde noch keine Informationen über die „2. Ausbaustufe“ vor. Bitte um Informationen, welche Gutachten und Pläne dazu bislang vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at 

27. Juli 2026 Antwort vom Land Steiermark

Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Referat Schutzwasserwirtschaft

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer!

Zu Ihrem Schreiben vom 16. Juli 2026 darf nachstehend Stellung genommen werden. Zur Frage der neuerlichen Bauarbeiten: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag vom 26.09.2024, GZ.: BHBM 324694/2021-62 und BHBM-324729/2021-35, wurde die wasserrechtliche Bauvollendungsfrist bis 30.12.2026 bzw. die Naturschutzrechtliche Bauvollendungsfrist bis 30.12.2027, verlängert. Die Bauarbeiten wurden fristgerecht fertiggestellt (Baufertigstellungsmeldung vom 12.06.2026).

Bei den im Onlinemagazin veröffentlichen Bildern der erneuten Bauarbeiten im Baufeld des Hochwasserschutzes handelt es sich um die Behebung eines Baumangels (unzureichende Güteklasse des gelieferten und eingebauten Betons), welcher in der Sphäre der bauausführenden Firma liegt bzw. auch von dieser verursacht wurde. Dieser Baumangel wurde im Zuge einer Überprüfung festgestellt. Die bauausführende Firma hat mit 10.07.2026 per E-Mail an die Gemeinden Langenwang und Krieglach, sowie an die Baubezirksleitung OO mitgeteilt, dass die vom Baumangel betroffenen Bauteile rückgebaut und entsprechend der ursprünglichen Planung fachgerecht neu errichtet werden. Eine Sanierung war laut Baufirma nicht wirtschaftlich umsetzbar. Ebendiese Neuerrichtung im Bereich des Ein- und Auslaufs des Durchlasses (Wände und Sohle) sowie die Einschlichtung der Böschung am Ende der Entwässerungsrinne wurden auch am 16.07.2026 durchgeführt. Dem Auftraggeber fallen daher aus diesem Titel keine Kosten an, diese muss von der bauausführenden Firma getragen werden.

[Anm. ethos.at: es wurde auch ein Metallgeländer errichtet, das nach dem Abschluss der Arbeiten gefehlt hat]

Zur Frage der Gesamtinvestkosten ergibt sich folgende Aufstellung:

Genehmigtes Gesamterfordernis: € 1.200.000,00

Auftragssumme Bauauftrag (Granit, Schlussbrief vom 31.10.2025): € 918.724,90

Ausgabenstand Bauauftrag (Baukostenausweis vom 23.07.2026): € 784.213,72

Gesamtsumme aller vergebenen Aufträge (23.07.2026): € 1.153.376,73

Gesamtausgabenstand (23.07.2026): € 979.941,75

Die Kostenschätzungen für das Hochwasserschutzprojekt werden auf Basis von Ergebnissen vergangener Leistungsausschreibungen sowie Angaben von Herstellern und Dienstleistern durch den Planer (Ziviltechniker) ermittelt und mit Fortschritt des Projektes laufend evaluiert und gegebenenfalls angepasst (Controlling). Das gegenständliche Hochwasserschutzprojekt und somit auch die Kosten wurden durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft genehmigt. Die Abrechnung der Gesamtkosten erfolgt nach Abschluss aller mit dem Projekt verbundenen Arbeiten, Leistungen und Überprüfungen durch die Baubezirksleitung Obersteiermark Ost.

Zur Frage der Wirtschaftsbrücke:

Die Brücke ist Teil des wasserrechtlich bewilligten Projektes, jedoch ist sie nicht Teil des durch den Bundesminister genehmigten (und somit durch Bund und Land geförderten) Hochwasserschutzprojektes. Die Brücke wird daher nicht im Zuge des Hochwasserschutzprojektes errichtet.

Zur Frage des Bauabschnittes (BA1):

Im Zuge einer generellen Projektierung aus dem Jahr 2018 wurden Hochwasserschutzmaßnahmen für Schutzgüter am Traibach im Bereich fkm 0,00 (Einmündung in die Mürz) bis fkm 3,60 geprüft. Auf Basis dieses Projektes wurde durch die Marktgemeinde Langenwang ein Detailprojekt für den Abschnitt fkm 0,00 bis ca. fkm 0,65 des Traibaches vorfinanziert. Die Maßnahmen wurden nun unter dem Titel „1. Bauabschnitt“ realisiert.

ethos.at hat nachgefragt:

1. Gibt es Absichten oder Rohplanungen der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit für weitere Detailprojekte?

2. Was besagt der Prüfbericht und welche Empfehlungen gibt der Prüfbericht über fkm 0,65 bis fkm 3,6 bezüglich Schutzbauten?

Die Antwort des Referats Schutzwasserwirtschaft erfolgt umgehend am 29.7.2026

Zu den ergänzenden Anfragen wird seitens der Bundeswasserbauverwaltung Steiermark, vertreten durch die Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, Referat Schutzwasserwirtschaft wie folgt Stellung genommen.

Zu Frage 1: Gibt es Absichten oder Rohplanungen der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit für weitere Detailprojekte?

Grundsätzlich werden Hochwasserschutzmaßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung erst auf Grundlage eines entsprechenden Ansuchens der betroffenen Gemeinde weiterverfolgt. Erst im Anschluss können – vorbehaltlich der fachlichen Priorisierung sowie der Verfügbarkeit der erforderlichen finanziellen Mittel, sowie Einreihung in ein 5-Jahresbauprogramm – Detailplanungen und die weiteren Projektschritte eingeleitet werden.

Im Zuge des Generellen Hochwasserschutzprojektes Traibach (2018) wurden verschiedene Hochwasserschutzvarianten untersucht und ein Maßnahmenkonzept für den gesamten Gewässerabschnitt zwischen der Einmündung in den Vorfluter und fkm 3,600 ausgearbeitet. Auf Grundlage dieses Generellen Projektes wurde in weiterer Folge auf Ansuchen des Interessenten (Gemeinde) ausschließlich für den Unterlauf (ca. fkm 0,00 bis 0,65) ein Detailprojekt erstellt und umgesetzt (1. Bauabschnitt). Für die darüber hinaus im Generellen Projekt vorgesehenen Maßnahmen bestehen derzeit keine Detailplanungen. Ebenso liegen keine wasserrechtlichen Bewilligungen, keine beantragten Förderungen oder Finanzierungen sowie keine entsprechenden Anträge oder Bestrebungen

Zu Frage 2: Was besagt der Prüfbericht bzw. das Generelle Projekt für den Bereich von fkm 0,65 bis 3,60 hinsichtlich weiterer Schutzmaßnahmen?

Das Generelle Hochwasserschutzprojekt 2018 sieht für den Gesamtabschnitt des Traibaches grundsätzlich mehrere Hochwasserschutzmaßnahmen vor. Diese umfassen insbesondere:

• die Errichtung einer Geschieberückhaltesperre im Bereich fkm 3,600,

• Linearmaßnahmen im Oberlauf (Bereich Urbanbauer – Schwarzauger),

• Linearmaßnahmen im Mittellauf (Bereich Sagbauer) sowie

• Linearmaßnahmen im Unterlauf (Bereich Kurze Illach und Krieglach).

Im Zuge der Detailplanung des ersten Bauabschnittes wurden die Maßnahmen für den Unterlauf weiterentwickelt. Die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Kurzen Illach wurden im Zuge der Detailplanung nicht weiterverfolgt. Für die übrigen im Generellen Projekt dargestellten Maßnahmen im Bereich von fkm 0,65 bis 3,600 bestehen derzeit keine weiterführenden Detailplanungen. Es handelt sich dabei um konzeptionelle Überlegungen des Generellen Projektes, deren Umsetzung von einer gesonderten Detailplanung, der Verfügbarkeit von Grundstücken, den erforderlichen behördlichen materiengesetzlichen Bewilligungsverfahren sowie einer gesicherten Finanzierung abhängig wäre.

Mit der Umsetzung des ersten Bauabschnittes konnte bereits der überwiegende Teil der im Unterlauf vom Hochwasser betroffenen Schutzgüter abgesichert werden. Aus fachlicher Sicht besteht daher derzeit konkrete Perspektive Hochwasserschutzmaßnahmen am Traibach.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Landeshauptmann Der Abteilungsleiter i.V.