Docu: Archiv der Zukunft

Naturhistorisches Museum

12. März 2024  (Pressemitteilung ijk-presse.com) Der Dokumentarfilm ARCHIV DER ZUKUNFT zeigt das Museum als eine Welt, die sich in ständiger Veränderung befindet: Die spektakulären Archivarien aus tausenden Jahren Natur- und Menschheitsgeschichte werden durch Grundlagenforschung und den lebendigen Apparat des Museums immer wieder neu in der Gegenwart befragt, um in der Zukunft Geschichten zu erzählen.

Im Naturhistorischen Museum in Wien wird mit akribischer Energie gesammelt, geforscht, archiviert und reflektiert – mehr als 30 Millionen Objekte sind hier über die Jahrhunderte zusammenge tragen worden, um sie immer wieder aufs Neue zu befragen. ARCHIV DER ZUKUNFT bietet einen Blick hinter die Kulissen des traditionsreichen Museums, abseits der bekannten Schaukästen, und zeigt einen Mikrokosmos institutioneller Forschung, der sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellt. Eine filmische Hommage an die Bedeutung der Wissenschaft und ein erkenntnisreiches Nachdenken über das Leben auf der Erde und darüber hinaus.

Wie in einem Rundgang erschließt ARCHIV DER ZUKUNFT die Institution, vor allem jene Orte, die bei einem regulären Museumsbesuch unsichtbar bleiben: Hier wird ein kürzlich verstorbener Löwe zur Präparation eingeliefert oder die Haltung eines Dinosauriers dem aktuellen Forschungsstand angepasst; dort wird die Venus von Willendorf digitalisiert oder ein prähistorisches Grab inklusive Feuerbestattung nachgestellt. Dazwischen: Pinzetten, Sägen, Scanner, DNA-Proben.

Neugierig, forschend, geduldig: Raum für Raum, Handgriff für Handgriff fängt die Kamera das Geschehen ein und legt Schicht für Schicht die Aufgaben, Verantwortungen und Möglichkeiten eines Museums frei. Mit dem Blick des aufmerksamen Beobachters entwirft Regisseur und Kameramann Joerg Burger das Museum als einen Ort, an dem das physische Handwerk am Objekt immer auch mit Fragen nach Wissenskonstruktionen und deren inhärenten Machtbeziehungen einhergeht. Die Spezies Mensch – als vermeintlich Betrachtende und Wissende – wird in ihrer Beziehung zu Tier, Natur und Historie schließlich selbst beobachtet.

ARCHIV DER ZUKUNFT legt aber nicht nur frische Perspektiven nahe, sondern auch die außergewöhnliche Ästhetik des Wiener Naturhistorischen Museums frei: Drapierte Skelette, sandige Fossilien, Insekten in atemberaubend farbenfrohen Kompositionen, eine präparierte Giraffe, die durch Prunksäle rollt und ein hochauflösender 3D-Scan der Venus von Willendorf, die sich wie ein Avatar am Computerbildschirm dreht. Hier überlagern sich Schönheit und Skurrilität, Kultur- und Naturgeschichte, Forschung und Handwerk, Leben und Tod.

ARCHIV DER ZUKUNFT scheut bei seinen Beobachtungen auch nicht vor Teilen der Sammlung zurück, die Zeugen gewaltvoller Aneignungsprozesse sind. So blickt der Film auf jene Gegenstände und Geschichten, die dazu veranlassen, kritisch auf Sammlungspolitiken und Wissenschaftsgeschichte des Museums zu blicken. Das Gedächtnis des Museums wird befragt: Unter welchen Umständen gelangten die Sammlungsgegenstände aus den europäischen Kolonien nach Wien? Welche Position nahmen wissenschaftliche Institutionen wie das Naturhistorische Museum zur Zeit des Nationalsozialismus ein?

ARCHIV DER ZUKUNFT zeigt das Museum als eine Welt, die sich in ständiger Veränderung befindet: Die spektakulären Archivarien aus tausenden Jahren Natur- und Menschheitsgeschichte werden durch Grundlagenforschung und den lebendigen Apparat des Museums immer wieder neu in der Gegenwart befragt, um in der Zukunft Geschichten zu erzählen

BUCH & REGIE Joerg Burger

KAMERA Joerg Burger

MONTAGE Dieter Pichler

DRAMATURGISCHE BERATUNG Constantin Wulff

ORIGINALTON Joseph Nikolussi, Johannes Schmelzer-Ziringer

SOUNDDESIGN Andreas Hamza

REGIEASSISTENZ Ines Kaizik-Kratzmüller

HERSTELLUNGSLEITUNG Monika Lendl

PRODUZENTEN Johannes Holzhausen, Johannes Rosenberger, Constantin Wulf

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Schulwettbewerb: Trinkpass 2024

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Schulprojekt im Zeichen der sparsamen Wassernutzung und ruft Schülerinnen und Schüler auf, sich auf kreative Weise damit auseinanderzusetzen

9. März 2024 (Pressemittielung des BML.gv.at, 29.2.2024) Der Trinkpass ist bereits seit 2005 ein fixer Bestandteil der Umweltbildung an Österreichs Schulen und gehört zu den größten Wasser-Bildungsprojekten Europas. Wasserminister Norbert Totschnig ist es ein zentrales Anliegen, dass Kinder und Jugendliche Trinkwasser wertschätzen und ausreichend Wasser trinken. „Wasser ist unser wichtigster Durstlöscher. Täglich benötigen wir Wasser in der Dusche, beim Kochen oder zum Gießen. Oft denken wir nicht daran, wie kostbar es ist, wenn wir den Wasserhahn aufdrehen. Jeden Tag verwenden wir etwa 130 Liter erstklassiges Wasser. Mit dem Trinkpass möchten wir Kinder und Jugendliche darauf aufmerksam machen, wie wichtig und wertvoll Wasser für unser Leben ist – in der Schule, zu Hause und beim Sport. Genau das unterstützen wir mit dem Schulwettbewerb Trinkpass“, erklärt Minister Norbert Totschnig.

Wasser sparsam nutzen

„Wasser ist lebenswichtig und unersetzbar! Eine sparsame Nutzung unserer wertvollen Wasserressourcen wird angesichts des Klimawandels immer wichtiger. Mit dem Trinkpass wollen wir das Kindern und Jugendlichen bewusstmachen“, so Totschnig.

Die jährlich große Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterstreicht den Erfolg und die Bedeutung dieser Aktion. Mit der Wassertrinktabelle im Trinkpass wird der bewusste Umgang mit dem eigenen Wasser-Trinkverhalten gefördert und den Schülerinnen und Schülern vor Augen geführt, wie viel Flüssigkeit sie zu sich nehmen. Schuldirektionen, Lehrerinnen und Lehrer sind eingeladen, diese Aktion durchzuführen und damit das Trinken von Wasser und einen Beitrag zur Verbesserung des Ernährungsverhaltens zu fördern. Gleichzeitig dient es auch im Unterricht als Anlass, sich näher mit der Ressource Wasser und aktuellen Herausforderungen zu beschäftigen. Die nötigen Hintergrundinformationen und Anreize dazu bietet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) selbst, mit der Jugendplattform Generation Blue (www.generationblue.at).

Kreativwettbewerb „Wir lieben Wasser“

Neben der Wassertrinktabelle zur Erfassung der Wassermenge, die getrunken wurde, wird im Trinkpass 2024 die vielfältige Nutzung unseres Wassers thematisiert. Zur spielerischen Auseinandersetzung werden im Trinkpass die Schülerinnen und Schüler über einen Kreativwettbewerb dazu aufgefordert, zu zeigen wofür sie unsere wertvolle Naturressource Wasser am liebsten verwenden. Dies kann in Form von Zeichnungen, Fotos oder Videos gestaltet werden.

Teilnehmen können ganze Schulen, einzelne Klassen, Gruppen oder auch einzelne Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen und Unterrichtsfächer. Der Folder „Mein Trinkpass“ kann dabei ab sofort kostenlos unter trinkpass@aqa.at angefordert bzw. in Kürze auch als Download auf der Jugendwasserplattform des BML www.generationblue.at heruntergeladen werden. Unterstützt wird die Aktion weiters durch die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) und einzelne Wasserwerke.

Die Trinkpässe werden kostenfrei in der benötigten Stückzahl an die Schulen verschickt. Einsendeschluss für die kreativen Beiträge ist der 5. Juni 2024.

Es winken – wie jedes Jahr – tolle Preise für die Gewinnerinnen und Gewinner.

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Weltkulturerbe Heumilch

ARGE Heumilch

Rund 800 Gäste feierten Auszeichnung der Welternährungsorganisation FAO im Salzburg Congress

Salzburg (ARGE Heumilch via APA OTS am 9. März 2024) – Die „traditionelle Heumilchwirtschaft im österreichischen Alpenbogen“ ist ab sofort landwirtschaftliches Weltkulturerbe. Das hat die Food and Agriculture Organization of the United Nations – kurz FAO – beschlossen und die entsprechende Auszeichnung heute, Samstag, in einem Festakt in Salzburg überreicht. „Die Ernennung der Heumilchwirtschaft zum landwirtschaftlichen Weltkulturerbe ist nicht nur eine Anerkennung für die Heumilchbäuerinnen und Bauern, sondern auch ein Auftrag zur Bewahrung und Weiterentwicklung dieser nachhaltigen Form der Bewirtschaftung“, erklärte der Obmann der ARGE Heumilch, Karl Neuhofer vor rund 800 Mitgliedern und zahlreichen Interessensvertretern. Norbert Totschnig, österreichischer Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, ergänzte: „Unsere Heumilch ist ein Stück österreichische Tradition, die Nachhaltigkeit, Qualität und Regionalität vereint. Ich bin stolz, dass unsere Heuwirtschaft nun als globale Besonderheit anerkannt wird. Es ist eine Auszeichnung unserer Landwirtschaft, unserer Ökologie, unserer Kulturlandschaft und unserer traditionellen Bewirtschaftungsweise. Ich bin überzeugt, dass mit der Anerkennung als Weltkulturerbe nun die Bekanntheit der Heumilch über Ländergrenzen hinweg weiter steigen wird.“

Foto ©ARGE Heumilch,  (v.l.n.r.) Yoshihide Endo (FAO), Karl Neuhofer (Obmann ARGE Heumilch), Christiane Mösl (Geschäftsführerin ARGE Heumilch) und Österr. Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Norbert Totschnig

Heuwirtschaft hat globale Bedeutung

Die FAO würdigt landwirtschaftliche Systeme, die seit Generationen von Bäuerinnen und Bauern entwickelt wurden, um Lebensmittel bereitzustellen, alte Traditionen zu bewahren und natürliche Ressourcen zu schützen. Für das Weltkulturerbe sind bestimmte Kriterien zu erfüllen: Es muss ein einzigartiges landwirtschaftliches Produktionssystem sein, das räumlich abgegrenzt und dessen Erhalt für die Zukunft essenziell ist. Als Voraussetzung gilt u.a. der geschichtliche Hintergrund eines Gesamtsystems, das sich ständig weiterentwickelt. „Ein landwirtschaftliches Weltkulturerbe muss eine weltweite Bedeutung als Modell für eine nachhaltige Landwirtschaft haben, die ein wertvolles Erbe darstellt. Die traditionelle Heuwirtschaft im österreichischen Alpenbogen erfüllt diese Kriterien in herausragender Weise. Sie gilt als das erste landwirtschaftliche Weltkulturerbe im deutschsprachigen Raum“, so Yoshihide Endo von der FAO.

Mehrwert für Heumilchbäuerinnen und Bauern

Seit dem Start der Vermarkungsoffensive der ARGE Heumilch Österreich konnten Wertschöpfung, Absatz und Bekanntheit der Heumilch im In- und Ausland kontinuierlich ausgebaut werden. Die jährlich 590 Millionen Kilogramm Heumilch sind zu 100 Prozent in der Vermarktung. „Der Mehrwert für die Heumilchbäuerinnen und Bauern liegt heute bei 30 Millionen Euro pro Jahr. Unser Ziel ist es, den Wert auf diesem hohen Niveau zu halten“, führte heute die ARGE Heumilch-Geschäftsführerin Christiane Mösl aus. Sie will die Auszeichnung nutzen, um noch stärker über die nachhaltige Heuwirtschaft zu informieren. „Viele Konsumentinnen und Konsumenten schätzen die Qualität der Heumilch. Die Auszeichnung unterstützt uns, weiterhin über die besondere Wirtschaftsweise und ihre Vorteile für Umwelt und Artenvielfalt aufzuklären. In unserer Frühjahrskampagne, die im März startet, werden wir mit der Headline ‘Weltklasse. Heumilch ist Weltkulturerbe.‘ wieder viel Aufmerksamkeit für Heumilch in Österreich und Deutschland erreichen können“, sagte Mösl.

Nachhaltige Tradition

Die Heumilchwirtschaft ist die ursprünglichste Form der Milcherzeugung. Heumilchkühe bekommen frische Gräser und Kräuter im Sommer und Heu im Winter. Vergorene Futtermittel wie Silagen sind strengstens verboten. Durch die mosaikartige Bewirtschaftung wird die Artenvielfalt gefördert. Die Bewirtschaftung des Dauergrünlands erhält Wiesen, Weiden und Almen, die wertvolle CO2-Speicher sind. Dass die Wirtschaftsweise bis heute praktiziert wird, ist vor allem den kleinen Strukturen mit familiengeführten Höfen in den Grünland-Bergregionen und der großen Käsetradition zu verdanken. „Die Heumilchbäuerinnen und Bauern haben sich immer wieder an die sich ändernden Bedingungen angepasst“, sagte Karl Neuhofer. „Mit nachhaltigem Denken und Handeln sorgen sie heute dafür, dass die Heumilchwirtschaft als lebendiges System auch für weitere Generationen erhalten bleibt.“ So würden viele Betriebe mittlerweile modernste Technologien einsetzen, „von der maschinellen Heuernte bis zur Nutzung von Photovoltaik für die Heutrocknung“, so Neuhofer.

Über die ARGE Heumilch

Die ARGE Heumilch vereinigt ca. 7.000 Heumilchbäuerinnen und Bauern, sowie mehr als 70 Molkereien, Käsereien, Sennereien und Vermarkter in Österreich und dem Allgäu. Die Mitglieder der ARGE arbeiten nach strengen Normen, deren Einhaltung von unabhängigen, staatlich zertifizierten Stellen kontrolliert wird. Aktuell werden pro Jahr ca. 590 Millionen Kilogramm Heumilch gesammelt. Hauptproduktionsgebiete sind Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, die Steiermark sowie Bayern und Baden-Württemberg. Die Europäische Union hat die Heumilch bereits 2016 mit dem EU-Gütesiegel g.t.S. – garantiert traditionelle Spezialität – ausgezeichnet.

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Durchwursteln als politische Maxime

1. März 2024 – Die Initiative Bessere Verwaltung (IBV) hat den Vorsitzenden bzw. Obmännern der im Parlament vertretenen Parteien fünf Forderungen und sechs Fragen übermittelt und sie um deren Beantwortung bis Ende April ersucht. Eine Zusammenschau der Antworten wird anschließend medial kommuniziert. Für ethos.at überraschend, dass eine politische Praxis, die von Spindoktoren üblicher Weise belächelt und von Medien oft kritisiert wird, von der Initiative als Handlungsmaxime empfohlen wird: das Durchwusteln. IBV Wörtlich: „Krisen erfordern auch ein umsichtiges und lernendes Durchwursteln.“

Update 22. Juni 2024 – Ab sofort können die Antworten der Parteien auf der Webseite der Initiative Bessere Verwaltung abgerufen werden:

+ Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

+ Langfassung der Antworten

Mitteilung der Proponenten der Initiative Bessere Verwaltung vom 1.3.24

Forderungen

1. Entflechtung von politischer Leitung und fachlicher Vorbereitung

Ein wesentliches Anliegen der Initiative ist es, in den Bundesministerien die politische Leitung und die administrative Vorbereitung/Durchführung möglichst weitgehend zu trennen. Deshalb sollten unter anderem generell die Kabinette verkleinert werden sowie Doppelfunktionen in politischen Büros und in der administrativen Linie hintan gehalten werden. Wenn ein Ressort besonders groß ist – was grundsätzlich unvorteilhaft ist, weil jeder Bundesminister die Übersicht über sein Ressort behalten muss – kann allerdings der Bedarf nach einer verbesserten ressortinternen Koordination entstehen.

Die Generalsekretäre alten Stils mit erweiterten Präsidialbefugnissen waren fallweise akzeptabel. Die von der Bundesregierung Kurz I als allererste Maßnahme gesetzlich verankerten Generalsekretäre neuen Stils, die sich hierarchisch zwischen die Sektionsleiter und den Bundesminister schieben, brachten aber in manchen Ressorts Missstände, nicht nur im BMF. Die entsprechende Ermächtigung im Bundesministeriengesetz sollte wieder aufgehoben werden. Es könnte aber das Bedürfnis bleiben, dass sich die Bundesministerin von ihren politischen Aufgaben

entlastet und spezielle Organe dafür heranzieht. Hier empfiehlt die Initiative, die in der Bundesverfassung vorgesehenen Staatssekretärinnen neu zu denken oder eigentlich ihrer ursprünglichen Funktion zuzuführen. Man würde so rein politische Organe gewinnen, die keine Beamten sind, politisch verantwortlich und parteipolitisch erkennbar werden. Von dieser Möglichkeit sollte bei Bedarf vermehrt Gebrauch gemacht werden.

2. Informationsfreiheit – IT

Mit Februar 2024 wurde – nach jahrzehntelanger Diskussion – ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Während das Gesetz auf der einen Seite eine jahrzehntelange Forderung erfüllt, herrschen auf der anderen Seite Zweifel, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen. Kritisiert werden insbesondere die Beschränkung der proaktiven Informationspflicht auf Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern (§ 4 Abs. 1), die hohe Interpretationsbedürftigkeit des Informationsfreiheitsanspruchs im Verhältnis zu anderen Rechten, insb. zum Grundrecht auf Datenschutz (vgl. § 6 Abs. 7), die (technische) Ausgestaltung des Informationsregisters (§ 5), die Ausgestaltung des Rechtsschutzes, die eine Bescheiderteilung erst auf Antrag vorsieht (§ 11), das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten und die u.U. unklaren Beratungsaufgaben der Datenschutzbehörde (§ 15). Parallel zu dieser Entwicklung thematisiert derRechnungshof in seinem aktuellen Bericht zur fehlenden Kostentransparenz in der Medienarbeit, insb. das Betreiben von 71 unterschiedlichen Websites durch das Klimaschutzministerium bei gleichzeitiger Nichterlassung der vorgesehenen Verordnung(en) nach IKT-Konsolidierungsgesetz.

3. Korruption und Rechtsstaatlichkeit

Österreich hat sich in den internationalen Rankings in den letzten 12 Monaten zwar leicht verbessert, hinkt aber vergleichbaren Staaten wie Deutschland, Schweiz oder Belgien weiterhin deutlich hinterher. Nicht zuletzt durch das Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren 2022 ist das Thema in der breiten Öffentlichkeit angekommen, auch hat der Gesetzgeber in den vergangenen zwei Jahren einige Verbesserungen, etwa das Informationsfreiheitsgesetz, das HinweisgeberInnenschutzgesetz oder Verschärfungen im Parteiengesetz umgesetzt. Und dennoch gibt es noch einige dringliche Baustellen: Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz (Stichwort: General- bzw. Bundesstaatsanwaltschaft; Besetzungen hoher Gerichtsfunktionen), Modernisierung des Bundesarchivgesetzes (Stichwort: Schreddern von Datenträgern), Entpolitisierung des ORF (Stichwort: politische Freundeskreise). Nur durch gelebte Gewaltenteilung und eine glaubwürdige Korruptionsbekämpfung werden Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Wirtschaftsstandort gesichert.

4. Strategische Koordinationsstelle im Bundeskanzleramt

Die strategische Untersteuerung in Österreich beeinträchtigt die Wirksamkeit staatlichen Handelns. Aktuelle Herausforderungen wie etwa die Klimaerhitzung erfordern Strategien und das Zusammenwirken der staatlichen Akteure aus Bereichen wie Energiewirtschaft, Bildung, Forschung, Landwirtschaft. Neben dem Bund sind auch Länder (z.B. Bodenstrategie) und Gemeinden (z.B. Bauverfahren) in der Verantwortung. Jüngst hat die Landesverteidigung in ihrem Risikobild 2024 die Strategieentwicklung in Österreich als zögerlich, fragmentiert und nicht institutionalisiert bezeichnet (S. 238) Eine strategische Koordinationsstelle im Bundeskanzleramt könnte für diese Institutionalisierung sorgen zur Unterstützung der Politik mit Lage- und Umfeldanalysen sowie Vorschlägen für politische Ziele samt Indikatoren zur Erfolgsmessung.

5. Corona-Lernerfahrungen

Der Corona-Bericht der österreichischen Akademie der Wissenschaften stellt unter anderem fest: Politische Entscheidungen müssen als Ergebnis rationaler Abwägung von Fakten und Wissen erkennbar sein. Krisen erfordern auch ein umsichtiges und lernendes Durchwursteln. Es sind ureigenste Aufgaben der Verwaltung, der Politik fundierte Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, für Intelligenz beim Durchwursteln zu sorgen sowie als Nahtstelle und Bindeglied zwischen Politik und Wissenschaft zu dienen. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für Krisen. Hierzu benötigt die Verwaltung Vertrauen der Politik sowie Freiräume und Möglichkeiten zur weiteren Professionalisierung.

Fragen aus Anlass der Nationalratswahl 2024

an die wahlwerbenden Parteien:

1. Sollen die umfassend weisungsberechtigten, politisch besetzten Generalsekretär:innen abgeschafft werden? Sollen dort, wo es z. B. wegen der Größe eines Ministeriums erforderlich ist, politisch verantwortliche) Staatssekretär:innen den bzw. die Bundesminister:in in der Steuerung des Ressorts unterstützen?

2. Soll es gesetzliche Regelungen der Größe, Organisation und Aufgabenbereiche der Ministerbüros geben, um der seit Längerem ausufernden „Parallelverwaltung in den Kabinetten“ entgegenzuwirken? Sollen klar überprüfbare Anforderungsprofile und ein Verhaltenskodex für Kabinettsmitarbeiter:innen und leitende Funktionen in den Bundesministerien geschaffen werden?

3. Soll es eine überprüfbare und nachvollziehbare Objektivierung und Transparenz bei Aufnahmen und Beförderungen im öffentlichen Dienst durch eine unabhängige Stelle geben?

4. Soll die Absolvierung eines wissenschaftlich begleiteten Führungslehrgangs mit genau definierten Zugangs- und Prüfungsverfahren Voraussetzung für eine Bewerbung und Ernennung bei Leitungsfunktionen in der Bundesverwaltung werden?

5. Soll eine strategische Koordinationsstelle im Bundeskanzleramt zur Unterstützung der Regierung durch Lage- und Umfeldanalysen und Vorschläge für strategische Ziele geschaffen werden?

6. Soll die Unabhängigkeit der Justiz, wie zuletzt erneut im Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission zu Österreich gefordert, insbesondere auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit gestärkt werden? Soll dazu – wie ebenfalls gefordert – als Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft eine staatsanwaltschaftliche Behörde (Bundes- oder Generalstaatsanwaltschaft) eingerichtet werden?

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Corona-Aufklärung: Ivermectin

Corona-Gespräche: „Von Pharmafirmen ist kein ethisches Verhalten zu erwarten“

UPDATE 16. März 2026 – AUF1 @AUF1TV via X.com 16.3.2026 Ivermectin-Streit: Arzt besiegt Ärztekammer vor Gericht: Ein Sensationsurteil meldet jetzt der Wiener Rechtsanwalt Magister Gerold Beneder. Ein Arzt hat vor dem Verwaltungsgericht gegen die Österreichische Ärztekammer gewonnen. Gegen den Mediziner war ein jahrelanges Verfahren geführt worden. Der Vorwurf: Er hatte seinen Patienten während der Corona-Zeit das antiparasitäre Medikament Ivermectin verschrieben. Die Entwickler des Medikaments wurden 2015 mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. Mehr als 100 Studien belegen den Nutzen von Ivermectin bei Covid. Auch die Weltgesundheitsorganisation führt Ivermectin auf ihrer Liste der essenziellen Medikamente.

Während der Corona-Zeit wurde das Präparat jedoch häufig als Pferde-Entwurmungsmittel dargestellt. Kritiker argumentierten: Wäre eine alternative Therapie zugelassen gewesen, hätten die mRNA-Impfstoffe nicht per Eilzulassung eingeführt werden können. Zum Urteil erklärt Rechtsanwalt Beneder: In Österreich gelte Therapiefreiheit – und diese umfasse auch alternative Behandlungsansätze.

Anders ist die Lage in der Schweiz. Dort wurde erst kürzlich ein Urteil gegen den Arzt Doktor Manuel Albert bestätigt. Auch er hatte Ivermectin verschrieben. Albert wurde zu einer Geldstrafe von umgerechnet mehr als 30.000 Euro verurteilt. Und er muss einen Großteil der Prozesskosten selbst tragen.

24. Februar 2024 (Presseinfo von WirEMUs via APA OTS) – Univ. Prof. Gartlehner und Prof. Haditsch in erster öffentlicher kontroverser Diskussion. Beide fordern nun Evaluierung der Corona-Maßnahmen. Das mit Spannung erwartete erste Corona-Gespräch fand am 23. Februar statt. Neben einem harten, aber wertschätzenden Schlagabtausch zwischen Univ. Prof. Gerald Gartlehner und Prof. Martin Haditsch kamen auch überraschende Themen ans Tageslicht.

Univ. Prof. Gartlehner: Framing als „Pferdentwurmungsmittel war Polemik“

Ivermectin zeigte ursprünglich in australischen Studien antivirale Effekte. Man konnte es als potentiell wirksames Medikament in Betracht ziehen. Erst später stellte sich heraus, dass es nicht wirkt. Daher war es unzulässig, einzelne Studien zur Wirksamkeit hervorzustreichen, sondern es war die Gesamtheit der Studien zu analysieren. Die Selbstmedikation mit Ivermectin ist gefährlich, dass das Mittel als Pferdeentwurmungsmittel bezeichnet wurde, sei aber Polemik gewesen. Die Überdosierung kann gesundheitsschädlich sein. Gartlehner ließ auch aufhorchen: “Von Pharmafirmen ist kein ethisches Verhalten zu erwarten“.

Prof. Haditsch „Ivermectin besser als Impfung“

Ivermectin wurde ab 1981 im veterinärmedizinischen Bereich, später dann auch in der Humanmedizin angewandt. Es hat keine nennenswerte Toxizität, 2015 erhielt der Erfinder des Medikaments den Nobelpreis für den Humanbereich. Ivermectin senkt Covid-Todesfälle signifikant. Selbst, wenn das Präparat nur zu 10% wirksam wäre, hat es global gesehen Millionen von Leben gerettet. Eine Therapie ist nie eine Mono-Therapie, sondern immer ein Behandlung-Mix. In einigen Bundesstaaten in Indien wurde es eingesetzt und hat eine deutliche Reduktion der Todesfälle nach Covid-Erkrankung gebracht. Die Überdosis stelle keine Gefahr dar, da müsste man von einem mit Ivermectin beladenen LKW überfahren werden. Haditsch kritisiert die einseitige Fokussierung auf die Impfungen gegen Covid. Österreichische In-Vitro-Studien, die die Wirksamkeit von Ivermectin zeigten, wurden auf Druck nicht veröffentlicht.

Gemeinsame Forderung nach Aufarbeitung

Erwartungsgemäß konnte beide beim Thema Ivermectin keine Einigung erzielt werden. Fazit: Während Prof. Gartlehner dem Medikament jegliche Wirksamkeit abspricht, sieht Prof. Haditsch es zu Unrecht diskreditiert. Einig waren sich die Diskutanten darin, dass das Pandemiemanagement der Bundesregierung evaluiert werden muss. Gartlehner betont: “Vieles ist schlecht gelaufen, aufgrund zahlreicher Kollateralschäden ist nun eine Aufarbeitung unbedingt erforderlich.”

Haditsch schärfer: “Die Regierung hat enorme Fehler gemacht, für die meisten Maßnahmen gab es keine wissenschaftliche Evidenz. Leidtragend war die Bevölkerung, die grob fahrlässig manipuliert wurde.”

Fortsetzung möglich

Für Bernhard Costa, Sprecher der Unternehmerplattform „Wir EMUs„, die zum Gespräch geladen hatte, war die Veranstaltung ein voller Erfolg. „Was Regierung und ORF nicht wollen und geschafft haben – uns ist es gelungen. Wissenschaftliche Vertreter von diametral gegenüberliegenden Standpunkten haben sich in sachlich-konstruktiver Art ausgetauscht. Hätten alle Wissenschaftler eine ähnliche Diskursfähigkeit während der Corona-Zeit bewiesen, hätte viel Leid und Spaltung vermieden werden können.“ Costa bedauert, dass viele Chefredakteure trotz persönlicher Einladung die Veranstaltung nicht besuchten bzw. nicht darüber berichten wollten. Das Interesse der Bevölkerung vor dem restlos ausverkauften Saal war hingegen enorm. Deswegen überlegt die Plattform „Wir EMUs“ nun, die Veranstaltung weiterzuführen.

Rückfragen & Kontakt: PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

Ergänzung 25. März 2024 – „Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat sich in einem gerichtlichen Vergleich vom 21. März dazu verpflichtet, mehrere Beiträge über das Medikament Ivermectin auf ihrer Website und in den sozialen Medien zu entfernen. Darin war dazu aufgerufen worden, Ivermectin zur Behandlung oder Prävention einer COVID-19-Erkrankung abzusetzen“, berichtet EpochTimes.de

Ergänzung 4. April 2024 – Epoch Times (3.4.24) berichtet über Kurswechsel bei der US-Arzneimittelbehörde: „Ivermectin nun doch gegen COVID empfohlen. Nach lang anhaltenden Debatten bezüglich der Verwendung von Ivermectin im Zusammenhang mit COVID-19 hat die US-amerikanische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) letztendlich eingewilligt, ihre Social-Media-Beiträge, die vom Gebrauch dieses Medikaments abraten, zurückzuziehen. Ivermectin, ein seit 1987 eingesetztes Medikament, dessen Wirkstoff natürlichen Ursprungs ist, erlebt eine Renaissance in der Behandlung von COVID-19. Forschungen zeigen, dass es gegen eine Vielzahl von Viren, einschließlich SARS-CoV-2, wirksam sein könnte. Diese Entwicklungen werfen Fragen zur Rolle der traditionellen Medizin in modernen Therapieansätzen auf.“

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B-VG: Gesetzgebung des Bundes

Gummiparagrafen 800

Quelle: ris.gv.at, abgerufen im Februar 2024

Zweites Hauptstück: Gesetzgebung des Bundes

A. Nationalrat

B. Bundesrat

C. Bundesversammlung

D. Der Weg der Bundesgesetzgebung

E. Mitwirkung des Nationalrates und des Bundesrates an der Vollziehung des Bundes

F. Stellung der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates

SIEHE AUCH: Wie böse ist die Bürokratie? (NEWS Print 30+31/2024)

A. Nationalrat, Artikel 24 – 33

Artikel 24. Die Gesetzgebung des Bundes übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus.

Artikel 25. (1) Der Sitz des Nationalrates ist die Bundeshauptstadt Wien.

(2) Für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung den Nationalrat in einen anderen Ort des Bundesgebietes berufen.

Artikel 26. (1) Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

(2) Das Bundesgebiet wird in räumlich geschlossene Wahlkreise geteilt, deren Grenzen die Landesgrenzen nicht schneiden dürfen; diese Wahlkreise sind in räumlich geschlossene Regionalwahlkreise zu untergliedern. Die Zahl der Abgeordneten wird auf die Wahlberechtigten der Wahlkreise (Wahlkörper) im Verhältnis der Zahl der Staatsbürger, die nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung im jeweiligen Wahlkreis den Hauptwohnsitz hatten, vermehrt um die Zahl der Staatsbürger, die am Zähltag im Bundesgebiet zwar nicht den Hauptwohnsitz hatten, aber in einer Gemeinde des jeweiligen Wahlkreises in der Wählerevidenz eingetragen waren, verteilt; in gleicher Weise wird die Zahl der einem Wahlkreis zugeordneten Abgeordneten auf die Regionalwahlkreise verteilt. Die Wahlordnung zum Nationalrat hat ein abschließendes Ermittlungsverfahren im gesamten Bundesgebiet vorzusehen, durch das sowohl ein Ausgleich der den wahlwerbenden Parteien in den Wahlkreisen zugeteilten als auch eine Aufteilung der noch nicht zugeteilten Mandate nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt. Eine Gliederung der Wählerschaft in andere Wahlkörper ist nicht zulässig.

(3) Der Wahltag muss ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein. Treten Umstände ein, die den Anfang, die Fortsetzung oder die Beendigung der Wahlhandlung verhindern, so kann die Wahlbehörde die Wahlhandlung auf den nächsten Tag verlängern oder verschieben.

(4) Wählbar sind die zum Nationalrat Wahlberechtigten, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(5) Ein Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit kann, auch in jeweils unterschiedlichem Umfang, nur durch Bundesgesetz als Folge rechtskräftiger gerichtlicher Verurteilung vorgesehen werden.

(6) Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, können ihr Wahlrecht auf Antrag unter Angabe des Grundes durch Briefwahl ausüben. Die Identität des Antragstellers ist glaubhaft zu machen. Der Wahlberechtigte hat durch Unterschrift an Eides statt zu erklären, dass die Stimmabgabe persönlich und geheim erfolgt ist.

(7) Die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren werden durch Bundesgesetz getroffen.

Artikel 26a. (1) Die Durchführung und Leitung der Wahlen zum Europäischen Parlament, der Wahlen zum Nationalrat, der Wahl des Bundespräsidenten, von Volksabstimmungen und Volksbefragungen, die Mitwirkung bei der Überprüfung von Volksbegehren sowie die Mitwirkung bei der Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen obliegt Wahlbehörden, die vor jeder Wahl zum Nationalrat neu gebildet werden. Diesen haben als stimmberechtigte Beisitzer Vertreter der wahlwerbenden Parteien anzugehören, der Bundeswahlbehörde auch Richter des Dienst- oder Ruhestandes; die Zahl der Beisitzer ist in der Wahlordnung zum Nationalrat festzusetzen. Die nichtrichterlichen Beisitzer werden auf Grund von Vorschlägen der wahlwerbenden Parteien entsprechend ihrer bei der letzten Wahl zum Nationalrat festgestellten Stärke berufen. Im zuletzt gewählten Nationalrat vertretene wahlwerbende Parteien, die danach keinen Anspruch auf Berufung von Beisitzern hätten, sind jedoch berechtigt, einen Beisitzer für die Bundeswahlbehörde vorzuschlagen.

(2) Die Führung der Wählerevidenz und die Anlegung der entsprechenden Verzeichnisse bei einer Wahl zum Europäischen Parlament, einer Wahl zum Nationalrat, einer Wahl des Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung und einer Volksbefragung obliegt der Gemeinde im übertragenen Wirkungsbereich. Die Speicherung der Daten der Wählerevidenzen erfolgt in einem zentralen Wählerregister, in dem auch Wählerevidenzen aufgrund der Landesgesetzgebung gespeichert werden können; die Länder und Gemeinden können diese Daten für solche Verzeichnisse in ihrem Zuständigkeitsbereich verwenden.

Artikel 27. (1) Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert fünf Jahre, vom Tag seines ersten Zusammentrittes an gerechnet, jedenfalls aber bis zu dem Tag, an dem der neue Nationalrat zusammentritt.

(2) Der neugewählte Nationalrat ist vom Bundespräsidenten längstens innerhalb dreißig Tagen nach der Wahl einzuberufen. Diese ist von der Bundesregierung so anzuordnen, dass der neugewählte Nationalrat am Tag nach dem Ablauf des fünften Jahres der Gesetzgebungsperiode zusammentreten kann.

Artikel 28. (1) Der Bundespräsident beruft den Nationalrat in jedem Jahr zu einer ordentlichen Tagung ein, die nicht vor dem 15. September beginnen und nicht länger als bis zum 15.Juli des folgenden Jahres währen soll.

(2) Der Bundespräsident kann den Nationalrat auch zu außerordentlichen Tagungen einberufen. Wenn es die Bundesregierung oder mindestens ein Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder der Bundesrat verlangt, ist der Bundespräsident verpflichtet, den Nationalrat zu einer außerordentlichen Tagung einzuberufen, und zwar so, dass der Nationalrat spätestens binnen zwei Wochen nach Eintreffen des Verlangens beim Bundespräsidenten zusammentritt; die Einberufung bedarf keiner Gegenzeichnung. Zur Einberufung einer außerordentlichen Tagung auf Antrag von Mitgliedern des Nationalrates oder auf Antrag des Bundesrates ist ein Vorschlag der Bundesregierung nicht erforderlich.

(3) Der Bundespräsident erklärt die Tagungen des Nationalrates auf Grund Beschlusses des Nationalrates für beendet.

(4) Bei Eröffnung einer neuen Tagung des Nationalrates innerhalb der gleichen Gesetzgebungsperiode werden die Arbeiten nach dem Stand fortgesetzt, in dem sie sich bei der Beendigung der letzten Tagung befunden haben. Bei Beendigung einer Tagung können einzelne Ausschüsse vom Nationalrat beauftragt werden, ihre Arbeiten fortzusetzen. Mit dem Beginn einer neuen Gesetzgebungsperiode gelten vom Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode nicht erledigte Volksbegehren und an den Nationalrat gerichtete Bürgerinitiativen als Verhandlungsgegenstände des neu gewählten Nationalrates. Durch das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates kann dies auch für weitere Verhandlungsgegenstände des Nationalrates bestimmt werden.

(5) Innerhalb einer Tagung beruft der Präsident des Nationalrates die einzelnen Sitzungen ein. Wenn innerhalb einer Tagung die im Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates festgesetzte Anzahl der Mitglieder des Nationalrates oder die Bundesregierung es verlangt, ist der Präsident verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen. Nähere Bestimmungen trifft das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates, das auch eine Frist festzusetzen hat, innerhalb derer der Nationalrat zusammenzutreten hat.

(6) Für den Fall, dass die gewählten Präsidenten des Nationalrates an der Ausübung ihres Amtes verhindert oder deren Ämter erledigt sind, hat das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates Sonderbestimmungen über die Einberufung des Nationalrates zu treffen.

Artikel 29. (1) Der Bundespräsident kann den Nationalrat auflösen, er darf dies jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlass verfügen. Die Neuwahl ist in diesem Fall von der Bundesregierung so anzuordnen, dass der neugewählte Nationalrat längstens am hundertsten Tag nach der Auflösung zusammentreten kann.

(2) Vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode kann der Nationalrat durch einfaches Gesetz seine Auflösung beschließen.

(3) Nach einer gemäß Abs.  2 erfolgten Auflösung sowie nach Ablauf der Zeit, für die der Nationalrat gewählt ist, dauert die Gesetzgebungsperiode bis zum Tag, an dem der neugewählte Nationalrat zusammentritt.

Artikel 30. (1) Der Nationalrat wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, den zweiten und dritten Präsidenten.

(2) Die Geschäfte des Nationalrates werden auf Grund eines besonderen Bundesgesetzes geführt. Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates kann nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

(3) Zur Unterstützung der parlamentarischen Aufgaben und zur Besorgung der Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Organe der Gesetzgebung des Bundes sowie gleichartiger Aufgaben und Verwaltungsangelegenheiten, die die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments betreffen, ist die Parlamentsdirektion berufen, die dem Präsidenten des Nationalrates untersteht. Für den Bereich des Bundesrates ist die innere Organisation der Parlamentsdirektion im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Bundesrates zu regeln, dem bei Besorgung der auf Grund dieses Gesetzes dem Bundesrat übertragenen Aufgaben auch das Weisungsrecht zukommt.

(4) Dem Präsidenten des Nationalrates stehen insbesondere auch die Ernennung der Bediensteten der Parlamentsdirektion und alle übrigen Befugnisse in Personalangelegenheiten dieser Bediensteten zu.

(5) Der Präsident des Nationalrates kann den parlamentarischen Klubs zur Erfüllung parlamentarischer Aufgaben Bedienstete der Parlamentsdirektion zur Dienstleistung zuweisen.

(6) Bei der Vollziehung der nach diesem Artikel dem Präsidenten des Nationalrates zustehenden Verwaltungsangelegenheiten ist dieser oberstes Verwaltungsorgan und übt diese Befugnisse allein aus. Die Erlassung von Verordnungen steht dem Präsidenten des Nationalrates insoweit zu, als diese ausschließlich in diesem Artikel geregelte Verwaltungsangelegenheiten betreffen.

Artikel 30a. Der besondere Schutz und die Geheimhaltung von Informationen im Bereich des Nationalrates und des Bundesrates werden auf Grund eines besonderen Bundesgesetzes geregelt. Das Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates kann vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Es bedarf überdies der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Artikel 31. Zu einem Beschluss des Nationalrates ist, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt oder im Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates für einzelne Angelegenheiten nicht anderes festgelegt ist, die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Artikel 32. (1) Die Sitzungen des Nationalrates sind öffentlich.

(2) Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen, wenn es vom Vorsitzenden oder von der im Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates festgesetzten Anzahl der Mitglieder verlangt und vom Nationalrat nach Entfernung der Zuhörer beschlossen wird.

Artikel 33. Wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortung frei.

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Austerity Austeritäts-Politik

50 Mrd Geld

14. Februar 2024 – Die Logik der Geldverschwendung ist nicht die „Freizügigkeit“ (38 Milliarden über Nacht für „Corona-Hilfsgelder“), sondern der nächste Schritt: Sparmaßnahmen, Neudeutsch Austerität, gut getarnt mit dem Beiwort -Politik, also: Austeritäts-Politik. Das impliziert: IHR, liebe Wähler, habt euch selbst dafür entschieden.

Im Essay „Gott und Geld“ hat ethos.at bereits 2021 das Wesen der Geldpolitik und des Geldmarktes aufgedeckt. Hier informiert ethos.at ab sofort über die Konsequenzen der politischen Verantwortungslosigkeit der türkis-grünen Regierung. Eine Entwicklung, die in Reichtum mündet, den sich niemand wünscht (siehe Illustration).

 Über „Totengräber des Gesundheitssystems: Rauch will bei Krebs-Patienten sparen: ‚Sterbekommission‘ entscheidet über Therapie“, berichtet derStatus.at (13.11.23) Inge Haus @IngeHaus2 via twitter am 14.2.2024: „Als im Moment geheilte Krebspatientin ist mir gerade schlecht geworden. Weiß #Rauch eigentlich, was das mit einem macht, wenn einem plötzlich der Boden der Sicherheit unter den Füßen weggezogen wird?“

Ingrid Fuhrmann @IngridFuhrmann3 via twitter am 14.2.2024 „ÖVP will Arbeitslosengeld auf unter 50 Prozent kürzen. Durch Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung soll die geplante Lohnnebenkostensenkung finanziert werden. Außerdem soll es parallel keine Möglichkeit mehr zur geringfügigen Beschäftigung geben“

Peace Rebell @PeaceRebell ad ÖVP-PLan (heute.at) via twitter (14.2.2024) „Politik am Rücken der Schwachen! Ekelhaft dieser grün-schwarze Sud! Wie wäre es die PolitikerGehälter einmal drastisch zu reduzieren, ihre Goodies (Ballkosten, Zulagen…) radikal einzuschränken.“

Senad Lačević @senad_lacevic via twitter Feb 14 „Das alte #ÖVP und #FPÖ Projekt. In der letzten #schwarzblau|en #Regierung war es der Versuch die #Notstandshilfe abzuschaffen, jetzt geht es um die Kürzung des #Arbeitslosengeld. Irgendwoher muss ja das Geld für die Benkos dieser Welt herkommen.“

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K&K Projekt Aufklärung 2024

Zdrahal Karl Kraus 67x78 cm

Ausstellungs-Projekt Aufklärung: K&K neu interpretiert

23. bis 30. April 2024 in der Galerie Contemplor, 1170 Wien

Künstlerinnen und Künstler der Ausstellung  + Werke der Ausstellung

12. Februar 2024 – In diesem Jahr erhält die historische Abkürzung K&K eine neue Bedeutung: Kant & Kraus. Immanuel Kant hätte am 22. April seinen 300. Geburtstag, Karl Kraus am 28. April seinen 150. Geburtstag gefeiert. So stellt sich die Frage: leben wir immer noch in den letzten Tage der Menschheit, oder erleben wir bereits die ersten Tage einer neuen Aufklärung?

1914 haben sich verfeindete Staaten noch höflichst den Krieg erklärt. Euphorisch und heldenmütig sind Arbeiter, Bauern, Künstler und Intellektuelle ihren Feldherren gefolgt und in den Ersten Weltkrieg gezogen. Doch die Ära des Heldentums war längst vorbei, Millionen Soldaten wurden erstmals von einer industriellen Tötungsmaschine abgeschlachtet.

Nach dem Ende dieses Wahnsinns erfolgte als Draufgabe eine Pandemie, die nochmals Millionen Opfer in der geschwächten Bevölkerung forderte. Karl Kraus hat damals an seiner eigenen Front gekämpft. Bewaffnet lediglich mit der „Fackel“, hat er die Kriegspropaganda entlarvt und später gesammelt in dem Buch „Die letzten Tage der Menschheit“ publiziert.

Wann war der Beginn des Dritten Weltkriegs? 9/11, der Finanzcrash 2008, die Ausrufung der Pandemie 2020? Offizielle Kriegs-Erklärungen hat niemand abgegeben. 2024 gibt es keine klassischen Schlachtfelder mehr, sondern nur noch „bewaffnete Grenzzwischenfälle“ (Ukraine heißt auf Deutsch „an der Grenze“) oder „Terrorbekämpfung im eigenen Land“ (Gazastreifen). Die Waffenindustrie – im Zeitalter der Biowaffen zählt dazu auch Big Pharma – verdient besser denn je.

Die wahren Kriegsschauplätze 2024 sind in jedem Wohnzimmer und auf jedem Arbeitsplatz, überall, wo das eigene Smartphone uns mit der internetten Welt der Propagandamedien verbindet. War die Propaganda in bisherigen Kriegen Mittel zum Zweck, so ist die Propaganda in den Massenmedien – TV, Radio, Zeitungen, Internet – heute der eigentliche Schauplatz des Krieges, des derzeit laufenden Dritten Weltkriegs. Hier und jetzt, immer und überall werden wir mit der Kriegspropaganda des jeweiligen Landes bombardiert.

Nur wenige durchschauen die Propaganda. Nur wenige schaffen es, sich dieser Propaganda zu entziehen und halten die Fackel der Ethik hoch. Nur wenige versuchen mit Aufklärung diese „Tragöde für ein Marstheater“ zu beenden. Es gab immer Zeiten, in denen Kritiker der Propaganda von den Herrschenden verhöhnt, verhaftet und verurteilt wurden. Und so ist es heute: wer in der Welt der Lügen die Wahrheit sagt, wird in offenen Diktaturen verurteilt und eingesperrt, in geschlossenen Demokratien vorverurteilt und ausgesperrt.

Karl Kraus, Aphorismen: „Journalisten schreiben, weil sie nichts zu sagen haben, und haben etwas zu sagen, weil sie schreiben.“

„Stilblüten sammeln sollte nur, wer ein Liebhaber ist. Sie auszujäten zeugt von einem schlechten Geschmack, von einem, der da wünscht, daß in der Zeitung nur korrekte Phrasen wachsen. Stilblüten sind die glücklichen Ausnahmen, denen wir in der Wüste der Erkenntnis begegnen. Und ist es nicht von einer ergfreifenden Symbolik, wenn einer Zeitung der Satz gelingt: ‚Sterbend wurde sie ins Spital gebracht, wo sie einem toten Kinde das Leben gab.‘ Geschieht das nicht unser aller gemeinsamen Liebsten, der Kultur? Sterbend wurde sie in die Redaktion gebracht und gebar die Phrase. Ach, wer doch dem toten Kind das Leben gäbe! Er würde die Mutter retten.“

„Sexuelle Aufklärung ist insoweit berechtigt, als die Mädchen nicht früh genug erfahren können, wie die Kinder nicht zur Welt kommen.“

Immanuel Kant: Was ist Aufklärung? (1784): „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, u.s.w., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen.“

Ergänzung 29. Februar 2024 – Heinz Sichrovsky sagt zu Peter Handkes Medienkritik, insbesondere die Kriegsberichterstattung (Quelle: NEWS.at): „Damit sind Sie ganz nah an Karl Kraus, der alles auf die Sprache konzentriert hat.
Handke: Ja, man hat das Gefühl, auch bei den französischen Zeitungen, dass alle Kriegsblätter sind, auch „Le Monde“ oder „Libération“ sind Kriegsgrammatik. Ich denke immer, nach Karl Kraus und den „Letzten Tagen der Menschheit“ sind jetzt die allerletzten Tage. Aber wenn dann noch einmal allerallerletzte Tage kommen? Es ist alles so, wie Karl Kraus seinerzeit den Journalismus gesehen hat, und keiner sagt was! […] Alles hat sein Gutes. Außer man tut es.

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Was ist Extremismus?

11. Februar 2024 –  GGI – Grüne für Grundrechte & Informationsfreiheit @GGIund2G via twitter: via twitter:

Wir starten mal die Analyse zum Thema #Extremismus aus unserer Sicht. (ein Debattenbeitrag).

Die Definition nach der BPB.de (Bundeszentrale Politische Bildung): Der politische Extremismus (E.) ist dadurch gekennzeichnet, dass er den demokratischen Verfassungsstaat ablehnt oder ihn einschränken will – die demokratische Komponente und/oder die konstitutionelle. Alle Varianten des E. stehen demzufolge im Kern mit der Pluralität der Interessen, der Gewaltenteilung oder/und den Menschenrechten auf Kriegsfuß. E. basiert auf der Identitätstheorie der → Demokratie, auf Freund-Feind-Stereotypen, auf einem hohen Maß an ideologischem Dogmatismus und in der Regel auf einem Missionsbewusstsein.

Dieser Definition zufolge erkennen wir in den derzeitigen Regierungen in 🇦🇹&🇩🇪 extremistische Tendenzen – auch wenn diese meist in freundliche Worte gekleidet sind.

Demokratischen Verfassungsstaat ablehnen/einschränken: Ex-Kanzler Kurz lies 2020 durch den Sager aufhorchen, in dem er sinngemäß meinte, wenn der Verfassungsgerichtshof die Maßnahmen aufhebt, wären sie ohnehin wieder außer Kraft. Im Klartext bedeutete dies: So genau müssen wir die Verfassung nicht beachten, die Konsequenzen gehen sowieso ins Leere. Die Haltung offenbart eine Ablehnung bzw. vorsätzliche Missachtung der Gewaltenteilung.

Auch der Kampf gegen Rechts (wohlgemerkt nicht Rechtsextremismus) richtet sich gegen den demokratischen Meinungs- und Interessenspluralismus. Anstatt durch bessere Argumente zu überzeugen, wird der „falschen Meinung“ der Kampf angesagt. Besonders bedenklich ist hier, dass von Regierungsparteien zu Demonstrationen gegen die Opposition aufgerufen wurde. Das Demonstrationsrecht ist jedoch in erster Linie für Proteste gegen die Regierenden gedacht.

Auch die zahllosen Verfassungsbrüche in der Coronazeit deuten darauf hin, dass der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Verfassung zumindest wenig Respekt entgegengebracht wird. Zudem wurden zahlreiche Menschenrechte missachtet und in Bausch und Bogen, ohne tragfähige Faktenbasis eingeschränkt. Aber die Verfassung wurde nicht nur gebrochen, sie wird auch in mehr oder weniger subtiler Weise durch schleichendes Umdefinieren ausgehebelt. So gilt Skyshield plötzlich nicht mehr als Militärbündnis, was es jedoch ist. Anstatt auf eine entsprechende Änderung des Neutralitätsgesetzes hinzuwirken (wie demokratisch geboten), wird es einfach umgangen.

Freund-Feind-Stereotypen: Das ist wohl offenkundig: Coronaleugner, Klimaleugner, Putinversteher, Friedensschwurbler,… Kurz gesagt: „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns.“

Identitätspolitik: Anstatt die Gleichwertigkeit der Menschen – trotz aller Unterschiede – anzustreben, werden identitätspolitische Merkmale zunehmend in den Fokus gestellt. Besonders augenscheinlich zeigt sich das in der Genderdebatte, wo es nun darum geht, sich über sein Geschlecht bzw. über die Geschlechtsidentität zu definieren. Was unterscheidet diese Bestrebungen von nationalistischen oder rassistischen Tendenzen?

Ideologie vor Fakten: Sachfragen, insbesondere wissenschaftliche Fragen, werden zunehmend ideologisch aufgeladen, entgegen jeder Vernunft. Fakten sind Fakten und weder links noch rechts. Die Lösungsansätze mögen ideologisch geprägt sein, jedoch darf das niemals für die wissenschaftlichen Erkenntnisse an sich zutreffen.

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12. Februar: Drei Todestage

Bruno K 1934

12. Februar 2024 – Drei Todestage fallen auf den 12. Februar. Der jüngste Tote ist der umstrittene Schriftsteller Thomas Bernhard, verstorben vor genau 35 Jahren, geboren am 9.2.1931. Man würde ihn heute wohl als „Wutbürger“ bezeichnen. Man könnte ihn aber auch, so wie Immanuel Kant, als Aufklärer sehen. Der deutsche Philosoph starb vor genau 220 Jahren und würde heuer am 22. April seinen 300. Geburtstag feiern. Der dritte Tod betrifft keine Person, sondern ein Partei, die „Sozialdemokratie“, wie Bruno Kreisky die SPÖ üblicherweise in seinen Memoiren 1. Teil („Zwischen den Zeiten“) nennt:

Foto aus dem Buch „Zwischen den Zeiten“, Parole aus dem Jahr 1934: Die Regierung lebt, der Arbeiter verreckt.

„Ich habe an diesem 12. Februar 1934 mit großer Deutlichkeit erkennen müssen, daß das, was ich für meine Welt hielt, zusammengebrochen war. […]“

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„Daß diese so geliebte Partei, die für viele eine wirkliche Heimat war, ihrer zutage getretenen Unzulänglichkeiten wegen vom einen auf den anderen Tag abgelehnt, ja verachtet wurde, traf mich hart. Ich habe das lange nicht verwinden können. Die Ablehnung quer durch die Reihen war unter den jungen Funktionären besonders stark“, erinnert sich Bruno Kreisky an den gescheiterten Februaraufstand (Zwischen den Zeiten, 206).

Zur Erinnerung: es geht um den gescheiterten Versuch des Schutzbundes einen Umsturz gegen das Dolfuss-Regime und die Heimwehr herbeizuführen. Das Unternehmen – von manchen auch als „Bürgerkrieg“ bezeichnet – scheiterte nach wenigen Tagen. „Es gab damals noch keine Romantisierung der Februarereignisse. Sie waren schlicht und einfach die Niederlage.“ Ein schmerzhaftes, aber schnelles Begräbnis der SPÖ. Eine Abbildung in Kreiskys Memoiren zeigt an Stelle eine Holzwand mit der Aufschrift: „Die Regierung lebt, der Arbeiter verreckt.“ 2024 könnte man in Analogie dazu schreiben: „Die Regierung lebt, die Demokratie verreckt“.

Zur Auferstehung der SPÖ in der zweiten Republik hat Kreisky wesentlich beigetragen; bis heute gilt seine Zeit als Kanzler (1970-1983) als Ära des Aufbruchs, der Erneuerung und auch der Aufklärung. Für ein langes und langsames Begräbnis seiner Partei hat der Ex-Banker Franz Vranitzky gesorgt, der (nach einem Intermezzo von Fred Sinowatz) die SPÖ von 1986 bis 1997 leitete, genauer gesagt: ins Grab geleitete. Das Begräbnis der SPÖ als Arbeiterpartei. In der Zeit wurde er fünfmal als Bundeskanzler angelobt. Für frischen Wind in Österreich haben damals die Grünen gesorgt und in manchen die Hoffnung geweckt, dass die Vorherrschaft der Parteien aufgebrochen werden könnte.

Bruno Kreisky hat sich nie bemüht, einen Nachfolger aufzubauen und den tolpatschig wirkenden Sinowatz den Kanzler-Job aufgedrängt. Den Nachfolger, den Sinowatz ins Spiel brachte, hat Kreisky offenbar so verachtet, dass er den Ehrenvorsitz der SPÖ zurückgelegte. Thomas Bernhard hat Vranitzky, natürlich ohne seinen Namen zu nennen, in seinem 1988 publizierten Skandalstück „Heldenplatz“ (siehe wikipedia) verewigt:

„der Bundeskanzler tritt im Nadelstreifenanzug an das Podium und faselt von Genossen“

„Wer Visionen hat braucht einen Arzt hat der Bundeskanzler gesagt“ [Der quasi poetisch strukturierte Text des Dramas verzichtet auf jegliche Interpunktion.]

Drastisch ist Bernhards vernichtende Suada auf den „größenwahnsinnigen Sozialismus“:

„diese sogenannten Sozialsten haben ja den heutigen Nationalsozialismus / in Österreich heraufbeschworen / diese sogenannten Sozialisten haben ja diesen neuen Nationalsozialismus / möglich gemacht / sie haben ihn nicht nur wieder möglich gemacht / sie haben ihn heraufbeschworen / dies sogenannten Sozialisten die schon ein halbes Jahrhundert / keine Sozialisten mehr sind / sind ja die eigentlichen Totengräber dieses Österreich / das ist ja das Erschreckende und tagtäglich Ekelhafte / die Sozialisten sind heute die Ausbeuter / die sozialisten haben Österreich auf dem Gewissen / die Sozialisten sind die Totengräber dieses Staates / die Sozialisten sind heute die Kapitalisten / die Sozialisten die keine Sozialisten sind / sind die eigentlichen Verbrecher an diesem Staat / dagegen ist ja dieses katholische Gesindel geradezu unerheblich /“ usw.

Man darf nicht vergessen, dass 1988, zum 100-Jahr-Jubiläum des Burgtheaters und zum 50. Bedenkjahr 1938, Kurt Waldheim als Bundespräsident mit seinen Gedächtnisschwächen Österreich in die internationalen Schlagzeilen gebracht hatte. [Anmerkung am Rande: Die Fähigkeit wissentlich zu vergessen zählt heute, in der Neuen Wirklichkeit nach Ausbruch der Corona-Diktatur, zu unabdingbaren Voraussetzung für eine Parteikarriere und somit für jedes politische „Hochamt“ im Lande.] Dies fand natürlich auch Niederschlag in „Heldenplatz“:

„der Staat eine Kloake stinkend und tödlich / die Kirche eine weltweite Niedertracht / die Menschen um einen herum / abgrundtief häßlich und stumpfsinnig / der Bundespräsident ein verschlagener verlogener Banause / und alles in allem deprimierender Charakter / der Kanzler ein pfiffiger Staatsverschacherer […] der Bundeskanzler tritt im Nadelstreifenanzug an das Podium / und faselt von Genossen / die Gewerkschaftsführer jonglieren in ihren Salzkammergutvillen mit Milliarden / und sehen ihre Hauptaufgabe inn skrupellosen Bankgeschäften /“ usw.

An Kurt Waldheim, Bundspräsident 1986 bis 1992, und den Theaterskandal des Jahres 1988 erinnert auch DerStandard.at (9.2.2024): „Ex-Bundeskanzler Bruno Kreisky (SPÖ) – ihn hatte Bernhard einmal als „Höhensonnenkönig“ beschimpft – sprang dem verunglimpften Staat zur Seite. Er ließ ausrichten, so etwas dürfe man sich ’nicht gefallen lassen‘. FPÖ-Chef Jörg Haider paraphrasierte ausgerechnet Karl Kraus und meinte mit Blick auf Bernhard: ‚Hinaus aus Wien mit dem Schuft!‘ Auch Bundespräsident Kurt Waldheim bekam in Heldenplatz sein Fett ab.“

Bruno Kreisky über den Februar 1934 und die Nazis

„Ich habe an diesem 12. Februar 1934 mit großer Deutlichkeit erkennen müssen, daß das, was ich für meine Welt hielt, zusammengebrochen war. […] Daß diese so geliebte Partei, die für viele eine wirkliche Heimat war, ihrer zutage getretenen Unzulänglichkeiten wegen vom einen auf den anderen Tag abgelehnt, ja verachtet wurde, traf mich hart. Ich habe das lange nicht verwinden können. Die Ablehnung quer durch die Reihen war unter den jungen Funktionären besonders stark“, erinnert sich Bruno Kreisky an den gescheiterten Februaraufstand (Zwischen den Zeiten, 206).

In dessen Folge wurden neun Schutzbündler standesrechtlich hingerichtet und die Ständeverfassung eingeführt. Die SDAP (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) bzw „die Sozialdemokratie“ wie Kreisky seine Partei üblicherweise nannte, wurde in den Untergrund gedrängt. „Es war daher nicht verwunderliche, daß die Nazis, als sie ein paar Monate später, im Juli 1934, ihren Putsch gegen die Regierung inszenierten, unter den Schutzbündlern eine ganze Zahl von Versprengten, im ideologischen Sinn Versprengten, fanden, die sich ihnen anschlossen.“ (214)

In Bezug auf seine politische Liaison mit FPÖ-Obmann Friedrich Peter schreibt Kreisky: „Da ich verstanden habe, warum Leute wie er Hitler-Anhänger wurden und auch die materiellen Ursachen einer solchen Bewußtseinsänderung aus der Nähe gesehen habe – nämlich die Beseitigung der Arbeitslosigkeit, zuerst in Deutschland, dann in Österreich -, ist mein Verhältnis zu ehemaligen Nazis ein anders. Der Haß auf Dollfuß war stärker als die Angst vor allem anderen.“ (207)

Warum die Kommunisten auf Kreiskys Skala seiner politischen Feinde immer unmittelbar hinter den Austrofaschisten standen, während die Nazis nur ein „N“ von der SDAP trennte und so leicht „heimatlos“ gewordene Sozialdemokraten aufsammeln konnten, erklärt der folgende Absatz.: „Besonders wichtig waren für uns die Sympathien der angrenzenden Tschechoslowakei, die ihre schützende Hand über die Flüchtlinge aus Österreich hielt. Einheiten des Schutzbundes haben sich dorthin durchgeschlagen; eine ganze Reihe dieser Schutzbündler ist dann in die Sowjetunion weitergegangen, wo sie – vor allem bei ihrem Einzug – in überschwenglicher Weise gefeiert wurden. Die meisten von ihnen fielen später den stalinistischen Säuberungen zum Opfer; nur wenige sind 1945 zurückgekehrt.“ (215)

Was würde Immanuel Kant dazu sagen? Sapere Aude! (Details siehe: Was ist Aufklärung?) Thomas Berrnhard hat eine Brücke zu Kant gebaut, und zwar mit seinem gleichnamigen Stück (Komödie).

KANT Inhalt gemäß wikipedia: „Thomas Bernhards fiktiver Immanuel Kant reist mit seiner Frau, seinem Diener Ernst Ludwig und seinem Papagei Friedrich über den Atlantik nach New York. An der Columbia University soll ihm der Ehrendoktortitel verliehen werden. Der alternde Philosoph ist am Grauen Star erkrankt und beinahe ganz erblindet. Da die Columbia University die besten Augenärzte der Welt vorzuweisen hat, ist das Ziel der Reise nicht nur die Ehrung Kants, sondern auch die Rückgewinnung seiner Sehkraft. Außerdem will Kant den Vereinigten Staaten von Amerika das ‚Licht der Vernunft‘ bringen. Mit ihm an Bord sind der Kunstsammler Sonnenschein, ein Kardinal, ein alter Admiral und eine Millionärin, die die Hebung der Titanic betreibt. Das Stück ist in bleibende Örtlichkeiten gegliedert. Vorderdeck, Mitteldeck und Hinterdeck bilden den festen Rahmen der Handlung. In der Vorderdeckszene sind Kants Frau (die er im wirklichen Leben nie hatte) und der Diener Ernst Ludwig, ständig um das Wohlbefinden des Philosophen bemüht. Dem Papagei Friedrich gilt Kants ganze Aufmerksamkeit. Seine Fähigkeit, alle Vorlesungen Kants wiederzugeben, macht ihn unentbehrlich für den Philosophen. Die Mitteldeckszene ist bestimmt durch das Auftreten der Millionärin und den gescheiterten Versuch Kants, eine Vorlesung auf hoher See zu halten. Die Hinterdeckszene spielt während des Abendessens, an dem alle Hauptfiguren des Stücks teilnehmen. In der letzten Szene wird Immanuel Kant im Hafen von New York nicht – wie erwartet – vom Komitee der Universität, sondern von Irrenärzten und Krankenpflegern in Empfang genommen.“

Zitat aus der Komöde. KANT: Die Natur wirkt hier / wie anderwärts / durch unmerkliche Abfälle / unmerkliche / (Steward und Frau Kant richten Kants Klappstuhl / Dampfpfeifen pfeifen / Kant die beiden beobachtend) Ich spreche von der genauen Zirkelbewegung / der Partikel / des Grundstoffes / wiewohl von der Zwecklosigkeit / der Natur / meine Herrschaften (plötzlich, während Frau Kant und der Steward den Klappstuhl Kants richten, zu Ernst Ludwig) Nicht abrupt die Decke abnehmen / nicht abrupt / Friedrichs Augenlicht / ist das kostbarste / Die sogenannten Schriftgelehrten / und die Papageien / haben das empfindlichste Augenlicht / Der wahre Philosoph / in sich selbst / Langsam / ganz langsam / nru nach und nach / ziehst du ihm die Decke ab…

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