27. Juli 2026 Antwort vom Land Steiermark
Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Referat Schutzwasserwirtschaft
Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer!
Zu Ihrem Schreiben vom 16. Juli 2026 darf nachstehend Stellung genommen werden. Zur Frage der neuerlichen Bauarbeiten: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag vom 26.09.2024, GZ.: BHBM 324694/2021-62 und BHBM-324729/2021-35, wurde die wasserrechtliche Bauvollendungsfrist bis 30.12.2026 bzw. die Naturschutzrechtliche Bauvollendungsfrist bis 30.12.2027, verlängert. Die Bauarbeiten wurden fristgerecht fertiggestellt (Baufertigstellungsmeldung vom 12.06.2026).
Bei den im Onlinemagazin veröffentlichen Bildern der erneuten Bauarbeiten im Baufeld des Hochwasserschutzes handelt es sich um die Behebung eines Baumangels (unzureichende Güteklasse des gelieferten und eingebauten Betons), welcher in der Sphäre der bauausführenden Firma liegt bzw. auch von dieser verursacht wurde. Dieser Baumangel wurde im Zuge einer Überprüfung festgestellt. Die bauausführende Firma hat mit 10.07.2026 per E-Mail an die Gemeinden Langenwang und Krieglach, sowie an die Baubezirksleitung OO mitgeteilt, dass die vom Baumangel betroffenen Bauteile rückgebaut und entsprechend der ursprünglichen Planung fachgerecht neu errichtet werden. Eine Sanierung war laut Baufirma nicht wirtschaftlich umsetzbar. Ebendiese Neuerrichtung im Bereich des Ein- und Auslaufs des Durchlasses (Wände und Sohle) sowie die Einschlichtung der Böschung am Ende der Entwässerungsrinne wurden auch am 16.07.2026 durchgeführt. Dem Auftraggeber fallen daher aus diesem Titel keine Kosten an, diese muss von der bauausführenden Firma getragen werden.
[Anm. ethos.at: es wurde auch ein Metallgeländer errichtet, das nach dem Abschluss der Arbeiten gefehlt hat]
Zur Frage der Gesamtinvestkosten ergibt sich folgende Aufstellung:
Genehmigtes Gesamterfordernis: € 1.200.000,00
Auftragssumme Bauauftrag (Granit, Schlussbrief vom 31.10.2025): € 918.724,90
Ausgabenstand Bauauftrag (Baukostenausweis vom 23.07.2026): € 784.213,72
Gesamtsumme aller vergebenen Aufträge (23.07.2026): € 1.153.376,73
Gesamtausgabenstand (23.07.2026): € 979.941,75
Die Kostenschätzungen für das Hochwasserschutzprojekt werden auf Basis von Ergebnissen vergangener Leistungsausschreibungen sowie Angaben von Herstellern und Dienstleistern durch den Planer (Ziviltechniker) ermittelt und mit Fortschritt des Projektes laufend evaluiert und gegebenenfalls angepasst (Controlling). Das gegenständliche Hochwasserschutzprojekt und somit auch die Kosten wurden durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft genehmigt. Die Abrechnung der Gesamtkosten erfolgt nach Abschluss aller mit dem Projekt verbundenen Arbeiten, Leistungen und Überprüfungen durch die Baubezirksleitung Obersteiermark Ost.
Zur Frage der Wirtschaftsbrücke:
Die Brücke ist Teil des wasserrechtlich bewilligten Projektes, jedoch ist sie nicht Teil des durch den Bundesminister genehmigten (und somit durch Bund und Land geförderten) Hochwasserschutzprojektes. Die Brücke wird daher nicht im Zuge des Hochwasserschutzprojektes errichtet.
Zur Frage des Bauabschnittes (BA1):
Im Zuge einer generellen Projektierung aus dem Jahr 2018 wurden Hochwasserschutzmaßnahmen für Schutzgüter am Traibach im Bereich fkm 0,00 (Einmündung in die Mürz) bis fkm 3,60 geprüft. Auf Basis dieses Projektes wurde durch die Marktgemeinde Langenwang ein Detailprojekt für den Abschnitt fkm 0,00 bis ca. fkm 0,65 des Traibaches vorfinanziert. Die Maßnahmen wurden nun unter dem Titel „1. Bauabschnitt“ realisiert.
ethos.at hat nachgefragt:
1. Gibt es Absichten oder Rohplanungen der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit für weitere Detailprojekte?
2. Was besagt der Prüfbericht und welche Empfehlungen gibt der Prüfbericht über fkm 0,65 bis fkm 3,6 bezüglich Schutzbauten?
Die Antwort des Referats Schutzwasserwirtschaft erfolgt umgehend am 29.7.2026
Zu den ergänzenden Anfragen wird seitens der Bundeswasserbauverwaltung Steiermark, vertreten durch die Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, Referat Schutzwasserwirtschaft wie folgt Stellung genommen.
Zu Frage 1: Gibt es Absichten oder Rohplanungen der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit für weitere Detailprojekte?
Grundsätzlich werden Hochwasserschutzmaßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung erst auf Grundlage eines entsprechenden Ansuchens der betroffenen Gemeinde weiterverfolgt. Erst im Anschluss können – vorbehaltlich der fachlichen Priorisierung sowie der Verfügbarkeit der erforderlichen finanziellen Mittel, sowie Einreihung in ein 5-Jahresbauprogramm – Detailplanungen und die weiteren Projektschritte eingeleitet werden.
Im Zuge des Generellen Hochwasserschutzprojektes Traibach (2018) wurden verschiedene Hochwasserschutzvarianten untersucht und ein Maßnahmenkonzept für den gesamten Gewässerabschnitt zwischen der Einmündung in den Vorfluter und fkm 3,600 ausgearbeitet. Auf Grundlage dieses Generellen Projektes wurde in weiterer Folge auf Ansuchen des Interessenten (Gemeinde) ausschließlich für den Unterlauf (ca. fkm 0,00 bis 0,65) ein Detailprojekt erstellt und umgesetzt (1. Bauabschnitt). Für die darüber hinaus im Generellen Projekt vorgesehenen Maßnahmen bestehen derzeit keine Detailplanungen. Ebenso liegen keine wasserrechtlichen Bewilligungen, keine beantragten Förderungen oder Finanzierungen sowie keine entsprechenden Anträge oder Bestrebungen
Zu Frage 2: Was besagt der Prüfbericht bzw. das Generelle Projekt für den Bereich von fkm 0,65 bis 3,60 hinsichtlich weiterer Schutzmaßnahmen?
Das Generelle Hochwasserschutzprojekt 2018 sieht für den Gesamtabschnitt des Traibaches grundsätzlich mehrere Hochwasserschutzmaßnahmen vor. Diese umfassen insbesondere:
• die Errichtung einer Geschieberückhaltesperre im Bereich fkm 3,600,
• Linearmaßnahmen im Oberlauf (Bereich Urbanbauer – Schwarzauger),
• Linearmaßnahmen im Mittellauf (Bereich Sagbauer) sowie
• Linearmaßnahmen im Unterlauf (Bereich Kurze Illach und Krieglach).
Im Zuge der Detailplanung des ersten Bauabschnittes wurden die Maßnahmen für den Unterlauf weiterentwickelt. Die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Kurzen Illach wurden im Zuge der Detailplanung nicht weiterverfolgt. Für die übrigen im Generellen Projekt dargestellten Maßnahmen im Bereich von fkm 0,65 bis 3,600 bestehen derzeit keine weiterführenden Detailplanungen. Es handelt sich dabei um konzeptionelle Überlegungen des Generellen Projektes, deren Umsetzung von einer gesonderten Detailplanung, der Verfügbarkeit von Grundstücken, den erforderlichen behördlichen materiengesetzlichen Bewilligungsverfahren sowie einer gesicherten Finanzierung abhängig wäre.
Mit der Umsetzung des ersten Bauabschnittes konnte bereits der überwiegende Teil der im Unterlauf vom Hochwasser betroffenen Schutzgüter abgesichert werden. Aus fachlicher Sicht besteht daher derzeit konkrete Perspektive Hochwasserschutzmaßnahmen am Traibach.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Landeshauptmann Der Abteilungsleiter i.V.